Editiert am 28-10-07 um 02:52 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Liebe Forumsmitglieder!

Da sich der alte Thread über die Ertragsteuerliche Behandlung von Spekulationseinkünften, Dividenden, Zinsen, Kapitalvermögen etc. dem Ende zuneigt eröffne ich hiermit einen neuen Thread zu diesen brisanten Themen.

Die Grundsätzlichen Fragen sollten schon im alten Thread erörtert worden sein:

http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=3733&forum=DCF orumID1


Neuen Fragen harre ich aber mit Ungeduld entgegen!


Lieben Gruss aus Ottakring

Ottakringer

PS: Ich verweise auch auf meinen Spezialthread betreffend die Besteuerung von Zertifikaten, Indexzertifikaten, Disountzertifikaten, Bonuszertifikaten usw...
Link: http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&omm=0&om=3398&for um=DCForumID1

Für Turbozertifikate gibts einen eigenen Thread:
http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=130&forum=DCFo rumID4

Andere gute Links:

http://www.gewinn.com/recht-steuer/tipps-links/tipps-links-einzel-ansicht/article/kest-od er-steuererklaerung/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=53&cHash=cb6fc74654

  

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Antworten zu diesem Thema
Teil 2: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünf..., Rang: Ottakringer(38), 27.9.17 03:28
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
Anleihenzins-meldung ans Finanzamt
02.3.06 09:17
1
RE: Anleihenzins-meldung ans Finanzamt
02.3.06 18:36
2
      RE: Anleihenzins-meldung ans Finanzamt
03.3.06 15:21
3
Steuerliche Behandlung von Geldmarktfonds
22.3.06 00:43
4
RE: Steuerliche Behandlung von Geldmarktfonds
22.3.06 08:19
5
      62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
22.3.06 23:39
6
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 00:16
7
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 00:38
8
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 10:24
9
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 10:55
10
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 11:29
11
      RE: 62,5% Steuern bei Geldmarktfonds, total irre!!!!
23.3.06 11:40
12
Wart mal!
23.3.06 11:34
13
RE: Wart mal!
23.3.06 11:54
14
Spekuliert man mit Geldwerten und Anleihen?
23.3.06 21:22
15
RE: Spekuliert man mit Geldwerten und Anleihen?
23.3.06 21:35
16
Ottakringer beantwortet die Fragen
23.3.06 21:55
17
RE: Ottakringer beantwortet die Fragen
23.3.06 22:09
18
Gibt es überall die Specksteuer?
23.3.06 22:13
19
RE: Gibt es überall die Specksteuer?
25.3.06 11:13
20
RE: Ottakringer beantwortet die Fragen
23.3.06 22:14
21
RE: Ottakringer beantwortet die Fragen
23.3.06 22:21
22
RE: Ottakringer beantwortet die Fragen
23.3.06 22:27
23
RE: Ottakringer beantwortet die Fragen
25.3.06 10:38
24
RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 19:41
25
RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 20:11
26
RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 20:30
27
@Ottakringer
23.3.06 22:11
28
Bierdeckel
23.3.06 23:20
29
RE: Infos von Finanzamtsseite über Spekulationseinkünft...
25.4.06 18:07
30
RE: Infos von Finanzamtsseite über Spekulationseinkünft...
26.4.06 11:33
31
RE: Infos von Finanzamtsseite über Spekulationseinkünft...
26.4.06 12:01
32
Contract For Difference (CFD) = immer zu versteuern
26.4.06 19:48
33
RE: Infos von Finanzamtsseite über Spekulationseinkünft...
02.5.06 08:15
34
      Optionen vs Futures, CFDs = Steuerfalle! RE: Infos von ...
03.5.06 23:09
35
      RE: Optionen vs Futures, CFDs = Steuerfalle! RE: Infos ...
04.5.06 06:52
36
      Speksteuer bei Depotübertrag
04.5.06 15:06
37
      RE: Speksteuer bei Depotübertrag
04.5.06 19:59
38
Steuerberatung @Wien Broker
10.5.06 15:18
39
RE: Steuerberatung - Frage
10.5.06 16:16
40
Steuerfreie Gewinne - Wo deklarieren?
10.5.06 21:16
41
RE: Steuerfreie Gewinne - Wo deklarieren?
10.5.06 22:12
42
Danke schertling
10.5.06 22:23
43
RE: Danke schertling
10.5.06 22:43
44
RE: Danke schertling
11.5.06 11:12
45
RE: Steuerfreie Gewinne - Wo deklarieren?
25.5.07 11:22
46
RE: Steuerberatung
11.5.06 14:34
47
      RE: Steuerberatung
11.5.06 20:51
48
      RE: Steuerberatung
14.5.06 18:08
49
      RE: Steuerberatung
14.5.06 19:54
50
      RE: Steuerberatung
14.5.06 20:32
51
      RE: Steuerberatung
17.5.06 12:37
52
      Besteuerung von Zertifikaten
17.5.06 22:12
53
      RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 15:39
54
      RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 15:41
55
      RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 16:14
56
      RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?
13.9.06 17:56
57
      Spekulationsertragsteuer - schon 2000 vom VfGH gekippt ...
14.9.06 00:11
58
      RE: Grasser präzisiert Steuervorschläge
02.10.06 21:02
59
      RE: Einheitliche Kapitalertragssteuer auf alles?@Ottakr...
13.9.06 14:39
60
Besteuerung von ETFs
06.6.06 14:24
61
@Janosch: RE: Besteuerung von ETFs - no KEST but schwar...
13.9.06 23:50
62
FIFO revisited
23.11.06 13:33
63
RE: FIFO revisited
23.11.06 13:55
64
      RE: FIFO revisited
23.11.06 14:18
65
      27.11.05
23.11.06 14:54
66
      RE: 27.11.05
23.11.06 15:11
67
      RE: 27.11.05
23.11.06 15:36
68
      RE: 27.11.05
23.11.06 17:36
69
      D: 25%ige Abgeltungssteuer kommt
28.11.06 17:39
70
      RE: D: 25%ige Abgeltungssteuer kommt
28.11.06 20:22
71
      RE: D: 25%ige Abgeltungssteuer kommt
29.11.06 08:40
72
Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 11:52
73
RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 12:38
74
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 13:32
75
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 14:31
76
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 16:58
77
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 17:06
78
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 18:22
79
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 19:37
80
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 19:46
81
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 20:07
82
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 23:10
83
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
30.11.06 23:17
84
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
01.12.06 07:09
85
      RE: Spesen abziehen vom Spekulationsgewinn?
01.12.06 07:25
86
Besteuerung Hedge Fonds Zertifikate
18.12.06 12:42
87
@thomas250 RE: Besteuerung Hedge Fonds Zertifikate
26.12.06 21:18
88
      @Thalion
11.3.07 21:15
89
Könnte man nicht auch die Specksteuer kippen?
09.3.07 00:52
90
fragen ua zur EST Sozialversicherung
02.4.07 20:30
91
Geringfügigkeit
02.4.07 20:40
92
RE: Geringfügigkeit
02.4.07 21:11
93
RE: Geringfügigkeit
03.4.07 11:40
94
RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
02.4.07 20:59
95
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
03.4.07 14:57
96
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
03.4.07 21:36
97
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
03.4.07 21:52
98
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
04.4.07 10:32
99
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
04.4.07 17:16
100
      RE: fragen ua zur EST Sozialversicherung
04.4.07 17:25
101
      RE: neuling mit fragen
25.4.07 21:09
102
neuling mit fragen
25.4.07 13:15
103
RE: neuling mit fragen
25.4.07 13:53
104
RE: neuling mit fragen
25.4.07 17:07
105
RE: neuling mit fragen
25.4.07 16:38
106
RE: neuling mit fragen
25.4.07 16:56
107
RE: neuling mit fragen
25.4.07 17:17
108
RE: neuling mit fragen
25.4.07 17:42
109
RE: neuling mit fragen
25.4.07 18:24
110
      @c_k
25.4.07 20:27
111
      RE: @c_k
25.4.07 20:36
112
      Mit Put-Optionsscheinen Steuern sparen
05.5.07 14:45
113
      RE: Mit Put-Optionsscheinen Steuern sparen
07.5.07 13:54
114
      RE: Mit Put-Optionsscheinen Steuern sparen
12.5.07 14:21
115
      RE: Mit Put-Optionsscheinen Steuern sparen
12.5.07 16:50
116
      @Hannibal1000 - Deine Antwort
12.5.07 18:39
117
      Frage zur Besteuerung Turbozertifikate
14.5.07 08:57
118
      RE: @Hannibal1000 - Deine Antwort
18.5.07 18:20
119
      RE: @Hannibal1000 - Deine Antwort
19.5.07 09:56
120
      RE: Steuerfreie Dividende
17.5.07 15:51
121
      RE: Steuerfreie Dividende
17.5.07 21:14
122
      RE: Steuerfreie Dividende
17.5.07 21:37
123
      RE: Steuerfreie Dividende
17.5.07 21:43
124
      hilfe !!
04.6.07 15:13
125
      RE: hilfe !!
04.6.07 21:42
126
      RE: hilfe !!
05.6.07 23:35
127
      RE: hilfe !!
06.6.07 16:18
128
      RE: hilfe !!
08.6.07 12:35
129
      RE: Gusenbauer will Kapitalgewinne besteuern
27.8.07 10:31
130
      RE: Steuerfreie Dividende
19.5.07 00:16
131
Steuerfreie Dividende
16.5.07 12:07
132
BE zu Besteuerung von OS und Zertis
09.7.07 15:08
133
RE: BE zu Besteuerung von OS und Zertis
09.7.07 16:04
134
RE: BE zu Besteuerung von OS und Zertis
09.7.07 17:49
135
Optionen, Optionsscheine IMMER Kest-Frei!
09.7.07 19:09
136
      RE: Optionen, Optionsscheine IMMER Kest-Frei!
09.7.07 19:50
137
      RE: Optionen, Optionsscheine IMMER Kest-Frei?!
19.7.07 20:29
138
      RE: Optionen, Optionsscheine IMMER Kest-Frei?!
21.7.07 23:30
139
      RE: Optionen, Optionsscheine IMMER Kest-Frei?!
22.7.07 13:28
140
DWS GO(es) Österreich: Rund 50 neue Zertifikate erhältl...interessant
11.11.07 13:07
141
Einschätzung Ottakringer DWS GO(es) Österreich: Rund 50...
11.11.07 22:43
142
      DWS GO Zertifikate Transparent und steuerlich blütenwei...
23.11.07 00:41
143
      Jetbroker
28.12.07 14:57
144
      Steuerlich günstiges Investieren
02.1.08 18:27
145
      Verkauf zu 0,001 Euro? Wann das sinnvoll sein kann
09.1.08 23:23
146
Abgeltungssteuer 2009
20.2.08 12:18
147
RE: Abgeltungssteuer 2009
20.2.08 13:45
148
      AK fordert...
05.3.08 17:13
149
      RE: AK fordert...
05.3.08 17:19
150
      RE: AK fordert...
05.3.08 18:57
151
      RE: AK fordert...
05.3.08 19:19
152
      Und ich als Unternehmerin fordere ...
06.3.08 13:50
153
      Schon mal zum üben:Der Abgeltungsteuer-Rechner!interessant
14.3.08 15:27
154
      RE: Schon mal zum üben:Der Abgeltungsteuer-Rechner!
14.3.08 20:11
155
      RE: schon mal zum üben:Der Abgeltungsteuer-Rechner!
15.3.08 08:39
156
      RE: schon mal zum üben:Der Abgeltungsteuer-Rechner!
15.3.08 14:33
157
      RE: schon mal zum üben:Der Abgeltungsteuer-Rechner!
15.3.08 17:12
158
Vermögenszuwachssteuer kommt ...interessant
25.3.08 12:21
159
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...
25.3.08 14:56
160
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...
25.3.08 15:31
161
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...witzig
25.3.08 15:41
162
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...ÖVP stimmt zu
25.3.08 17:01
163
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...
25.3.08 17:01
164
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...ÖVP stimmt zu
25.3.08 17:26
165
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ?nicht? ...
25.3.08 18:06
166
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...
25.3.08 22:02
167
RE: Vermögenszuwachssteuer kommt ...witzig
25.3.08 23:48
168
Hirnrissige Idee
28.3.08 22:57
169
      RE: Hirnrissige Idee -> @doxy
29.3.08 08:07
170
      Steuerfrage
18.2.10 16:31
171
      RE: Steuerfrage
18.2.10 17:10
172
      RE: Steuerfrage
18.2.10 18:01
173
      RE: Steuerfrage
18.2.10 18:01
174
      RE: Steuerfrage
18.2.10 18:04
175
      Steuerfrage - Ergebnisinteressant
18.2.10 18:43
176
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
18.2.10 19:25
177
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
18.2.10 20:25
178
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
18.2.10 22:10
179
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
19.2.10 11:00
180
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
19.2.10 11:13
181
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
19.2.10 12:03
182
      RE: Steuerfrage - Ergebnis
19.2.10 12:14
183
steuerlicher Einstandskurs
17.10.12 09:36
184
RE: steuerlicher Einstandskurs
17.10.12 09:44
185
      RE: steuerlicher Einstandskurs
17.10.12 09:52
186
      Kursgewinne aus Darlehen
25.4.13 23:24
187
      RE: Kursgewinne aus Darlehen
07.5.13 20:04
188
      RE: Kursgewinne aus Darlehen
10.5.13 18:09
189
      Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ?
19.2.15 11:37
190
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...gut analysiert
19.2.15 13:35
191
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
19.2.15 18:09
192
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 09:41
193
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 10:00
194
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 10:08
195
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 10:30
196
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 13:23
197
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 13:33
198
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
20.2.15 17:46
199
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 08:36
200
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 10:07
201
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 13:59
202
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 17:06
203
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 17:44
204
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 18:40
205
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 19:25
206
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
21.2.15 19:48
207
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
22.2.15 05:03
208
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
22.2.15 09:58
209
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
22.2.15 10:18
210
      RE: Nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ...
22.2.15 19:02
211
      Angestellter mit 2 Wertpapierdepots
02.4.16 17:19
212
      RE: Angestellter mit 2 Wertpapierdepots
03.4.16 08:06
213
      RE: Angestellter mit 2 Wertpapierdepots
03.4.16 08:08
214
      Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren 3/2017interessantinteressantinteressant
09.3.17 23:09
215
      RE: Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren 3/2017
14.3.17 18:43
216
      RE: Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren 3/2017
14.3.17 21:55
217
      RE: Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren 3/2017
14.3.17 22:19
218
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25.4.17 11:26
219
      Verlustausgleich unter mehreren Depots
13.5.17 10:19
220
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13.5.17 10:32
221
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24.9.17 11:15
222
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24.9.17 12:18
223
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24.9.17 12:42
224
      RE: Verlustausgleich unter mehreren Depots
25.9.17 06:35
225
      RE: Verlustausgleich unter mehreren Depots
27.9.17 03:28
226

Bin ein österreicher mit Hauptwohnsitz in der steiermark. Besitze bei einem inlänischen Onlinebroker 3 Anleihen aus Deutschland bzw. Island. Erfolgt anlässlich der Zinszahlung eine Meldung ans Wohnsitzfinanzamt. Im Gewinn war etwas davon auf den seiten 214 bis 220 zu lesen.
Ich bitte um kure Anwort

  

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Ich weiß nicht was im Gewinn stand, aber ich glaube da gibt es keine Meldung.
Du kannst freiwillig eine Meldung machen um dir die zuviel bezahlte Quellsteuer aus dem Ausland zurückzuholen.
Ich hab´s noch nie gemacht obwohl mich das ärgert über 25% Kest zu zahlen bei ausländischen Werten (im Schnitt 30-35%).
Mehr weiß ich dazu leider auch nicht.

  

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bei den letzten, kürzlich eingetrudelten Dividendengutschriften aus Deutschland und Großbritannien sind nur mehr insgesamt 25% Kest bzw Quellensteuer abgezogen worden
ich glaub, das ist jetzt neu und durchaus begrüßenswert

  

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Müssen Anteile an inländischen Geldmarktfonds, die unter einem Jahr gehalten wurden, explizit in der Steuererklärung angegeben werden? Wird nicht von der Bank schon automatisch die KESt abgeführt?

  

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Schon. Man könnte ja 100 Euro Zusatzertrag oder Spekulationsverlust durch den Unterschiedsbetrag zwischen Kauf- und Verkaufspreis lukrieren.

Die KESt wird nur bei ausschüttenden Fonds eingehoben, also hier werden sich auch die "Spekulationsgewinne" in Grenzen halten.

Thesaurierende Fonds werden marginal bessere Performance erzielen, aber grundsätzlich kommen da nur Gröscherl zusammen, da man mit Geldmarktfonds, die üblicherweise in kurzlaufenden Renten oder im Geldmarkt investieren, nicht wirklich spekulieren kann, die Kurse werden nicht extrem ausschlagen. Für Daytrader auf alle Fälle wenig interessant, außer es gibt 0% Ausgabeaufschlag

  

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Editiert am 22-03-06 um 11:39 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Ich habe heute von der easybank erfahren, wie es mit der steuerlichen Behandlung von Geldmarktfonds aussehen könnte:

Vom Bruttogewinn werden 25% KESt abgezogen. Da Geldmarktfonds nur dazu da sind, sein Geld unter einem Jahr zu parken (in der Regel 6 Monate), bekommt der Fiskus noch Spekusteuer. Ein Schwerverdiener darf also weitere 50% abgeben. Ergibt eine gesamte Steuerbelastung von 62,5%.

Da Euro-Cashfonds zur Zeit eine Rendite von 2,5% schaffen, bleiben nach Abzug der Steuern nur 0,94% über (wenn wir davon ausgehen, dass der Privatanleger seine Anteile 364 Tage hält).

Bei der easybank bekommt man zur Zeit Kontozinsen von 1,75%. Hiervon werden nur 25% KESt abgezogen. Bleibt eine Nettoverzinsung von 1,31%. Obwohl die Bruttorendite von Geldmarktfonds deutlich höher ist, ist der Tagesnettozinssatz nach Steuern für den Privatanleger deutlich attraktiver. Und beim Geldmarktfonds habe ich den Ausgabeaufschlag noch gar nicht berücksichtigt (im Falle der easybank: 10 Euro).

Welcher (ehrliche) Privatanleger in Österreich ist so dumm und kauft Geldmarktfonds? Wer hat Lust, insgesamt rekordverdächtige 62,5% Steuern zu zahlen.

Oder hat mir die easybank etwas Falsches gesagt?

  

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Ich glaub, Ihr habt da ein Mißverständnis:

Die 25% KEST zahlst von den Ausschüttungen, der Fonds selbst muß ja keine KEST bezahlen (nehm mal an, es ist ein ganz braver seriöser inländischer).

Und die Specksteuer zahlst Du persönlich für den Unterschiedsbetrag zwischen Kauf- und Verkauf, wenn Du die Anteile kürzer als 1 Jahr gehalten hast. Der Ausgabeaufschlag vermindert natürlich den Unterschiedsbetrag, die Steuer fällt also vernachlässigbarer aus.

Diesen Unterschiedsbetrag (minus eventuell angefallener Depotspesen) gibst bei Deiner Jahressteuererklärung an.

Dann gibt´s noch die Speckfreigrenze und den Freibetrag für Nebeneinkünfte,

und wenn da wirklich noch was übrig bleibt, zahlst halt gemäß Deiner Steuerprogression über die Einschleifregelung vielleicht 62% (2 x 31% für den die Einschleifgrenze übersteigenden Betrag) bzw. 82% (2 x 41%) Steuer. Die 100% (2 x 50%) gibt´s ja eh hoffentlich nicht mehr? Nehm mal an, die arbeitsame und fleißige Koalition hat das Relikt aus klassenkämpferischer Vorzeit eh schon abgeschafft?

  

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>Die 25% KEST zahlst von den
>Ausschüttungen, der Fonds selbst muß
>ja keine KEST bezahlen

Bist du sicher?

Ich habe die Abrechnung für den Kauf bekommen. Da wird mir tatsächlich vom Kaufpreis sofort eine KESt abgezogen. Beim Verkauf wird wieder eine KESt berücksichtigt. Dieser KESt-Betrag dient wohl dazu, meine KESt-Schuld anteilig ganz genau zu berechnen.

  

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Ah so?
Wird die Zertifikatskestifizierung auch auf unschuldige Anlageformen ausgedehnt?
Sind die Beamten nicht ausgelastet, daß jedes Jahr alleine in einem Zwergenland wie unserem neue Gesetze im 10fachen Umfang der Bibel rausgebracht werden müssen?

  

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Vor etwa 5 Jahren war ich im Capital Invest Euro Cash veranlagt. Als ich damals nach dem Verkauf meinen Nettoertrag ausgerechnet habe, stellte ich fest, dass anteilig die KEST abgezogen wurde.

Wenn jetzt auch Specksteuer zu zahlen ist, dann ist man steuerlich doppelt belastet. Das ist dann irgendwie nicht einzusehen, oder?


  

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Dann würde ich die KEST als Steuervorauszahlung sehen.

D.h. Du müßtest die Bruttobemessungsgrundlage rausrechnen (Nettogewinn plus KEST) und bei den Speckeinkünften angeben.

Und für die bereits im voraus bezahlte KEST gibt´s bei der Steuererklärung ziemlich am Ende ein Feld, wo Du´s reinschreibst.

Ziemlich undurchsichtig, das Ganze
Fast würd ich mutmaßen (und mir wünschen), man wäre endbesteuert durch die KESt,
da ersparen wir und das Finanzamt uns den Papierkram.

  

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ich weiss nicht ob es sich hier um rentenfonds/geldmarktnahe fonds oder um zeritifikate handelt?!

also wenn es renten/geldmarktnahe-fonds sind läuft dies so:

beim kauf bekomme ich für die im fonds im laufenden geschäftsjahr bereits enthaltenen erträge (sind im kurs enthalten) eine kest-gutschrift!

warum?

ich bekomme am geschäftsjahresende zum zahltag der ausschüttung die volle ausschüttung als wie wenn ich schon vom tag 1 des aktuellen geschäftsjahres investiert gewesen wäre.

d.h. in diesem fall die volle ausschüttung und volle kest für das ganze geschäftsjahr des fonds.

was passiert bei thesaurierern. hier kann ich mir die kest nicht sparen. am tag der "nicht"ausschüttung wird hier bei inländischen renten/geldmarktnahen fonds die kest rechnerisch ermitteln und von der fondsgesellschaft an das finanzamt überwiesen.

vielleicht auch zur anmerkung: was muss ein inländischer fonds gem. investmentfondsgesetz ausschütten (und damit auch verkesten)?

alle ordentlichen erträge (zins-, kupongutschriften) müssen ausgezahlt werden. bei thes.fonds wird da nur die kest-ausgeschüttet.

alle ausserordentlichen erträge (kursgewinne, steuerrückzahlungen) können ausgeschüttet werden. werden diese bei der ausschüttung mitausbezahlt fällt hier klarerweise KEST an. wenn sie im kurs enthalten bleiben sind diese nach einhaltung der spekulationsfrist steuerfrei.

kann bei renten/geldmaktnahen fonds eine spekulationssteuer anfallen?

im prinzip ja! eine spekulationsfrist ist ja unabhängig zur ertragsbesteuerung zu sehen.

wichtig ist zier der kassatag des erwerbs und der kassatag des verkaufs.

ab einem jahr+ ist die spekulationsfrist erloschen und jeder cent kursgewinn kann steuerfrei ohne erklärung eingestreift werden.

wie j&s schon richtig gesagt hat gibt es hier noch einen freibetrag von EUR 730,-- p.a. für sonstige einkünfte und darüberhinausgehend eine ein freigrenze. spesen für den ankauf wie ausgabeaufschlag, handelsspesen, depotgebühr usw. können natürlich eingerechnet werden.

schönen tag noch! shareholder

  

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Editiert am 23-03-06 um 11:35 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

Thalion, ich glaub, ich hab`s:

Ein Fonds ist ja keine Kapitalgesellschaft, sondern eine lose Ansammlung von Anlegern, die von einem Fondsmanager angeführt werden.

D.h. wir müssen das ganze wie bei einer GesnbR, Stillen Gesellschaft oder sonstigen Personengesellschaft sehen:

Du hast keine Anteile an einer Kapitalgesellschaft, Du kannst also gar nicht spekulieren!

Du bist lediglich simpler Mitunternehmer, und bei Ausschüttung führt die Fondsanlegergemeinschaft klar an:

Nicht endbesteuerte Erträge
Endbesteuerte Erträge
Davon abgezogene KEST

Und Du gibst dann nur die nicht endbesteuerten Erträge an in der Steuererklärung.

Allerdings nicht bei Speckeinkünften,
sondern bei Zinsen und ähnliche Erträge!

  

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Editiert am 23-03-06 um 12:59 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

J&S, ein kapitalanlagegesellschaft muss eine kapitalgesellschaft sein (steht im investmentfondsgesetz). die wiederum müssen die kohle der fondsanteilsbesitzer im form eines "sondervermögens" behandeln. sprich das geld der anleger soll geschützt werden. im falle des konkurses der fondsgesellschaft ist die kohle der anleger davon nicht betroffen.

eine bank darf selbst keine kapitalanlagegesellschaft sein. in den meisten fällen sind diese KAG`s 100% töchter von banken.

jede KAG braucht auch eine depotbank, welche die tägliche bewertung der im fonds enthaltenen papiere vornimmt. sprich die kurse kommen nicht von der KAG sonder von der depotbank.

neu ist seit ein paar jahren das aktienfonds auch spekulationssteuer zahlen müssen wenn sie spekulationsgeschäfte innerhalb der 1-jahres-frist machen. die spekulationssteuer wird hier von der KAG gleich direkt an das finanzamt überwiesen. der anleger braucht hier nix mehr zu tun.

warum ist das so gekommen? unser sehr einfallsreicher herr finanzminister war es ein dorn im auge das der privatanleger hier vielleicht ja kohle in aktienfonds steckt und der fondsmanager spekuliert mit erfolg und der private würde dann keine steuer mehr bezahlen. also wurde dies abgestellt. nach dem die fondsmanager da auch nicht ganz die dummen sind, nehmen sie alle aufwände und sonstige tricks zur hand und bezahlen dem herrn KHG ned wirklich viel steuer. denke das gesetz wird mehr gekosten haben als es tatsächlich bringt.

shareholder


  

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Editiert am 23-03-06 um 09:25 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Heute hab ich mit einer anderen Bankangestellten gesprochen. Sie meinte, dass bei Geldmarktfonds und Anleihen keine Spekulation vorliegt, selbst unter eine Behaltefrist von einem Jahr. Denn überall dort, wo man durch Zinserträge verdient, kann schwer von Spekulation gesprochen werden. Oder sollte man für Kontozinserträge auch schon Specksteuer zahlen?

Sobald irgendwo eine KEST abgezogen wird, kann meines Erachtens keine Spekulationssteuer mehr anfallen. Das gilt also für Dividenden, Kontoerträge, Geldmarktfonds (der Kurs kommt durch Stückzinssätze zustande) und gewöhnliche Anleihen. Schließlich ist ja auch von Endbesteuerung die Rede.

Mich wundert, dass keiner definitiv sagen kann, ob bei Geldmarktfonds zusätzlich Specksteuern zu zahlen sind oder nicht. Hier gehen die Meinungen einfach auseinander, wie auch bei den Bankangestellten. Ist jemand von euch Steuerberater bzw. Finanzbeamter?

Ich persönlich würde sagen: Fair wäre es, wenn Zinsgeschäfte nur mittels KEST besteuert werden. Denn hier liegt kein Spiel mit dem Glück vor, wie bei Aktien und Aktienfonds. Bei Geldmarktfonds im Fremdwährungsbereich wäre eigentlich schon Spekulation im Spiel, denn hier könnte man spekulative Erträge durch Währungsschwankungen machen.

  

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>Editiert am 23-03-06 um
>09:25 PM durch den Thread-Moderator oder
>Autor

>
>Heute hab ich mit einer anderen
>Bankangestellten gesprochen. Sie meinte, dass
>bei Geldmarktfonds und Anleihen keine
>Spekulation vorliegt, selbst unter eine
>Behaltefrist von einem Jahr. Denn
>überall dort, wo man durch
>Zinserträge verdient, kann schwer von
>Spekulation gesprochen werden. Oder sollte
>man für Kontozinserträge auch schon
>Specksteuer zahlen?
>
>Sobald irgendwo eine KEST abgezogen wird,
>kann meines Erachtens keine Spekulationssteuer
>mehr anfallen. Das gilt also
>für Dividenden, Kontoerträge, Geldmarktfonds (der
>Kurs kommt durch Stückzinssätze zustande)
>und gewöhnliche Anleihen. Schließlich ist
>ja auch von Endbesteuerung die
>Rede.
>
>Mich wundert, dass keiner definitiv sagen
>kann, ob bei Geldmarktfonds zusätzlich
>Specksteuern zu zahlen sind oder
>nicht. Hier gehen die Meinungen
>einfach auseinander, wie auch bei
>den Bankangestellten. Ist jemand von
>euch Steuerberater bzw. Finanzbeamter?
>
>Ich persönlich würde sagen: Fair wäre
>es, wenn Zinsgeschäfte nur mittels
>KEST besteuert werden. Denn hier
>liegt kein Spiel mit dem
>Glück vor, wie bei Aktien
>und Aktienfonds. Bei Geldmarktfonds im
>Fremdwährungsbereich wäre eigentlich schon Spekulation
>im Spiel, denn hier könnte
>man spekulative Erträge durch Währungsschwankungen
>machen.

-------------------------------------------------

hehe... gegenfrage die dich zur antwort führt?

kann dein kontostand in euro (ohne einzahlung oder auszahlung) an wert gewinnen?!

nein kann er nicht... ausser bei deflation. und das wäre dann steuerfrei.

anderes beispiel für anleihen:

du kaufst eine fixzinsanleihe zu kurs 100%. während der laufzeit werden die leitzinsen der ezb gesenkt und der kurs deiner anleihe steigt auf 104%. dann verkaufst du.

was passiert dann? unter dem zinsjahr werden die anteiligen stückzinsen abzüglich KEST ausbezahlt. diese zahlt dir der käufer.

dann gehts definitiv um die spekulationsfrist.

liegt dein kauf schon mehr als ein jahr zurück kannst du dir den kursgewinn von 4% bedenkenlos einstreifen. ist dem nicht so dann musst du (abzüglich spesen, depotgebühr, freibetrag, freigrenze uns.) diesen kursgewinn besteuern.

was ist der unterschied zu einem anleihenfonds. keiner... hier ist halt zum unterschied zur obigen anleihe mehrere davon enthalten.

das mit kest zahlen und keine spekfrist haben kommt von den zertifikaten. zum unterschied zu den anleihen zahlts du hier immer kest auf alles was im plus liegt. egal ob innerhalb eines jahres oder darüberhinaus.

gruss, shareholder

p.s. bin kein steuerrechtler oder dergleichen. daher keine garantie auf richtigkeit. frag mal deinen steuerberater?

  

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>Heute hab ich mit einer anderen
>Bankangestellten gesprochen. Sie meinte, dass
>bei Geldmarktfonds und Anleihen keine
>Spekulation vorliegt, selbst unter eine
>Behaltefrist von einem Jahr. Denn
>überall dort, wo man durch
>Zinserträge verdient, kann schwer von
>Spekulation gesprochen werden.

Die Bankangestellte hat Unrecht!
Lt. §30 EStG ist bei beweglichen Gütern (Anleihe, Aktie, Auto, Tisch, Sessel... etc.) eine "Spekulationsfrist" von 1 Jahr zu beachten.

Realisierte Kursgewinne <1 Jahr wären daher von einem steuerehrlichen Rechtsunterworfenen in der Einkommensteuer zu deklarieren (Freigrenze 440€).



Oder sollte
>man für Kontozinserträge auch schon
>Specksteuer zahlen?
>

Zinseinkünfte "overrulen" Spekulationseinkünfte. Weil § 27 EStG VOR § 30 EStG steht.

Stichwort: "Subsidiaritätsprinzip"


Für Zinsen gibt es keine Spek-Steuer...

>Sobald irgendwo eine KEST abgezogen wird,
>kann meines Erachtens keine Spekulationssteuer
>mehr anfallen. Das gilt also
>für Dividenden, Kontoerträge, Geldmarktfonds (der
>Kurs kommt durch Stückzinssätze zustande)
>und gewöhnliche Anleihen. Schließlich ist
>ja auch von Endbesteuerung die
>Rede.

Man muss streng unterscheiden zwischen:

1.) Der Kapitalstamm (zB: Anleihe, Aktie)

2.) Die Kapitalfrucht (zB: Zinskupon der Anleihe, Dividende der Aktie)

Nur die realisierten Kursgewinne <1 Jahr des Kapitalstamms sind spekulativ zu besteuern.

Die Frucht (Zinskupon, Dividende) wird in der Regel der KEST unterworfen samt verbundener Endbesteuerung.


Die Ausnahmen von meinen dargelegten Grundsätzen und den Wahnsinn der Zertifiaktebesteuerung erspare ich Euch - sonst landen wir bald alle im Irrenhaus...



>
>Mich wundert, dass keiner definitiv sagen
>kann, ob bei Geldmarktfonds zusätzlich
>Specksteuern zu zahlen sind oder
>nicht. Hier gehen die Meinungen
>einfach auseinander, wie auch bei
>den Bankangestellten. Ist jemand von
>euch Steuerberater bzw. Finanzbeamter?
>

Es kommt darauf an, aus welchen Komponenten der Wertzuwachs besteht:

Zinsen: KEST

Wertzuwachs (zB: weil Wechselkursschwankungen): § 30 EStG (Spekulation).

Dabei können die beiden Effekte in die selbe Richtung wirken, in entgegengesetzte Richtung, sich gegenseitig aufheben, sich gegenseitig verstärken usw.

Daher schaut der schlaue Steuerberater in den Jahresbericht/Rechenschaftsbericht des Fonds (sofern zugänglich) - da findet er diese Daten...

Normalerweise sind solche Geldmarktfonds endbesteuert und der Anleger hat nix zu tun...

lg
Ottakringer

PS: Habe den schweren Verdacht, dass dieser Geldmarktfonds ev. ein "schwarzer" Fonds sein könnte. Das würde wieder ganz eigene Probleme schaffen...


  

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Editiert am 23-03-06 um 10:10 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Also fassen wir zusammen:

Für einen Euro-Cash-Fonds ist keine Specksteuer zu zahlen. Grund: Hier liegen nur Zinserträge vor.

Für einen Dollar-Cash-Fonds sind nur für die Erträge aus Währungsschwankungen Specksteuer zu zahlen.

Für eine Anleihe ist nur Specksteuer für Erträge aus Kursschwankungen zu zahlen (meines Erachtens nicht ganz fair, weil selbst die Kursschwankungen nur die Änderungen in der Zinslandschaft nachbilden). Fremdwährungserträge unterliegen wieder der Specksteuer.

  

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>In welchen Ländern gibt es keine
>Spekulationssteuer für Erträge aus dem
>Wertpapiergeschäft?

Medienberichten habe ich entnommen, daß Polen nach der Wahl die unlängst eingeführte Specksteuer wieder abschaffen wollte. Ob das schon passiert ist, weiß ich aber nicht.

  

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>Für eine Anleihe ist nur Specksteuer
>für Erträge aus Kursschwankungen zu
>zahlen (meines Erachtens nicht ganz
>fair, weil selbst die Kursschwankungen
>nur die Änderungen in der
>Zinslandschaft nachbilden). Fremdwährungserträge unterliegen wieder
>der Specksteuer.

bei anleihen können auch die änderungen der bonität eine kursschwankung auslösen. fremdwährungserträge welche auf kupons zurückzuführen sind sind KEST-pflichtig. währungsschwankungen wiederum unterliegen der spekfrist. verluste können klarerweise mit gewinnen gegengerechnet werden.

lg

  

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>bei anleihen können auch die änderungen
>der bonität eine kursschwankung auslösen.
>fremdwährungserträge welche auf kupons zurückzuführen
>sind sind KEST-pflichtig. währungsschwankungen wiederum
>unterliegen der spekfrist. verluste können
>klarerweise mit gewinnen gegengerechnet werden.

Wie soll ein Normalsterblicher die Specksteuer richtig berechnen können?

  

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>Wie soll ein Normalsterblicher die Specksteuer
>richtig berechnen können?

tjo bei der österreichischen steuergesetzgebung wird das mehr und mehr ohne steuerberater unmöglich.

bei einer hand voll von werten wirds einem noch gelingen aber wehe es sind da vielleicht gar noch zeritifikate dabei...

lg

  

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>tjo bei der österreichischen steuergesetzgebung wird
>das mehr und mehr ohne
>steuerberater unmöglich.
>
>bei einer hand voll von werten
>wirds einem noch gelingen aber
>wehe es sind da vielleicht
>gar noch zeritifikate dabei...

Also wer mit der Specksteuer in Berührung kommt, sollte Anleihen (insbesondere in fremder Währung) und sonstige Wertpapiere, wo ein Mischmasch aus KEST und Spest zu befürchten ist, vergessen.

Da sind Aktien schon viel einfacher zu behandeln.

  

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>Stimmt @Hagen,beim Durchschmöckern von @Ottakringers Ausführungen
>scheint es bei Zertif. sowas
>wie ein KEST Gutschrift zu
>geben.
>Gut das es Spezialisten gibt
>Jetzt frage ich mich natürlich,wie wird
>diese Gutschrift verrechnet.
>Muss man da wieder zum Finanzamt
>rennen und sich das Geld
>dort holen? Einer fragte dies
>nämlich @ottakringer in einem Steuerthread.Antwort
>konnte ich keine finden.
>Daran könnte ja niemand Interesse haben,weder
>Finanzminister(Bürokratieaufbau) noch der Trader,Spekulant,Anleger selbst

drum wurde auch die ganze arbeit auf die banken abgeschoben. diese wiederum haften für die richtige abrechnung dem finanzamt gegenüber.

so weit mir bekannt ist führen die banken allerdings die KEST nicht sofort ab... könnten ja falsche abrechnungen dabei sein.

die banken werden sich mit garantie dagegen wehren. obs fruchtet lass ich mal im raum stehen. immerhin dürften deren rechenzentren nicht von einem tag auf den anderen ein funktionierendes system auf die beine stellen können. die kosten dafür würde wohl das finanzamt auch nicht übernehmen wollen.

bin mir nicht mehr so sicher... aber KEST-pflichtige zertis welche mit kest-belastung erworben wurden und später mit verlust verkauft wurden lösen eine KEST-gutschrift aus.

wie so ein system für aktien funktionieren soll ist mir noch ein rätsel. hier hab ich keinen anhaltspunkt für die berechnungsbasis. die nominale oder der erstausgabepreis wird hier wohl nicht herhalten können. teilen kann ich eine ISIN nach vor KEST-einführung und nach KEST-einführung auch nicht. da hätten wir ja dann einen zweiten ATX usw.

die derzeitige zertiregelung ist schon sowas von undurchsichtig dasd ohne längeres einlesen in die materie als anleger fast chancenlos bist.

da redens über abschaffung der erbschaftssteuer weils der finanz zu kompliziert ist und dann schaffens steuersysteme die niemand mehr wirklich kapieren kann.


  

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Gibts die KEST-Rückvergütung nur auf Zertifikate mit fixer Laufzeit? Und kann der Staat da viel verlieren? Der Kunde gewinnt ja überwiegend, oder? Folglich auch der Staat?

Bei Aktien gibt´s viele viele Totalcrasher. Also wenn wir uns den Einstieg im Neuen Markt über eine 25%ige Steuerrückvergütung - faktisch mit Viertelnetz und Viertelboden - finanziert hätten, hätt uns der Fiskus schön sponsern können.

Aber der Finanzminister hätt eine plausible Ausrede ghabt, warum eine saftige Erhöhung von Mineralölsteuer, Energieabgabe und Tabaksteuer dringend nötig is

  

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>Gibts die KEST-Rückvergütung nur auf Zertifikate
>mit fixer Laufzeit?

glaub ich nicht... neue unendliche indexzertifikate sind ja auch kest-pflichtig.

ach ja, hier gibts sowas wie einen bankinternen sekundärmarkt für kest-freie indexzertifikate. sprich vekauft ein anleger sein kest-freies indexzertifikat kann dieses wieder von einem anderen anleger als kest-freies wertpapier erworben werden.

aus diesem grunde wurden ja von den banken eigentlich kaum neue kest-pflichtige indexzertifikate aufgelegt.

bei aktien wäre dieses system aber nicht machbar.


  

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Also wirklich,
auf einem Bierdeckel müßtet´s Eure Steuer schon ausrechnen können,
müßt´s halt a bißl klana schreibm

Der Van Gogh hat auch seine schönsten Skizzen auf Servietten angefertigt, zwischen Haupt- und Nachspeis, damit ihm beim Warten net fad wird

Ich seh schon, die Österreicher werden ein Volk von Steuerberatern
und wir müssen dann neue Arbeit für sie erfinden,
sonst hams umsonst soviel glernt,
is wia beim Schweinezyklus,
und dann laßt´s Euch alle wieder umschuln auf Maurer

  

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Editiert am 26-04-06 um 12:02 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

natürlich...für alles.
wenn du dir ein eis beim italiener um 2,30 kaufst und ich komm die strasse entlang und will es unbedingt haben und zahl dir .....äh ist ja wurst wenn ich dich da mit dem eis sehe dann ist mir nix mehr zu teuer....also ich bezahle dir 502,30 dann hast du 500 euro spekulationsgewinn- das ist auch über der freigrenze und die heisst es auch angeben. also net gleich die ganzen 500 euro für neue schucherl für die frau ausgeben

auch dass du mit deinem eis keine speckulationsabsicht hattes ist denen wurscht- wer rechnet schon mit so einem wie mir, der dein angelecktes eis um so einen stoltzen preis haben will.

R

  

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>Gilt die 1-Jahresfrist auch für CFDs?
>Beim Finanzamt konnte mir das
>keiner sagen...
>
>LG,
>Tom

Ein CFD (=Contract for Difference) ist ein Differenzgeschäft und deshalb lt. enger Auslegung des § 30 EStG auch über die Laufzeit von 1 Jahr hinaus! Spekulationsverfangen.

Soll heissen: Gewinn IMMER zum Versteuern!

lg
Ottakringer

  

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>
>Was unterliegt der Spekulationsbesteuerung?

>
>Termin- und Differenzgeschäfte, Optionsgeschäfte

Heißt das, dass man Gewinne von Optionsscheinen, die man länger als ein Jahr hält, doch versteuern muss?

  

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>>
>>Was unterliegt der Spekulationsbesteuerung?

>>
>>Termin- und Differenzgeschäfte, Optionsgeschäfte
>
>Heißt das, dass man Gewinne von
>Optionsscheinen, die man länger als
>ein Jahr hält, doch versteuern
>muss?

Optionsscheine: Nach Ablauf der 1jährigen Spekulationsfrist: Steuerfrei

Futures, CFDs: IMMER Spekulationsverfangen, auch wenn 2 Jahre gehalten.....

Steht in § 30 EStG...

lg
Ottakringer



  

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>Optionsscheine: Nach Ablauf der 1jährigen Spekulationsfrist:
>Steuerfrei
>
>Futures, CFDs: IMMER Spekulationsverfangen, auch wenn
>2 Jahre gehalten.....
>
>Steht in § 30 EStG...
>
>lg
>Ottakringer


Vielen Dank! D.h., ich kann bei meinem betandwin-Opti bald steuerfrei Gewinne mitnehmen

mfg, redbull


  

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Hi, ich weiß nich ob es diese Frage schon einmal gab,aber...

Wie funtioniert es wenn ich innerhalb des Spek-jahres das Depot wechsle... die jeweiligen Broker verkaufen sich doch gegenseitig die Stücke... läuft die SpekFrist von neuem auf dem neuen Depot oder muß ich der Finanz einfach nur die Kauf&Verkaufsorder vorzeigen???

  

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>Hi, ich weiß nich ob es diese Frage schon einmal gab,aber...
>
>
>Wie funtioniert es wenn ich innerhalb des Spek-jahres das Depot wechsle... die jeweiligen Broker verkaufen sich
>doch gegenseitig die Stücke... läuft die SpekFrist von neuem auf dem neuen Depot oder muß
>ich der Finanz einfach nur die Kauf&Verkaufsorder vorzeigen???

Es handelt sich dabei um eine bloße Übertragung des Lagerortes (und auch das nur symbolisch, vom einen Rechenzentrum ins andere quasi), da kann natürlich keine Spekulationsfrist durchbrochen werden.

Die Broker "verkaufen" sich da gar nix außer vielleicht dem Recht, Dich als Kunde zu haben.

Fazit: Depotübertrag beeinflusst Spekulationsfrist nicht direkt (maximal indirekt, indem er etwa so lange dauert dass Du drüber rutscht, obwohl Du drunter bleiben wolltest, etwa um Verluste zu realisieren )

Muss zugeben, mir diese Frage noch nie gestellt zu haben

  

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Späte Antwort zu diesem Thema: http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID1/3733.html#165
bzw. eigentlich fängt es hier an: http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID1/3733.html#149

Zur Steuerberatung: Das Erstgespräch ist einmal kostenlos, wenn man sich dann vom Steuerberatungsunternehmen vertreten lässt (Vorteil Fristenverlängerung), wird für die Erstellung der Einkommensteuererklärung durch einen Bilanzbuchhalter stundenweise abgerechnet (EUR 74,- pro Stunde).
Wenn alles gut vorbereitet ist, wird der wohl nicht lange brauchen, andererseits kann man es sicher selbst auch erledigen.

Zu den Spekulationsgewinnen:
Eine Gewinnaufstellung in einer Liste mit Kaufwert / Verkaufswert / Gewinn pro Aktie reicht.
Jede Transaktion zu belegen, würde wohl zu weit gehen.

Von diesem Gewinn kann man abziehen**:
- Depotgebühren
- Abonnements von Fachzeitschriften
- Seminare
- Fahrtkosten (zu Seminaren u.dgl.)
- PC-Kauf*
- Monitor-Kauf*
- ADSL-Gebühr*
- Telefongrundgebühr *

* Privatnutzung berücksichtigen, z.B. Anteile 60%/40%

Man kann diese Ausgaben vom Gewinn abziehen, muss sie also nicht als Sonderausgaben deklarieren (was ja nicht so viel bzw. gar nichts bringen würde).

Wenn man die "Spekulation" auf einem Gemeinschaftsdepot zusammen mit der Gattin "betreibt", könnte man die Einkünfte sozusagen "teilen", was steuerlich sehr viel bringen würde.

Kommt natürlich auf die jeweilige Situation an.

Ich werde für 2005 wohl über 13K Steuer zahlen müssen, 2006 wird es sich dann dafür in Grenzen halten.

Falls noch Fragen auftreten: Nur zu!

  

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Editiert am 10-05-06 um 04:16 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Gebt ihr Gewinne, die ausserhalb der 1-jaehrigen Spekulationsfrist sind, ueberhaupt an? (Also separat oder gekennzeichnet, dass diese ausserhalb der Frist verkauft wurden?)

Ich meine, wenn Hausnummer 80.000 € vom Depot ueberwiesen werden, kanns ja auch sein, dass nachgefragt wird woher das kommt.

  

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Editiert am 10-05-06 um 09:17 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

>Gebt ihr Gewinne, die ausserhalb der
>1-jaehrigen Spekulationsfrist sind, ueberhaupt an?
>(Also separat oder gekennzeichnet, dass
>diese ausserhalb der Frist verkauft
>wurden?)
>
>Ich meine, wenn Hausnummer 80.000 €
>vom Depot ueberwiesen werden, kanns
>ja auch sein, dass nachgefragt
>wird woher das kommt.

Redbull, danke für die ausführliche Antwort.

Was cdh79 frägt, interessiert mich auch brennend. Gerade weil bei BWIN ja ein hoher steuerfreier Gewinn entstanden ist. Ihn nicht anzugeben bedeutet ja, daß man erst wieder Erklrärungsnotstand hat, wenn man eine größere Anschaffung damit tätigt ("woher kommt das Geld"). Oder kann man argumentieren, daß wenn man schon Spekulationsgewinne angibt, es auch steuerfreie Gewinne gibt. Oder müßte man bei der größeren Anschaffung und Nachfrage vom Finanzamt, freiwillig sein Depot herzeigen.

  

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Nirgendwo! Das Wesen einer normalen Steuererklärung nach Einnahmen-/Ausgabenrechnung besteht aus der Bekanntmachung der steuerbaren Gesamteinkünfte. Hierbei sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen anzugeben, gegen die dann wiederum grundsätzlich absetzbare Ausgaben geltend gemacht werden dürfen. Sind Einkünfte nicht grundsätzlich steuerpflichtig, so interessieren sie das FA in diesem Zusammenhang nicht. Ich muß eine steuerunterkritische Schenkung ebensowenig angeben, wie ich eine nicht im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit erworbene Wurstsemmel erwähnen darf.
Nur ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen wird alle Umsätze seiner darzustellenden Konten im Rahmen des Jahresbilanz offenlegen.
Die Frage der Plausibilität von Investitionen ohne ursprünglich nachvollziehbare Einkünfte kann man auf allfällige Anfrage des FA dann rechtzeitig genug klären. Schließlich wird man sein Vermögen dann noch immer als legal darstellen können. Seine privaten Unterlagen sollte man halt nicht vorzeitig vernichten.

  

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Dachte mir so was ähnliches. Also wenn wer ein Haus mit BWIN Gewinnen baut, dann eben die Daten bereit haben. Hmm, bei manchen Brokern gibt es zwar nur pdf Kontoauszüge, aber ok.

  

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Editiert am 10-05-06 um 11:05 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Ich mach mir immer am Ende des Jahres einen Gesamtausdruck aller Kontobewegungen zur Übersicht, in pdf oder was auch immer. Zur Plausibelmachung der Finanzgebarung ist's gut genug, speziell dann, wenn einmal ein Auszug in den Müll geflattert sein sollte. Ausserdem erleichtert es mir meine Zettelhandhabung zu Steuererklärungszeiten, wenn ich nicht alle Kontoauszüge einzeln durchblättern muß. Diese Ausdrucke halte ich dann zusätzlich bei meinen Steuerunterlagen bereit, selbst wenn sie nicht direkt in die Steuererklärung eingegangen sind.

P.S. Bei besagtem Broker mit ausschließlich elektronischer Abrechnung wird auch fortlaufend saldiert. Da braucht man nicht jeden Beleg ausdrucken, damit das nachvollziehbar ist. Den entsprechenden Email-Ordner würde ich aber schon gelegentlich auf einem zweiten Medium sichern, damit zur Not alle Einzelbelege zu den Referenznummern der Auszüge zur Verfügung stehen.

  

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Hallo,
Frage1:
kann ich davon ausgehen wenn ich bei Spekgewinnen nach Abzug aller relevanten Verluste und Spesen unter der Speksteuer Grenze bleibe keine Angaben an das FA liefern brauche. Habs bisher so behandelt nur bin ich mir da nicht sicher.


Frage2:
zur Jahresfrist:
Gilt hier der Tag der Ausführung der Order
oder das bei z.B DA angegebene Kauf-Verkauf Valuta Datum.
Könnte nähmlich ev. noch schnell einen kräftigen bwin Verlust realisieren.

  

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Und wie versteuert z.B. ein gestandener Betandwinner seine Monstergewinne, wenn er zwischendurch immer wieder getradet hat und in den ersten paar Jahren gedacht hat, wegen der paar Schilling ist es eh egal und keine Steuern gezahlt hat, und dann wachsen ihm die Gewinne über den Kopf und er möchte doch Steuern zahlen, aber gleichzeitig nicht zugeben, dass er früher ein bisschen hinterzogen hat?

  

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Die BetandWinner sind entweder Trader oder Langfristler.

Für die, die noch mit Schilling getradet haben, ist es ja nicht so schlimm... das ist ja bald verjährt...

  

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Vor Beginn einer Prüfung (ich glaube während der Eröffnungsbesprechung) kannst noch immer in Demut deine Sünden bekennen und bekommst dann eine Amnestie (wenn du sofort den hinterzogenen Betrag überweist). Nachteil: Ab dann wird genau geprüft!

  

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:-) Ob die Sünder auf Anhieb genau wissen, um wieviel sie den Fiskus geprellt haben?

Es soll ja schon Steuerzahler gegeben haben, die jahrelang in Angst vor einer Prüfung gelebt haben, und dann ist bei der Prüfung ein Guthaben rausgekommen

  

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Außerdem ist es sehr,sehr unwahrscheinlich, dass der Fiskus plötzlich versteuerte Spek-Erträge als mehr sieht, als eine freiwillige Spende ans Finanzamt - zumindest in BBios bescheidenen Größenordnungen...

  

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Ich rede ja nicht von meinen kontinuierlichen, über Jahre hinweg gleichmäßigen Gewinnen, die sind eh leicht zu versteuern.

Ich frage mich aber, wie die Betandwinner tun, die plötzlich Millionen verdienten.

  

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Editiert am 26-05-06 um 10:55 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

MARTIN MICHALKY vom "Börsenexpress" hat eine gute Zusammenfassung zum Thema KEST bei Zertifikaten verfasst (BE-26.5.2006):

Die Besteuerung von Zertifikaten ist in Österreich bislang weder eine klare noch eine einfache Sache gewesen. Mit einer Aussendung des Banken-Kolleg zu diesem Thema, das sich diesbezüglich mit dem Finanzministerium zusammengesetzt hat, wird es nun etwas klarer, bleibt aber recht kompliziert.

Zunächst gilt der Grundsatz:


Im Zweifelsfall muss Kapitalertragssteuer (KESt) bezahlt werden. Die KESt betrifft zunächst fast alle Indexzertifikate, unabhängig davon ob es mit einer Kapitalgarantie ausgestattet ist oder nicht. Die Bemessungsgrundlage für die 25%ige KESt ist dabei die positive Differenz zwischen Verkaufserlös bzw. Tilgungsbetrag und dem
Emissionspreis. Einzige Ausnahme bilden hier Zertifikate, die als Daueremissionen vor dem 01.03.04 begeben und vor dem 01.08.05 geschlossen wurden.

Falls die Emission nicht rechtzeitig geschlossen wurde, wird die Wertentwicklung aliquot besteuert. Dazu nun drei einfache Beispiele für
aktuell emittierte Index-, Discountund
Garantiezertifikate:

1.

Der Anleger zeichnet das Produkt zum Emissionskurs 100 Euro und verkauft während der Laufzeit zu 150 Euro. Daraus ergibt sich eine Wertsteigerung von 50 Euro und daher eine KESt von 12,50 Euro, die automatisch von der Bank
einbehalten wird.

2.

Kauft ein anderer Anleger eben jenes Zertifikat zu 150 Euro, erhält er eine KESt-Gutschrift von 12,50 Euro. Verkauft er zu 200 Euro, ergibt sich eine KESt-Bemessungsgrundlage von 100 Euro Kursgewinn auf Basis der Emission und damit eine KESt-Pflicht von 25 Euro. Nachdem er aber erst zu 150 Euro gekauft und daher eine Gutschrift von 12,50 Euro hat, werden lediglich weitere 12,50 Euro von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeliefert.

3.

Im dritten Fall, dass das Zertifikat unter dem Emissionskurs, beispielsweise bei 70 Euro, gekauft und bei 200 Euro wieder verkauft wurde, ist der negative Differenzbetrag zum Emissionskurs (30 Euro) KESt-frei. Der Wertzuwachs beträgt in Summe 130, zur Berechnung der KESt ist jedoch nur der Emissionskurs entscheidend. Die KESt-Belastung liegt somit bei 25 Euro. Wird ein Verlust erwirtschaftet, ist natürlich keine KESt zu zahlen, allerdings wird auch keine für den nächsten Trade gutgeschrieben bzw. mit vorangegangenen Gewinnen gegengerechnet.


Bei Hebelzertifikaten ist der Hebel aus steuerlicher Sicht entscheidend, ob der Ertrag aus einem alllfälligen Wertzuwachs der KESt-Plicht unterliegt oder nicht. Ist der Kapitaleinsatz im Verhältnis zum Basiswert des Hebelzertfikates höher als 20 Prozent, handelt
es sich bei diesen Erträgen um KESt-pflichtige Kapitaleinkünfte. Ist der anfängliche Kapitaleinsatz jedoch geringer als 20 Prozent, also ab einem Hebel 5 und darüber bei der Emission, sind die Erträge KESt-frei wobei die Spekulationsfrist beachtet werden muss. Dabei müssen allerdings auch die Produkte bei der OeKB entsprechend angemeldet werden. Ist das nicht der Fall, gilt das Zertifikat als KESt-pflichtig. Der Hebel ist auch für die Übergangsregelung das ausschlaggebende Kriterium:

Bei einem Hebel kleiner fünf bei Emission bis 01.10.05 und vorher KESt-freier Behandlung wird auch bis zur Tilgung keine KESt verrechnet.
Allerdings: Wurden diese hingegen KESt-pflichtig behandelt, bleiben diese es auch weiterhin bis zur Tilgung. Hebelprodukte mit einem Hebel ab 5, die bis zum 01.10.05 begeben und KESt-pflichtig behandelt wurden, müssen ebenfalls weiterhin bis zu deren Tilgung KESt-pflichtig behandelt werden. Etwaige Rückforderungen sind erst am Ende der Laufzeit durch den Anleger persönlich möglich.

Bei Warrants sieht es hingegen etwas freundlicher aus. Per 01.01.06 hat das Finanzministerium entschieden, dass Erträge aus Optionsscheinen keine KESt-pflichtigen Kapitaleinkünfte darstellen.

Dafür gilt es die Spekulationsfrist von einem Jahr zu berücksichtigen. Die Übergangsregel lautet: Optionsscheine, die bis zum 01.12.05
begeben und KESt-pflichtig behandelt wurden, sind es auch bis zum Laufzeitende, wobei danach eine Rückforderung möglich ist.

Produkte mit Snowball-Strukturen (Kupons werden erst am Ende festgestellt und bezahlt bzw. auf die Wertentwicklung aufgerechnet) werden wie Indexzertifikate behandelt. Das betrifft etwa
auch Nullkuponanleihen. Bei Zertifikaten auf einzelne Rohstoffe, die eigenlich nur dessen Besitz verbriefen, der ansonsten nach einem Jahr steuerfreie Gewinne brächte, ist dennoch wie bei einem Index-Zertifikat die KESt fällig.

Ebenfalls von der KESt betroffen sind inflationsindexierte Anleihen, wobei entweder die an die Inflation angepassen Zinsen oder die Nennwerterhöhung mit der KESt belegt wird.


Link zum Thema "Besteuerung von Zertifikaten":


http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=3398&forum=DCF orumID1


Links zum Thema "Spekulationsteuer":


http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=3733&forum=DCF orumID1

http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=209&forum=DCFo rumID2


Link zu Turbozertifikaten (auch Steuer):


http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&om=130&forum=DCFo rumID4

Falls Fragen zur Besteuerung von Zertifikaten und ähnlichen Kapitalanlagen bestehen:

Meine Email:
"mueller666@gmx.at" - ich helfe gerne (und in einfachen Fällen auch kostenlos...)

lg
Ottakringer

PS: Anmerkung Editor: Da der Beitrag von "Janosch" ohne Inhalt war, habe ich "hineineditiert"...


  

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>Jetzt stellt sich die Frage,gibt es
>hier im europäischen Bereich oder
>aussereuropäischen Bereich schon Vorbilder für
>sowas?

eine ähnliche Regelung wird in Deutschland gerade überlegt

eine Diskussion dazu im wallstreet-online.de mit einem guten Einstiegsposting

http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1070151-1.html

wenn sowas in dieser Form kommen würde, wäre das mit erheblichen realen Verlusten verbunden

  

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>Aber an eine Verlustgegenrechnung(oder sowas ähnliches) glaube ich nicht.

Ich eigentlich schon, bei den Zertifikaten ist das ja auch so. Es wird einfach 1/4 des Ergebnisses, unabhängig vom Vorzeichen, abgeführt. Wichtig für mich als Trader wäre noch, daß das Ergebnis nach Spesen besteuert wird, nicht der Bruttogewinn, sonst käme ich erst wieder auf Steuersätze wie jetzt.

  

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Das gibt dann saftige KEST-Ausschüttungen von Papa Staat zu Bären-Zeiten

DAS nenn ich einen funktionierenden Sozialstaat,
wenn der Staat auch auf die Anleger schaut, denen es nicht so gut geht!

  

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Wie issn das, man bekommt ja jetzt auch schon ein Kest-Plus, wenn man mit Zertis Verluste macht, oder? Ich hab das noch nie wirklich ausprobiert...

  

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>>Die Banken/Broker werden sich mit Händen
>>und Füßen gegen eine KEST-artige
>>Regelung wehren, weil die Abrechnung
>>an ihnen hängen bleiben würde,
>>und sie bei Streitereien den
>>Prellbock zwischen Finanz und Kunden
>>abgeben würden. Sehr schnell wird
>>eine derartige Regelung also nicht
>>kommen.

>

Im Jahr 2000 sollte schon so eine ähnliche Besteuerungsregel zu § 30 Absatz 8 EStG kommen:
"Spekulationsertragsteuer"

Die Banken liefen aber zetternd und wehklagend ganz geschwinde zum weisen, guten VfGH der das Steuergesetz sogleich als verfassungswidrig aufhob und mit ernster Miene sprach:

"Wenn es für die Banken zu kompliziert/teuer wird, dann ist so ein Steuergesetz nicht rechtens... " (so ungefähr halt...)

Daher ist im KODEX Steuergesetze § 30 (8) EStG durchgestrichen gedruckt...

Guckt es euch einmal an...

Gute Nacht

Ottakringer




  

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Gilt das dann auch für alle Aktien???


15. September 2006
>
>Grasser präzisiert Steuervorschläge
>
>Einfachere und weniger Steuern - Kapitalertragssteuer
>soll einheitlich auf 25 Prozent
>gesetzt werden

>
>Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V)
>hat in Begleitung seines Staatssekretärs
>Alfred Finz (V) am Freitag
>in einer Pressekonferenz seine am
>Montag angekündigten Steuerzuckerln für die
>Zeit nach der Wahl präzisiert.
>
>
>Insbesondere will Grasser die Kapitalertragssteuer vereinheitlichen,
>die Lohnsteuer vereinfachen und Erbschafts-
>und Schenkungssteuer abschaffen. Sein neues
>System werde international so attraktiv
>sein, dass es zu "Milliarden
>Euro Transfers aus anderen europäischen
>Staaten" führen werde.

>
>Die Kapitalertragssteuer soll für alle am
>Kapitalmarkt verfügbaren Produkte auf einheitlich
>25 Prozent gesetzt werden.
Das
>würde sogar zu einer Steigerung
>des Steueraufkommens führen, denn "heute
>geht uns einiges durch die
>Lappen",
sagte Grasser. (gekürzt)
>(APA)



  

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Die Banken/Broker werden sich mit Händen und Füßen gegen eine KEST-artige Regelung wehren, weil die Abrechnung an ihnen hängen bleiben würde, und sie bei Streitereien den Prellbock zwischen Finanz und Kunden abgeben würden. Sehr schnell wird eine derartige Regelung also nicht kommen.

Übergangsregelungen gibt es auf jeden Fall, beispielsweise daß vor Inkrafttreten der Neuregelung gekaufte Wertpapiere noch nach der alten Regelung versteuert werden.

Mir persönlich wäre eine Verkestung der Gewinne gar nicht unrecht, vorausgesetzt allerdings, daß sich der Staat auch mit 25% an den Verlusten beteiligt.

  

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Ich habe vor einiger Zeit schon mal gefragt, aber nun nochmals...

Hat jemand eine Ahnung, wie die ETFs (Fondsähnliche Indexaktien) an der Wr. Börse steuerlich zu behandeln sind?

Wie (inländische/ausländische) Investmentfonds?
Wie Indexzertis?
Wie Aktien?

Würde mich über eine Antwrot (oder einen Link) sehr, sehr freuen!!!!!

  

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>Ich habe vor einiger Zeit schon
>mal gefragt, aber nun nochmals...
>
>
>Hat jemand eine Ahnung, wie die
>ETFs (Fondsähnliche Indexaktien) an der
>Wr. Börse steuerlich zu behandeln
>sind?
>
>Wie (inländische/ausländische) Investmentfonds?
>Wie Indexzertis?
>Wie Aktien?
>
>Würde mich über eine Antwrot (oder
>einen Link) sehr, sehr freuen!!!!!
>
@Janosch:


Wahrscheinlich richtige Vorweg-Antwort meinerseits:

Nein, ETF wäre NICHT zum Verkesten;

aber: ETF wird wahrscheinlich ein "schwarzer Investmentfonds" sein und der diskriminierenden Pauschalbesteuerung zum Opfer fallen...

lg
Ottakringer




  

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bitte um entschuldigung, wenn ich nochmal damit anfange. aber, wie ist es nun wirklich, wenn ich zeiteversetzt mehrere aktienpakete kaufe und verkaufe?

gilt "first in, first out", oder "die durchschnittsmethode"?

beispiel:
kauf 2000 aktien A zu 10 am 1.6.05, kauf weitere 1000 aktien A zu 10 am 1.7.05
verkauf 1000 A zu 20 am 10.6.06, verkauf 2000 A am 2.7.06

zu versteuern
nach fifo: nichts

nach durchschnittsmethode: gewinn am 1.7.05 1000 € zu einem drittel zu versteuern, da 1/3 der postion unter einem jahr verkauft, der rest steuerfrei
zu versteuernder gewinn: 333,33 €

was gilt?

andere frage: ich finde auf der eingangsseite keinen link zum allgemeinen Forum, nur zu Österr. Aktien und Ausländ. Aktien. wo ist der?


  

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Klick auf "conferences", dann eröffnet sich Dir die unbegrenzte Welt des Akien-Online-Forums, incl. Off-topic

  

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Editiert am 23-11-06 um 02:56 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Am 27.11.05 hab ich das klar und deutlich für alle Nachwelt erklärt (was gleich wieder in Zweifel gezogen wurde ). Komisch, daß die Leut jedes Jahr zur gleichen Zeit die Specksteuerpanik kriegen, immer zwischen Martini und Weihnachten

Was sollma denn heuer noch verkaufen, zwecks Senkung der Specksteuerbemessungsgrundlage auf unter Null? Voriges Jahr hab ich´s steuerehrlichst geschafft mit Jowood, heuer hilft mir WCM bei meiner Steuererklärung

Mein Beitrag vom vorigen Jahr:
http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID1/3733.html#123

Grad das Durschtnittsverfahren hätt mir der Herr Ottakringer editieren können. Aber als alter Bräumeister läßt er´s durchgehen, wenn jemand vom Durscht spricht

  

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o.k.,o.k.!
den hinweis hättest du auch schon in deiner 1. antwort fallen lassen können.

hab's jetzt, danke!
hätte übrigens so oder so nach fifo gerechnet

  

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Sorry, in der 1.Antwort war ich noch zu faul zum Suchen. Hab mir gedacht, der AS braucht doch nur ein paar Zeilen nach oben blättern, dann hat er´s. Aber dann hab ich gesehn, daß wir schon einen Thread vollgemacht haben mit Steuererklärungen. Hätt ich mir, ehrlich gesagt, nicht gedacht, daß der 1.Thread so schnell verendet.

  

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Handelsblatt.com - Vorsorge + Anlage / Bulle & Bär

Bei der Abgeltungssteuer macht Wissen den Unterschied
Dienstag 28. November 2006, 06:06 Uhr

Zahlreiche Experten sehen durch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009 den Finanzstandort Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfallen. Denn zusätzliche Steuern und Abgaben schrecken neue Investoren, sagen sie. Doch ganz so einfach ist das nicht.

Zwar ist es durchaus richtig, dass die Abgeltungsteuer Nachteile für die Anleger mit sich bringt. Entscheidend ist aber nicht nur, dass demnächst 25 Prozent der Erträge abgeführt werden. Mindestens ebenso wichtig ist, dass gleichzeitig die Spekulationsfrist bei Wertpapieren und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden abgeschafft werden. Damit werden Dividenden den Zinsen gleichgestellt, und Kursgewinne müssen generell versteuert werden – egal, wie lange ein Papier im Depot liegt.

Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als zahlten die Anleger nur drauf. Tatsächlich werden jedoch gleichzeitig die Unternehmensteuern gesenkt. Höhere Gewinne der Konzerne sollten sich jedoch auch in steigenden Kursen und Dividenden widerspiegeln und somit einen Teil der Verluste der Anteilseigner wieder ausgleichen.

Zudem liegt die Abgeltungsteuer deutlich unter den Spitzensätzen bei der Einkommensteuer, die bisher auch bei den Einkünften aus Kapitalerträgen gilt. Und auch Geringverdiener stehen in Zukunft kaum schlechter da: Liegt ihr persönlicher Satz unter 25 Prozent, bekommen sie die zu viel gezahlte Summe erstattet, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.

Insgesamt fallen die Nachteile also weit geringer aus als häufig angenommen. Auch die Furcht vieler Experten, dass durch die Steuer noch weniger Deutsche Aktien halten werden, ist unbegründet. Immerhin liegt Deutschland gemessen an der Anzahl der Aktionäre an der Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im unteren Mittelfeld – trotz der weitgehenden Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Die Einführung der Abgeltungsteuer wird diese ohnehin bereits sehr magere Bilanz kaum noch mehr belasten.

Vielmehr könnte sogar das Gegenteil eintreten. Denn die Abgeltungsteuer ist bei weitem besser als ihr Ruf. Immerhin werden die Regeln vereinfacht. Gerade unerfahrene Anleger können leichter die anfallenden Steuern ausrechnen und müssen keine Fristen mehr beachten. Denn wer bisher vor dem Ende der Spekulationsfrist Kapital benötigt, zahlt im Vergleich zu der zukünftigen Besteuerung häufig mehr.

Die neue Gesetzgebung macht den Einstieg in die Geldanlage daher sogar leichter. Statt nur die Abgaben zu kritisieren, sollten die Experten daher lieber aufklären.

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Könnte mir vorstellen,dass das auch zu uns rüberschwappt.



  

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Aber die haben das jetzt nicht bis zum Ende weiter gedacht: Was ist mit den Kursverlusten, beteiligt sich der Staat daran mit 25% wie bei den Zertifikaten?

Alles andere wäre unfair. Es gibt genug Anleger, deren Kursgewinne von Kursverlusten aufgefressen werden, und wahrscheinlich auch genug Anleger, deren Verluste die Gewinne um ein Vielfaches übertreffen!

  

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Wie ich das schon öfter gesagt habe ,glaube ich,muss aber nicht stimmen,dass auf Aktien-Gewinne 25% verrechnet werden.D.H ich kaufe eine Aktie z.b um 100 Euro verkaufe sie später um 120 Euro,und zahle somit von den 20 Euro Gewinn 25% Steuern.(automatisch von Bank abgezogen)
Kauf und Verkaufspesen(die ja sowieso gering sind),sowie Verluste sind das Problem des Aktienkäufers.Also keine Verlustgegenrechnung.

Der höhere Aufwand das Problem der Banken.

Wenn wer mehr weiss,solle er sich bitte melden

  

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Editiert am 30-11-06 um 12:02 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Editiert am 30-11-06 um 11:52 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

blöde Frage aber können alle Spesen vom Spekulationsgewinn abgezogen werden
oder nur Spekulationsverluste und Depotgebühren?

und werden Spekulationsverluste und -gewinn mit Transaktionsgebühr gerechnet? ich denke das Transaktionsgebühr zu den Werbungskosten gerechnet werden, stimmt das?

Kontogebühr usw.. ist wahrscheinlich nicht möglich oder kann man das auch zu den Werbungskosten dazurechnen?

leider sind die Infos auf der Finanzhomepage sind sehr genau
https://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinformation/spekulationseinknfte/_start.htm?q=spekulat ionssteuer

  

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ach ok steht in der Einkommensteuerrichtlinie § 27...
hmm also wenn ich das richtig verstehe zählen nur die Depotgebühren zu den Werbungskosten?

wäre nett wenn mich mal jemand aufklären kann der wirklich ahnung hat, auf den tollen stuerberatungsseiten steht ja sowieso überall was anderes...

  

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Man kann alle Spesen abziehen, egal ob für Konto, für Handel oder für Kursinformationen. Auch Börsenbriefe und andere Fachliteratur kann man abziehen.

  

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Editiert am 30-11-06 um 04:38 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Editiert am 30-11-06 um 02:32 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

danke bin aber leider noch immer etwas unsicher
gerade nachdem ich in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 geschaut hab

denn unter Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988)
steht:

Bankspesen
Bankmäßige Transaktionskosten sind als Anschaffungsnebenkosten oder
Veräußerungskosten keine Werbungskosten. Bankspesen im Zusammenhang mit der
Verwahrung und Verwaltung der Kapitalschulden (zB Depotgebühren) stellen hingegen
Werbungskosten dar.


Broker-Gebühren
Zählen zu den nicht abzugsfähigen Anschaffungsnebenkosten.

Depotgebühren
Siehe "Bankspesen" (Rz 6114).

Anschaffungskosten
Anschaffungskosten für die Kapitalanlage selbst sind keine Werbungskosten.

Veräußerungskosten
Sie sind insoweit nicht als Werbungskosten abzugsfähig, als sie mit einer steuerneutralen
Wertrealisierung im Zusammenhang stehen.


/edit
hmm also für Aktien gilt "Spekulationsgeschäfte § 30"?

aber auf was bezieht sich dann § 27?

  

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Einkünfte aus Kapitalvermögen:
Zinsen und Dividenden,
auch Zinsen aus Krediten an Neffen und Nichten.

Vorsicht: Geht die Kapitalertragsquelle flöten, sprich: Du mußt die Forderung als uneinbringlich abschreiben, kannst es nicht in Abzug bringen.

Das ist wichtig, das ist nämlich einer Bekannten von mir passiert: Ihr Rechtsanwalt hat gesagt, es ist besser, wenn er ihr das Geld aus dem Scheidungsvergleich nicht auszahlt, sondern mit 12% verzinst, weil er hat Zugang zu todsicheren Immobiliengeschäften, solche Zinsen würd sie nie wieder kriegen. Dann hat sie 2 Jahre lang die 12% gekriegt und brav versteuert, aber als er in Konkurs gegangen ist, hat sie den Verlust von 100% des Kapitals nicht gegenverrechnen können, auch die Steuern für 2 Jahre Zinsen hat sie nicht zurück bekommen.

Einkünfte aus Spekulationsvermögen: Tradinggewinne innerhalb eines Jahres.

D.h. wenn Du eine Aktie nach 3 Monaten verkaufst, die nach 1 1/2 Monaten einmal eine Dividende ausgeschüttet hat, eine Quartalsdepotgebühr incl. MWSt ist angefallen, dann berechnest Deine Speckgewinne so:

Verkaufspreis
-Verkaussspesen
-Einkaufspreis
-Einkaufsspesen

Die Kapitaleinkünfte aus derselben Aktie:
Dividende
-Depotgebühr

Die Fachliteratur würd ich von den Speckgewinnen abziehen, denn die hat normalerweise mit Deinen schlafenden Papieren auf dem Langfristdepot nix zu tun, die Dividenden abwerfen. Fachliteratur kaufst Dir vorrangig nicht, um Deine Entscheidung für eine Anleihe zu erleichtern, sondern um gute Spekulationsideen zu bekommen.

  

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>alles klar danke jetzt versteh ichs
>

Es gilt hier wie auch sonst im Umgang mit der Behörde: Wenn man erklärt, dann an Aufwand soviel reinpacken wie aus irgendeinem Blickwinkel passend erscheint (dh. kein Straftatbestand wird), wenns nicht passt werden sie sich schon melden.

Insbesondere passend ist natürlich alles was unmittelbar mit der Spekulation zusammenhängt, und das sind ganz sicher die Brokerkosten- und Gebühren, ziemlich sicher einschlägige Software- und Datenfeed-Kosten, relativ sicher Internetkosten und Literatur und auch nicht ganz aus der Welt der Rechner selbst...für all diese Punkte hat man im Falle der Nachfrage wohl wenig zu befürchten und immer ein gutes Argument bei der Hand .


  

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>Es gilt hier wie auch sonst
>im Umgang mit der Behörde:
>Wenn man erklärt, dann an
>Aufwand soviel reinpacken wie aus
>irgendeinem Blickwinkel passend erscheint (dh.
>kein Straftatbestand wird), wenns nicht
>passt werden sie sich schon melden.


Es ist günstig, wenn die Verhältnismäßigkeit einsichtig ist: Bei 1.000€ Tradingewinnen wird man nicht glaubhaft machen können, daß der Laptop samt Datenkarte ausschließlich oder überwiegend dem Trading dient. Bei 100.000€ Gewinn fallen derartige Dinge nicht weiter ins Gewicht und werden höchstwahrscheinlich nicht beanstandet werden.

  

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>Es ist günstig, wenn die Verhältnismäßigkeit einsichtig ist:
>Bei 1.000€ Tradingewinnen wird man nicht glaubhaft machen können, daß der Laptop samt Datenkarte ausschließlich oder überwiegend dem Trading dient.

Dabei ist der finanzielle Anteil gerade hier verhältnismäßig hoch, prozentual gesehen.

>Bei 100.000€ Gewinn fallen derartige Dinge nicht weiter ins Gewicht und werden höchstwahrscheinlich nicht beanstandet werden.

D.h. je mehr ich gewinne, desto mehr darf ich von Dingen absetzen, die ich mir sowieso vermehrt leisten kann?


  

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D.h. je mehr ich gewinne, desto mehr darf ich von Dingen absetzen, die ich mir sowieso vermehrt leisten kann?

Natürlich. Das theoretisch absolute Maximum an Abzügen, das anerkannt werden kann, sind 100% vom Gewinn. Bei 1.000€ also 1.000€, bei 100K eben 100K.

