Hi
Bei Entstehung des Besteuerungsrechts Österreichs werden die Anschaffungskosten der gehaltenen Wertpapiere auf den gemeinen Wert erhöht.
Welches Anschaffungsdatum wird dabei aufgenommen? Bleibt das ursprüngliche Datum unberührt? Oder werden die Wertpapiere fiktiv am Tag des Zuzugs erworben?
Hat jemand eine Ahnung, bitte?
Die Frage ist wichtig, weil bei dem Verkauf von vor 2011 erworbenen Aktien der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist ("Bestandschutz").
Ich konnte im Internet trotz sorgfältiger Suche keine Antwort finden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  

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Antworten zu diesem Thema

Ich kann es nicht mit Sicherheit beantworten.

Allerdings spricht mE einiges dafür, daß mit einem fiktiven Kauf zum Tag des Zuzugs nach Österreich zu rechnen ist. Beim umgekehrten Fall, beim Wegzug, wird nämlich sicher fiktiv zu diesem Zeitpunkt verkauft. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, daß Zuzug und Wegzug unterschiedlich geregelt sind.

  

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Danke, Hagen. Ich denke, du hast Recht.
Jedoch würde ich gern wissen, ob es eine Rechssprechung gäbe... Vielleicht hat irgendwer seine Erfahrung gemacht?

  

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Thema #10544

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