Antworten zu diesem Thema
Meinl V - ein Phänomen?! - Teil 2, Rang: Glückspilz(91), 03.3.20 07:47
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
Gutachten: Meinl-Festnahme war rechtswidrig
18.6.09 13:07
1
"Jeder blamiert sich so gut er kann"
19.6.09 20:58
2
RE: "Jeder blamiert sich so gut er kann"
19.6.09 21:05
3
Rekursgericht lehnt Beschlagnahme von Meinl-Kaution ab
23.6.09 11:21
4
RE: Rekursgericht lehnt Beschlagnahme von Meinl-Kaution...
23.6.09 11:30
5
RE: Rekursgericht lehnt Beschlagnahme von Meinl-Kaution...
23.6.09 12:31
6
NEWS deckt Verflechtung von AWD und AdvoFin auf
24.6.09 15:41
7
"profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufeninteressant
02.7.09 14:18
8
RE: "profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufen
02.7.09 14:20
9
      Meinl Bank stellungnahme
02.7.09 14:56
10
      RE: "profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufenwitzig
02.7.09 15:11
11
      RE: "profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufen
02.7.09 15:13
12
      RE: "profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufen
02.7.09 15:32
13
MEL wollte Gerichtsgutachter kaufen
03.7.09 19:09
14
RE: MEL wollte Gerichtsgutachter kaufen
05.7.09 16:09
15
"profil": Staatsanwaltschaft Wien muss neuen Meinl-Guta...
05.7.09 16:06
16
Meinl Bank zu Beratungsleistungen der Bank gegenüber ME...
10.7.09 11:20
17
RE: Meinl Bank zu Beratungsleistungen der Bank gegenübe...
10.7.09 11:26
18
      der artikel auf den sich meinl bezieht
10.7.09 14:57
19
      RE: der artikel auf den sich meinl beziehtgut analysiertgut analysiert
10.7.09 19:14
20
Gefährliche E-Mails belasten Julius Meinl
11.7.09 11:38
21
RE: Gefährliche E-Mails belasten Julius Meinl - Format ...
14.7.09 09:44
22
Prozessplan über Zertifikate-Rückkäufe festgelegt
15.7.09 13:55
23
grasser ist wieder da
17.7.09 10:32
24
RE: grasser ist wieder da
17.7.09 11:36
25
RE: grasser ist wieder da
17.7.09 11:59
26
Meinl Bank verurteilt
26.7.09 16:50
27
MEL-Geschädigte gewinnen auf mehreren Fronten gegen die...
27.7.09 11:13
28
Meinl Bank: Korrekte Adressaten für Anlegerklagen sind ...
27.7.09 17:01
29
Meinl Bank geht bis zur obersten Instanz
29.7.09 13:33
30
Face value A Viennese grind
31.7.09 05:33
31
      RE: Face value A Viennese grind
31.7.09 07:53
32
      RE: Face value A Viennese grindwitzig
31.7.09 09:12
33
Lauschangriff auf Meinl
31.7.09 16:08
34
London calling: Julius Meinl V. zieht es ....
31.7.09 16:14
35
Meinl Bank plant Fonds mit notleidenden Krediten
31.7.09 17:18
36
RE: Meinl Bank plant Fonds mit notleidenden Krediten
31.7.09 17:44
37
      Meinl Bank plant Fonds für notleidende Depots
31.7.09 17:57
38
      RE: Meinl Bank plant Fonds für notleidende Depots
02.8.09 20:40
39
Gericht verurteilt erneut Meinl Bank
03.8.09 12:06
40
RE: Gericht verurteilt erneut Meinl Bank
03.8.09 13:25
41
      Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
04.8.09 13:18
42
      RE: Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
04.8.09 13:23
43
Erneut Urteil gegen die Meinl Bank in der Causa MEL
06.8.09 11:17
44
"heute" ist böse zu meinl
06.8.09 13:49
45
      RE: "heute" ist böse zu meinl
06.8.09 13:52
46
      London calling: Bankier Julius Meinl V. zieht es immer ...
10.8.09 04:18
47
Gefälschte Kontobelege: Anleger will ....
13.8.09 08:51
48
Richterin fährt mit der Meinl Bank Schlitten
27.8.09 14:22
49
Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
28.8.09 11:42
50
RE: Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
28.8.09 12:02
51
Ermittlungen gegen Julius Meinl sind zum Erliegen gekom...interessant
30.8.09 13:27
52
"profil": Meinl Bank zeigt Gutachter an
06.9.09 12:32
53
Grasser AG: Immobilien, Onlinereisen, Ezzes
06.9.09 13:36
54
      RE: Grasser AG: Immobilien, Onlinereisen, Ezzes
06.9.09 14:54
55
      RE: Grasser AG: Immobilien, Onlinereisen, Ezzes
06.9.09 17:27
56
      RE: Grasser AG: Immobilien, Onlinereisen, Ezzes
07.9.09 09:19
57
Gutachter Thomas Havranek Opfer eines Hacker-Angriffs
16.9.09 15:38
58
RE: meinl schreit schon
16.9.09 16:39
59
die sind witzigwitzig
23.9.09 15:09
60
RE: die sind witzig
23.9.09 15:30
61
      RE: die sind witzig
23.9.09 15:41
62
Internes Strategiepapier zum Umgang mit Gegenspielern a...gut analysiert
26.9.09 19:40
63
RE: Internes Strategiepapier zum Umgang mit Gegenspiele...
26.9.09 19:46
64
RE: Internes Strategiepapier zum Umgang mit Gegenspiele...
27.9.09 07:57
65
RE: Internes Strategiepapier zum Umgang mit Gegenspiele...
27.9.09 08:47
66
meinl: "profil" ist so gemein zu uns
27.9.09 13:10
67
      der ganze profil artikel
27.9.09 13:20
68
Anzeige wegen Abhörung von Ex-Meinl-Gutachter Havranek
07.10.09 15:21
69
RE: Anzeige wegen Abhörung von Ex-Meinl-Gutachter Havra...witzig
07.10.09 15:22
70
RE: meinl reaktion
08.10.09 12:03
71
es wird immer toller
10.10.09 14:20
72
"profil": Meinl Bank: Arbeiterkammer bringt Schadeners...
01.11.09 09:43
73
Auf einen Tee mit Julius Meinl
02.11.09 12:34
74
Rasinger im Falter: "Meinl verhöhnt seine Opfer!"interessant
06.11.09 07:22
75
      Die Meinl Bank geht wieder auf Kundenfang
07.11.09 20:16
76
"trend": Meinl-Verfahren wird sich deutlich verzögern
22.11.09 11:35
77
Meinl Bank zu MEL-Werbung: "Nie mit Begriff 'Mündelsich...
23.11.09 20:49
78
meinl bank propaganda-chef geht
14.12.09 12:07
79
Meinl fährt gegen AdvoFin schwere Geschütze auf
19.12.09 13:47
80
meinl klagt die arbeiterkammer
14.1.10 11:00
81
FORMAT: Karl-Heinz Grasser vom Staatsanwalt einvernomme...
28.1.10 13:03
82
Weinzierl: "Staatsanwalt Fussenegger begeht Amtsmissbra...
04.2.10 21:55
83
Staller soll von Meinl Bank Millionen kassiert haben
18.2.10 19:10
84
RE: Staller soll von Meinl Bank Millionen kassiert habe...
18.2.10 20:18
85
      „Der Name Meinl ist kein Problem"
01.3.10 23:22
86
Meinl Bank ortet "Justizskandal"
13.3.10 16:47
87
advofin deckt meinl ein
15.3.10 15:26
88
Causa Meinl: Alles, was recht ist
27.3.10 12:36
89
FORMAT: Meinl Bank schüttete 225 Millionen Euro Rekordd...
01.4.10 11:47
90
Meinl Bank zeigt Fondsgesellschaften anwitzig
18.4.10 22:12
91
RE: Meinl Bank zeigt Fondsgesellschaften an
19.4.10 07:40
92
      RE: Meinl Bank zeigt Fondsgesellschaften an
19.4.10 20:55
93
Staatsanwaltschaft: "Herr Meinl ist ein kapitaler Gegne...
25.5.10 22:16
94
Meinl Bank verbuchte 2009 Gewinneinbruch
16.6.10 20:30
95
Meinl V. bekommt Kaution nicht zurück, Pässe schon
06.7.10 13:10
96
RE: Meinl V. bekommt Kaution nicht zurück, Pässe schon
06.7.10 13:28
97
Julius Meinl V. bekommt 100 Mio.-Euro-Kaution vorerst n...
06.7.10 14:34
98
Causa Meinl: Unangenehme Post für Julius Meinl
12.7.10 10:57
99
MEL-Anleger sollen Klage prüfen, bald Verjährung
12.7.10 13:25
100
„Wie die Lämmer“interessant
24.7.10 18:05
101
Hitler-Vergleich
27.7.10 20:31
102
RE: Hitler-Vergleich
27.7.10 22:30
103
      RE: Hitler-Vergleich
28.7.10 08:23
104
Rasinger und Weinzierl im Infight
06.8.10 17:23
105
Meinl Bank musste erneut Schlappe vor Gericht hinnehmen
14.9.10 09:27
106
Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 19:31
107
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 19:35
108
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 19:48
109
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 19:55
110
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 19:57
111
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 21:37
112
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 21:45
113
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 22:01
114
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 22:02
115
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 22:04
116
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bankgut analysiert
29.9.10 22:16
117
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 22:07
118
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
29.9.10 22:26
119
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank
30.9.10 10:59
120
      RE: Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bankgut analysiert
30.9.10 11:39
121
Meinl Bank erlitt erneut Schlappe vor Höchstgericht
08.10.10 13:36
122
RE: Meinl Bank erlitt erneut Schlappe vor Höchstgericht
08.10.10 13:39
123
Weinzierl und Treichl im Clinch
09.10.10 19:01
124
Julius Meinl Industrieholding in Nöten
21.11.10 11:06
125
Meinl Bank will mit 60-Mio.-Rückstellung auskommen
24.11.10 15:53
126
aktionäre verklagen
01.12.10 13:05
127
Julius Meinl verdient trotz Verlusten prächtig
29.12.10 16:47
128
Die Baustellen im Meinl-Imperium
15.1.11 19:52
129
Rückschlag für Meinl-Verfahren
22.2.11 12:05
130
Originalzitate von Julius Meinl
12.3.11 21:32
131
Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahleninteressant
17.3.11 12:52
132
      RE: Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahlen
17.3.11 13:09
133
      RE: Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahlen
17.3.11 13:14
134
      RE: Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahlen
17.3.11 22:15
135
      RE: Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahlen
18.3.11 07:51
136
      RE: Meinl soll Schadenersatz für Starbet zahlen
18.3.11 08:14
137
Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie bei...
06.5.11 23:17
138
RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...
07.5.11 00:16
139
      RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...
07.5.11 00:42
140
      RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...
07.5.11 09:21
141
      RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...gut analysiertinteressantinteressant
07.5.11 14:25
142
      RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...
07.5.11 12:25
143
      RE: Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie...
07.5.11 21:18
144
AI und PI streiten mit Meinl Bank um Gebühren
09.5.11 12:58
145
RE: AI und PI streiten mit Meinl Bank um Gebühren
09.5.11 13:19
146
      Was wurde eigentlich aus ... Francis Lustig?interessant
28.5.11 19:35
147
Meinl Bank will wieder Immobilien anbieten
14.7.11 13:42
148
Meinl Bank: Soziale Lösung für weitere knapp 1.000 MEL-...
04.8.11 10:36
149
Meinl Bank setzt juristische Schritte gegen Anleger
11.8.11 11:13
150
Ermittlungen gegen Meinl-Chefermittler
02.10.11 17:27
151
RE: Ermittlungen gegen Meinl-Chefermittler
02.10.11 19:27
152
Causa Meinl: Ein Fall von Zwist und Hader
25.11.11 23:00
153
Österreicher im slowakischen Morast
01.2.12 22:00
154
Meinl-Gutachter Kleiner wirft Staatsanwalt Druckausübun...
11.3.12 17:17
155
Julius Meinls V. schwieriger Weg zurück
01.4.12 14:49
156
Schlampereien und Schuldzuweisungen: Chaos in der Causa...
01.4.12 15:15
157
RE: Julius Meinls V. schwieriger Weg zurück
02.4.12 20:11
158
Julius Meinl: Geld im Getriebe
15.4.12 15:03
159
RE: Julius Meinl: Geld im Getriebe
15.4.12 16:09
160
„Letztlich war die Meinl Bank fair“
01.7.12 15:43
161
Meinl Bank - Im Konzern geht sich ein Gewinn aus
05.7.12 21:21
162
Anklage gegen Meinl & Co. bei Gericht eingebracht
02.1.15 08:43
163
RE: Anklage gegen Meinl & Co. bei Gericht eingebracht
02.1.15 09:43
164
Was die Republik Meinl vorwirft
07.1.15 09:44
165
RE: Was die Republik Meinl vorwirftgut analysiert
07.1.15 11:59
166
      RE: Was die Republik Meinl vorwirftgut analysiert
07.1.15 12:44
167
Causa Meinl: „Staatsanwaltschaft riskiert, sich zu blam...
27.1.15 10:16
168
Staatsanwaltschaft hat sich blamiert
21.4.15 18:41
169
      RE: Staatsanwaltschaft hat sich blamiert
22.4.15 06:21
170
      RE: Staatsanwaltschaft hat sich blamiert
22.4.15 13:41
171
      RE: Staatsanwaltschaft hat sich blamiert
22.4.15 14:56
172
FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab
29.7.15 19:57
173
RE: FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab
29.7.15 21:05
174
      RE: FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab
30.7.15 07:43
175
      BVwG hebt FMA-Bescheid gegen Weinzierl auf
10.12.15 17:33
176
      RE: BVwG hebt FMA-Bescheid gegen Weinzierl auf
10.12.15 17:40
177
Meinl Bank vor dem Aus?
18.7.16 06:16
178
RE: Meinl Bank vor dem Aus?
18.7.16 21:01
179
Meinl/Atrium-Vergleich - MEL-Anleger erhielten bisher 7...
20.1.17 06:00
180
Rasinger: Hoffnung für Anleger auf Prozess
30.10.18 07:46
181
Meinl V: Anklage wegen Untreue
19.12.18 13:24
182
„profil“: Justizministerium ließ Meinl-Akt vier Jahre l...
22.6.19 14:18
183
Meinl Bank nennt sich neuerdings Anglo Austrian Bank
27.6.19 10:54
184
China meldet Rekordtief bei neuen Erkrankungen
03.3.20 07:47
185
profil veröffentlicht die "Akte Meinl"
17.11.19 09:32
186
Meinl Bank - sagenhaft
25.11.19 21:04
187
RE: Meinl Bank - sagenhaft
26.11.19 08:09
188
Ex-Meinl-Bank beantragt Konkurs und löst Einlagensicher...
02.3.20 19:36
189

18.06.2009 | 13:01 | (DiePresse.com)

Julius Meinl V hätte nicht festgenommen werden dürfen, wie aus einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer hervorgeht. Denn die Festnahme sei durch falsche Behauptungen begründet gewesen.

Am 27. März 2009 wurde angeordnet, Julius Meinl V. festzunehmen. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer kommt in einem Gutachten im Auftrag der Meinl Bank zum Schluss, dass diese Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien rechtswidrig war. Denn der zentrale Grund war die angenommene Fluchtgefahr - und diese war laut Mayer nicht gegeben.

Konkret werden in Mayers Gutachten folgende "falsche Behauptungen" hervorgehoben, die zur "Anordnung zur Festnahme" führten:

Julius Meinl besitze „laut gesicherten Informationen“ ein großes Anwesen in Uruguay.
Dies sei nachweislich falsch.
Julius Meinl könne jederzeit über ein am Flughafen stehendes Flugzeug verfügen.
Dies sei falsch, da sich das Flugzeug auf das sich die Anordnung bezog zum damaligen Zeitpunkt nicht einsatzfähig im Ausland war.
Es gebe „Anlass zur Befürchtung, dass er (Julius Meinl) sich der Strafverfolgung entziehen werde.
Auch diese Annahme sei unhaltbar. Julius Meinl hat stets mit den Behörden kooperiert und jede Ladung pünktlich befolgt.
Meinl Bank geht in die Offensive
Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl kündigte an, "sämtliche rechtliche Maßnahmen zu evaluieren". Denn der Meinl Bank sei durch die Vorgangsweise Schaden entstanden. Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, soll sich "in nicht allzu ferner Zukunft entscheiden", heißt es seitens der Meinl Bank. Bereits seit Mitte Mai prüfen die Anwälte von Julius Meinl V. eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich.

Julius Meinl V. war am 1. April nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen eine 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl V. im Zusammenhang mit der Affäre um Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium European Real Estate) wegen Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und wegen mutmaßlicher Verstöße gegen wirtschaftsrechtliche Nebengesetze. Für Julius Meinl gilt die Unschuldsvermutung.
(Ag./ebl)

  

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Original von einem offenbar "altersblinden" Warren Buffett im alten Thread gepostet - aufgrund des hohen Alters sei es ihm verziehen

326. Beitrag von Rang: 3 Warren Buffett(350) am 19.6.09 20:52

Als Antwort auf Beitrag # 0

Berichterstattung à la Meinl
19. Juni 2009, 18:00
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Das britische Juristenblatt beschreibt die Causa MEL/Atrium
Wien - Berater von Julius Meinl V. haben am Freitag "im Namen der Meinl Bank" auf einen Artikel in der britischen Rechtszeitschrift Law Society Gazette aufmerksam gemacht. Darin setze sich "einer der bekanntesten Kommentatoren für Rechtsfragen in Großbritannien, Joshua Rozenberg, ... mit den Ereignissen rund um die Vorwürfe gegen Meinl" auseinander. Tatsächlich kommt Rozenberg zum Schluss, "dass die große Befürchtung in Österreichs Geschäftswelt ist, dass institutionelle Investoren aus dem Bereich des Common Law (angelsächsische Rechtstradition; Anm.) Österreich künftig meiden werden" .

Nach der Vorstellung der Familie Meinl (laut Übersetzung der Meinl-Berater "hat Meinls Ururgroßvater 1862 auf der Idee gerösteter Kaffeebohnen ein Luxus-Lebensmittelmarkt-Imperium aufgebaut" ) erzählt Rozenberg die Causa so: "Kleine Anleger, die MEL-Zertifikate gekauft hatten, reagierten im Sommer 2007 aufgebracht, als sie herausfanden, dass ein Fonds, der nach einer solch anerkannten Marke benannt ist, auch an Wert verlieren kann. ... Man behauptete Betrug, und die Staatsanwaltschaft begann eine Untersuchung." Meinl bestreite die Vorwürfe vehement; "ich habe keine Ahnung, wo die Wahrheit liegt", räumt der Autor ein. Aber: Die Causa "verstört alle, die im Common Law aufgewachsen sind", besondere Erwähnung finden Meinls Verhaftung und Kaution. Was Rozenberg freilich gleich zu Beginn des Artikels offenlegt: "Ich bin als Gast von Julius Meinl nach Wien gereist."

Airports und Power: Neues am Montag

Vom STANDARD befragt, erzählt Rozenberg, Meinl habe ihm "den Fall erzählt, er hat mich gefragt, ob ich mich damit beschäftigen will. Ich habe in London eineinhalb Stunden mit ihm geredet." Wer die Reise nach Wien ("Linienflug mit British Airways" ) vergangenen Montag bezahlt habe? "Meinl." Ob der Bericht ("Ich habe Dokumente eingesehen, mit zwei Anwälten Meinls, Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl und dem Sprecher der Staatsanwaltschaft geredet" ) trotzdem objektiv sei? Rozenberg: "Ich habe offengelegt, dass ich eingeladen war. Ob ich objektiv berichte, das müssen die Leser und Sie entscheiden. Ich sehe die Rolle der Justiz in der Causa jedenfalls skeptisch."

Am Montag wird die Meinl Bank auch Wiener Journalisten einladen; Weinzierl erklärt in einer Pressekonferenz, wie es um die Gespräche mit (Meinl) Airport und Power International steht. Die "Rebellen" haben die Bank auf rund 200 Mio. Euro geklagt; die Bank fordert angeblich ihrerseits einen zweistelligen Millionenbetrag, um das Kriegsbeil zu begraben. (Renate Graber, Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20./21.6.2009)

  

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Rekursgericht lehnt Beschlagnahme von Meinl-Kaution ab
Wien (OTS) -

- Antrag von Advofin Anwalt Salburg neuerlich abgewiesen
- Kein ordentliches Rechtsmittel zulässig

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in zweiter
Instanz einen Antrag von Advofin-Anwalt Ulrich Salburg auf Erlassung
einer Einstweiligen Verfügung zur "Sicherung" der für Julius Meinl
hinterlegten Kaution abgewiesen. Laut Gericht konnte Salburg weder
einen Anspruch seiner Mandanten gegen Julius Meinl bescheinigen,
noch, dass die Kaution aus Meinls Vermögen oder von der Bank bezahlt
wurde.

In erster Instanz hatte bereits das Bezirksgericht Innere Stadt
Wien Salburgs Antrag abgewiesen, nun wurde diese Entscheidung in
zweiter Instanz bestätigt. Anwalt Georg Schima: "Die Tatsache, dass
beide Instanzen klar entschieden haben, ist ein unmissverständliches
Signal, dass hier kein Sicherungsanspruch besteht." Ein ordentliches
Rechtsmittel ist laut Gericht nicht zulässig. Advofin muss sämtliche
Verfahrenskosten ersetzen.

Rückfragehinweis:

~
Meinl Bank AG
Pressestelle


Mag. Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com


Dr. Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

  

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Wahnsinn was Geld alles bewegen kann bei uns, aber da haben wir ja die letzten Jahre genug davon erlebt, fängt ja schon bei den obersten Kieberer an.

  

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Bei aller Kritik an Meinl: Die Beschlagnahmung der Kaution hielte ich für keine gute Idee. In Konsequenz wäre die Kaution dann keine Kaution mehr, und man müßte Meinl wieder verhaften. Wenn nicht, würde man eingestehen, daß die Verhaftung seinerzeit auch überflüssig und die Kaution unnötig war ... alles prozeßtechnisch ziemlich riskant.

Und solange die Kaution am BAWAG-Sparbuch liegt, läuft sie ohnehin nicht davon, da kann man auch den Prozeß gegen Meinl abwarten. Nach einer Verurteilung sähe die Sache dann anders aus, da kann man die Kaution dann umwidmen.

  

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NEWS deckt Verflechtung von AWD und AdvoFin auf
Utl.: AWD-Mutter Swiss Life ist größter Aktionär des
Prozessfinanzierers, der den AWD klagen will.

Wien (OTS) - Eine Verflechtung der AdvoFin Prozessfinanzierung AG
mit dem Finanzberater AWD deckt das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner
morgen erscheinenden Ausgabe auf. Dies ist besonders deshalb
interessant, weil die AdvoFin derzeit potenziell geschädigten
Anlegern anbietet, sich gegen Erfolgsbeteiligung einer Sammelklage
auch gegen den AWD anzuschließen. Aus NEWS vorliegenden Unterlagen
geht hervor, dass der größte Aktionär der AdvoFin die Züricher Swiss
Life AG ist, die auch knapp 97 Prozent an der AWD Holding AG hält.

Franz Kallinger, Vorstand und Miteigentümer der AdvoFin, erklärte
auf NEWS-Anfrage, nichts von dieser Verflechtung zu wissen: "Die
CapitalLeben in Liechtenstein ist unser Aktionär. Mir ist in keiner
Weise bekannt, dass diese der Swiss Life gehören soll. Ich halte das
für ausgeschlossen", so Kallinger zu NEWS. Die NEWS vorliegenden
Unterlagen dokumentieren allerdings, dass jene CapitalLeben, die 47
Prozent an der AdvoFin hält, im März 2007 von der Swiss Life
übernommen wurde und unter ihrem alten Namen gar nicht mehr
existiert. Eine Sprecherin der Swiss Life bestätigte dies gegenüber
NEWS.

  

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"profil": Meinl-Gutachter Thomas Havranek abberufen
Utl.: Gericht folgte Beschwerde der Meinl Bank wegen angeblicher
Befangenheit
Wien (OTS) - Knalleffekt im Fall Meinl: Wie das Nachrichtenmagazin
"profil" online berichtet, wurde der von der Staatsanwaltschaft Wien
beigezogene Meinl-Gutachter Thomas Havranek auf Betreiben der Meinl
Bank abberufen. Havranek war von der Staatsanwaltschaft Wien
beauftragt worden, die strafrechtlich möglicherweise relevanten
Hintergründe der Wertpapiergeschäfte bei Meinl European Land 2007
(heute Atrium Real Estate) aufzuarbeiten. Sein Gutachten sollte
eigentlich in Kürze vorliegen. Die Meinl Bank hatte gegen Havranek
bei Gericht Beschwerde eingebracht, weil sich dieser im September
2007, also lange vor seiner Bestellung, im "Wirtschaftsblatt"
kritisch mit den Vorgängen in und um MEL auseinander gesetzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen die Abberufung Rechtsmittel
ergreifen, die Causa dürfte damit vor dem Obersten Gerichtshof
landen.

Rückfragehinweis:
"profil"-Redaktion
Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502

  

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Meinl Bank zu Berichten über Abberufung des Sachverständigen Havranek: Vorstand Weinzierl: "Nimmt dem Verfahren die Grundlage".
Wien (OTS) - Für die Meinl Bank zeigt die von Profil online
berichtete Abberufung des Sachverständigen Thomas Havranek, dass dem
geführten Verfahren die rechtliche Grundlage fehlt. Havraneks
Vorgutachten war die Basis für dieses Verfahren. (Der Meinl Bank
liegt der entsprechende Beschluss zur Abberufung nicht vor)

Die Meinl Bank hatte bereits in der Vergangenheit darauf
hingewiesen, dass der Sachverständige

- nicht die erforderliche fachliche Qualifikation aufweist und
- aufgrund eines vorverurteilenden Zeitungskommentars befangen ist.

Die berichtete Abberufung des Sachverständigen durch das
unabhängige Gericht hat aus Sicht der Meinl Bank weitreichende
Konsequenzen. So war Havraneks fehlerhaftes Vorgutachten auch die
Grundlage für die Festnahme von Julius Meinl im April 2009. Diese
wurde auch vom renommierten Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer in
einem Gutachten als rechtswidrig bezeichnet.

Rückfragehinweis:

~
Meinl Bank AG
Pressestelle


Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com


Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

  

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>wer soll Gutachter werden ?

Mein Vorschlag: Peter35. Unabhängig, unbestechlich, sachlich, einfach der richtige Kandidat. Okay, hin und wieder eine feuchte Aussprache, aber damit kann man im Sommer leben.

  

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Wenn der Satz nicht augenblicklich editiert wird, kostet er dich aber die Berufung zum Gutachter, denn der Weinzierl hält dich dann am Ende für befangen....

  

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Verteidiger wollen Staatsanwalt umgehen
03. Juli 2009, 18:18
MEL machte Gutachter Havranek ein gutes Angebot

Wien - Die Causa Meinl bleibt spannend und kontroversiell. Nach der Entscheidung von Haft- und Rechtsschutzrichterin Bettina Deutenhauser, Gutachter Thomas Havranek wegen Befangenheit abzuberufen (die Staatsanwaltschaft legt dagegen Beschwerde ein), wollen Meinls Anwälte nun erreichen, dass in erster Linie die Haftrichterin (und nicht der Staatsanwalt, der die Ermittlungen führt; in dem Fall ist das Marcus Fussenegger) tätig wird.

Das hat Bank-Vorstandschef Peter Weinzierl am Freitag im ORF-Morgenjournal bestätigt; man beruft sich auf eine Bestimmung in der neuen Strafprozessordnung (§101 Abs. 2 StPO), wonach das in Causen, an denen öffentliches Interessen an den involvierten Personen und Verfahren besteht, vorgesehen ist. Laut dieser Bestimmung können einzelne Ermittlungsschritte (etwa Einvernahmen) an den Richter abgetreten werden - allerdings muss das der mit der Causa beschäftigte Staatsanwalt beantragen. Das Faktum, dass das im Fall Meinl nicht geschehen ist, haben Meinls Anwälte beeinsprucht. Nun ist das Landesgericht am Zug, darüber zu befinden.

Aus Kreisen der Justiz ist aber zu hören, dass man die Causa Meinl und Julius Meinl V. nicht unter die von der Strafprozessordnung erfassten Fälle zählt; die Bestimmung beziehe sich eher auf Strafverfahren gegen Politiker oder Mandatare, heißt es. Ausjudiziert wurde das aber noch nie: Die neuen StPO ist erst seit Anfang des Vorjahres in Kraft. Rechtlicher Hintergrund des Ganzen: Staatsanwälte sind weisungsgebunden, Richter nicht.

Unterkühlte Atmosphäre

Zur Entspannung der sehr unterkühlten Atmosphäre rund um Anklagebehörde (sie muss in der Causa an Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium berichten) und Meinl-Vertretern hat die Abberufungsentscheidung nicht beigetragen. In der Wiener Justiz argumentieren manche, da solle ein unliebsamer Staatsanwalt "mit allen Mitteln demontiert" werden; andere wiederum verstehen nicht, warum in der sehr komplexen Causa ein Gutachter bestellt wurde, der zuvor noch kein einziges Gerichtsgutachten erstellt hat.

Das Oberlandesgericht wird nun materiell und formell prüfen, ob der kritische Gastkommentar Havraneks tatsächlich den "Anschein der Befangenheit" begründet; zudem wird der Richtersenat erörtern, warum der Befangenheitsantrag nicht schon früher eingebracht wurde. Havraneks Bestellung zum Gutachter wurde am Gericht, angeblich unter Rücksprache mit Meinl-Anwälten, ab Juli 2008 besprochen; bestellt wurde der 39-Jährige dann am 27. August.

In dieser Zeit hat Havranek übrigens ein lukratives Angebot von Meinl European Land (MEL; um sie geht es im Strafverfahren) erhalten. MEL bot ihm einen "überraschend umfangreichen Beratungsauftrag" (Havranek) an. Havranek lehnte ab, er wollte offenbar lieber gutachten. Die entsprechende schriftliche Bestätigung durch eine MEL-Mitarbeiterin liegt dem Gericht vor. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4./5.7.2009)

http://derstandard.at/fs/1246541356778/Causa-Meinl-Verteidiger-wollen-Staatsanwalt-umgehe n

  

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>In dieser Zeit hat Havranek übrigens ein lukratives Angebot
>von Meinl European Land (MEL; um sie geht es im
>Strafverfahren) erhalten. MEL bot ihm einen "überraschend
>umfangreichen Beratungsauftrag" (Havranek) an.

>Havranek lehnte ab, er wollte offenbar lieber gutachten. Die
>entsprechende schriftliche Bestätigung durch eine
>MEL-Mitarbeiterin liegt dem Gericht vor. (gra, DER STANDARD,
>Print-Ausgabe, 4./5.7.2009)

Ich hoffe die Justiz wird durch diese Aktionen umso mehr aufgestachelt,
alles zu unternehmen um Meinl & Co etwas nachzuweisen. Kor... Bande!

  

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"profil": Staatsanwaltschaft Wien muss neuen Meinl-Gutachter im Ausland suchen
Utl.: Auflage von Richterin Deutenhauser - Ermittlungen ruhen
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat Richterin Bettina Deutenhauser
ihren Beschluss zur Abberufung von Meinl-Gutachter Thomas Havranek
mit einer Auflage versehen. Sollte Havraneks Enthebung wegen
angeblicher Befangenheit Rechtskraft erlangen, muss die
Staatsanwaltschaft Wien einen "geeigneten Sachverständigen, sofern
möglich, aus dem europäischen Ausland" bestellen. Die
Staatsanwaltschaft wird Deutenhausers Beschluss vor dem
Oberlandesgericht Wien anfechten, dessen Entscheidung wird nicht vor
August erwartet. Bis dahin ruhen die Ermittlungen.

Rückfragehinweis:
"profil"-Redaktion
Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502

  

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Meinl Bank zu Beratungsleistungen der Bank gegenüber MEL im Jahr 2007
Utl.: =

Wien (OTS) -

~
- Vertraglich fixierte Koordinierung von externen Dienstleistungen
im Vorfeld der MEL Hauptversammlung August 2007
- Höchste Instanz "Queens Counsel" bestätigt: Rückkauf von
Zertifikaten rechtlich einwandfrei
- Selektives Lancieren von Materialien an Medien lässt korrektes
rechtsstaatliches Handeln der Behörden bezweifeln
~

In der Ausgabe des Wochenmagazins Format vom 10. Juli 2009 werden
in einem Bericht mit dem Titel, "Gefährliche e-mails" falsche
Tatsachen in den Raum gestellt. Auf der Basis von selektiv
verwendeten e-mails wird unterstellt, Organe der Meinl Bank hätten
die Geschäfte der MEL, heute Atrium, geführt oder beeinflusst. Dies
ist dezidiert falsch.

Aus der Sicht der Meinl Bank wirft es ein bedenkliches Licht auf
ein Verfahren und dessen rechtsstaatliche Legitimität, wenn
Materialien, die nur einem wegen Befangenheit abberufenen
Sachverständigen vorliegen, aus dem Zusammenhang gerissen, selektiv
verwendet, und an Medien zugespielt werden, um wiederholt falsche
Sachverhalte zu behaupten, welche die Bank bereits mehrmals
richtiggestellt hat.

Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank: "Die Frage ist, welche
Absichten und Intentionen stehen hinter diesem selektiven Lancieren
von Materialien an Medien? Gilt es etwa von der Befangenheit und der
offensichtlichen fachlichen Unfähigkeit des Gutachters abzulenken? In
jedem Fall wirft diese Vorgangsweise der Behörden erneut Zweifel an
deren korrekter Vorgangsweise in rechtsstaatlicher Hinsicht auf."

Zu den Fakten:

Das MEL board hatte Meinl European Real Estate (MERE), eine 100%
Tochter der Meinl Bank, sowie die Meinl Bank als Investment Bank auf
Basis von Verträgen im Vorfeld der MEL Hauptversammlung mit der
Koordinierung von externen Dienstleistungen betraut.

Zur Vorbereitung der Hauptversammlung der MEL vom 23.8.2007 wurden
die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Anwälten der MEL (Bedell,
Freshfields, Hausmaninger Kletter) abgeklärt. Dazu gibt es eine
ausführliche Korrespondenz zwischen den MEL - Vorständen, MERE, der
Meinl Bank und den involvierten Rechtsanwaltskanzleien. Dies ist in
derartigen Zusammenhängen ein völlig üblicher Vorgang.

In der Frage, ob der Rückkauf von Zertifikaten auf der einen Seite
und Aktien auf der anderen Seite nach Jersey Recht unterschiedlich zu
behandeln ist, gab es kurzfristig unterschiedliche Ansichten bei neu
hinzugetretenen Direktoren. Daher wurde die Einholung einer
Rechtsmeinung durch den königlichen Anwalt ("Queens Counsel") als
höchste englische Rechtsinstanz beschlossen. Dieser bestätigte
unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach
Jersey Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist.

Die Meinl Bank hält fest, dass die Auftragsleistung der Bank und
ihrer Tochter MERE innerhalb aller dafür vorgesehenen gesetzlichen
Regeln und Bestimmungen vorgenommen wurden. Eine Einflussnahme der
Meinl Bank auf Beschlüsse von MEL ist daraus nicht abzuleiten.

Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail: huemer@meinlbank.com

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail: langsner@meinlbank.com

  

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Daher wurde die Einholung einer
Rechtsmeinung durch den königlichen Anwalt ("Queens Counsel") als
höchste englische Rechtsinstanz beschlossen. Dieser bestätigte
unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach
Jersey Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist.



Wozu dann überhaupt noch die HV? Eine AdHoc hätte, falls die obige Behauptung stimmt, wohl gereicht.

  

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Der Banker Julius Meinl V. soll über die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe von Meinl European Land (MEL; jetzt: Atrium European Real Estate) besser informiert gewesen sein als bisher bekannt, schreibt das Nachrichtenmagazin "Format" unter Berufung auf "vertraulich E-Mails". Auch Meinl Bank-Vorstände hätten demzufolge Einfluss auf MEL gehabt. Stimmt nicht, kontert die Meinl Bank: "Auf der Basis von selektiv verwendeten E-Mails wird unterstellt, Organe der Meinl Bank hätten die Geschäfte der MEL, heute Atrium, geführt oder beeinflusst. Dies ist dezidiert falsch", so die Bank.

Die Auftragsleistungen der Bank und ihrer Tochter MERE, der externen Managementgesellschaft von MEL, seien innerhalb aller dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln und Bestimmungen vorgenommen worden. Eine Einflussnahme der Meinl Bank auf Beschlüsse von MEL sei daraus nicht abzuleiten.

Julius Meinl dürfte bei den Zertifikatsrückkäufen besser als so manches Mitglied des MEL-Vorstandes informiert gewesen sein, schreibt "Format". Meinl, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, weise alle Vorwürfe zurück und betone gegenüber dem Staatsanwalt, nur Orders des MEL-Boards ausgeführt zu haben: "Am 20. Februar 2007 trat die MEL schriftlich an die Meinl Bank heran. In der Folge wurden eng determinierte Aufträge der MEL an die Meinl Bank erteilt, zum Erwerb von MEL-Zertifikaten."

Rückkäufe schon im Gange

Ein Anwalt der britischen Kanzlei Bedell schreibe in einem E-Mail Ende Juni 2007 "Dear Stephan, dear Julius" an Meinl und dessen Vertrauten Stephan Visy. Dabei sei es um die ordentliche Durchführung eines Rückkaufprogramms gegangen. Anwalt John Ventress sei zum Ergebnis gekommen, dass ein Rückkauf von bis zu 30 Prozent aller Zertifikate und im Gesamtwert von maximal 2 Mrd. Euro einen frühen Hauptversammlungsbeschluss benötige. Er bezog sich dabei auf das Jersey Law, das Rückkäufe ohne HV-Beschluss als unzulässig erkennt. Das Rückkaufprogramm sei aber schon im Gange gewesen.

Angerufen wurde dann Queen's Counsel Simon Mortimore. Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer in "Format": "Der königliche Anwalt als höchste englische Rechtsinstanz bestätigte unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach Jersey-Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist." Vom Queen's Counsel heiße es, dass Zertifikate ohne die Zustimmung der Aktionäre erworben werden könnten, es werde aber empfohlen, diese einzuholen, so Freshfields-Anwalt Jonathan Baird laut "Format" in einem E-Mail an Julius Meinl vom August 2007.

Auch für den Staatsanwalt könnten die E-Mails ein Beleg sein, dass Julius Meinl über die Meinl-Bank-Tochter Meinl European Real Estate (MERE) das operative Geschäft der MEL führte, heißt es in dem Magazin. Die Anklagebehörde sehe Meinl als MEL-Machthaber und wolle ihn als solchen zur Rechenschaft ziehen.

(APA)

  

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Der Queens Counsel ist keine höchste juristische Instanz. Das ist eine glatte Lüge. Das ist schlicht ein von Meinl bezahlter Anwalt, auch wenn Julius das gern hätte, dass seine eigenen Anwälte über ihn Recht sprechen...

Ein Queen’s bzw. King’s Counsel (Kronanwalt) ist eine Bezeichnung für einen besonders erfahren Rechtsanwalt in England und Wales. In Großbritannien gibt es zwei Arten von Rechtsanwälten: Solicitors und Barrister. Bis zum Jahre 1996 konnten nur Barrister <http://de.wikipedia.org/wiki/Barrister> zum Queen’s Councel berufen werden, mittlerweile ist dies in besonderen Fällen auch für Solicitor <http://de.wikipedia.org/wiki/Solicitor> s möglich. Solicitors arbeiten zumeist einzeln, Barrister sind in Kammern (chambers) zusammengefasst. Barrister sind außerdem zumeist höher spezialisiert als Solicitors und legen eine höhere Seriosität an den Tag, haben beispielsweise eine zusätzliche Prüfung auf einem bestimmten Gebiet abgelegt. Die Queen’s Counsels bilden die Elite des Barrister-Standes und stehen vor Gericht und bei ihren Kollegen in besonders hohem Ansehen. Vor Gericht dürfen Kronanwälte Roben aus Seide tragen, daher nennt man sie auch „silks“. Fest steht jedoch, dass ein QC nichts anderes als ein Parteienvertreter ist und keinesfalls die höchte Rechsinstanz im Vereinigten Königreich. Der berühmteste QC ist übrigens die Frau von Tony Blair.

  

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Gefährliche E-Mails belasten Julius Meinl:
Wusste der Banker mehr als er behauptet?
Anwalt informierte Meinl über ordentlichen Rückkauf
FORMAT: Klärung mit FMA wurde Banker nahe gelegt

Drei kurze E-Mails könnten Julius Meinl V. nun neue Kalamitäten bescheren. Bisher hatte der anglophile Multimillionär jede Einflussnahme auf die Geschäfte der börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land Ltd. (MEL; heute: Atrium Real Estate Ltd.) vehement abgestritten. Das galt im Besonderen für die umstrittenen MEL-Zertifikatsrückkäufe. Zwischen April und August 2007 wurden rund 88,8 Millionen MEL-Papiere im Wert von 1,8 Milliarden Euro von der Meinl Bank für die MEL aufgesaugt. Die Investoren erfuhren erst spät davon und verloren nebenbei sehr viel Geld. Seither ermittelt die Anklagebehörde wegen Betrugs- und Untreueverdacht sowie wegen Spesenschinderei.
Vertrauliche Mails legen aber nahe, dass Julius Meinl V. über die umstrittenen MEL-Zertifikatsrückkäufe besser informiert gewesen sein soll, als bisher bekannt war.

Meinl – für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung – weist alle Vorwürfe zurück und betont gegenüber dem Staatsanwalt, nur Orders des MEL-Boards ausgeführt zu haben: „Am 20. Februar 2007 trat die MEL schriftlich an die Meinl Bank heran. In der Folge wurden eng determinierte Aufträge der MEL an die Meinl Bank erteilt, zum Erwerb von MEL-Zertifikaten.“ Brisante E-Mails aus dem Meinl-Postfach, die FORMAT exklusiv vorliegen, ­erwecken jedoch den Eindruck einer sehr engen Einbindung Meinls in den MEL-Entscheidungsprozess. So dürfte er bei den inkriminierten MEL-Rückkäufen ­besser als so manches Mitglied des MEL-Vorstands informiert gewesen sein.

Variantenreicher Deal
„Dear Stephan, dear Julius“, schrieb Anwalt John Ventress Ende Juni 2007 an Meinl und dessen Vertrauten Stephan Visy. Dabei ging es um die ordentliche Durchführung eines Rückkaufprogramms. Ventress schlug mehrere Varianten vor, kam jedoch stets zum gleichen Ergebnis: Ein Rückkauf von bis zu 30 Prozent aller Zertifikate und im Gesamtwert von maximal zwei Milliarden Euro benötigt einen frühen Hauptversammlungsbeschluss. Ventress bezog sich dabei auf das Jersey Law, das Rückkäufe ohne HV-Beschluss als unzulässig erkennt.

Reinwaschen
Für Julius Meinl und Co war die E-Mail des Bedell-Anwalts zunächst katastrophal. Denn das Rückkaufprogramm war zu dem Zeitpunkt längst im Gange. Für die Meinl-Banker galt es, eine Lösung zu finden, um die Rückkäufe weißzuwaschen. Nach wochenlanger Suche kam die Rettung in Form von Queen’s Counsel ­Simon Mortimore. Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer: „Der königliche Anwalt als höchste englische Rechtsinstanz bestätigte unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach Jersey-Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist.“ Zwar meint der Queen’s Counsel, dass ein Rückkauf ohne Zustimmung der Aktionäre möglich ist. Dennoch wird empfohlen, deren Zustimmung einzuholen, um dem Verhalten eines ordentlichen Kaufmanns zu entsprechen.

Ärger durch unnötige HV
Den Meinl Bankern reichte die Expertise des Queen’s Counsels, um rechtlich abgesichert zu sein. Interessanterweise wurde dennoch Ende August 2007 eine MEL-Hauptversammlung durchgeführt, um die Rückkäufe absegnen zu lassen. Als danach der MEL-Kurs in den Keller purzelte, fing der Ärger für Meinl aber erst so richtig an: Die Finanzmarktaufsicht startete Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Börsegesetz, Geschädigten-Anwälte formierten sich, und der Staatsanwalt erkannte mögliche Verletzungen des Strafgesetzes. Für die MEL-Opfer sind die neuen E-Mails ein starkes Indiz, dass der MEL-Strippenzieher Julius Meinl heißt. Immerhin kassierte seine Bank über die Jahre MEL-Provisionen von mehr als 600 Millionen Euro. Auch für den Staatsanwalt könnten die E-Mails ein Beleg sein, dass Julius Meinl über die Meinl-Bank-Tochter Meinl European Real Estate (MERE) das operative Geschäft der MEL führte. Die Anklagebehörde sieht Meinl als MEL-Machthaber und will ihn als solchen zur Rechenschaft ziehen.

http://www.format.at/articles/0928/520/246232/gefaehrliche-e-mails-julius-meinl-wusste-ba nker

  

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Ver soll über die umstrittenen MEL-Zertifikatsrückkäufe besser informiert gewesen sein, als bisher bekannt war. Vertrauliche Mails legen das nahe.

Drei kurze E-Mails könnten Ver nun neue Kalamitäten bescheren
Bisher hatte der anglophile Multimillionär jede Einflussnahme auf die Geschäfte der börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land Ltd. (MEL; heute: Atrium Real Estate Ltd.) vehement abgestritten. Das galt im Besonderen für die umstrittenen MEL-Zertifikatsrückkäufe. Zwischen April und August 2007 wurden rund 88,8 Millionen MEL-Papiere im Wert von 1,8 Milliarden Euro von der Meinl Bank für die MEL aufgesaugt. Die Investoren erfuhren erst spät davon und verloren nebenbei sehr viel Geld.

Seither ermittelt die Anklagebehörde wegen Betrugs- und Untreueverdacht sowie wegen Spesenschinderei. Ver – für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung – weist alle Vorwürfe zurück und betont gegenüber dem Staatsanwalt, nur Orders des MEL-Boards ausgeführt zu haben: „Am 20. Februar 2007 trat die MEL schriftlich an die Meinl Bank heran. In der Folge wurden eng determinierte Aufträge der MEL an die Meinl Bank erteilt, zum Erwerb von MEL-Zertifikaten.“

Brisante E-Mails aus dem Ver-Postfach, die FORMAT exklusiv vorliegen, erwecken jedoch den Eindruck einer sehr engen Einbindung Meinls in den MEL-Entscheidungsprozess. So dürfte er bei den inkriminierten MEL-Rückkäufen besser als so manches Mitglied des MEL-Vorstands informiert gewesen sein.

„Dear Stephan, dear Ver“, schrieb Anwalt John Ventress von der britischen Kanzlei Bedell in einer E-Mail Ende Juni 2007 an Ver und dessen Vertrauten Stephan Visy. Dabei ging es um die ordentliche Durchführung eines Rückkaufprogramms. Ventress schlug mehrere Varianten vor, kam jedoch stets zum gleichen Ergebnis: Ein Rückkauf von bis zu 30 Prozent aller Zertifikate und im Gesamtwert von maximal zwei Milliarden Euro benötigt einen frühen Hauptversammlungsbeschluss. Ventress bezog sich dabei auf das Jersey Law, das Rückkäufe ohne HV-Beschluss als unzulässig erkennt. Zitat aus der E-Mail: „The giving of financial assistance by MEL to another to enable that other to purchase shares in MEL is prohibited unless such assistance is approved in advance by a special resolution of shareholders of MEL.“

Für Ver und Co war die E-Mail des Bedell-Anwalts zunächst katastrophal. Denn das Rückkaufprogramm war zu dem Zeitpunkt längst im Gange. Für die Meinl-Banker galt es, eine Lösung zu finden, um die Rückkäufe weißzuwaschen. Nach wochenlanger Suche kam die Rettung in Form von Queen’s Counsel Simon Mortimore. Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer: „Der königliche Anwalt als höchste englische Rechtsinstanz bestätigte unmissverständlich, dass für den Rückkauf von Zertifikaten nach Jersey-Recht keine Genehmigung der Hauptversammlung nötig ist.“ Zwar meint der Queen’s Counsel, dass ein Rückkauf ohne Zustimmung der Aktionäre möglich ist. Dennoch wird empfohlen, deren Zustimmung einzuholen, um dem Verhalten eines ordentlichen Kaufmanns zu entsprechen. Das schreibt Freshfields-Anwalt Jonathan Baird in einer E-Mail an Ver vom August 2007: „In summary, counsel’s advice is that the company could acquire certificates without shareholder approval, but it would be appropriate and desirable to obtain prior shareholder approval in any event.“ Ein Freibrief liest sich anders.

Ärger durch unnötige HV
Den Meinl Bankern reichte die Expertise des Queen’s Counsels, um rechtlich abgesichert zu sein. Interessanterweise wurde dennoch Ende August 2007 eine MEL-Hauptversammlung durchgeführt, um die Rückkäufe absegnen zu lassen. Als danach der MEL-Kurs in den Keller purzelte, fing der Ärger für Meinl aber erst so richtig an: Die Finanzmarktaufsicht startete Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Börsegesetz, Geschädigten-Anwälte formierten sich, und der Staatsanwalt erkannte mögliche Verletzungen des Strafgesetzes.

Für die MEL-Opfer sind die neuen E-Mails ein starkes Indiz, dass der MEL-Strippenzieher Ver heißt. Immerhin kassierte seine Bank über die Jahre MEL-Provisionen von mehr als 600 Millionen Euro. Auch für den Staatsanwalt könnten die E-Mails ein Beleg sein, dass Ver über die Meinl-Bank-Tochter Meinl European Real Estate (MERE) das operative Geschäft der MEL führte.

Die Anklagebehörde sieht Ver als MEL-Machthaber und will ihn als solchen zur Rechenschaft ziehen. Die Funktion des MEL-Boards war eher die eines österreichischen Aufsichtsrates: So brachte das MERE-Management Anträge ein, die das MEL-Board of Directors abnickte.

Ein brisanter Brief aus England
Wie die Aufgaben in der MEL tatsächlich organisiert waren, wird am Beispiel Stephan Visy deutlich: Der sitzt im Management der MERE und steht auf der Payroll der Meinl Bank. Trotzdem trat er nach außen als „Chief Financial Officer, Meinl European Land Ltd.“ auf, wie aus E-Mail-Korrespondenzen hervorgeht. Sein damaliger MERE-Kollege heißt Peter Weinzierl und ist sogar Vorstand der Meinl Bank.

Daraus schließt der Staatsanwalt für die MEL-Organisation: Wenn Visy der CFO war, dann müsste Weinzierl der CEO (Chief Executive Officer) sein – und als deren Brötchengeber stünde Julius Meinl über den beiden. Der MEL-Board als Klub von Frühstücksdirektoren, die nicht über alles informiert gewesen sind, passt da gut ins Bild.

Ein Brief vom 7. Oktober 2007 nährt diesen Verdacht
Der Verfasser des brisanten Papiers heißt Michael Richardson und arbeitet für die Rechtsanwaltskanzlei Bedell. Was Richardson laut Papier so empört: Obwohl er im MEL-Board-of -Directors saß, wurde er über die seit April 2007 laufenden MEL-Rückkäufe nicht informiert. Per Ende Juni 2007 hatte die Meinl Bank bereits 52 Millionen Papiere zurückgekauft, weitere 36 Millionen kamen später dazu. MEL-Board-Member Richardson wusste nichts davon. Nur wenige MEL-Vorstände, die – zufälligerweise – zum innersten Kreis um Ver gehören, waren eingeweiht. Richardson und sein Kollege Peter Byrne legten daher aus Protest alle MEL-Funktionen Ende 2007 zurück. „Bei Immobilienprojekten und Investments agiert MERE ohne jede Einbindung des MEL-Boards“, kritisierte Richardson gegenüber der Jersey-Aufsicht JSFC.

Meinl Bank deeskaliert
Thomas Huemer versteht die Aufregung nicht: „Das MEL-Board hatte MERE sowie die Meinl Bank als Investment-Bank auf Basis von Verträgen im Vorfeld der MEL Hauptversammlung mit der Koordinierung von externen Dienstleistungen betraut.“ Der Vorwurf treffe nicht die Bank: Hätte Richardson Fragen gestellt, hätte er alles erfahren.

Dabei wäre es so einfach gewesen, Richardson am letzten Stand zu halten: Visy & Co hätten ihn nur auf ihren E-Mail-Verteiler setzen müssen. Immerhin klappte das bei Ver perfekt. Der war weder bei MEL und MERE im Vorstand, aber trotzdem bestens informiert.


Quelle: Format vom 10.7.2009

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Gruß

  

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Die erste Verhandlung in der Meinl-Causa um die umstrittenen Rückkäufe von Zertifikaten vom Sommer 2007 der Meinl European Land (jetzt Atrium European Real State) ist gestern, Dienstag, am Handelsgericht Wien abgehalten worden. Dabei wurde der Prozessplan festgelegt. Erste Einvernahmen seien für den 26. November vorgesehen, teilte der Sprecher des Handelsgerichts, Heinz-Peter Schinzel, auf APA-Anfrage mit. Weitere Details gab er nicht bekannt.

Der Prozessfinanzierer von AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen seien. Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market-Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Mrd. Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt.

Dass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen.

In dem Verfahren ist auch die Osterreichische Kontrollbank (OeKB) involviert: Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien: die Aktien werden von der OeKB gehalten. Sie soll auch der grösste Aktionär sein. Ende Juni erklärte der Prozessfinanzierer, dass die Kontrollbank weder bei der Hauptversammlung anwesend gewesen sei noch eine Vollmacht erteilt habe. Weil die OeKB von AdvoFin als Treuhänder gesehen wird, wurde neben der Meinl Bank auch die Kontrollbank geklagt.

Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

(apa)

  

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http://www.boerse-express.com/pages/795148

Neues Betätigungsfeld für den ehemaligen Finanzminister und Manager von Meinl International Airports, Karl Heinz Grasser (im Bild). Er hat mit den beiden Immobilienfachleuten Ernst Karl Plech und Jürgen Schnabl die GPSI GmbH gegründet.

Das Kerngeschäft dieser Immobilienfirma mit Sitz in Wien konzentriere sich auf Althaussanierungen, Vorsorgewohnungen und klassische Immobilieninvestments im Bereich Wohn- und Gewerbeimmobilien. "Gerade in Zeiten der Finanzkrise haben konservative und sichere Immobilien-Direktinvestments die höchste Attraktivität für Anleger und Investoren", so Grasser.

Die Gesellschaft steht im im jeweiligen Dritteleigentum von Grasser, der Familie Ernst Karl und Markus Plech sowie Jürgen Schnabl. Als Geschäftsführer fungieren Ernst Karl Plech und Jürgen Schnabl.

  

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Meinl Bank: Urteile mit vielen offenen Fragen
Utl.: Umfassende Informationspflicht konzessionierter Anlageberater
nicht berücksichtigt =

Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat in zwei am vergangenen
Freitag übermittelten Urteilen in Anlegerverfahren gegen die Meinl
Bank deutliche Defizite in der Beratung der Anleger durch
selbständige, behördlich konzessionierte Anlageberater festgestellt.
Das Gericht wertete dieses Fehlverhalten jedoch zu Unrecht nicht und
ließ die Meinl Bank für eine gar nicht von ihr gestaltete
Werbeunterlage einstehen, obwohl sie nur Depotbank war.

Die Urteile lassen wesentliche Teile des Vorbringens der Meinl
Bank außer Acht. Gerade weil Werbung mitunter eine verkürzende
Produktbeschreibung vornimmt, ist es wesentlich, dass der Kunde von
seinem selbständigen Berater (WPDLU), an den er sich von sich aus
wendet, kompetent und umfassend beraten wird. Der Urteilsbegründung
lässt sich klar entnehmen, dass eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Beratung und Aufklärung durch die Anlageberater nicht
stattfand. Weiters wurden die in den Ankaufsformularen enthaltenen
umfassenden Risikohinweise von den selbständigen Beratern als bloße
"Formalitäten" bezeichnet und damit gegenüber den ratsuchenden
Anlegern verharmlost.

Aus beiden Urteilen ergibt sich, dass die Meinl Bank
(richtigerweise: Meinl Success) den Anlageberater darauf hingewiesen
hatte, MEL-Zertifikate nur an Anleger mit der Bereitschaft zu "hohem
Risiko" zu verkaufen. Die Berater gaben, was der Bank erst mit den
Urteilen bekannt wurde, diesen Hinweis gemäß den Feststellungen in
Form der Aussage völlig verzerrt weiter, die Anleger müssten "hohes
Risiko" ankreuzen, um die Papiere zu bekommen. Richtiger Weise hätten
die Berater die Anleger danach befragen müssen, ob sie tatsächlich
bereit seien, ein hohes Risiko einzugehen, das bei Aktien und Aktien
vertretenden Zertifikaten bekanntlich immer das Risiko des
Totalverlustes inkludiert.

Im übrigen ist das Vorliegen eines Irrtums des Anlegers
individuell und für jeden konkreten Einzelfall gesondert zu prüfen.

Die Meinl Bank wird jedenfalls Berufung erheben und ist
zuversichtlich, dass die Urteile - in Entsprechung der gesetzlichen
Vorgaben für selbständige Berater/WPDLU - von der Instanz abgeändert
werden und klargestellt wird, dass sich eine Depotbank unabhängig von
der Existenz von Werbeprospekten sehr wohl darauf verlassen können
muss, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das vom Kunden
als Anlageberater beauftragt wird, seine gesetzlichen und
vertraglichen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.

Rückfragehinweis:

~
Meinl Bank AG
Herbert Langsner
langsner@meinlbank.com


Rechtsanwalt Dr. Georg Schima
georg.schima@ksw.at

  

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Wien (OTS) - Am 24.07.2009 bzw. am 27.07.2009 wurden der Poduschka
Anwaltsgesellschaft mbH, die hunderte MEL-Geschädigte vertritt, drei
für ganz Österreich interessante Urteile zugestellt. Zwei davon
stammen vom Handelsgericht Wien und eines vom Bezirksgericht für
Handelssachen Wien:
Erstmals haben sich österreichische Gerichte mit der Frage
auseinandergesetzt, inwieweit die Meinl Bank selbst für die von ihr
in Verkehr gesetzte irreführende Werbung über Meinl European Land
gegenüber dem einzelnen Anleger haftet und ob der Anleger deshalb
einfach den Kaufpreis von der Bank zurückverlangen und die
Zertifikate zurückgeben darf: Das Handelsgericht Wien und das
Bezirksgericht für Handelssachen Wien sagen: JA.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Meinl Bank durch die Hinweise
in den von ihr in Verkehr gesetzten Werbeprospekten, das Produkt MEL
wäre sicher, da Immobilien dahinterstünden, den einzelnen Anleger in
Irrtum geführt hat. Die Anleger hätten nicht gekauft, wenn sie
entsprechend darüber aufgeklärt worden wären, dass auch ein
Totalverlust möglich sei. Die Bank kann sich nicht darauf verlassen,
dass der "freie" Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten
gegenüber dem Endkunden richtigstellt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte
kleingedruckte Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die
Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das
Produkt durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich
angesehen haben.
Die Entscheidungen stellen die ersten Verurteilungen der Meinl
Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises für MEL-Zertifikate an Anleger
dar, die nicht auf einer konkreten Fehlberatung eines Meinl
Bank-Bediensteten sondern auf einen bei Anlegern verursachten Irrtum
fußen, den die Meinl Bank durch irreführende Werbung über die
Produktsicherheit des Produktes Meinl European Land veranlasst hat.
Anleger müssen aber aufpassen: Der Kaufvertrag wurde wegen Irrtums
angefochten, Irrtum verjährt innerhalb von drei Jahren ab Kauf.
Rückfragehinweis:
~
Mag. Michael O. Poduschka
Poduschka ANWALTSGESELLSCHAFT MBH
Kompetenz / Kommunikation / Kooperation
A-4320 Perg, Leharstraße 6, 07262/53555
A-4020 Linz, Museumstraße 17, 0732/730093 (Geschäftsstelle)
mailto:rechtsanwalt@poduschka.at
www.poduschka.at
~

  

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Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit der heutigen Aussendung der
Arbeiterkammer hält die Meinl Bank wie folgt fest:
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) ist gesetzlich
und vertraglich verpflichtet, seine Kunden umfassend über die Chancen
und Risiken einer Veranlagung zu informieren. Sollte eine umfassende
Risikoaufklärung nicht erfolgt sein, so ist dafür der Anlageberater
zu belangen. Dies wurde auch vom Verein für Konsumenteninformation
(VKI) - der ebenfalls zur Arbeiterkammer gehört - richtig erkannt.
Der VKI richtet zum Beispiel Klagen, die der VKI für Anleger im
Zusammenhang mit der Immofinanz führt, richtigerweise gegen die
Anlageberater, wie den AWD.
Demgegenüber sieht sich die Arbeiterkammer bemüßigt, die Meinl
Bank als Depotbank anzugreifen, obwohl diese sich darauf verlassen
konnte, dass ein von der FMA konzessioniertes
Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine gesetzlichen und
vertraglichen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.
Wie die Meinl Bank bereits in den von der Arbeiterkammer jetzt
kritisierten Inseraten ausführte, haben sämtliche an der Wiener Börse
notierten Immobiliengesellschaften - wie etwa Conwert, CA Immo,
S-Immo, Immofinanz oder Eco Immobilien - bzw. deren betreuende Banken
mit Sicherheit und hohen Erträgen geworben (siehe Attachement). Auch
mussten alle Unternehmen im Zuge der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise ganz ähnliche Kursverluste hinnehmen wie Atrium
(zwischen 70% und 90%). Es ist unverständlich, dass die Meinl Bank
als Einzige wegen der zum damaligen Zeitpunkt marktüblichen Werbung
von Atrium einstehen soll.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Die Arbeiterkammer sieht in
der Meinl Bank offensichtlich den idealen Sündenbock. Die
Arbeiterkammer sollte sich besser an die wirklich Verantwortlichen
halten, nämlich diejenigen Anlageberater, die ihrer
Informationspflicht nicht nachgekommen sind."

Rückfragehinweis:
~
Meinl Bank AG
Pressestelle

  

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http://kurier.at/geldundwirtschaft/1926781.php

Die Meinl Bank bleibt trotz des Erfolgs von drei Anlegerklagen in der ersten Instanz zuversichtlich und will die Gerichtsurteile bekämpfen. "Wir gehen bis zur höchsten Instanz", kündigte der Vertreter der Meinl Bank in Zivilrechtsangelegenheiten, Georg Schima, an. Die Gefahr eines "Dammbruchs" durch die jüngsten Urteile von Handelsgericht und Bezirksgericht, die den Anlegern Irrtum beim Kauf von Zertifikaten der Meinl European Land zugestanden hatten, sieht man bei der Meinl Bank nicht.

Gegen die beiden Urteile des Handelsgerichts werde Berufung beim Oberlandesgericht erhoben, die Entscheidung des Bezirksgerichts wird beim Handelsgericht bekämpft. Möglicherweise bis Ende nächsten Jahres seien die Verfahren beendet, erwartet Schima. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren muss die Meinl Bank den Klägern nichts bezahlen. Zwar würden Rechtsfragen, wenn sie einmal ausjudiziert seien, dann in ähnlichen Verfahren schneller und einheitlich beurteilt, gesteht er eine gewisse Präjudizwirkung ein. Allerdings müsste weiterhin jeder Anleger einzeln klagen und entsprechend des Einzelfalls geurteilt werden.

Irrtum verjährt nach drei Jahren, Anleger müssten also bis zu drei Jahre nach dem Kauf eine Klage einbringen, sonst wäre ein allfälliger Anspruch verjährt. Sobald eine Klage eingebracht ist, wird die Verjährung gehemmt.

» Hintergrund: Meinl-Anleger erringen Etappen-Sieg
"Prospekte nicht irreführend"
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht die Bank durch bereits getroffene Rückstellungen für Risikovorsorge in Höhe von knapp 50 Millionen Euro gut gerüstet. Derzeit seien etwas über 200 Anlegerklagen gegen die Meinl Bank anhängig, der durchschnittliche Streitwert liege bei etwa 20.000 Euro. In Summe ergeben sich so etwa 4 Millionen Euro Streitwert. "Die Bank ist auf keinen Fall gefährdet", unterstrich Weinzierl. Bei jenen etwa zwei Prozent der Klagen, wo die Meinl Bank selber die Anleger beriet, habe sich die Bank im Fall von Beratungsfehlern teilweise schon verglichen.

In der Sache selber hält die Meinl Bank an ihren bisherigen Erklärungen fest. Die Aussagen im Werbeprospekt für die MEL-Zertifikate seien nicht irreführend, sondern lediglich eine "Werbeunterlage mit möglicherweise verkürzten Botschaften", so Anwalt Schima. Die Werbeaussagen zu Sicherheit und Mündelsicherheit seien "branchenüblich" gewesen, meint Weinzierl. Auch andere Immobilien-Aktien wie Immofinanz, CA Immo, Sparkasse Immo oder Conwert hätten mit ähnlichen Sicherheit versprechenden Slogans geworben. Die Bank müsse sich darauf verlassen können, dass der Berater seine Verpflichtungen erfülle und über die Risiken aufkläre. Auch ein mögliches Mitverschulden der Anleger, die zu gutgläubig gewesen sein könnte, stellt der Anwalt in den Raum. "Wenn ein Anleger alles unterschreibt, trifft ihn aus meiner Sicht zumindest ein Mitverschulden", so Schima.

Die Meinl Bank würde - bei allfälligen rechtskräftigen Verurteilungen - Regressforderungen gegen die Berater bzw. gegen den Emittenten, die Meinl European Land (heute Atrium European Real Estate) erheben.

  

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The troubles of Julius Meinl V illustrate the complicated consequences of the property crash


MEET Julius Meinl V in a bar in Belgravia and he seems the epitome of the well-bred Englishman, with no trace of an accent. In fact he carries a British passport, although the Austrian authorities impound it when he is in their country. On April 2nd they arrested him, releasing him only when he posted a record bail of €100m, or $130m—13 times more than the American authorities asked of Bernard Madoff. Although he is allowed to travel, Viennese prosecutors continue to investigate him for suspected breach of trust and deception of investors.

Tens of thousands of Austrians blame Mr Meinl for losses on share certificates which bore the Meinl brand, a responsibility he emphatically rejects. That brand, and the family that created it, are woven into the fabric of Austrian history. His great-great-grandfather, Julius I, started selling roasted coffee beans in Vienna in 1862. Twenty years later he had his own roasting factory serving the whole of Austria-Hungary. After the first world war the Meinl grocery business spread through central Europe. It enjoyed a revival there after the cold war ended in 1989.


The Britishness is an accident of history. While Julius II kept the firm going under the Nazis, Julius III and his Jewish wife fled to Britain in 1939, along with their son Julius IV. Julius V was born there in 1959. Julius IV sold the Austrian stores in 1998, but kept one landmark food emporium in Vienna and the family’s property portfolio in central Europe. Julius V went into investment banking in London and New York, after an education in Vienna and St Gallen, Switzerland. In 1983 he took over Meinl Bank, the family banking arm, and gradually changed it from a small savings bank into an investment bank and fund-management firm.

By 1997 Mr Meinl had found a new way to make the bank money: he spun much of the family property portfolio into Meinl European Land (MEL), a company domiciled in Jersey but listed in 2002 on the Vienna exchange. MEL, at which Mr Meinl had no formal role, then sold shares (in the form of certificates enshrining a claim on a share) to a wide public. For Meinl Bank, providing investment-banking services to MEL was a gold mine, yielding €322m between 2003 and 2007. In 2006 it accounted for 60% of the bank’s earnings. But the ties between MEL and Meinl Bank attracted little scrutiny as long as the property fund prospered.

In February 2007 MEL issued 75m new share certificates to raise around €1.4 billion of capital, with Meinl Bank again handling the transaction. But the subprime crisis that had begun in America was beginning to infect the central European property market, making the role of underwriter a risky one. The bank says the entire issue was placed with international investors. But a large number of certificates ended up in the hands of Somal, a Netherlands Antilles subsidiary of Julius Meinl AG, a Liechtenstein trust founded by the family.

Anyone left holding the certificates would have faced big losses as property values plunged had MEL not decided to support its sagging share price by buying back 52m of them, which it did between April and August 2007. When MEL announced the planned (but mostly already executed) buyback to the Vienna Stock Exchange on July 27th 2007, its share price nosedived anyway. Investors were in uproar at a general meeting a month later and the Meinl affair became a full-blown scandal. By that stage MEL had apparently frittered away €1.8 billion in a vain attempt to support its share price, without investors’ approval.

The questions still raging in Austria and Jersey are: who authorised the buyback and was it legal under the island’s law? Two members of MEL’s board at the time, who are Jersey lawyers, told the Jersey Financial Services Commission (JFSC) that they had been kept in the dark about the buyback. Other board members sought legal opinions, but, it seems, only after the fact, according to e-mails published recently in Format, an Austrian weekly, which appear to have been leaked from the prosecutor’s office. The opinions were contradictory. Bedell Cristin, a Jersey law firm, said a buyback would need shareholder approval. Yet a senior English barrister opined that since the buyback involved certificates not shares, approval was not needed, though “it would be appropriate and desirable”. An investigation by the JFSC continues. But Austria’s Financial Market Authority (FMA), has fined MEL’s board members €20,000 each for misleading the market. Citicorp Trustee Company, which acts as trustee for bonds issued by MEL, wrote in June that it regarded the buyback as illegal.
Settling accounts

Underlying these questions is the suspicion, frequently aired in the Austrian press but emphatically denied by Mr Meinl, that the buyback was intended to benefit Meinl Bank at the expense of MEL’s shareholders. The FMA asked the central bank to investigate Meinl Bank. The Vienna prosecutor swung into action this February, ordering raids on various premises in Austria and Slovakia relating to the bank or Mr Meinl. Six weeks later Mr Meinl was called in for questioning and arrested.

Mr Meinl and his bank are fighting to defend their reputation. On July 2nd they scored a small victory when one of the prosecutors was taken off the case for having penned an anti-Meinl article in September 2007. A string of press releases and full-page advertisements have refuted all the allegations that have appeared in the newspapers. Mr Meinl argues that his bank performed honest work on MEL’s behalf, at market rates, and made no attempt to influence MEL’s management. The buyback can be construed as part of MEL’s strategy to sell a stake to a strategic investor (a year later two investors did indeed buy into MEL, changing its name to Atrium and paying severance and other fees to Meinl Bank of €240m). Investors, meanwhile, got back a fraction of their money. Some say Mr Meinl’s €100m bail, paid by a source in Liechtenstein, should be used to defray their losses. He, naturally, demurs. The legal grind continues.


Jul 30th 2009
From The Economist print edition

  

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>"ein grindiges Gesicht aus Wien",
>so weit reicht mein Englisch, zum Glück ...

Ich kann die Überschrift nicht übersetzten.

Face Value = Ausgabepreis, Nennbetrag... http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellTole r=on&chinese=both&pinyin=diacritic&search=Face+value&relink=on

Grind = der Streber, Arbeitstier....

http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellTole r=on&chinese=both&pinyin=diacritic&search=grind&relink=on

"Grindiges Gsicht" ... ist nicht gemeint glaub ich, aber ich hab in E immer nur einen 3er gehabt....

  

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- Ver protestiert gegen Abhöraktionen und fordert die 100 Millionen Kaution zurück.

- Die Meinl Bank will laut neuen Plänen ihre Geschäfte künftig in London machen.

Die Falcon 2000 fliegt Österreich nicht mehr an
Früher war der Düsenjet von Ver am General Aviation Center in Wien-Schwechat jederzeit startbereit. Doch seit der spektakulären Verhaftung am 1. April hat sich das schlagartig geändert. Der teure Vogel parkt seither in der Slowakei. Der Grund: Nach Hinterlegung der 100 Millionen Euro Kaution gab es mehrere Versuche, Meinl-Vermögen zu beschlagnahmen. Zwar schlug etwa die Enteignung des steirischen Landguts Lehenshofen fehl, doch Ver wurde vorsichtiger. „Die gegnerischen Anwälte sind sehr einfallsreich“, sagt Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl.

Dass der Privatflugbetrieb per einstweiliger Verfügung lahmgelegt wird, will die Meinl Bank nicht riskieren. „Die Bewegungsfreiheit von Herrn Ver ist ohnehin sehr eingeschränkt“, ergänzt Weinzierl. Möchte sein Boss nach London fliegen – was nun häufiger vorkommen wird, müsse er zuerst Haftrichterin Bettina Deutenhauser um seinen britischen Reisepass bitten. Nur mit Deutenhausers Erlaubnis darf er seinen Privatjet in Bratislava boarden.

Das Leben als Bittsteller ärgert Multimillionär Ver jedenfalls sehr. Darum hat er der Staatsanwaltschaft Wien in der Vorwoche einen geharnischten Brief geschrieben. In dem FORMAT vorliegenden Papier beschwert er sich über mehrere Polizeifehler, die zu seiner Verhaftung beigetragen haben. Außerdem empört ihn der Plan, dass gegnerische Anwälte einen Lauschangriff vorbereiten.

Antrag zur Abhörung
Konkret schlägt Anwalt Richard Wolf (Kanzlei Wolf Theiss) in einem mit 3. Juli 2009 datierten Schreiben an die Staatsanwaltschaft vor, härter gegen Ver und Weinzierl vorzugehen. Wolf regt an, „die zwischen diesen beiden Verdächtigen geführte (Tele-)Kommunikation (vor allem Gespräche über das Telefon und E-Mail-Nachrichten über das Internet) zu überwachen“ – ein großer Lauschangriff.

Wolfs Mandant, die börsennotierte Power International Ltd. (PI), bezichtigt Ver, „auf rechtswidrige Weise Geschäftsgeheimnisse“ erlangt zu haben und „Einfluss auf den Board of Directors der PI“ zu nehmen – ohne Beweise zu liefern. Pikantes Details: Richard Wolf war enger Berater von Ex-Immofinanz-Boss und Meinl-Feind Karl Petrikovics. Staatsanwalt Gerhard Jarosch: „Wir nehmen jede Anregung, die zur Klärung eines Verbrechens führt, gerne auf. Wir arbeiten aber sicher nicht auf Zuruf.“

Daran hat Ver seine Zweifel
Er fühlt sich von der Anklagebehörde zu Unrecht verfolgt. Die verdächtigt ihn seit Herbst 2007 des Betrugs, der Untreue und der Spesenschinderei. Vorwürfe, die Ver bis dato nicht entkräften konnte. Konkret soll Ver – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – im Zusammenhang mit umstrittenen Geschäften der Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) Tausende Investoren getäuscht und privat mehr als eine halbe Milliarde Euro verdient haben.

Dass Ver nicht sauber agiert hat, urteilte das Wiener Handelsgericht zu Wochenbeginn. Auch in zwei weiteren Fällen wurde die Meinl Bank zivilrechtlich verurteilt. Derzeit laufen rund 200 Verfahren mit einem durchschnittlichen Streitwert von 20.000 Euro. Um für die Prozesse gerüstet zu sein, hat die Bank Risikovorsorgen von 50 Millionen Euro gebildet. Fehlurteile aus Sicht der Bank werden jedenfalls bis zum Obersten Gerichtshof bekämpft.

Mit der gleichen Verbissenheit, mit der geschädigte MEL-Anleger um ihr verlorenes Vermögen prozessieren, streitet Ver um die 100 Millionen Euro Kaution. „Der polizeiliche ‚Anlass-Bericht‘ (vom 23. März 2009; Anm.), dessen Inhalt sowohl in der Festnahmeanordnung als auch im Beschluss der Haftrichterin zitiert wird, enthält (…) Angaben, die nicht auf einer tauglichen, schon gar nicht objektiven Recherche beruhen können“, heißt es in der Ver-Beschwerde an den Staatsanwalt vom 23. Juli 2009. Er besitze kein Anwesen in Uruguay, sein Jet sei zum entsprechenden Zeitpunkt in der Werkstatt gewesen. Trotzdem wurde dies von der Polizei als „gesicherte Erkenntnis“ dargestellt. Die „erfolgte Gesetzesverletzung“ der Kripo soll vom Staatsanwalt festgestellt werden. Ver's Kalkül: Sollte sein Antrag durchgehen, müssten Haftbefehl und Kaution aufgehoben werden.

Im Wiener Straflandesgericht wird bezweifelt, dass Ver damit durchkommt. „Die Fluchtgefahr besteht, weil Herr Ver über ausreichende Geldmittel und eine nicht-österreichische Staatsbürgerschaft verfügt“, erklärt Jarosch. Daran habe sich nichts geändert. Doch ausgeschlossen wird nichts. Immerhin wurde auch der Ver-Gerichtsgutachter abgesetzt. Das überraschte selbst Ver-Verteidiger Herbert Eichenseder, der auf Urlaub war: „Wäre ich nicht im Liegestuhl gelegen, mich hätte es umgehaut.“



Quelle: Format vom 31.7.09


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Gruß

  

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..... immer öfter auf die britische Insel

Die Meinl Bank rüstet nach den Geschäftsrückgängen in Österreich ihr Büro in England auf. Auch Ver'sPrivatjet wurde von Wien nach London verlegt.

Ver hat nie ein Hehl aus seiner Affinität zu England gemacht
Der Wiener mit britischem Pass wird neuerdings wieder häufig in der Stadt an der Themse gesichtet. Er residiert dann meist in einer Suite im exklusiven Lanesborough Hotel (Kostenpunkt pro Nacht: 1.100 Pfund), einem Fünf-Sterne-Haus in der Nähe des Hyde Parks. Auch sonst lässt es sich der Banker in seiner zweiten Heimat gut gehen: Mit eigenem Dienstauto der Type Mercedes S-Klasse und Chauffeur lässt sich Ver durch die City von Termin zu Termin kutschieren oder zum Familiensitz ins südenglische Wiltshire.

Kein Wunder, dass die Gerüchteküche brodelt.
Ver will seine Zelte in Wien abbrechen und ganz nach London gehen“, glauben Banker zu wissen. Stimmt nicht, heißt es dazu aus der Meinl Bank, Ver sei lediglich in London, um Kunden zu akquirieren.

Auf zu neuen Ufern
Tatsache ist, dass die Meinl Bank dabei ist, in London aufzurüsten und dort – nahezu unbelastet von den Anfeindungen in Wien – groß ins Corporate-Finance-Geschäft einzusteigen. Mittlerweile ist der Mitarbeiterstab auf fünf Leute angewachsen, und ein neues, erheblich größeres Büro wurde bezogen. Dort, in der feudalen Hill Street im Londoner Stadtteil Mayfair, hat der „Fünfer“ vor wenigen Wochen auch auf seinen Fünfziger angestoßen. In naher Zukunft sollen in London zehn Meinl-Mitarbeiter arbeiten. Die Rekrutierung neuer Banker, an der auch Ver selbst mitwirkt, ist in vollem Gange.

„Das Lizenzverfahren in London – zunächst für Fondsmanagement – läuft“, bestätigt Bank-Sprecher Herbert Langsner. Solange man von der Financial Services Security (FSA) kein grünes Licht habe, werde die Bank aber nur nicht-lizenzpflichtige Geschäfte tätigen. Geplant ist der Aufbau eines Fonds, der mit Distressed Debt, also Not leidenden Krediten, handelt.

Der Neustart in London hat einen Grund: Die Geschäfte in Wien wurden aufgrund der Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen das Meinl-Management stark in Mitleidenschaft gezogen. Am Wiener Bauernmarkt arbeiten nur mehr rund 100 Leute (früher 150). Auch das verwaltete Vermögen der Bank ist von fünf Milliarden Euro auf unter zwei Milliarden Euro zusammengeschrumpft. Die Klagen aufgebrachter MEL-Anleger machen für Meinl einen Tapetenwechsel attraktiv. „Aber die Zentrale der Meinl Bank bleibt in Wien“, versichert Vorstand Peter Weinzierl: „Unsere Parole in Österreich heißt: Durchhalten.“

Privatjet ist abgeflogen
Auch Ver's Privatjet hat Wien bereits verlassen. Die österreichische Crew der Falcon 2000 wurde vor wenigen Tagen gekündigt, neuer Standort des Ver-Jets soll London sein. „Es stimmt, der Flieger ist aus Wien weg, anderswo sind die Gebühren nämlich um ein Drittel oder die Hälfte niedriger als in Wien“, so Langsner. Und sogar bei Ver müsse man sparen.

So wie in Wien hat Ver auch in London einen Beraterstab um sich geschart: Juristisch steht ihm der renommierte Schadenersatzrechtler James Lewis zur Seite, in PR-Fragen hat er sich an Alan Kilkenny gewandt, der auch schon Camilla Parker-Bowles zu seinen Kunden zählte. Kilkenny war es auch, der Ver-Interviews in vielen englischen Medien wie dem „Independent“, der „Sunday Times“ und dem „Daily Telegraph“ vermittelt hat.

Die Staatsanwälte in Wien – Meinl muss ja für Auslandsreisen immer seinen Pass bei Gericht abholen – stoßen sich nicht an der Reiselust des Bankers. „Wie oft er im Ausland ist, ist uns völlig wurscht“, sagt Sprecherin Michaela Schnell. Und Ver hat ja in der englischen Presse schon einmal klargestellt: „Sehe ich aus wie ein Mann, der aus Österreich flieht?“


Quelle: Format vom 31.7.09


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Gruß

  

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Wer gibt denen bloß noch Geld?

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Meinl Bank plant Fonds mit notleidenden Krediten
31.07.2009 | 16:58 | (DiePresse.com)

Die Geschäfte in Wien leiden. Die Meinl Bank rüstet daher ihr Büro in London auf und wirbt dort neue Banker an. "Aber die Zentrale bleibt in Wien", sagt Meinl Bank-Vorstand Weinzierl.


Die Meinl Bank rüstet nach Geschäftsrückgängen in Österreich ihr Büro in England auf. Laut einem Bericht im Magazin "Format" will die Meinl Bank am Finanzplatz London groß ins Corporate-Finance-Geschäft einsteigen. "Das Lizenzverfahren in London - zunächst für Fondsmanagement - läuft", bestätigt Bank-Sprecher Herbert Langsner gegenüber dem Magazin.

Solange man von der Financial Services Security (FSA) kein grünes Licht habe, werde die Bank aber nur nicht-lizenzpflichtige Geschäfte tätigen. Geplant sei der Aufbau eines Fonds, der mit Distressed Debt, also notleidenden Krediten, handelt.

Rekrutierung neuer Banker

Im neuen Büro im Londoner Stadtteil Mayfair sei mittlerweile der Mitarbeiterstab auf fünf Leute angewachsen, in naher Zukunft sollen in London zehn Meinl-Mitarbeiter arbeiten, so das Magazin. Die Rekrutierung neuer Banker, an der auch Julius Meinl V. selbst mitwirke, sei in vollem Gange.

Die Geschäfte in Wien seien aufgrund der Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen das Meinl-Management stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Am Wiener Bauernmarkt arbeiten laut "Format" nur mehr rund 100 Leute (früher 150). Auch das verwaltete Vermögen der Bank sei von fünf Milliarden Euro auf unter zwei Milliarden Euro zusammengeschrumpft. "Aber die Zentrale der Meinl Bank bleibt in Wien", versichert Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl.

London: Neuer Standort für Meinl-Privatjet

Auch Julius Meinls Privatjet habe Wien bereits verlassen. Die österreichische Crew der Falcon 2000 wurde vor wenigen Tagen gekündigt, neuer Standort des Meinl-Jets soll London sein. "Es stimmt, der Flieger ist aus Wien weg, anderswo sind die Gebühren nämlich um ein Drittel oder die Hälfte niedriger als in Wien", zitiert das Magazin den Bank-Sprecher Langsner. Sogar bei Meinl müsse man sparen.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/499570/index.do

  

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Auch das verwaltete Vermögen der Bank sei von fünf Milliarden Euro auf unter zwei Milliarden Euro
vielleicht black money ?

  

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da muß man sogar meinl recht geben. was denkt sich die richterin bloß?


http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/branchen/384465/index.do?_vl_backlink=/ho me/index.do&_vl_pos=6.2.DT


Die gerichtlichen Kerben in der Anlageaffäre Meinl European Land (MEL) werden tiefer. Die Meinl Bank hat in einem Anlegerprozess vor dem Handelsgericht Wien erneut eine Breitseite abbekommen.


Richterin Elfriede Dworak verdonnerte die Bank dazu, ­einem Anleger, vertreten von der Kanzlei Niebauer Schaumüller, 96.882 € „gegen die Übergabe von 4730 MEL-Zertifikate“ und die Verfahrenskosten zu zahlen. Auch dem Nebenintervenienten, der EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG, vertreten von der Kanzlei Mayer & Hermann, muss sie die Kosten ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bank wird Berufung einlegen.

Saftige Begründung

Die Urteilsbegründung hat es aber in sich: Der Anleger „befand sich bei Geschäftsabschluss über die Sicherheit des Wertpapiers und der möglichen Kursentwicklung im Irrtum, als er davon ausging, dass das Papier wesentlichen Kursverlusten nicht unterliege, sondern weiter steigen werde“ bzw. falls sich das ändere „ohne Schaden verkaufen könne“.
Für diesen „Sicherheits-Irrtum“ habe die Meinl Bank einzustehen, da der „Verkaufsprospekt ihre Stampiglie trägt“. Zugleich habe „ein Gutachten über die ,Mündelsicherheit‘, das die Bank Kaufinteressenten auf ihrer Homepage zugänglich machte“, diesen Irrtum bestärkt. „Der Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt war nicht geeignet, diesen Irrtum zu beseitigen“, heißt es im Urteil. „Die Erklärung, dass nur die Angaben darin verbindlich seien, stehen im Widerspruch mit dem Erscheinungsbild der Gesamtaussage des Verkaufsprospekts.“
Auch könnten Kleinanleger in der Regel mit Kapitalmarktprospekten nichts anfangen. Dass der Kläger auch Berater war, ist laut Gericht nicht erheblich. Denn auch den Schulungen war das Risiko nicht zu entnehmen.


„Urteil unverständlich“


„Diese erstinstanzliche Entscheidung ist besonders unverständlich, da der Kläger selbst für das Beratungsunternehmen EFS tätig war und seinen eigenen Kaufabschluss als Berater unterschrieben und eine Provision erhalten hat“, kontert Meinl Bank-Sprecher Herbert Langsner. „Die Argumentation, dass er sich über das Risiko der Veranlagung im Irrtum befunden hat, ist daher in Anbetracht des hohen Betrages von fast 100.000 € unglaubwürdig.“ Das Landesgericht Feldkirch habe in einem ähnlichen Fall klar festgestellt, dass „jedem halbwegs intelligenten Menschen klar ist, dass höhere Gewinnmöglichkeiten (...) mit einem höheren Risiko eines Wertverlustes verbunden sind“. Langsner: „Die Meinl Bank ist zuversichtlich, dass die Berufungsinstanz das Urteil revidieren wird.“

  

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Wenn das so weiter geht, dann sicher der 5er schön warm anziehen.

Aber wie schon gesagt fragst 3 Juristen bekommst 5 Meinungen, das ist bei den Richtern nicht anders.

  

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wie ifoko sagt kommt bei jedem verfahren was anderes raus


Handelsgericht Wien gibt Meinl Bank Recht
Utl.: - Schadensersatzklage von MEL Anlegerin abgewiesen - Risikohinweise ausreichend deutlich - Zweites klagsabweisendes Urteil binnen weniger Tage =

Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat in einem am 3. August
zugestellten Urteil die Schadenersatzklage einer MEL Anlegerin
abgewiesen und damit dem Wertpapierdienstleister und der Meinl Bank
Recht gegeben. Es ist dies das zweite Urteil innerhalb weniger Tage,
in dem die Verantwortung der Anleger bei einem Investment betont
wird. In seinem Urteil hält das Gericht fest, dass beim Kauf von
Aktien oder Zertifikaten die Durchsicht der Risikohinweise zumutbar
ist. Grundsätzlich müsse man, so das Gericht, beim Kauf von
Zertifikaten oder Aktien davon ausgehen, dass diese steigen und
fallen können.
Die Anlegerin kaufte im Januar 2006 um EUR 32.000 Zertifikate von
MEL (inzwischen Atrium European Real Estate). 2008 klagte die
Anlegerin aufgrund des Kursrückgangs der Papiere auf Schadenersatz.
Vor Gericht brachte die Anlegerin vor, von ihrem Berater beim
Beratungsgespräch nicht über die mit dem Investment in MEL
verbundenen Risken aufgeklärt worden zu sein und die Risikohinweise
nicht gelesen zu haben. Aus dem Beratungsprotokoll geht hervor, dass
die Klägerin eine mittlere bis höhere Risikobereitschaft mit ihrer
Unterschrift bestätigt hat. Die Risikohinweise auf der Rückseite des
Kaufantrags hielt das Gericht für ausreichend und dessen Durchsicht
einem Anleger zumutbar: "Die Klägerin kann sich daher nicht darauf
zurückziehen, diese Passagen nicht gelesen zu haben und deshalb nicht
aufgeklärt worden zu sein (...)" Indem sich die Klägerin bewusst war,
Aktien oder Zertifikate zu kaufen, so das Gericht, sei ihr auch klar
gewesen, dass diese steigen oder fallen können. Zur gleichen
Erkenntnis war vor wenigen Tagen das Landesgericht Feldkirch gelangt.
Die Meinl Bank zeigt sich durch die aktuelle Entscheidung in ihrer
grundsätzlichen Rechtsansicht bestätigt. Meinl Bank Vorstand Peter
Weinzierl: "Wir haben uns selbstverständlich immer innerhalb des
rechtlichen Rahmens bewegt. Das Urteil zeigt deutlich, dass es beim
Erwerb von Aktien oder Zertifikaten auch aufgrund der umfassenden
Aufklärung in den Risikohinweisen einen klaren Bereich der
Eigenverantwortung der Anleger gibt."
Für Meinl-Anwalt Georg Schima ist das Urteil die logische
Konsequenz aus der Tatsache, dass Eigenverantwortung bei
Kapitalmarkttransaktionen nicht wegzudiskutieren ist; alles andere
hätte negative Folgen für den Kapitalmarkt, dessen wesentliches
Kennzeichen eben eine potentielle Volatilität nach oben und nach
unten sei, so Schima.

  

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kann mich noch genau erinnern wie mich der Heini Berater von Meinl Sucess ständig anrief ob ich mir nicht MEL kaufen möchte als sie massiv gestützt wurden, so nach dem Motto kann eh nix passieren.

  

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Wien (OTS) - Am 05.08.2009 wurde der Poduschka Anwaltsgesellschaft
mbH, die mehr als 700 MEL-Geschädigte vertritt, ein weiteres - aus
Sicht der Anleger erfreuliches - Urteil des Handelsgerichtes Wien
zugestellt. Die Meinl Bank wurde erneut zur Rückzahlung des
ursprünglichen Kaufpreises in Höhe von mehr als EUR 20.000,00
verurteilt.
Konkret kam das Handelsgericht Wien zum Schluss, dass sich die
Anlegerin im Zeitpunkt des Kaufes in Irrtum darüber befand, dass bei
MEL-Zertifkaten Kursschwankungen bis zu einem Verlust eines
erheblichen Teils des eingesetzten Kapitals und eines Totalverlustes
möglich seien. Ausgelöst wurde dieser Irrtum durch Aussagen in
Werbeprospekten, welche die Stampiglie der Meinl Bank tragen. Damit
wurde der Eindruck erweckt, dass Anleger - wie ein Immobilieninvestor
- an den Werten, dem Ertrag und der Sicherheit, die eine Immobilie
bietet, teilnimmt und dass Kursschwankungen im Sinne erheblicher
dauerhafter Verluste nicht auftreten können.
Die Risikohinweise traten nach Ansicht des Gerichtes völlig in den
Hintergrund. Die Bank kann sich auch nicht darauf verlassen, dass ein
Anlageberater die irreführende Aussagen in den Werbeprospekten
gegenüber dem Endkunden richtigstellt. Erneut hat das Gericht die
kleingedrucktem Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die
Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das
Produkt durch die Meinl Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich
angesehen.
Lediglich in Bezug auf den Nachkauf junger "Aktien" anlässlich
einer Kapitalerhöhung sah das Gericht die Sache noch nicht als
entscheidungsreif an. Hier müssten noch die genauen Vorgänge sowie
die mögliche Anwendung von Jersey Recht geprüft werden.

  

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Wien (OTS) - In der Ausgabe der Tageszeitung "Heute" vom 6.August
2009 werden in einem Bericht mit dem Titel "Fragwürdige Vorgänge bei
Bewertung der MEL -Immos" falsche Tatsachen in den Raum gestellt. Auf
der Basis eines selektiv verwendeten und völlig aus dem Zusammenhang
gerissenen E-Mails wird angedeutet, im Jahr 2006 hätte die Meinl Bank
Einfluss auf die Bewertung von Immobilien der MEL genommen. Dies ist
dezidiert falsch und wird von der Meinl Bank aufs Schärfste
zurückgewiesen.
Aus der Sicht der Meinl Bank wirft es ein bedenkliches Licht auf
ein Verfahren, wenn Materialien, die einem Sachverständigen
vorliegen, der noch dazu bereits wegen Befangenheit abberufen wurde,
völlig aus dem Zusammenhang gerissen, selektiv verwendet und an
Medien zugespielt werden, um wiederholt falsche Sachverhalte zu
behaupten, welche die Bank bereits mehrmals richtiggestellt hat.
Zu den Fakten:
~
- Die Meinl Bank war für MEL ausschließlich aufgrund von bestimmten
vertraglichen Vereinbarungen tätig. Hauptsächlich fungierte die
Meinl Bank als Investmentbank der MEL.
- In das operative Geschäft von MEL (heute Atrium European Real
Estate) war die Meinl Bank in keiner Weise involviert. Die Meinl
Bank Tochter MERE (Meinl European Real Estate) war - wie bekannt -
ausschließlich in beratender Funktion tätig.
- In der Immobilienbranche übliche, regelmäßige Bewertungen des
Portfolios wurden von MEL jährlich initiiert, diese Bewertungen
fanden durch externe Gutachter statt. Mitarbeiter der Meinl Bank
waren für diesen Prozess nicht verantwortlich. Auch MERE hatte
hier lediglich beratende Funktion, die Koordination erfolgte
durch MEL Mitarbeiter. Im Vorfeld einer Immobilienbewertung ist
umfangreiche Korrespondenz Teil des üblichen Procedere.
Das von "Heute" angeführte E-Mail ist ein völlig aus dem
Zusammenhang gerissener Teil dieser umfangreichen Korrespondenz.
- Die in der Tageszeitung "Heute" angeführte mutmaßliche
Assistentin von Julius Meinl war niemals in dieser Funktion
tätig, sondern leitete im Jahr 2006 die Investor Relations
Abteilung von MEL.
- Eine Rückfrage bei der Meinl Bank durch "Heute" vor
Veröffentlichung des Artikels ist nicht erfolgt. Hätte "Heute"
diese journalistische Grundregel eingehalten, wären die Vorwürfe
leicht aufgeklärt werden können.

Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle

Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

  

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der artikel auf den sich meinl bezieht aus "heute":

Hintergrund: Der viel diskutierte und für die Zertifikatrückkäufe so wichtige Kurswert der MEL-Wertpapiere hängt von der korrekten Bewertung der Immobilien und der richtigen Darstellung der Mieteinnahmen ab. Nun könnten aufgetauchte E-Mails, die „Heute“ vorliegen, die Meinl Bank in die Bredouille bringen.

In einer Korrespondenz aus 2006 zwischen dem Geschäftsführer der MEL-Ungarn, der Assistentin von Julius Meinl V. und einem Meinl-Bank-Vorstand schreibt der Ungar von Problemen bei der Bewertung der Liegenschaften. Diese sei von einem Gutachter bereits am obersten Rand des Handelswertes angesetzt worden. „Höher gehe es nicht“, so der MEL-Geschäftsführer. Schlussendlich schlug der Manager vor, den Wert so zu akzeptieren oder einen neuen Sachverständigen einzusetzen.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

http://www.heute.at/news/politik/Fragwuerdige-Vorgaenge-bei-Bewertung-der-MEL-Immos;a rt422,88948

  

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Lizenzverfahren für Fondsmanagement läuft bereits
Auch in London hochkarätigen Beraterstab aufgebaut


Die Meinl Bank rüstet nach den Geschäftsrückgängen in Österreich ihr Büro in England auf. Auch Meinls Privatjet wurde von Wien nach London verlegt.

Julius Meinl V. hat nie ein Hehl aus seiner Affinität zu England gemacht. Der Wiener mit britischem Pass wird neuerdings wieder häufig in der Stadt an der Themse gesichtet. Er residiert dann meist in einer Suite im exklusiven Lanesborough Hotel (Kostenpunkt pro Nacht: 1.100 Pfund), einem Fünf-Sterne-Haus in der Nähe des Hyde Parks. Auch sonst lässt es sich der Banker in seiner zweiten Heimat gut gehen: Mit eigenem Dienstauto der Type Mercedes S-Klasse und Chauffeur lässt sich Meinl durch die City von Termin zu Termin kutschieren oder zum Familiensitz ins südenglische Wiltshire.

Auf zu neuen Ufern
Kein Wunder, dass die Gerüchteküche brodelt. „Julius Meinl will seine Zelte in Wien abbrechen und ganz nach London gehen“, glauben Banker zu wissen. Stimmt nicht, heißt es dazu aus der Meinl Bank, Meinl sei lediglich in London, um Kunden zu akquirieren. Tatsache ist, dass die Meinl Bank dabei ist, in London aufzurüsten und dort – nahezu unbelastet von den Anfeindungen in Wien – groß ins Corporate-Finance-Geschäft einzusteigen. Mittlerweile ist der Mitarbeiterstab auf fünf Leute angewachsen, und ein neues, erheblich größeres Büro wurde be­zogen. Dort, in der feudalen Hill Street im Londoner Stadtteil Mayfair, hat der „Fünfer“ vor wenigen Wochen auch auf seinen Fünfziger angestoßen. In naher Zukunft sollen in London zehn Meinl-Mitarbeiter arbeiten. Die Rekrutierung neuer Banker, an der auch Julius Meinl selbst mitwirkt, ist in vollem Gange.

Lizenzverfahren im Laufen
„Das Lizenzverfahren in London – zunächst für Fondsmanagement – läuft“, bestätigt Bank-Sprecher Herbert Langsner. Solange man von der Financial Services Security (FSA) kein grünes Licht habe, werde die Bank aber nur nicht-lizenzpflichtige Geschäfte tätigen. Geplant ist der Aufbau eines Fonds, der mit Distressed Debt, also Not leidenden Krediten, handelt. Der Neustart in London hat einen Grund: Die Geschäfte in Wien wurden aufgrund der Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen das Meinl-Management stark in Mitleidenschaft gezogen. Am Wiener Bauernmarkt arbeiten nur mehr rund 100 Leute (früher 150). Auch das verwaltete Vermögen der Bank ist von fünf Milliarden Euro auf unter zwei Milliarden Euro zusammengeschrumpft. Die Klagen aufgebrachter MEL-Anleger ­machen für Meinl einen Tapetenwechsel attraktiv. „Aber die Zentrale der Meinl Bank bleibt in Wien“, versichert Vorstand Peter Weinzierl: „Unsere Parole in Österreich heißt: Durchhalten.“

Privatjet ist abgeflogen
Auch Meinls Privatjet hat Wien bereits verlassen. Die österreichische Crew der Falcon 2000 wurde vor wenigen Tagen gekündigt, neuer Standort des Meinl-Jets soll London sein. „Es stimmt, der Flieger ist aus Wien weg, anderswo sind die Gebühren nämlich um ein Drittel oder die Hälfte niedriger als in Wien“, so Langsner. Und sogar bei Meinl müsse man sparen.
So wie in Wien hat Meinl auch in London einen Beraterstab um sich geschart: Juristisch steht ihm der renommierte Schadenersatzrechtler James Lewis zur Seite, in PR-Fragen hat er sich an Alan Kilkenny gewandt, der auch schon Camilla Parker-Bowles zu seinen Kunden zählte. Kilkenny war es auch, der Meinl-Interviews in vielen englischen Medien wie dem „Independent“, der „Sunday Times“ und dem „Daily Telegraph“ vermittelt hat. Die Staatsanwälte in Wien – Meinl muss ja für Auslandsreisen immer seinen Pass bei Gericht abholen – stoßen sich nicht an der Reiselust des Bankers. „Wie oft er im Ausland ist, ist uns völlig wurscht“, sagt Sprecherin Michaela Schnell. Und Meinl hat ja in der englischen Presse schon einmal klargestellt: „Sehe ich aus wie ein Mann, der aus Österreich flieht?“


http://www.format.at/articles/0931/525/247584/london-bankier-julius-meinl-v-insel

09.08.2009

  

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..... 2,48 Mio. € von Meinl Bank

Anlegeraffäre
Ex-Meinl Bank-Mitarbeiter hat bereits 800.000 €
Schaden beglichen - die Meinl Bank will gar nichts zahlen

Ein Anleger klagt die Meinl Bank auf Haftung für einen Schaden, den ein Bank-Mitarbeiter verursacht hat. Die Bank bestreitet den Anspruch. Ein brisanter Prozess steht ins Haus.

Am Handelsgericht Wien startet im September ein weiterer Anlegerprozess (Aktenzahl 12 cg 89/09x9) gegen die Meinl Bank, der es in sich hat.

Der renommierte Grazer Anlegeranwalt Harald Christandl fordert von der schlagzeilenträchtigen Privatbank eine Schadenswiedergutmachung für einen Mandanten in Höhe von 2,48 Millionen €, der Kunde der früheren Meinl Bank-Filiale in Graz war.

Bereits im März hat Christandl gegen die Bank Strafanzeige erstattet, das WirtschaftsBlatt berichtete.

Christandls Mandant war zehn Jahre lang Kunde der Grazer Meinl Bank-Filiale und wurde von Gernot M. betreut. Am 18. Februar erhielt er die letzte Kontoauskunft auf Meinl Bank-Papier. Guthaben: 2,489 Millionen €. Der Kunde wollte umgehend sein Guthaben auf ein Konto bei der BKS übertragen haben.

Doch daraus wurde nichts
Die Meinl Bank teilte dem Anleger mit, dass ihr Mitarbeiter M. "diese Kontonachrichten eigenmächtig erstellt hat und diese unrichtig seien". Zugleich hätte M. die Konten "eigenmächtig und ohne Zutun der Bank geschlossen". Auch sei M. faktisch seit 18. Februar, formal aber seit 15. März, nicht mehr Mitarbeiter der Bank. Der Zahlungsanspruch des Kunden wurde bestritten.

"Es ist völlig unverständlich, weshalb die Meinl Bank davon ausgeht, dass sie keine wie immer gearteten Haftungen, ob des Fehlverhaltens ihres Mitarbeiters M., trifft", schreibt Christandl ans Gericht. "Das Bankwesengesetz verpflichtet Banken zu einem funktionstauglichen Kontrollsystem und zur bedingungslosen Sicherung der ihnen von Kunden anvertrauten Vermögenswerte." Nachsatz: "Bemerkenswert ist der Hinweis in der Klagebeantwortung, wonach die Meinl Bank keine organisatorischen Möglichkeiten gehabt hätte, M. daran zu hindern, unrichtige oder gar gefälschte Kontonachrichten herzustellen." Fakt sei: Sein Mandant habe keine Geschäftsbeziehung mit M. gehabt, sondern mit M. als Mitarbeiter der Meinl Bank.

Kein Anspruch
"Das Klagsbegehren wird bestritten", kontern die Meinl Bank-Anwälte Kunz Schima Wallentin. "Die Meinl Bank hat das Verhalten Ms., der dem Kläger unrichtige Depotnachrichten übermittelt hat, nicht zu vertreten." Nachsatz:"Die von M. vorgenommene Veranlagung entsprach der Risikobereitschaft des Klägers."

Auch habe M. den Schaden anerkannt, sich zur Wiedergutmachung verpflichtet und dem Geschädigten bereits Gelder überwiesen. Laut Christandl sind bisher 800.000 € geflossen. "Bis zum heutigen Tag steht nicht fest, ob die von M. angebotene Schadenswiedergutmachung tatsächlich durchgeführt werden kann", sagt Christandl. Es sei auch nicht nachgewiesen, dass keine Insolvenzgefahr bei M. besteht. Außerdem könne von einem ausreichenden Haftungsfonds zur Deckung des Schadens keine Rede sein.

"Lösung im Prinzip"
"Wenn es um Fehlverhalten Einzelner geht, ist es unser Ziel, hier schnelle, unbürokratische und faire Lösungen im Sinne der Kunden zu finden", erklärt Meinl-Sprecher Thomas Huemer. "Das ist im vorliegenden Fall unser Bestreben und durch die Vermittlung der Meinl Bank konnte ein Weg für eine Lösung im Prinzip gefunden werden. Der Prozess des Zurückzahlens des Geldes durch Herrn M. ist definiert und auf Schiene."


Quelle: WB vom 13.8.2009


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Gruß

  

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http://www.wirtschaftsblatt.at/home/boerse/bwien/387209/index.do?_vl_backlink=/home/index .do&_vl_pos=2.1.DT

An der Klagsfront rund um die MEL-Zertifikate muss die Meinl Bank erneut eine Niederlage einstecken. Richterin Eva Poech-Frauendorfer vom Bezirksgericht für Handelssachen in Wien hat in einem 51-seitigen Urteil (Aktenzahl 16 C 456/08p) die Meinl Bank dazu verurteilt, einem MEL-Anleger das Investment wegen Irrtums zurückzuzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Die Meinl Bank hat die in Paragraph 13 Wertpapieraufsichtsgesetz normierte Pflicht zur vollständigen und verständlichen Aufklärung des Anlegers über das Anlageobjekt verletzt", heißt es im Urteil. "Der Kläger hätte bei Kenntnis der wahren Umstände nicht in MEL-Zertifikate investiert." Im Mittelpunkt der Urteilsfindung stand der von der Meinl Bank "herausgegebene" MEL-Verkaufsfolder zur Kapitalerhöhung 2006 und 2007.

Laut Gericht lässt der Verkaufsfolder die Warnhinweise nicht nur zur Gänze vermissen, sondern sei mit "außergewöhnlicher Verheißung von Ertrag und Sicherheit" gespickt. Zugleich sei mit der Aussage "Hinter Meinl European Land steht die Unternehmensgruppe Julius Meinl" für den Kläger der Irrtum erweckt worden, heißt es im Urteil weiter, dass es sich bei MEL um eine österreichische Aktiengesellschaft der Meinl-Gruppe handeln würde".

Und: Dass MEL den Namen Meinl nur aufgrund einer Lizenzvereinbarung nutzen durfte, sei laut Gericht nicht erwähnt. Der tatsächliche MEL-Sitz auf Jersey finde sich lediglich versteckt unter zahlreichen Eckdaten auf der vorletzten Seite des Verkaufsfolders. "Aufgrund der konkreten Gestaltung ist nicht sichergestellt, dass ein Durchschnittsanleger diese Tabellenzeilen überhaupt in ihrer rechtlichen Bedeutung wahrnimmt." Besonders auffällig an dem Urteil ist dessen Umfang von 51 Seiten. Das hat seinen Grund: Die Richterin hat die fragwürdigen Geldflüsse im Zusammenhang mit der MEL-Kapitalerhöhung minutiös durchleuchtet.

"Ich freue mich sehr, dass erstmals ein Gericht die umstrittene Verwendung der Gelder der MEL für Aktienrückkäufe im Jahr 2006 und 2007 und die Investition von zwei Milliarden € in einen letztlich von der Meinl Bank verwalteten Karibikfonds und die persönliche Werbeempfehlung von Julius Meinl explizit festgestellt hat", sagt Anlegeranwalt Johannes Neumayer.

Berufung in Arbeit

"Die Meinl Bank wird gegen das vorliegende Urteil Berufung erheben, weil es dem Wertpapieraufsichtsgesetz, das umfassende Pflichten der konzessionierten Anlageberater regelt, eklatant widerspricht", kontert Meinl-Sprecher Thomas Huemer. "Es sind sämtliche gesetzlich geforderten Risikohinweise in den dem Anleger übergebenen und von diesem unterfertigten Unterlagen vorhanden." Die Meinl Bank putzt sich erneut an den Anlageberatern ab. Huemer: "Eine Werbebroschüre nimmt mitunter eine verkürzende Produktbeschreibung vor und es daher umso wichtiger ist, dass der Kunde von seinem Anlageberater kompetent und umfassend beraten wird." Nachsatz: "Die Meinl Bank ist zuversichtlich, dass das Urteil von der zweiten Instanz abgeändert werden wird."

  

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jeder richter ein anderes ergebnis

Handelsgericht Wien gibt erneut Meinl Bank Recht
Wien (OTS) -
- Verantwortung von Anlageberatern sowie Eigenverantwortung des
Anlegers klar festgestellt
- Kein von der Bank ausgelöster Irrtum des Anlegers

Das Handelsgericht Wien hat in einem am 27. August 2007
zugestellten Urteil die Klage eines MEL Anlegers abgewiesen und der
Meinl Bank Recht gegeben. Ähnliche Urteile ergingen bereits zuvor vom
Handelsgericht Wien sowie vom Landesgericht Feldkirch.

Das aktuelle Urteil hält klar die umfassende Informationspflicht
der Wertpapierdienstleister gegenüber ihren Kunden fest. Zudem sei
Anlegern auch eine gewisse Eigenverantwortung zuzumuten. Das Gericht
entschied, dass der vom Kläger behauptete Irrtum bei der Veranlagung
in MEL-Zertifikate - wenn ein solcher überhaupt bestehen sollte -
durch das konzessionierte Beratungsunternehmen veranlasst wurde und
sicher nicht durch die Meinl Bank.

Der Kläger hat im Jahr 2007 Zertifikate der MEL über einen
selbstständigen Anlageberater erworben. Im Rahmen der Beratung hatte
er auf dem Beratungsbogen eine hohe Risikobereitschaft angekreuzt und
zudem angegeben, dass eine auf seine spezifischen Verhältnisse
abgestimmte Beratung nicht erwünscht sei. Nachdem der MEL-Kurs
aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise gesunken war, klagte der
Anleger die Meinl Bank.

Vor Gericht brachte der Anleger vor, durch die Werbeprospekte von
MEL irregeführt worden zu sein. Das Verfahren ergab jedoch, dass der
Kläger die angeblich irreführenden Unterlagen gar nicht kannte. Das
Gericht stellte die Glaubwürdigkeit des Klägers in Frage und stellt
fest, "dass es befremdend erscheint, dass angeblich kaufentscheidende
Unterlagen vorgelegt werden, die der
klagenden Partei völlig unbekannt sind". Aus dem Beweisverfahren
hätten sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der vom
Kläger geltend gemachte Irrtum durch die Meinl Bank veranlasst wurde.
Gründe für den Irrtum waren vielmehr eine falsche Wahrnehmung des
Anlegers einerseits und die der Meinl Bank nicht zurechenbare
Fehlbezeichnung durch den Anlageberater des Klägers.

Meinl Bank Anwalt Prof. Georg Schima: "Das aktuelle Urteil
bestätigt, dass "Musterklagen" gegen die Meinl Bank, die von
Anlegeranwälten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Sachverhalt
vorformuliert werden, nicht zum Erfolg führen." Schima weiter: "Das
gilt erst recht, wenn der Anleger - wie im vorliegenden Fall - durch
einen konzessionierten Anlageberater beraten wurde, für dessen Fehler
die Meinl Bank laut dem Urteil des Handelsgerichtes Wien nicht
einzustehen hat."

Rückfragehinweis:

~
Meinl Bank AG
Pressestelle


Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com


Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

  

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Mit aller Macht: Ermittlungen gegen Julius Meinl sind zum Erliegen gekommen
Zwei Jahre nach Auffliegen des Meinl-Skandals sind die Ermittlungen gegen Julius Meinl zum Erliegen gekommen. Die Justiz hat sich bei der Aufklärung des mutmaßlichen Kriminalfalls beispiellose Patzer geleistet. Ein Strafverfahren rückt in immer weitere Ferne.

Es war zunächst nicht viel mehr als die Selbstreflexion eines Verzweifelten: „Ich werde in Österreich mit all dem assoziiert, was im Bankensektor falsch läuft“, klagte Julius Lindbergh Meinl einem Redakteur des britischen „Telegraph“ am 11. Mai dieses Jahres. „Ich kann keinen Fuß mehr vor die Türe setzen, weil die öffentliche Meinung gegen mich ist. Dabei habe ich nichts falsch gemacht.“

Eineinhalb Monate zuvor, am 1. April, war der Bankier mit britischem Pass wegen vermuteter Fluchtgefahr arretiert und nach zwei Nächten U-Haft gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden. „Ich bin der meistgehasste Mann in Österreich“, kons­tatierte er gegenüber dem „Telegraph“ und kündigte an: „Ich werde für den Ruf meiner Familie kämpfen.“ Für das Interviewfoto hatte er sich auch noch ostentativ seinen markanten Scheitel aus dem Gesicht gezogen, so als wollte er damit trotzig insinuieren: Soll ganz Österreich sich nur weiter über meine Frisur mokieren, die haben ja keine Ahnung, mit wem sie sich da eingelassen haben.

Schauplatz Wien, fast vier Monate später: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien muss in den kommenden Tagen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Abberufung ihres Meinl-Gutachters Thomas Havranek behandeln. Dieser war am 1. Juli auf Betreiben von Meinls Anwälten von Richterin Bettina Deutenhauser kurzerhand abberufen worden. Begründung: Befangenheit. Nach profil-Recherchen deutet immer mehr darauf hin, dass das OLG die Beschwerde der Anklagebehörde abschmettern wird, der Gutachter wäre damit endgültig aus dem Rennen.

Für Meinl heißt das: Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach Auffliegen des Skandals um verheimlichte Wertpapierrückkäufe bei der börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL, heute: Atrium European Real Es­tate) sind die ohnehin schleppenden Ermittlungen gegen ihn und mehrere andere Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs (es gilt die Unschuldsvermutung) endgültig zum Erliegen gekommen – denn ohne Gutachter und Gutachten stünde die Staats­anwaltschaft wieder mit leeren Händen da.

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, verdankt Meinl zweierlei: seinem Wohlstand und einer in jeder Hinsicht völlig überforderten Justiz. Spätestens seit der Verhaftung hat der Bankier eine für österreichische Verhältnisse beispiellose Kampagne lanciert, an deren Ende nicht weniger als die Reinwaschung von allen Vorwürfen stehen sollte. Meinls Anwälte, die Crème de la Crème der heimischen Jurisprudenz, waren über Monate unablässig damit beschäftigt, Ermittlungsfehler aufzuzeigen, Amtshaftungsklagen anzudrohen, Rechtsmittel zu formulieren oder überhaupt den Rechtsstaat infrage zu stellen. Flankiert wurde all dies von großflächigen Zeitungsinseraten – was gewisse Medien, zumal in krisenbedingt anzeigenarmen Zeiten, unvermittelt deutlich mildere Töne anschlagen ließ.

Die Reputation der Familie Meinl mag unwiderruflich angepatzt sein – doch die strafrechtlich möglicherweise relevanten Aspekte der Affäre drohen sich in Luft aufzulösen. Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, will das so natürlich nicht bestätigen, gesteht aber immerhin ein: „Hier versucht jemand, die Arbeit der Staatsanwaltschaft mittels einer Armada von Rechtsanwälten und sonstigen Beratern so schwer zu machen wie nur irgend möglich. Das ist zwar sein gutes Recht, aber wir haben so etwas noch nie erlebt.“

Julius Meinl will sich dazu nicht äußern, schon gar nicht gegenüber profil. Dafür sagt sein langjähriger Kompagnon Peter Weinzierl, selbst ein Beschuldigter: „Wir haben es hier mit einer einzigartigen Situation zu tun. Die von der Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren laufen doch allesamt außerhalb des rechtlichen Rahmens ab. Nur gibt es jetzt einen, der sich das nicht gefallen lässt und auch das Geld hat, das zu tun.“

Pannenserie. Tatsache ist, dass Meinl am 1. April nur aufgrund haarsträubender Patzer und Fehlinterpretationen der Ermittler verhaftet wurde. So vermutete man damals, Meinl werde sich in seinem Privatjet nach Uruguay absetzen, wo er ein „großes Anwesen“ besitze. Das erschien schon deshalb unplausibel, weil der Jet nicht einsatzfähig war und Meinl in Uruguay gar kein Anwesen hat. Tatsache ist auch, dass die Staatsanwaltschaft die plötzliche Fluchtgefahr aus einem belastenden „Vorgutachten“ des Sachverständigen Thomas Havranek ableitete, welches dieser auf Druck der Justiz in aller Eile und noch vor Abschluss der so genannten Befundaufnahme hatte erstellen müssen.

Tatsache ist schließlich, dass die Affäre eine andere Wendung genommen hätte, wäre Bettina Deutenhauser, Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien, mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Deutenhauser hatte den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Wien, beruhend auf Havraneks Expertise, Ende März unterschrieben; sie war es aber auch, die den Gutachter drei Monate später wegen angeblicher Befangenheit des Amtes enthob.

Havranek hatte sich im September 2007 in einem Gastkommentar im „Wirtschaftsblatt“ durchaus kritisch mit Julius Meinls Rolle in dem Skandal, der seinen Namen trägt, auseinandergesetzt. Dessen ungeachtet wurde er am 27. August 2008 von Staatsanwalt Markus Fussenegger mit der Erstellung eines Gutachtens betraut. Deutenhauser muss früh von Havraneks Publikation gewusst haben, da der Gastkommentar (Titel: „Der Mohr und die Corporate Governance“) vom ersten Tag seiner Bestellung an im Strafakt auflag.

Schlimmer noch: Als die Richterin den Haftantrag Ende März unterfertigte, waren die Einwände der Meinl-Seite gegen Havranek zumindest im Grauen Haus zu Wien bekannt. Schon einen Monat vor der Verhaftung hatte der Wiener Advokat Georg Schima die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen gegenüber der Staatsanwaltschaft infrage gestellt und dessen Abberufung eingefordert – zunächst erfolglos. Und trotz allem nahm Deutenhauser das Vorgutachten eines Sachverständigen, den sie später für befangen erklären sollte, zum Anlass, Meinl vorübergehend in U-Haft zu stecken.

Wie der richterliche Sinneswandel zu erklären ist, bleibt unklar. Eine Interpretation: Die Causa wuchs ihr schlichtweg über den Kopf. Dem Vernehmen nach soll sie intern immer wieder um die Zuweisung von Drogendelikten ersucht haben, da deren Aufklärung deutlich unkomplizierter ablaufe. Bezeichnend, dass die Richterin sich beim Verfassen ihres Ablehnungsbeschlusses keine besondere Mühe gab. „Der Beschluss der Kollegin entspricht zu 95 Prozent dem Schriftsatz der Meinl-Seite“, moniert ein Jurist am Wiener Straflandesgericht.

Verfahrensfrage. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens verheißt all das nichts Gutes. Sollte das Oberlandesgericht die von Deutenhauser verfügte Abberufung des Gutachters wider Erwarten aufheben, will die Staatsanwaltschaft Wien nach vorliegenden Informationen zwar einen zweiten Gutachter bestellen, um Havranek aus der Schusslinie zu nehmen. Und doch bliebe das Risiko, dass Meinl im Falle eines Strafverfahrens und einer späteren Verurteilung beim Obersten Gerichtshof Nichtigkeit geltend macht.

Sollte das OLG Havraneks Abberufung dagegen bestätigen, muss sich die Staatsanwaltschaft nach einem Havranek-Ersatz umsehen – und zwar im Ausland, das hat Richterin Deutenhauser so verfügt. Das wiederum kostet die Anklagebehörde wertvolle Zeit und den Steuerzahler einen Haufen Geld: Havraneks siebenköpfiges Prüferteam hat seit Mitte 2008 rund 6000 Arbeitsstunden in die Auswertung von Dokumenten und Datenträgern investiert, das von der Justiz zu tragende Honorar dürfte kaum unter 500.000 Euro liegen. Wird seine Befangenheit bestätigt, wäre der weitaus größte Teil seiner Arbeit völlig umsonst gewesen. Jeder neue Gutachter wird zwar nicht ganz von vorne beginnen müssen, da die meisten Beweismittel mittlerweile gesichert wurden. Und doch werden wieder Monate vergehen und neue Kosten entstehen. Das wiederum würde dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft jedenfalls bis Mitte kommenden Jahres auf eine aussagefähige Expertise warten müsste – bis es dann zu einer allfälligen Anklageschrift kommt, wäre auch das Jahr 2010 durch. Meinl und Entourage müssten sich, wenn überhaupt, folglich nicht vor 2011 vor Gericht verantworten. Zwischen dem Auffliegen der Affäre und einem allfälligen Strafprozess lägen dann gut und gern 4 – in Worten: vier – Jahre.

http://www.profil.at/articles/0935/560/249914/mit-macht-ermittlungen-julius-meinl-erliege n

  

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"profil": Meinl Bank zeigt Gutachter an
Utl.: Disziplaranzeige bei Kammer der Wirtschaftstreuhänder wegen angeblicher Befangenheit =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat die Meinl Bank eine
Disziplinaranzeige gegen Gutachter Thomas Havranek bei dessen
Standesvertretung Kammer der Wirtschaftstreuhänder eingebracht.
Havranek war wegen angeblicher Befangenheit auf Drängen der Bank
bereits Anfang Juli per Gerichtsbeschluss abberufen worden, die
Staatsanwaltschaft Wien hat dagegen beim Oberlandesgericht Wien
Beschwerde eingelegt. Havranek weist den Vorwurf der Befangenheit
zurück, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder wollte den Stand des
Verfahrens gegenüber "profil" nicht kommentieren.

  

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ein wunderwuzzi...

Grasser AG: Immobilien, Onlinereisen, Ezzes
04.09.2009 | 18:31 | HANNA KORDIK (Die Presse)

Sehr fleißig, unser Finanzminister a.D.: Karl-Heinz Grassers Job bei Julius Meinl ist zwar perdu, dafür ist er umtriebiger Unternehmer. Er berät, macht in Immobilien und neuerdings auch in Onlinereisebuchungen.

Seine berufliche Laufbahn hat sich Karl-Heinz Grasser wahrscheinlich ein bisserl anders vorgestellt. Zum Beispiel weniger mühsam. Zuerst, nach seinem Abgang aus der Politik vor über zwei Jahren, erzählte er noch gerne von den zahlreichen Angeboten aus der internationalen Hochfinanz, die er sondiere. Daraus wurde bekanntlich nichts. Dann heuerte er bei seinem Freund Julius Meinl an. Doch im April wurde die Meinl International Power, die den Anlegern vor allem Kursverluste gebracht hatte, aufgelöst – und Grasser war seinen lukrativen Managementjob los.

Aber wenigstens hat Grassers Selbstbewusstsein keinen Schaden genommen: „KHG ist nach wie vor eine Marke“, tönte er vor wenigen Monaten in einem Zeitungsinterview. Und: „Die Persönlichkeitsmarke KHG wird sich weiterentwickeln.“ Weil das aber als berufliches Betätigungsfeld nicht gerade abendfüllend ist, fügte er tapfer hinzu: Er wolle sich in Hinkunft „unternehmerisch betätigen“.

Da hat er nicht gemogelt. Grasser geht's auch wirklich recht rasant an. Im Juli beispielsweise ist er ins Immobilienbusiness eingestiegen. Gemeinsam mit dem 65-jährigen Immobilienzampano Ernst Karl Plech und dem Unternehmer Jürgen Schnabl hat Grasser die Wiener Immobilienfirma GPS gegründet. Klingt zwar nicht überbordend glamourös, aber Grasser hat da gleich alle Bedenken zerstreut: „Ich führe derzeit Gespräche mit zwei großen Fonds in Deutschland, die hier investieren wollen. Das wird keine kleine Maklerei. Wir haben ehrgeizige Ziele.“ Na dann.

Jetzt hat Österreichs früherer Finanzminister dem Firmenbuch schon wieder einen Besuch abgestattet. Seit wenigen Tagen hält er 13 Prozent an einer gewissen JaBo Software Vertrieb- und Entwicklung GmbH. Klingt reichlich spröde, ist es aber natürlich nicht. Nicht mit Grasser. Die Firma gehört nämlich mehrheitlich Hannes Jagerhofer. Und der wird im Lande immerhin als „Eventguru“ gefeiert.

Jagerhofer, Jahrgang 1962, gehört die Agentur ACTS, die allerlei Veranstaltungen organisiert. Einer breiten Öffentlichkeit ist vor allem das jährlich stattfindende internationale Beachvolleyballturnier in Klagenfurt bekannt. Und so nebenbei hat Jagerhofer auch die Online-Reisesuchmaschine checkfelix.com ins Leben gerufen, die als JaBo Software Vertrieb- und Entwicklung GmbH firmiert – Grassers neuestes unternehmerisches Betätigungsfeld.

Das Unternehmen ist Medienberichten zufolge rund 2,5 Millionen Euro wert. Jagerhofer ist mit checkfelix jedenfalls hochzufrieden: „Wir haben rund 700.000 Zugriffe im Monat, und dabei werden im Schnitt rund sieben Millionen Tickets vermittelt.“

Wie die Sache mit Grasser zustande kam? Jagerhofer: „Ich kenne Grasser schon ewig. Er war mit meinem Bruder in der Schule.“ Als Jagerhofers deutscher Partner dem Unternehmen vor Kurzem „aus privaten Gründen“ den Rücken kehrte, war halt Karl-Heinz Grasser zur Stelle.

Womit sich doch eine Strategie hinter Grassers seltsam-kunterbuntem Firmenportefeuille erkennen lässt: Der frühere Finanzminister vertraut stets auf gute, alte Freunde, wenn er sich „unternehmerisch betätigt“. Dementsprechend abwechslungsreich ist Grassers Firmenliste.

Nachdem er der Politik den Rücken gekehrt hatte und sich herausstellte, dass das mit dem Hochfinanzjob auch nichts werden würde, gründete Grasser mit seinen Freunden Walter Meischberger und Peter Hochegger die „Valora Solutions Projektbegleitung GmbH“. Die Geschäftsidee: Für Mergers und Acquisitions sollten internationale Kontakte hergestellt werden.

Daraus wurde dann doch nichts, Grasser gründete die Firma „Valuecreation“, mit der er in Unternehmen investieren und Beratungsleistungen anbieten will. Zwischendurch kam ihm aber Freund Meinl dazwischen: Grasser leitete also in der Folge die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP). Die machte zwar vor allem Schlagzeilen, weil sie horrende Managementgebühren von der MIP kassierte, aber Grasser blieb im Boot: „Es ist das Leichteste, beim ersten Problem zu sagen: Ich steige aus und verlasse das sinkende Schiff“, sagte Grasser einer Zeitung. Mit ihm jedenfalls nicht.

Was ihn freilich nicht daran hinderte, dem Unternehmertum zu frönen: Im Juli vergangenen Jahres etwa gründete Grasser die „SMW OG“, eine Vermögensberatung. Interessant auch sein Geschäftspartner: Das ist der 70-jährige Burckhard Graf, „Nenn-Onkel“ Grassers und im Jahre 2005 immerhin Anlass für eine parlamentarische Anfrage: Graf gehörte nämlich jener Porsche Cayenne, mit dem Grassers Exverlobte Natialia Corrales-Diez nächtens gegen einen Baum gefahren war. Die Grünen kritisierten daraufhin die offenbar symbiotische Beziehung des damaligen Finanzministers zu Graf. Der „Nenn-Onkel“ saß damals immerhin in den Aufsichtsräten des Bundesrechenzentrums und der Bundespensionskassen AG.

Auch die neue Immobilienfirma gründete Grasser mit einem alten Weggefährten: Ernst Karl Plech galt einst als Intimus der FPÖ unter Jörg Haider. Er war Aufsichtsrat der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), durfte die Übersiedlung des Wiener Handelsgerichts abwickeln und wurde unter Finanzminister Grasser zum Aufsichtsratschef der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete (Buwog).

Für die „Presse“ war Grasser entgegen bisheriger Usancen zu keinem Interview bereit. Er habe beschlossen, „zurückgezogener zu leben“, und lehne daher prinzipiell alle Interviews ab, wurde uns mitgeteilt.

Über sein unternehmerisches Konzept lässt er aber doch ausrichten, dass er das neue Immobiliengeschäft und die Beratertätigkeit via „Valuecreation“ als seine wesentlichen Standbeine betrachtet. Die Beteiligung an Hannes Jagerhofers Firma sei hingegen als „passive Finanzinvestition“ zu sehen. Grasser habe das Unternehmen schon länger beobachtet – es habe „viel Fantasie und viel Potenzial“.



  

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Er braucht sie nicht finanzieren,
sie kann schon selbst für sich sorgen.
Malen kann sie jedenfalls recht gut,
und als Designerin hat sie auch einen Ruf.

Auch wenn sie kein Geld hätte, fände ich sie interessant

  

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viel feind, viel ehr

http://www.profil.at/articles/0938/560/251230/profil-exklusiv-gutachter-thomas-havranek-o pfer-hacker-angriffs

Der Meinl-Skandal ist um eine unappetitliche Facette reicher: Die Justiz hat Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz und des Datenmissbrauchs aufgenommen. Nach profil-Recherchen wurde Thomas Havranek, Steuerberater und (noch) Meinl-Sachverständiger der Staatsanwaltschaft Wien, jüngst Opfer eines Hackerangriffs.

Über Havraneks privaten Internet-Account beim Provider UPC/inode wurde eine (mittlerweile gesperrte) Homepage mit NS-Inhalten ins Netz gestellt, darunter Hakenkreuze, Fotografien von Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Nazi-Gesänge und Links zu rechtsextremen Gruppierungen in Deutschland. Die Affäre flog überhaupt nur deshalb auf, weil ein „besorgter Bürger“ die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Wiener Neustadt in zwei gleich lautenden Sachverhaltsdarstellungen über die Existenz der Seite informierte.

Nach vorläufigen Erkenntnissen der Behörden deutet aber alles darauf hin, dass der – anonyme – Anzeiger selbst in die Sache verwickelt ist. Havranek hat nun seinerseits Anzeige wegen der Verleumdung und des Datenmissbrauchs eingebracht. „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wer dahinter stecken könnte“, so der Gutachter gegenüber profil. Einen direkten Zusammenhang zu seiner Gutachter-Rolle im Meinl-Skandal könne er derzeit jedenfalls „nicht erkennen“.

Havranek war im August 2008 von der Staatsanwaltschaft Wien beauftragt worden, den Skandal um verheimlichte Wertpapierrückkäufe bei Meinl European Land (heute: Atrium European Real Estate) aufzuarbeiten. Seither hat die Meinl-Seite den Gutachter auch öffentlich wiederholt der Unfähigkeit und der Befangenheit geziehen. Vorläufiger Höhepunkt: Am 1. Juli dieses Jahres wurde Havranek von Richterin Bettina Deutenhauser auf Drängen der Meinl Bank wegen angeblicher Voreingenommenheit in Zusammenhang mit einem meinl-kritischen Gastkommentar im „Wirtschaftsblatt“ aus 2007 abberufen – die Staatsanwaltschaft Wien hat dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien angemeldet, eine finale Entscheidung steht noch aus (profil berichtete ausführlich). Zum Drübersteuen brachte Meinl-Anwalt Georg Schima am 22. Juli auch noch eine Disziplinaranzeige gegen den offensichtlich unbequem gewordenen Sachverständigen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein – die absurde Begründung: „Verletzung der Ehre des Berufsstandes durch Annahme des Gutachterauftrages“.

  

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Meinl Bank zur profil-Berichterstattung über Nazi-Inhalte auf
Homepage von Gutachter Havranek
"Falsche, willkürliche und verleumderische Nähe zu Meinl hergestellt" =

Wien (OTS) - Die Meinl Bank verwahrt sich auf das Schärfste gegen
die Darstellung in "profil online" wo ein Zusammenhang zwischen einem
vermeintlichen Hackerangriff mit Nazi-Inhalten auf den
Sachverständigen Thomas Havranek und Meinl hergestellt wird.

Laut "profil online" wurde eine Website mit Nazi-Inhalten auf
Havraneks privatem Internet-account gefunden. Behörden würden
aufgrund einer anonymen Anzeige ermitteln.
"profil online" illustriert diese Meldung mit einem Photo von Julius
Meinl und stellt im gesamten Text sowie der Headline einen
Zusammenhang mit Meinl her.

Die Meinl Bank hält ausdrücklich und mit allem Nachdruck fest,
dass die Herstellung eines Zusammenhangs dieses angeblichen
Hackerangriffs mit der Meinl Bank oder ihr nahestehenden Personen
falsch, völlig willkürlich und verleumderisch ist.
Allein der Titel der heutigen OTS Meldung von profil, die den Artikel
bewirbt: "Meinl Skandal: Gutachter Havranek Opfer eines
Hackerangriffs" ist ein journalistisch unlauterer Versuch, einen
solchen Zusammenhang herzustellen.

Die Meinl Bank möchte diese Vorgangsweise der profil Redaktion
nicht weiter kommentieren, sondern ist überzeugt, dass dieser
untaugliche Versuch, den Namen Meinl auf diese Weise zu
diskreditieren, für sich selbst spricht.

Weiterführende Informationen:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 24 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

Rückfragehinweis:

~
Meinl Bank AG
Pressestelle

Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

  

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der leiter der handelsüberwachungsstelle in stuttgart wird wohl ausreichend qualifiziert sein - wahrscheinlich mehr als irgend jemand anderer.


Meinl Bank zu geplantem Gutachter für Turbozertifikate: "Weder in Österreich noch in Deutschland als Sachverständiger zugelassen" =

Wien (OTS) - - Nach Festhalten am befangenen Sachverständigen
Havranek nun
~
erneuter gravierender Fehler des Staatsanwalts
- Vorgeschlagener Gutachter hat keine Zulassung bei
österreichischem oder deutschem Verband für Sachverständige
- Turbozertifikate anderer Banken lösten Ende Juli 2007 Kurssturz
bei MEL aus - Meinl Bank würde fundierte Untersuchungen darüber
begrüßen
~
Nachdem Staatsanwalt Markus Fussenegger wegen seines
unverständlichen Festhaltens am mittlerweile wegen Befangenheit
abberufenen Gerichtssachverständigen Thomas Havranek und dessen
dilettantischem Gutachten in öffentliche Kritik geraten war, zeichnet
sich nun ein weiterer Fehltritt Fusseneggers ab: Die geplante
Bestellung von Andreas Freudenmann, der weder in Österreich noch in
Deutschland als gerichtlich beeideter Sachverständiger zugelassen
ist, zum Gerichtsgutachter, der die Rolle von Turbozertifikaten im
Zusammenhang mit Kursverlusten von MEL untersuchen soll.
Thomas Freudenmann, Leiter der Handelsüberwachungsstelle der
Stuttgarter Börse, ist als Sachverständiger weder beim "deutschen
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger" noch beim "Hauptverband der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Österreichs", noch beim "österreichischen Verband für
Gerichtssachverständige" zugelassen. Eine derartige Zulassung würde
gewährleisten, dass der Sachverständige über die nötige Erfahrung und
das juristische Know How verfügt, um ein Gutachten objektiv und im
Rahmen der Rechtsvorschriften erstellen zu können.
Absurde Aktionen
Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank AG: " Die Aktionen des
Wiener Staatsanwalts Markus Fussenegger zeigen, dass er das Verfahren
durch die Auswahl genehmer Gutachter in eine ganz bestimmte Richtung
lenken möchte. Nach dem befangenen Gutachter Thomas Havranek schlägt
Fussenegger nun einen Gutachter vor, der keine entsprechende
Zulassung hat." Man frage sich wie lange Fusseneggers Vorgesetzte
dessen Willküraktionen noch tolerieren wollen.
Turbozertifikate: Auslöser für Kursturz bei MEL
Grundsätzlich wertet die Meinl Bank den Versuch, die Rolle von
Turbozertifikaten in Zusammenhang mit MEL - Kursverlusten zu
untersuchen, positiv. Denn diese - von anderen österreichischen und
europäischen Banken ausgegebenen - Turbozertifikate waren im Zeitraum
vom 26. Juli bis 31. August 2007 wesentlich für Kursstürze bei der
MEL mitverantwortlich.
Turbozertifikate sind hochspekulative Wertpapiere, mit denen auf
fallende oder steigende Kurse gesetzt wird. Wenn der Kurs des
betreffenden Wertpapiers unter einen bestimmten Wert (Knockout)
sinkt, verfällt das Turbozertifikat, wodurch der Kurs weiter sinkt
und die nächste Knockout - Schwelle erreicht wird, was schließlich zu
einem Dominoeffekt ("Kaskade") und einem starken Kursverlust führt.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 24 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.
Rückfragehinweis:
~
Meinl Bank AG
Pressestelle

Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com
~

  

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> was
>schließlich zu
>einem Dominoeffekt ("Kaskade") und einem starken
>Kursverlust führt.


Mich würd brennend interessieren, warum man hier das Wort Kaskade in Anführungszeichen setzt und Dominoeffekt hingegen nicht.
Ist Kaskade etwas besonders böses, dass es noch dazu in Klammern kommt?

Sonst ist an dieser OTS-Aussendung nichts interessant.

  

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>Ist Kaskade etwas besonders böses


Eine Kaskade ist eine Form von Wasserfall, zu bewundern beispielsweise bei Slunj.

  

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natürlich nie umgesetzt - der umgang zb mit dem meinl-gutachter nach "prinzip strategiepapier" ist nur zufall


"profil": Meinl Bank: Internes Strategiepapier zum Umgang mit Gegenspielern aufgetaucht
Utl.: Laut Unterlage sollten ab 2008 gezielt Geheimdossiers angelegt und Strafanzeigen gegen Meinl-"Rebellen" eingebracht werden =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat die Meinl Bank 2008 ein
Strategiepapier zum Umgang mit den damals aktiven Meinl-"Rebellen"
erstellen lassen. Demnach sollten gezielt "Sündenregister" und
"prägnante Dossiers" zu ausgewählten Akteuren angelegt sowie mehrere
"Strafanzeigen" respektive "anonyme Anzeigen" eingebracht werden. Die
Meinl Bank bestätigt gegenüber "profil" die Authentizität des
Dokuments, das bei Hausdurchsuchungen im Februar beschlagnahmt worden
war: "Bei dem fraglichen Papier handelt es sich um einen
Strategievorschlag eines externen Beraters aus dem Jahr 2008
bezüglich der Aktivitäten der so genannten Rebellen." Die Vorschläge
seien allerdings "nicht umgesetzt" worden.

  

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>natürlich nie umgesetzt - der umgang zb mit dem
>meinl-gutachter nach "prinzip strategiepapier" ist
>nur zufall


Klar. Eine Umsetzung wäre strafbar gewesen. Verleumdung beispielsweise.

  

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Ich glaub am 5er werden sie sich die Zähne ausbeissen, der macht das schon gut und der unfähige Staatsanwalt tut das übrige hinzu.

Angefangen mit dem Gutachter, den der Meinl schon raus geschossen hat. Mit einem (Groß)teil der Anleger haben sie sich schon verglichen (Böhmdorfer). Wird nicht viel raus kommen.

  

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Aber an einem beißt er sich die Zähnt aus:

Der Vecernicek hat sich seit langem keinen Meinl-Kaffee mehr gekauft,
egal wie oft und wie teuer dafür geworben wird.

So ziemlich die einzige Rache, die dem kleinen Mann bleibt

  

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Meinl Bank zu angeblichem Strategie-Papier in profil Bericht: "Vorschläge eines externen Beraters nie umgesetzt"
Wien (OTS) -

- Bank hält sich an die Regeln transparenter und offener
Kommunikation
- Absurde Unterstellungen im profil Bericht werden zurückgewiesen
- Profil Artikel offenbar mehr von James Bond Filmen als von
fundierten journalistischen Recherchen beeinflusst

Ein in der aktuellen Ausgabe des profil zitiertes so genanntes
"Meinl Bank - Strategiepapier" war ein unverbindlicher Vorschlag
eines externen Beraters, aus dem Jahr 2008. Die dort angeführten
Ideen wurden von der Bank nicht umgesetzt. Es handelt sich nicht, wie
von profil behauptet, um ein "internes Strategiepapier der Meinl
Bank."


Im Zuge von Strategieentwicklungen werden viele Ideen auch
externer Berater entworfen und wieder verworfen. Genau das ist mit
dem von profil zitierten Papier geschehen. Anstatt der im Papier
eines externen Beraters vorgeschlagenen Methodik einer verdeckten
Öffentlichkeitsarbeit, entschied man sich bei der Meinl Bank für den
offenen und transparenten Weg.


Daher wurde auch niemals, wie im von profil zitierten Papier
vorgeschlagen, mit anonymen oder verdeckten Anzeigen operiert;
vielmehr hat die Bank offiziell und für jeden nachvollziehbar im
April 2009 zwei Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit
Aktivitäten der so genannten Rebellen eingebracht und dies auch
medial kommuniziert. Den Anzeigen wurde von der Staatsanwaltschaft im
Übrigen bis heute nicht nachgegangen.


Völlig unverständlich und tendenziös wird im weiteren Verlauf des
profil Artikels unterstellt, die Bank hätte Observationen und
Bespitzelungen von Personen durchführen lassen: Staatsanwälte sollten
bespitzelt worden, Abhörgeräte in den Räumlichkeiten der
Staatsanwaltschaft deponiert worden sein, ja sogar eine Nazi -
Homepage eines wegen Befangenheit abberufenen Gutachters soll
irgendwie mit der Meinl Bank zusammenhängen.


Möglicherweise hat der verantwortliche Redakteur in letzter Zeit
ein paar James Bond Filme zuviel gesehen, oder sich eher von der
Arbeitsweise eines Schriftstellers wie Dan Brown, als von Fakten
inspirieren lasse, so die Bank.


Die Meinl Bank weist die von profil vorgebrachten Vorwürfe und
Verdächtigungen in aller Deutlichkeit zurück. Sie hält ausdrücklich
fest, dass sie sich den Regeln transparenter, offener und
nachvollziehbarerer Kommunikation verpflichtet fühlt und sich daher
stets im Rahmen der Gesetze bewegt.


Weiters befindet sich das von profil zitierte Papier nicht im
Strafakt, sodass die Vermutung nahe liegt, dass es vom wegen
Befangenheit abberufenen Sachverständigen Thomas Havranek unter Bruch
seiner Verschwiegenheitsverpflichtungen an profil weitergeben wurde.


Im Sinne einer transparenten und offenen Blattkritik anlässlich
des vorliegenden profil Artikels zur Meinl Bank stellte man dort
fest, es sei erstaunlich, dass sich ein Nachrichtenmagazin, das sich
der kritischen Auseinandersetzung mit allen Parteien verpflichtet
fühlen sollte, nun schon seit zwei Jahren derartig unobjektiv und
einseitig über die Meinl Bank berichte.


Rückfragehinweis:



Thomas Huemer
Pressesprecher
Tel:+43 1 531 88 203
huemer@meinlbank.com
www.meinlbank.com

Herbert Langsner
Corporate Communications
Tel:+43 1 531 88 250
langsner@meinlbank.com
www.meinlbank.com

  

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Dass mit Widerstand zu rechnen sein würde, müsste Markus Fussen­egger vom ersten Tag an klar gewesen sein. Dass dieser aber gleich so heftig ausfallen würde, dürfte der Wiener Staatsanwalt und Chef­ermittler im Meinl-Skandal dann doch nicht erwartet haben. Seit Wochen nun steht Fussenegger im Zentrum einer in dieser Form beispiellosen Medienkampagne der Meinl Bank. In wiederkehrenden „Presseinformationen“ werden Amtshandlungen des Anklägers regelrecht seziert – voreingenommen soll er sein, willkürlich und obendrein völlig überfordert. Mitte vergangener Woche verstieg sich die Bank gar zu der perfiden Frage, wie lange Fusseneggers Vorgesetzte all das noch „tolerieren“ wollten.

Der Staatsanwalt weiß sich in bester Gesellschaft. Ähnliches hatte sich schon der von ihm verpflichtete Meinl-Gutachter Thomas Havranek anhören müssen – ehe er am 1. Juli auf Drängen der Bank von Richterin Bettina Deutenhauser wegen angeblicher Befangenheit abberufen wurde (profil berichtete ausführlich).

Und davor waren es die so genannten Rebellen – eine Gruppe aufsässiger Investoren, denen es im Vorjahr nach wilden Auseinandersetzungen gelungen war, mit Airports ­International und Power International zwei der einst drei Meinl-Börsengesellschaften aus der unseligen Umklammerung der Meinl Bank zu lösen. Auch sie bekamen die Intensität des Meinl’schen Furors mehrfach zu spüren.

Für die Meinl Bank im Allgemeinen und Julius Meinl im Besonderen steht naturgemäß viel auf dem Spiel: Immerhin wird der Bankier verdächtigt, die 2007 aufgeflogenen Wertpapierrückkäufe bei Meinl European Land (MEL, heute Atrium European Real Estate) angeordnet und Anleger dadurch massiv geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wien wähnt Betrug und Untreue, schlimmstenfalls drohen eine Anklage und bis zu zehn Jahre Haft. Am 1. April war Meinl verhaftet und nach zwei Nächten hinter Gittern gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Er bestreitet die Vorwürfe vehement, bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Julius Meinl hat fraglos gute Gründe, für Reputation und Straffreiheit zu kämpfen. Und er hat alles, was es dazu braucht: die Zeit, das Geld, die Berater – und offensichtlich auch einen Plan.

Das Konzept. profil liegt ein 2008 verfasstes internes Strategiepapier der Meinl Bank vor, das im Zuge einer Hausdurchsuchung am 17. Februar dieses Jahres von den Behörden konfisziert wurde. Das Dokument ist eine schmucklose und obendrein ziemlich schlampig redigierte Handlungsanleitung zur systematischen Diskreditierung von Gegenspielern. Die darin angeführten „Maßnahmen“ lassen jedenfalls erahnen, wie gegebenenfalls vorgegangen werden sollte, um unbequeme Akteure in die Bredouille zu bringen: etwa durch die Erstellung von „Sündenregistern“ und „prägnanten Dossiers“, die Verbreitung selektiver Informationen über das Internet, die Versorgung von Journalisten mit „Exklusivgeschichten“ – vor allem aber durch das Einbringen von „Strafanzeigen“ respektive „anonymen Anzeigen“ gegen ausgewählte Meinl-Gegner.

Allein schon Titel und Einleitung des Elaborats lassen erahnen, in welche Richtung die Reise gehen sollte: „Strategische Inputs ‚Öffentlicher Druck auf die R‘“. Das Kürzel „R“ bezieht sich auf besagte Rebellen, welche die Meinl Bank 2008 aus lukrativen Verträgen mit Meinl Airports International (heute AI Airports International) und Meinl International Power (heute PI Power International) drängten. Bezeichnenderweise ist in dem Dokument auch kein Name ausgeschrieben, es braucht jedoch in Kenntnis der Zusammenhänge keine Fantasie, um diese klar zuzuordnen: „Durch geeignete Maßnahmen soll sich das unseriöse Agieren der R-Repräsentanten auch in einem ­unseriösen (oder noch schlechteren) Image widerspiegeln. Nachdem ‚normale‘ Geschichten von den Medien nur in sehr ungenügendem Ausmaß aufgegriffen werden, sollte nun langsam einen Schritt weitergegangen werden. Außerdem sollten vergleichsweise kleinere Skandale zu einem größeren Dossier zusammengefasst werden (‚Sündenregister‘).“

Wie genau das verstanden werden sollte, offenbart sich wenig später: „Es wurde bereits eine Recherche über das Board (hier: das im Sommer 2008 angetretene neue Direktorium von Airports International) durchgeführt, die wenig Substanzielles zu Tage gefördert hat. Es erscheint geboten, hier noch einmal nachzuhaken … Professionellen Rechercheur engagieren (wäre verfügbar) … Erarbeitung eines klar strukturierten und prägnanten Dossiers über die Aktivitäten der R.“

Doch das sollte nur ein Anfang sein. Unter dem Punkt „Empfohlene Maßnahmen“ heißt es: „Strafanzeige: Anwalt bringt namens eines Fonds … Strafanzeige gegen das Board ein. Diese Information medial als Exklusivgeschichte bringen … glaubwürdige Gründe für Strafanzeige finden … Anwalt und Fonds könnten in vergleichsweise kurzer Zeit gefunden werden (eventuell auch via Ausland) – einstweilen Vorformulierung der Strafanzeige.“

Und es kommt noch besser. Unter dem Schlagwort „Anonyme Anzeigen“ ist vermerkt: „Verfassen von – im Zeitverlauf – mehreren anonymen Schreiben über Handlungen (Marktmanipulation, Verdacht auf Insiderhandel etc.) von Herrn P. (Anm.: der Wiener Investor Alexander Proschofsky, einer der damaligen Rebellen) an Staatsanwaltschaft und Finanzmarktaufsicht, die auch – wieder anonym – Journalisten zugespielt werden sollen. Diese anonymen Anzeigen dürfen keine Spur zu M. (Anm.: Meinl) legen, sondern müssen andere Aktivitäten zum Gegenstand haben.“

Die Meinl Bank hat die Authentizität des Dokuments auf profil-Anfrage bestätigt. „Bei dem fraglichen Papier handelt es sich um einen Strategievorschlag eines externen Beraters aus dem Jahr 2008 bezüglich der Aktivitäten der so genannten Rebellen. Die Meinl Bank hat diese Vorschläge nicht umgesetzt“, präzisiert ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme. „Es ist Prinzip der Bank, offen und transparent zu kommunizieren. Daher wurde auch niemals, wie im Papier vorgeschlagen, mit anonymen oder verdeckten Anzeigen operiert; vielmehr hat die Bank offiziell und für jeden nachvollziehbar im April 2009 zwei Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit Aktivitäten der Rebellen eingebracht und dies auch medial kommuniziert.“

Das kann man so glauben oder nicht. Es mag reiner Zufall sein, dass ab Mitte des Vorjahres tatsächlich anonyme Anzeigen bei der Justiz eingingen. Und es mag ebenso ein Zufall sein, dass einigen Leuten darüber hinaus durchaus Merkwürdiges widerfahren ist. So hatte etwa die 2008 mit lautem Getöse ans Netz gegangene Homepage www.meinl-airports-rebellen.com nicht nur nichts mit den Rebellen zu tun, sie wurde vielmehr tatkräftig von der Meinl Bank unterstützt. Über diese Webseite wurden im Jahresverlauf massenhaft Postings zu angeblich krummen Geschäften der Rebellen lanciert. Dabei hatten sich Poster wie „lord of war“, „long john silver“ oder „pelikan4001“ vor allem auf den deutschen Rebellen-Repräsentanten Wolfgang Vilsmeier eingeschossen, der damals vorübergehend die Leitung von Airports International und Power International innehatte. Eine von Vilsmeier um den Jahreswechsel 2008/2009 in Auftrag gegebene Analyse ergab freilich, dass der weitaus größte Teil der Einträge über eine einzige IP-Adresse im Ausland platziert ­wurde.

In dem Meinl-Strategiepapier wird auf ebendiese Webseite Bezug genommen: „Durch Bekanntmachung der R-Seite konnten die Zugriffe um mehrere hundert Prozent gesteigert werden. Allerdings konnte sie sich noch nicht als glaubwürdige Plattform etablieren (Hauptgrund: noch zu viel M-Spin, der in der Form eher kontraproduktiv ist …). Damit diese Plattform noch stärker Info-Drehschreibe und Multiplikator sein kann, sollte an dieser Stellschraube gedreht werden … Der Seitenbetreiber … stellt 10 Fragen an das Board via OTS ­(Anmerkung: das Originaltextservice der Austria Presse Agentur) oder noch besser via Exklusivinterview. Inhalt: Beweggründe, wie viele Anti-R gibt es mittlerweile? … Sünden­register erstellen.“

Die Recherchen. Es lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, wie viele dieser „Sündenregister“ und „Dossiers“ tatsächlich aufgesetzt wurden, was darin über wen stand und wie diese verwendet wurden. Fakt ist, dass es Recherchen braucht, um an entsprechende Informationen zu gelangen. Fakt ist auch, dass Vertreter der Meinl-Rebellen – und nicht nur sie – ab Mitte 2008 plötzlich gesteigertes Fremdinteresse an ihrem Privatleben registrierten. Alexander Proschofsky etwa soll in einem seiner Wiener Zinshäuser von einem angeblichen Mitarbeiter der Statistik Austria stellig gemacht worden sein. Dieser begehrte im Rahmen einer behaupteten „Erhebung“ zunächst ziemlich detaillierte Auskünfte über Proschofskys Lebensumstände – konnte aber weder einen validen Ausweis noch eine gültige Telefonnummer vorweisen. Unabhängig davon ging der Staatsanwaltschaft Wien im August des Vorjahres auch eine anonyme Anzeige gegen Proschofsky zu. Eine „erschrockene Aktionärin“ von Power International meldete der Justiz, der Wiener Investor (wörtliche Beschreibung: „an seiner Frisur gut erkennbar“) habe Teilnehmern einer kurz zuvor abgehaltenen Hauptversammlung „Gewalt“ angedroht. Die Anzeige wurde von der Justiz später verworfen. Proschofsky will sich dazu heute nicht äußern.

Wolfgang Vilsmeier wiederum soll im kleinen Kreis mehrfach beteuert haben, er werde „bespitzelt“, obendrein sollen Unbekannte sein Telefon abgehört und E-Mails abgefangen haben. Vilsmeier, auch er wollte gegenüber profil nicht Stellung nehmen, engagierte daraufhin über mehrere Monate private Personenschützer für sich und seine Familie. Es gibt naturgemäß keinen Hinweis auf eine Verwicklung der Meinl Bank. Dessen ungeachtet wird auch der im schweizerischen St. Gallen lebende Vilsmeier in dem Strategiepapier gewürdigt: „Strafanzeige gegen den Manager V. in der Schweiz. Verbreitung in Schweizer Medium (dann Transport über die Website) … Zeithorizont: Nach erfolgreicher Recherche zu V.“

Dieser bemerkenswerten Koinzidenzen nicht genug, kann mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Wien aus eigenen Erfahrungen berichten. „Wir haben Hinweise erhalten, dass Kollege Fussenegger, aber auch andere Staatsanwälte beschattet würden“, so Gerhard Jarosch, Sprecher der Anklage­behörde. „Wir konnten das allerdings nicht verifizieren und wissen folglich auch nicht, in wessen Auftrag das geschehen sein könnte.“ Dem Vernehmen nach sollen angebliche „Schulkameraden“ von Fussenegger unter anderem hartnäckig versucht haben, dessen Privatadresse bei der Justiz zu erfragen – mit Hinweis auf eine bevorstehende ­„Maturafeier“.

Besonders übel erwischte es freilich den nunmehr rechtskräftig abberufenen Meinl-Gutachter Thomas Havranek. Dieser bekam jüngst eine Vorladung zu einer Einvernahme durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Wie profil online vor zwei Wochen enthüllte, hatten sich Unbekannte illegal Zugang zu Havraneks privatem Internet-Account verschafft und von ihm unbemerkt eine Homepage mit Nazi-Inhalten ins Netz gestellt, darunter Hakenkreuze, Fotografien von Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Nazi-Gesänge und Links zu rechtsextremen Gruppierungen in Deutschland. Die Affäre flog überhaupt nur deshalb auf, weil ein „besorgter Bürger“ die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Wiener Neustadt am 12. August in zwei gleich lautenden Sachverhaltsdarstellungen informierte. Nach vorläufigen Erkenntnissen der Ermittler wurde die Seite bereits am 3. April aufgeschaltet – just der Tag, an dem Julius Meinl aus der U-Haft entlassen wurde (Havraneks Vorgutachten hatte den Bankier überhaupt erst dahin gebracht). Die Behörden gehen mittlerweile davon aus, dass der – anonyme – Anzeiger selbst in die Sache verwickelt ist, die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz laufen.

Die Reaktion der Meinl Bank fiel wenig überraschend sehr scharf aus: „Die Meinl Bank hält ausdrücklich und mit allem Nachdruck fest, dass die Herstellung eines Zusammenhangs dieses angeblichen Hackerangriffs mit der Meinl Bank oder ihr nahestehenden Personen falsch, völlig willkürlich und verleumderisch ist. Die Meinl Bank möchte diese Vorgangsweise der profil-Redaktion nicht weiter kommentieren, sondern ist überzeugt, dass dieser untaugliche Versuch, den Namen Meinl auf diese Weise zu diskreditieren, für sich selbst spricht.“ Analog dazu erhebt sich jetzt die Frage, wofür genau die Existenz des internen Strategiepapiers spricht.

http://www.profil.at/articles/0939/560/251995/exklusiv-ein-strategiepapier-meinl-bank-pla ene-diffamierung-gegnern

  

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auch ein seltsamer typ!?


Anzeige wegen Abhörung von Ex-Meinl-Gutachter Havranek
Heikle Aussagen in dem offenbar durch eine Täuschung zustande
gekommenen Gespräch =

Wien (APA) - Der vom Meinl-Prozess abgezogene Gerichtsgutachter
Thomas Havranek soll illegal abgehört worden sein. Dabei soll sich
ein Mann als britischer Investmentbanker ausgegeben und das unter
diesem Vorwand geführte Gespräch mitgeschnitten haben. Eine Anzeige
dazu ist bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangen, bestätigte
diese am Mittwoch einen Vorab-Bericht von "News". Der Vorgang sei
auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage des Grünen
Abgeordneten Peter Pilz an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner,
so "News".

In der Anfrage wird auch ausführlich auf die Aussagen eingegangen,
die Havranek dem angeblichen Geschäftsmann gegenüber getätigt haben
soll. So spricht er davon, dass einer seiner Partner der frühere
Innenminister Ernst Strasser (V), der andere der "am längsten
dienende General eines militärischen Geheimdienstes" sei. Havranek
will demnach einmal Hacker eingeflogen haben, die dann den Ringserver
der "österreichischen Bank" gehackt haben sollen.

Vor der Hausdurchsuchung bei Meinl will Havranek die
Staatsanwaltschaft beraten haben "was und wo man .. zu suchen hat.
Als wir dann die Hausdurchsuchungen gemacht haben, da haben wir genau
gewusst, welcher Safe wo steht, um die wichtigen Dokumente zu finden,
um diese Leute anzuklagen." Die Staatsanwaltschaft könne man
beeinflussen, indem man sie "gegen diese Leute unterstützt".
Nachforschungen im Strafregister seien zwar schwer, aber "wenn es
etwas im Strafregister gibt, dann werde ich es herausfinden".
Abhörungen seien möglich und würden zehntausend Euro pro Nummer und
Monat kosten.

Havranek lässt sich auch über Medien aus: Heute-Herausgeberin Eva
Dichand sei eine frühere Kollegin seiner Frau, aber die "graue
Eminenz hinter 'heute', die eingesetzt wurde um zu kontrollieren,
dass alles richtig läuft, ist mein Vater". Eva Dichand und sein Vater
seien aber "nicht die besten Freunde, weil er sie kontrolliert und
sie will mehr Geld herausnehmen als sie soll".

Havranek lässt sich über andere österreichische Persönlichkeiten
wie Martin Schlaff, Hans Dichand, Rudolf Fries und Erich Hampel oder
über die Medienberichterstattung zum Fall Meinl aus.

  

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Havranek lässt sich über andere österreichische Persönlichkeiten
wie Martin Schlaff, Hans Dichand, Rudolf Fries und Erich Hampel oder
über die Medienberichterstattung zum Fall Meinl aus.

wenn ich mir die Namen hier durchlese, wird er mir langsam sehr symphatisch, Gott sei Dank werden meine Telefonate nicht abgehört

  

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und die meinl reaktion läßt nicht auf sich warten

Meinl Bank zu Verwicklungen des ehemaligen Gerichtssachverständigen: "Erneuter Beweis für fehlende Legitimität bisherigen Verfahrens"
Utl.: - Klare Konsequenzen der Staatsanwaltschaft gefordert - Staatsanwaltschaft muss klären, ob sich Bankunterlagen noch in den Händen des befangenen ehemaligen Sachverständigen befinden =

Wien (OTS) - Mit Befremden nimmt die Meinl Bank die skandalösen
Verwicklungen zur Kenntnis, über die die aktuelle Ausgabe von News im
Zusammenhang mit dem ehemaligen, wegen Befangenheit abgesetzten
Gerichtssachverständigen, Thomas Havranek, berichtet.
Die Verstrickungen des ehemaligen Gerichtssachverständigen in
Abhörungen, geheimdienstliche Aktivitäten, Computer - Hacking bei
Banken, Beeinflussung der Staatsanwaltschaft und vieles mehr, lasse
die bisherige Vorgangsweise der Behörde gegenüber der Bank in einem
noch fragwürdigeren Licht erscheinen, als es sich ohnehin aus dem
bisherigen Agieren des zuständigen Staatsanwalts ergibt, heißt es aus
der Meinl Bank.
Havranek, der von sich behauptet, Einfluss auf die
Staatsanwaltschaft ausüben zu können, hat das bisherige Verfahren
gegen die Meinl Bank maßgeblich mitbestimmt. Havraneks durchgängig
fehlerhaftes und wertendes Gutachten war eine wesentliche Grundlage
für die Verhaftung von Julius Meinl, Hausdurchsuchungen in der Bank
und Einvernahmen von Mitarbeitern.
Die Konsequenzen sind aus Sicht der Bank klar: Das bisherige
Verfahren hat keine Legitimität. Es werde immer deutlicher, dass
dieses von Personen wesentlich beeinflusst wurde, deren Motive und
Methoden extrem fragwürdig sind. Auch die Tatsache, dass der
zuständige Staatsanwalt Markus Fussenegger - trotz offenkundiger
Befangenheit des Gutachters - bis zuletzt an diesem festgehalten hat,
ist vor dem Hintergrund des aktuellen Berichts im News äußerst
bedenklich.
Nun sei, so die Bank, die Staatsanwaltschaft am Zug klare
Konsequenzen zu ziehen:
~
- Es müsse dringend geprüft werden, wie und warum jemand mit einem
derartigen Umfeld und derart fragwürdigen Beweggründen überhaupt
als Sachverständiger ausgewählt wurde.
- Die Frage müsse geklärt werden, warum der zuständige Staatsanwalt
trotz klarer Hinweise auf die Befangenheit des Gutachters bis
zuletzt an diesem festhielt, selbst nachdem er von der
unabhängigen Richterin abberufen worden war.
- Veranlassung der Aufhebung der unrechtmäßigen und gesetzwidrigen
U-Haft von Julius Meinl und Rückzahlung der hinterlegten Kaution.
Ein entsprechender Antrag liegt bereits vor.
~
Heute, am 8.Oktober 2009, wird überdies eine Anfrage an Staatsanwalt
Fussenegger folgenden Inhalts eingebracht:
~
- Hat der mittlerweile abberufene Sachverständige gesetzwidrige
Ermittlungsschritte im Zusammenhang mit Meinl Bank gesetzt und
wenn ja welche?
- Wo befinden sich die im Zuge der Hausdurchsuchung mitgenommenen
Akten und Unterlagen? Befinden sich diese noch im Besitz von
Havranek?
- Wenn nein: Wann und an wen wurden diese Unterlagen übermittelt um
eine gesetzesmäßige Aufbewahrung sicherzustellen?
~
Weiterführende Informationen:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 21 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

  

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Das anonym an Staatsanwaltschaft und Medien übermittelte Abhörprotokoll über den Ex-Meinl-Gutachter Thomas Havranek ist möglicherweise nicht ganz echt. Havranek soll der Justiz nach Abhören des Mitschnitts erklärt haben, dass das Material zum Teil manipuliert worden sei, berichtet der "Standard" (Freitagausgabe). Zudem könne das Aufnahmedatum (21. Juli, 10:54 Uhr) so nicht stimmen. Unterdessen vermute man auf dem Computer von Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger einen Trojaner, so die Zeitung.

http://www.boerse-express.com/pages/819855

  

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"profil": Meinl Bank: Arbeiterkammer bringt Schadenersatzklagen ein
Utl.: MEL-Anleger fordern "Rückabwicklung" von Wertpapierkäufen =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, bringt die Arbeiterkammer im Namen
von Anlegern jetzt drei Schadenersatzklagen gegen die Meinl Bank vor
dem Handelsgericht Wien ein. In einem "profil" vorliegenden
Schriftsatz der AK heißt es: "In diesen Musterverfahren soll
abgeklärt werden, ob und inwieweit die Meinl Bank, der nach den
Kapitalmarktprospekten auf Grund der vertraglichen Verflechtungen ein
maßgeblicher Einfluss auf Meinl European Land zukam, nicht auch für
den den Anlegern entstandenen Schaden haftet." Die betrofffenen
MEL-Anleger fordern eine "Rückabwicklung", also die Rückgabe der
Wertpapiere gegen Rückerstattung des Kaufpreises nebst Schadenersatz
für die entgangenen Zinsen einer "Alternativveranlagung".
Die Meinl Bank weist jedwede Verfehlung zurück.

  

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Es waren mit die berührendsten Nachrichten der vergangenen Woche: Ver musste sich von Schulkameraden einst „Schweindl“ rufen lassen – und im Meinl-Skandal trägt er aber so was von keine Verantwortung. Nachzulesen in einem kuriosen „Gespräch“, das die Wiener Stadtzeitung „Falter“ am 28. Oktober publizierte.

Auf sechs Seiten mutiert Meinl da umstandslos vom Klassenfeind zum klassen Freund. Bemerkenswerter als das Dokument selbst ist dessen Entstehung. Die freie Journalistin Lara Theiss hatte für die bunte Wochenendbeilage der „Kronen Zeitung“ jüngst eine streichelweiche Serie über die Familie Meinl verfasst – und durfte hernach mit Ver an dessen Ansitz im steirischen Pöllau Tee „nach britischer Art“ genießen. Laut Meinl-Sprecher Herbert Langsner wurde dabei vereinbart, das „Interview“ vor einer allfälligen Veröffentlichung zu autorisieren – eine seit Jahrzehnten gängige Usance.

Doch dazu kam es irgendwie nicht
Hans Dichand wollte Meinls Selbstbespiegelung nicht abdrucken, woraufhin die Autorin mit dem – unautorisierten – Text bei „Österreich“-Gründer Wolfgang Fellner vorstellig wurde. Der wollte weder sie noch Ver, weshalb das Pamphlet schließlich beim „Falter“ landete. Dessen in medienethischen Fragen stets moralinsaurer Chefredakteur Armin Thurnher wusste zwar um die fehlende Autorisierung, verwarf aber angesichts eines vermeintlich auflagesteigernden „Aufrisses“ alle (durchaus angebrachten) Bedenken.

Was ihm prompt die Häme der Kollegenschaft eintrug
Freddie Kräftner etwa reagierte in der „Wiener Zeitung“ messerscharf: „Was in der Hausmitteilung als Scoop gefeiert wird, ist in Wahrheit eine Sauerei der Sonderklasse, ja eine journalistische Todsünde.“ Thurnher versucht sich jetzt in der hohen Kunst der Verrenkung: Die Autorisierung von Interviews sei eine „Unsitte, die bekämpft gehört“. Wie es der Zufall so will, ereilte uns vergangenen Freitag in anderer Sache ein Anruf von Helmut Elsner. Der Ex-Bawag-Chef berichtete von einem Interview, das er jüngst dem „Falter“ gewährte, aber wegen inhaltlicher Differenzen nicht autorisierte. Es ist bis heute nicht erschienen.

Unabhängig davon muss Ver sich demnächst mit weit Unerfreulicherem auseinandersetzen. Die Arbeiterkammer bringt jetzt im Namen verprellter Anleger vor dem Handelsgericht Wien drei Schadenersatzklagen gegen die Meinl Bank ein. In einer profil vorliegenden Dokumentation der AK heißt es: „In diesen Musterverfahren soll abgeklärt werden, ob und inwieweit die Meinl Bank, der nach den Kapitalmarktprospekten auf Grund der vertraglichen Verflechtungen ein maßgeblicher Einfluss auf Meinl European Land zukam, nicht auch für den Anlegern entstandenen Schaden hafte.“ Die betroffenen MEL-Anleger fordern eine „Rückabwicklung“, also die Rückgabe der Papiere gegen Erstattung des Kaufpreises nebst Schadenersatz für „entgangene Zinsen einer Alternativveranlagung“. Die Bank weist jedwede Verfehlung zurück.

Quelle: Profil vom 2.11.09


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Gruß

  

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Rasinger im Falter: "Meinl verhöhnt seine Opfer!"
06. November 2009 04:40

Herr Rasinger, Sie haben das Meinl-Interview im Falter gelesen. Was hat Sie daran aufgeregt?

Ich verfolge die Causa seit vielen Jahren und sehe, wie viele kleine Anleger durch Meinl-Produkte Geld verloren haben. Und zwar Leute aus den unteren Schichten. Meinl sagt heute, das täte ihm Leid, obwohl er keine der vielen Chancen der Wiedergutmachung genützt hat. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum er sich gerade im Falter selbst bemitleiden darf. Für Nicht-Betroffene ist das vielleicht ein kulinarisches Boulevardstück. Für seine Tausenden Opfer ist das Interview ein Hohn.

Meinls Sicht ist für die Causa aufschlussreich. Einem Journalisten mit dezidiert kritischem Zugang würde er sich jedoch niemals stellen.

Ich möchte Ihrer Chefredaktion keine Ratschläge erteilen. Der Umgang mit Meinl ist ja höchst schwierig. Meinl ist ein hochintelligenter, in Finanzangelegenheiten strategisch handelnder Mensch. Meiner Ansicht nach glaubt er, dass man sich in Österreich mit Geld alles kaufen kann. Derzeit versucht er wieder an die Tradition seines Großvaters anzuschließen. Mit viel Inseraten und Werbung in bunten Medien und eben mit Interviews.

Der Falter hat für den Abdruck des Interviews weder Geld noch Inserate erhalten.

Meinl wird sich über das Interview jedenfalls sehr gefreut haben. Er spekuliert auf die Vergesslichkeit der Öffentlichkeit. Nachdem er mit seinen Finanzprodukten netto mehrere Hundert Millionen Euro verdient hat, stellt er sich nun als das Opfer dar. Gleichzeitig habe ich in der Gastronomie noch nie so viele weiße Sonnenschirme mit dem Meinl-Mohrenkopf gesehen wie derzeit. Schauen Sie auf Ihre Kaffeeschale oder auf die Untertasse. Was sehen Sie? Mohrenköpfe. Das hat es bisher nicht gegeben. Er versucht sehr geschickt und subkutan den Glanz der alten Marke zu revitalisieren. Dazu gehört, Kritiker zum Schweigen zu bringen.

... wie den ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer ...

Er war einer seiner vehementesten öffentlichen Gegner. Meinl hat ihm still und heimlich einen attraktiven Vergleich angeboten. Seither haben sich Böhmdorfer und seine Mandanten komplett aus der Causa zurückgezogen. Angesichts der Summen, die Meinl verdient hat, sind solche Gelder für ihn Peanuts. Auch mich hat er mehrmals geklagt und versucht, meine Reputation zu zerstören.

Hat er versucht, Sie zu korrumpieren?

Natürlich. Ich habe 2003 vor seinen Finanzprodukten gewarnt. Danach hat er mich zu einem Gespräch eingeladen. Wir haben über Gott und die Welt geredet, parlieren kann er ja. Er bot mir ein Beratungsmandat an, ich habe abgelehnt. Er sagte, die Pflege der Kapitalmarktkultur sei ihm sehr wichtig. Er sei bereit, dafür Ressourcen für Expertisen bereitzustellen. Ich habe akzeptiert, ein von einer Rechtsanwältin treuhändig verwaltetes Konto eingerichtet. Später hat er über seine Medienkontakte verbreiten lassen, ich hätte ihn beraten und dafür Geld kassiert.

Wieviel hat er aufs Konto überwiesen?

Ungefähr 25.000 Euro.

Was haben Sie mit dem Geld gemacht?

Bisher noch nichts. Aber das werde ich für den Zweck einsetzen.

In der Causa MEL ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrugs und Untreue gegen Meinl. Bis dato ist strittig, ob etwa der heimliche Rückkauf von MEL-Zertifikaten über eine Treuhand-Konstruktion legal war.

Meinl selbst versucht es so darzustellen, als wäre es gerade noch legal gewesen. Das heißt noch lange nicht, dass es fair und anständig war.

Anstand wird im Kapitalismus nicht belohnt.

Das stimmt wohl. Meinl hat jedoch das Vertrauen, das ihm Dutzendtausende Kleinaktionäre entgegengebracht haben, missbraucht. Die MEL war eine Art Volksaktie. Ob er gegen Gesetze verstoßen hat, muss noch ausjudiziert werden. Sollte es am Ende legal gewesen sein, Produkte zu vertreiben, die dem Anleger Schaden und dem Initiator einen hohen Gewinn bringen, dann muss man über diese Gesetze diskutieren. Wegen der Komplexität der Konstruktion und der Vehemenz seines Beraterheers tut sich die Justiz jedenfalls sehr, sehr schwer.

Meinl sagte in dem Interview, schuld am Kursverfall sei die Wirtschaftskrise.

Das ist die billigste aller Ausreden! Gerade Leute vom Typ Meinl haben die Krise wesentlich mitverursacht.

Indem sie was gemacht haben?

Indem sie bewusst übertriebene Erwartungshaltungen erzeugt haben, die dazu beigetragen haben, dass es zu Blasen kommt. Bevor diese Blase geplatzt ist, haben sie davon profitiert. Auf Kosten jener, die nicht die entsprechende Intelligenz, Erfahrungen, Bildung und Informationsvorsprung besitzen. Wenn es gut gegangen wäre, wäre es deren Erfolg gewesen. Jetzt, wo es schlecht gelaufen ist, tragen die anderen die Schuld. Das ist perfid.

Das gleiche sagt Meinl über seine Anleger.

Aber er trägt ja auch die Verantwortung für ihre Verluste. Denen wurden Kursentwicklungen vorgegaukelt, die langfristig nicht risikolos realisierbar waren.

Waren die Verhaftung und die hohe Kaution von hundert Millionen Euro, zynisch gesagt, letztlich eine vertrauensbildende Maßnahme für Markt und Justiz?

Der ursprüngliche Staatsanwalt hatte über ein Jahr lang keine Hausdurchsuchung durchführen lassen. Da musste man sich schon fragen, ob nun jeder vor dem Gesetz gleich behandelt wird.

Meinl argumentiert, der Kleinanleger habe seine Gier geteilt.

Das ist ja schon wieder so billig! Meinl hat den Leuten das Investment in MEL-Aktien, die eigentlich Zertifikaten waren, als vernünftige Alternative zum Sparbuch propagiert. Vermögensberater, die in der Praxis allzu oft Keiler sind, haben das für ihn erledigt. Sie haben hohe Provisionen dafür kassiert und vor allem im privaten Kreis diese Wertpapiere als das bessere Sparbuch verkauft. Die niedrigen Sparbuchzinsen haben dabei geholfen.

... Meinl als die neue Sumsi ...

Genau. Ich kenne viele Leute, die ihre Abfertigungen, Pensionen oder Erlöse aus Eigentumswohnungen eingesetzt haben. Das sind von der Mentalität her Sparer. Die wollten niemals ein hochriskantes Wertpapier haben. Diesen Leuten nun Gier zu unterstellen, ist eine Verhöhnung!

Was sind denn das für Leute, die österreichischen Kleinanleger?

Der Österreicher ist nicht risikobereit, sondern konservativ und naiv und vertrauensselig. Er kennt sich bei Vermögensveranlagung nicht wirklich gut aus und will sich damit auch gar nicht beschäftigen. Er ist jahrzehntelang auf den Sparefroh konditioniert worden. Als Kinder wurden wir am Weltspartag alle in die Bank gebracht. Und bei den meisten hat seither keine Weiterentwicklung stattgefunden. Da war es ein leichtes, Leute, die für Risken nicht sensibilisiert waren, für Produkte wie MEL anzusprechen.

Meinl bezeichnet Leute wie Sie als selbsternannte Kleinanlegervertreter, die nur auf ihren eigenen Vorteil aus seien.

Das ist eine große Gemeinheit. Ich bin gewählt. Der Verein hat rund 4.000 Mitglieder. Ich bin weit über diese Gruppe hinaus eine oft kontaktierte Ansprechperson in Anlegerfragen geworden.

Jetzt rollt eine Klagsflut tausender Kleinaktionäre auf Meinl und beteiligte Vermögensberater zu. Was können sich die erwarten?

Die Leute werden bald resignieren, wenn sie drauf kommen, wie schwer es in Österreich ist, Schadensersatzansprüche zu realisieren. Für viele ist es auch wirtschaftlich unvernünftig, jetzt weitere Kosten auf sich zu nehmen. Sie haben bereits und werden ihre Einstellung zu Kapitalmarkt, Justiz und Politik ändern. Denn die Gesetze sind nicht im Interesse von Privatanlegern gemacht. Der Österreicher sagt in so einer Situation leider gerne: Na, da kann man halt nichts machen. Diese Mentalität hat Meinl mit seinen Helfershefern schamlos zu seinem Vorteil ausgenutzt.

Falter, 4.11.2009

  

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Die Meinl Bank hat den Höhepunkt der Krise überwunden und führt ihre Kunden nun zu Investmentfonds, nach London und nach Moskau.


Den Höhepunkt der eigenen Krise erlebte die Meinl Bank von April bis Mai des Jahres 2009, als Julius Meinl V festgenommen wurde. Im Bereich der Vermögensverwaltung sprangen der Privatbank damals die Kunden ab. „Kein Treasurer der Welt hat Freude daran, seinem Chef erklären zu müssen, warum er das Vermögen unbedingt bei der Meinl Bank verwalten lassen muss. Ich verstehe, dass es da zu einem Erklärungsnotstand kommt", sagt Meinl Bank-Chef Vorstand Peter Weinzierl. Über mehrere Monate arbeitete die Bank daher auf Hochtouren, um die Geschäftsbeziehungen zu erhalten, die Kunden zu beruhigen und um im Wertpapierhandel und im Zahlungsverkehr nicht ins Trudeln zu geraten. Der Gegenwind ist groß, schließlich werden derzeit 500 Prozesse gegen Anleger von MEL, MIP und MAI geführt. „Da kamen Partnerbanken, die mit uns keine Korrespondenzbeziehungen mehr wollten", so Weinzierl. „Da gibt einer Meinl Bank in Google ein, sieht die ersten zehn Geschichten und denkt sich: Oh my god!" Inzwischen habe sich die Lage allerdings wieder stabilisert, seit Sommer kann die Bank neue Kunden gewinnen. Allerdings hat sich die Produkt- und Beratungspalette geändert.

Ganz normale Fonds. So registriert die Bank etwa seit Sommer einen Zufluss an neuen Mitteln in der Vermögensverwaltung. Es seien auch ehemalige Anleger von Meinl European Land und Meinl Airports darunter, die nun wieder Zutrauen in die Bank und die Märkte fassen. „Viele von unseren Kunden sehen die Lage so wie wir, dass wir Opfer von Behördenwillkür sind", behauptet Weinzierl. Nun wollen sie klare Produkte. Weinzierl: „Die Leute wollen jetzt keine komplex strukturierten Vehikel kaufen, sondern die ganz normaken 08/15 Investmentfondsprodukte." Zwei Drittel der Neukunden investieren daher in die Fonds der Meinl KAG.

Kleine Oligarchen. Einen wahren Boom erlebt die Bank allerdings im Bereich Corporate Finance. Sie berät ihre Kunden bei Refinanzierungen und Umschuldungen und hat zu diesem Zweck ein Büro in London gegründet.
Außerdem eröffnet die Meinl Bank jetzt eine Niederlassung in Moskau, um sich dort auf M&A-Beratung im Gassektor zu stürzen. Die Größenordnung der Transaktionen liege zwischen 50 und 200 Millionen €. „Es geht um die Zweit- und Drittliga-Oligarchen, die Assets zusammengesammelt haben, die nicht ganz zusammenpassen. Die bereinigen nun ihre Portfolios." Weder die internationalen Großbanken noch lokale Player hätten diese Marktlücke bisher für sich entdeckt.

Vom ursprünglichen Ziel, ein Geschäftsergebnis von 20 Millionen € im Jahr 2009 zu erzielen, sei die Bank nun gar nicht weit entfernt. Weinzierl: "Wir haben nur eines unterschätzt, das waren die enorm hohen Kosten für Anwälte und Public Relations."


http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/branchen/396708/index.do?_vl_pos=r.1.NT

07.11.2009

  

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"trend": Meinl-Verfahren wird sich deutlich verzögern
Utl.: Bestellung des neuen Sachverständigen wird wegen Klärung von Verfahrensfragen erst nach Weihnachten, eine mögliche Anklageerhebung erst im Sommer 2010 erfolgen. =

Wien (OTS) - Die Bestellung eines Nachfolgers für den wegen
Befangenheit abgelösten Meinl-Gutachters Thomas Havranek und damit
auch eine mögliche Anklageerhebung wird sich deutlich verzögern. Das
berichtet das Wirtschaftsmagazin "trend" in seiner am Montag
erscheinenden Ausgabe. Der Wunschkandidat steht mit
Wirtschaftsprüfer Friedrich Kleiner, wie es aus Behördenkreisen heißt
bereits fest. Der Grazer, der als Gutachter im Bawag-Prozess bekannt
wurde und derzeit die Causa AvW prüft, soll sich dazu auch
prinzipiell bereit erklärt haben. Inwieweit er auf den Arbeiten
seines Vorgängers Havranek aufbauen darf, beziehungsweise ob und
welche Einvernahmen wiederholt werden müssen, ist noch völlig offen.
Wesentlicher Grund für die Verzögerungen sind jedoch andere,
vorgelagerte Entscheidungen. Denn im Verfahren gegen die Meinl Bank
und deren Chef Julius Meinl könnte es kommenden Jänner einen weiteren
Knalleffekt geben. Wie "trend" aus Gerichtskreisen erfuhr, haben die
Meinl-Anwälte den Antrag gestellt, der Staatsanwaltschaft den
spektakulären Fall zu entziehen. Gemäß der neuen Strafprozessordnung
führt zwar prinzipiell die Anklagebehörde das Verfahren, in
bestimmten, begründeten Fällen kann diese Funktion aber auch vom
Gericht wahrgenommen werden.
Die Meinl-Mannen führen seit Beginn des Verfahrens einen Kleinkrieg
gegen den zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger und kritisieren
ihn als tendenziös. Mit der Ablösung des Sachverständigen Thomas
Havranek wegen Befangenheit hat Julius V. an dieser Front auch einen
wesentlichen Etappensieg errungen.
Über den neuen Antrag dürfte in den Wochen nach Weihnachten
entschieden werden. Etwa zeitgleich soll auch eine Entscheidung über
die von Meinl geforderte Aufhebung der Untersuchungshaft sowie die
Rückerstattung der 100-Millionen-Euro-Kaution fallen, die auf Basis
des Havranek-Gutachtens erfolgt sind. Erst danach soll der
Sachverständige bestellt werden, berichtet der "trend". Damit halten
Juristen eine mögliche Anklageerhebung vor dem Sommer 2010 für
unwahrscheinlich. Seitens der Meinl Bank heißt es dazu lapidar: "Der
Ball liegt bei der Justiz."

  

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Vermutlich haben sie da sogar recht...

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Meinl Bank zu MEL-Werbung: "Nie mit Begriff 'Mündelsicher' geworben" =

Wien (OTS) -
- Gutachten von Univ. Prof Göth von November 2006 bestätigt Eignung
für Mündelgeldveranlagung im Rahmen eines Portfoliomix
- Unabhängiger Verwaltungssenat bestätigt: Hinweis auf Gutachten
auf Unternehmensfactsheet der MEL von Februar bis August 2007 war
berechtigt und nicht als Werbung verwendet
- Andere Immobilienunternehmen warben bereits 2004
mit "Mündelsicherheit"

~

Im Zusammenhang mit möglichen Anlegerklagen gegen die Republik
Österreich und die Österreichische Kontrollbank wurde heute erneut
kolportiert, die Meinl Bank hätte MEL Zertifikate ab November 2006
als mündelsicher beworben. Dies ist falsch und die Bank nimmt dies
zum Anlass, die diesbezüglichen Fakten darzulegen:

Die Meinl Bank bzw. die Meinl Bank Tochter Meinl Success
informierten im Februar bis August 2007 - also nach der letzten
Kapitalerhöhung der heutigen Atrium (ehemals MEL) - in einem
Factsheet darüber, dass eine Veranlagung in Atrium prinzipiell
"geeignet für Mündelgeldveranlagung" wäre. Das Factsheet vermittelte
einen Unternehmensüberblick und stellte keine Verkaufsunterlage oder
Werbung dar. Gleichzeitig wurde explizit angeführt, dass die
Veranlagung ein "Risiko bis hin zur Möglichkeit eines Totalverlustes"
birgt.

Der Hinweis auf die Eignung zur Mündelgeldveranlagung erfolgte in
keiner anderen Unterlage und die Meinl Bank bezeichnete Atrium zu
keinem Zeitpunkt als "mündelsicher".

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVA) gab in diesem
Zusammenhang der Meinl Bank Recht und bestätigte, dass die Meinl Bank
die "Eignung zur Mündelgeldveranlagung" nicht als Werbung verwendet
hat.

Die prinzipielle Eignung zur Mündelgeldveranlagung basierte auf
einem Gutachten des Sachverständigen Univ. Prof. Philip Göth vom
November 2006. Das Gutachten gibt eine Einschätzung darüber ab, ob
Atrium-Zertifikate im Rahmen eines sinnvollen Portfolio-Mix zur
Veranlagung von Mündelgeld geeignet erscheinen. Die abschließende
Genehmigung zur Veranlagung der Mündelgelder erfolgt jedoch durch das
Gericht.

Auch anderen an der Wiener Börse notierten Immobilienunternehmen
wurde die prinzipielle Eignung zur Mündelgeldveranlagung durch solche
Gutachten bescheinigt, und dies seitens der Unternehmen auch
kommuniziert - und zwar ausnahmslos wesentlich früher als bei
Atrium:


~

- Die Immofinanz AG beauftragte den Sachverständigen Leopold
Wundsam im Jahr 2004 mit der Erstellung eines solches Gutachtens,
das bis Herbst 2007 durch einen Unterpunkt auf der Webpage mit
der Bezeichnung "Mündelsicherheit" beworben wurde. In diesem
Zeitraum führte die Immofinanz AG zwei Kapitalerhöhungen im
Gesamtausmaß von 195 Mio. jungen Aktien durch.

- Der Sparkassen-Immobilien AG bestätigte der Sachverständige Univ.
Prof. Philip Göth die prinzipielle Eignung zur
Mündelgeldveranlagung durch ein Gutachten aus dem Jahr 2005. Auch
hier fand sich auf der Webseite der Gesellschaft bis Ende 2007
ein eigener Menüpunkt "Mündelsicherheit" und es erfolgten in
diesem Zeitraum zwei Kapitalerhöhungen.

- Die Bank Austria / Creditanstalt wiederum bezeichnete in
Veranlagungsvorschlägen für Kunden die Aktien der CA Immobilien
Anlagen AG als "mündelsicher". Wie oft die Aktie so beworben
wurde und ob ein Gutachten existiert, dass die prinzipielle
Eignung zur Mündelgeldveranlagung bescheinigt, entzieht sich der
Kenntnis der Meinl Bank.

~

Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank: "Andere
Immobilienunternehmen haben lange vor dem fact sheet der Atrium mit
dem Begriff "Mündelsicherheit" geworben. Die Finanzmarktaufsicht hat
daran nichts beanstandet. Umso unverständlicher sind die mittlerweile
vom UVA aufgehobenen Strafbescheide der FMA ausschließlich gegen die
Meinl Bank. Diese nicht gerechtfertigten Strafbescheide haben für die
Republik das Amtshaftungsdilemma erst ausgelöst."

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

  

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wir werden ihn vermissen

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Herbert Langsner verlässt Meinl-Bank

Wien (OTS) -
- Ex-Format-Herausgeber mit neuem Kommunikationsberatungs-Projekt
- Thomas Huemer ab Februar Allein-Pressesprecher der Meinl Bank

Der frühere Format-Herausgeber Herbert Langsner, seit Oktober 2007
Pressesprecher der Meinl Bank, verlässt das Unternehmen per 31.
Jänner 2010. Die Trennung erfolgt "einvernehmlich und in aller
Freundschaft", wie Bank-Vorstand Peter Weinzierl und Herbert
Langsner heute in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten.

Langsner startet im Februar ein neues Projekt im Bereich der
Kommunikationsberatung. Vor seinem Engagement bei der Meinl Bank war
der 52jährige Jurist Herausgeber des Wirtschaftsmagazins Format und
davor Chefredakteur von News.

Julius Meinl, Aufsichtsratvorsitzender der Meinl Bank: "Ich möchte
mich bei Herbert Langsner ganz persönlich für seinen Einsatz und
seine Loyalität in schwierigen Zeiten bedanken. Er hat wesentlich
dazu beigetragen, dass die Kampagne gegen die Meinl Bank und gegen
meine Person in den letzten Monaten weitgehend neutralisiert werden
konnte und in allen Bereichen wichtige Erfolge erzielt wurden."

Alleiniger Pressesprecher der Meinl Bank ist ab Februar somit
Thomas Huemer, 39, der im Juni 2009 zur Meinl Bank gestoßen ist.
Huemer war zuvor acht Jahre lang Pressesprecher der OMV.

Weiterführende Informationen:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

  

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Meinl fährt gegen AdvoFin schwere Geschütze auf
18.12.2009 | 19:00 | (Die Presse)

Die Meinl Bank schlägt zurück. Laut "Presse"-Informationen hat das Institut bei mehreren Behörden Sachverhaltsdarstellungen eingebracht. Die Bank stellt das Geschäftsmodell von AdvoFin grundsätzlich infrage.


Wien (höll). Die Meinl Bank ist mit einer Klagsflut von tausenden geschädigten Anlegern konfrontiert. Die meisten mutmaßlichen Opfer lassen sich vom Prozessfinanzierer AdvoFin vertreten. Nun schlägt die Meinl Bank zurück. Laut „Presse“-Informationen hat das Institut bei mehreren Behörden Sachverhaltsdarstellungen eingebracht. Nächste Woche wird auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeschaltet. Die Meinl Bank stellt das Geschäftsmodell von AdvoFin grundsätzlich infrage. „Bei AdvoFin sind die Besitzverhältnisse nicht genau geklärt. Wir fordern die Behörden auf, sich einmal diese Gesellschaft anzusehen“, sagt Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl. 47,08 Prozent von AdvoFin gehören laut Firmenbuch einer in Liechtenstein ansässigen Aktiengesellschaft „Capital Leben“. Weitere 41,25 Prozent werden von „Telor International Limited“ mit Sitz auf der britischen Steueroase „Isle of Man“ gehalten.


Hintergrund: AdvoFin hat nach eigenen Angaben gegen die Meinl Bank schon drei Sammelklagen für mehr als 3000 Anleger der früheren Immobilienfirma „Meinl European Land“ (MEL) eingebracht. Bis März 2010 sollen noch einmal fünf Sammelklagen folgen. „Wenn wir alles zusammenrechnen, vertreten wir 8000 Geschädigte“, sagt AdvoFin-Chef Franz Kallinger. Den Gesamtschaden beziffert er mit 148 Mio. Euro. Damit muss sich die Meinl Bank auf einen der größten Zivilprozesse in der Geschichte der Zweiten Republik einstellen.



Meinl: Heuer keine Dividende
Das Institut wird für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende an seine Eigentümer ausschütten. Der Jahresgewinn von zehn bis zwölf Millionen Euro soll in die Rückstellung für Prozesskosten fließen.

In den meisten Klagen verlangen die Anleger die Rückabwicklung der Investments wegen falscher oder fehlender Informationen. Eine der Hauptvorwürfe lautet, die MEL-Papiere seien in der Werbung als „mündelsicher“ angepriesen worden. Die Meinl Bank bestreitet alle Vorwürfe.

Kleinanleger können ihre Ansprüche kostenlos und ohne Risiko an einen Prozessfinanzierer abtreten. Geht das Verfahren verloren, trägt AdvoFin sämtliche Kosten. Als Gegenleistung verlangt die Firma allerdings eine Erfolgsprämie von bis zu 34 Prozent des eingeklagten Schadens. AdvoFin ist in Österreich bei allen großen Anlegercausen (Immofinanz, Madoff, AvW und Amis) im Geschäft.



Viele Sachverhaltsdarstellungen
Die Meinl Bank will mit Sachverhaltsdarstellungen folgende Punkte klären:
Gebühren: Die MEL-Anleger treten sämtliche Ansprüche an AdvoFin ab. Nach Ansicht der Meinl Bank müsste bei solchen Transaktionen eine Zessionsgebühr (Abtretungsgebühr) in der Höhe von 0,8 Prozent abgeliefert werden. Daher hat das Institut den Prozessfinanzierer beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien angezeigt. „Dieser Vorwurf geht ins Leere“, kontert AdvoFin-Chef Kallinger. Die Frage der Zessionsgebühr sei schon bei früheren Prozessen geklärt worden.
Banklizenz: Die Meinl Bank verlangt, dass die Finanzmarktaufsicht das Geschäftsmodell des Prozessfinanzierers unter die Lupe nimmt. „Unserer Ansicht nach braucht AdvoFin eine Banklizenz“, so Meinl-Bank-Vorstand Weinzierl. Denn AdvoFin fungiere in vielen Fällen wie eine Bank. „Auch das ist nicht richtig. Wir haben bei der Gründung von AdvoFin die Sache geprüft. Wir brauchen keine Banklizenz“, versichert Kallinger.
Inkassobüro: AdvoFin hat keinen Gewerbeschein, um ein Inkassobüro betreiben zu können. Daher hat die Meinl Bank das Magistrat der Stadt Wien eingeschaltet. Denn die MEL-Anleger müssen mit AdvoFin eine sogenannte „Abtretungserklärung zum Inkasso“ unterschreiben. Wegen des fehlenden Gewerbescheins empfiehlt die Meinl Bank, das Magistrat der Stadt Wien möge gegen den Prozessfinanzierer „ein Verwaltungsstrafverfahren“ einleiten.

Kallinger: „Wir haben auch diesen Punkt abgecheckt. Wir brauchen keinen Gewerbeschein.“

  

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Meinl Bank: Klage gegen Arbeiterkammer wegen willkürlicher und rechtsmissbräuchlicher Vorgehensweise gegen Institut eingebracht =

Wien (OTS) -
- Gesunde Meinl Bank wird von AK mit Klagen eingedeckt - heimische
Banken mit Milliardenunterstützung durch Steuerzahler werden
nicht kritisiert
- Dies verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz - Klage beim
Landesgericht Wien eingebracht
- MEL- Werbung unterschied sich qualitativ nicht von Werbung
anderer Immobiliengesellschaften
- Wirtschafts- und Finanzkrise führte weltweit zu Kursverlusten -
nicht nur bei MEL
- Aktienkauf auf Probe wäre fatales Signal für heimischen
Kapitalmarkt
~

Im Zusammenhang mit der Diskussion um MEL-Anlegerverfahren setzt
sich die Meinl Bank nun gegen eine als willkürlich und
gleichheitswidrig bezeichnete Vorgangsweise der Arbeiterkammer (AK)
zu Wehr. Die AK geht seit 2008 mit juristischen Mitteln
öffentlichkeitswirksam gegen die wirtschaftlich auf gesunden Beinen
stehende Meinl Bank vor, während die großen Banken Österreichs, die
mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt werden, von der
Interessenvertretung nicht angegriffen werden. Die AK kritisiert
hauptsächlich MEL-Werbeaussagen der Jahre 2006 und 2007. Die
MEL-Werbung unterschied sich jedoch qualitativ nicht von jener
anderer Veranlagungen, insbesondere der Immobiliengesellschaften;
gegen diese setzte die AK keine rechtlichen Schritte. Nach Ansicht
der Bank verstößt die AK mit diesem Vorgehen gegen den
Gleichheitsgrundsatz, an den diese als Körperschaft öffentlichen
Rechts gebunden ist. Eine entsprechende Klage wurde seitens der Bank
bereits beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.

Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: "Die Meinl Bank hat sich im
Rahmen ihrer Tätigkeit für MEL immer im Rahmen des geltenden Rechts
bewegt. Dennoch ist unser Institut seit nunmehr zwei Jahren einer
willkürlichen und selektiven Kampagne durch die Arbeiterkammer
ausgesetzt. Während die großen Banken dieses Landes mit Milliarden an
Steuergeldern unterstützt werden, fährt die Arbeiterkammer eine
beispiellose Kampagne ausschließlich gegen die Meinl Bank, die keinen
Cent an öffentlichen Geldern benötigt und wirtschaftlich gut dasteht.
Dagegen wehren wir uns." Im Zuge der internationalen Wirtschaftskrise
kam es zu Kursverlusten bei allen Immobilenunternehmen, dennoch picke
sich die Arbeiterkammer die Meinl Bank für ihre
öffentlichkeitswirksamen Kampagnen heraus, so Weinzierl. "Hier wird
die staatliche Autorität, die der AK verliehen ist, auf nur ein
einziges Ziel hin ausgenutzt und missbraucht. Das widerspricht dem
Gleichheitsgrundsatz." Weinzierl bezeichnete es als unverantwortlich,
dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts die wirtschaftlich gesunde
Meinl Bank und damit auch ihre Mitarbeiter zu schädigen versuche.

Meinl Bank - update zu Anlegerklagen

Derzeit sind knapp über 1000 Zivilklagen von Anlegern in
Zusammenhang mit MEL anhängig. Diese Klagen betreffen Kursverluste
der Gesellschaft - ausgelöst durch die internationale Finanzkrise im
Jahr 2007. Der Großteil der Klagen bezieht sich auf angebliche oder
tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige
Finanzberater. Die Bank steht auf dem Standpunkt, dass die Berater
für allfällige Beratungsfehler zu haften haben, wie dies auch vom
Gesetzgeber vorgesehen ist. Für diese Verfahren wurden dennoch
ausreichende Rücklagen und Rückstellungen gebildet, darüber hinaus
ist die Meinl Bank weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus
kapitalisiert. Die Klagen beeinträchtigen in keiner Weise die
wirtschaftliche Stabilität des Instituts.

Derzeit liegen rund ein Dutzend Urteile in erster Instanz vor,
wobei sich das Bild uneinheitlich darstellt: Etwa die Hälfte der
Urteile bestätigt, dass Anleger, die in Aktien investieren, auch mit
Kursverlusten rechnen müssen. Erst am 30. Dezember 2009 entschied das
Landesgericht Salzburg, dass "(d)as Risiko beim Aktienkauf jedem
Durchschnittsmenschen bewusst sein (muss..)".

Die anderen Urteile ignorieren sowohl Eigenverantwortung des
Kunden, der mit seiner Unterschrift unter ein Risikoprofil und
Beratungsprotokoll seine Kenntnis von den Risiken bestätigt hat, wie
auch allenfalls die gesetzlich definierte Verantwortung der
Finanzberater. Gegen diese Urteile hat die Bank Berufung eingelegt
und ist zuversichtlich, im Instanzenweg Recht zu bekommen.
Grundsätzlich schließt sich die Bank der Rechtsmeinung an, dass
Aktienkauf auf Probe, also Gewinnmitnahmen bei steigenden Kursen und
Schadensersatzklagen bei sinkenden Kursen, irreparable Auswirkungen
auf den österreichischen Kapitalmarkt hätte.

Werbung

Im Zusammenhang mit Anlegerklagen wird oftmals behauptet,
MEL-Anleger wären durch Werbemaßnahmen der MEL oder der Meinl Bank
irregeführt worden. Dies entspricht nicht den Tatsachen, vielmehr
stellte MEL die damalige Unternehmenssituation den Tatsachen
entsprechend dar und deren Werbeaussagen unterschieden sich
qualitativ nicht von jenen anderer Immobiliengesellschaften, deren
Kurse ebenfalls im Zuge der Wirtschaftskrise zurückgegangen waren
(siehe Beilage). Das Landesgericht Salzburg bestätigte in seinem
Urteil vom 30. Dezember 2009 überdies, dass die Verkaufsunterlagen
und der Prospekt von Meinl Success Finanz AG auf mögliche
Wertschwankungen hingewiesen hatten.

Immer wieder wird auch kolportiert, die Meinl Bank hätte
MEL-Zertifikate ab November 2006 als mündelsicher beworben. Dies ist
falsch. Die Fakten: Die Meinl Bank bzw. die Meinl Bank Tochter Meinl
Success informierten im Februar bis August 2007 - also nach der
letzten Kapitalerhöhung der MEL - in einem Factsheet darüber, dass
eine Veranlagung in MEL prinzipiell "geeignet für
Mündelgeldveranlagung" wäre. Das Factsheet vermittelte einen
Unternehmensüberblick und stellte keine Verkaufsunterlage oder
Werbung dar. Gleichzeitig wurde explizit angeführt, dass die
Veranlagung ein "Risiko bis hin zur Möglichkeit eines Totalverlustes"
birgt. Der Hinweis auf die Eignung zur Mündelgeldveranlagung erfolgte
in keiner anderen Unterlage und die Meinl Bank bezeichnete MEL zu
keinem Zeitpunkt als "mündelsicher".
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) gab in diesem
Zusammenhang der Meinl Bank Recht und bestätigte, dass die Meinl Bank
die "Eignung zur Mündelgeldveranlagung" nicht als Werbung verwendet
hat.

Weiterführende Informationen:

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.


Beilage: Auswahl Werbeaussagen Immobiliengesellschaften im Zeitraum
2005 bis 2007

CA Immo:


~
- "CA Immo AG setzt auf Sicherheit und nachhaltige Erträge"
(Advertorial, Juli 2005)
- "Wenn's an der Börse stürmisch wird, rücken Werte in den
Vordergrund, denen sich CA Immo seit jeher verpflichtet fühlt:
substantieller Wert und langfristige Strategie (Inserat, Dez
2007)
- "Wenn Sie heute in hochwertige Immobilien investieren, werden es
Ihre Kinder einmal leichter haben. Die CA Immo Aktie überzeugt
seit vielen Jahren mit stetigem, sicheren Wachstum" (Inserat,
Apr 2006)
- Performance: historischer Höchststand (Euro 24,90/08.05.07) -
Tiefstand (Euro 2,35/25.02.09): -91% *
~

Sparkassen Immobilien


~
- "Dieser Kurs der Ausgewogenheit bietet dem klugen Anleger "das
Beste aus beiden Welten": Gute Wertpapierperformance und Renditen
bei hoher Sicherheit und Langfristigkeit" (Advertorial,
Sept 2005)
- "Gut anlegen besser schlafen. Richtig gut schlafen kann nur, wer
sein Geld sicher und ertragreich veranlagt. So wie die Anleger
der Sparkassen Immobilien AG, die seit vielen Jahren
unbeeindruckt vom Auf und Ab der Börsen stetig an Wert gewonnen
hat" (Inserat, März 2006)
- "Die einen setzen auf Risiko. Die sIMMO Aktie baut auf Sicherheit
(...) Profitieren auch Sie von der nachhaltigen und stabilen
Wertentwicklung bei einer der am attraktivsten bewerteten Immo-
Aktien: Der sIMMO Aktie." (Inserat, Okt 2006)
- Performance: historischer Höchststand (Euro 14,12/30.03.07) -
Tiefstand (Euro 1,94/22.12.08): -86% *
~


Conwert:


~
- "Das Investment in sichere Werte (...) Immobilien bieten hohe
Sicherheit und stabile Erträge, selbst in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten..." (Folder zur Kapitalerhöhung, Apr 2007)
- "Mit der conwert Wohnimmobilienaktie profitieren Sie doppelt:
Sie bietet Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit bei gleichzeitig
attraktiven Renditen" (Infofolder, 2004)
- "Die conwert Wohnimmobilien-Aktie ist nichts für Anleger, die
nur Sicherheit suchen. Sicher sind auch andere Immobilienaktien.
Doch von einem Unternehmen mit Schwerpunkt im Altbau-Development
können Sie mehr als Sicherheit erwarten: nämlich Sicherheit plus
dynamische Renditen" (Inserat, März 2005 bzw. April 2007)
- Performance: historischer Höchststand (Euro 18,00/20.02.07) -
Tiefstand (Euro 2,93/29.12.08): -84% *
~


Eco Business Immobilien:

- "Schenken Sie mit der Eco-Aktie Sicherheit und Ertrag für das
nächste Jahr. Damit auch für Ihre Anlage gilt: Um Ideen besser"
(Inserat, Nov 2006)
- Performance: historischer Höchststand (Euro 14,77/14.03.07) -
Tiefstand (Euro 1,17/24.03.09): -92% *


MEL:


~
- "Der Vergleich macht Sie reich. Profitieren auch Sie von der
erfolgreichen Immobilienaktie MEL" (Inserat, Okt 2006)
- "Immobilieninvestment genießen traditionell einen guten Ruf. Als
eine der beliebtesten Möglichkeiten der Kapitalveranlagung
vereinen sie laufenden Mietertrag, Substanzwert und künftige
Wertsteigerung. Damit ist für Einkommen, Inflationsschutz und -
nachhaltig - Gewinne gesorgt" (Infofolder, Juli 2006)
- "Sicherheit: Langfristiger Substanzwert und stabile Einnahmen.
Immobilieninvestitionen, eine sichere Anlage in Zeiten stark
schwankender Aktienmärkte, höher Steuern und niedriger Zinsen.
Zusätzliche Sicherheit durch breite geographische Streuung"
(Infofolder, Juli 2006)
- Performance: historischer Höchststand (Euro 21,33/19.06.07) -
Tiefstand (Euro 1,23/05.03.09): -94% *
~

* Quelle: Wiener Börse

  

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FORMAT: Karl-Heinz Grasser vom Staatsanwalt einvernommen
Utl.: In der Causa Meinl befragt =

Wien (OTS) - Karl-Heinz Grasser wurde kürzlich vom Staatsanwalt
einvernommen. Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner
am Freitag erscheinenden Ausgabe.
"Die Einvernahme hat stattgefunden", bestätigt Grasser-Anwalt Manfred
Ainedter gegenüber FORMAT. Die Wiener Anklagebehörde führt den
Ex-Finanzminister seit über zwei Jahren als Beschuldigter in der
Meinl-Affäre. Der zuständige Staatsanwalt Markus Fussenegger befragte
Grasser nun erstmals zu seinem Verhältnis zu Julius Meinl und seiner
Rolle bei der börsenotierten Meinl International Power. Die Justiz
verdächtigt Meinl des Anlegerbetrugs und der Spesenschinderei im
Zusammenhang mit fragwürdigen Wertpapierrückkäufen der Meinl European
Land (heute: Atrium European Real Estate).

  

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Der tut aber auch alles damit sich der Staatsanwalt erst recht in den
Meinl verbeißt
Eigentlich kann der das nicht schlucken ohne den Weinzierl zu klagen?

------------

Peter Weinzierl: "Staatsanwalt Fussenegger
begeht fortgesetzten Amtsmissbrauch"

* Harte Worte des Meinl-Bank-Chefs: 'Null Kompetenz'
* Fordert U-Haft-Aufhebung und Kautionsrückzahlung


Der Chef der Meinl Bank, Peter Weinzierl, fordert Vorgehen gegen den Meinl-Staatsanwalt, „weil er rechtsstaatliche Prinzipien bricht“.

Vor ziemlich genau einem Jahr fand die Hausdurchsuchung der Wirtschaftspolizei an 13 Standorten der Meinl Bank statt. Im April 2009 folgte dann die Verhaftung von Julius V. Meinl. Ihm werden Betrug, Untreue und Kursmanipulation vorgeworfen. Nur nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100 Millionen Euro wurde der Banker wieder in die Freiheit entlassen. Die Untersuchungshaft ist jedoch noch immer nicht aufgehoben, die Kaution wurde noch nicht zurückgezahlt. Nach der Abberufung des Sachverständigen Thomas Havranek steht das Verfahren still. Nun erhebt der Chef der Meinl Bank, Peter Weinzierl, im FORMAT-Interview schwere Vorwürfe gegen die ermittelnde Behörde und den zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger.

"Staatsanwalt verhält sich skandalös"
FORMAT: Herr Weinzierl, wie steht denn die Causa Meinl neun Monate nach der Verhaftung Ihres Chefs?
Weinzierl: Es hat sich nichts getan. Und es geht auch nichts weiter. Das Vorgehen des Staatsanwalts ist skandalös.
FORMAT: Wie oft wurden Sie und Herr Meinl denn einvernommen?
Weinzierl: Jeder nur ein einziges Mal.
FORMAT: Kritik an der Justiz ist im Moment ja sehr en vogue. Wollen Sie jetzt schnell auf diesen Zug aufspringen?
Weinzierl: Da möchte ich aber schon einmal klarstellen. Es gibt zwei Kategorien von Fällen: jene, wo ein übergeordnetes Interesse besteht, dass nichts weitergeht; und unseren Fall, der sich in einer Sackgasse befindet, weil die Behörden einfach nichts in der Hand haben.
FORMAT: Welche Fälle zählen für Sie zur ersten Kategorie?
Weinzierl: Das möchte ich nicht kommentieren, da ich ja selbst immer öffentliche Vorverurteilungen kritisiere. Aber überall, wo die Politik involviert ist, gibt es im Hintergrund mächtige Netzwerke. Herr Meinl hat kein Netzwerk in Österreich, das sich für ihn einsetzt.

"Entlastendes Material nicht in Akt aufgenommen"
FORMAT: Und deswegen wird er von der Justiz schlechter behandelt?
Weinzierl: Der Herr Staatsanwalt Fussenegger hat jedenfalls wenig Verständnis für rechtsstaatlichen Umgang. Ich zähle Ihnen ein paar Beispiele auf: Er bestellt einen Sachverständigen, der befangen ist und gar nicht auf der Sachverständigenliste steht. Oder: Eine U-Haft begründet ganz klar das Recht auf volle Akteneinsicht – ohne Ausnahme. Trotzdem wird uns diese bis heute nicht gewährt. Außerdem wurden entlastende Aussagen von Einvernahmen und entlastendes Material, das wir vorbrachten, bewusst nicht in den Akt aufgenommen.
FORMAT: Sie meinen, der Staatsanwalt macht das absichtlich?
Weinzierl: Das ist fortgesetzter Amtsmissbrauch. Wenn jemand in diesem Verfahren festgenommen und eingesperrt werden sollte, dann ein Staatsanwalt, der rechtsstaatliche Prinzipien bricht. Fussenegger schadet auf diese Weise massiv dem Ansehen der Justiz.

"Der Staatsanwalt hat null Kompetenz"
FORMAT: Ihre Anwälte sind ja nicht ganz unschuldig an dem schleppenden Verfahren. Sie haben die Abberufung des Sachverständigen Thomas Havranek erwirkt und halten die Justiz auch sonst mit ständigen Eingaben auf Trab.
Weinzierl: Es ist ganz in unserem Sinn, dass dieses Verfahren schnell abgeschlossen, also eingestellt wird. Unsere Eingaben haben wenig Einfluss auf die Dauer des Verfahrens. Es könnte schon viel weiter sein. Aber der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, hat ja zu Jahresbeginn gesagt, dass auch 2010 im Fall Meinl keine Fortschritte zu erwarten sind. Das ist per se schon ein Skandal!
FORMAT: Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass nichts passiert?
Weinzierl: Der Staatsanwalt hat null Kompetenz. Er wurde ja auch nach seiner Zeit als Konzipient von seiner damaligen Rechtsanwaltskanzlei in hohem Bogen rausgeworfen.

"100-Mio-Euro-Kaution muss zurückgezahlt werden"
FORMAT: Was fordern Julius Meinl bzw. die Meinl Bank nun konkret?
Weinzierl: Jeglicher Haftgrund ist mittlerweile widerlegt, trotzdem wurde die U-Haft nicht aufgehoben. Daher muss diese aufgehoben werden, und die 100 Millionen Euro Kaution müssen zurückgezahlt werden. Der Vorwurf des Betrugs ist mittlerweile außer für den Staatsanwalt für niemanden mehr nachvollziehbar. Jetzt soll ein neuer Sachverständiger den Untreue-Vorwurf klären. Man will mit aller Macht die Hauptthese stützen, dass Herr Meinl ein Gauner ist. In massiver Missachtung des Prinzips der Unschuldsvermutung muss er sich frei beweisen, obwohl es umgekehrt sein müsste. Das ist garantiert kein ordnungsgemäßes Verfahren.

Interview: Angelika Kramer, Andreas Lampl

Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen FORMAT-Ausgabe 5/10.

http://www.format.at/articles/1005/525/261152/peter-weinzierl-staatsanwalt-fussenegger-am tsmissbrauch

  

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Vom Superkeiler zum Kronzeugen: Rupert-Heinrich Staller sagt gegen Julius Meinl aus

* Staller stand viele Jahre im Sold der Meinl-Bank
* Für die Justiz wiegen seine Einblicke in MEL schwer

Rupert-Heinrich Staller verdiente mit der Meinl Bank ein Millionenvermögen. Dann wandte er sich gegen Julius Meinl. Für den Wiener Staatsanwalt ist der 41-jährige Tiroler der Kronzeuge der Anklage.

Er gilt als Kronzeuge in der Meinl-Affäre. Beim Staatsanwalt hat Rupert-Heinrich Staller (im Bild) seinen einstigen Auftraggeber Julius Meinl V. eiskalt verpfiffen. Seine unter Eid getätigte Zeugenaussage vom 22. April 2008 wiegt schwer. Sie war ein wesentlicher Grund für die Razzien bei der Meinl Bank im Februar 2009 und den Haftbefehl gegen Julius Meinl im April sowie die danach verhängte Kaution von 100 Millionen Euro. Das alles wäre ohne die zahlreichen Staller-Tipps wohl undenkbar gewesen. „Julius Meinl hat mich als persönlichen Beauftragten gebeten, bei Meinl European Land (MEL) für Ordnung zu sorgen“, sagt Staller in einem FORMAT exklusiv vorliegenden Einvernahmeprotokoll gegenüber dem Staatsanwalt. Als MEL-Kapitalmarktbeauftragter war er von 23. August bis 13. November 2007 tätig und verfügte daher über einen tiefen Einblick in den Meinl-Komplex. Trotzdem bekam Staller für seine Arbeit für MEL und Meinl nie einen Cent Honorar, wie er nach seinem Ausscheiden Ende 2007 betont hat.

Der Superkeiler
Die Meinungsverschiedenheit über seine MEL-Entschädigung dürfte Staller motiviert haben, vor den Behörden auszupacken. Immerhin war er zuvor über viele Jahre hinweg als Superkeiler der Meinl Bank unterwegs, der mit Vermittlungsprovisionen, Beratungsmandaten und als Headhunter ein Millionenvermögen anhäufte, was FORMAT exklusiv vorliegende Honorarnoten und Rechnungen von 2004 bis 2007 belegen. Auch der Zoff mit dem MEL-Board über die Ausrichtung des Unternehmens soll Staller verärgert haben. Staller will die ganze Causa gegenüber FORMAT allerdings nicht näher kommentieren. Lange Zeit zählte auch der gebürtige Innsbrucker zu den Profiteuren des Systems Meinl.

Üppige Provisionen
Innerhalb von nur dreieinhalb Jahren, konkret zwischen April 2004 und November 2007, verdiente Staller direkt und indirekt durch Geschäfte mit der Meinl-Gruppe stolze 2,9 Millionen Euro. Besonders viel Geld floss im Krisenjahr 2007: Am 27. März 2007 stellte Staller der Bank 767.000 Euro „Provision für die Vermittlung von Aktien“ inklusive Spesen und Steuern in Rechnung. Im Mai 2007 überwies die Meinl-Buchhaltung weitere 346.890 Euro für „Leistungen im April 2007“ und im Oktober noch einmal 408.500 Euro für nicht näher spezifizierte „Leistungen im Juli 2007“. Die Investorensuche für Meinl Airports International (MAI) und Meinl International Power (MIP) fiel in die gleiche Zeit. Zur Erinnerung: Die MAI-Emission fand im April 2007 statt, und die von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gemanagte MIP kam im Juli an die Börse. Beide Papiere waren gut gezeichnet.

Schreck der Manager
Allgemein haftet Rupert-Heinrich Staller das Image des „Hauptversammlungsschrecks“ an. Seine pointierten Attacken gegen selbstgefällige Vorstandsdirektoren und Aufsichtsratspräsidenten sind legendär. Viele Topmanager fürchten ihn. Staller selbst versteht sich als Verfechter einer in Österreich unterentwickelten Aktionärsdemokratie. Pikantes Detail: Vor der MEL-Affäre 2007 wurde Staller beim Kampf um Aktionärsrechte vor allem von der Meinl Bank unterstützt. So geschehen etwa in den Hauptversammlungen von Constantia Iso. Readymix-Kies Union oder Steirerobst. Dort kämpfte er um höhere Abfindungsangebote. Mit seinen Mitstreitern – etwa dem späteren MIP-Rebellen Alexander Proschofsky – holte er so viel Geld heraus.

Nervenkrieg gegen Raiffeisen
Bei der Steirerobst AG zwang er im Jahr 2005 den Zucker-Riesen Agrana in die Knie. Das zur Raiffeisen-Gruppe gehörende Unternehmen wollte Steirerobst von der Börse nehmen und die Kleinaktionäre mit 34 Euro pro Aktie abspeisen – zu wenig für Staller. Den Nervenkrieg gegen die mächtige Raiffeisen-Gruppe gewann er letztlich: Die Agrana musste zähneknirschend 45,20 Euro auf den Tisch legen. Ähnlich war es bei der Constantia Iso im Jahr 2006. Damals legte sich Raubein Staller mit der einflussreichen Eigentümerfamilie Turnauer an. Deren Vertreter als Constantia-Aufsichtsratschef, Veit Sorger, quälte Staller fast drei Jahre. Sowohl die Turnauers als auch Sorger gaben schließlich entnervt auf: Das Offert an die Kleinaktionäre wurde von 8,42 auf 12,42 Euro erhöht. Der Meinl Bank stellte Staller übrigens für die „Causa Constantia Iso – Überprüfung der Barabfindung für Juni 2004 bis März 2007“ ein Honorar von 62.600 Euro in Rechnung.

Auktion statt Aktie
Sein Einsatz machte den 41-jährigen Tiroler zum reichen Mann, der nicht nur in den Kapitalmarkt, sondern auch in Kunst investiert. Er besitze Bilder, um die ihn Sammler Rudolf Leopold beneiden würde, berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ über Staller. Ebenso stolz erzählt er über seine Premierenloge im Josefstadt-Theater. Das größte Aufsehen erregte Staller wohl im Sommer 2006, als er im Wiener Dorotheum um ein Gemälde von Albin Egger-Lienz mitsteigerte. Auch dieses spannende Auktionsmatch gegen einen anonymen Bieter aus Österreich gewann er. Bei einem Gebot von 912.000 Euro erhielt Rupert-Heinrich Staller den Zuschlag. Seither darf er den berühmten „Totentanz“ sein Eigen nennen.

Aussage war Schock für Meinl
Für Julius Meinl war die Aussage des langjährigen Weggefährten vor den Justizbehörden ein Schock. Immerhin gab Staller dort zu Protokoll, dass die Bankbüros im September 2007 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion „praktisch leer geräumt“ wurden. MEL-Daten sollen von Laptops entfernt und „ganze Festplatten gelöscht“ worden sein. Auch von einem Lastwagen, mit dem brisantes MEL-Material außer Landes geschafft werden sollte, wusste Staller – obwohl: „Den Lkw selbst habe ich nicht gesehen.“ Die Justiz nahm ihn beim Wort und veranlasste Hausdurchsuchungen. Stallers Beschreibung des MEL-Masterminds findet sich im Haftbefehl: „Letztendlich war die Ultima Ratio (letzte Instanz) Julius Meinl V. Das habe ich auch von ihr (Anm.: Meinl-Angestellte Nadine Gilles) persönlich erfahren.“

Anklage stützt sich auf Staller-Aussage
Die Meinl Bank widerspricht den Vorwürfen vehement, was den Staatsanwalt bislang aber nicht beeindruckt hat. Die Anklagebehörde stützt sich auf Staller-Aussagen. Mit dem Risiko, dass ihre Strategie mit dem Zeugen steht und fällt. Darüber wird Haftrichterin Bettina Deutenhauser bald entscheiden. Auf Antrag der Meinl-Anwälte prüft sie Haftbefehl und Kaution. Das ist heikel. Denn bei Zweifeln an Staller würde der Anklage eine wichtige Säule wegbrechen. Geschickt ist Staller, wie der Fall MEL zeigt. Dass er null Euro Beratungshonorar verlangt hat, stimmt zwar. Doch in den fast drei Monaten „als Kapitalmarktbeauftragter und Sprecher der MEL“ läpperten sich Spesen und Rechtsberatungskosten von 53.100 Euro zusammen – und die ließ er sich sehr wohl refundieren.

http://www.format.at/articles/1007/525/262252/vom-superkeiler-kronzeugen-rupert-heinrich- staller-julius-meinl

  

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Also den "Totentanz" halte ich für den einzigen Fehlgriff,
das Bild würd ich nicht einmal geschenkt haben wollen.

Unvorstellbar, sowas im Schlafzimmer hängen zu haben!
Wohin also mit dem Klump?

  

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Nach Umsatzrückgang und Sparprogramm im Vorjahr soll das Geschäft der Meinl Industrieholding heuer wieder deutlich anziehen. Wachstumstreiber ist das Auslands-Business.


..Die Turbulenzen rund um die Meinl Bank haben einem Zweig des Familienimperiums offenbar nicht geschadet, der Meinl Industrieholding. Dort ist in erster Linie das Lebensmittel-Business konzentriert. 90 Prozent des Holdingumsatzes entfallen auf Kaffee, den Rest bringen Tee, Kakao und Marmeladen.

Die konjunkturbedingte Umsatzdelle, „die uns das Vorjahr beschert hat, werden wir heuer ausgleichen", sagt Managing Director Anton Greiler. Somit stehen für heuer rund 115 Millionen € auf dem Erlösplan (siehe auch Artikel rechts). 2009 lag mit 105 Millionen € um knapp neun Prozent unter dem Jahr davor. Über den Gewinn wird nicht geredet. „Das Geschäft ist profitabel", so Greiler. Insider schätzen das EGT auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag.
Das Sparprogramm, durch das einige der rund 600 Mitarbeiter auf 15 Prozent ihres Gehalts verzichten mussten, sei ausgelaufen.

Kein Meinl-Malus

Zunehmend wichtiger wird für die Meinl-Holding, bei der sich Banker Julius kaum einmischt, die internationale Expansion. Rund zwei Drittel des Umsatzes stammen aus dem Auslands-Geschäft. „Probleme mit dem Namen Meinl gibt es im international keine", sagt Greiler. „Im Inland gibt es da schon die ein odere andere Frage."

Der Manager wird sich ab März selbst um einen der größten Hoffnungsmärkte kümmern, Russland. „Allein in Moskau gibt es mit 16 Millionen Einwohnern doppelt so viele potenzielle Kaffeetrinker wie in Österreich." Problem dabei: Russen verbrauchen im Schnitt nur 0,7 Kilo Kaffee pro Jahr. Österreicher kommen auf das Zehnfache. Nichtsdestotrotz soll Russland „bei diesem Potenzial in einigen Jahren der drittwichtigste Markt nach Österreich und Italien sein". Greiler setzt sich eine Umsatzverdoppelung auf zwölf Millionen € als Ziel.

Während Russland auch im Vorjahr mit Wachstum glänzte, müssen die österreichischen Kaffeeröster im Nahen Osten wieder Terrain gutmachen. „Wenn Hotels auf 50 Prozent Auslastung zurückfallen, merken wir das natürlich." Weitere Vertriebsfirmen gibt es etwa in Ungarn, der Slowakei, Rumänien und Deutschland.

Meinl Kaffee steigt international vor allem gegen die italienischen Player Illy und Lavazza in den Ring. Schärfster Konkurrent im Inland ist Jacobs, eine Marke von Kraft Foods Österreich.


www.wirtschaftsblatt.at
01.03.2010

  

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Meinl Bank ortet "Justizskandal" - Dementis von StA, Böhmdorfer

Wien (APA) - Die Meinl Bank erhebt schwere Vorwürfe gegen Anwalt
und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und die Staatsanwälte im
Meinl-Verfahren. Böhmdorfer soll die Gutachterbestellung der
Staatsanwaltschaft Wien beeinflusst und damit eigene finanzielle
Interessen verfolgt haben, sagte Meinl Bank-Direktor Peter Weinzierl
heute Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Böhmdorfer habe
für den - auf Betreiben der Meinl Bank im vergangenen Sommer bereits
wieder abberufenen - Gutachter Thomas Havranek interveniert.
Böhmdorfer wies heute gegenüber der APA erneut alle Vorwürfe zurück,
er habe nie für Havranek interveniert. Der Sprecher der
Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, betonte: "Es gab bei uns
keine Intervention von Böhmdorfer für eine
Sachverständigen-Bestellung".

Laut Weinzierl soll Böhmdorfer wörtlich gesagt haben: "Ich habe
ihn (Havranek) bei der Staatsanwaltschaft in der Meinl Sache
reingebracht" und weiters "Das ist ein ganz ein Gieriger". Das
Magazin "News", das darüber berichtet, hat keine wörtlichen Zitate
Böhmdorfers genannt. Als Quelle für seine Angaben nannte Weinzierl
ein ihm teilweise vorliegendes Protokoll eines durch die Justiz
abgehörten Telefongesprächs Böhmdorfers mit einem Mandanten in einer
anderen Causa. Mit diesem habe er auch über Havranek gesprochen.

Weinzierl sieht einen "Justizskandal" durch die "Beeinflussung des
Verfahrens durch den Ex-Minister". Er fordert die Suspendierung der
beteiligten Staatsanwälte sowie die Einschaltung der
Korruptionsstaatsanwaltschaft. Gefordert sei nun auch
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die per Weisung das
Verfahren einstellen könne, regte der Meinl-Bank-Vorstand an.

Böhmdorfer erläuterte heute gegenüber der APA, er habe ein halbes
Jahr in Schriftsätzen verlangt, dass ein Sachverständiger bestellt
werde - "und zwar irgendein Sachverständiger", betonte er. Der Name
Havranek sei ihm nie genannt worden, er habe auch nie für einen
bestimmten Sachverständigen interveniert. Böhmdorfer vertrat - Jahre
nach seiner Tätigkeit als Minister - als Anwalt mehrere mutmaßlich
geschädigte Anleger. Havranek wurde bereits im Sommer 2009 als
Gutachter des Meinl-Verfahrens abberufen, wegen eines von ihm
verfassten Zeitungskommentars von September 2007.

Weinzierl ortet ein ganzes Netzwerk von gegenseitigen
Verknüpfungen zwischen Böhmdorfer, Thomas Havranek bzw. dessen Vater
und der Staatsanwaltschaft. Direkt aufs Korn nimmt er den Leiter der
Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien
sowie die Staatsanwälte der Causa Meinl, Markus Fussenegger und
Volker Sackmann. Fussenegger habe Havranek bis zum Schluss
verteidigt, Sackmann habe von Böhmdorfers Intervention gewusst und
hätte tätig werden müssen, so Weinzierl.

Den Sachverständigen Havranek hat Staatsanwalt Karl Schober
ausgewählt.

Der Meinl-Bank-Vorstand beschuldigt auch den Sprecher der
Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch: Dieser leiste
"vorverurteilende Medienarbeit", so habe er etwa bei der
Hausdurchsuchung gesagt, "wir haben gefunden, was wir gesucht haben".
Außerdem habe er "privaten Kontakt" zu Havraneks Vater, beide seien
Mitglieder bei Rotary Wien. Jarosch habe auch gesagt, "Meinl müsste
sich einer Gesichtsoperation unterziehen" sowie "Ich kenne ....
Thomas Havranek".

Jarosch wies gegenüber der APA die Vorwürfe zurück: Er bemühe sich
in jedem Fall innerhalb der Grenzen der Strafprozessordnung (StPO)
"objektiv und sachlich" Auskunft zu geben. Bei der Hausdurchsuchung
seien gesuchte Unterlagen gefunden worden. Auf eine Frage nach
möglicher Fluchtgefahr bei Meinl habe er gemeint, "Herr Meinl müsste
sich einer Gesichtsoperation unterziehen, damit wir ihn nicht finden.
Das wird er wohl nicht tun." Und die Mitgliedschaft bei einem Verein
gehöre zu seinem Privatleben. Havranek kenne er genau so wie weitere
gut 50 andere Gerichtssachverständige.

  

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http://www.wirtschaftsblatt.at/home/schwerpunkt/dossiers/meinl/412126/index.do?_vl_backli nk=/home/index.do&_vl_pos=9.2.DT

Während die Meinl Bank das anhängige Strafverfahren um die frühere Immobilienholding Meinl European Land (MEL) mit heftigen Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft zu skandalisieren versucht, wird der Berg an Zivilklagen von mutmaßlich geschädigten MEL-Anlegern größer. Laut Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts Wien, sind derzeit 1277 Verfahren gegen die Meinl Bank am Handelsgericht und 721 Klagen am Bezirksgericht für Handelssachen anhängig.

Den größten Brocken der Klagen hat der Prozessfinanzierer AdvoFin, vertreten von Anwalt Ulrich Salburg, für 5106 MEL-Anleger eingebracht, darunter sieben Sammelklagen wegen Irrtumsanfechtung beziehungsweise Rückabwicklung des Investments mit einem Streitwert von etwa 89,6 Millionen € und rund 410 Einzelklagen mit einem Volumen von 40 Millionen €. Jetzt erhöht der Prozessfinanzierer die Schlagzahl drastisch.

Neue Klagsoffensive

"Wir starten im April mit den Schadenersatzklagen für die MEL-Anleger über das gesamte Investmentvolumen in Höhe von 148 Millionen €", sagt AdvoFin-Chef Franz Kallinger. "Es werden fünf bis sieben Sammelklagen eingebracht." Im Mittelpunkt der Schadenersatzklagen stehen zwei MEL-Kapitalerhöhungen aus dem Jahre 2006. "Im Wesentlichen geht es darum, dass bereits 2006 mit dem Geld der MEL-Anleger 35 Millionen MEL-Zertifikate über das gesellschaftliche Vehikel Somal gekauft wurden", sagt Kallinger, "damit wurde das Publikum getäuscht und der Kurs extrem manipuliert."

Vorwürfe bestritten

"Die aufgestellte Behauptung ist falsch, womit auch die Schlussfolgerung falsch ist", kontert Meinl-Sprecher Thomas Huemer. "Zu den vielen Unterstellungen von AdvoFin gegenüber der Bank kommt nun eine neue hinzu, auch diese weisen wir strikt zurück. Die Bank hat sich immer im Rahmen des geltenden Rechts bewegt." In den MEL-Verfahren würden Methoden eingesetzt, "selektive und tendenziös ausgewählte Korrespondenz als scheinbaren Beleg für aufgestellte falsche Behauptungen zu verwenden".

Niedrige Renditen

AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg hat beim Sachverständigen Gerhard Altenberger eine gutachterliche Stellungnahme zu den von MEL beworbenen Mietrenditen in Höhe von neun bis 14 Prozent eingeholt. Altenberger hat dazu eine Bilanzanalyse anhand der MEL-Geschäftsberichte durchgeführt.

"Im Fall MEL wurden die tatsächlichen erzielten Mieterträge in einem hohen Maße durch die Kosten in der Gesellschaft belastet, die nicht zuletzt durch die Provisionen an die Meinl Bank in Zusammenhang mit den Kapitalmaßnahmen sowie durch das Immobilienmanagement verursacht wurden", meint Altenberger, der im Immofinanz-Verfahren als Gerichtsgutachter tätig ist. "Trotz einer vermeintlich hohen Brutto-Mietrendite auf Einzelobjekte beziehungsweise auf Portfolio-Ebene hat die Gesellschaft nur eine geringe operative Rendite erzielt." Nachsatz: "Dieser Umstand war für den Investor lediglich anhand der Zahlen aus den Jahresabschlüssen zu erkennen. Grundlegende, im Factsheet dargestellte Kennzahlen weichen maßgeblich von den tatsächlichen Zahlen laut Geschäftsberichten ab und sind für mich rechnerisch nicht nachvollziehbar."

Zugleich kommt Altenberger zum Schluss, dass "die Net Operating Income-Yield der MEL bereinigt um Zu- beziehungsweise Abschreibungen 2006 nur rund zwei Prozent betragen habe."

Vorwürfe bestritten

"Wir kennen diese, gutachterliche Stellungnahme', und diese ist inhaltlich falsch", sagt der Meinl-Sprecher. "Factsheet und Geschäftsbericht widersprachen sich nicht. Die im Factsheet angegeben Mietrenditen sind korrekt - selbst der Gutachter der Advofin bestätigt, dass Mietrenditen in der Höhe in CEE üblich waren." Nachsatz: "Dazu kommt, dass der Advofin-Gutachter keine relevanten Aussagen zur Richtigkeit der Mietrendite machen kann, da er die Anschaffungskosten nicht kennt."

  

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Causa Meinl: Alles, was recht ist
26.03.2010 | 18:46 | von Hanna Kordik (Die Presse)

Vor einem Jahr wurde Julius Meinl vorübergehend in U-Haft genommen. Was ist seitdem passiert? Jede Menge: Die Justiz leistet sich permanent Peinlichkeiten. Und die Meinl Bank fühlt sich auf der Siegerstraße.


http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/kordiconomy/554329/index.do?_vl_backlink=/ home/index.do

  

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FORMAT: Meinl Bank schüttete 225 Millionen Euro Rekorddividende aus
Utl.: Utl.: Geheimer OeNB-Prüfbericht enthüllt die Transaktionsdetails =

Wien (OTS) - Wien (OTS) - Die Meinl Bank schüttete im Vorjahr eine
Rekorddividende von 225 Millionen Euro an die Aktionäre aus. Dies
berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner am Freitag
erscheinenden Ausgabe.
Die millionenschwere Transaktion wird in einem streng vertraulichen
Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) detailliert
beschrieben. Das rund 100 Seiten starke Geheimpapier liegt FORMAT
exklusiv vor. Ausgeschüttet wurden nicht Cashbeträge, sondern Aktien
der Karibikfirma Oryx Limited. Zitat aus dem OeNB-Bericht: "In der
Hauptversammlung 2009 wurde beschlossen, die Oryx in Form einer
Sachdividende an die Meinl Bank Aktionäre auszuschütten." Julius
Meinl V. gehört die Meinl Bank über Zwischengesellschaften.
Vor der Ausschüttung wurde die auf den Cayman Islands domizilierte
Oryx Ltd. mit dem Geld aus der Ablöse der Managementverträge mit der
börsenotierten Meinl European Land (MEL; heute: Atrium European Real
Estate) gespeist. Außerdem wurden von der Meinl Bank laut FORMAT
Anteilsscheine an den börsenotierten ehemaligen Meinl-Gesellschaften
MIP und MAI an die Oryx übertragen. Zum Ausschüttungszeitpunkt Anfang
2009 war die Oryx laut Nationalbank-Bericht rund 225 Millionen Euro
wert.
Obwohl vom Finanzministerium damals abgesegnet, wird die
millionenschwere Transaktion nun von der Notenbank laut FORMAT
kritisiert: Zum einen sei über "den komplexen Sachverhalt der
Sachdividendenausschüttung im Rahmen einer Hauptversammlung ohne
weitgehende rechtliche Abklärung und innerhalb kurzer Zeit"
entschieden worden. Zum anderen ärgert die OeNB-Prüfer laut Bericht:
"Durch die Sachdividendenausschüttung von 225 Millionen Euro wurden
die Eigenmittel als Haftungsfonds der Meinl Bank wesentlich
geschmälert." Für Meinl-Kläger bedeutet das laut FORMAT: Sollten
Klagen erfolgreich sein, steht nun weniger Geld für
Schadenersatzansprüche zur Verfügung.
"Die Transaktion hatte vorwiegend den wirtschaftlichen Hintergrund,
den Investmentbereich vom Bankgeschäft zu trennen", erklärt Peter
Weinzierl, Vorstandssprecher der Meinl Bank, gegenüber FORMAT.
Weinzierl: "Die Gewinnausschüttung war gesetzeskonform und wurde von
Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium abgesegnet."

  

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Man kann sich nur wundern.... über Meinl, aber auch über die Argumentation
von Kepler.

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Meinl Bank zeigt Fondsgesellschaften an

Anzeige gegen Raiffeisen-Tochter gilt als Auftakt. Die Meinl Bank will klären lassen, ob der Raiffeisen-Tochter nicht die Konzession entzogen werden muss.

Wien. In der Causa „Meinl European Land“ (MEL) verschärft die Meinl Bank die Gangart. Das Institut hat laut „Presse“-Informationen die Fondsgesellschaft Kepler der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) angezeigt. Kepler gehört zum Imperium von Oberösterreichs Raiffeisen-Boss Ludwig Scharinger und ist nach eigenen Angaben mit einem verwalteten Kundenvolumen von 8,96 Mrd. Euro die Nummer fünf unter den 25 österreichischen Fondsgesellschaften.

Die Anzeige enthält starken Tobak. Die Meinl Bank will klären lassen, ob der Raiffeisen-Tochter nicht die Konzession entzogen werden muss. Denn es bestünden „erhebliche Zweifel“, dass die von Scharinger kontrollierte Firma die im Bankwesengesetz definierten Voraussetzungen noch erfülle. Zudem würden die Kepler-Geschäftsleiter „nicht einmal im Entferntesten“ über die notwendigen Grundkenntnisse für die Ausübung ihres Jobs verfügen.

weiter:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/558698/index.do?_vl_backlink=/home/wirtsch aft/economist/index.do

  

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Die Argumentation der Kepler Leute ist wirklich herrlich, da hat MEINL schon recht wenn sie deren Qualifikation hinerfragt.
Fehlt nur noch dass Kepler sich an den VKI wendet..

  

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>Die Argumentation der Kepler Leute ist wirklich herrlich, da
>hat MEINL schon recht wenn sie deren Qualifikation
>hinerfragt.
>Fehlt nur noch dass Kepler sich an den VKI wendet..

Über den österreichischen Finanzmarkt kann man sich nur mehr wundern. Aber Gott sei Dank finden dort auch (hoffentlich nicht nur) Leute eine Anstellung, die ansonsten unsere Straßen unsicher machen würden ...

  

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Staatsanwaltschaft: "Herr Meinl ist ein kapitaler Gegner"
22.05.2010 | 18:06 | von Rosemarie schwaiger (Die Presse)

Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, sprach mit der "Presse" über endlose Verfahren, Datenmengen im Terabyte-Bereich und den ungleichen Kampf der Justiz mit trickreichen Staranwälten.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/568531/index.do?_vl_backlink=/home/wirtsch aft/index.do

  

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Die Meinl Bank, die über Zwischengesellschaften von Julius Meinl dem V. kontrolliert wird, musste im vergangenen Jahr einen dramatischen Ergebniseinbruch hinnehmen: Der Gewinn der Bank kollabierte auf 3,5 nach 209 Millionen Euro im Jahr davor. Im Konzern wurde ein Verlust von 35,5 Mio. Euro nach einem Plus von 139 Mio. Euro geschrieben, teilte das Institut am Mittwoch mit. Die Eigenkapitalquote brach auf 16 Prozent nach 42 Prozent Ende 2008 ein.

Laut einem durchgesickerten Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hatte die Bank im vergangenen Jahr 225 Mio. Euro als Sachdividende ausgeschüttet - gesetzeskonform und mit Genehmigung von Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium abgesegnet, wie die Bank im April betont hatte. Heute verwies das Institut darauf, dass man mit 16 Prozent Eigenkapitalquote noch immer doppelt so gut mit Eigenmitteln ausgestattet sei wie vom Gesetzgeber verlangt werde.

Bankvorstand Peter Weinzierl führt die wirtschaftlichen Probleme 2009 auf die Wirtschaftskrise und die Tausenden Zivilklagen zurück, die im Zusammenhang mit der von der Bank gemanagten früheren Meinl European Mand (MEL) eingebracht worden sind. Trotz der "schwierigen Rahmenbedingungen" stehe man heute "eigenständig und auf stabilen Beinen da", erklärt Weinzierl in einer Aussendung - dies im Gegensatz zu großen heimischen Banken, "die "nur durch Milliarden Steuergeldern gerettet werden konnten".

Von der Staatsanwaltschaft fühlt sich die Meinl Bank rechtswidrig behandelt und behauptet, dass die Kosten, die ihr daraus entstanden sind, mittlerweile jene Summe übersteigen, die Privatanleger von ihr selbst einlagen.

Die Bank hat ihre Rückstellungen für diese Klagen auf aktuell 60 Mio. Euro erhöht. Aktuell sind im Zusammenhang mit der MEL rund 2.000 Klagen gegen die Bank anhängig. Für die Zukunft erwartet Weinzierl wegen ablaufender Verjährungsfristen aus der MEL keine großen zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten mehr. Die Bank selbst vertritt die Rechtsposition, dass sie selbst nur als Depotbank fungiert habe und die Investoren nicht beraten habe.

Bis Mitte 2008 hat die Bank die MEL gemanagt, über eine Firma der Gruppe waren auch MEL-Aktien vertrieben worden. Die skandalumwitterte, auf Handelsimmobilien in Osteuropa spezialisierte MEL musste Mitte 2008 an ein amerikanisch-israelisches Konsortium verkauft werden. Die ehemalige MEL heißt heute Atrium European Real Estate.

Der Privatbank, die lange mit Abflüssen von Geldern zu kämpfen hatte, ist es nach eigenem Bekunden gelungen gelungen, "im Bereich Vermögensverwaltung im Jahr 2009 die Kundenmandate zu stabilisieren". Auch beim Investmentfonds sei man zuversichtlich, neue Kunden gewinnen zu können. Im Bereich Unternehmensfinanzierung ergäben sich "als Folge der internationalen Finanzkrise zahlreiche neue Beratungsmandate bei der Umstrukturierung und Umschuldung von osteuropäischen Industrieunternehmen".

(APA)
16.06.2010

  

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Wien - Nur einen Teilerfolg hat Julius Meinl V. in der Strafsache Meinl European Land beim Kampf um seine Kaution von 100 Millionen Euro erreicht. Das Geld bekommt Julius Meinl nicht zurück, seine zwei britischen Pässe aber schon. Auch seine Meldepflichten bei Gericht wurden erleichtert: Statt wie bisher täglich und telefonisch muss sich der Beschuldigte - für den die Umschuldsvermutung gilt - nur noch einmal im Monat - dafür aber persönlich - melden. Entschieden hat das die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin, Bettina Deutenhauser.

Sie hat sich dafür offenbar viel Platz und Zeit genommen: Die Entscheidung umfasst 462 Seiten. Laut einem Juristen folgt die Richterin in weiten Teilen der Beschwerde Meinls - nur bei der Kaution nicht. Die Begründung dafür, dass das Geld in Verwahrung bleibt: Die Staatsanwaltschaft führe noch Erhebungen durch. Das Gutachten sei noch nicht fertig, zudem spreche die "Ausländereigenschaft" gegen die Aushändigung der Kaution.

Die Pässe bekommt Meinl zurück, weil er bisher alle Vorgaben penibel eingehalten hat, heißt es. Die Anwälte Meinls, Herbert Eichenseder und Ernst Schillhammer, prüfen nun, ob sie Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werden.

www.derstandard.at

  

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>Die Entscheidung umfasst 462 Seiten.


Unfaßbar. Was auf diesen Seiten wohl stehen wird? Und verpasst man etwas Bedeutendes, wenn man die Seite 391 überblättert und gleich bei 392 weiterliest?

  

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Julius Meinl V. bekommt 100 Mio.-Euro-Kaution vorerst nicht zurück

Wien (APA) - Der Banker Julius Meinl V. erhält die Kaution von 100
Mio. Euro, die ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen U-Haft wieder
die Freiheit gebracht hat, vorerst nicht zurück. Das hat das Wiener
Straflandesgericht in einem 463 Seiten umfassenden Beschluss
entschieden, der am Dienstag den Anwälten des Bankers zugestellt
wurde.

"Die Richterin folgt in weiten Teilen unserer Argumentation. Die
Kaution gibt sie aber mit der Begründung nicht her, dass noch ein
Sachverständigen-Gutachten fehlt, die Erhebungen nicht abgeschlossen
sind und Herrn Meinl die Auslandseigenschaft zukommt", erklärte
Herbert Eichenseder, einer der Rechtsvertreter des Bankers, im
Gespräch mit der APA. Meinl ist britischer Staatsbürger.

Die Rechtsbeistände des demnächst 51-Jährigen - Julius Meinl V.
feiert am kommenden Freitag Geburtstag - hatten Ende 2009
nachträglich einen Enthaftungsantrag eingebracht, weil sich ihrer
Ansicht nach herausgestellt hatte, dass die Basis des seinerzeitigen
Haftbefehls mehr als wackelig war: Dieser beruhte auf einem angeblich
mangelhaften Gutachten des mittlerweile wegen Befangenheit
abgesetzten Buchsachverständigen Thomas Havranek und einem angeblich
unvollständigen Polizeibericht, in dem der Justiz Fluchtgefahr
suggeriert worden sein soll.

Wäre dem Enthaftungsantrag formal stattgegeben worden, hätte das
wohl die Rückgabe der auf einem Gerichtskonto der BAWAG P. S. K.
geparkten und mit 1,75 Prozent verzinsten 100 Mio. Euro bedeutet.
Richterin Bettina Deutenhauser leistete dem Begehren der
Meinl-Anwälte nach eingehender Prüfung jedoch keine Folge. Diese
haben nun drei Tage Zeit, um gegen ihre Entscheidung Rechtsmittel
einzulegen.

Die Justiz hat Julius Meinl V. allerdings seine Reisepässe
zurückgegeben. Er muss sich auch nicht mehr wie bisher täglich melden
und damit seinen jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der
österreichischen Staatsgrenzen nachweisen, gab sein Rechtsvertreter
Eichenseder bekannt. Gegen Meinl wird in der Affäre Meinl European
Land (MEL) wegen Betrugs- und Untreueverdachts ermittelt. Für den
Banker gilt die Unschuldsvermutung.

  

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09.07.2010 | 17:52 | Jeannine Hierländer (Die Presse)

Julius Meinl V hatte immer bestritten, auf die Geschäfte der damaligen "Meinl Euopean Land" Einfluss genommen zu haben. Eine Mitarbeiterin der Meinl Bank bezeichnet ihn aber als "Ultima Ratio" der MEL.

Das Straflandesgericht Wien lässt in der Causa Meinl mit einem brisanten Beschluss aufhorchen. Das 462 Seiten umfassende Dokument wurde als Antwort auf den von den Meinl-Anwälten gestellten Antrag auf Rückerstattung der Kaution für Julius Meinl V. erstellt. Der „Presse“ liegen die entscheidenden Passagen exklusiv vor. Julius Meinl V., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte in der Vergangenheit bestritten, auf die Geschäfte der Immobilienfirma „Meinl European Land“ (MEL, heute Atrium) entscheidenden Einfluss genommen zu haben. Der Akt des Straflandesgerichts lässt daran Zweifel offen.


Aus den Aussagen des früheren MEL-Vertreters Rupert-Heinrich Staller geht hervor, dass Julius Meinl V. eine wesentliche Rolle in der Immobilienfirma gespielt haben dürfte. Staller gilt als Kronzeuge der Anklage. Er berief sich in seiner Aussage auf Nadine Gilles, eine Mitarbeiterin der Meinl Bank, die vorübergehend bei der MEL für die Investor Relations verantwortlich war. Gilles habe zu ihm gesagt, es würde wohl nichts ohne Julius Meinl V. gehen. „Wenn es für sie ein Problem gebe, würde sie zu ihm gehen, weil er für sie die ,Ultima Ratio‘ wäre“, habe Gilles laut Stallers Angaben gesagt.


Aus Sicht der Meinl Bank eine reichlich dünne Faktenlage. Auch Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank, wird in dem Gerichtsbeschluss zitiert. Seiner Aussage zufolge war Julius Meinl V. zwar über wesentliche Vorgänge in der MEL informiert, eine mögliche Einflussnahme des Beschuldigten habe es aber nicht gegeben. Auf Anfrage der „Presse“ bekräftigte der Bankvorstand seine Position: „Der Beschluss des Gerichts hält fest, dass es keinerlei Beweismaterial gibt, das Julius Meinl V. unmittelbar in Zusammenhang mit den Zertifikatsrückkäufen bringt.“

Den MEL-Verantwortlichen wird von Anlegeranwälten vorgeworfen, den Börsenkurs durch Rückkäufe hoch gehalten und so Inhaber der MEL-Zertifikate getäuscht zu haben. Fragwürdig sei laut Weinzierl vor allem die Rolle von Rupert-Heinrich Staller: „Er gilt als Kronzeuge, wenn es darum geht, Julius Meinl V. mit den MEL-Aktivitäten in Verbindung zu bringen. Dabei kam er (Staller, Anm.) erst an Bord, als die Zertifikatsrückkäufe längst abgeschlossen waren“, so Weinzierl zur „Presse“.


„Betrugsvorwurf löst sich in Luft auf“
Aufrecht bleibt im Beschluss des Straflandesgerichts weiters der Verdacht, dass die Meinl Bank der MEL zum Schaden der Anleger zu hohe Gebühren verrechnet habe. Die zuständige Richterin Bettina Deutenhauser bezieht sich dabei auf einen Bericht der Nationalbank. Die Verträge der Meinl Bank mit den Gesellschaften MEL sowie Meinl International Power und Meinl Airports International hätten demnach Bestimmungen enthalten, die sich „massiv zum Vorteil der Meinl Bank AG, aber nachteilig für die oben genannten Gesellschaften ausgewirkt haben sollen“. Die Meinl Bank bestreitet, dass die Gebühren zu hoch waren. Zudem seien sie offengelegt worden. Die MEL hatte angegeben, die Zertifikate zurückgekauft zu haben, um den Einstieg eines strategischen Investors zu ermöglichen. Das Gericht kommt allerdings zu dem Schluss, dass „der wahre Grund für den Zertifikaterückkauf ein anderer gewesen sein“ dürfte. Es wäre wohl wirtschaftlich sinnvoller gewesen, „zunächst einen geeigneten Investor zu suchen und danach ein Rückkaufprogramm zu starten“.

Kein Betrug, aber Untreue-Vorwurf bleibt
Den Vorwurf der Untreue hält das Gericht daher aufrecht. Der Vorwurf des Betrugs hingegen werde den Meinl-Anwälten zufolge durch das Dokument weitgehend entkräftet. „Der Verdacht auf Betrug beginnt sich in Luft aufzulösen“, sagte Meinls Anwalt Herbert Eichenseder gestern, Freitag, vor Journalisten. Das Gericht halte fest, dass keine irreführende Werbung, insbesondere mit dem Thema Mündelsicherheit und der Bezeichnung von Zertifikaten als Aktien vorliege, so die Begründung. Die Börsengänge der Gesellschaften MAI und MIP seien korrekt abgewickelt worden und eine allfällige Marktmanipulation sei kein strafrechtlich, sondern allenfalls ein verwaltungsrechtlich zu ahndender Tatbestand.


Das Straflandesgericht Wien hatte am Dienstag beschlossen, dass Julius Meinl V. die 100 Millionen Euro, die er als Kaution hinterlegt hatte, vorerst nicht zurückbekommt. Meinl war am ersten April des Vorjahres festgenommen und zwei Tage darauf nach Hinterlegung der Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Allerdings hat Julius Meinl V., der sich in Wien und London aufhält, seine Reisepässe zurückerhalten, und er muss sich nicht mehr täglich bei Gericht melden.

(Die Presse, Printausgabe, 10. 07. 2010)

  

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IVA-Rasinger - MEL-Anleger sollen Klage prüfen, bald Verjährung

Wien (APA) - In der Causa um die ehemalige Meinl European Land
(MEL, heute Atrium Real Estate) droht mutmaßlich geschädigten
Anlegern die Verjährung: Vor fast drei Jahren, Anfang August 2007,
sind die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe bekanntgeworden, und
Schadenersatzansprüche müssen binnen drei Jahren gerichtlich geltend
gemacht werden. Anlegerschützer Wilhelm Rasinger rät deshalb
geschädigten Anlegern, noch einmal zu prüfen, ob sie klagen wollen.

Im Zusammenhang mit dem Gerichtsbeschluss über die
100-Millionen-Kaution, gegen die Julius Meinl V. im April 2009 nach
eineinhalb Tagen aus der U-Haft kam, ortet Rasinger steigende
"Nervosität bei den Beschuldigten", wie er der APA am Montag sagte.

In letzter Zeit habe es vonseiten der Meinl Bank "ziemlich
aggressive Äußerungen" mit "wenig Substanz" gegeben, sagte der
Präsident des Interessenverbandes der Anleger (IVA). "Das ist ein
Zeichen, dass sie hypernervös sind." Verwundert zeigt sich Rasinger
auch, dass sich Meinl selbst nicht in der Öffentlichkeit zeigt. Man
bekomme den Eindruck, dass "der heilige Geist über allem schwebt."
Der Banker lasse "wieder andere für sich werken", letztendlich sei
"alles bei ihm gelandet", so Rasinger zur APA.

Vergangene Woche haben Meinls Anwälte einen 463 Seiten dicken
Beschluss des Wiener Straflandesgerichts zugestellt bekommen, der im
Zusammenhang mit den MEL-Rückkäufen den "dringenden Tatverdacht" der
Untreue und des Betrugs gegen Meinl aufrecht sieht, wie das "profil"
berichtete. Daher wird auch die 100-Mio.-Kaution vorerst einbehalten,
Meinls Anwalt Herbert Eichenseder hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Die Meinl Bank interpretierte den Gerichtsbeschluss als Erfolg, dem
Betrugsvorwurf gegen Meinl werde die Grundlage entzogen, wie
Eichenseder am Freitag darzulegen versuchte.

Rasinger konstatierte hingegen heute: "Es wird eng!"

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

  

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Der von profil vergangene Woche in ersten Auszügen veröffentlichte Gerichtsbeschluss zur Verlängerung von Julius Meinls U-Haft – er bleibt gegen das „gelindere“ Mittel der 100-Millionen-Euro-Kaution auf freiem Fuße – hat die Meinl Bank wenig überraschend zu einer scharfen Reaktion verleitet.

So wurde profil unter anderem „tendenziöse“ Berichterstattung beschieden. Was insofern stimmt, als dieses Magazin die Tendenz des Landesgerichts für Strafsachen wiedergegeben hat.

Die Meinl Bank und Julius Meinl beteuern weiterhin, Haftrichterin Bettina Deutenhauser hätte „große Teile der Vorwürfe gegen Meinl entkräftet“. Was insofern nicht stimmt, als der Kernvorwurf der Untreue gegenüber dem Vermögen von Meinl European Land (MEL) massiv erhärtet wurde – die Richterin wähnt bei Herrn Meinl gar einen „hohen Fluchtanreiz“, daher auch die fortgesetzte U-Haft. In dem profil vorliegenden 462 Seiten starken Gerichtsdokument äußert Deutenhauser denn auch massive Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der notorischen Wertpapierrückkäufe durch MEL 2007: „Der Erwerb von 88.815.000 Zertifikaten muss … als riskant und mit einem großen unternehmerischen Risiko behaftet bezeichnet werden, was sämtliche Beteiligte, somit auch der Beschuldigte Meinl, … gewusst und die Möglichkeit eines konkreten Schadenseintritts auch ernstlich für möglich gehalten haben müssen.“

Wie bereits berichtet, hegt Deutenhauser in diesem Zusammenhang den Verdacht, Julius Meinl sei „stark in die Wertpapierrückkäufe involviert“ gewesen und hätte die Direktoren von MEL (heute: Atrium European Real Estate) obendrein zu „strafbaren Handlungen angestiftet“ (Nr. 28/09).

Daneben finden sich in dem Dossier auch bemerkenswerte Erkenntnisse zur Behandlung von Anlegern. Etwa in Zusammenhang mit der Planung einer außerordentlichen MEL-Hauptversammlung am 23. August 2007 in Wien: „Dem Gericht erscheint ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte bei der Auswahl des Tagungsortes … miteinbezogen wird, wobei dem Inhalt dieses E-Mails auch zu entnehmen ist, dass offenbar kein großes Interesse bestanden hat, die Veranstaltung besonders aktionärsfreundlich zu gestalten.“ Dabei handelt es sich um eine Julius Meinl am 25. Juni 2007 zugegangene Nachricht seiner Vertrauten Nadina Gilles, die Deutenhauser nicht ohne Grund zitiert: „Location-Vorschlag wäre z. B. Studio 44 (1030), Schnellbahn zwar in der Nähe, aber doch nicht ganz dabei, kaum Parkplätze … sprich insgesamt nicht sehr aktionärsfreundlich, aber auch nicht so schlecht, dass man uns böse Absicht vorwerfen kann.“ Tatsächlich verirrten sich an dem Tag nur 110 Anleger in das angemietete „Studio 44“ der Österreichischen Lotterien am Wiener Rennweg, nachdem in der Vergangenheit bis zu 700 Personen zu MEL-Hauptversammlungen gekommen waren.

An anderer Stelle heißt es: „Aus einem E-Mail von Nadine Gilles an Peter Weinzierl (ebenfalls beschuldigter Meinl-Bank-Vorstand; Anm.) vom 7.6.2006 … ergibt sich ebenfalls, dass der Beschuldigte Meinl offenbar in den Entscheidungsfindungsprozess der MEL eingegriffen haben soll: … haben sie entschieden, ob wirklich autorisiertes Kapital … erhöht werden soll? JM (Meinl; Anm.) und SV (Stephan Visy, Meinls rechte Hand; Anm.) deuteten das an … ich befürchte Diskussionen, aber vielleicht gehen unsere Aktionäre auch diesmal wie die lammer, ohne zu fragen …“

Gemeint waren wohl „Lämmer“.

http://www.profil.at/articles/1029/560/273590/wie-laemmer

  

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Meinl aktiviert seine ausländischen Freunde... aber die Vorgehensweise
von "Format"... naja.

------------

Wien/London (OTS) - Der ehemalige britische Minister und
Generalstaatsanwalt Lord Peter Goldsmith QC äußerte gestern, dass
Julius Meinl in Österreich in einer Art und Weise behandelt werde,
die Anlass zu großer Sorge gebe. Gegenüber der britischen Zeitung
Sunday Telegraph sagte er: "Es ist sehr überraschend, dass das
Gericht in Wien der Ansicht ist, es sei nichts gegen die Darstellung
Julius Meinls als Hitler einzuwenden, obwohl seine Familie vor den
Nazis aus Österreich fliehen musste."

Mit seiner Stellungnahme reagierte er auf die erfolgreiche
Berufung der Verleger des Magazins "Format" gegen eine Klage, die
Julius Meinl beim Wiener Handelsgericht eingereicht hatte und die
ursprünglich am 31. Januar dieses Jahres bestätigt wurde. Am 15. Mai
2009 hatte "Format" auf seiner Titelseite ein großes Foto von Julius
Meinl mit der Schlagzeile "Meinls Kampf" veröffentlicht.

Diese Darstellung wurde allgemein als eine Anspielung auf Adolf
Hitler verstanden, was insbesondere deshalb schockierend ist, da
Julius Meinl aus einer Familie stammt, die von den Nazis verfolgt
wurde und von denen mehrere Mitglieder im Holocaust umkamen.

Der Fotograf des Bildes, Geoff Pugh, hat Julius Meinl eine
unverfälschte Originalaufnahme zur Verfügung gestellt. Pugh zeigt
sich sehr bestürzt über die Art und Weise, wie sein Foto ohne seine
Zustimmung verwendet wurde.

"Format" behauptete vor Gericht, dass Julius Meinl Adolf Hitler
ähnlich sehe, und dass das Foto unverfälscht sei und bereits im Daily
Telegraph veröffentlicht worden war. Keine dieser Behauptungen
entspricht der Wahrheit. Sowohl auf dem Foto als auch im wirklichen
Leben hat Julius Meinl keinerlei Ähnlichkeit mit Adolf Hitler. Das
Foto wurde nie im Telegraph oder anderswo veröffentlicht. Und das
Foto ist eindeutig verändert worden.

Das Foto wurde verfälscht, um das Gesicht von Julius Meinl
schmäler wirken zu lassen und die Frisur wurde modifiziert. Die Farbe
seiner Haut wurde grundlegend verändert. Das Originalfoto zeigt ihn
mit normaler Hautfarbe, auf der Titelseite von "Format" erscheint er
grau und manisch.

"Format" legte beim Oberlandesgericht in Wien Berufung ein. Anfang
dieses Monats hob Richter Werner Hofman die Entscheidung der
Vorinstanz auf. Er stimmte "Format"zu, dass Julius Meinl wie Adolf
Hitler aussehe und führte an, dass der Verweis auf Meinls Kampf
keinerlei Bedeutung habe.

Das Urteil von Werner Hofman stieß auf allgemeine Ablehnung. Lord
Goldsmith, der ebenfalls jüdischer Abstammung ist, ist von der
Auffassung des österreichischen Gerichts zutiefst erschüttert. "Eine
derartige Verunglimpfung seitens der Presse ist besorgniserregend.
Julius Meinl wird in Österreich äußerst ungerecht behandelt." sagte
er.

  

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Format vs. Meinl: Ich wünsche beiden Streitparteien größtmöglichen Erfolg vor Gericht. Da haben sich endlich zwei gleichwertige Gegner gefunden.

  

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Natürlich unfassbar, dass ein Magazin diesem Spezialisten die Möglichkeit an die Hand gibt, durch Spiegelgefechte abseits der Sachverhalte berechtigte Sympathien zu heischen.
Geschmack tritt aber bekanntlich medial nur durch Abwesenheit in Erscheinung...und solange die Untersuchungen laufen ist immerhin etwas im Poitiven erreicht, das - wie rund um die Hypo-Geschichte erkennbar - leider auch ein ganz anderes Niveau haben könnte.

  

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Rasinger kritisiert Vorgangsweise der Bank

Für Anlegerschützer Wilhelm Rasinger ist der Vergleichsangebot
"sehr differenziert" so sehen. Für "Mini-Anleger", die maximal 10.000
bis 20.000 Euro investiert haben, sei die Lösung "ok" und "sicher ein
Zeichen eines Einlenkens von Meinl". Anlegern, die mehr Geld in
MEL-Papier gesteckt (und verloren) haben, rät er jedoch zu einer
Klage. Man solle sich überlegen, ob man sich "mit einem Drittel
abspeisen lassen will" und müsse bereit sein, etwa 10 Prozent für
Anwalt und Co. auszugeben, damit der Schaden kompensiert wird.

Die Vorgangsweise der Meinl Bank bezeichnete Rasinger als "divide
et impera" (teile und herrsche). Erstens gelte das Vergleichsangebot
nur für AK-Mitglieder, zweitens bringe man Advofin in eine
"unangenehme Situation". "Vergleiche sind nur dann wirklich
ordentlich und fair, wenn sie allumfassend sind". Selbiges findet
auch der oberösterreichische Anlegeranwalt Michael Poduschka, in
dessen Augen die Lösung für alle MEL-Anleger gelten solle, wie er
gegenüber der APA am Donnerstag gefordert hatte.

Rasinger hat außerdem den Verdacht, dass "Meinl die jetzt
beginnende Verjährungsfrist ausnützen möchte." Laut Gesetz trete die
Verjährung drei Jahre nach Kenntnisnahme des Schadens und des
Schädigers ein, so der Anlegervertreter. Wann genau dies in der Causa
MEL der Fall ist, sei noch immer unklar. Im Gefolge der umstrittenen
Zertifikatsrückkäufen im Sommer 2007 war der Kurs des MEL-Papiers
dramatisch eingebrochen. Sicher sei, so Rasinger, dass es dieser Tage
anfange, "kritisch zu werden".

Dass die Meinl Bank allfällige Ansprüche von Anlegern, den
Vergleich annehmen, bei Finanzdienstleistern wie OVB und EFS
einklagen will, findet Rasinger "teilweise unfair". Die Berater seien
über die Meinl-Vertriebsfirma Meinl Success "sehr, sehr einseitig"
informiert worden" und hätten sich "einlullen" lassen. Trotz ihrer
teilweisen "Unbedarftheit" seien sie aber nicht ganz aus der
Verantwortung zu nehmen", immerhin hätten sie das Material nicht
"unkritisch" an die Anleger weitergeben dürfen. Rasinger glaubt aber
nicht, dass die Meinl Bank Finanzberater "im großen Stil" klagen
wird. Man werde "sehr selektiv vorgehen, um diese Herrschaften unter
Druck zu setzen".

Weinzierl kündigte an, in Summe "sicher einige hundert"
Finanzberater zu klagen. Ob diese wie kolportiert vornehmenlich für
OVB und EFS tätig waren, wollte er nicht sagen. "Es gibt sicherlich
bei diesen beiden zahlreiche Berater, die nicht unbedingt durch
exzellente Beratung aufgefallen sind."

Die Meinl Bank sei jedenfalls die falsche Adressatin für
Anlegerklagen, bekräftigte Weinzierl und verwies auf ein neuerliches
- nicht rechtskräftiges - Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien. Laut
Bankaussendung von heute hat ein Anleger, der selbst als Berater für
MEL-Papiere gewesen sei und insgesamt knapp 23.000 Euro investiert
habe, die Meinl Bank wegen Irrtums auf Schadenersatz geklagt. Die
Klage sei abgewiesen worden. Das Geldhaus von Julius Meinl sieht sich
durch den HG-Entscheid in ihrer Rechtsansicht, "dass der von den
Anlegern behauptete Irrtum nicht durch die Meinl Bank veranlasst
worden sein kann, sondern ausschließlich durch die unzureichende
Beratung der jeweiligen Berater, hier des Klägers", bestätigt.

Angesprochen auf den Einwand Rasingers, dass die Finanzberater
ihrererseits von Meinl Success möglicherweise unzureichend informiert
worden sind, meinte Weinzierl nur: "Herr Rasinger soll sich einmal
erinnern, bis zu welchem Datum er gefunden hat, dass bei der
Immofinanz alles in Ordnung ist".

Ob die Meinl Bank noch weiteren Anlegern ein Vergleichsangebot
machen will, ließ Weinzierl heute offen: "Sie können davon ausgehen,
dass sich derzeit viel tut und die Telefone heiß laufen." Man sei zu
Lösungen für "sozial Bedürftige" bereit.

  

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Meinl Bank musste erneut Schlappe vor Gericht hinnehmen

Wien (APA) - Die Meinl Bank, die in Sachen Meinl European Land
(MEL) mit mehr als 10.000 Klagen konfrontiert ist und sich gerade mit
tausenden Kleinanlegern vergleicht, musste erneut eine Schlappe vor
Gericht hinnehmen, diesmal in zweiter Instanz. Ein Anleger sah sich
von der Meinl Bank in die Irre geführt, weil in den MEL-Werbefoldern
behauptet worden sei, es gebe kein Verlustrisiko. Das
Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem Kläger recht, sprach in dem
Urteil von "grob irreführender Darstellung der Veranlagungssicherheit
im Verkaufsprospekt". Die Bank will in Berufung gehen und verwies
gegenüber der APA darauf, dass von 50 Schadenersatz- bzw.
Irrtumsverfahren zwei Drittel zu ihren Gunsten ausgegangen seien.

"Es steht 6:0 für uns", freut sich hingegen der Rechtsvertreter
des Klägers, Michael Poduschka, der rund 800 mutmaßliche
MEL-Geschädigte vertritt. "Die Meinl Bank konnte vor dem OLG Wien
noch keine Entscheidung zu ihren Gunsten erwirken." Alle Urteile
seien angefochten worden.

Diesmal habe das OLG besonders deutlich ausgesprochen, dass die
irreführende Werbung im MEL-Prospekt auf das Konto der Meinl Bank
gehe und diese "a la Rückholaktion" selbst aktiv hätte werden müssen,
anstatt die Schuld auf den Anlageberater abzuwälzen, so der Anwalt
zur APA.

Tatsächlich heißt es in dem Urteil: "Nun ist die Argumentation,
die Beklagte habe sich auf eine korrekte Beratungstätigkeit der
Anlageberater verlassen, schon kaum mit dem Umstand zu vereinbaren,
dass die Beklagte zumindest in Kenntnis des Umlaufs des
Werbeprospekts war. Es kann wohl kaum davon ausgegangen werden, dass
sie dies nur in der Erwartung duldete - zu keinem Zeitpunkt wurde
behauptet, die Beklagte habe sich öffentlich von den Werbaussagen
distanziert -, die Anlageberater würden die Kunden darauf aufmerksam
machen, dass der Prospekt irreführende Angaben über das
Veranlagungsrisiko enthält, zumal dies der Förderung des Verkaufs der
MEL-Zertifikate kaum dienlich gewesen wäre."

Auf eine "allfällige (Mit)Kausalität einer unvollständigen oder
fehlerhaften" Beratung komme es nicht an, da sich der Kläger auf
Basis des Verkaufsprospekts für das MEL-Papier entschieden habe, so
das Gericht.

Sogar, dass der Anleger seine Risikobereitschaft als "extrem hoch"
eingestuft hat, tut laut OLG im konkreten Fall nichts zur Sache. Der
Kläger habe dies schließlich nur angekreuzt, weil ihm sein Berater
erklärt habe, er bekomme das MEL-Papier sonst nicht.

"Aus Sicht des OLG liegt eben kein 'Kauf auf Probe' vor", ätzt
Poduschka in Richtung Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Dieser
hatte in der Vergangenheit zahlreiche Male betont, ein "Aktienkauf
auf Probe" wäre ein "fatales Signal für den heimischen Kapitalmarkt"
- auch diesmal hieß es bei dem Geldinstitut: "Wir sind
zuversichtlich, dass auch dieses Urteil in der nächsten Instanz
aufgehoben wird, weil wir der Überzeugung sind, dass sich das Prinzip
'Aktienkauf auf Probe' - also Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen
oder Klagen bei fallenden Kursen - nicht durchsetzen sollte", sagte
ein Banksprecher auf APA-Anfrage. Poduschka konterte: "Wenn der
Verkäufer einen Kunden in die Irre führt, bleibt es dem getäuschten
Käufer überlassen, ob er das Produkt zurückgibt und sein Geld
zurückverlangt oder ob er es trotzdem behält."

Die Meinl Bank versicherte erneut, sich "als Dienstleister für die
MEL immer im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt" zu haben.

Morgen, Mittwoch, läuft die Frist aus, innerhalb der sich
Arbeiterkammer-Mitglieder, die mit MEL-Papieren Geld verloren haben,
entscheiden können, ob sie ein entsprechendes Vergleichsangebot der
Meinl Bank annehmen. Bei dem Finanzinstitut geht man "aufgrund der
hohen Rücklaufquote" davon aus, dass dies 90 Prozent tun werden. Die
Bank will für die Vergleiche insgesamt mehr als 18 Mio. Euro springen
lassen und sich das Geld dann bei Beratern zurückholen - wer das
Angebot annimmt, muss seine gesamten Ansprüche an das Geldinstitut
abtreten.

  

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Höchstrichter entscheiden gegen Meinl Bank

29.09.2010 | 18:41 | CHRISTIAN HÖLLER (Die Presse)

In der Causa "Meinl European Land" liegt nun das erste Urteil des Obersten Gerichtshofs vor. Demnach muss die Meinl Bank einem Anleger den Schaden ersetzen. Die Werbebroschüre war ausschlaggebend für das Urteil.

Wien. Seit drei Jahren wird wegen der Kursverluste bei der Immobilienfirma „Meinl European Land“ (MEL, heute Atrium) prozessiert. Nun gibt es die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Demnach muss die Meinl Bank einem Anleger den Schaden ersetzen. „Das ist der Durchbruch“, sagt Anwalt Michael Poduschka, der den MEL-Investor vertritt, zur „Presse“.

Gegen die Meinl Bank sind in diesem Zusammenhang tausende Gerichtsverfahren anhängig. Allein der Prozessfinanzierer AdvoFin beziffert den Schaden für seine Klienten mit über 200 Mio. Euro. Das Urteil sei „richtungsweisend für einen großen Teil der Anlegerverfahren“, so Poduschka, der 900 mutmaßliche MEL-Geschädigte vertritt. Die Immobilienfirma gehörte einst zu den Stars an der Wiener Börse. Sie sammelte Milliarden ein, um Immobilien in Osteuropa zu erwerben. Nach schlecht kommunizierten Rückkäufen eigener Aktien war der Börsenkurs massiv eingebrochen.

Im konkreten Fall hat ein Anleger zwischen Jänner und Oktober 2006 über einen Finanzberater in drei Tranchen MEL-Papiere um rund 20.000 Euro erworben. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (OGH) tat es nichts zur Sache, dass der Investor im Anlegerprofil die Risikobereitschaft mit „hoch“ beziehungsweise „extrem hoch“ eingestuft und ein Formular unterschrieben hat, auf dem auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hingewiesen wurde. Für die Höchstrichter ist es in Ordnung, dass sich der Anleger auf eine zwölfseitige MEL-Werbebroschüre verlassen hat. „Eine über diese Broschüre hinausgehende umfassende Vermögens- oder Anlageberatung strebte der Kläger nicht an, sie fand auch nicht statt. Er sah sich die Verkaufsbroschüre genau durch und traf auf dieser Grundlage seine Entscheidung“, steht im Urteil.


Werbebroschüre war ausschlaggebend

In dem Folder, der von einer Vertriebstochter der Meinl Bank herausgegeben wurde, wurde für die MEL-Aktie mit folgenden Worten geworben: „Sicherheit: Sichere, breitgestreute Immobilienveranlagung in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte, hoher Steuern und niedriger Zinsen.“ Bei MEL würden Mietrenditen zwischen neun und zehn Prozent pro Jahr winken. In der Broschüre hieß es, dass bei Immobilienaktien mit keinen besonderen Schwankungen des Kurses zur rechnen sei. Untermauert wurde dies durch eine Grafik mit dem bisherigen Kursverlauf.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs handelte es sich bei der für die Kaufentscheidung des Klägers maßgebliche Broschüre „nicht um offensichtlich verkürzte, bloß die Aufmerksamkeit erweckende blickfangartige und möglicherweise von vornherein als marktschreierisch anzusehende Werbeaussagen wie etwa Inseratenüberschriften, Kurswerbespots oder Ähnliches, sondern um die für den durchschnittlichen Privatanleger wie den Kläger verständliche und (scheinbar) auch vollständige Information, die den Zweck verfolgt, dem Privatanleger eine vernünftige Anlageentscheidung zu ermöglichen“. Dem gegenüber „treten allgemein gehaltene Risikohinweise völlig in den Hintergrund und veranlassten den Kläger daher, der plausibel aufbereiteten Werbebotschaft zu vertrauen, wonach die hier beworbene Anlage grundlegend sicherer wäre als eine Veranlagung in sonstigen Einzelaktien“. Ein mögliches Mitverschulden des Anlegers nach dem Motto, er hätte besser aufpassen müssen, wurde vom Gericht als irrelevant abgetan.

Die Höchstrichter schlossen sich der Argumentation von Andreas Vonkilch an. Dieser ist Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien und hat sich mit der Irrtumsanfechtung von Wertpapierkäufen beschäftigt.

Für die Meinl Bank ist das Urteil aber kein Orientierungspunkt für künftige Gerichtsentscheidungen. „Der Irrtum muss in jedem konkreten Einzelfall geprüft werden“, fordert Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Anlegeranwalt Poduschka vermutet, dass die Bank künftig nur dann eine Chance hat, wenn sie beweisen kann, dass der Berater ausführlich auf sämtliche Risken hingewiesen hat: „Doch viele Fälle zeigen, dass sich auch die Berater auf die offiziellen Werbeprospekte verlassen haben.“


Meinl gegen Aktienkauf auf Probe

Meinl-Bank-Vorstand Weinzierl ist über das Urteil entsetzt. „Im Prinzip bedeutet das, dass Unterschriften von mündigen Personen auf Dokumenten offenbar nicht gelten.“ Denn schließlich habe der Anleger im Risikoprofil den Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlustes unterfertigt. Bedauerlicherweise sei dies eine Entscheidung, die das Prinzip „Aktienkauf auf Probe“, also Gewinnmitnahmen bei steigenden, und Klagen bei fallenden Kursen fördere.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2010)

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/598337/index.do

  

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>Meinl-Bank-Vorstand Weinzierl ist über das Urteil entsetzt.
>„Im Prinzip bedeutet das, dass Unterschriften von mündigen
>Personen auf Dokumenten offenbar nicht gelten.“ Denn
>schließlich habe der Anleger im Risikoprofil den Hinweis auf
>die Möglichkeit eines Totalverlustes unterfertigt.
>Bedauerlicherweise sei dies eine Entscheidung, die das Prinzip
>„Aktienkauf auf Probe“, also Gewinnmitnahmen bei steigenden,
>und Klagen bei fallenden Kursen fördere.


Da muß ich ausnahmsweise Meinl zustimmen. Das kann es ja wirklich nicht
sein, daß solche Unterschriften wertlos sind.

  

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>Da muß ich ausnahmsweise Meinl zustimmen. Das kann es ja
>wirklich nicht
>sein, daß solche Unterschriften wertlos sind.

Hätte es die Hochglanzverkaufsprospekte nicht gegeben, würde ich Dir zustimmen. Allerdings, Die Meinl Success hat das Risiko der MEL immer heruntergespielt, die Warnhinweise mit einem Augenzwinkern "Das müssen wir aus rechtlichen Gründen dazusagen, aber Sie wissen ja, Immobilien, was soll da schon sein ..." abgetan.
Eine unter solchen Umständen erfolgte Unterschrift unter die Risikohinweise würde ich als erschlichen, als wertlos werten.

  

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>Eine unter solchen Umständen erfolgte Unterschrift unter die
>Risikohinweise würde ich als erschlichen, als wertlos werten.


Nur, das kann im nachhinein ja jeder behaupten.

  

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>Nur, das kann im nachhinein ja jeder behaupten.

Aber dafür gibt es eben Gerichte, die dem auf den Grund zu gehen versuchen. Die Prospekte liegen vor, es wurden sicher einige Zeugen befragt, wohl auch die involvierten Berater. Das wird schon Hand und Fuß haben.
Es bleibt allerdings ein individuelles Urteil. Morgen kann bei jemand anderem anders entschieden werden. Weil die Umstände wieder anders waren, der Kunde vielleicht nicht wegen dem Prospekt, sondern wegen einer Empfehlung seines Friseurs gekauft hat.

  

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>>Da muß ich ausnahmsweise Meinl zustimmen. Das kann es ja wirklich nicht
>>sein, daß solche Unterschriften wertlos sind.
>
>Hätte es die Hochglanzverkaufsprospekte nicht gegeben, würde
>ich Dir zustimmen. Allerdings, Die Meinl Success hat das
>Risiko der MEL immer heruntergespielt, die Warnhinweise mit
>einem Augenzwinkern "Das müssen wir aus rechtlichen
>Gründen dazusagen, aber Sie wissen ja, Immobilien, was soll da
>schon sein ..." abgetan.
>Eine unter solchen Umständen erfolgte Unterschrift unter die
>Risikohinweise würde ich als erschlichen, als wertlos werten.

Genau so sehe ich das auch. Eine Unterschrift unter einen Vertrag der erwiesenermaßen unter vorsätzlicher Irreführung zustandekam (und das beginnt schon beim Zertifikatestatus, der immer verschluckt wurde!) kann doch in einem Rechtsstaat nicht als gültig reklamiert werden. Es ist sehr zu begrüßen wenn hinkünftig in Prospekten bereits deutlich gemacht werden muss was genau verkauft wird, dann kann man auch ernsthaft über Validität von zustandegekommenen Verträgen diskutieren.

Dass aber einer versucht, Unachtsame abzuzocken und sich dann auch noch beschwert wenn man ihn belangt mit dem "da wird ja nur von denen Abgezockt"-Argument, das ist wirklich absurd frech. Schon damit überhaupt nur daherzukommen zeigt, dass man den Weg knallhart weitergehen will (und natürlich muss), deswegen sind harte, klare und vor allem rasche Entscheidungen dagegen hier sehr zu begrüßen.

PS. @WarrenBuffet: Dass Einzelne schlaue und vor allem flinke Akteure von dem System auch profitiert haben können/ geringeren Schaden davontragen auf dieser Seite des Geschäfts ist mMn nicht relevant im Vergleich zum Grundlegenden Problem der vorsätzlichen Anlegertäuschung. Diesem Risiko setzt man sich eben aus, wenn man derartigen Mist baut, simple as that - wären die Prospekte korrekt gewesen gäbe es nichts zu klagen und insbesondere keine Urteile mit dieser begründung!

  

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Alles richtig, nur wie will man das bei ähnlichen Fällen nachprüfen?
Bei Meinl ist das aufgrund der Werbung nachvollziehbar und glaubhaft, aber ansonsten?

Es könnte ja jeder sagen, der Berater hat mir im Gespräch etwas ganz
anderes gesagt und deswegen habe ich unterschrieben.


>Genau so sehe ich das auch. Eine Unterschrift unter einen
>Vertrag der erwiesenermaßen unter vorsätzlicher Irreführung
>zustandekam (und das beginnt schon beim Zertifikatestatus, der
>immer verschluckt wurde!) kann doch in einem Rechtsstaat nicht
>als gültig reklamiert werden. Es ist sehr zu begrüßen wenn
>hinkünftig in Prospekten bereits deutlich gemacht werden muss
>was genau verkauft wird, dann kann man auch ernsthaft über
>Validität von zustandegekommenen Verträgen diskutieren.
>
>Dass aber einer versucht, Unachtsame abzuzocken und sich dann
>auch noch beschwert wenn man ihn belangt mit dem "da wird
>ja nur von denen Abgezockt"-Argument, das ist wirklich
>absurd frech. Schon damit überhaupt nur daherzukommen zeigt,
>dass man den Weg knallhart weitergehen will (und natürlich
>muss), deswegen sind harte, klare und vor allem rasche
>Entscheidungen dagegen hier sehr zu begrüßen.
>

  

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>Alles richtig, nur wie will man das bei ähnlichen Fällen
>nachprüfen?
>Bei Meinl ist das aufgrund der Werbung nachvollziehbar und
>glaubhaft, aber ansonsten?
>
>Es könnte ja jeder sagen, der Berater hat mir im Gespräch etwas ganz
>anderes gesagt und deswegen habe ich unterschrieben.
>

Grundsäzlich ja aber wie Hagen schon so schön ausführte: Das Gericht - in der Regel auch nicht auf der Nudelsuppe angeschwommen - beurteilt ja einen Sachverhalt. Und im Zusammenhang mit Immobilienveranlagungen ist es eben nicht Tagesgeschäft dass wegen kreuz- und querspekulation auf einmal alles den Bach runtergeht - ein angemessener Prospekt unterfüttert mit entsprechender Gestion der Gesellschaft führt zu einem nachvollziehbaren Veranlagungsergebnis.

Probleme werden immer nur dort auftreten wo große Lücken klaffen zwischen Erwartung und Realität, und da ist dann das gewählte Instrument (bekannter und einfach verstanden geglaubter Immofonds, mysteriöse Blackbox Primeo-Fonds, riskante Aktie...) sicher ein entscheidender Faktor bei der Plausibilitätsbeurteilung der beiden Aussagekontrahenten. Ich sehe da keine großen Schwierigkeiten, ehrlich gesagt - Verschleppung macht mir viel mehr Sorgen.

  

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>PS. @WarrenBuffet: Dass Einzelne schlaue und vor allem flinke
>Akteure von dem System auch profitiert haben können/
>geringeren Schaden davontragen auf dieser Seite des Geschäfts
>ist mMn nicht relevant im Vergleich zum Grundlegenden Problem
>der vorsätzlichen Anlegertäuschung. Diesem Risiko setzt man
>sich eben aus, wenn man derartigen Mist baut, simple as that -
>wären die Prospekte korrekt gewesen gäbe es nichts zu klagen
>und insbesondere keine Urteile mit dieser begründung!


Ok, dem kann ich zustimmen

  

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Wenn es gelingt in der Meinl Causa vollkommen emotionslos zu bleiben und der Sachlichkeit absoluten Vorrang einzuräumen, könnte man die oberstgerichtliche Entscheidung zumindest in einer Hinsicht als äußerst kritisch bezeichnen, zumal sie einen schwerwiegenden Kollateralschaden zur Folge hat: der Begrifff „Mündigkeit“ hat seine bisherige Bedeutung verloren und muß wohl neu deffiniert werden.

Wenn ein mündiger Bürger wählen und im Zuge von Volksabstimmungen die Geschicke des Landes mitbeinflussen kann, wenn ein mündiger Bürger die Gesetze zu verstehen und zu beachten hat (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!) -, dann muß ein mündiger Bürger für seine Handlungen auch die Verantwortung übernehmen. Im Fall von vorsätzlicher Täuschung oder Betrug, die ich persönlich in der Meinl Broschüre nicht sehen kann, gibt es natürlich Rechtsmittel.



PS:
Das gab es in den Medien zu Gusi's Zeiten: „Die SPÖ verabschiedet sich von immer mehr ihrer zentralen Wahlversprechen. Die angekündigte Steuerreform hat die SPÖ bereits verschoben und beim Eurofighter denkt sie laut über eine Reduktion anstelle eines Ausstiegs nach. Jetzt rückt sie auch noch von der Aufhebung der Studiengebühren ab.“

Dem Volk wurden Zusagen gemacht die nicht eingehalten wurden. Warum gibt es bei solchen Anlässen keine Sammelklagen? „Naja es waren ja alle mündige Bürger die entschieden haben, sie werden schon gewusst haben was sie tun.....“

  

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Ich denke, da wird das Urteil des OGH missinterpretiert. Es geht nicht darum, dass der Anleger riskant oder hochriskant in seinem Anlageprofil ausgefüllt hat. Es geht darum, dass dem Anleger - egal welches Risikoprofil er ausgefüllt hat - eine Anlage "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft wurde und er daher eine Sicherheit wie bei einem Sparbuch für diese Anlage erwarten kann. Deshalb ist das Urteil auch richtig, bloß der Herr Weinzierl hat das noch nicht verstanden oder verstehen wollen.

  

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Irreführende MEL-Werbung: Meinl Bank erlitt erneut Schlappe vor Höchstgericht
Utl.: Höchstgericht: Anlegerin durch MEL-Werbebroschüre in die Irre
geführt - Anwalt sieht auch Beweislastumkehr zulasten
der Bank - Geldhaus kritisiert wieder "Aktienkauf auf Probe"

Wien (APA) - In der Causa um die ehemalige Meinl European Land
(MEL, heute Atrium) hat die Meinl Bank erneut eine Niederlage vor dem
Obersten Gerichtshof (OGH) hinnehmen müssen. Dem Höchstgericht
zufolge wurde eine Anlegerin, die 2006 MEL-Zertifikate um rund 20.700
Euro erworben hatte, aufgrund der vom Geldhaus genehmigten
MEL-Werbebroschüre über die Risikogeneigtheit der Wertpapiere in die
Irre geführt, teilten die Meinl Bank und der Anwalt der Anlegerin,
Michael Poduschka, am Freitag mit. Die Klägerin kann jetzt den
Kaufvertrag rückabwickeln, also die MEL-Zertifikate zurückgeben.
Dafür erhält sie den Kaufpreis abzüglich der bereits erfolgten
Ausschüttungen.

"Die Anlegerin gewann aus dem Prospekt und den gleichgerichteten
Erklärungen ihres Beraters den Eindruck, ein solches Papier sei im
Vergleich zu anderen Einzelaktien sicher", heißt es in dem Urteil (8
Ob 25/10z). In der Werbebroschüre, in der auch die Meinl Bank im
Impressum aufscheint, wird zum Thema Sicherheit angeführt: "Sichere,
breit gestreute Immobilienveranlagung in Zeiten stark schwankender
Aktienmärkte, hoher Steuern und niedriger Zinsen."

Die Klägerin hätte die Wertpapiere nicht erworben, wenn sie
gewusst hätte, dass es zu einem langfristig stärkeren Kursverfall
oder Totalverlust kommen könnte, heißt es in dem Entscheid. Eine
gewisse Sorglosigkeit sieht der OGH zwar auch bei der Klägerin, weil
sie sich allein auf MEL-Werbebroschüre verlassen habe, allerdings
liege diese Sorglosigkeit weit hinter jener der "ursächlichen
Fehldarstellung des Wertpapierrisikos im Verkaufsprospekt".

Nach Ansicht von Anwalt Poduschka geht das Höchstgericht in diesem
Urteil weiter als im ersten OGH-Urteil in der Causa MEL Ende
September: Jetzt kritisiere der OGH, dass die Meinl Bank damit
geworben hatte, Aktien zu verkaufen, tatsächlich erhielten die
Anleger aber Zertifikate. Auch dieser Irrtum soll zur Anfechtung
berechtigen, ist der Anwalt überzeugt. Zudem sei das im Werbefolder
angesprochene Verlustrisiko rechtlich irrelevant, weil der Hinweis
unter "Technische Daten" versteckt wurde und sich eigentlich auf
Osteuropa bezog, so Poduschka in einer Aussendung.

Eine solche vielfältige Irreführung von Anlegern habe es in
Österreich noch nie gegeben, kritisiert der Anlegervertreter. Das
Urteil sei "ein weiterer Meilenstein", weil auch die Beweislast
umgekehrt sei: Bei mannigfaltiger Irreführung müsste nun die Bank
beweisen, dass der Anleger ohne Täuschungen das Wertpapier dennoch
gekauft hatte.

Die Meinl Bank ist naturgemäß anderer Meinung: In dieser
Allgemeinheit treffe diese Ansicht nicht zu. Meinl-Bank-Vorstand
Peter Weinzierl spricht in einer Aussendung erneut von einem
fragwürdigen Prinzip "Aktienkauf auf Probe", dem nun durch zwei
Urteile des OGH Vorschub geleistet worden sei. Wenn dies in
Österreich Schule mache, dann werde der Verkauf und Vertrieb von
Wertpapieren "in Zukunft zum Hasardlauf". Eine Folgewirkung für
andere Verfahren sieht die Bank auch diesmal nicht, denn der
individuelle Irrtum sei im Einzelfall zu prüfen, betonte das
Geldhaus.

  

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Ein Zweizeiler als Antwort, sehr schön.

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Wie das Wirtschaftsmagazin "Format" berichtet, tragen Erste Group-Chef Andreas Treichl und Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl einen kleinen Disput via Briefkommunikation aus. Ausschlaggebend dafür soll ein Interview Treichls in der Presse (9. September) gewesen sein, so "FormaT. Dort habe er Kritik an der eigenen Branche inklusive Seitenhieb auf Meinl geübt. Dies habe Weinzierl zu folgender Message an Treichl veranlasst: "Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihr Institut durch den Vertrieb von Zertifikaten an Anleger der von Ihnen in negativem Licht dargestellten Jersey-Unternehmen (MEL, MAI, MIP) rund 18 Mio. Euro verdiente". Und weiters: "Überdies erzielte die Erste Bank als zweitgrößter Emittent von Turbozertifikaten auf MEL weitere erhebliche Einnahmen aus der Emission von rund 1,6 Millionen Turbozertifikaten". Auch mit einer Empfehlung wartet Weinzierl auf: "Anstatt öffentliche Unterstellungen gegen die Meinl Bank vorzunehmen, wäre es ein Zeichen wahrer Größe, wenn Sie die Summen aus Geschäften, von denen Sie sich heute offenbar distanzieren, für soziale Maßnahmen für Anleger Ihres Instituts verwenden würden, die im Zuge des Kursverlusts der Erste Bank viel Geld verloren haben".

Treichls trockene Antwort: "Ich habe Ihren Brief gelesen. Offensichtlich haben wir sehr unterschiedliche Auffassungen".

http://www.boerse-express.com/cat/pages/911274/fullstory

  

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Wien (OTS) - Die Lebensmittelsparte des Traditionshauses Meinl ist
unter Druck, die Lebensmittelproduktion wird aus Kostengründen ins
Ausland verlagert, berichtet das Wirtschaftsmagazin "trend" in seiner
am Montag erscheinenden Ausgabe. Mit Anfang 2011 wird die Herstellung
von Julius-Meinl-Marmelade von der Firma Spitz in Attnang-Puchheim
zum Südtiroler Erzeuger Menz & Gasser verlagert. Auch die
Kaffeerösterei in Wien-Ottakring könnte in die italienische
Meinl-Fabrik in Vicenza wandern, bestätigt Marcel Löffler, Chef der
Julius Meinl Industrieholding (JMI): "Das ist eine Überlegung."

Gerüchte, wonach der Konzern eine Kapitalspritze der Meinl-Familie in
der Höhe von 40 bis 50 Millionen Euro benötigt, dementiert Löffler
aber mit Verweis auf die 40-prozentige Eigenkapitalquote: "Wir sind
ausreichend finanziert". Dennoch hat die JMI im vergangenen Jahr die
Marke Meinl um 18 Millionen Euro an eine im Besitz der Familie
stehende Familienholding verkauft, um Liquidität zu schaffen,
schreibt der "trend" weiter. Den ansehnlichen Gewinnen aus dem
Österreich-Geschäft stehen hohe Zinszahlungen für die Verschuldung
gegenüber, die sich im Zuge der inzwischen gestoppten Expansion
aufgebaut hat.

Vorerst werden keine weiteren Meinl-Kaffeehäuser, die es in Chicago,
Hamburg und Moskau gibt, anvisiert. Statt den angepeilten 200
Millionen Euro Umsatz im Jahr 2012 will die JMI, die 2010 mit 110
Millionen Euro Umsatz rechnet, in Zukunft leiser treten: Löffler gibt
ein Wachstum von "fünf bis zehn Prozent pro Jahr" als Ziel an.

  

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MEL-Prozesse - Meinl Bank will mit 60-Mio.-Rückstellung auskommen
Utl.: Geldhaus will sich Anlegerklagen mit Vergleichen vom Hals
schaffen - Advofin: "Momentan" keine Gespräche

Wien (APA) - Die Meinl Bank, die gestern mit einer Milliardenklage
gegen das Management der börsenotierten Immogesellschaft Atrium
(ehemals Meinl European Land, MEL) erneut für mediales Furore gesorgt
hat, will sich möglichst viele Anlegerklagen mit Vergleichen vom Hals
schaffen. Für die gesamten Rechtsstreitigkeiten in der Causa MEL will
das Geldhaus nicht mehr als jene 60 Mio. Euro aufwenden, die sie
derzeit als Rückstellungen gebildet hat. "Wir evaluieren diese
regelmäßig und gehen derzeit davon aus, dass wir damit auskommen",
sagte ein Banksprecher heute, Mittwoch, auf APA-Anfrage. Involvierte
halten den Polster für viel zu klein.

Derzeit führt das Kreditinstitut laut Eigenangaben
Vergleichsgespräche mit mehreren Anwälten. Details will man aber
nicht nennen: "Wir geben keine Zwischenstände bekannt."

Um den Druck auf Anleger, die bereits geklagt haben, zu erhöhen,
hat die Meinl Bank Anfang November angekündigt, ihrerseits gegen zwei
MEL-Kläger, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen irreführender
Werbung gegen sie recht bekommen haben, vor Gericht zu ziehen.

Bisher hat sich das Geldhaus mit rund 4.400 MEL-Anlegern
verglichen, die von der Arbeiterkammer (AK) bzw. den Anwaltskanzleien
Christandl und Niebauer vertreten werden. Ursprünglich war von 5.500
Anlegern die Rede, aufgrund von doppelten Einbringungen habe sich
diese Zahl aber reduziert, hieß es heute. Von den veranschlagten 18
Mio. Euro sei bereits ein "großer Teil" ausbezahlt worden. Insgesamt
möchte sich die Bank mit 7.000 Anlegern vergleichen und dafür 30 Mio.
Euro springen lassen.