Wenn ich in beiden Fällen dieselben Kosten hatte (angenommen: 1K) macht das im ersten Fall 100% vom Gewinn aus, im zweiten Fall nur 1%. Die 100% werden höchstwahrscheinlich genau überprüft werden, das eine Prozent aber kaum, da ist die Finanz doch froh, daß ich sonst nichts gefunden habe.

  

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Danke Hagen, diese Ergänzug ist sehr beachtenswert.

Anders formuliert: wer mit dem Kopf durch die Wand will, sollte sich seiner Sache sehr sicher sein und genießt hernach den Vorzug, eine überprüfte und definitive Situation zu haben. Wer lieber unauffällig bleibt agiert verhältnismäßig und schläft genauso gut

  

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Ich denke bzw. bin sicher, auch wenn man 100% absetzt beim Speckgewinn, wird nicht genau geprüft werden, wenn das Gewissen rein ist.

Weil da schreibt man in die Zeile Speckgewinne sowieso 0,- €, weil eben das rauskommt. Und da die überwiegende Zahl von Steuererklärungen dieses Feld nicht ausgefüllt hat, wird kaum jemand auf die Idee kommen, daß da was reingehört.

Außer man kauft sich ein Haus um 300.000 Euro, und der Nachbar zeigt einen an, und die Finanz möchte gerne überschlagsmäßig wissen, woher man das Geld hat. Aber wer hat schon so mißgünstige Nachbarn?

  

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hehe

ich frag mich nur ob seitdem man die Steuererklärung online machen kann öfters zu Steuerprüfungen bei Privatpersonen (insb. Angestellten) kommt, immerhin schickt man ja keinen Nachweis mit, fürher hat man ja alle Belege mitschicken müßen, werde da nicht automatisch einige Leute verlockt etwas "mehr" abzuschreiben,

aber ich nehm an das ja bei Versicherungen und absetzbaren Krediten es eh nicht möglich ist,
da ja die Versicherungen das der Finanz übergeben muß, und das die Versicherung etc. autom. einer Person oder Steuernummer zugeordnet wird,
ich kann mir nicht vorstellen das die Finanz das dem Bürger überläßt

ich frag mich nur wie die Finanz das bei anderen Sachen nachvollziehen will...

  

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Gestern im Fernsehen hat der Dkfm. Müller von irgend einem zentralen Steuerinspektionsreferat gesagt, daß sie jetzt eine neue super Software haben, die läßt man über die Bilanz drüber fahren, und die findet sofort die nicht abzugsfähigen Posten, wie z.B. die Schmiergelder. Da ersparen sich die Prüfer viel Zeit.

Ein bißl was hams ja weitergebracht in den letzten Jahren bei den Finanzamtsprüfungen: die Gratiskisten Bier ans Gastgewerbe hams aufgedeckt und nachversteuert (man hört, die Gasthäuser waren überwiegend uneinsichtig, weil das wär ja schon immer so gewesen, und noch nie hätte das wer geprüft), und im Baugewerbe werden Vorsteuergutschriften schon vor der Verbuchung geprüft, ob man es nicht mit einer Scheinfirma zu tun hat, die vorrangig zum Zwecke der Finanzamtsabzogge gegründet worden ist.

Die Privaten werden wohl genauso auf Plausibilität bzw. Auffälligkeit gecheckt werden, und einige werden vom Zufallsgenerator ausgewählt und gewinnen den Jackpot "Persönliche Betreuung".

  

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Ist bei spekulativen Anlagen in ein Hedge Fonds Zertifikat (Merril Lynch Multi Strategy II)KesT fällig oder ist ein Veräußerungsgewinn nach einem Jahr steuerfrei? Info würde mir sehr helfen, weil ich mir den Steuerberater erspare.

  

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>Ist bei spekulativen Anlagen in ein
>Hedge Fonds Zertifikat (Merril Lynch
>Multi Strategy II)KesT fällig oder
>ist ein Veräußerungsgewinn nach einem
>Jahr steuerfrei? Info würde mir
>sehr helfen, weil ich mir
>den Steuerberater erspare.

Ich kenne zwar nicht die ISIN. Aber wenn das Zertifikate nach dem 28.2.2004 emittiert wurde, ist es mit KEST belastet.

lg
Ottakringer


  

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Editiert am 11-03-07 um 09:16 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

... weißt du vielleicht, was aus dem verfahren bzw. dem einspruch geworden ist ?

  

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Editiert am 09-03-07 um 00:54 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

Der Verfassungs-Gerichtshof hat die Erbschaftssteuer gekippt. Grund ist die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da das Barvermögen höher besteuert wird als der Grundbesitz.

Verletzt die Spekulationssteuer nicht auch den Gleichheitsgrundsatz? Nicht jede Form der Spekulation wird versteuert. So sind Lottogewinne oder Gewinne im Casino gänzlich steuerfrei, während Aktiengewinne bis zu einer Speckfrist von 1 Jahr bis zu 50% versteuert werden. Weiters sind Verlustvorträge nicht möglich.

In Deutschland hat es mal folgenden Fall gegeben:

Spekulationssteuer - Antrag auf Aussetzung

Steuerzahler können die so genannte Spekulationssteuer bis auf weiteres
umgehen, wenn sie beim Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der
Vollziehung stellen. Gleichzeitig muss dann aber gegen den
Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden, rät der BUND DER
STEUERZAHLER in Wiesbaden. Begründen lasse sich dies mit dem Verweis
auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH), nach dem die
Finanzbehörden die auf Gewinne aus Aktiengeschäften anfallende Steuer
nicht mehr eintreiben dürfen, bis das Bundesverfassungsgericht darüber
entschieden hat. Hintergrund ist eine in Karlsruhe anhängige
Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers. Dieser hatte gegen die
Besteuerung seiner Aktiengewinne geklagt, weil die Finanzverwaltung
seiner Ansicht nach nicht sicherstellen kann, dass tatsächlich alle
Steuerzahler ihre Spekulationsgewinne versteuern. Damit werde jedoch
gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Der BFH folgte dieser
Auffassung im vergangenen Jahr und präzisierte 2003, dass die
Finanzämter den Vollzug der Steuerbescheide bis zur endgültigen
Entscheidung aussetzen müssten.


Wie denkt ihr darüber?

  

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Habe ein paar steuerliche/SV-rechtl. Fragen, würde mich freuen, wenn mir da wer helfen könnte (hoffe es ist nicht zu theoretisch):


1. wenn ich kein anderes einkommen habe, ausser Aktien/kestfreieZertif.-Spekulationsgewinne, (mir geht’s nur um die gesetzl. Krankenversicherung!)? Kann man in diesem fall bei der GKK die Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Anspruch nehmen (sind 7,4% von max. HBGL von 4.319,10, wären dann max. KV 319,61€/Monat)? Oder fallen Spekgewinne, die ja dann künftig aufgrund der steuererklärung vorgelegt werden müssen, in den Bereich der gewerblichen SV etc. bzw. gibt’s da irgendwelchen anderen sachen, die man bedenken muss?

2. eher nur theoretisch, aber was zählt dann als berechnungsgrundlage f. SV, wenn man nur kestpflichtige zertifikategewinne hat, die muss man ja nicht als einkommen angeben, daher hätte man theoretisch in der einkommensteuererklärung null stehen, da könnte man sich also mit der Mindestbeitragsgrundlage in höhe von 602,40, wären 44,58€ pro monat Selbstvers. KV! Sehe ich das so richtig?

2.a wenn man theoret. nur kestfreie-Zerti- bzw. Akiengewinne hat, die man nach 1 jahr realsiert, nehme an, auch hier würde man SV-rechtlich nur in die mindestbeitragsgrundlage eingestuft werden, und man müsste auch keine steuererklärung abgeben, oder?

3. frage deshalb die frage 2+2a, weil man könnte das ja auch mischen, hab mir das ungefähr errechnet, aus steuerlicher sicht, würde man wenn man im jahr mehr als ca. 28.000€ spekgewinne hat, sobald man diese grenze erreicht hat, mit kestpflichtigen zertifikaten aus steuerlicher Sicht besser dran sein (der steuersatz wäre dann ja für das gesamte jahresenkommen nur die 25%), und zusätzlcih auch aus SV-Sicht!



  

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Schau, daß Du eine geringfügige Anstellung hast (maximal 341,16 Euro/Monat), da gibt es zwar nur die Unfallversicherung als Pflichtversicherung,

aber Du hast die Möglichkeit, Dich um 48,14 Euro/Monat selbst zu versichern.

Ist glaub ich die günstigste Möglichkeit, zu einer Vollversicherung zu kommen. Gemacht für die Geringfügig Beschäftigten, die sonst durch die Maschen des Sozialnetzes fallen würden.

Speziell wenn Du einmal eine Eigenpension anstrebst, wirst Du sehen, was diese günstig gekauften Monate wert sind. Jeder Student muß wohl mehr pro Monat nachzahlen. Du hast aber zusätzlich noch die Krankenversicherung als Draufgabe.

  

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ja das wär natürlich ideal...
die frage, die sich für mich aber stellt:
angenommen ich mache das so mit geringfügig, muss man da nciht trotzdem die spekgewinne irgendwie bei der GKK angeben bzw. durch est-bescheid belegen,wenn man das formular ausfüllt etc.? und dann fällt man ja erst wieder in höhere beitragsgrundlage, da man ja mehr einkommen hat als nur das geringfügige?!

kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn man geringf. einkommen hat, und zb hausnummer 30.000€ spekgewinne hat, und die bei finanzamt ordnungsgemäß versteuert, dass mit den 48,14 bei der GKK so machen kann? oder doch?

  

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Ich möchte relativierne: Wenn Du es auf 30k Spekulationseinkünfte bringst, was würde Dich im Ernstfall daran stören, auch einen angemessenen Anteil an die Versicherung abzuliefern? (Kopf erst hinterher zerbrechen...)

Allerdings interessiert sich die GKK bei Geringfügigkeit zunächst nur für diese (bzw. ob andere meldepflichtige Tätigkeiten vorliegen). Einkommen aus Kapitalvermögen ist mEn nicht relevant (und insbsondere im Spekulationsfall nicht vorhersehbar), konkrete Angaben solltest Du aber wieder bei Deinem Betreuer erfragen, es handelt sich auch bei den Krankenkassen um Serviceunternehmen!

Übrigens: Was spricht dagegen, keine Spekulationsgewinne anfallen zu lassen?

  

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Auch ich kann hier nur zur "geringfügigen" Variante raten, wenns sparsam sein soll.

Solltest Du kein bzw. zu wenig Einkommen haben, wird die Kasse sich evtl. Dein Vermögen ansehen (wollen), um einen fairen Beitrag ermessen/ermitteln zu können. Was da dann herauskommt solltest Du unbedingt vorher detailliert an Ort und Stelle erfragen, das kann das gesamte Gebäude durcheinander werfen (denn die Krankenkassen sind im Prinzip nicht dazu gedacht, nicht Bedürftige zu unterstützen... ).

Zuständig ist mEn wohl in jedem Fall jene Kasse, bei der Du zuletzt pflichtversichert warst.

  

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wenn du nur kestpflichtige gewinne und gewinne außerhalb der spekfrist hast, ist es richtig, daß das deine kv-beiträge nicht tangiert und auch keine sv- bzw. pensionsvers.-pflicht nach sich zieht.

ich war nach dem auslaufen meines letzten regulären arbeitsverhältnisses bei der gkk für 70€ selbstversichert. das läuft irgendwann nach 1 oder 2 jahren aus und man wird angeschrieben wegen einer verlängerung mit offenlegung des einkommens. ich hab dann ohne zu antworten die 319€-selbstversicherung akzeptiert und habe sie nach wie vor.

nur, wenn man so wie ich brav seine spekpflichtigen gewinne in der est-erklärung angibt, wird irgendwann die sva der gewerbl. wirtschaft auf dich aufmerksam. bei mir wurde jetzt nachträglich auf basis meiner spekgewinne für das jahr 2005 eine betriebliche tätigkeit und pv-pflicht festgestellt. mußte ganz schön nachzahlen.
das kann man dann im jahr der feststellung in der est-erklärung zum abzug bringen.

  

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danke vorerst mal allen für die interessanten u. hilfreichen antworten!
doch sehr kompliziert und undurchsichtig das ganze! leicht hat man es nicht wenn man das alles bei FA u. GKK ehrlich machen will, da ist wahrscheinlich sogar umgekehrt leichter, eigentlich traurig für unser steuer/sozialsystem...!

kurz gesagt, wär mir das mit den max. 319€ selbst-kv am "liebsten", wenn das auf dauer ginge! problem ist halt wie AS beschrieben hat, wenn dann irgendwann mal die SV gewerbl. kommt und dann auch noch PV vorschreibt (PV möchte ich eig. eher vermeiden, würde mir das selber anlegen!)

weil möchte einfach vorab wissen, was wann in welcher höhe an SV anfällt und nicht irgendwann mal mit hohen pv-nachzahlungen überrascht werden etc...

@AS: und du zahlst also ab 2005 bis laufend dann jedes quartal (bzw. im nachhinein für 2005+2006) an die SV-gewerbliche PV und an die GKK die 319€ KV? habe eig. gedacht/gehofft dass man mit der gewerbl. SV nur wegen spekgewinnen nichts zu tun hat!

  

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Na ja, das ist dann kein "Spekulationseinkommen" mehr, wenn sie Dir unterstellen, daß Du das gewerblich machst, also "Einkommen aus Gewerbebetrieb" beziehst. Auch wenn Du den "Betrieb" nicht wirklich als solchen erkennen kannst (kein Schlot mit schwarzem Rauch, keine ratternden Maschinen, keine klappernden Hämmer): Dein Schreibtisch ist der Betrieb, Dein Rechner, Dein Hirn. Kompakt auf 1 m2.

Wenn unsereins das gewerblich zu machen beim Finanzamt beantragen würde, würden sie ihn der Liebhaberei bezichtigen und wieder heimschicken

  

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>(PV möchte ich
>eig. eher vermeiden, würde mir
>das selber anlegen!)

ich auch! was mach ich denn die ganze zeit

pv für 2006 werd ich wohl demnächst nachzahlen müssen (macht ungefähr 10% des bruttoeinkommens, kann aber natürlich in der est-erkl. steuermindernd angeführt werden).

die 70€ bei der gkk hab ich bis vor kurzem gezahlt. wenn du noch keine speksteuer gezahlt hast, also noch kein "offizielles" einkommen hast, würd ich diesen herabgesetzten beitrag beantragen.





  

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Wisst ihr, was die Kriterien sind, um als gewerblich eingestuft zu werden?
Wird das nach der Höhe der Spekeinkünfte bemessen, oder nach der Regelmäßigkeit der Einkünfte über mehrere Jahre?

  

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Hängt ganz bestimmt mit der Regelmäßigkeit zusammen.

Ansonsten wäre es ein schlechtes Geschäft für die Finanz, wenn Du durch die Gewerblichkeit verlustausgleichs- bzw. -vortragsfähig wirst.

Nur die echten Könner schaffen es, regelmäßig Gewinne zu schreiben. Denen vertraut das Finanzamt und stuft sie als gewerblich ein, weil da stehen die Chancen gut für die Finanz, das Spiel zu gewinnen. Mit einem Verlierer geben sie sich nicht gern ab, der möge bitte privat bleiben und nur hie und da seine Spekulationseinkünfte melden.

Was ich nicht weiß:
Ob die Sozialversicherung andere Maßstäbe an die Gewerblichkeit legt. Die Prüfer sind ja jetzt dieselben, oder prüfen die immer noch zweigleisig?

  

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>Die 10.000 sind Deine gesamten Einkünfte!

>Wenn Du fleißig Nachhilfe gibst und
>1.000 Euro im Monat bzw.
>12.000 Euro im Jahr lukrierst,
>mußt eh schon eine Steuererklärung
>abgeben.

hmm ... also wenn ich freiberuflicher handeslvertreter sein sollte und in deutschland für eine deutsche firma mehr verdienen würde als 10.000.

dann wäre icheh schon steuerpflichtig wahrscheinlich.

bleibt nur die frage ob ich in italien oder in österreich oder gar in deutschalnd steuer zahlen muss.

>Für Spekulationseinkünfte gilt zusätzlich die geringe
>Freigrenze (nicht Freibetrag!). Wenn Du
>mit Deinen Spekulationseinkünften die Freigrenze
>übersteigst, werden Deine gesamten Spekulationseinkünfte
>(nach Spesen, Werbungskosten) Deinem Einkommen
>zugerechnet.

und wie hoch ist diese freigrenze (ist diese auch als "nettogewinn" gedacht?


  

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Hallo zusammen, bin sehr neu auf dem gebiet der finanzwelt.

bis vor kurzem hab ich mein übriges Geld immer in Fonds gesteckt und war mit deren Performance sehr zufrieden.
Hatte wohl ein sehr glückliches Händchen damit.
Doch nun wollte ich meinen "eigenen Fond zusammenstellen" und hab mir ein fünftel meines Kapitals für Aktien frei gemacht, nur um mal ein bisschen echte Börsenluft zu schnuppern.

Doch jetzt hätte ich ein paar Fragen:
Ich bin italienischer Staatsbürger, der in Wien studiert. Meinen Hauptwohnistz habe ich immer noch in Italien (Südtirol), lebe aber zum größten Teil hier in Wien.

Wie sieht es da steuerlich aus?
KEST wird ja automatisch abgeführt.
Aber was ist mit einer Spekulationssteuer wenn ich Aktien innerhalb eines Jahres wieder verkaufe.

Der Prozentsatz (der Spekulationssteuer) bezieht sich auf den reinen Gewinn, oder?

Ab wann (wieviel Gewinn) muss ich eine Spekulationssteuer berappen?

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Muss ich eigentlich in Österreich versteuern oder in Italien?

"Wie" kann/muss ich eine solche Steuer bezahlen?
Sie wird ja nicht automatisch wie der KEST einbehalten, oder?

und last but not least...
angenommen mit der Hausse ist bald Schluss.
Sind dann nur meine Aktien in Gefahr zu fallen oder muss ich auch auf meine Fonds schauen dass die sich nicht in Richtung Süden verabschieden?

Hab hauptsächlich Aktienfonds.
ESPA ST GLOB.EM.MKTS
ESPA WWF STOCK UMWELT
ESPA ST EUROPE-PROP
ESPA ST.EUROPE-EMERG
ESPA STOCK VIENNA
ESPA STOCK ASIA-PAC.PR

werden diese so gut verwaltet dass ich auch bei einer Baisse recht sorgenlos leben kann, oder sind die auch in, sagen wir mal, akuter Gefahr?

Danke im voraus, und sorry wenn eine der Fragen schon beantwortet wurde, ich hab mich durch die threads gelesen, bin aber nicht wirklich schlauer geworden.

Grüße
bics

  

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Viele Fragen, ich fürchte die Antworten werden teilweise enttäuschen. Wir sind ein österreichisches Forum, ich wünsche Dir dennoch Glück einen Fachmann zu finden, der sich mit dem italienischen Einkommensteuerrecht auskennt.

Was ich kann vorneweg:

Als italienischer Staatsbürger bist Du selbstverständlich in Italien steuerpflichtig, es gelten also sämtliche dort fixierten Regeln für Dich. Zu den Grenzen und Sätzen kann ich leider nix sagen, ich kenne mich im italienischen Recht nicht aus. Grundsätzlich ist aber nur der Reingewinn innerhalb der Spekulationsgrenze (deren Dauer mir für Italien ebenso nicht geläufig ist) für die Bemessung beachtlich.

In Österreich muss man sich zur SpEst veranlagen lassen, also seine Unterlagen im Finanzamt einreichen und bekommt dann einen Steuerbescheid. Das Prozedere könnte ich mir für Italien ebenso vorstellen.

Aktuell bist Du offenbar bei der Erste Bank oder einem Ihrer Webbroker. Wenn Du nur hier tradest, sollte Dir per Freistellungsauftrag (wegen steuerl. Ausländer) eigentlich auch die KESt erspart bleiben (Irrtum vorbehalten, nachfragen beim Broker/Berater sollte helfen), die Du dann allerdings "daheim" zu erklären hättest.

Hinsichtlich Deiner Fonds: Natürlich werden die im Fall eines Crashes bzw. einer Korrektur oder gar einer Baisse ebenfalls leiden, zumindest ähnlich wie der Markt (mit Glück ein wenig besser abschneiden, tendenziell aber wohl eher schlechter, der Gebühren/Kosten wegen). Schließlich investieren die Manager ja auch nur in den Markt

Ein Fondsinvestment ist aber von der Idee her schon eine langfristige Anlage, wenn Du also mit Bedacht gewählt hast und dem Management vertraust, dann solltest Du die Dinger liegen lassen (sage ich, obwohl ich absoluter Anti-Fondsinvestor bin ). Nur Fonds aus dem Reich der Ersten würde ich aber nicht unbedingt als optimale Selektion ansehen (haben meiner Erinnerung nach nicht unbedingt ein glückliches Händchen - und in der Hausse ist es sehr einfach, Gewinne zu machen)...

Aus Prinzip würde ich meinen: Je näher der Höhepunkt der Hausse rückt (nu, das finde mal einer raus, wie nah der schon ist ), umso sinnvoller ist es, gut performt habende Fonds rauszuschmeißen. Begründung: Die steigenden Kurse ziehen viel neues Kapital an, das tendenziell in die Topperformer fließt. Die haben dadurch hohen Anlagedruck und müssen sich zu den relativ teuren Kursen am Markt weiter eindecken, mischen sich somit Ihren Durchschnitt ordentlich rauf. Wenn die Korrektur kommt, sind sie somit logischerweise dazu verdammt, dicker zu verlieren.

  

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>In Österreich muss man sich zur
>SpEst veranlagen lassen, also seine
>Unterlagen im Finanzamt einreichen und
>bekommt dann einen Steuerbescheid.

was ist den mit unterlagen gemeint?
wo kann ich mich dazu informieren (zwecks wann was einreichen)?

>Ein Fondsinvestment ist aber von der
>Idee her schon eine langfristige
>Anlage, wenn Du also mit
>Bedacht gewählt hast und dem
>Management vertraust, dann solltest Du
>die Dinger liegen lassen (sage
>ich, obwohl ich absoluter Anti-Fondsinvestor
>bin ). Nur Fonds aus
>dem Reich der Ersten würde
>ich aber nicht unbedingt als
>optimale Selektion ansehen (haben meiner
>Erinnerung nach nicht unbedingt ein
>glückliches Händchen - und in
>der Hausse ist es sehr
>einfach, Gewinne zu machen)...

ich bin mit den fonds eigentlich zufrieden,
hab durch ein bischen umschichten der fonds und regelmäßigem zukauf von neuen fonds auch innerhalb der letzten 2 Jahre in deisen 2 jahren ca. 50 % plus gemacht.

und es heisst ja immer man sollte einen gewissen teil seines kapitals "eher sicher" anlegen.
und speziell weil ich mit aktien noch nicht so vertraut bin (geschweige mit derivaten - was aber hoffentlich noch komen wird), glaube ich dass ich mit 3/4 vom kapital in fonds recht gut abgesichert bin gegen verluste durch meinen direkten aktienhandel.

  

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Wenn er sich überwiegend in Österreich aufhält, dürfte er automatisch zum österreichischen Steuerbürger upgegradet werden (mehr als die Hälfte des Jahres).

Der offizielle Hauptwohnsitz laut Papier hat da nichts damit zu tun.

KEST kann er sich als EU-Inländer (Südtiroler sind als Italiener genauso EU-Inländer wie österreichische Inländer EU-Inländer sind) wahrscheinlich auf keinen Fall ersparen, selbst wenn er in einem anderen EU-Inland (Italien) leben würde (also nicht nur den Hauptwohnsitz dort hätte).

Den diversen Steuern des österreichischen Fiskus kann man nur entkommen, wenn man in die Kalahari auswandert und von dort sein xxx-Depot führt

Crashen kann alles, Fonds im Normalfall schaumgebremst, da sie meist einen Teil Cash haben und oft über Manager verfügen, die flinker agieren als die Privatanleger.

  

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>Wenn er sich überwiegend in Österreich
>aufhält, dürfte er automatisch zum
>österreichischen Steuerbürger upgegradet werden (mehr
>als die Hälfte des Jahres).
>
>
>Der offizielle Hauptwohnsitz laut Papier hat
>da nichts damit zu tun.
>
>
>KEST kann er sich als EU-Inländer
>(Südtiroler sind als Italiener genauso
>EU-Inländer wie österreichische Inländer EU-Inländer
>sind) wahrscheinlich auf keinen Fall
>ersparen, selbst wenn er in
>einem anderen EU-Inland (Italien) leben
>würde (also nicht nur den
>Hauptwohnsitz dort hätte).
>
>Den diversen Steuern des österreichischen Fiskus
>kann man nur entkommen, wenn
>man in die Kalahari auswandert
>und von dort sein xxx-Depot
>führt

ja, so ist es auch bei meinem girokonto ...
da wird ja auch der Kest in österreich "gelassen"
nur ich dachte mir halt dass es bei der spekulationssteuer sein könnte, dass ich die in italien abliefern muss.
aber andererseits muss ich diese auch in österreich abliefern, da ich ja größtenteils in wien bin;
weil theoretisch müsste ich ja auch deswegen meinen hauptwohsitz hierher verlagern (glaub ich zu wissen)

also conclusio...
ich bin steuerrechtlich ein österreicher (weil hier lebensmittelpunkt) und doch nicht (weil hauptwohnsitz in italien)

deshalb frag ich mich ob ich überhaupt steuern zahlen soll.
sollte doch nirgends (in italien und in österreich) "auffallen", und erst recht weil sich meine gewinne ja in einem sehr kleinen Rahmen abspielen (wenn überhaupt gewinne )

soll ich es einfach drauf ankommen lassen?
und nix machen?

zum steuersatz?
bei "geringen" gewinnen (hab ja nur ein "besseres" studentenkapital zu verfügung), sollte das 5 % vom bereinigtem gewinn sein, den ich durch kauf/verkauf innerhalb eines jahres erwirtschafte, oder?








  

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Die ersten 10.000 Euro sind auf alle Fälle steuerfrei. Näheres wäre eventuell direkt auf der Homepage des BM f.Finanzen zu finden:

http://www.bmf.gv.at

(Als Student würd ich mir da keine allzugroßen Sorgen machen, daß ich steuerpflichtig werden könnte. Im Notfall kann man sich ja im November noch einen Wert ins Depot legen, den man im Dezember mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Verlust verkaufen kann, WCM z.B., zwecks Steueroptimierung )

  

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>Die ersten 10.000 Euro sind auf
>alle Fälle steuerfrei. Näheres wäre
>eventuell direkt auf der Homepage
>des BM f.Finanzen zu finden:
>
>
>http://www.bmf.gv.at

heisst solange mein reiner gewinn unter 10.000 euro bleibt im jahr (also nur der gewinn und nicht das investment) bin ich steuerfrei?
da komm ich eh nie hin.

>(Als Student würd ich mir da
>keine allzugroßen Sorgen machen, daß
>ich steuerpflichtig werden könnte. Im
>Notfall kann man sich ja
>im November noch einen Wert
>ins Depot legen, den man
>im Dezember mit an Sicherheit
>grenzender Wahrscheinlichkeit mit Verlust verkaufen
>kann, WCM z.B., zwecks Steueroptimierung
> )

heisst das ich muss eine aktie nicht ein jahr behalten bevor ich sie verkauf (um nicht spest zahlen zu müssen), sondern nur bis _ins_ neue jahr?

wenn ich also eine wertpapier im november kauf und im darauffolgenden jänner verkauf -> keine steuerpflicht?

btw. werden verluste also vom gewinn also abgezogen sozusagen.



  

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Editiert am 25-04-07 um 06:27 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Bin auch Student und hab mir das in ähnlichem Zusammenhang (Auslandspraktikum in USA) schon mal angeschaut

Weitere Infos, wo du steuerpflichtig bist, findest du wahrscheinlich hier (doppelbesteuerungsabkommen ö-italien):

http://www.schwank.com/dba/download/italy.pdf

Der österreichische Einkommensteuer-Tarif, sieht, wie bereits erwähnt, unter EUR 10.000 keine Besteuerung vor, weiters unterliegen die Einkünfte aus Spek.geschäften nicht der Sozialversicherungspflicht.

Die 10.000 EUR sind Reingewinn, d.h.
+Alle Spekulationsgewinne
-Alle Spek.verluste
-Spesen,Depotgebühren
-evtl. anteilige Nutzung PC,Handy, Internet,Datenfeeds,...

PS:nähere Infos bei Bedarf über Mail (thegreatwho@web.de)

  

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bist du dir da sicher, dass spekgewinnne nicht der SV unterliegen? siehe ein paar antworten weiter oben, zb vom user AS, der neben KV an GKK auch PV an die gewerbl. SV zahlt!

hast du dazu evtl. einen link bzw. genauere infos etc.,über dieses thema?

  

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Editiert am 25-04-07 um 08:43 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Eins vorausgeschickt. Ich bin kein Experte

So wie ich die Postings von AS deute, ergibt sich die SV-Pflicht nur, wenn die Spekulationseinkünfte gewerblich erzielt werden bzw wenn sie die einzige Einkunftsquelle darstellen.
Für Otto-Normalspekulant, sprich Privatpersonen, gilt meines Wissens nach keine SV Pflicht.

Ein Steuerberater und auch meine Versicherung haben mir jedenfalls gesagt dass hier keine Pflicht vorliegt

  

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Anmerkung Ottakringer:

Ich lese mir das Ganze erst mal später ganz genau mit Hirn durch - habe keine Zeit - will aber Wissen wo aufheben "für Später"

lg
Ottakringer


*************
STEUEROPTIMIERUNG DER MASTERCARD-SPEKULATION

Sie können Mastercard entweder heute mit 183 % Gewinn verkaufen
und darauf dann Spekulationssteuer zahlen, oder Sie verwenden
einen kleinen Trick, den ich Ihnen im Folgenden aufzeige.

Zunächst einmal berechnen wir eine anfallende
Spekulationssteuer für die Mastercardposition:

Angenommen, Sie verkaufen heute Ihre zu 9.500 USD eröffnete
Mastercardposition zu 26.954 Euro, dann haben Sie Ihren Gewinn
von 17.454 Euro nach dem Halbeinkünfteverfahren 17.454 / 2 =
8.727 USD mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Sagen wir einmal, Sie zahlen 40 % Steuern, dann würden Sie also
8.727 USD * 40 % = 3.491 USD Spekulationssteuer zahlen (ich
weiß, das Finanzamt nimmt keine US-Dollar, also 2.565 Euro –
ich bleibe aber in dieser Betrachtung bei der Währung USD).

3.491 USD gehen also an das Finanzamt, da Sie die Aktien am
23.6.2006 kauften und noch kein Jahr um ist. Sie können nun mit
dem Verkauf bis zum 23.6.2007 warten, also noch sechs Wochen
zittern, ob der Kurs auf diesem hohen Niveau verbleiben wird,
oder nicht.

Wenn Ihre Mastercard Position bis zum 23.6. also um insgesamt
3.491 USD fällt, dann ist Ihnen das egal – denn das Geld wäre
eh weg. Jede Aktie könnte also um 3.491 USD / 200 = 17,45 USD
fallen, ohne dass Sie sich ärgern müssten. Beim aktuellen Kurs
von 134,77 USD könnte der Kurs also bis auf 134,77 – 17,45 =
117,32 USD fallen.

Ich halte Mastercard inzwischen für gut bewertet, denn nicht
umsonst habe ich schon mehrfach zu Teilverkäufen geraten. Mit
dem doppelten Kurssprung dieser Woche und dem zusätzlichen
Short Squeeze Effekt würde ich mich nun zufrieden geben. Wenn
diese Sondereffekte abebben, kann ich mir gut eine
Konsolidierung der Aktie in Richtung 117 USD vorstellen.

Wenn Sie also Ihre Aktien behalten, dann laufen Sie Gefahr,
dass Ihre Position am 23.6. nur noch 200 * 117 = 23.400 USD
wert ist. Sie hätten dann statt 17.454 USD abzgl.
Spekulationssteuer von 3.491 USD = 13.963 USD Gewinn nach
Steuern nur 13.400 USD Gewinn, dafür steuerfrei. Wissen Sie:
Aus dieser Perspektive zahle ich gerne Steuern, denn es bleiben
mir am Ende 563 USD mehr, als wie wenn ich Steuern zu vermeiden
versuche.

Lassen Sie uns schauen, ob wir den Gewinn von 13.963 Euro nach
Steuern vielleicht noch ein wenig verbessern können, indem wir
die Gewinne mit einem PUT-Optionsschein absichern.

PUT OPTION AUF MASTERCARD

Am Freitag, den 22.6. ist Optionsverfalltag. Nehmen wir einen
Put mit dieser Laufzeit, um unsere Gewinne abzusichern. Als
Basis nehmen wir einen Kurs von 135 USD. Heute kostet der Put
mit einer Laufzeit bis zum 22.6. 5,80 USD. Um unsere 200 Aktien
abzusichern, könnten wir also 200 * 5,80 Puts zu 1.160 USD
kaufen.

Wenn nun am 22.6. der Kurs von Mastercard bei 117 USD stehen
sollte, dann haben wir folgendes Ergebnis erzielt: 23.400 USD
Kurswert abzgl. 1.160 USD Optionspreis, den wir gezahlt haben
zuzüglich den Optionserlös, den wir am 22.6. für den Put
erhalten. Dieser beläuft sich dann auf die Differenz zwischen
dem Basispreis des Puts und dem aktuellen Kurs, also 135 – 117
= 18 USD. Bei 200 Optionsscheinen haben Sie also 3.600 abzgl.
1.160 = 2.440 US-Dollar verdient, die Sie natürlich zu 40 %
versteuern müssen = 976 USD Steuern. 23.400 – 1.160 + 3.600 –
976 = 24.864.

Sie können Ihren Gewinn also mit Hilfe dieses kleinen Kniffs
deutlich steigern. Statt 13.400 USD Gewinn, wenn der Kurs
fällt, oder statt 13.963 USD Gewinn, falls Sie heute verkaufen
und versteuern, können Sie 14.864 USD Gewinn verbuchen, wenn
Sie die Steuerzahlung vermeiden und den Kurs mit Hilfe des Puts
absichern.

Bleibt die Frage, was passiert, wenn der Kurs auf 100 USD fällt
oder auf 140 USD steigt:

Fällt der Kurs auf 100 USD so wäre der Put am 22.6. 135 – 100 =
35 USD wert. Sie würden dann Ihre Aktien zu 100 USD verkaufen,
hätten einen Optionsscheingewinn von 35 USD je Schein, also
35*200 = 7.000 USD. Davon müssten Sie (7.000-1160) * 40 %
Steuern abführen = 2.336 USD.

Es ergibt sich also ein Ergebnis von 100*200= 20.000 + 7.000
1.160 – 2.336 = 23.604 USD. Da nunmehr ein größerer Teil des
Verkaufserlöses aus dem Put Optionsschein kommt, der wiederum
der Spekulationssteuer unterliegt, rentiert sich die Strategie
nicht mehr.

Steigt der Kurs nun auf 140 USD, so ist der Put Optionsschein
wertlos. Allerdings können Sie die 140 USD steuerfrei
einstecken. Also 200 * 140 = 28000. Davon müssen Sie nun noch
die Put-Kosten von 1.160 abziehen, Sie erhalten dann einen
steuerfreien Erlös von 28.000-1.160 = 26.840 USD.

FAZIT:
Mit der Nutzung eines Put-Optionsscheines können Sie Ihren
Gewinn absichern und verbauen sich sogar nicht die Chance, an
weiteren Kursanstiegen zu partizipieren. Bei den meisten
Szenarios gewinnen Sie, im Extremfall haben Sie einen geringen
Verlust gegenüber einem sofortigen Verkauf unter Steuerzahlung.

Bitte beachten Sie, dass dieses Szenario natürlich von Ihrem
persönlichen Steuersatz abhängt. Schon bei einem persönlichen
Steuersatz von 30 % rechnet sich das Ganze nicht mehr.

Heibelticker vom 5.5.07

  

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Ganz gute Behandlung des Themas.

Hinzuzufügen wäre noch, daß durch weiter steigenden Kurs des versicherten Basiswerts entstandene Put-Verluste mit bereits realisierten anderweitigen steuerpflichtigen Gewinnen gegengerechnet werden können, also in obiger Rechnung dann mit nur 60% angesetzt werden müssen (bei 40%iger Steuerquote).

  

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Vieleicht hilft mir hier jemand:

1. Ich habe 10 Aktien, verkaufe und kaufe während eines Kalenderjahres. Es ergeben sich Gewinne und Verluste.

Muss ich für jeden Titel Spekulationssteuer zahlen, oder nur für das Endergebnis der Performance des gesamten Bestandes?

2. Meldet meine Bank, wenn ich über sie handle, meinen Gewinn ans Finanzamt? Oder zieht das gleich automatisch ab, wie die KEST??

Danke für Infos

  

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1. Du rechnest den Gesamtgewinn aus allen Käufen und Verkäufen aus. Gewinne und Verluste werden natürlich gegengerechnet.

2. Nein und nein. Du mußt die Spekulationsgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben.

  

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Editiert am 12-05-07 um 06:39 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

>Vieleicht hilft mir hier jemand:
>
>1. Ich habe 10 Aktien, verkaufe
>und kaufe während eines Kalenderjahres.
>Es ergeben sich Gewinne und
>Verluste.
>
>Muss ich für jeden Titel Spekulationssteuer
>zahlen, oder nur für das
>Endergebnis der Performance des gesamten
>Bestandes?
>
>2. Meldet meine Bank, wenn ich
>über sie handle, meinen Gewinn
>ans Finanzamt? Oder zieht das
>gleich automatisch ab, wie die
>KEST??
>
>Danke für Infos


>Ich versuchs nocheinal. Habe obigen Thread
>durchstudiert, aber auf meine Frage
>keine Antwort erhaten:
>
>Ich verkaufe und kaufe während eines
>Jahres. Mache Verluste und Gewinne.
>Muss ich die Specksteuer pro
>Titel oder als Steuer für
>den Gesamtgewinn (hoffentlich) eines Jahres
>bezahlen?
>
>Wenn ich über eine normale Bank
>handle, meldet die Bank mein
>Handelsergebnis dem FA ?
>
>Vielen Dank für Infos

Grundsätzliche Antwort: Wenn Du im Jahr mit Aktiengeschäften MEHR als 400 Euro Netto verdienst dann musst du es versteuern.

Netto bedeutet:
realisierte Gewinne (<1Jahr)
- realisierte Verluste (<1Jahr)
- Aufwendungen für Börse (Spesen, Kostenbörsenbriefe etc.)
-------------------

= Nettogewinn

Wenn Nettogewinn über 440 Euro - dann zum Durchschnittsteuersatz zum Versteuern.

Aber:

Tip: Wennst nur Einkünfte als Arbeiter/Angestellter hast, darfst im Jahr bis zu steuerfrei 730 Euro aus beliebiger Quelle dazuverdienen.

Dh: Wennst Spekulationsgewinne von höchstens 730 Euro hast, musst es daher NICHT versteuern.

lg
Ottakringer





  

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Hätte eine Frage zur steuerlichen Behandlung zB von folgendem turbozertifikat:
CM8196; Emission 23.6.06; Hebel bei Em. 7,33;

Wenn ich mit diesem Zerti innerhalb der 12-Monatsfrist Gewinn mache, und die öst. Bank zieht keine Kest ab, obwohl sie mMn eigentlich müsste, weil das Zerti zwar mit Hebel über 5 emittiert worden ist, aber die Coba es nicht bei der OEKB nachgewiesen hat, wie schaut das steuerlich aus?

Ist das dann als Spekgewinn (zum normalen EST-Tarif) in die EST-Erklärung zu geben, obwohl es ja eigentlich mit 25% Kest-endbesteuert sein müsste (und was mir auch lieber wäre!)?

Oder gibt es da ohnehin eine Sonderregel etc., dass der Gewinn in so einem Fall zwar klarerweise in die Erklärung aufzunehmen ist, weil die Bank ja fälschlicherweise keine 25% Kest abgezogen hat, aber dann in der Erklärung trotzdem „nur“ mit 25% Kest besteuert wird?


Würde mich über Eure Einschätzungen freuen, weil macht doch einen großen Unterschied, ob man 25% Kest vom Gewinn mit diesem Turbo zahlt, oder ob man 50% zahlt, wenn man über 51.000€ Jahresgewinn kommt!




  

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Vielen Dank für diese Info!

Und jetzt noch einmal die vielleicht noch heiklere Frage:

meldet meine Bank automatisch meinen "Umsatz" ans Finanzamt, oder zieht vielleicht sogar "KEST - mäßig" da irgendetwas ab?

Vielen Dank

  

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>meldet meine Bank automatisch meinen "Umsatz" ans Finanzamt, oder zieht vielleicht sogar "KEST - mäßig" da
>irgendetwas ab?
>

In Österreich wird überhaupt nix ans Finanzamt gemeldet, schon garnicht automatisch (zumindest vorläufig). Bei Depots im Ausland gibt es im EU-Raum (außer: Schweiz, Luxemburg, soweit ich weiß) eine Pflichtmeldung über die Zinserträge, nicht aber über Wertpapiergeschäfte (kann aber natürlich sein, dass da wer neugierig wird...)

KEST wird automatisch abgezogen (und wirkt endbesteuernd), das liegt in der Natur der Steuer. In Österreich findet sie Anwendung auf Zinserträge, Dividenden (typischerweise) und bei Zertifikaten gemäß Liste, nicht aber auf Spekulationserträge bei Aktien, Optionen, Immobilien.


  

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Head hat zuletzt etwas ähnliches gedreht (Kapitalherabsetzung mit Ausschüttung). Das war in Österreich steuerfrei, obwohl Head eine holländische Gesellschaft ist. Ich nehme an, daß analog auch Kapitalrückzahlungen von deutschen Unternehmen steuerfrei sind. Man muß wahrscheinlich aber darauf achten, daß der Broker das auch weiß.

  

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>danke, shareholder. aber die ist schon
>vorbei, oder? ich brauch eine,
>die noch kommt.

jop, die wurde bereits gezahlt.

kann dir als unterstützung folgende seite anbieten: http://www.hauptversammlung.at/

sind einige interessante dividendenwerte mit gutem chancen/risikoverhältnis (z.b. WST) dabei.





  

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mir wurde bei dem verkauf des nl0000800720 turbo zertis kest verrechnet ! ist das in ordnung ? bei einem vorherigen verkauf im märz wurde dies nicht gemacht !! wie gibt es das ?

  

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also wenn beide verkäufe beim selben broker waren, hab ich keine erklärung!? würde einfach da nachfragen, obwohl es eigentlich richtig ist, bei diesem zerti kest einzubehalten!

  

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Wenn beim Verkauf Kest verrechnet wird, müsste sie übrigens auch beim Kauf verrechnet werden.
Dämlich, aber Erfahrungssache...

  

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>Wenn beim Verkauf Kest verrechnet wird,
>müsste sie übrigens auch beim
>Kauf verrechnet werden.
>Dämlich, aber Erfahrungssache...

was meinst mit dämlich? das es überhaupt eine KEST-pflicht auf derivate gibt?! in diesem fall hätte er eine kest-gutschrift beim kauf bekommen müssen...


  

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>in diesem fall hätte er eine kest-gutschrift
beim kauf bekommen müssen...

Genau, diese Doppelbuchungen meinte ich mit "dämlich".

  

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Und wenn ein Bauer sein Feld an eine EinkaufszentrumserrichtungsgesmbH verkauft, kann er auch 5 Mio. Euro Gewinn machen, steuerfrei , derzeit noch.

Los, Gusi, gib´s den Bauern, lock den Bauernbund aus seinem Loch, sind eh nicht Deine Wähler!

Du wirst in die Geschichte eingehen als der Mann, der die Besteuerung von Umwidmungsgewinnen einführen wollte

  

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Editiert am 19-05-07 um 00:17 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

Also mein Broker hats scheinbar auch fast nicht gewusst, denn zuerst wurden mir von der "steuerfreien" Dividende der Deutschen Post 25% KEST abgezogen. 5 Tage später wurde mir die KEST dann wieder zurückgebucht. Somit kann ich mich über ein paar Hundert Euros mehr freuen )

  

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Die von der Deutschen Post ausgeschüttete Dividende ist für deutsche Staatsbürger steuerfrei. Gilt dies auch für Österreicher? Wenn ja, warum?

  

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Frage: Gilt für Optionsscheine und Hebelprodukte-Zertifikate die gleiche Frist wie für Aktien ? Wissen Sie links , wo man nach östereichischem Recht nachsehen kann?

Antwort der BE-Redaktion: Die Frage der Besteuerung von Zertifikaten und Optionsscheinen ist in Österreich leider relativ kompliziert. Hierbei ist gerade das Zertifikate Forum Austria bemüht, eine einheitliche und leichter verständliche Regelung zu erwirken. Derzeit sind Optionsscheine auf Indizes, Aktien- und Warenkörbe KESt-pflichtig (dh sie werden endbesteuert und unterliegen nicht der Spekulationssteuer) wenn sie vor dem 1.3.2004 oder nach dem 1.12.2005 emittiert wurden. Optionsscheine auf Einzeltitel (Aktien, Rohstoffe) sind KESTfrei, für sie fällt aber eben die Spekulationssteuer unterhalb 1 Jahr Behaltedauer an. Für in Österreich emittierte Turbo-Zertifikate ist ebenso zu differenzieren zwischen Zertifikaten auf Index, Waren- aund Aktienkörbe sowie auf Einzeltitel. Für erstere gilt eine KESt-Pflicht, wenn sie zw. 1.3.2004 und 1.10.2005 emittiert wurden oder wenn sie nach dem 1.10.2005 emittiert wurden und der Hebel kleiner als 5 bei Emission ist. Keiner KEST-Pflicht aber der Spekulationssteuer unterliegen diese, wenn sie vor dem 1.3.2004 emittiert wurden oder wenn der Hebel grösser als 5 ist. Für Turbos auf Einzeltitel gilt die Spekulationssteuer, wenn sie vor dem 1.10.2005 emittiert wurden und der Hebel bei Emission grösser als 5 war. KESt-pflichtig (und nicht der Spekulationssteuer unterliegend) sind hingegen Turbos auf Aktien, die ab dem 1.10.2005 emittiert wurden und deren Hebel kleiner als 5 bei Emission war.

Etwas, was ich in dieser Vollständigkeit auch nicht wußte. Dürfte wegen der "nur"-Kest-Besteuerung von Indexoptionsscheinen 2005 ein bißchen zuviel Steuer gezahlt haben.

  

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>Frage: Gilt für Optionsscheine und Hebelprodukte-Zertifikate
>die gleiche Frist wie für
>Für in Österreich emittierte Turbo-Zertifikate
>ist ebenso zu differenzieren zwischen
>Zertifikaten auf Index, Waren- aund
>Aktienkörbe sowie auf Einzeltitel. Für
>erstere gilt eine KESt-Pflicht, wenn
>sie zw. 1.3.2004 und 1.10.2005
>emittiert wurden oder wenn sie
>nach dem 1.10.2005 emittiert wurden
>und der Hebel kleiner als

Heißt das, dass auch beim Verkauf von unterjährigen Kest-Zertis keine Spek-Steuer zu zahlen ist und die Kest automatisch abdividiert wird?

  

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Wenn sie der Kest unterliegen, sind sie endbesteuert und speksteuerfrei auch bei unterjähriger Behaltedauer.
Hab allerdings noch nie erlebt, daß eine Kest auf Veräußerungserlös direkt einbehalten wurde. Das ist dann in der ESt-Erklärung zu erledigen.

  

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>Frage: Gilt für Optionsscheine und Hebelprodukte-Zertifikate
>die gleiche Frist wie für
>Aktien ? Wissen Sie links
>, wo man nach östereichischem
>Recht nachsehen kann?
>
>Antwort der BE-Redaktion: Die Frage der
>Besteuerung von Zertifikaten und Optionsscheinen
>ist in Österreich leider relativ
>kompliziert. Hierbei ist gerade das
>Zertifikate Forum Austria bemüht, eine
>einheitliche und leichter verständliche Regelung
>zu erwirken. Derzeit sind Optionsscheine
>auf Indizes, Aktien- und Warenkörbe
>KESt-pflichtig (dh sie werden endbesteuert
>und unterliegen nicht der Spekulationssteuer)
>wenn sie vor dem 1.3.2004
>oder nach dem 1.12.2005 emittiert
>wurden. Optionsscheine auf Einzeltitel (Aktien,
>Rohstoffe) sind KESTfrei, für sie
>fällt aber eben die Spekulationssteuer
>unterhalb 1 Jahr Behaltedauer an.
>Für in Österreich emittierte Turbo-Zertifikate
>ist ebenso zu differenzieren zwischen
>Zertifikaten auf Index, Waren- aund
>Aktienkörbe sowie auf Einzeltitel. Für
>erstere gilt eine KESt-Pflicht, wenn
>sie zw. 1.3.2004 und 1.10.2005
>emittiert wurden oder wenn sie
>nach dem 1.10.2005 emittiert wurden
>und der Hebel kleiner als
>5 bei Emission ist. Keiner
>KEST-Pflicht aber der Spekulationssteuer unterliegen
>diese, wenn sie vor dem
>1.3.2004 emittiert wurden oder wenn
>der Hebel grösser als 5
>ist. Für Turbos auf Einzeltitel
>gilt die Spekulationssteuer, wenn sie
>vor dem 1.10.2005 emittiert wurden
>und der Hebel bei Emission
>grösser als 5 war. KESt-pflichtig
>(und nicht der Spekulationssteuer unterliegend)
>sind hingegen Turbos auf Aktien,
>die ab dem 1.10.2005 emittiert
>wurden und deren Hebel kleiner
>als 5 bei Emission war.
>
>
>Etwas, was ich in dieser Vollständigkeit
>auch nicht wußte. Dürfte wegen
>der "nur"-Kest-Besteuerung von Indexoptionsscheinen 2005
>ein bißchen zuviel Steuer gezahlt
>haben.

Ich bin der Meinung, dass obige Meinung nur zum Teil richtig ist.

Optionsscheine sind lt. EST-Richtlinien IMMER KEST-Frei! Egal auf welches Underlying. Falls die Bank trotzdem KEST abzieht, kann man sich die KEST im Rahmen seiner EST-Erklärung anrechnen lassen.

lg
Ottakringer




  

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War sowieso immer dieser Meinung, hab mich trotzdem kurz verunsichern lassen.
Evtl. bezieht sich das auf Turbo-OS. In meiner kurzen Turbokarriere hab ich manche Abrechnungen nicht ganz verstanden, bin dem aber mangels echter Relevanz nicht auf den Grund gegangen.

Na dann trauen wir mal den ESt-Richtlinien
Ist mir sowieso lieber. Danke, Ottakringer!

  

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>soviel ich weiss sind optionsscheine nur
>kest frei wenn sie auf
>einzeltitel laufen und nicht auf
>indizes?

Egal - ALLE Optionsscheine sind KEST frei!

(war nur 2004-2005 strittig bzw. tw. so gesehen, wurde durch EST-RL klargestellt dass KEINE KEST. Falls Bank trotzdem KEST abgezogen hat, kann man sich KEST bei Veranlagung zurück holen)

lg
Ottakringer





  

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aus dem aktuellen ZJ-Journal Austria

Ersuche um Einschätzung von @OTTAKRINGER hinsichtlich deren Besteuerung

sehe ich das richtig das diese Zertis nicht automatisch KEST-pflichtig sind ?????


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DWS Investments führt in Österreich die Zertifikate von DWS GO ein.

Ab sofort sind rund 50 Zertifikate in Ös-terreich erwerbbar. Die DWS GO Index-Zertifikate sind steuerlich Investmentfonds gleichgestellt.

