zum Originalbeitrag

>Frage mich nur mit welchem Argument man anderen Religionen
>ihre Feiertage verwehren will?

Die Feiertage sind im Gesetz taxativ aufgezählt. Zuerst die allgemeinen Feiertage, also die katholischen und staatlichen, und dann folgt Zeile 2, der Stein des Anstoßes:

(2) Der Karfreitag gilt im Sinne dieses Bundesgesetzes als Feiertag für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche.

Das Gesetz begründet nicht, warum diese Tage Feiertage sind und andere nicht, also kann mE auch niemand weitere Feiertage einfordern.

  

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Thema #7851

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