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AvW Gruppe
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Datum/Zeit: 27.05.2013 18:01 Quelle: keine |
AvW - Mögliche Haftung von D&B gegenüber Anlegern erneut bejaht
Weiterer Aufwind für die von der RA-Kanzlei LIKAR vertretenen AvW-Genussscheininhaber gegen "Wirtschaftsauskunftei" Dun & Bradstreet:
Nachdem ein Senat des OLG Wien bereits am 31.08.2012 den
rechtlichen Ausführungen der Anleger zugestimmt hat, hat sich nunmehr
auch ein anderer Senat desselben Gerichts dieser Rechtsansicht
angeschlossen, freut sich RA Arno F. Likar, dessen Kanzlei rund 1.200
Geschädigte vertritt.
Das Erstgericht wird daher in weiterer Folge zu beurteilen haben,
ob Dun & Bradstreet damit rechnen musste, dass an einer Investition
in die AvW Gruppe AG interessierte Personen, die mit deren
Werbeunterlagen konfrontiert wurden und so von der positiven
Bewertung der Bonität der Emittentin der Wertpapiere Kenntnis
erlangten, diese als unabhängige Einschätzung des Bonitätsrisikos
durch eine erfahrene und international renommierte Rating-Agentur
auffassten, auf ihre Richtigkeit vertrauten und letztlich in ihrer
Anlageentscheidung in die von der Emittentin gewünschte Richtung
beeinflusst wurden. Auf diese Weise hätte die beklagte
"Wirtschaftsauskunftei" den in der neueren Lehre und Rechtsprechung
geforderten Vertrauenstatbestand gegenüber Dritten (den Anlegern)
gesetzt, der als Grundlage für deren eigene vermögensrechtliche
Disposition dienen sollte.
Nahezu alle unserer Mandanten haben uns uni sono mitgeteilt, dass
die von Dun & Bradstreet erstellte und als Rating bezeichnete
Bonitätsbewertung Grundlage ihrer Entscheidung war. Nur aufgrund des
Vertrauens in die Richtigkeit dieser Beurteilung durch einen
objektiven Dritten hat man das Investment riskiert. Wir sind somit
guter Hoffnung, die von den Anlegern dargestellten Behauptungen auch
unter Beweis stellen zu können, so Likar weiters und ergänzt: Leider
werden bislang sämtliche Vergleichsgespräche von Dun & Bradstreet
abgelehnt, sodass die geschädigten Kläger weiter die Gerichte
befassen müssen.
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