Strabag-Gerichtsstreit in Russland: RBI-Tochter ging in Berufung
Einstweilige Verfügung gegen Verkauf von Raiffeisenbank
Russland weiterhin gültig
Die Raiffeisenbank
Russland hat laut einem am Montag veröffentlichten Eintrag im
Gerichtsregister Berufung gegen die Entscheidung eines Kaliningrader
Gerichts eingelegt, das die RBI-Tochter im Jänner zur Zahlung von
zwei Milliarden Euro Schadenersatz an den russischen
Strabag-Aktionär Rasperia sowie zur Übernahme von dessen Aktien am
Baukonzern verpflichtet. Auch weitere österreichische Parteien des
Verfahrens, darunter die Strabag selbst, beriefen vergangene Woche.
Die Berufung sei fristgerecht am 21. Februar eingebracht worden,
bestätigte der APA am Dienstag auch ein RBI-Sprecher in Wien.
Zuständig für das Rechtsmittel ist ein Berufungsgericht in St.
Petersburg, Informationen zum Termin einer dortigen Verhandlung
liegen nicht vor.
RBI-Tochter wegen Beziehung zu Strabag-Aktionär geklagt
Bereits am 20. Jänner hatte RBI-Chef Johann Strobl nach der
mündlichen Verlautbarung des Gerichtserkenntnisses in Kaliningrad
eine "Berufung gegen das Fehlurteil" angekündigt. Hintergrund der
Klage ist ein Streit der zumindest in der Vergangenheit vom
russischen Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierten Gesellschaft
Rasperia Trading Limited mit der Strabag. Rasperia hält Aktien am
österreichischen Baukonzern und sah sich durch die Anwendung von
EU-Sanktionsbestimmungen in Bezug auf Deripaska geschädigt.
Die Raiffeisenbank Russland und ihre Mutter RBI selbst sind nicht
Aktionäre der Strabag. Sie waren nur geklagt worden, weil sie mit
dem Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien in
einer Verwandtschaftsbeziehung stehen. Letztere ist Eigentümerin der
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich, die ihrerseits 25 Prozent am
Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält.
Etwaiger Verkauf von russischer Raiffeisenbank weiterhin verboten
Das eingelegte Rechtsmittel macht gleichzeitig deutlich, dass ein
etwaiger Verkauf der Raiffeisenbank Russland keinesfalls unmittelbar
bevorstehen kann. Solange kein rechtskräftiges Erkenntnis zur
Rasperia-Klage vorliegt, etwa durch eine Bestätigung der
erstinstanzlichen Entscheidung im Berufungsgericht, wird aller
Wahrscheinlichkeit nach die einstweilige Verfügung des Kaliningrader
Gerichts vom 5. September Gültigkeit behalten, die eine etwaige
Übertragung der Anteile der Raiffeisenbank verbietet. Rechtsmittel
der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien sowie der
Raiffeisenbank Russland gegen diese Gerichtsentscheidung scheiterten
bisher. Am 24. März wird sich ein weiteres Berufungsgericht in St.
Petersburg erneut mit der Verfügung beschäftigen.