RBI bekommt FMA-Strafe von 2,7 Mio. Euro zurück - Zeitung
Verwaltungsgerichtshof hob Strafe wegen eines Formfehlers auf
Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat sich vor
dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen eine FMA-Geldstrafe in der
Höhe von 2,7 Mio. Euro durchgesetzt. Der VwGH hob den Bescheid wegen
eines Formfehler auf, berichtete "Die Presse" am Sonntag online. Die
Strafe müsse daher an die RBI rücküberwiesen werden.
Laut Zeitung hat sich das Höchstgericht nicht inhaltlich mit der
Sache beschäftigt. Der VwGH bemängelte stattdessen, dass die FMA
einen Alternativvorwurf erhoben und damit gegen das sogenannte
Bestimmtheitsgebot verstoßen habe, also dass sie nicht klar genug
zum Ausdruck gebracht habe, wogegen die RBI tatsächlich verstoßen
haben soll, heißt es in dem Bericht.
"Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle
rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt
hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend
sind", wird RBI-Compliance-Leiter Christoph Lehner in der "Presse"
zitiert.
Die Strafe der Finanzmarktaufsicht (FMA) stand indirekt im
Zusammenhang mit Enthüllungen durch die "Panama Papers". Die FMA
hatte einen Verstoß gegen die "Sorgfaltspflichten zur Verhinderung
von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" geortet und der RBI
im März 2018 2,7 Mio. Euro aufgebrummt. Es war die bisher höchste in
Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen.