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AvW Gruppe
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Datum/Zeit: 26.06.2012 10:42 Quelle: keine |
VKI: Gericht bejaht Konkursforderung im AvW Konkurs
VKI-Musterprozess in erster Instanz erfolgreich
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - die
AvW-Geschädigten durch Führung von Musterprozessen gegen die
Masseverwalter, um wesentliche Rechtsfragen musterhaft zu klären. Am
Dienstag 26.6.2012 fand nun in einem Musterprozess rund um den
Börsekauf von Genuss-Scheinen die Verhandlung am LG Klagenfurt statt.
Der zuständige Richter gab dem VKI im mündlich verkündeten Urteil
Recht. Die Masseverwalter werden Rechtsmittel ergreifen, damit
letztlich der Oberste Gerichtshof Klarheit schaffe.
Tausende AvW Geschädigte haben im Konkurs über das Vermögen der
AvW Gruppe AG (GZ 41 S 65/10x LG Klagenfurt) Schadenersatzansprüche
angemeldet. Die Masseverwalter haben diese Forderungen - zur Vorsicht
- bestritten und haben mit dem VKI vereinbart, grundlegende
Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu
lassen.
Am Dienstag, 26.6.2012, fanden nunmehr die beiden ersten
mündlichen Verhandlungen statt.
In einem Fall geht es um die Schadenersatzansprüche einer AvW
Genussschein-Inhaberin, die die Papiere über die Börse gekauft hat
und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf
die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes
Dr. Wolfgang Auer-Welsbach stützt.
In diesem Fall kam der Richter auch bereits heute zu seinem
mündlich verkündeten Urteil: Der Geschädigten steht eine
Konkursforderung zu. Nun geht das Verfahren in die Instanzen;
schlussendlich soll rasch eine Grundsatzentscheidung des OGH erwirkt
werden.
"Es freut uns, dass das Erstgericht zunächst einmal der
Rechtsansicht des VKI gefolgt ist, dass den Geschädigten
Konkursforderungen zustehen," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.
Der VKI wird über den Fortgang der Rechtssachen weiter berichten.
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