Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft startet Kraftloserklaerungsverfahren der
effektiven Aktien
Stockerau, 10. September 2012. Die Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft hat
in ihrer Hauptversammlung vom 7. August 2012 eine Satzungsaenderung
beschlossen,
nach der kuenftig alle ausgegebenen Inhaberaktien in Form von
Sammelurkunden
verbrieft und bei einer Wertpapiersammelbank oder gleichwertigen Institution
hinterlegt werden muessen. Diese Satzungsaenderung erfolgte in Umsetzung
der
zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsaenderungsgesetzes 2011.
Die derzeit noch in Umlauf befindlichen effektiven Aktienurkunden und
Zwischenscheine muessen von ihren Inhabern daher bis zum 11. Dezember 2012
bei
einer Bank zum Umtausch in depotverwahrte Inhaberaktien eingereicht werden (das
betrifft auch in Streifbanddepots verwahrte Aktien). Einreichstelle ist die
Erste Group Bank AG, Wien. Aktienurkunden, die bis zum Ende der Frist nicht zum
Umtausch eingereicht werden, werden fuer kraftlos erklaert werden.
Die
Wahrnehmung der Rechte aus den Aktien wird Aktionaeren danach nur noch
moeglich
sein, wenn sie ihre Aktien in depotverwahrte Aktien umgetauscht haben.
Aktionaere, deren Aktienurkunden nach Ablauf der Frist kraftlos erklaert
wurden,
koennen die kraftlos erklaerten Urkunden auch danach auf unbestimmte Zeit bei
der
Erste Group Bank AG einreichen und erhalten im Gegenzug depotverwahrte
Inhaberaktien.
Weitere Details des Kraftloserklaerungsverfahrens sind auf der Homepage der
Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, www.heid.info, dargestellt.
Rückfragehinweis:
Maschinenfabrik Heid AG
Heid-Werkstrasse 13
2000 Stockerau
02266/712620 heid@aon.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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