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Datum/Zeit: 12.12.2016 11:02
Quelle: APA

VW-Skandal - Schweizer dürfen Ermittlungen nicht abgeben


Auch Autofahreranwalt kritisiert heimische Staatsanwaltschaft



Im VW-Skandal will die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre strafrechtlichen Ermittlungen nach Deutschland abgeben, was bei Autofahrervertretern und Konsumentenschützern für Kritik sorgt. In der Schweiz wollten die Ermittler dasselbe tun, bekamen aber eine Abfuhr vom Gericht.

Laut Schweizer Bundesstrafgericht muss die Bundesanwaltschaft ihre Strafuntersuchung gegen Volkswagen, den Schweizer Generalimporteur Amag sowie Amag-Angestellte eröffnen. Sie darf die rund 2.000 Schweizer Strafanzeigen nicht wie geplant nach Deutschland abgeben, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil laut Nachrichtenagentur sda hervorgeht.

Die Schweizer Ermittler hatten die deutsche Staatsanwaltschaft Braunschweig schon Mitte April um Übernahme ersucht. Diese hat die Fälle auch übernommen, Konsumentenschützer wehrten sich dagegen. Ihr Argument: Bei Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Vergehen müssten die Behörden von Amts wegen ermitteln, zumal es in der Schweiz zahlreiche Opfer gebe.

Das Gericht gab den Beschwerdeführern recht. Die Schweizer Ermittler dürfen lediglich ihr Verfahren gegen Manager des VW-Konzerns an Deutschland abtreten, nicht jedoch die Ermittlungen gegen den Konzern als solchen. Im Gegensatz zur Schweiz können in Deutschland nämlich Unternehmen nicht strafrechtlich belangt werden.

Ähnlich ist die Lage in Österreich. Das hiesige Unternehmensstrafrecht sieht auch Strafen gegen juristische Personen, also zum Beispiel Firmen, vor.

Dies ist einer der Gründe, warum der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Abtretung der WKStA-Ermittlungen nach Braunschweig kritisiert und einen Einspruch dagegen erhoben hat.

Nach APA-Informationen will die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Wiener Ermittlungen an sich nehmen. Von der WKStA gab es vorerst keinen Kommentar.

Dem Vernehmen nach wollen die Wiener Staatsanwälte die Ermittlungen dennoch nicht vollständig einstellen. Denkbar ist, dass jener Teil, den das deutsche Strafverfahren nicht umfasst, weitergeführt wird. Zuerst will die WKStA aber einmal die Betroffenen offiziell informieren.

Kritik am Vorgehen der WKStA kommt auch vom oberösterreichischen Anwalt Michael Poduschka. Seiner Meinung nach macht es sehr wohl Sinn, dass die Ermittlungen gebündelt werden - "aber warum eigentlich nicht bei Europol (die EU-Polizeibehörde, Anm.) in Den Haag?" Parallel dazu könnten aber die nationalen Behörden weiterarbeiten, so Poduschka am Montag zur APA.

Keinesfalls dürfe die Abgabe dazu führen, "dass notwendige Ermittlungen in Österreich, die von österreichischen Behörden durchzuführen wären, ins Ausland abgegeben werden, wo diese Taten nicht strafbar sind", meint der Rechtsvertreter, der zahlreiche VW-Fahrer vertritt.

Poduschka verweist auch darauf, dass es in Österreich "zumindest Anhaltspunkte" dafür gebe, "dass die Schummelsoftware von Bosch Wien erstellt wurde". Er bezieht sich damit auf deutsche Medienberichte über eine US-Klagsschrift von VW-Fahrern, in der von Volkswagens "schmutzigem Geheimnis" die Rede war, das beim Zulieferer Bosch gut aufgehoben gewesen sei. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung vom September soll Bosch Wien einen wichtigen Part bei der Motorsteuerung gespielt haben. Verwiesen wurde unter anderem auf einen Mailverkehr des Berliner Unternehmens IAV, das zu 50 Prozent VW gehört, mit Bosch in Wien. Bosch Wien hatte damals von einer sensiblen juristischen Angelegenheit gesprochen, zu der man sich im Detail nicht äußern könne. Der Sachverhalt werde intern geklärt, man sei in ständigem Austausch mit den Behörden.

VW hat in großem Stil illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt, um die Abgaswerte zu schönen. In Österreich sind rund 388.000 Autos betroffen.

(Schluss) snu/ggr

 ISIN  DE0007664039
 WEB   http://www.volkswagenag.com

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