voestalpine-Chef fordert erneut Strompreiskompensation bis 2030
Eibensteiner: Möglichkeit, kurzfristig zu reagieren - Sonst
Wettbewerbsnachteil innerhalb Europas
voestalpine-Vorstandsvorsitzender Herbert
Eibensteiner hat in einem Brief an die Bundesregierung erneut die
Verlängerung der Strompreiskompensation für die Industrie bis 2030
gefordert. Es sei "eine Möglichkeit, kurzfristig auf ein schwieriges
Umfeld zu reagieren", sagte er in einer Pressekonferenz am Mittwoch,
denn sonst steuere man auch innerhalb Europas auf einen
Wettbewerbsnachteil zu.
Die Strompreiskompensation sei keine Subvention, sondern ein
unionsrechtlich abgesichertes Instrument der EU, um den
Industriestandort Europa zu schützen. Die meisten EU-Staaten würden
das nutzen und hätten es auch zum Teil bereits bis 2030 verlängert.
In Österreich gebe es keine Anzeichen dafür, obwohl die
EU-Kommission die Mitgliedstaaten ausdrücklich auf diese Möglichkeit
hingewiesen habe. "Im dritten Jahr der Rezession wäre es notwendig
zu beginnen, etwas anzupassen", so Eibensteiner.
Fertiges Gesetz für Strompreiskompensation
"Alles geht nicht, das verstehe ich", doch die
Strompreiskompensation wäre leicht umzusetzen, es gebe ein fertiges
Gesetz, ein klares Regelwerk, sprach er das
Strompreiskostenausgleichsgesetz (SAG) an. Aus dieser auf das Jahr
2022 rückwirkenden, befristeten Lösung habe die voestalpine 50 Mio.
Euro bekommen.
Die voestalpine stelle in Österreich insgesamt 23.600
Arbeitsplätze. "Wir schaffen etwa jährlich einen Produktionswert von
21,5 Mrd. Euro und leisten direkt und indirekt insgesamt 2,4 Mrd.
Euro an Steuern und Sozialbeiträgen in Österreich pro Jahr", strich
Eibensteiner heraus. Für die Transformation investiere das
Unternehmen 1,5 Mrd. Euro in greentec steel und habe in den
vergangenen 4 Jahren 1 Mrd. Euro Zertifikate-Kosten an den Staat
abgeführt. Bis 2030 kämen mehr als 2 Mrd. Euro dazu. Eibensteiner
fordert auch die Zweckbindung der CO2-Erlöse für die Transformation,
die Senkung der Lohnnebenkosten, die Verlängerung der
Freizertifikate über 2034 hinaus und die Korrektur des
CO2-Grenzausgleichssystems CBAM.