Luxuspensionisten von WKÖ, EVN und Verbund bei VfGH abgeblitzt
Verfassungsrichter lehnten Behandlung der Anträge gegen
Kürzung der Ruhebezüge ab - Analog zur Rechtsprechung
betreffend Nationalbank-Ruhebezügen
Nach den Nationalbank-Pensionisten
sind nun auch Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, des
niederösterreichischen Energieversorgers EVN und des
Verbund-Konzerns im Kampf gegen die Kürzung von Luxuspensionen beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die entsprechenden Anträge
lehnten die Verfassungsrichter in ihrer Dezembersession ab, wie das
Gericht heute, Montag, mitteilte.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung - vor allem des
Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen - seien die behaupteten
Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, dass die Anträge
"keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben", so die Begründung.
Die Verfassungsrichter sahen daher von einer Behandlung der Anträge
ab.
Mitte November hatte der VfGH sein Erkenntnis über die
Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs- bzw. Sonderpensionen bei
Pensionisten der Nationalbank veröffentlicht. Die gesetzlichen
Eingriffe in die Luxuspensionen sind demnach nicht
verfassungswidrig. Der Nationalrat hatte Teile des 2015 in Kraft
getretenen Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes (SPBegrG) in
Verfassungsrang gehoben.
(Schluss) kre/gru
ISIN AT0000741053 AT0000746409
WEB http://wko.at
http://www.evn.at
http://www.verbund.com
http://www.oenb.at/
http://www.verfassungsgerichtshof.at