Ermächtigung der Hauptversammlung zum Ausgeben von
Finanzinstrumenten und zum Rückerwerb eigener Aktien
Linz, 08. November 2023 – Der Vorstand der Kontron AG („Gesellschaft“)
gibt hiermit bekannt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der
Kontron AG vom 8.11.2023 die folgenden Beschlüsse gefasst wurden:
Beschlussfassung über die
1. Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder
Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den
Erwerb von Aktien der Gesellschaft vorsehen können, unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente auszugeben
(Direktausschluss)
2.
a. die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159
Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten
(Bedingtes Kapital 2023),
b. den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 erteilten
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital
2019) und
c. die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 5 Grundkapital
(einschließlich der Löschung des Genehmigten Kapitals 2017, das
zeitlich ausgelaufen ist)
3. Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung
eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse
oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit dem Ausschluss des
allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des
Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung.