Fachverband springt für Andritz gegen Geldstrafe in die Bresche
Schon vor Verhängung der millionenschweren Verwaltungsstrafe
Beschwerde gegen "unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG"
eingebracht
Der Fachverband Metalltechnische Industrie
springt für sein Mitgliedsunternehmen Andritz rund um geortete
Vergehen gegen das Arbeitsrecht in die Bresche. Dem Vorstand des
Maschinenbauers droht eine 22-Millionen-Verwaltungsstrafe. Die
Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen
und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG).
Der Fachverband hat daher schon heuer März - noch vor Verhängung
der aktuelle scharf kritisierten Strafe gegen Andritz gemeinsam mit
anderen Fachverbänden - Beschwerde bei der EU-Kommission gegen
unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht. "Der Fachverband
sieht in dem Gesetz selbst, als auch in der Auslegung seitens der
österreichischen Behörden eine unmittelbare massive Missachtung des
Unionsrechts", heißt es am Dienstag in einer Aussendung. "Obwohl in
den Materialien zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
ausdrücklich erklärt wird, dass mit diesem Gesetz keinesfalls die
Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt oder
beeinträchtigt werden soll, zeigt der Fall Andritz, dass dies sehr
wohl der Fall ist und damit insbesondere die Beauftragung von
externen Dienstleistern praktisch unmöglich gemacht wird." Auch das
Transparenzgebot der EU werde durch die behördliche Auslegung des
Gesetzes verletzt, so die Unternehmensvertretung.
Im aktuellen Vorgehen gegen Andritz würde die Behörde einen
Werkvertrag in eine Arbeitskräfteüberlassung umdeuten. "Das durch
das Kumulationsprinzip exzessiv überhöhte Strafausmaß von 22
Millionen Euro (bei einer Auftragshöhe von nur 7 Millionen) zeigt,
dass hier jegliche Relation verloren gegangen ist", heißt es von der
Unternehmensvertretung.
Aus Sicht von Fachverbandsobmann Christian Knill fehlt es an
Rechtssicherheit: "Wenn ein Strafausmaß derartige Dimensionen
erreicht, werden sich die Unternehmen sukzessive vom
österreichischen Markt zurückziehen. Das Gesetz in der aktuellen
Form behindert vernünftiges unternehmerisches Handeln, schadet dem
Standort und gefährdet Arbeitsplätze."
Im März 2014 beschädigte eine Explosion im steirischen
Zellstoffwerk Pöls einen Laugenkessel. Den Zuschlag für die
Erneuerung erhielt Andritz, der Montage-Auftragswert belief sich auf
7 Mio. Euro. Der Konzern vergab den Pauschalauftrag an eine
Montagegesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200
Arbeitskräfte beschäftigte. Ende 2016 erhielten dann die vier
Andritz-Vorstände eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das
Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das
Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine
übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung
hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte.
(Schluss) phs/itz
ISIN AT0000730007
WEB http://www.andritz.com