VW-Skandal - OLG Linz bestätigt Zuständigkeit heimischer Justiz
Porsche Holding: Gericht hat Zuständigkeit, aber nicht
Schadenersatzansprüche geprüft
Das Oberlandesgericht Linz hat die
Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen im Zuge des
VW-Skandals bestätigt. Die ehemalige ARBÖ-Chefin und nunmehrige
Bloggerin Lydia Ninz sieht in dem Urteil eine "richtungsweisende
Entscheidung" und Rechtsanwalt Michael Poduschka, der VW-Kunden
vertritt, sieht damit den Weg für Sammelklagen in Österreich
geebnet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet ebenso wie
Poduschka Sammelklagen vor, allerdings in den Niederlanden und nicht
in Österreich. Daran habe auch das Urteil des OLG Linz nichts
geändert, da Österreich für eine VW-Sammelklage nicht zuständig sei,
so VKI-Expertin Ulrike Wolf.
Der ÖAMTC hatte im Juni mehrere VW-Fahrzeuge getestet und dann
von Individualklagen gegen VW abgeraten, da den Autobesitzern nach
dem Rückruf in die Werkstätten kein Schaden entstanden sei. Die
Initiative des VKI werde aber unterstützt.
Ninz hingegen argumentiert, dass VW keine Garantie gegenüber dem
Fahrzeughalter abgibt, dass die Fahrzeuge nach Rückruf wieder die
gleiche Leistung, den selben Verbrauch und die idente Lebensdauer
haben. Ohne diese Garantie wolle sie ihren VW jedenfalls nicht zur
Überarbeitung bringen.
VW-Importeur Porsche Holding bestätigte auf APA-Anfrage das
Urteil des OLG Linz, schränkte aber ein, dass lediglich die
Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt wurde, etwaige
Ansprüche gegen den Autobauer seien nicht geprüft worden.
An das OLG Linz hatte sich ein Käufer gewandt, der bei einem
Linzer Autohändler einen VW Passat Variant Sky BMT TDI mit einem
NOx-Abgaswert von nur 94,1 mg/km erstanden hatte. Die Klage richtete
sich gegen den Konzern im deutschen Wolfsburg ebenso wie gegen den
Linzer Händler.
Vonseiten des OLG hieß es im Urteil: "Die Verletzung einer
europarechtlichen Norm, die dem Schutz des Weltklimas, der Umwelt
und der Gesundheit dient, könnte eine unerlaubte Handlung
darstellen, die Schadenersatzpflichten der Zweitbeklagten
(Anmerkung: VW Wolfsburg) auslöst."
Der VW-Konzern hingegen ist der Meinung dass gar keine
Manipulation stattgefunden habe, weil man sich an europäische
Gesetze gehalten habe. VW habe die Vorgaben für die gesetzlich
vorgeschriebenen Schadstoff-Messungen erfüllt - auf dem Prüfstand,
so die Wolfsburger. In den USA hingegen zahlt der Konzern rund 15
Mrd. Dollar an Schadenersatz. Und es könnte noch schlimmer kommen:
Die kalifornische Umweltbehörde CARB droht nach neuen Vorwürfen
gegen die Volkswagen-Tochter Audi mit weiteren Strafen.
(Schluss) stf/snu
ISIN DE0007664039
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