"Seenkauf-Prozess": Freispruch für beide Angeklagten
Schöffensenat von Schuld nicht überzeugt -
Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts
Aucon-Vorstand Heinz Liebentritt und
Ex-ÖGB-Finanzchef Clemens Schneider sind am Freitag am Landesgericht
Klagenfurt im sogenannten "Seenkauf-Prozess" freigesprochen worden.
Es sei zwar viel Geld geflossen, so die Vorsitzende des
Schöffensenats, Ute Lambauer. Die Belastungszeugin Elisabeth
Kaufmann-Bruckberger habe aber Leistungen für ihr Honorar erbracht.
In dem Schöffenprozess war es um Kickback-Zahlungen gegangen, die
an den 2008 ums Leben gekommenen Kärntner Landeshauptmann Jörg
Haider bzw. an seine Partei BZÖ, die beim Kauf von Seeimmobilien im
Jahr 2007 durch das Land Kärnten von ÖGB und Bawag geflossen sein
sollen. Die politische Konstellation zwischen ÖGB und Haider spreche
nicht dafür, dass hier Parteienfinanzierung im Spiel gewesen sein
solle. Die ehemalige freiheitliche Politikerin Kaufmann-Bruckberger
habe sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, und zwar nicht nur in
Nebensächlichkeiten, sondern in essenziellen Fragen. Es könne nicht
festgestellt werden, dass Zahlungen "mittelbar oder unmittelbar" an
Jörg Haider geflossen seien. Was mit dem Geld tatsächlich passiert
sei, könne nicht mehr eruiert werden. Staatsanwalt Eberhard Pieber
meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Freispruch ist nicht
rechtskräftig.