Kurzfassung:
S2M sagt, daß alles paßt. Ich denke das stimmt auch. Daß ein Verkauf an GE gemeldet
wurde, die Stornierung dann aber nicht, weil es eben einen anderen Käufer gab, ist aus meiner Sicht
ungut. Ich nehmen WiWo ab, daß S2M lieber Meldungen bringt, die den Kurs pushen als umgekehrt.
Projektgeschäfte sind immer schwierig zu bilanzieren. Hier werden Anteile nicht vollkonsolidiert, weil es
stille Teilhaber gibt, mit denen man ein Stimmrechtssyndikat hat oder so ähnlich. Das klingt für mich
alles etwas intransparent und konstruiert. Nicht, daß die Vorgangsweise nicht ok wäre, aber warum holt
man solche stillen Teilhaber ins Boot? Vielleicht genau deshalb. Für mich wäre transparent: Kaufen oder
eben nicht verkaufen. Und nicht irgendwelche konstruktionen oder aufschiebende Käufe, die zuerst verbucht
wurden udn wo dann der Käufer doch wider zurücktritt.
Aber wie dem auch sei: So sehr mir die
Konstruktionen auf Finanzeben missfallen - da hat WiWo sicherlich recht - so sehr passt es operativ doch.
Denn Tatsache ist: Solarmillenium baut solarthermische Kraftwerke, kann sie betreiben und kann sie
gewinnbringend verkaufen. Das wurde bei Andasol 1+2 gezeigt. Solange das Geld knapp war (Finanzkrise),
wurde etwas jongliert. Aber die Zeiten werden besser und da werden dann auch die Finanzkonstruktionen
wieder durchsichtiger werden, z.b. Fremdkapital + Anteile an Energieversorger verkaufen. Denn die haben
jetzt wieder Geld und mehr Interesse und Solarmillenium inzwischen eine Geschäftsbeziehung mit diesen.
Deshalb habe ich bei 35 aufgestockt und werde vielleicht weiter zukaufen.
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte
Investoren,
in der Ausgabe Nr. 3/2010 der Wirtschaftswoche ist ein weiterer, kritischer
Artikel über die Solar Millennium AG erschienen, der offenbar auf stark tendenziösen Meinungen und
unberechtigten Verdachtsmomenten aufbaut und unserem Eindruck nach anscheinend Investoren und Aktionäre
verunsichern und das Vertrauen in unser Unternehmen untergraben soll. Auf mehrfachen Wunsch von
Investoren möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben die wesentlichen Vorwürfe aus dem Artikel
zusammenfassen und unsere Einschätzung dazu mitteilen. Da am Montag bereits eine Agenturmeldung mit einer
Klarstellung der offiziellen Haltung von Solar Millennium zu den Inhalten des Artikels erschienen ist,
verzichtet Solar Millennium auf eine offizielle Pressemeldung.
Versuche, Menschen zu verunsichern,
wird es immer wieder geben
bezüglich unseres Unternehmens, aber auch anderswo. Die Wirtschaftswoche
bezieht sich offensichtlich auf einen Informanten.
Wir werden sehr sorgsam prüfen, inwiefern
vertragliche oder nachvertragliche Treuepflichten verletzt worden sind und ggf. auch
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Im Artikel von Niklas Hoyer wird
gemutmaßt, dass es im operativen Geschäft offenbar Finanzierungsprobleme gäbe. Es wird suggeriert, das
Unternehmen finanziere sich ausschließlich aus der Unternehmensanleihe und könne durch entsprechende
Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Liquiditätsengpässe geraten. Auch die Konstruktion über ein
Genussrecht im neu aufgelegten Andasol Fonds sei für Anleger sehr kritisch und zudem mit einem hohen
Aufschlag versehen.
Es gibt keine entsprechenden Finanzierungsprobleme bei Solar Millennium. Allein
die erfolgreiche Veräußerung von Anteilen an den Solarkraftwerken Andasol 1, 2 und 3 an externe
Investoren sowie der Vertrieb des Andasol Fonds ergeben in einer über einzelne Berichtsperioden
hinausgehenden Betrachtung einen nachhaltigen Liquiditätszufluss von deutlich über 100 Mio. Euro.
