Die Bemühungen des IVA nach dreizehn Jahren Verfahrensdauer einen Teilvergleich von 7,50 EUR plus Zinsen zu erreichen, ist gescheitert. Es gab zwar sehr viel Zustimmung, aber einige Anleger sind der Ansicht, dass eine höhere Nachbesserung bzw. ein höherer Kostenersatz „drinnen“ sein müsste. Das Gutachten des Gremiums belief sich auf 1,77 EUR. Es ist bis zu einer gerichtlichen Erledigung mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.