Linz/BAWAG-Prozess um Swap - Keine Ansprüche an Organe der Stadt Linz
Gutachten schließt mögliche Schadenersatzansprüche aus
Der Swap-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz
und der BAWAG wurde mit einem Vergleich im Handelsgericht Wien Ende
Jänner endgültig beendet. Nun ist auch klar, dass es keine
Schadenersatzansprüche an die damals handelnden Personen gibt. Zu
diesem Schluss kam der Arbeitsrechtsexperte Georg Graf in seinem
Gutachten, das mögliche Ansprüche aus rechtlichen Überlegungen
eindeutig ausschloss, wie die Stadt Linz am Dienstag berichtete.
"Dieser Einschätzung schlossen sich heute auch Vertreter*innen
der Stadtregierung an, denen das Gutachten präsentiert wurde. Diese
Rechtssache können wir nun endgültig ad acta legen. Mit diesem
finalen Punkt ist ein jahrelang schwelender Rechtsstreit nun
endgültig im Sinne der Linzer Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen",
betonte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Der Vergleich vom Jänner
sah die Zahlung von 12 Mio. Euro durch die Stadt Linz und den
Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen
Forderungen und Ansprüche vor.
Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das
Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - zur Absicherung einer
auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio.
Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken
wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Mio. Euro, die
zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte
im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem lief der
Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank. Bereits ein -
mittlerweile rechtskräftiges - Zwischenurteil befand, dass der
Vertrag rechtsunwirksam zustande gekommen sei, da keine
aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag.