Finanzmarktregulierung
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Datum/Zeit: 03.11.2014 18:16 Quelle: Finanzmarktregulierung - Presseaussendung |
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus tritt operativ in Kraft
EZB übernimmt Verantwortung für Bankenaufsicht im Euroraum
Morgen, am 4. November 2014, tritt der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single
Supervisory Mechanism – SSM) operativ in Kraft. Damit wird die Verantwortung für die
Bankenaufsicht im Euroraum der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragen. Sie
übernimmt auch die direkte Aufsicht über die 120 bedeutendsten Kreditinstitutsgruppen –
diese wurden zuvor einem umfassenden Gesundheitscheck, dem „Comprehensive
Assessment“, unterzogen. Regional bedeutende Kreditinstitute unterstehen weiterhin den
nationalen Aufsichtsbehörden – in Österreich verbleiben mehr als 550 Kreditinstitute unter
der direkten Aufsicht der FMA.
Jene acht österreichischen Kreditinstitute, die der direkten Aufsicht der EZB unterliegen –
BAWAG P.S.K, Erste Group Bank AG, Österreichische Volksbanken AG, Raiffeisen
Zentralbank Österreich AG, Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H.,
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Sberbank Europe AG und VTB Bank (Austria) AG
– werden fortan von Joint Supervisory Teams, gemeinsamen Aufsichtsteams von EZB und
nationalen Behörden, beaufsichtigt. Das heißt, die FMA wirkt weiterhin aktiv an der Aufsicht
dieser Kreditinstitute mit. „Der SSM ist ein Aufsichtssystem, bei dem die EZB und die
nationalen Aufseher eng verzahnt zusammenarbeiten. Rund 85% der Aufsichtsarbeit
erledigen dabei die nationalen Aufseher, den Lead hat aber die EZB und entschieden wird
im Supervisory Board des SSM, wo die FMA mit Sitz und Stimme vertreten ist“, so FMA
Vorstand Mag. Helmut Ettl, der Österreich als stimmberechtigtes Mitglied im SSM-
Aufsichtsgremium vertritt.
„Die Rolle der FMA im einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist eine wesentliche. Denn ihr
unterstehen mit den rund 550 regional fokussierten Banken auch 40 Prozent der
österreichischen Bankenaktiva. Weiters bleiben Agenden wie etwa die Prävention von
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Bekämpfung des unerlaubten
Bankbetriebs, und der Vollzug von bankaufsichtlichen Sondergesetzen – wie dem
Bausparkassengesetz oder dem Pfandbriefgesetz – in der alleinigen Zuständigkeit der
FMA“, so FMA Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller.
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