Um das zu ermöglichen, fungiert die DWS GO als eigenständige und unabhängige Luxemburger Verbriefungsgesellschaft. Sie wird rechtlich von der DWS nicht kontrolliert. Für jedes Zertifikat wird ein wirtschaftlich und rechtlich unabhängiger Compartment gegründet, der eine Art Sondervermögen darstellt. In jedem Compartment befinden sich Vermögenswerte, die von einem Kontrahenten – einer Investmentbank – zur Verfügung gestellt werden. Durch diese innovative Struktur unterscheiden sich die Zertifikate von DWS GO von herkömmlichen Zertifikaten und ermöglichen es, das häufig bemängelte Emittentenrisiko weitgehend auszuschließen. DWS GO verbindet somit die Vorteile von Fonds und Zertifikaten und verringert deren Nachteile, da die Papiere in Österreich steuerlich ausländischen Investmentfonds gleichgestellt sind.

  

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>aus dem aktuellen ZJ-Journal Austria
>
>Ersuche um Einschätzung von @OTTAKRINGER hinsichtlich deren
>Besteuerung
>
>sehe ich das richtig das diese Zertis nicht automatisch
>KEST-pflichtig sind ?????
>
>
>-------------------------------------------------
>
>DWS Investments führt in Österreich die Zertifikate von DWS GO
>ein.
>
>Ab sofort sind rund 50 Zertifikate in Ös-terreich erwerbbar.
>Die DWS GO Index-Zertifikate sind steuerlich Investmentfonds
>gleichgestellt.
>
>Um das zu ermöglichen, fungiert die DWS GO als eigenständige
>und unabhängige Luxemburger Verbriefungsgesellschaft. Sie wird
>rechtlich von der DWS nicht kontrolliert. Für jedes Zertifikat
>wird ein wirtschaftlich und rechtlich unabhängiger Compartment
>gegründet, der eine Art Sondervermögen darstellt. In jedem
>Compartment befinden sich Vermögenswerte, die von einem
>Kontrahenten – einer Investmentbank – zur Verfügung gestellt
>werden. Durch diese innovative Struktur unterscheiden sich die
>Zertifikate von DWS GO von herkömmlichen Zertifikaten und
>ermöglichen es, das häufig bemängelte Emittentenrisiko
>weitgehend auszuschließen. DWS GO verbindet somit die Vorteile
>von Fonds und Zertifikaten und verringert deren Nachteile, da
>die Papiere in Österreich steuerlich ausländischen
>Investmentfonds gleichgestellt sind.

Meine vorläufige, unverbindliche Einschätzung:

Diese Konstruktion klingt sehr komplex und kompliziert. Daher wird sie wahrscheinlich von einem kompetenten Steuerberater kommen und daher wahrscheinlich auch funktionieren... (dh: KEINE KEST).

Aber: Diese Produkte könnten als "Schwarze Fonds" gelten, sodass die Depotführenden Banken pro Jahr 1,6% Sicherungssteuer erheben werden, sofern der Anleger sein Depot gegenüber der FINANZ NICHT offen legt.

Wenn die DWS schlau ist, sollte sie einen steuerlichen Vertreter für die "Fonds" haben, dann wäre auch das Problem einer möglichen "Sicherungssteuer" vom Tisch.

Ich glaube, wenn sich die DWS schon soviel Mühe macht um die KEST zu vermeiden, wird die DWS auch alle anderen steuerlichen Fallstricke umschiffen und für uns Anlger gute Produkte auf den österr. Markt bringen...



LG

Ottakringer

  

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DWS GO Zertifikate
Transparent und steuerlich blütenweiß.

Endlich ist es soweit! Die DWS GO Zertifikate gibt es jetzt auch in Österreich. Rund 50 Zertifikate stehen für Sie zur Auswahl – sicherer, transparent und steuerlich blütenweiß.

Das Beste aus zwei Welten

DWS GO verbindet langjährige Erfahrung und fundiertes Expertenwissen im Fondsmanagement mit neuen, effizienten Produktkonzepten im Zertifikatemantel. Und das Beste: Die Zertifikate auf Indizes und Fonds sind der Besteuerung von Investmentfonds gleichgestellt und damit im Vorteil gegenüber herkömmlichen Zertifikaten.¹ DWS GO Zertifikate verfügen zudem über einen Mechanismus, der das bei Zertifikaten immer wieder bemängelte Emittentenrisiko stark reduziert.

Innovation, Performance, Qualität

Mehr als 280 Fonsauflegungen in den letzten zehn Jahren sprechen für sich – DWS Investments ist in Deutschland unangefochtener Innovationsführer. Innovationskraft, die langfristig überdurchschnittliche Performance der Fonds und der hohe Qualitätsanspruch geben bei DWS GO die Richtung vor.

Shooting Stars Zertifikate

Zertifikate gehören unbestritten zu den erfolgreichsten Finanzprodukten der letzten Jahre. Insbesondere bei privaten Anlegern erfreuen sie sich immer größerer Beliebtheit, was nicht verwunderlich ist: Zertifikate können sich auf nahezu alle Basiswerte beziehen, z.B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Währungen, Zinsen, Indizes etc., und bieten schnelle und flexible Konzepte für fast jede Marktphase und jeden Anlegertyp.

Steigen Sie jetzt ein und profitieren Sie von einer Vielfalt an Trends, Themen und Märkten, damit es auch für Sie heißt: "GO!"

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Die Vorteile von Zertifikaten im Überblick
+ Es können nahezu alle Vermögensklassen abgedeckt werden.
+ Rendite- und Risikoprofile lassen sich auf individuelle Anlageziele hin optimieren.
+ Kurze Genehmigungs- und Emissionsverfahren ermöglichen eine rasche Reaktion auf Marktentwicklungen und schnell einsetzbare Produktlösungen.
+ Tägliche Liquidität: Zertifikate können an der Börse gehandelt werden.

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DWS GO Total Return Index Zertifikate

DWS GO 3rd Wave Emerging Africa
ISIN: DE000DWS0H98

DWS GO Agrikultur Aktiv
ISIN: DE000DWS0GL1

DWS GO BRIC Immobilien
ISIN: DE000DWS0G65

DWS GO Emerging Markets Infrastruktur
ISIN: DE000DWS0GF3

DWS GO Global Clean Technologies
ISIN: DE000DWS0HM7

DWS GO Lateinamerika Rohstoff
ISIN: DE000DWS0GT4

DWS GO Next 11 Trend
ISIN: DE000DWS0GG1

DWS GO Vietnam
ISIN: DE000DWS0GB2

DWS GO Wasser Aktiv
ISIN: DE000DWS0GJ5

DWS GO Zukunfts-Energien Aktiv
ISIN: DE000DWS0GK3


DWS GO Zertifikate jetzt auch in Österreich.

Weitere Informationen unter:
Internet: DWSGO.at
Hotline: +49(0)69 719 09 23 91²
E-Mail: info@DWSGO.at

  

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mich würde interessieren wer von euch davon betroffen ist/war mit dieser Umstellung der KESTpflicht bei unseren Lieblingsbroker am 13.9.2007. ich bin noch immer am diskutieren mit denen, habt ihr die KEST zurückbekommen ?

  

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Beim Jetbroker gibt es einen Vortrag über steuerlich günstiges Investieren an der Börse. Geht ihr hin?

  

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Verkauf zu 0,001 Euro? Wann das sinnvoll sein kann
von Michael Vaupel

Trader´s Daily-Leser R. K. fragt:

„Vor einigen Wochen habe ich ein Hebelprodukt (Put auf Dax) gekauft, das inzwischen wertlos (K.O. erreicht) geworden ist. Meine Direct-Bank weist den Schein weiterhin in meinem Depot zum Vortageskurs aus. Auf Anfrage wurde mir erklärt, dies könnte noch einige Tage dauern, bis das Depot-Konto entsprechend geändert würde. Auf der Seite von BNP Paribas wurde dazu erklärt, dass der Schein wertlos geworden sei und nur noch außerbörslich zum Preis von 0,001 Euro gehandelt werden würde. Könnten Sie mir evtl. eine plausible Erklärung für das Verhalten meiner Bank liefern? Außerdem: Wer könnte daran interessiert sein, außerbörslich einen solchen Schein zu handeln?“

Meine Antwort:

Ein Schein, der „ausgeknockt“ worden ist, wird natürlich im Depot als wertlos verbucht. In diesem Fall ist es aber wohl so, dass die Anzeige des Brokers einfach noch nicht aktualisiert worden ist. Sein Kursinformationssystem greift offensichtlich auf den letzten gehandelten Kurs zurück, und das ist dann eben noch der Vortageskurs.

An der Tatsache, dass der Schein wertlos ist, ändert das aber nichts: Denn ein Verkauf zu diesem letzten Kurs ist unmöglich. Und was die Möglichkeit des außerbörslichen Verkaufs zu 0,001 Euro betrifft: Das ist eine Freundlichkeit des Emittenten, dass er dies ermöglicht. Und zwar sind hier steuerliche Gründe im Spiel:

Wenn Sie zu diesen 0,001 Euro verkaufen, können Sie gegenüber dem Finanzamt einen Verkaufskurs vorweisen und damit den Verlust steuerlich geltend machen (wenn er innerhalb eines Jahres anfiel).

Das können Sie eigentlich auch, wenn der Schein wertlos ausgebucht worden ist…aber einige Finanzämter haben da schon mal Probleme gemacht, da dies ja eigentlich kein „Verkauf“ ist. Na, bin (zum Glück, hätte ich fast geschrieben) kein Jurist und möchte die Begründung dafür auch gar nicht verstehen. Um möglichen Ärger zu vermeiden, können Sie aber einfach so vorgehen:

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie im Fall eines „Ausgeknocktwerdens“ (was ärgerlich genug ist) die Möglichkeit nutzen, Ihre Position außerbörslich zu 0,001 Euro an den Emittenten zu verkaufen.

So ist sichergestellt, dass Sie den erlittenen Verlust wenigstens steuerlich geltend machen können! (Wie gesagt: Unter der Voraussetzung, dass zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist.)

Trader's Daily von heute

  

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Ist von der Abgeltungssteuer, die 2009 in D eingeführt werden soll, auch ein österr. Anleger betroffen, der über einen österr. Broker in DAX-Titel investiert?

  

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Mit österreichischem Broker sollte man nicht betroffen sein. Bei deutschen Brokern wäre möglich, daß die Abgeltungssteuer erst einmal abgezogen und dann nach einer längeren Prozedur wieder rückerstattet wird.

  

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Kursgewinne sollen besteuert werden

"Die Kursgewinne sollen 25 Prozent einbesteuert werden, das ist ja Einkommen. Warum soll ich, wenn ich mein Geld auf's Sparbuch lege, 25 Prozent Steuern zahlen, wenn ich drei oder vier Prozent an Zinserträgen kriege?

Wenn ich aber Aktien spekuliere und da einen Wertzuwachs von 20-30 Prozent habe, muss ich nach einem Jahr keine Steuern zahlen. Mit welcher Rechtfertigung? Ich kann kein Argument dafür finden, warum das weiter beibehalten werden soll", argumentiert der AK-Präsident.

Vermögenssteuer wieder einführen

Auch die Vermögenssteuer will Pichler wieder eingeführt sehen, allerdings erst für Vermögen ab 500.000 Euro. Damit würden kleine Häuslbauer und Besitzer von Sparbüchern für den berühmten Notgroschen verschont.

Einkommen aus Arbeit entlasten, dafür Einkommen aus hohen Vermögen stärker besteuern, fasst Pichler zusammen und nennt als Beispiel für letzteres Gewinne aus Aktiengeschäften.

Österreich immer noch Steueroase für Reiche

Derzeit seien nicht nur Liechtenstein oder die Schweiz, sondern auch Österreich im internationalen Vergleich Steuerparadies für Reiche. Ein Dorn im Auge sind Pichler da vor allem die steuerschonenden Stiftungen.

"Bei Vermögenserträgen in einer Stiftung soll die volle KESt, also die Kaptialertragssteuer von 25 Prozent eingeführt werden. Derzeit wird dort nur die halbe KESt, also 12,5 Prozent, verlangt.

Die Börsenumsatzsteuer, wenn man sie wieder einführen würde, würde ungefähr um die 700 Mio. Euro bringen. Die wurde im Jahr 2000 abgeschafft. Wenn man also nur 0,25 Prozent Steuersatz einführen würde, würde das 700 Mio. Euro einbringen", meint Pichler weiter.

Quelle:http://oesterreich.orf.at/

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Deutsche Abgeltungsteuer als Vorbild?

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/365435/index.do

  

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>Wenn man also nur 0,25 Prozent Steuersatz einführen würde, würde das 700 Mio. Euro einbringen

Das ist die gleiche Dodelrechnung wie bei der Tobin Tax. Eine solche Steuer bringt natürlich gar nichts, höchstens von ein paar kleinen Sparern, die in Wien blieben. Wenn eine Order in Wien in Zukunft 41,45€ kosten würde, während eine Order in Frankfurt bei 16,45€ bliebe, kann man die Börse Wien auf der Stelle zusperren und die geniale BUSt gleich mit ihr begraben.

  

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>>Wenn man also nur 0,25 Prozent Steuersatz einführen
>würde, würde das 700 Mio. Euro einbringen
>
>Das ist die gleiche Dodelrechnung wie bei der Tobin Tax. Eine
>solche Steuer bringt natürlich gar nichts, höchstens von ein
>paar kleinen Sparern, die in Wien blieben. Wenn eine Order in
>Wien in Zukunft 41,45€ kosten würde, während eine Order in
>Frankfurt bei 16,45€ bliebe, kann man die Börse Wien auf der
>Stelle zusperren und die geniale BUSt gleich mit ihr
>begraben.


die außerbörslichen anbieter wie L&S usw. würden sicher auch ihr angebot schleunigst ausbauen.

  

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Ab 2009 sind Kapitalerträge, zu denen künftig auch Veräußerungsgewinne gehören, von Privatanlegern mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer!) zu versteuern.

Was für Abzocker.

http://www.bvi.de/de/investmentfonds/steuern/abgeltungssteuer_rechner.html#

  

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>Meinst wir brauchen das auch bald? Vorerst ist es ja nur für
>Reichsdeutsche geplant.

Da nicht selten Müll der in D produziert,wenn nicht gar erfunden wurde auch zu uns herübergeschwappt ist UND sowohl Rote als auch Schwarze ständig und einmütig schon über diesen Abzock sprechen,"denn sie bei der nächsten? Steuerreform,zwecks Gerechtigkeit, umsetzen könnten",sage ich,"diesmal wird es eng,jedenfalls noch enger als unter dem Genossen Edlinger".Ich nehme mal an dass sich unsere Politfiguren,die Abwicklung,die Umsetzung,die erzielten Steuereinnahmen dieses deutschen Gemurkses anschauen und dann entscheiden werden.Vorallem die Steuereinnahmen werden genau beobachtet werden.

Kirchensteuer und den Soli werdens bei uns wohl nicht verlangen,aber sonst würde es wohl grob so ablaufen.

Da vom Liberalen Forum bis zur KPÖ alle irgendwie sozialistisch sind,sollte man im Falle des Falles nicht überrascht sein..

  

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ÖSTERREICH
Claus Raidl für Steuerreform
Wien , 27. Februar 2008

Claus Raidl, Chef von Böhler-Uddeholm, spricht sich im Interview mit der Tageszeitung ÖSTERREICH vehement für eine massive Steuerreform aus.

Raidl: "Ich würde von diesem Grundsatz abgehen. Für eine massive Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer würde ich als Gegenposition eine Wertzuwachs-Steuer einführen. Wenn man beispielsweise vor einem Jahr Aktien um 100 Euro gekauft hat und nun um 150 Euro verkauft, dann soll man den Zuwachs von 50 Euro mit 25 Prozent besteuern."

Ebenso will Raidl, der als Mitglied einer möglichen Steuerreformkommission im Gespräch ist, rund 2,5 Millionen Personen im unteren Einkommensbereich stark entlasten. Für diese Menschen sollen die Sozialbeiträge gesenkt werden, damit sie auch eine Entlastung spüren, argumentiert Raidl: "Diese Senkung sollte man den Sozialversicherungen über eine Steuer refinanzieren."

Grundsätzlich will der Manager eine deutliche Senkung des Steuersatzes: "Der Grenzsteuersatz wird derzeit bei 51.000 Euro im Jahr erreicht, bei einem Monatsbezug von etwa 3.500 Euro. Das ist viel zu früh. Das trifft den viel zitierten Mittelstand. Die Grenze muss man bei 80.000, 100.000 Euro ziehen und den Grenzsteuersatz auf 45, 46 Prozent senken."

Quelle:http://www.oe24.at/

Meinst, die fragen beim LIF und bei der KPÖ um Erlaubnis, ob sie´s einführen dürfen? ;-)



  

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>Aus welcher Küche solch ein Unsinn herkommt?

Vermutlich ein Abschiedsgeschenk vom Gusi, könnte ich mir vorstellen?

  

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Komisch, daß jede Steuerreformdiskussion mit Vorschlägen für neue Belstungen beginnt. Ging es nicht ursprünglich um eine Entlastung?

  

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Kompromiss mit Vermögenszuwachssteuer, Streichung von Arbeitslosenversicherungs-Beiträgen für Kleinverdiener und Vorziehen der Pensionserhöhung.

Auch der ÖVP-Vorstand wird am Nachmittag wohl zustimmen.Der steirische Landeshauptmann Franz Voves sprach von einem ideologischen Durchbruch, weil die ÖVP der Vermögenszuwachssteuer zugestimmt habe. Die Details wollten Gusenbauer und Molterer am Nachmittag präsentieren

Der Kompromiss enthält drei Eckpunkte: Eine für das Gesundheitssystem zweckgebundene Vermögenszuwachssteuer, eine Entlastung für Kleinstverdiener.

Weiters geplant ist eine Vermögenszuwachsbesteuerung. Dieses zusätzliche Geld soll in das Gesundheitssystem fließen.

http://www.tirol.com/politik/national/78363/index.do

Mir geht dieses Klein-Kleinstverdienergequatsche schon auf den S...

  

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>Weiters geplant ist eine Vermögenszuwachsbesteuerung. Dieses zusätzliche Geld soll in das Gesundheitssystem fließen.


Es geht nichts über sachfremde Zweckbindungen. Jedem Finanzwissenschaftler stellen sich vor Scham die Haare auf wenn er sowas hören muß.

  

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hätte verstanden soll nur kommen wenn nicht genügend einsparpotenziale gehoben werden - aber man kann sich ja ausrechnen wieviel energie die sozialisten da reinstecken werden, wenn sonst eh die geliebte steuer kommt.

eine mini-entlastung für wenigverdiener, der mittelstand wird wieder rasiert. schön langsam reichts mir.

  

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An der Aktiengewinnbesteuerung sieht man wieder, wie "uneigennützig" unsere Politiker agieren.
Offensichtlich hat Molterer diese Mittelstandsbesteuerung als Zugeständnis für den roten Umfaller hinsichtlich des Datums der Steuerreform akzeptiert. Leider (für ihn) und glücklicherweise für den Rest der Bevölkerung ist er damit jedoch ziemlich alleine auf weiter Flur.

Ich selbst, bis dato braver Schwarzwähler, werde jedenfalls meine bescheidene Stimme zukünftig anderen Parteien zukommen lassen. Nicht wegen des allfälligen Wahlergebnisses, sondern aus Prinzip. Wenn ein Parteivorsitzender so einen Sch... von sich gibt, entwertet das die gesamte Partei, mag sie noch so föderal(=widersprüchlich) aufgestellt sein.

Ansonsten bleibt wohl nur im Fall der Fälle der Aufruf an alle klar denkenden Anleger, sich genau diese klaren Gedanken hinsichtlich der weiteren Veranlagungsstrategie im geografischen Sinn zu machen.

Doxy100, mit einer globalen Entschuldigung an alle Mailparnter. Ich bin die letzen Wochen praktisch permanent auf 100% Workload. Des is net lustig...

  

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>
>Ich selbst, bis dato braver Schwarzwähler, werde jedenfalls
>meine bescheidene Stimme zukünftig anderen Parteien zukommen
>lassen. Nicht wegen des allfälligen Wahlergebnisses, sondern aus Prinzip


vielen dank dass du trotz der zeitproblematik deine geschätze meinung veröffentlichst

sehe es ähnlich - halte mich dzt. allerdings an bartenstein der das ganze bisher am abgeschwächsten iterpetiert hat

in einer erstreaktion - bin auch braver schwarzwähler - gab ich ähnliches von mir.

mittlerweile überdenke ich die ganze sache mangels alternativen

angenommen der strache ist gegen die steuer (kann ich mir gut vorstellen, dass er aufgrund der parteiausrichtung aus prinzip dagegen ist) würde ich ihn trotzdem nicht wählen

spö/grüne/kpö sind höchstwahrscheinlich für die steuer (neben anderen gründen für mich auch nicht wählbar)
bzö: diesen weiteren versuch (nach der lif-gschicht) einer abspaltung nehme ich gar nicht wahr

  

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Liebe Community!

Ich gibt folgenden Sachverhalt, den ich gerne erläutern würde. Vor allem kenn ich mich jetzt gar nicht mehr wegen der Spekulationssteuer aus.

Ich habe 2 Depots, eines bei Direktanlage, eines bei Brokerjet. Ich habe bis heute in beiden Depots mit Knock-Out Zertifikaten auf einen steigenden S&P 500 gesetzt, was sich diese Woche wunderbar bezahlt gemacht hat. Nun zu meinem Problem bzgl. Steuer:

Während mir Direktanlage keine Steuern von meinem Gewinn abzieht, ich also den Bruttogewinn minus Spesen als Gewinn vereinnahmen kann, zieht mir Brokerjet bei dem gleichen Produkt (CG5YDT) die sogenannte KESt 2 ab (auch 25 %).

Bedeutet das jetzt, dass ich den Gewinn bei meinem Direktanlage-Konto mit meinem Einkommenssteuersatz versteuern muss und mein Gewinn bei Brokerjet mit der KESt 2 endbesteuert ist?? Es ist ja nicht gerade fair, dass ich einmal 50 % Steuer und einmal 25 % Steuer zahlen soll.

Was mich weiters irritiert ist die Art der Berechnung der KESt 2 bei Brokerjet. Dort zieht man mir 25 % KESt des Bruttogewinns ab - sprich, die Spesen werden nicht berücktichtigt und ich zahle zu viel KESt in Höhe von Spesen*0,25.

Kurz davor hatte ich in meinem BJ-Depot ebenfalls ein kleineres Geschäft mit KO-Zertifikaten abgeschlossen, die mir einen kleinen Verlust eingebracht hatten. Nichtsdestotrotz bleibe ich bei BJ jetzt auf dem Verlust aus diesem Geschäft sitzen, ohne eine Art "Steuergutschrift" zu erhalten. Mir ist klar, dass BJ jetzt nicht Buch führt über angefallene Verluste und einen Art "Verlustvortrag" einführt, der mit zukünftigen Gewinnen gegenverrechnet werden kann.

ABER: Meine Frage ist jetzt: Wie sieht die konkrete und vor allem richtige Steuerausweisung jetzt aus? Muss ich am Ende des Jahres in meiner ESt-Erklärung alle Gewinne abzgl. Kosten offenlegen und davon meinen Grenzsteuersatz zahlen, oder kann ich alle Gewinne abzgl. Kosten mit der 25 %-igen KESt endbesteuern?

Wäre super, wenn jemand Rat wüsste!

GlG, V_S

  

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nur kurz: wenn dir eine 25%ige kest berechnet wurde bist du für dieses geschäft endbesteuert. also keine est-erklärung hier notwendig.

basis für die kest-belastung bildet der ursprüngliche emissionspreis... also es kann sein das du auch eine kest-gutschrift erhältst wenn du ein zerti über-pari gekauft hast. die kest-belastung fällt nur an wenn du ein derartiges zerti über-pari verkaufst. und zwar unabhängig wie lange du es hattest... also auch viele jahre spielen hier keine rolle. ja es wird der brutto-ertrag verkestet... also spesen werden erst danach abgezogen und vermindern die kest nicht.

bei nicht kest-pflichtigen zertifikaten gilt wie bei aktien die 1 jahresregel. kauf und verkauf > als 1 jahr auseinander und gewinn = steuerfrei und keine est-erklärung

das ganze < 1 jahr = est-erklärung.

spesen können hier bei diesem geschäft berücksichtigt werden und vermindern die steuerlast.

steuerlast kann im falle einer est-erklärung >25% sein.




>Liebe Community!
>
>Ich gibt folgenden Sachverhalt, den ich gerne erläutern würde.
>Vor allem kenn ich mich jetzt gar nicht mehr wegen der
>Spekulationssteuer aus.
>
>Ich habe 2 Depots, eines bei Direktanlage, eines bei
>Brokerjet. Ich habe bis heute in beiden Depots mit Knock-Out
>Zertifikaten auf einen steigenden S&P 500 gesetzt, was
>sich diese Woche wunderbar bezahlt gemacht hat. Nun zu meinem
>Problem bzgl. Steuer:
>
>Während mir Direktanlage keine Steuern von meinem Gewinn
>abzieht, ich also den Bruttogewinn minus Spesen als Gewinn
>vereinnahmen kann, zieht mir Brokerjet bei dem gleichen
>Produkt (CG5YDT) die sogenannte KESt 2 ab (auch 25 %).
>
>Bedeutet das jetzt, dass ich den Gewinn bei meinem
>Direktanlage-Konto mit meinem Einkommenssteuersatz versteuern
>muss und mein Gewinn bei Brokerjet mit der KESt 2 endbesteuert
>ist?? Es ist ja nicht gerade fair, dass ich einmal 50 % Steuer
>und einmal 25 % Steuer zahlen soll.
>
>Was mich weiters irritiert ist die Art der Berechnung der KESt
>2 bei Brokerjet. Dort zieht man mir 25 % KESt des
>Bruttogewinns ab - sprich, die Spesen werden nicht
>berücktichtigt und ich zahle zu viel KESt in Höhe von
>Spesen*0,25.
>
>Kurz davor hatte ich in meinem BJ-Depot ebenfalls ein
>kleineres Geschäft mit KO-Zertifikaten abgeschlossen, die mir
>einen kleinen Verlust eingebracht hatten. Nichtsdestotrotz
>bleibe ich bei BJ jetzt auf dem Verlust aus diesem Geschäft
>sitzen, ohne eine Art "Steuergutschrift" zu
>erhalten. Mir ist klar, dass BJ jetzt nicht Buch führt über
>angefallene Verluste und einen Art "Verlustvortrag"
>einführt, der mit zukünftigen Gewinnen gegenverrechnet werden
>kann.
>
>ABER: Meine Frage ist jetzt: Wie sieht die konkrete und vor
>allem richtige Steuerausweisung jetzt aus? Muss ich am Ende
>des Jahres in meiner ESt-Erklärung alle Gewinne abzgl. Kosten
>offenlegen und davon meinen Grenzsteuersatz zahlen, oder kann
>ich alle Gewinne abzgl. Kosten mit der 25 %-igen KESt
>endbesteuern?
>
>Wäre super, wenn jemand Rat wüsste!
>
>GlG, V_S

  

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danke für deine ausführungen shareholder!

editiert - ich setze mich mit allen vorhandenen auswertungen auseinander und versuche, dieser steuer auf die schliche zu kommen. also schwieriger als bei uns steuern zu zahlen, kann ich es mir gar nimma vorstellen

glg, V_S

  

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>muss ich für meinen gewinn bei direktanlage, welcher ja nicht versteuert wurde, nun 25 % oder 50 % zahlen?

Wenn keine KESt einbehalten wurde, ist das per ESt zu versteuern.


>BJ hat mir beim kauf des zertis KESt gutgeschrieben, was direktanlage nicht gemacht hat. wie kann es da zu unterschieden kommen?

Die Datenbanken sind nicht immer perfekt. Mein Eindruck ist, daß BJ im Zweifel KESt verrechnet, während DA das anscheinend anders handhabt.
Bei BJ sieht man in der Ordermaske, ob ein Zerti verkestet wird oder nicht. Den Emissionspreis muß man allerdings aus anderen Quellen ermitteln. Und ich habe auch schon von Fällen gehört, wo beim Kauf die KESt-Pflicht noch nicht angezeigt worden ist, beim Verkauf aber schon ... auch ein Fall, wo jemand für längst abgeschlossene Geschäfte Unsummen KESt nachzahlen mußte, wurde mir einmal aus erster Hand berichtet.

  

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morgen lege ich die ergebnisse meiner nachforschungen hier offen *gg* mal schauen, was mir die auswertungen von DA und BJ bringen und ob ich hinter das geheimnis dieses fabelhaften produkts der citigroup komme.

to be continued...

  

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Nach dem Ausdruck von Performance-Berichten & Kontoberichten von DA, sowie der Kontrolle der Historien und Abrechnungen von BJ, habe ich endlich einen guten Überblick erhalten!

Folgendermaßen stellt sich das Ganze jetzt dar. Ich lege für dieses Geschäft die tatsächlichen Werte offen, weil ich ohnehin nur mit den überschüssigen liquiden Mitteln spekuliert habe, sodass keinerlei Rückschlüsse auf meine Portfolien möglich sind.

Das heimtückische an der gesamten Geschichte waren die unterschiedlichen Einstiegskurse. Das größte Problem war für mich jetzt herauszufinden, zu welchem Kurs das KO-Zertifikat emittiert wurde. Aufgrund meiner Berechnungen gehe ich davon aus, dass das KO-Zertifikat zu 0,35 Euro emittiert wurde.

-----------------------------------------

Depot Direktanlage:

Kauf:
1.600 Stk á 0,37 Euro = 592 Euro + 8,10 Euro Spesen - 8 Euro Steuergutschrift lt. Performance-Bericht = 592,10 Euro Abrechnungsbetrag lt. Kontobericht

Steuergutschrift: (0,37-0,35)*1600*0,25 = 8 Euro Steuergutschrift (wie Performance-Bericht)

Kauf:
3.500 Stk á 0,32 Euro = 1.120 Euro + 9,13 Euro Spesen = 1.129,13 Abrechnungsbetrag lt. Kontobericht

KEINE Steuergutschrift weil Kaufkurs < Emissionskurs

Summe Käufe: Abrechnungsbetrag lt. Kontobericht: 1.721,23 Euro



Verkauf:
5.100 Stk á 0,35 Euro = 1.785 Euro - 10,43 Euro Spesen = 1.774,57 Euro Abrechnungsbetrag lt. Kontobericht

Ergebnis Transaktion: 1.774,57 - 1.721,23 = 53,34 Euro Gewinn (davon KESt-Gutschrift 8 Euro) -> nicht besteuert

-----------------------------------------

Depot Brokerjet:

Kauf:
4.500 Stk á 0,44 Euro = 1.980 Euro + 9,99 Euro Spesen - 101,25 Euro KESt-Gutschrift = 1.888,74 Euro Abrechnungsbetrag lt. Auszug

KESt-Gutschrift: (0,44-0,35)*4500*0,25 = 101,25 Euro


Kauf:
2.500 Stk á 0,39 Euro = 975 Euro + 9,99 Euro Spesen - 25 Euro KESt-Gutschrift = 959,99 Euro Abrechnungsbetrag lt. Auszug

KESt-Gutschrift = (0,39-0,35)*2500*0,25 = 25 Euro

Summe Käufe: lt. Auszug 2.848,73 Euro


Verkauf:
7.000 Stk á 0,49 Euro = 3.430 Euro - 9,99 Euro Spesen - 245 Euro KESt = 3.175,01 Euro Abrechnungsbetrag lt. Auszug

KESt = (0,49-0,35)*7000*0,25 = 245 Euro

Effektive KESt-Belastung: 245 - 25 - 101,25 = 118,75 Euro (IST)

Bruttogewinn = 3.430 Euro - 2.955 Euro = 475 Euro
KESt vom Bruttogewinn (exkl. Spesen) = 475*0,25 = 118,75 Euro
Spesen 29,97 Euro * 0,25 KESt-Satz = 7,49 Euro --> 118,75 - 7,49 = 111,26 Euro (KESt-SOLL)

Ergebnis Transaktion: 3.175,01 - 2.848,73 = 326,28 Euro Gewinn (endbesteuert)

Dadurch ergibt sich eine Differnz zwischen tatsächlicher KESt (IST) und Plan-KESt (SOLL)! Ist das steuerlich korrekt?

Der Trick liegt also wirklich im Emissionskurs, was ich bis dato nicht wusste. Ich habs zwar mal wo hier im Forum gelesen, aber wirklich klar war mir das nicht.

Zusammenfassend kann ich jetzt sagen, dass das Geschäft bei BJ komplett endbesteuert ist, aber das Geschäft bei DA mit der ESt zu besteuern ist. Meinungen dazu? Liege ich richtig?

GlG, V_S

  

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>Dadurch ergibt sich eine Differnz zwischen tatsächlicher KESt (IST) und Plan-KESt (SOLL)! Ist das steuerlich korrekt?

Leider ja. Bei der KESt-Besteuerung werden Spesen nicht abgezogen.



>Zusammenfassend kann ich jetzt sagen, dass das Geschäft bei BJ komplett endbesteuert ist, aber das Geschäft
>bei DA mit der ESt zu besteuern ist. Meinungen dazu? Liege ich richtig?

Beim BJ-Geschäft stimmt das sicher.

Bei DA ist es ein wenig komplizierter, fürchte ich. Meines Erachtens ist das erste Teilgeschäft (Kauf um 0,37/Verkauf um 0,35) KEST-pflichtig, also nicht ESt-pflichtig und dafür endbesteuert; also kein Spesenabzug von der Steuerbemessungsgrundlage.
Unter die ESt fallen dagegen die 105€ Gewinn aus der zweiten Tranche, minus (anteilige) Spesen, also ungefähr 88€.

  

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>>Dadurch ergibt sich eine Differnz zwischen tatsächlicher
>KESt (IST) und Plan-KESt (SOLL)! Ist das steuerlich korrekt?
>
>Leider ja. Bei der KESt-Besteuerung werden Spesen nicht
>abgezogen.
>
>
>
>>Zusammenfassend kann ich jetzt sagen, dass das Geschäft
>bei BJ komplett endbesteuert ist, aber das Geschäft
>>bei DA mit der ESt zu besteuern ist. Meinungen dazu? Liege
>ich richtig?
>
>Beim BJ-Geschäft stimmt das sicher.
>
>Bei DA ist es ein wenig komplizierter, fürchte ich. Meines
>Erachtens ist das erste Teilgeschäft (Kauf um 0,37/Verkauf um
>0,35) KEST-pflichtig, also nicht ESt-pflichtig und dafür
>endbesteuert; also kein Spesenabzug von der
>Steuerbemessungsgrundlage.
>Unter die ESt fallen dagegen die 105€ Gewinn aus der zweiten
>Tranche, minus (anteilige) Spesen, also ungefähr 88€.


wenn der emittent die kest-daten (ja oder nein) nicht ordnungsgemäß zur verfügung stellt verbucht der broker im zweifelsfall ein zerti immer als kest-pflichtig.

wenn es als nicht kestpflichtig eingestuft wurde bleibt es auch so und kann/sollte eigentlich nicht umgestellt werden...

wenn DA es immer als kest-frei einstuft braucht wird es auch so verbucht, egal ob kest-pflichtig oder nicht. der broker kann sich praktischer weise dumm stellen. wenn irrtümlich etwas abgezogen wurde was nicht richtig ist so hat er die möglichkeit a) die transaktion neu abzurechnen... (wenn man brav fragt wird das schon mal gemacht)... oder b) der broker schickt einen zu seinem betriebsstättenfinanzamt. dafür sollte er auch ein musterformular haben. somit wäre eine korrektur außerhalt der eigenen est-erklärung möglich. (erst vor kurzem so erlebt bei einer nicht ordnungsgemäßen kest-verbuchung im fall atrium). oder eben c) man beeinsprucht es bei der eigenen est-erklärung... variante b) ist eigentlich richtig, denn das finanzamt des brokers hat ja die kest bekommen.


was war das für ein zerti... isin?

  

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die ISIN lautet DE000CG5YDT2 !

@ hagen: deine erläuterung bzgl. meinem DA-trade ist leider in sich sehr schlüssig, aber das würde bedeuten, dass mir de facto von meinem gewinn nichts übrig bleibt. für den fall, dass ich 88 eur zu 50 % versteuern muss hätte ich 44 euro abzuliefern. bei einem gewinn von insgesamt 53 euro kann das aber nicht der ernst des finanzamts sein? mein gewinn wäre dann die höhe der kest-gutschrift? (8 €)

glg, V_S

  

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>die ISIN lautet DE000CG5YDT2 !
>
>@ hagen: deine erläuterung bzgl. meinem DA-trade ist leider in
>sich sehr schlüssig, aber das würde bedeuten, dass mir de
>facto von meinem gewinn nichts übrig bleibt. für den fall,
>dass ich 88 eur zu 50 % versteuern muss hätte ich 44 euro
>abzuliefern. bei einem gewinn von insgesamt 53 euro kann das
>aber nicht der ernst des finanzamts sein? mein gewinn wäre
>dann die höhe der kest-gutschrift? (8 €)
>
>glg, V_S


der emissionspreis dürfte gem. folgender ausführung bei 0,35 EUR gelegen sein.

https://de.citifirst.com/DE/binary.aspx?id=5214


hast du eigentlich keine freibeträge mehr offen?! wenn ja dann brauchst auch keine veranlagung machen.

  

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also wenn du damit die 440 euro freibetrag meinst - nein, hab ich nicht mehr offen!

Ich meine, auf diese 53 euro kommt es dem FA ohnehin nicht an, aber mich hat es jetzt in erster Linie in der Theorie neugierig gemacht, wie da eine korrekte Abwicklung aussähe.

Und was ich in Bezug auf Steuern, und vor allem mit Hinblick auf meine Transaktionen mit 4 verschiedenen Einstiegszeitpunkten, eigentlich eine Frechheit finde ist ja folgendes:

Einstiegskurs > Emissionskurs = KESt-Besteuerung
Einstiegskurs < Emissionskurs = ESt-Besteuerung

Es ist völlig irrelevant, wo mein Einstiegskurs liegt, weil eine Spekulationsabsicht mit einem Hebel von 17 (Hebel bei Kauf) ist soundso gegeben. Nur verstehe ich nicht, wie dieser Sachverhalt dann steuerlich unterschiedlich handhabbar ist.

Am liebsten würde ich mich "freiwillig" für alle Geschäfte in meinem Depot der KESt unterwerfen! Aber das geht ja bestimmt nicht?

GlG, V_S

  

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>Und was ich in Bezug auf Steuern, und vor allem mit Hinblick
>auf meine Transaktionen mit 4 verschiedenen
>Einstiegszeitpunkten, eigentlich eine Frechheit finde ist ja
>folgendes:
>
>Einstiegskurs > Emissionskurs = KESt-Besteuerung
>Einstiegskurs < Emissionskurs = ESt-Besteuerung

in der praxis wird vom broker immer nur nach einer art abgerechnet. wenn es als kest-pflichtig eingestuft ist dann immer nur so. d.h. du bekommst natürlich keine kest-gutschrift wenn du unter pari einsteigst. musst aber ab der parität mit kest rechnen. es gibt hier keine 1 jahres spek-frist.

anders wenn der broker hier das zerti als kest-frei einstuft. dann bleibt es auch so... egal wo der emissionspreis war, es wird nichts vom broker abgezogen... und da lautet eben die regel > 1 jahr oder < 1 jahr... und steuer gem. veranlagung.



  

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Mühsam wird die Abrechnung immer dann, wenn man ein KESt-plichtiges Zertifikat unter Emissionskurs kauft und darüber verkauft. Dann wird ein Teil des Gewinns verkestet, während der andere Teil ESt-pflichtig ist. Inwieweit man die Spesen vom ESt-Teil abziehen darf (ganz? aliquot? nur Kaufspesen?) wäre noch eine Spezialfrage ...

  

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vielleicht wurde die Frage schon beantwortet, konnte es aber über die Suche nicht finden.

kann mir jemand erklären wie sich der steuerlicher Einstandskurs berechnet, also bei Aktien wo man bereits eine Dividende bekommen hat.

Stimmt der Kest Status Bericht bei der DA überhaupt, der Einstandskurs sollte doch bei Dividendezahlung sinken oder?
stattdessen sehe ich das er gestiegen ist, was mich ja nicht stört
aber stimmt das überhaupt?

  

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>der Einstandskurs sollte doch bei Dividendezahlung sinken oder?

Bei einer gewoehnlichen Dividendenzahlung aus dem Gewinn sollte er sich gar nicht aendern.

Bei einer Dividende aus den Kapitalruecklagen, wie sie derzeit bei einigen Unternehmen ueblich ist (Immofinanz, Post, etc.), muesste der Einstandskurs sinken, dafuer zahlt man fuer die Dividende selbst keine Kest.

  

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ok danke, dann geh ich davon aus das die DA das am Jahresende korrigiert, weil irgendwas stimmt da nicht...

  

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Hat jemand eine Ahnung wie Kursgewinne aus Fremdwährungsdarlehen versteuert werden. Die Bank macht da nichts. Ich gehe von 25% Kest aus.

  

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>Hat jemand eine Ahnung wie Kursgewinne aus
>Fremdwährungsdarlehen versteuert werden. Die Bank macht da
>nichts. Ich gehe von 25% Kest aus.


mE im neuen Regime ja. Im alten Regime nach mehr als einem Jahr steuerfrei.

  

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Genial, ist dann für alle CHF-Kreditnehmer auch der 31.3.2012 Stichtag für die Gewinnberechnung? Die werden sich bedanken

Gleiches Recht für alle

LG

  

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Es soll in Österreich angeblich Fälle von Tradern geben, deren privates Trading vom FA nachträglich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wurde und welche dadurch zur Anmeldung bei der SV der GW und Zahlung der Beiträge gezwungen wurden.
Obwohl dieses Einkommen eigentlich gar nicht SV - pflichtig ist.
Es kann sich eigentlich dabei nur um in Ausland geführte Konten handeln.
Soweit ich in Foren gelesen habe, ist die Sache in Deutschland soweit geregelt, das ein privater nur auf eigene Rechnung handelnder nicht als gewerblich einzustufen ist.
Bei uns konnte ich das noch nicht bestätigt kriegen - auf erste Nachfragen bei FA und GKK bekam ich eher kryptische Antworten.
Hat da jemand was handfestes dazu ?

besten Dank

  

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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (alle sonstige, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens bzw. durch Vermietung hinausgehen)

Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden). Für ab 1. Jänner 2011 angeschaffte und ab 1. April 2012 veräußerte Kapitalanlagen fallen auch Substanzgewinne (z.B. Überschuss aus dem Verkauf von Aktien) grundsätzlich unter die Kapitelertragsteuer und sind damit endbesteuert.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2271300.html

Für gewerblich gilt an sich immer:
- selbstständig
- regelmäßig
- Gewinn

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/109/Seite.1090200.html

Ausnahmen dazu gibt es eigentlich meines Wissens keine.
Sobald es gewerblich ist, ist auch Sozialversicherung zu zahlen.

---> dh. wenn Du nur Dein eigenes Vermögen verwaltest ist es ok, wenn es darüber hinaus geht ist es gewerblich.


>Es soll in Österreich angeblich Fälle von Tradern geben,
>deren privates Trading vom FA nachträglich als gewerbliche
>Tätigkeit eingestuft wurde und welche dadurch zur Anmeldung
>bei der SV der GW und Zahlung der Beiträge gezwungen wurden.
>Obwohl dieses Einkommen eigentlich gar nicht SV - pflichtig
>ist.
>Es kann sich eigentlich dabei nur um in Ausland geführte
>Konten handeln.
>Soweit ich in Foren gelesen habe, ist die Sache in Deutschland
>soweit geregelt, das ein privater nur auf eigene Rechnung
>handelnder nicht als gewerblich einzustufen ist.
>Bei uns konnte ich das noch nicht bestätigt kriegen - auf
>erste Nachfragen bei FA und GKK bekam ich eher kryptische
>Antworten.
>Hat da jemand was handfestes dazu ?
>
>besten Dank

  

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>Einkünfte aus Gewerbebetrieb (alle sonstige, selbständigen,
>nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des
>eigenen Vermögens bzw. durch Vermietung hinausgehen)
>
>Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere –
>diese Erträge sind aber in der Regel mit der
>Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in
>die Steuererklärung aufgenommen werden). Für ab 1. Jänner 2011
>angeschaffte und ab 1. April 2012 veräußerte Kapitalanlagen
>fallen auch Substanzgewinne (z.B. Überschuss aus dem Verkauf
>von Aktien) grundsätzlich unter die Kapitelertragsteuer und
>sind damit endbesteuert.
>
>https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2271300.html
>
>Für gewerblich gilt an sich immer:
>- selbstständig
>- regelmäßig
>- Gewinn
>
>https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/109/Seite.1090200.html
>
>Ausnahmen dazu gibt es eigentlich meines Wissens keine.
>Sobald es gewerblich ist, ist auch Sozialversicherung zu
>zahlen.
>
>---> dh. wenn Du nur Dein eigenes Vermögen verwaltest ist
>es ok, wenn es darüber hinaus geht ist es gewerblich.


Es geht hier ausschlieslich um das eigene Kapital.
Wer fremdes Kapital veranlagen will braucht dazu eine Gewerbeberechtigung und ist zwingend bei der Gew. SV.

Aber es soll auch private geben, die das FA als gewerblich eingestuft hat. Und zwar rückwirkend. Und damit ändert sich einiges.

In Deutschland wurde festgelegt, das ein privater Trader nicht als gewerblich einzustufen ist, da ein Punkt nicht zutrifft, der in deiner Aufzählung auch nicht enthalten ist.

Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Dies ist eigentlich auch bei uns Voraussetzung.

Ich wüsste auch nicht als was die sich dann anmelden.
Ein Gewerbe ist es nicht und die neuen Selbsständigen sind taxativ aufgezählt.

  

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>Aber es soll auch private geben, die das FA als gewerblich
>eingestuft hat. Und zwar rückwirkend. Und damit ändert sich
>einiges.

Wenn das so ist, ist das mMn sehr problematisch.

Die inländischen Gewinne sind seit der letzten Änderung endbesteuert. Die ausländischen Gewinne müssen per Einkommensteuererklärung nachgemeldet werden.

Es könnte nur so sein, dass ab einer gewissen zahlenmäßigen Grenze automatisch eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen ist? War da nicht was?

  

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>Es könnte nur so sein, dass ab einer gewissen zahlenmäßigen
>Grenze automatisch eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen ist?
>War da nicht was?

Ich würde mal sagen alles was endbesteuert ist, ist privat und anonym.

Beiden den anderen Dingen, die man dem FA melden muss könnte es zur Klärung dieser Frage kommen.

In Deutschland schauts wohl so aus :


RuMaS-Redaktion
Welche „Knackpunkte“ gibt es nach Ihrer Meinung und aus Ihrer Erfahrung, die in den meisten Fällen zu einer steuerlichen Einstufung als gewerblicher Wertpapierhandel führen?


Herr Schmidt
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zahlreiche Kriterien zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten Vermögensverwaltung entwickelt. Anzeichen für einen gewerblichen Handel sind hiernach z.B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen. Dabei ist anhand der vorgenannten Kriterien nicht isoliert auf einzelne Merkmale abzustellen. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild. In Zweifelsfällen maßgebend für eine gewerbliche Tätigkeit ist, ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist.




RA René Schmidt, Anwaltskanzlei Küster Klas & Kollegen, Karlsruhe

Kennzeichnend für eine gewerbliche Wertpapierhandelstätigkeit ist ein Tätigwerden „für andere“, vor allem ein Tätigwerden „für fremde Rechnung“. Umgekehrt deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird. Soweit Finanzunternehmen für eigene Rechnung tätig werden, zeichnet sich - so die Rechtsprechung - ihre Tätigkeit dadurch aus, dass sie den Handel unmittelbar mit anderen (institutionellen) Marktteilnehmern betreiben, also nicht lediglich über eine Depotbank am Marktgeschehen teilnehmen. Dagegen ist die Abwicklung der Geschäfte über eine Depotbank kennzeichnend für Transaktionen, die den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein gewerblicher Handel gegeben ist, kann des Weiteren darauf abgestellt werden, ob der Wertpapierhandel die Haupttätigkeit des Händlers darstellt. Privatanleger, die ihre Wertpapiergeschäfte neben einer Hauptbeschäftigung und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ausüben bzw. durch ein Finanzunternehmen ausüben lassen, entsprechen, so die Rechtsprechung, nicht dem Bild eines typischen Finanzunternehmens.


http://www.rumas.de/finanzen/news/interviews/rechtsanwalt-schmidt.html



Ich hab mal beim FA angefragt, habe aber sehr schwammige Antworten erhalten in der Richtung " möglich ist alles ".

Und solche Antworten liebe ich.

  

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>Ich hab mal beim FA angefragt, habe aber sehr schwammige
>Antworten erhalten in der Richtung " möglich ist alles
>".
>
>Und solche Antworten liebe ich.

Ja - aber andere kriegst heute eh nicht.

Im Zweifelsfall sollten alle, die nicht ohnehin schon gewerblich sind, nur in Österreich höhere (*) Spekulationsgewinne machen, da, wie Du richtig schreibst, hier die Anonymität gegeben ist.

(*) was immer hier "höhere" bedeuten mag ... aber bei einem großen Depot und einer guten Performance ist "höher" wohl schnell erreicht.

Die Frage ist dann zusätzlich aber: Wenn die Spekulationsgewinne eh keine Spekulationsgewinne sondern welche aus gewerblicher Wasauchimmer sind ... müsste es dann nicht eine Verlustausgleichsmöglichkeit geben (falls in Vorjahren Verluste angefallen wären)?

  

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>Die Frage ist dann zusätzlich aber: Wenn die
>Spekulationsgewinne eh keine Spekulationsgewinne sondern
>welche aus gewerblicher Wasauchimmer sind ... müsste es dann
>nicht eine Verlustausgleichsmöglichkeit geben (falls in
>Vorjahren Verluste angefallen wären)?


Wenn du die Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit hast, kannst du Gewinne bzw. Verluste mit anderen Einkunftsarten ausgleichenn bzw. verrechnen.
Wenn du z. B . wie ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast und die Kapitaleinkünfte privat, dann würde diese Einstufung die an sich nicht SV - pflichtigen Kapitaleinkünfte aber pflichtig machen.

Man würde aber wohl dann auch vom Konsumenten zum institutionellen Anleger was sicherlich auch " nicht nur Vorteile " bringt.



Schade, das sich hier fast niemand einbringt.
Vom mitlesen her würde ich annehmen das hier im Forum min. 2 regelmässige Teilnehmer sind, die davon möglicherweise betroffen sind.

  

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>
>>Die Frage ist dann zusätzlich aber: Wenn die
>>Spekulationsgewinne eh keine Spekulationsgewinne sondern
>>welche aus gewerblicher Wasauchimmer sind ... müsste es
>dann
>>nicht eine Verlustausgleichsmöglichkeit geben (falls in
>>Vorjahren Verluste angefallen wären)?
>
>
>Wenn du die Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit hast, kannst du
>Gewinne bzw. Verluste mit anderen Einkunftsarten ausgleichenn
>bzw. verrechnen.
>Wenn du z. B . wie ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast und
>die Kapitaleinkünfte privat, dann würde diese Einstufung die
>an sich nicht SV - pflichtigen Kapitaleinkünfte aber pflichtig
>machen.

Ja, allerdings.


>Man würde aber wohl dann auch vom Konsumenten zum
>institutionellen Anleger was sicherlich auch " nicht nur
>Vorteile " bringt.

Ich hab kurz nachgeforscht und bin in einer WK-Publikation über die Definition des "instutionellen Anlegers" gestolpert:


Es gibt zwei Möglichkeiten, um als „professioneller Kunde“ eingestuft zu werden. Einige Rechtspersönlichkeiten sind grundsätzlich als professionelle Kunden einzustufen geborene professionelle Kunden)
und es gibt Privatkunden, die -wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - als professionelle Kunden eingestuft werden können (gekorene professionelle Kunden).

