Fabasoft bei Auftrag für Schweizer Bundeskanzlei abgeblitzt
Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde zurück - Unternehmen
neigt dazu, kein Rechtsmittel einzulegen
Das börsenotierte oberösterreichische
Software-Unternehmen Fabasoft ist bei einem Dienstleistungsauftrag
für die Schweizer Bundeskanzlei mit einem Volumen von 67 Mio.
Franken (61,49 Mio. Euro) innerhalb von 12 bis 14 Jahren abgeblitzt.
Eine Beschwerde dagegen, dass der Zuschlag nicht erteilt worden war,
wurde nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, teilte
Fabasoft am Mittwoch mit.
Das Unternehmen plane nach erster Beratung nicht, ein noch
mögliches Rechtsmittel gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht
einzulegen, so dass damit zu rechnen sei, dass sie rechtskräftig
werde, heißt es in einer Stellungnahme. Aber Fabasoft will zum Ende
der Rechtsmittelfrist am 23. September noch einen fachkundigen Rat
einholen.
Die Softwarefirma geht davon aus, dass für die Schweizer
Bundesverwaltung bis einschließlich 2017 signifikante Leistungen aus
bestehenden Auftragsverhältnissen weiter erbracht werden können. Man
habe dort in den vergangenen Monaten erfreuliches Neugeschäft in
Bereichen erlangen können, die nicht von der Ausschreibung betroffen
sind. Trotzdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Geschäft
der 100-Prozent-Tochter Fabasoft Schweiz AG mit der Bundesverwaltung
rückläufig werde.
(Schluss) zie/ver/ggr
ISIN AT0000785407
WEB http://www.fabasoft.com/