Zudem ist die Marktpositionierung der Solar Millennium Gruppe in den USA sehr viel versprechend. Die
Projekte von Solar Millennium sind auf den sog. Fast-Track Listen in Kalifornien und Nevada enthalten,
d.h.
alle relevanten öffentlichen Stellen unterstützen die Genehmigungsverfahren dieser Projekte mit
Priorität, so dass die Projekte gegen Ende 2010 soweit entwickelt sein sollten, dass mit dem Bau begonnen
werden kann.
Wie auch in Spanien ist geplant, in den USA diese großen Projekte zusammen mit Partnern
umzusetzen. U.a. hat Solar Millennium vor diesem Hintergrund auch zwei Banken ("Financial Advisors")
mandatiert, um die Finanzierung der Projekte zu unterstützen (siehe Meldung vom 21.
Oktober 2009).
Bei den Fremd- und Beteiligungsfinanzierungsmodellen der Solarkraftwerke in den USA können Förderungen
oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (sog. Investment Tax Credits und Kreditgarantien, die das
Energieministerium (Department of Energy,
DoE) im Rahmen des US-Konjunkturförderprogramms von
US-Präsident Barack Obama gewährt) eingebunden werden. Weiterhin werden bereits seit längerer Zeit
Gespräche und Verhandlungen mit Unternehmen und potenziellen Partnern geführt.
Die Solar Millennium
AG hat verschiedene Finanzierungsalternativen entwickelt, die je nach Bedarf miteinander kombiniert
werden können.
Diese ermöglichen es Solar Millennium, zwischen verschiedenen Finanzierungsoptionen
wählen zu können. Bei der Finanzierung kann Solar Millennium auf eine derzeit sehr solide Liquiditäts-
und Finanzlage aufsetzen.
Die erste Möglichkeit der Projektfinanzierung ist die klassische
Fremdkapitalfinanzierung, bei der Banken im Zuge eines sog. Financial Closure, dem
Finanzierungsabschluss, Kredite für den Bau des Solarkraftwerks zur Verfügung stellen. Der
Projektentwickler sowie potenzielle Projektpartner müssen in diesem Fall für den entsprechenden
Eigenkapitalanteil aufkommen. Beispiele für diese Art der Projektfinanzierung sind die ersten
Parabolrinnen-Kraftwerke Europas, Andasol 1 und 2, in Südspanien. Die Durchführung dieser
Finanzierungsform hat sich während der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 erschwert.
Banken waren in dieser Phase zurückhaltend bei der Kreditvergabe, insbesondere bei großen
Fremdfinanzierungsvolumina.
Deshalb hat Solar Millennium gerade im vergangenen Geschäftsjahr auf
eine zweite Finanzierungsmöglichkeit zurückgegriffen, die reine
Eigenkapital- oder
Equity-Finanzierung. Bei dieser zunächst bankenunabhängigen Alternative übernimmt ein Investor Anteile an
der Projektgesellschaft auf die eigene Bilanz. Die anteilige Investitionssumme für das Solarkraftwerk
wird in diesem Falle also direkt aus Eigenmitteln des Investors erbracht und u.U. in einer späteren Phase
refinanziert. Typischerweise handelt es sich bei diesen Investoren um Energieversorger oder
energieintensive Großunternehmen, die auch am späteren Betrieb des Kraftwerks interessiert sind. Aber
auch andere langfristig orientierte Investoren wie Versicherungen,
Pensions- und Infrastrukturfonds
zeigen diesbezüglich großes Interesse. Ein Beispiel für eine vollständige Equity-Finanzierung ist das
südspanische Solarkraftwerk Andasol 3.
Aufgrund der Nachfrage vieler Privatanleger und mittelgroßer
Investoren, aber auch vor dem Hintergrund der sich am Ende 2008 verschärfenden Finanzmarktkrise hat Solar
Millennium eine dritte Variante zur Projektfinanzierung entwickelt. Bei dieser Lösung werden Teile der
Projektgesellschaft in einem Pool vereint und über einen geschlossenen Fonds zum Kauf angeboten. Auf
diese Weise haben auch solche Interessenten die Möglichkeit, sich an einem Kraftwerk zu beteiligen, die
statt einer Mehrheit lediglich kleinere Anteile an einem Projekt erwerben wollen. Ein Beispiel hierfür
ist der 13%ige Anteil von Solar Millennium an Andasol 3. Die aus dieser Beteiligung fließenden
Genussrechte wurden an eine Fondsgesellschaft veräußert.
Das Aufgeld bei diesem Fonds ist eine
Vergütung für Solar Millennium insbesondere für Projektentwicklungstätigkeiten, welche einen angemessenen
Ausgleich für das naturgemäß relativ hohe Risiko in der Anfangsphase eines jeden neuen Projekts
darstellt. Es entspricht der Projektentwicklungs-Fee beim Anteilsverkauf an institutionelle Investoren,
die auch von Großinvestoren akzeptiert wurde. Der große bisherige Vertriebserfolg beim Andasol Fonds
zeigt, dass das Produkt und die Konditionen aus Marktsicht offenbar sehr attraktiv sind.
Auch der
Verwendungszweck der Anleihen wurde sehr genau kommuniziert und ist in den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) genehmigten Prospekten detailliert beschrieben. Ein Blick in
die Jahresabschlüsse zeigt auf, wohin die Gelder geflossen sind. Ein großer Teil des Emissionserlöses
wurde in Avale, d.h.
Sicherheitsleistungen während der Kraftwerksbauphase, und für
Projektentwicklungen hinterlegt. So betrug der Bestand an Cash/Cash-Äquivalenten und Wertpapieren im
vorletzten Geschäftsjahr zum 31.10.2008 rund 125 Mio. Euro und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Zwischenberichts zum 30.06.2009 mehr als 100 Mio.
Euro Die erste von Solar Millennium begebene
Anleihe wurde bereits im letzten Jahr zurückgezahlt (20 Mio. Euro). Die nächste Anleihe wird im Frühjahr
2010 planmäßig zurückgezahlt (30 Mio. Euro). Abgesehen davon ist das Begeben von Unternehmensanleihen bei
vielen großen und mittelständischen Unternehmen ein sinnvolles und übliches Finanzierungsinstrument.
Weiterhin wird der Solar Millennium AG unterstellt, durch kreative Bilanzierung und Tricks die
Anleger bei der Stange gehalten zu haben. Erlöse seien durch Anteilsverkäufe an verbundene Unternehmen
generiert und wie Umsätze mit konzernfremden Unternehmen verbucht worden. Als Beispiele werden die Solar
Millennium Verwaltungs GmbH und die Solar Millennium Beteiligungen GmbH genannt. Insbesondere hätte der
im Geschäftsjahr 2005/2006 stattgefundene Verkauf von 50% am spanischen Kraftwerksprojekt Andasol 3 nur
deshalb als Konzernumsatz verbucht werden können, weil die General-Electric Tochter GE Energy Financial
Services Ende 2006 80% an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH übernommen habe. GE Energy Financial
Services hätte sich allerdings letztlich gegen einen Einstieg entschieden.
Solar Millennium weist
darauf hin, dass die Werthaltigkeit der Anteilsverkäufe und der von Solar Millennium erbrachten
Projektentwicklungsleistungen an den spanischen Andasol-Kraftwerken nicht zuletzt durch die im letzten
Geschäftsjahr vollzogenen Anteilsverkäufe von Andasol 1 und 2 an die ACS/Cobra-Gruppe sowie durch den
Verkauf der Gesellschaftsanteile an Andasol 3 an die Investoren Stadtwerke München, RWE Innogy,
RheinEnergie und Ferrostaal nachhaltig am Markt bestätigt wurde.
Solar Millennium hat
Anteilsverkäufe zu jeder Zeit korrekt verbucht.
An der Solar Millennium Verwaltungs GmbH hatte sich
eine Gruppe privater Investoren als stiller Gesellschafter beteiligt. In einer Vereinbarung wurden dieser
Investorengruppe weitreichende Beherrschungsrechte eingeräumt. Insbesondere wurde eine Stimmrechtsbindung
dergestalt vereinbart, dass die Solar Millennium AG ihre Stimmrechte nur im Einverständnis mit den
Investoren ausüben kann. Wegen des daraus resultierenden Einbeziehungsverbotes durfte die Gesellschaft
nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Aus den gleichen Gründen war auch eine Einbeziehung
als assoziiertes Unternehmen at equity nach IAS 28 nicht möglich. Eine Entkonsolidierung der Solar
Millennium Verwaltungs GmbH war daher nach IFRS zwingend notwendig. Die Werthaltigkeit der Forderung
wurde zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung überprüft und bestätigt. Die Forderung war insbesondere dadurch
gesichert, dass die Solar Millennium Verwaltungs GmbH Anteile am Kraftwerk besaß.
Hinsichtlich der
Beteiligung von GE an der Solar Millennium Beteiligungen GmbH ist folgender Sachverhalt festzustellen:
Der entsprechende Kauf- und Übertragungsvertrag bezüglich 80% der Anteile an der Solar Millennium
Beteiligungen wurde Ende 2006 notariell beurkundet. Die Übertragung der Anteile, die erst die
Gesellschafterstellung der Käuferin begründen würde, stand unter aufschiebenden Bedingungen. Damit war,
gesellschaftsrechtlich betrachtet, GE Inhaberin einer Anwartschaft auf den Erwerb einer
Gesellschafterstellung, aber noch nicht Gesellschafterin der Solar Millennium Beteiligungen GmbH. Die von
der GE Energy Financial Services erworbene Anwartschaft wurde naturgemäß nicht im Handelsregister
eingetragen.
Davon zu unterscheiden ist die bilanzrechtliche Betrachtung: Unter Beachtung der
entsprechenden IFRS-Regeln wurde die Solar Millennium Beteiligungen GmbH nicht in den Konzernabschluss
einbezogen.
Selbstverständlich wurden alle Jahresabschlüsse von unabhängigen Wirtschaftsprüfern
geprüft ohne jegliche Einwendungen. Zur weiteren Absicherung der bilanziellen Behandlung der Solar
Millennium Beteiligungen GmbH wurde vor entsprechender bilanzieller Verarbeitung hierzu auch ein externes
Gutachten eingeholt. Die Solar Millennium AG hat der im Wirtschaftsverkehr erforderlichen Sorgfalt damit
genüge getan.
Grundsätzlich werden bei Solar Millennium keine Meldungen veröffentlicht, die nicht
zuvor mit den betroffenen Partnern angemessen abgestimmt sind. Auch die entsprechende Pressemeldung zur
Veräußerung der Anteile hat Solar Millennium mit GE vorab abgestimmt.
Die Meldung wurde
herausgegeben in der Erwartung und in der Überzeugung, dass diese Beteiligung wie vorgesehen umgesetzt
wird.
Später ist es jedoch im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung mit GE nicht zu einer
entsprechenden Umsetzung der Beteiligung gekommen. Auf eine neuere, präzisierende Meldung im Nachgang hat
Solar Millennium verzichtet, weil eine entsprechende Aufmerksamkeit und Bedeutungszuweisung des Marktes
und der Öffentlichkeit zu diesem Thema offenbar nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass es mit dem Einstieg
von Stadtwerke München, RWE Innogy, RheinEnergie und Ferrostaal in das solarthermische Kraftwerksprojekt
Andasol 3 am Ende ohnehin zu einer anderen Lösung gekommen ist. Somit ist das Thema des Anteilsverkaufs
an GE obsolet geworden. Es hat entsprechend auch keine wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Solar
Millennium AG ist seit fünf Jahren im Freiverkehrssegment M:access an der Börse München gelistet und
agiert sehr transparent.
Die Solar Millennium AG war im Geschäftsjahr 2005/2006 gemäß § 293 Abs. 1
HBG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit. Weiterhin ergab sich keine
Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS nach § 315 a Abs. 1 und Abs. 2 HGB, da die
Aktien nicht zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen waren. Der Konzernabschluss 2005/2006 wurde
somit in den betroffenen Geschäftsjahren freiwillig nach International Financial Reporting Standards
(IFRS) gemäß § 315 a Abs. 3 HGB erstellt. Der freiwillig aufgestellte Konzernabschluss 2005/2006 wurde
einer Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterzogen und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Für weitere Informationen:
Solar Millennium AG
Dr. Stefan Eckhoff (Investor Relations)
Dipl.-Ing. Sven Moormann (Corporate Communications)
Tel.: +49 (0)9131 9409-0
Email: investor@SolarMillennium.de / presse@SolarMillennium.de
Web: www.SolarMillennium.de