" Brandl/Klausberger benennen diese beiden Kategorien „geborene“ und „
gekorene“ professionelle Kunden. Siehe Brandl/Saria Wertpapieraufsichtsgesetz
-
Kommentar, Wien, 2008,S 356 ff." (Zitatende)


Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/Finanzdienstleister/Rechtsartikel/ Artikel_Kundeneinstufung_28-05-2008.pdf

Das Einstufen als Insti soll aber nur gehen, wenn man es selbst will. (weiter unten im Text):

"Diese Einstufung muss auf Antrag des Anlegers und darf nicht auf Drängen oder Aufforderung des Rechtsträgers erfolgen."

  

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Ist das gesichert? Es soll...

Kann ich schwer glauben?


>>Aber es soll auch private geben, die das FA als
>gewerblich
>>eingestuft hat. Und zwar rückwirkend. Und damit ändert
>sich
>>einiges.
>
>Wenn das so ist, ist das mMn sehr problematisch.
>
>Die inländischen Gewinne sind seit der letzten Änderung
>endbesteuert. Die ausländischen Gewinne müssen per
>Einkommensteuererklärung nachgemeldet werden.
>
>Es könnte nur so sein, dass ab einer gewissen zahlenmäßigen
>Grenze automatisch eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen ist?
>War da nicht was?

  

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>Ist das gesichert? Es soll...
>
>Kann ich schwer glauben?
>
>

Nein, das ist sicher nicht der Grund.

Betreffen kann es anscheinend nur jemanden der ausschlieslich Trading betreibt, d.h. weder angestellt noch selbstständig ist.
Eher auch solche die Futures und Optionen handeln als Aktien und Renten.

Vielleicht findet sich ja noch jemand der Licht ins Dunkel bringt.

  

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>>Ist das gesichert? Es soll...
>>Kann ich schwer glauben?
>Nein, das ist sicher nicht der Grund.

Ich kenne das nur umgekehrt wo die WGKK selbstständige IT Freelancer auf einmal als unselbstständige eingestuft hat und für 5 Jahre rückwirkend Beiträge verlangt.

(In Wirklichkeit sind sie ja Angestellte, weil sie ja jahrelang am selben Projekt gearbeitet haben,...)

Aber macht euch nichts vor.
Wenn ihr tradet um Geld zu verdienen und das regelmäßig, dann macht ihr das gewerblich und unterliegt der SVA.

Die kontrollieren das halt (noch) nicht, bzw. können/wollen das auch nicht kontrollieren

Tipp: Im Fall der Fälle, niemals zugeben, dass man die Tätigkeit schon lange macht.

  

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>Ich kenne das nur umgekehrt wo die WGKK selbstständige IT
>Freelancer auf einmal als unselbstständige eingestuft hat und
>für 5 Jahre rückwirkend Beiträge verlangt.
>
>(In Wirklichkeit sind sie ja Angestellte, weil sie ja
>jahrelang am selben Projekt gearbeitet haben,...)
>

Deswegen nennen die es bei der GKK auch Scheinselbstständigkeit.


>Aber macht euch nichts vor.
>Wenn ihr tradet um Geld zu verdienen und das regelmäßig, dann
>macht ihr das gewerblich und unterliegt der SVA.
>

Nicht dein Ernst. Dann müsste es ja viele Gewerbetreibende in dieser Branche geben.
Vor allem - welches Gewerbe betreiben die ?

  

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>Nicht dein Ernst. Dann müsste es ja viele Gewerbetreibende in
>dieser Branche geben.
>Vor allem - welches Gewerbe betreiben die ?

Definition Gewerbe

Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

z.B. Handel - 2 älteste Gewerbe der Welt

Regelmäßig kann auch jährlich sein z.B. Verkauf von Feuerwerk zu Silvester,...

  

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>
>>Nicht dein Ernst. Dann müsste es ja viele Gewerbetreibende
>in
>>dieser Branche geben.
>>Vor allem - welches Gewerbe betreiben die ?
>
>Definition Gewerbe
>
> Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in
>eigener Verantwortung)
> Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig
>mit Wiederholungsabsicht)
> In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)
>
>z.B. Handel - 2 älteste Gewerbe der Welt
>
>Regelmäßig kann auch jährlich sein z.B. Verkauf von Feuerwerk
>zu Silvester,...



Hast du meine vorherigen Beiträge auch gelesen.
Es braucht für eine gewerbliche Tätigkeit vier Voraussetzungen.
Ich hab eh die deutsche Anwendung eingestellt.

Es gibt bekannterweise in Österreich sieben Einkunftsarten, von denen die möglicherweise hier anzuwendenden Kategorien " Einkünfte aus Kapitalvermögen " sowie " Sonstige " nicht der SV - Pflicht unterliegen.
Wenn die Anwort so einfach wäre hätt ich das Thema nicht angeleiert

  

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>Hast du meine vorherigen Beiträge auch gelesen.
>Es braucht für eine gewerbliche Tätigkeit vier
>Voraussetzungen.
>Ich hab eh die deutsche Anwendung eingestellt.

ja, in Ö sind es aber nur die 3.

  

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>
>>Hast du meine vorherigen Beiträge auch gelesen.
>>Es braucht für eine gewerbliche Tätigkeit vier
>>Voraussetzungen.
>>Ich hab eh die deutsche Anwendung eingestellt.
>
>ja, in Ö sind es aber nur die 3.
>
>
Irrtum - es ist auch bei uns die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Bedingung.

Quelle :

Betriebsgründung - Steuerrecht für Jungunternehmer -
Univ.Prof. Dr. Markus Achatz

  

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>>
>>>Hast du meine vorherigen Beiträge auch gelesen.
>>>Es braucht für eine gewerbliche Tätigkeit vier
>>>Voraussetzungen.
>>>Ich hab eh die deutsche Anwendung eingestellt.
>>
>>ja, in Ö sind es aber nur die 3.
>>
>>
>Irrtum - es ist auch bei uns die Teilnahme am allgemeinen
>wirtschaftlichen Verkehr Bedingung.
>
>Quelle :
>
>Betriebsgründung - Steuerrecht für Jungunternehmer -
>Univ.Prof. Dr. Markus Achatz

gut ok, was bedeutet das eigentlich? konkret bitte - hört sich stark nach einer Floskel an

  

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>>>
>>>>Hast du meine vorherigen Beiträge auch gelesen.
>>>>Es braucht für eine gewerbliche Tätigkeit vier
>>>>Voraussetzungen.
>>>>Ich hab eh die deutsche Anwendung eingestellt.
>>>
>>>ja, in Ö sind es aber nur die 3.
>>>
>>>
>>Irrtum - es ist auch bei uns die Teilnahme am allgemeinen
>>wirtschaftlichen Verkehr Bedingung.
>>
>>Quelle :
>>
>>Betriebsgründung - Steuerrecht für Jungunternehmer -
>>Univ.Prof. Dr. Markus Achatz
>
>gut ok, was bedeutet das eigentlich? konkret bitte - hört sich
>stark nach einer Floskel an


Vereinfacht würde ich sagen " jemand kann zu dir kommen und deine Leistungen in Anspruch nehmen ".

Aus diesem Grund kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie und vor allem als was einer, der sein Privatvermögen verwaltet gewerblich tätig sein soll.

  

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>Aus diesem Grund kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie
>und vor allem als was einer, der sein Privatvermögen verwaltet
>gewerblich tätig sein soll.

Zwischen privates Vermögen verwalten und FX Traden & Co ist aber schon ein Unterschied.

Auch wenn jemand 20 Wohnungen privat besitzt und sich um die Vermietung usw. kümmert, macht er das gewerblich - auch wenn nicht jeder zu ihm kommen kann.

Aber wie schon gesagt mit der SVA streiten zahlt sich auf jeden Fall aus.
Mir haben sie die "nicht betriebliche Tätigkeit" der Frau bestritten und für sie rückwirkend Beiträge kassiert - Hat 3 Jahre und 3 Instanzen gebraucht bis wir gewonnen haben. Hab aber auch 4 % Verzugszinsen bekommen, Anwaltskosten leider nicht.

Am besten ist einfach nicht erwischen lassen, sie kontrollieren ja sowie so nicht.

  

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>
>>Aus diesem Grund kann ich mir einfach nicht vorstellen,
>wie
>>und vor allem als was einer, der sein Privatvermögen
>verwaltet
>>gewerblich tätig sein soll.
>
>Zwischen privates Vermögen verwalten und FX Traden & Co
>ist aber schon ein Unterschied.
>
>Auch wenn jemand 20 Wohnungen privat besitzt und sich um die
>Vermietung usw. kümmert, macht er das gewerblich - auch wenn
>nicht jeder zu ihm kommen kann.
>

In dem Fall nimmst du aber am all. wirtsch. Verkehr teil, da ja jeder dein Mieter sein könnte.


>Aber wie schon gesagt mit der SVA streiten zahlt sich auf
>jeden Fall aus.
>Mir haben sie die "nicht betriebliche Tätigkeit" der
>Frau bestritten und für sie rückwirkend Beiträge kassiert -
>Hat 3 Jahre und 3 Instanzen gebraucht bis wir gewonnen haben.
>Hab aber auch 4 % Verzugszinsen bekommen, Anwaltskosten leider
>nicht.
>
>Am besten ist einfach nicht erwischen lassen, sie
>kontrollieren ja sowie so nicht.
>


Der Fall von dem ich gehört habe wurde über das FA als gewerblich eingestuft und an die SV weitergeleitet.

So what. Wenn die KEST auf 35 % erhöht wird und noch dazu die FT - Steuer kommt kann es nur einen Weg geben.
Depot in einem Land ohne FT - Steuer mit kapitalmarktfreundlicher Regierung bei einem guten, seriösen Broker mit niedrigeren Spesen als hier.
Abrechnung am Jahresende nach Abzug aller getätigten Aufwendungen an das FA über Steuerberater.

Wenn gewerblich gibt's " Möglichkeiten.

1. Wer ein hohes Einkommen hat zahlt eh keine Beiträge mehr.

2. Alle anderen kriegen dann auch mal eine höhere Rente

Ausserdem sind die gewerblich Versicherten beim Arzt beliebter, da die Sätze wesentlich höher sind.

  

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>>Zwischen privates Vermögen verwalten und FX Traden &
>Co
>>ist aber schon ein Unterschied.
>>
>>Auch wenn jemand 20 Wohnungen privat besitzt und sich um
>die
>>Vermietung usw. kümmert, macht er das gewerblich - auch
>wenn
>>nicht jeder zu ihm kommen kann.
>>


Dazu noch das:

Ich kenne jemanden sehr gut, der absolut offiziell seit 20 Jahren 18 Wohnungen vermietet und habe eben nachgefragt.

Ergebniss - nicht gewerblich.

  

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>Dazu noch das:
>
>Ich kenne jemanden sehr gut, der absolut offiziell seit 20
>Jahren 18 Wohnungen vermietet und habe eben nachgefragt.
>
>Ergebniss - nicht gewerblich.

Angestellter oder Privatier und nicht einmal unfallversichert?

ich hab ja kein problem damit ob jetzt gewerblich oder nicht.

es gibt ja noch den begriff gewerbsmäßig im strafrecht, z.B. bekommt der gewerbsmäßig dealer statt 6 Monate 3 Jahre.

und da genügt es schon, wenn er sagt er hat das "wegen dem Geld" gemacht.


  

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Hallo,

ich bin normaler Angestellter in Österreich
Keine weiteren z.B. selbstständigen Tätigkeiten

Ich versuche gerade meine Arbeitnehmerveranlagung für 2015 unter Dach und Fach zubringen.

In 2015 hatte ich zwei Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Geldinstituten am laufen.

Ein Depot mehrheitlich im Plus - die Bank hat mir natürlich immer brav 25% KESt abgezogen - also Steuertechnisch wäre, hätte ich nur dieses eine Depot , alles klar

Auf dem zweiten Depot hatte ich mehrheitlich Verluste

Jetzt wäre meine Annahme das ich mir über den Steuerausgleich von der bezahlten KESt vom ersten Depot wieder was zurückholen kann ....

1) Stimmt meine Annahme ?

2) Wie geht das ?

  

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>Hallo,
>
>ich bin normaler Angestellter in Österreich
>Keine weiteren z.B. selbstständigen Tätigkeiten
>
>Ich versuche gerade meine Arbeitnehmerveranlagung für 2015
>unter Dach und Fach zubringen.
>
>In 2015 hatte ich zwei Wertpapierdepots bei unterschiedlichen
>Geldinstituten am laufen.
>
>Ein Depot mehrheitlich im Plus - die Bank hat mir natürlich
>immer brav 25% KESt abgezogen - also Steuertechnisch wäre,
>hätte ich nur dieses eine Depot , alles klar
>
>Auf dem zweiten Depot hatte ich mehrheitlich Verluste
>
>Jetzt wäre meine Annahme das ich mir über den Steuerausgleich
>von der bezahlten KESt vom ersten Depot wieder was zurückholen
>kann ....
>
>1) Stimmt meine Annahme ?


Ja



>2) Wie geht das ?


Meines Wissens gibt es eigenes Formular dafür. Habe es aber noch nicht benötigt, kann daher nix Genaues dazu sagen.

  

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>>Hallo,
>>
>>ich bin normaler Angestellter in Österreich
>>Keine weiteren z.B. selbstständigen Tätigkeiten
>>
>>Ich versuche gerade meine Arbeitnehmerveranlagung für
>2015
>>unter Dach und Fach zubringen.
>>
>>In 2015 hatte ich zwei Wertpapierdepots bei
>unterschiedlichen
>>Geldinstituten am laufen.
>>
>>Ein Depot mehrheitlich im Plus - die Bank hat mir
>natürlich
>>immer brav 25% KESt abgezogen - also Steuertechnisch
>wäre,
>>hätte ich nur dieses eine Depot , alles klar
>>
>>Auf dem zweiten Depot hatte ich mehrheitlich Verluste
>>
>>Jetzt wäre meine Annahme das ich mir über den
>Steuerausgleich
>>von der bezahlten KESt vom ersten Depot wieder was
>zurückholen
>>kann ....
>>
>>1) Stimmt meine Annahme ?
>
>
>Ja
>
>
>
>>2) Wie geht das ?
>
>
>Meines Wissens gibt es eigenes Formular dafür. Habe es aber
>noch nicht benötigt, kann daher nix Genaues dazu sagen.
>

Siehe https://www.bmf.gv.at/steuern/Korrektur-KESt-Abzug.html

  

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Anschaffungsnebenkosten bei Wertpapieren

Seit dem Jahr 2011 können ­Anschaffungsnebenkosten wie das Agio (Aufgeld) bei Investmentfonds oder die Kaufspesen bei Aktien und Anleihen nicht mehr den Kaufkosten zugeschlagen werden. Und das Ergebnis dieser Regelung ist klar: Wenn die Anschaffungskosten niedriger sind, ist beim Verkauf der Gewinn höher oder der Verlust niedriger.

Das Bundesfinanzgericht hat diese Regelung jetzt zur Überprüfung dem Verfassungs­gerichtshof vorgelegt und diesem eine Auf­hebung empfohlen, da er in der Regelung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht: Das Abzugsverbot gilt nämlich nur im privaten und nicht im betrieblichen Bereich. Und auch bei der 2012 beschlossenen Immobiliensteuer können Nebenkosten berücksichtigt werden.

Nachweise aufheben

Tipp: Heben Sie alle Unterlagen zum Nachweis Ihrer Kaufnebenkosten, z.B. in Form Ihrer Kaufabrechnungen, auf. Sofern der Ver­fas­sungsgerichtshof den Argumenten des Bundesfinanzgerichtes folgt, können Sie damit höhere Anschaffungskosten nachweisen und so den Gewinn Ihrer Wertpapiergeschäfte steuerlich verringern oder den steuerlichen Verlust erhöhen. Letzteres können Sie zumindest über den Gewinn-/Verlustverrechnungstopf steuerlich nutzen. Die Steuererklärung für 2016 sollte falls möglich erst dann abgegeben werden, wenn der Verfassungsgerichtshof in dieser Frage entschieden hat.


http://www.konsument.at/steuernsparen032017?pn=2

  

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>Danke fürs Einstellen, das ist ein sehr wichtiges Thema!

ich gratuliere, wer sich dermasssen euphorisch bedankt, muss recht profitabel unterwegs sein!


  

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>>Danke fürs Einstellen, das ist ein sehr wichtiges Thema!
>
>ich gratuliere, wer sich dermasssen euphorisch bedankt, muss
>recht profitabel unterwegs sein!


Ich sehe das gerade gegenteilig - je weniger profitabel, desto wichtiger wird, dass die Nebenkosten wenigstens absetzbar sind von der Pflichtsteuer solange was überbleibt). Abgesehen davon, dass es einfach eine Frechheit und Ungerechtigkeit ist, wie hier gerechnet wird derzeit.

Aber Danke, ich kann mich nicht beklagen

  

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Das hab ich letzte Woche von der xxxxbank bekommen.
Bei denen hab ich noch nie was aus dieser Gruppe gehandelt.
Von den anderen Banken hab ich nix gekriegt.



Sehr geehrter Herr lavanttaler !


Anleger müssen sich ab sofort darauf einstellen, dass der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten auf US-Basiswerte nur noch eingeschränkt möglich sein wird. Ursache dafür ist eine Erweiterung der bestehenden Regelungen zur US-Quellensteuer durch das US-Finanzministerium (Verordnungen zu Section 871m des US-amerikanischen Steuergesetzbuches). Danach gilt die US-Quellensteuerpflicht nun auch für sogenannte Dividendenersatzzahlungen („dividendequivalent payments“) von
US-Wertpapieren.

Betroffen sind sämtliche Zertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen deren Delta zwischen Finanzprodukt und den zugrundeliegenden Aktien einen bestimmten Wert überschreitet und während der Laufzeit des Derivats eine Dividende gezahlt wird und diese Dividendenzahlung den Preis des Derivats beeinflusst. Dies gilt unabhängig davon, wer der Emittent ist bzw. wo dieser ansässig ist.

Wir ersuchen daher um Verständnis, dass die xxxxbank die oben beschriebenen Wertpapiere nicht mehr zum Handel
anbieten darf.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wertpapierabteilung gerne per E-Mail oder telefonisch unter xxxxxx – xxx
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre xxxxbank AG

  

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Aufgrund der Endbesteuerung mit fixem Tarif nahm ich an, das man die einzelnen Depotbescheinigungen beim FA einreicht und recht unbürokratisch einen Teil der KGST zurück kriegt.

In einer Erstauskunft habe ich gestern erfahren, das dieser Vorgang nur im Rahmen einer EST - Veranlagung durchgeführt wird.
Unselbstständige müssen sich wie Selbstständige melden und eine EST - Erklärung abgeben.

Man sollte eh noch zuwarten denn bezüglich der Anerkennung von Transaktionskosten ist noch nix entschieden.

  

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>
>Man sollte eh noch zuwarten denn bezüglich der Anerkennung von
>Transaktionskosten ist noch nix entschieden.
>
>

Hier ist der Sachverhalt gut dargestellt :




Einkommensteuer

Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten bei Veräußerung von privatem Kapitalvermögen verfassungswidrig?

6. February 2017 Johanna Pilz



Das Bundesfinanzgericht stellte beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag, dass die Regelung in § 27a Abs 4 Z 2 EStG, wonach ein Abzug von Anschaffungsnebenkosten bei Veräußerung von privatem Kapitalvermögen nicht möglich sei, als verfassungswidrig aufzuheben ist. Die Regelung stehe nicht im Einklang mit dem Gleichheitssatz, weil dadurch die Anerkennung von Anschaffungsnebenkosten im Privat- und Betriebsvermögen ungleich behandelt werden würde.



Sachverhalt.

Der Beschwerdeführer erklärte im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer 2013 ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von EUR 8.326,66 und zog als Anschaffungsnebenkosten Wertpapiertransaktionskosten steuermindernd ab. Das Finanzamt anerkannte den Abzug mit Hinweis auf § 27a Abs 4 Z 2 EStG nicht an. Laut dieser gesetzlichen Bestimmung können Anschaffungsnebenkosten von im Privatvermögen gehaltenem Kapitalvermögen nicht angesetzt werden, wenn auf dessen Erträge der besondere Steuersatz in Höhe von 25% (seit 1.1.2016: 27,5%) anwendbar ist. Der Beschwerdeführer erachtete sich in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt, da ein Abzug von Anschaffungsnebenkosten im Betriebsvermögen sehr wohl möglich ist.

Rechtsansicht des BFG.

Das BFG (27.09.2016, RN/7100005/2016) äußerte Bedenken an der Verfassungskonformität des Abzugsverbotes von Anschaffungsnebenkosten für nicht im Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate im Hinblick auf den Gleichheitssatz. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG sei durch das Endbesteuerungsgesetz für taxativ aufgezählte laufende Kapitalerträge verfassungsrechtlich abgesichert und daher einer Prüfung durch den VfGH entzogen. Hingegen gelte dies nicht für das gesetzlich geregelte Verbot gemäß § 27a Abs 4 Z 2 EStG (Anschaffungsnebenkosten).. Da das Abzugsverbot eine Besteuerung bewirke, welche nicht der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entspreche, sind sachliche Gründe für die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips notwendig, weil ansonsten eine Verletzung des Gleichheitssatzes vorliege.

Laut BFG liege keine nachvollziehbare Begründung für die unterschiedliche Behandlung von betrieblichen und außerbetrieblichen Anschaffungsnebenkosten vor. Die Gesetzesmaterialien rechtfertigen diese damit, dass Umgehungen des Abzugsverbotes des § 20 Abs 2 EStG verhindert werden sollen. Dies sei für das BFG nicht nachvollziehbar, da § 20 Abs 2 EStG ebenfalls für den betrieblichen Bereich gelte. Im Vergleich dazu können auch bei der durch das 1. StabG 2012 eingeführten Immobilienbesteuerung Anschaffungsnebenkosten im außerbetrieblichen Bereich abgesetzt werden. Auch dem Argument, dass die Absetzbarkeit im betrieblichen Bereich dem Gleichklang zwischen Steuerbilanz und UGB-Bilanz diene, folgte das BFG nicht, da es sich nur um Praktikabilitätsüberlegungen handle und andere Lösungen möglich wären.

Daher kam das BFG zu dem Schluss, dass § 27a Abs 4 Z 2 EStG, aufgrund von Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick auf den Gleichheitssatz im Zusammenhang mit der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips sowie der Ungleichbehandlung des außerbetrieblichen und betrieblichen Bereichs, gänzlich aufzuheben sei und stellte einen entsprechenden Antrag beim VfGH (anhängig unter G 336/2016).

Fazit.

Sofern sich der VfGH den verfassungsrechtlichen Bedenken des BFG anschließt, würde es durch die Möglichkeit des Abzuges von Anschaffungsnebenkosten zu einer Verbesserung für Veräußerungen von im Privatvermögen gehaltenem Kapitalvermögen kommen. Dies bleibt jedoch abzuwarten




http://www.deloittetax.at/2017/02/06/abzugsverbot-von-anschaffungsnebenkosten-bei-verause rung-von-privatem-kapitalvermogen-verfassungswidrig/#.WRbDxv61seh

  

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hallo,

ich hatte im jahr 2015 zwei wertpapierdepots ( raiffeisenbank & easybank )

beim raiffeisen-wpd erzielte ich mehrheitlich gewinne in 2015
beim easybank-wpd gab es über das jahr 2015 gesehen insg. einen verlust

wichtig dabei - ich, angestellter - habe meine arbeitnehmerveranlagung 2015 ( aus frust darüber das ich das mit der KESt-steuerrückforderung selbst nicht schaffte ) normal anfang 2016 gemacht => OHNE irgendeinen hinweis bezüglich dieser KESt-rückforderung

jetzt in 2017 hab ich mir eine ( leider dumme ) steuerberatungskanzlei gesucht und diese KESt-rückforderung im zuge einer wiederaufnahme meiner steuererklärung für 2015 machen lassen

vom finanzamt kam ablehnung mit folgender bergründung:

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Ihr Ersuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2015 vom 24.08.2017

Sehr geehrter Herr ......

In Erledigung ihres Ersuchens wird mitgeteilt, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens des Verfahrens mangels eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes iSd § 303 BAO 1961 nicht möglich ist.

Das Ausüben der Verlustausgleichsoption gemäß § 97 Abs. 2 BAO liegt im Ermessen des Steuerpflichtigen. Eine geänderte Beurteilung ob das Ausüben der Option sinnvoll ist, ist keine Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Da der Einkommensteuerbescheid für 2015 ( datiert vom 13.06.2016) rechtskräftig ist, ist eine Abänderung im Wege Ihres Ersuchen nicht möglich.

Mit freundliche Grüßen

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Eure Meinung ?
Stimmt das ?

( Bitte nicht schreiben ich soll meine SteuerBERATUNGSkanzlei fragen - zu denen fehlt mir idZz das Vertrauen )


  

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>Eure Meinung ?
>Stimmt das ?
>
>( Bitte nicht schreiben ich soll meine SteuerBERATUNGSkanzlei
>fragen - zu denen fehlt mir idZz das Vertrauen )

mE leider richtig.

Hatte ähnliches Problem auch einmal (in der normalen Veranlagung vergessen etwas geltend zu machen).

Das ist kein gültiger Grund für eine Wiederaufnahme.


  

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>>Eure Meinung ?
>>Stimmt das ?
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>>( Bitte nicht schreiben ich soll meine
>SteuerBERATUNGSkanzlei
>>fragen - zu denen fehlt mir idZz das Vertrauen )
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>mE leider richtig.
>
>Hatte ähnliches Problem auch einmal (in der normalen
>Veranlagung vergessen etwas geltend zu machen).
>
>Das ist kein gültiger Grund für eine Wiederaufnahme.
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>

Ich habe vor einigen Monaten hier schon irgendwo geschrieben, das im Zuge einer normalen Veranlagung kein Verlustausgleich möglich ist.



  

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wow

ist das was meine steuerBERATUNGSkanzlei hier gemacht hat rechtens .... ?

ich meine für die kanzlei müsste das negative ergebnis ja im vorhinein klar gewesen sein .....

die haben mich ja mit voller absicht gegen die wand gefahren und dafür auch noch eine rechnung ausgestellt

  

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