Das Finanzinstitut ist in der Sache MEL mit mehr als 10.000
Anlegerklagen konfrontiert. Mindestens genauso viele, die ebenfalls
mit MEL-Papieren Geld verloren haben, haben den Gang vor Gericht gar
nicht gewagt.

Rund 7.800 Anleger haben sich an den Prozesskostenfinanzierer
Advofin gewandt. Davon wurde mit 2.300, die auch AK-Mitglied sind,
bereits ein Vergleich geschlossen, sagte Advofin-Chef Franz Kallinger
auf APA-Anfrage. Somit hat der Prozessfinanzierer eigenen Angaben
zufolge "nur" mehr Klagen mit einem Gesamtstreitwert von etwa 200
Mio. Euro draußen. "Momentan", so Kallinger, führe man mit der Meinl
Bank keine Vergleichsgespräche. In der Branche wird aber erwartet,
dass man letztendlich auch für den Großteil der Advofin-Klienten eine
außergerichtliche Lösung findet, möglicherweise auch mit finanzieller
Beteiligung von Atrium.

  

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das wär doch noch eine idee für meinl und die meinl bank



Die außerordentliche Hauptversammlung der AUA am 16. Dezember 2009, in der die umstrittene Abfindung der Kleinaktionäre beschlossen worden war, hat jetzt ein strafrechtliches Nachspiel.

Am 17. Dezember muss sich der Ex-AUA-Aktionär Axel S. aus Köln wegen versuchter Nötigung am Straflandesgericht Wien (Aktenzahl 22 HV 125/10a) verantworten. Angezeigt wurde S. von der AUA. Strafdrohung: bis zu einem Jahr Haft. S. bestreitet den Vorwurf.

Zur Erinnerung: Die Kleinaktionäre, die dem Squeeze-out zugestimmt hatten, bekamen 4, 49 € pro Aktie, jene, die es abgelehnt hatten, nur 50 Cent.

Der Strafantrag im Detail

Staatsanwalt Philipp Schnabel wirft Axel S. laut Strafantrag vor, dass er "versucht hat, Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der AUA durch gefährliche Drohung zumindest der Verletzung der Ehre (...) zur Zahlung einer höheren Abfindung der Kleinaktionäre bzw. zum Abschluss eines Vergleiches zu nötigen".

Der gelernte Banker und Profi-Investor Axel S. soll sich laut Anklage in der AUA-Hauptversammlung "in äußerst aggressiver Weise geäußert" haben: "Man möge mit aller Härte und Brutalität gegen diese Gesellschaft vorgehen."

Starker Tobak

Im Mittelpunkt der Anklage steht die verbale Androhung in der Aktionärsversammlung, Schilder mit der Aufschrift "Verbrecher" vor den Häusern der AUA-Organe aufzustellen.

"Die Vertreter der AUA haben sich ernsthaft bedroht gefühlt, wir haben damals sogar die Polizei geholt", heißt es dazu von der AUA. Die Sitzung sei sogar unterbrochen worden.

Wörtlich soll S. laut Anklage zur AUA-Führung gesagt haben: "Ich weiß nicht, wie sie vor Ihren Kindern dastehen. Ich bin gespannt, wie Ihre Nachbarschaft eine Ausflaggung mit Ihrer verbrecherischen Handhabung gutheißen wird. Wir werden in der Schule Ihrer Kinder nachsehen, Sie Ketzer. Fragen Sie mal den Vorstand von Jil Sander, zweihundert Häuser rechts und links von ihm wurden ausgeflaggt mit dem Wort Verbrecher, dann waren sie zu einem Vergleich bereit."

"Hitze des Gefechts"

"Es ist menschlich vielleicht nicht schön, die Wortwahl hätte feiner sein können, aber es ist in der Hitze des Gefechts geschehen", kontert Johannes Schmidt, Verteidiger von Axel S. "Er war einfach sauer. Für mich ist die Empörung gerechtfertigt gewesen, da die AUA letztlich verschenkt worden ist." Nachsatz: "Strafrechtlich kann nichts dran sein."

Schmidt will Anlegervertreter Wilhelm Rasinger und Investor Rupert Staller als Zeugen laden lassen.

  

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Unabhängig von der Ertragslage wird Julius Meinl als Aufsichtsratschef fürstlich entlohnt.

Bank-Konzern mit 37 Millionen Verlust, Aufsichtsratschef erhält 2,4 Millionen

Wien - Der Meinl Bank macht der Wegfall der Provisionsmaschinen Meinl European Land (jetzt Atrium), Airport und International Power schwer zu schaffen. Die Bilanzsumme des Finanzkonzerns schrumpfte laut der nun mit Verspätung vorgelegten Bilanz 2009 von 820 Mio. auf 500 Mio. Euro. Nach einem Jahresüberschuss von 137 Mio. wurde ein Verlust von 37 Mio. Euro verbucht.

Unabhängig von der Ertragslage wird Julius Meinl als Aufsichtsratschef fürstlich entlohnt. Er bekam auch 2009 eine Entschädigung im Volumen von 2,4 Mio. Euro. Damit muss sich der Konzernchef heuer begnügen. 2008 hatte sich der Banker über Zwischengesellschaften die Rekordsumme von 225 Mio. Euro als Dividende ausschütten lassen. Die Notenbank konstatiert in einem Prüfbericht, dass dadurch "die Eigenmittel als Haftungsfonds der Meinl Bank wesentlich geschmälert" worden seien. Tatsächlich weist das Institut nun einen Rückgang des Kernkapitals von 298 Mio. auf 88 Mio. Euro aus. "Das Liquiditätsrisiko erhöhte sich seit dem ersten Halbjahr 2009, da es zu einer Reduktion des Eigenkapitals und zu einem teilweisen Wegfall der Counterparts auf dem Interbankenmarkt kam. Trotz dieser Entwicklungen wird das Liquiditätsrisiko weiterhin als gering eingestuft, wie auch Ergebnisse der durchgeführten Stresstests zeigen" , heißt es in der Bilanz.

Weiterhin keine allzu große Sorgen macht sich die Bank wegen der Klagsflut, die im Zusammenhang mit dem ominösen Zertifikaterückkauf bei Meinl European Land losgetreten wurde. Die Rückstellungen für Prozessrisiken belaufen sich auf 37,4 Mio. Euro. Zwar seien die Rechtsfolgen der Klagen schwer einzuschätzen, allerdings ermögliche die eintretende Verjährung von Irrtums- und Schadenersatzansprüchen "eine behagliche Beurteilung des gesamten geltend gemachten Streitwerts" . Noch nicht berücksichtigt ist die Milliardenklage von Atrium gegen Meinl, die 2010 folgte.

Die Wirtschaftsprüfer sichern sich jedenfalls vor etwaigen Haftungsansprüchen ab. Im Testat heißt es wie schon in der Bilanz 2008:"Ohne unseren Bestätigungsvermerk einzuschränken, verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang bezüglich der Einschätzungen des Prozessrisikos" - dort werden die genannten Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Rechtsfolgen der Klagen beschrieben. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.12.2010)

  

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Die Baustellen im Meinl-Imperium

Die Bank stark geschrumpft, eine Milliardenklage, Tausende Anleger am Hals und neue Konkurrenz für den Gourmet-Tempel "Meinl am Graben".


Es hätte die große Erfolgsstory werden sollen, als die Meinl Bank die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) an die Börse brachte. Daraus wurde nichts. Die MEL versank im Skandal um erst nachträglich bekannt gewordene Zertifikats-Rückkäufe. Heute, acht Jahre später, weinen Tausende Anleger ihrem Geld nach. Und Julius Meinl, 51, hat tiefe Schrammen abbekommen, die sein Image und das Wirtschaftsimperium der Familie immer noch überschatten.

Der Geldfluss aus der Meinl Bank ist dünn geworden. 2008 wurde noch eine Rekord-Dividende von 225 Millionen Euro ausbezahlt, für 2009 und 2010 gibt's nichts. Nachdem der Bank-Konzern 2009 einen Verlust von fast 37 Millionen Euro eingefahren hatte - weil die Provisionserträge für MEL, Meinl Airport und Meinl International Power versiegten - ist sich auch für 2010 kein Gewinn ausgegangen. Die Bilanzsumme der Privatbank, 2008 noch 820 Millionen Euro, liegt derzeit bei rund 500 Millionen.

Julius V, Aufsichtsratsvorsitzender, gibt sich mittlerweile beim Beraterhonorar bescheidener. Der Konsulentenvertrag mit der Bank, der ihm 2009 noch 2,4 Millionen Euro Honorar einbrachte, wurde auf eine knappe Million reduziert.
60 Millionen Euro sind an Rücklagen und Rückstellungen für die Entschädigung von Anlegern reserviert, bis dato wurden 15 Millionen ausbezahlt. "Das hat uns aus der Ecke der bad guys weggebracht. Wir sind die Einzigen, die zahlen", sieht Bank-Vorstand Peter Weinzierl das Image-Tief durchschritten. Die Bank bekomme auch wieder neue Kunden, für heuer ist ein Gewinn geplant.

Ungemach droht allerdings von der inzwischen als Atrium firmierenden MEL. Die Atrium - Hauptaktionäre sind seit 2008 der US-Citibank-Immobilienfonds CPI sowie der Immobilieninvestor Gazit Globe - brachte vor dem High Court of Justice in London eine Schadenersatzklage über 2,1 Milliarden gegen Julius Meinl und seine Bank ein. Diese klagte wiederum die Atrium vor dem Royal Court of Jersey auf 1,2 Milliarden. Weinzierl gibt sich gelassen, für den Rechtsstreit wurde lediglich eine Million für Kosten rückgestellt: "Reine Erpressungstaktik, um die Bank unter Druck zu bringen. Diese Klage ist so absurd, dass wir dafür keine Rückstellungen bilden müssen."

Das Strafverfahren gegen Meinl, Weinzierl und weitere Manager wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug beim Rückkauf der MEL-Zertifikate zieht sich weiter in die Länge. Der Gutachter arbeitet noch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Wie lange leistet sich der Meinl das noch?", fürchten viele Stammkunden, dass Österreichs traditionsreichstes und feinstes Lebensmittel-Geschäft, der "Meinl am Graben", seine Pforten für immer schließen könnte. Der deutsche Rewe-Konzern sorgte in der Wiener Innenstadt nur wenige Gassen weiter im denkmalgeschützten Herrnhuterhaus mit einem "Billa Corso" für neue Konkurrenz. Laut Rewe läuft das Geschäft dort "hervorragend".

Direkt nebenan, im ehemaligen Bawag-Komplex auf der Tuchlauben, will der milliardenschwere Tiroler Immobilieninvestor Rene Benko auf 15.000 Quadratmetern Geschäfte einmieten, die im Frühjahr 2012 aufsperren sollen. Darunter auch einen 2500 bis 3000 Quadratmeter großen Gourmet-Supermarkt. Worum Rewe und Spar ritterten. Rewe erklärt nun zwar offiziell, kein Interesse mehr zu haben, branchenintern wird dies eher als Verhandlungstaktik um die Miethöhe interpretiert. Benko jedenfalls spricht von einem "extrem großen Interesse für diesen Standort".

Gesamtkunstwerk "Meinl am Graben"

Ihm gehört seit 2009 übrigens auch das Haus, in dem der "Meinl am Graben" eingemietet ist. Vermutungen, er wolle mit dem Tuchlauben-Projekt den billigen Altmieter am Graben 19 niederkonkurrenzieren und loswerden, will er nicht gelten lassen: "Der Trend zu Gourmet-Tempeln in der Wiener Innenstadt ist sowieso nicht aufzuhalten. Ich bin froh und stolz, eine Immobilie wie das Meinl-Haus zu besitzen."

Dort hat sich inzwischen ein Bilanzverlust von fast 25 Millionen Euro angesammelt. Die Abschreibungen für den großen Umbau vor zehn Jahren wurden nicht verdient, sodass alljährlich ein negatives Ergebnis von rund einer Million Euro anfiel. Das beunruhigt Geschäftsführer Udo Kaubek aber nicht. Die Investitionen seien inzwischen voll abgeschrieben, weshalb man 2010 ausgeglichen sei und in den nächsten Jahren einen "steigenden operativen Gewinn" erwirtschaften werde. Den "Billa Corso" im Herrnhuter-Haus "spüren wir nicht", beteuert Kaubek, "und wenn noch ein weiterer Spar kommt, werden wir das auch verkraften".

"Der Meinl hat als Einzelkämpfer durchaus Überlebenschancen. Tradition alleine ist aber zu wenig", rät RegioPlan-Chef Wolfgang Richter Meinl dazu, das "Gesamtkunstwerk" zu entstauben. Denn Rewe und Spar würden ihr Sortiment zunehmend aufrüsten, sodass Meinl "Stück für Stück seine Einzigartigkeit verliert".

http://kurier.at/wirtschaft/2065231.php

  

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http://www.profil.at/articles/1108/560/289634/rueckschlag-meinl-verfahren


Rückschlag für Meinl-Verfahren
Staatsanwalt Markus Fussenegger wechselt von Wien nach Feldkirch.

Von Martin Staudinger
Dem Verfahren gegen Banker Julius Meinl droht nach Informationen von profil online ein Rückschlag.

Staatsanwalt Markus Fussenegger, der die Causa seit Beginn ermittelt, hat sich an die Staatsanwaltschaft Feldkirch beworben und wird die Wiener Anklagebehörde mit höchster Wahrscheinlichkeit bereits mit 1. Mai verlassen.

Der nunmehrige Abgang von Ankläger Fussenegger ist nicht der erste im Fall Meinl: 2009 war Staatsanwalt Peter Vesely, bis dahin gemeinsam mit Fussenegger auf den Banker angesetzt, abgezogen worden, um die Immofinanz übernehmen. Seither bearbeitet Fussenegger den Fall mit Unterstützung seines Kollegen Volkert Sackmann.

Die Oberstaatsanwaltschaft wollte auf Anfrage von profil zu „Personalinterna“ keine Stellungnahme abgeben. Intern ist von einer geordneten Übergabe die Rede. Fussenegger werde weiterhin einige Tage im Monat in Wien arbeiten, eine Verzögerung des Meinl-Verfahrens sei nicht zu befürchten: „Momentan gibt es nicht viel zu ermitteln – der Fokus liegt auf der Erstellung des Gutachtens, die aufgrund der Komplexität der Angelegenheit allerdings sehr lange dauert“, so ein Insider gegenüber profil.

Von Seiten der Meinl Bank war Fussenegger unter Dauerbeschuss gestanden. Unter anderem wurde ihm eine 2009 in Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung zum Vorwurf gemacht. Dabei hatten slowakische Behörden auf ein Rechtshilfeversuchen der Staatsanwaltschaft Wien hin eine Vielzahl von Unterlagen der Bank sichergestellt – zu Unrecht, behaupten die Anwälte von Meinl und sehen sich darin durch ein Urteil des slowakischen Verfassungsgerichtshofes bestätigt.

Gegen Meinl wird wegen Untreue und Betrug im Zusammenhang mit einer seiner börsenotierten Gesellschaften ermittelt – der früheren MEL (Meinl European Land), die nunmehr Atrium European Real Estate heißt und sich nunmehr im Besitz eines Investmentsfonds befindet. Die Vorwürfe lauten auf Betrug und Untreue. Es gilt die Unschuldsvermutung.

  

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Ziemlich böse zusammengestellt.

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Meinl zum Fall Meinl: "Habe korrekt gehandelt"
12.03.2011 | 19:39 | Originalzitate von Julius Meinl (Die Presse)

Er spricht von böswilligen Unterstellungen gegen seine Person: Der Bankier in Interviews mit "Falter", "News", "Presse", "Kurier" und "Daily Telegraph" und ORF.

Die Marke ist ident mit meinem Namen. Mein Name hat in der Bevölkerung einen Wiedererkennungswert von 86 Prozent. Das übertrifft Mercedes oder Red Bull. Den Verderb des Obstes zu bestimmen, war nicht wirklich meins. Dann haben wir die Vermögensverwaltungen aufgebaut, dann sind wir halt zu groß geworden. Und dann sind wir angefallen worden, aber es ist immer so: Erst wenn man tot ist, wird man in Österreich anerkannt.

Die Bank hat die Gesellschaft Meinl European Land aufgrund transparenter und immer offengelegter Belege beraten und auch ihre Berater gut informiert. Wir haben Leistungen erbracht, und für die sind wir honoriert worden. Dass Aktien hinaufund hinuntergehen - das wissen wirklich viele Menschen. Österreicher kaufen erst seit zehn bis 15 Jahren Aktien. Sie waren es bisher gewohnt, dass ihre Ersparnisse immer an Wert gewinnen und fanden es schwer, als sie an Wert verloren wie im Rest der Welt. Ganz sicher haben wir hier eine vorübergehende In-Mitleidenschaft-Ziehung des Namens Meinl. Was wir tun können, ist noch verbessertes Management zu zeigen, um hier dieses wirklich ganz fantastische Immobilienvermögen, eigentlich eine Perle Zentral- und Osteuropas, besser zum Vorschein zu bringen. Nachdem sich die Bank, ich selbst und alle anderen an die Gesetze gehalten haben, weil wir das ständig rechtmäßig geprüft haben, haben wir uns nichts vorzuwerfen. Ich bekleide bei MEL keine Funktion. Ich führe eine Bank und kein Immobiliengeschäft. Daher konnte die Meinl Bank den Zertifikatsankauf weder anordnen noch orchestrieren. Ich habe immer korrekt und gesetzeskonform gehandelt. Böswillig unterstellen kann man natürlich vieles, aber das ist Unfug. Es gibt Angenehmeres, als von Fotografen verfolgt zu werden.

Aber man muss gerade in schwierigen Zeiten seinen Mann stehen und sich allen Fragen stellen. Ein Rückzug war nie eine Frage für mich. Der Kapitän steht auch bei rauester See draußen auf der Brücke. Ich hoffe auf rasche Aufklärung und habe volles Vertrauen in die Arbeit der unabhängigen Gerichte. Ich werde mit der Justiz in vollem Umfang kooperieren. Ich muss sagen, ich war entsetzt, wie man eigentlich mit falschen Tatsachen völlig unversehens einen Menschen einsperren kann. Und wie man auch noch jemand mit völlig abstrusen Beträgen belegen kann, dass er wieder freikommt. Und dann wurde ich in die Zelle abgeführt. Not too pleasant, oder? Das Essen im Gefängnis war genießbar, aber es war nicht fünf Sterne (am liebsten esse ich Kaviar, Osietra natürlich). Wir mussten uns von Mitarbeitern trennen . . . Dass die Kleinanleger verloren haben, ist ganz furchtbar, und es tut mir wahnsinnig leid, dass diese Menschen zumindest vorübergehend eine niedrigere Bewertung haben. Die Krise hat alle, auch mich getroffen. Ich bin in Österreich als Inbegriff dessen dargestellt worden, was auf dem Bankensektor falsch ist. Ich kann keinen Fuß vor meine Tür setzen, weil die öffentliche Meinung gegen mich ist.

Aber ich habe nichts Falsches getan. Sehe ich aus wie ein Mann, der vor seiner Verantwortung oder aus Österreich flieht? Ich werde nicht davonlaufen. Ich werde dafür kämpfen, den Namen meiner Familie wiederherzustellen. Wo ich wieder Energie tanke, ist die Verbindung mit der Natur. Gerade in der Landschaft erkennt man, wie wenig man beeinflussen kann. Das ist immer wieder ein Spiegel dessen, wie man als Mensch eigentlich in der Welt steht. Das gibt Kraft. Man kann sich nicht Regen bestellen, kann sich keinen Hagel bestellen. Auf diese Essenz kommt es an. Erst wenn man in der Literatur vorkommt, ist man wirklich berühmt.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/641422/Meinl-zum-Fall-Meinl_Habe-korrekt-g ehandelt?from=rss

  

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aus dem Format:

Rien ne va plus: Das Ende der Wettfirma Starbet

•Anleger fordern von Meinl Bank Schadenersatz
•Die Gerichte geben ihnen Recht

Der Niedergang der Wettfirma Starbet findet ein Nachspiel bei Gericht. Getäuschte Anleger fordern von der Meinl Bank, die für den Vertrieb zuständig war, mit Erfolg Geld zurück.

Es hätte eine ähnliche Erfolgsstory wie jene von bwin werden sollen. Ein Sportwettenanbieter aus Österreich von internationalem Format, so lautete der Plan von Michael Tojner. Im Jahr unmittelbar nach seinem Ausstieg als Aufsichtsrat von bwin gründete der Chef der Beteiligungsfirma Global Equity Partners (GEP) die Wettfirma Starbet. Mit ambitionierten Zielen: 2010 hätte dieses Unternehmen mehr als 1,5 Milliarden Euro umsetzen und 41 Millionen Euro Gewinn abwerfen sollen. Das geht aus einer internen Planrechnung der Starbet hervor.

Meinl Bank muss zahlen

Doch es kam anders: Heute steht Starbet kurz vor der Liquidierung. Rund 200 Anleger verloren insgesamt 30 Millionen Euro bei dem Wettabenteuer. Seit einiger Zeit beschäftigen sich auch die Gerichte mit dem Fall, denn die Anleger sollen über wesentliche Tatsachen getäuscht worden sein. Bislang wurden alle anhängigen Verfahren gewonnen, eines sogar schon in letzter Instanz. Gegner in diesen Schadenersatzprozessen ist eine Bank, die sich auch in einem anderen Anlegerskandal, dem Fall MEL, einen Namen gemacht hat: die Meinl Bank.

Das Institut – treibende Kraft war Meinl-Bank-Vorstand Robert Kofler, der enge geschäftliche Kontakte zu Tojner pflegt – war für den Verkauf der Starbet-Aktien an vorwiegend begüterte Investoren zuständig. Darunter befinden sich auch bekannte Namen wie jener von Ö3-Weckermann Robert Kratky oder der des Bauunternehmers Erich Halatschek. „Starbet wurde uns von der Meinl Bank als Riesenerfolgsstory präsentiert“, berichtet ein geschädigter Anleger, der anonym bleiben will. Dabei lief bei dem Wettunternehmen von Anfang an vieles unrund, wie Unterlagen belegen. Nur zwei Tage nach der Gründung von Starbet und der Einbringung von 70.000 Euro Grundkapital wurde in einer Meinl-Präsentation der Wert des Unternehmens mit 20 Millionen Euro angegeben. Wie man heute weiß, war das Unternehmen nie so viel wert.

Die den Investoren präsentierten Zahlen wichen großteils weit von der Realität ab: Statt in Aussicht gestellten 6,4 Millionen Euro Umsatz und minus 2,6 Millionen Euro EBIT im ersten Jahr erzielte die Starbet 2005 nur 26.175 Euro Umsatz und fuhr einen Verlust von mehr als sechs Millionen Euro ein. Wirtschaftsprüfer KPMG hält Ende 2005 in einem Prüfbericht fest: „Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben … haben wir Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter … erkennen lassen.“ Die Anleger wurden davon nie in Kenntnis gesetzt. Stattdessen wurde von der Meinl Bank weiter Geld eingesammelt. Wie die Gerichtsurteile zeigen, war das Institut dabei nicht zimperlich: „Psychischer Druck“ sei auf Investoren ausgeübt worden, heißt es. Man habe ihnen vorgegaukelt, ein Börsengang stehe unmittelbar bevor, man müsse diese einmalige Chance möglichst zeitnah nutzen.

Kickbacks in Millionenhöhe

Auch über weitere Vorgänge hinter den Kulissen der Starbet erfuhren die Investoren nichts. So wurde damit geworben, dass der deutsche Fernsehsender RTL auch bei der Kapitalerhöhung mitziehe. Verschwiegen wurde, dass RTL die Aktien um einen Euro das Stück von der Tojner-Gesellschaft Venture Group bekam, die restlichen Anleger hingegen satte 10,5 Euro dafür zahlten. Auch Kickback-Zahlungen im Zuge der Kapitalerhöhung an die Meinl Bank, teilweise in Millionenhöhe, blieben unerwähnt.

Auch als ein wesentlicher Teil des Starbet-Geschäftsmodells wegbrach – RTL durfte Starbet per einstweilige Verfügung nicht mehr bewerben –, ließ man die Investoren darüber im Unklaren und sammelte weiter Geld ein. Insgesamt 30 Millionen Euro in den Jahren 2005 und 2006.

Geld, das nicht für immer weg sein muss, wie zahlreiche Gerichtsverfahren zeigen. Rechtsanwalt Ingo Kapsch, der zahlreiche Investoren vertritt, ist mit der Bilanz äußerst zufrieden: „Bis dato haben die Gerichte in allen Entscheidungen eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Meinl Bank festgestellt.“ Fünf erstinstanzliche, ein zweitinstanzliches und ein letztinstanzliches Urteil zugunsten der Anleger hat er bereits erstritten. Der Tenor der Urteile ist immer gleich: „Massive Täuschung der Anleger“, „Fehlberatung“, sogar von „Arglist“ ist in einem Urteil die Rede. Auch die Nationalbank sieht in ihrem Anfang 2010 erstellten Prüfbericht über die Meinl Bank den Fall Starbet kritisch. Zu all den Klagen in der Causa MEL käme dieses Prozessrisiko nun verschärfend hinzu. Im Extremfall könnte das die Meinl Bank 20 Millionen Euro kosten.

„Stadtbekannte Zocker“

Vorstand Peter Weinzierl hält indes Forderungen von bis zu fünf Millionen Euro für möglich. Verstehen kann er die Gerichtsurteile nicht, denn: „Bei vielen Starbet-Anlegern handelt es sich um stadtbekannte Zocker. Anders als bei MEL haben wir nicht das breite Publikum angesprochen“, wundert sich der Meinl-Bank-Vorstand einmal mehr über die Justiz. Er spielt den Ball weiter zu Tojner: „Wenn Informationen über Starbet nicht gestimmt haben sollten, kann man uns doch nicht dafür verantwortlich machen. Wir haben nur Unternehmensinfo weitergeleitet. Ich erwarte mir, dass Herr Tojner auch seinen Beitrag leistet.“ Dieser war nicht erreichbar. Auch vom Fernsehsender RTL, der Werbezeiten schuldet, würde sich Weinzierl Entgegenkommen erwarten. Denn schließlich war Starbet für die Meinl Bank unterm Strich ein Verlustgeschäft, versichert der Bankchef.

– Angelika Kramer

  

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Wahnsinn wieviel Dreck diese Bank am Stecken hat, in anderen Ländern wäre der V-er,Weinzierl und Co. schon längst im Häfen.

  

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Was mir in dem Zusammenhang erinnerlich ist: Die Kalamitäten rund um Bwin und einen gewissen auch hier sehr umtriebigen Investor nahmen auch von dort aus Ihren Ausgang, es fügt sich schon eins ins andere zu einem wirklich vertrauensvollen Bild der Interpretation von Bankgeschäften insbesondere im Anlagebereich.

Lustigerweise war hier genannter ausgewiesener Weise gerade kein Freund von Tojner, die Schnittstelle liegt also schon eher in der Infrastruktur.

Was nach Jahren so herauskommt, zitzerlweise .

  

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>Investor nahmen auch von dort aus Ihren Ausgang, es fügt sich
>schon eins ins andere zu einem wirklich vertrauensvollen Bild
>der Interpretation von Bankgeschäften insbesondere im
>Anlagebereich.


Mir ist ein Rätsel warum die auch noch nur einen Kunden haben. Die
betrachten sie ja offensichtlich als Freiwild. Widerlich.

  

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>>Investor nahmen auch von dort aus Ihren Ausgang, es fügt sich
>>schon eins ins andere zu einem wirklich vertrauensvollen Bild
>>der Interpretation von Bankgeschäften insbesondere im Anlagebereich.
>
>
>Mir ist ein Rätsel warum die auch noch nur einen Kunden haben.Die
>betrachten sie ja offensichtlich als Freiwild. Widerlich.
>

Ich würde sagen es gibt selten eine derart klare Klassengesellschaft wie M. Findige Finanzjongleure, denen interessante Möglichkeiten geboten werden hier, offensives Marketing um allen möglichen Schrott abgesichert unter Ahnungslose zu bringen dort - das hat ja prächtigst funktioniert eine Zeitlang. Die eine Hälfte des Teils wird daher noch interessiert sein, der anderen muss man nur ordentlich genug vormachen dass alles nur erstunken und erlogen wäre, dann kömmt sie auch wieder.

  

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>funktioniert eine Zeitlang. Die eine Hälfte des Teils wird
>daher noch interessiert sein, der anderen muss man nur
>ordentlich genug vormachen dass alles nur erstunken und
>erlogen wäre, dann kömmt sie auch wieder.


Man muß die Schafe scheren wenn sie Wolle haben, mehr fällt mir dazu
nicht ein.

  

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Den Zeitpunkt des Verkaufs kann man hinterher leicht kritisieren,
das ist Blödsinn, aber die Elliot-Sache liest sich unschön? (wenn
es denn so stimmt, bei Meinl muß man ja vorsichtig sein)


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Weinzierl: „Anleger wären besser gefahren, wenn sie bei uns geblieben wären.“
•Elliott spekulierte also auf sinkende Kurse
•Schaden für AI beträgt 80 Millionen Euro


Erfolglose Rebellen: Im Jahr 2008 trat das neue Management an, um die ­Meinl-Spesenschinderei zu beenden. Nun stehen sie selbst am Pranger.

Im Hilton am Stadtpark ist ein Aktionärsaufstand nächsten Dienstag vorprogrammiert. Auf den Hauptversammlungen der Ex-Meinl-Firmen Airports International (AI) und Power International (PI) werden die Monstergagen der Manager sowie eine bei Finanzmarktaufsicht und Staatsanwaltschaft eingebrachte Sachverhaltsdarstellung großes Thema sein. Diesmal trifft es aber nicht Julius Meinl, sondern dessen deklarierte Gegner: die „Meinl-Rebellen“.

In den FORMAT vorliegenden Anzeigen werden schwere Vor­würfe gegen die Kernaktionäre von AI und PI erhoben: „Die Vorstände haben Anweisungen und Wünsche von Elliott Associates in die Tat um­gesetzt, ohne darauf zu achten, dass diese oft nicht im Sinne der übrigen Anlegerschaft waren.“ Bei Elliott handelt es sich um einen aggressiven Hedgefonds. Zudem wird den Managern unterstellt, „vertrauliche Unternehmensinformationen an einen ausgewählten Personenkreis“ weitergege­ben zu haben. E-Mails, etwa von Cube-Invest-Chef Alexander Proschofsky, nähren diesen Verdacht.

Das TAV-Mysterium

Von den Ermittlern untersucht werden soll etwa der Verkauf der AI-Beteiligung am börsennotierten türkischen Flughafen TAV im April 2009. Der erfolgte laut Anzeige „nahezu am Tiefststand“ des TAV-Aktienkurses. Nur wenige Monate später hätte ein viel höherer Verkaufserlös erzielt werden können. „Tatsache ist, dass Elliott im Herbst 2008 bei fallenden Kursen in großem Umfang Short-Verkäufe in TAV-Aktien getätigt hatte“ (Anzeige). Elliott spekulierte also auf sinkende Kurse. Nachdem die TAV-Kurse aber stiegen, sei Elliott plötzlich mit drohenden Millionenverlusten konfrontiert gewesen. Darum sollen Elliott-Vertreter das AI-Board angewiesen haben, TAV-Aktien billig abzustoßen. Das Board folgte dem Wunsch und verkaufte. Käufer war – zufälligerweise – Elliott. Der AI soll so ein „Schaden von rund 80 Millionen Euro“ entstanden sein. AI-Boss James Shinehouse habe das zu verantworten.

Pikant: Der frühere AI-Chef Wolfgang Vils­meier weigerte sich, den TAV-Deal so zu exekutieren. Die Konsequenz: Vilsmeier wurde von Elliott im März 2009 hinausgeworfen und durch den willfährigen Herrn Shinehouse ersetzt.

Fürstliche Gehälter und Honorare

Auch die Vergütung der sogenannten Rebellen wird auf den Hauptversammlungen eine wichtige Rolle spielen, denn die AI- und PI-Direktoren wollen sich ihr bisher geltendes Erfolgsprämiensystem von den Aktionären prolongieren lassen. Ein Blick in die Jahresabschlüsse zeigt, warum. Obwohl de facto kaum operatives Geschäft in beiden Gesellschaften stattfindet, kassierten die Manager 2010 erneut ­ordentlich ab. Bei AI bekamen die vier Direktoren 1,2 Millionen Euro für 2010, bei PI eine runde Million. Noch nicht mitgerechnet die lukrativen Beratungsaufträge: James Shinehouse verrechnete der AI mit seiner Firma Atlantic Financial Advisory zusätzliche 699.000 Euro, der PI weitere 634.000 Euro. Auch andere Direktoren boten mit ihren Firmen gut bezahlte Beratungsdienste an, etwa Murdoch McKillop. Er bekam insgesamt 407.000 Euro nebst seinem Gehalt ausgezahlt. Richard Boleat begnügte sich mit vergleichsweise bescheidenen 230.000 Euro Nebenverdienst.

All das wirft ein schiefes Licht auf die „Meinl-Rebellen“, die 2008 angetreten waren, der Spesenschinderei der Meinl Bank ein Ende zu setzen. Trotz eines Generalvergleichs ist diesbezüglich noch immer ein Schiedsverfahren mit der Meinl Bank anhängig. Verständlich, dass Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl die Performance der ­Rebellen jetzt mit einer gewissen Häme betrachtet: „Die Anleger wären besser gefahren, wenn sie bei uns geblieben wären. Ich habe das von Anfang an gesagt.“


http://www.format.at/articles/1118/525/295980/weinzierl-anleger

  

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Der IVA hat für die Monstergagen gestimmt.

Schade um die Revolution. Ich bin deswegen noch lange kein Freund vom Meinl, der war genauso ein Gfrast. Aber dass sich die Rebellen dann auch am Nursch gar gütlich tun, das wird wahrscheinlich alle Rebellionen der nächsten 10 Jahre unmöglich machen, die Privatanleger sind angefressen und enttäuscht. Wenn sie sich mißbraucht fühlen, instrumentalisiert ... dabei schwer genug, dass sich die Privatanleger einmal organisieren, in den Dienst einer Revolution stellen ...

  

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es reicht:letztes Mal bevor das Schiedsgericht entscheiden sollte spuckte die Meinlpartie in die Suppe,jetzt 2 Tage vor dem neuerlichen Versuch bzw.3 Tage vor der HV fängt Weinzierl und Co. wieder mit Herumgeschreie an, echt zum kotzen: Wer war bei PI noch dabei ? Aja KHG der mit der Meinlbank bzw. PI Geschäfte machte. Einfach Maul halten

  

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>es reicht:letztes Mal bevor das Schiedsgericht entscheiden sollte spuckte die Meinlpartie in die Suppe,jetzt 2 Tage vor
>dem neuerlichen Versuch bzw.3 Tage vor der HV fängt Weinzierl und Co. wieder mit Herumgeschreie an, echt zum kotzen: Wer war
>bei PI noch dabei ? Aja KHG der mit der Meinlbank bzw. PI Geschäfte machte. Einfach Maul halten

Und in der Sache? Ich meine, sind das hohle Anschuldigungen oben, oder gab es diese spezielle motivierte Transaktion? Und dieses unternehmensfördernde und vertrauensbildende Selbstbedienungsgehabe?

Wenn ein Abzocker unter großem Gebrüll hinausgekickt wird von einem nur noch größeren Abzocker (oder einer ganzen Partie), dann sehe ich nicht, wo da Schweigen angebracht wäre. Sieht dann doch eher nach ausnützen guten Windes aus, in recht genauer Kenntnis der weitgehenden Willfährigkeit ahnungsloser Melkkühe ("die sich was anschauen sind eh ned dabei").

Aber gut, mir kanns egal sein, das war ja von Anfang an eine programmierte Totgeburt und hier wurde ja auch bereits damals entsprechend analysiert. Wenn Teile der Analysegemeinschaft das Lager gewechselt haben wird das sicher zu deren Vorteil gereichen, Integrität ist hier (im Finanzbereich) ein endlicher Wert.

  

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Es sind im wesentlichen die gleichen hohlen Vorwürfe, die Meinl bereits vor etwa zwei Jahren in einer Anzeige gegen alle möglichen Beteiligten vorgebracht hat. Die Ermittlungen dazu wurden im Vorjahr ergebnislos eingestellt, Meinl hat dagegen berufen, sie wurden neuerlich ergebnislos eingestellt. Das weiss auch das Format. Jetzt bringt die MB halt wieder dasselbe in einem neuen Mascherl noch einmal ein.

TAV wurde zum damaligen Börsenkurs verkauft, etwa ein Monat nachdem es einen fast einstimmigen Beschluss der HV (inkl. Stimmen Meinl Bank) dazu gegeben hat. Das war irgendwo bei 3,80 TLA nachdem es noch im Februar eine KE zu 1 gegeben hatte und der Kurs vom Tief in der Wirtschaftskrise um 100% gestiegen war. Noch ein halbes Jahr später lag der Kurs kaum höher, erst ab Oktober 2009 kam es zu einer Rallye in der Aktie. Die TAV-Aktie hat sich seit dem Exit nicht besser entwickelt als der türkische Aktienmarkt generell.

Vilsmeyer ist bei der HV im April 2009 inklusive der Stimmen von Elliott wiedergewählt worden, was alleine schon die Behauptung, er wäre aufgrund seines Widerstands an irgendeiner Transaktion durch Shinehous im März 2009 ersetzt worden, richtet. Würde die Meinl Bank das Schiedsverfahren nicht verzögern, wäre die Firma auch schon liquidationsfähig.

Zur Erinnerung: Meinl Bank hatte in einem Jahr je rund 130 Mio. aus den Firmen gezogen, mit laufenden Managementkosten von 10 bis 20 Mio. pro Jahr und da ist die Remuneration für die Boardmitgliedern nicht mitgerechnet gewesen. Die hatten um ein vielfaches höhere Stundensätze und alleine das Abhalten einer HV bei MIP hatte 2,7 Mio. Euro an Kosten verschlungen. Herr Weinzierl hat das offenbar vergessen, wie gut es den Anlegern damit ging, wenn er solche Vergleiche anstellt. Alleine für die friedliche Beendigung ihrer Tätigkeit wurden den Anlegern HV-Anträge zur Ablösung um je 30 bis 35 Mio. Euro je Firma gelegt.

  

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danke sehr gut geschrieben.
Ausserdem nie vergesswen die MEL, die damals massivst gestützt wurde um den Börsegang von MIP nicht zu gefährden. Betrug bei der KE, Staller Abgang, das kaufen von der TAV, vom Flughäfen am Ar... der Welt, KHG Rolle bei der MIP, usw.....
Normal müsste die Partie längst im Häfen sitzen aber es gilt ja die Ungustlvermutung.

  

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Danke für die Klarstellung. Das ist doch ein schöner Journalismus,
wenn in einem Artikel beide Seiten ihre Sicht der Dinge schildern
können...


>berufen, sie wurden neuerlich ergebnislos eingestellt. Das
>weiss auch das Format. Jetzt bringt die MB halt wieder
>dasselbe in einem neuen Mascherl noch einmal ein.
>
>TAV wurde zum damaligen Börsenkurs verkauft, etwa ein Monat
>nachdem es einen fast einstimmigen Beschluss der HV (inkl.
>Stimmen Meinl Bank) dazu gegeben hat. Das war irgendwo bei
>3,80 TLA nachdem es noch im Februar eine KE zu 1 gegeben hatte
>und der Kurs vom Tief in der Wirtschaftskrise um 100%
>gestiegen war. Noch ein halbes Jahr später lag der Kurs kaum
>höher, erst ab Oktober 2009 kam es zu einer Rallye in der
>Aktie. Die TAV-Aktie hat sich seit dem Exit nicht besser
>entwickelt als der türkische Aktienmarkt generell.
>
>Vilsmeyer ist bei der HV im April 2009 inklusive der Stimmen
>von Elliott wiedergewählt worden, was alleine schon die
>Behauptung, er wäre aufgrund seines Widerstands an irgendeiner
>Transaktion durch Shinehous im März 2009 ersetzt worden,
>richtet. Würde die Meinl Bank das Schiedsverfahren nicht
>verzögern, wäre die Firma auch schon liquidationsfähig.

  

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habe da was vom vorigen Jahr gefunden:
Eine weitere Schlüsselrolle habe die Meinl-Bank-Mitarbeiterin Nadine Gilles gespielt, die ebenfalls von Österreich aus agiert habe.

was macht eigentlich die Schl.... jetzt ?

  

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Er machte sich als Vermögensberater und Cosmos-Sanierer einen Namen. Nach einer Zwischenstation bei Meinl ist er jetzt Agenturchef.



Die Karriere verlief etwas anders als geplant: Mit einem Germanistik- und Philosophiestudium tendierte Francis Lustig eher ins Lehrfach. Doch seine Dissertation über Ludwig Wittgenstein blieb unvollendet, aus der Karriere als Pädagoge wurde nichts. Dennoch verdankt er womöglich gerade dieser Zeit das Rüstzeug für seine späteren Erfolge.

Denn Francis Lustig arbeitete neben dem Studium als Erzieher für schwererziehbare Kinder, "wie es damals hieß" ,wie Lustig betont. Die Erfahrungen, die er etwa in der "Stadt des Kindes" sammeln konnte, waren jedoch alles andere als angenehm. Allerdings hatte er weniger mit den Kindern als mit der Bürokratie zu kämpfen: Sein Versuch, Missstände aufzuzeigen, endete mit seinem Rausschmiss. Und damit war für ihn das Thema Lehramt erledigt - das Interesse für Philosophie ist jedoch bis zum heutigen Tag geblieben.

Bekannt wurde er mit Kapital&Wert und Köck/Cosmos. Heute nutzt er seine Erfahrungen und Kontakte aus früheren Tagen für die vor rund einem Jahr gegründete Lustig+ Brey PR, Marketing&Sales GmbH. "Ich finde es witzig, interessant und herausfordernd. Ich bereue es nicht, die Agentur mit Thomas Brey gegründet zu haben, im Gegenteil." Und die Agentur kann auf namhafte Kunden verweisen: Buwog, EHL, Liechtensteinische Landesbank (Österreich), Salesianer Miettex, Casinos Austria und seit Kurzem auch Intercell bedienen sich der Agentur.

Der Beginn

Der 25-jährige Ex-Erzieher heuerte kurzfristig bei der Allianz an-ein Job, den ihm ein Bekannter vermittelt hat. Allerdings war dies nur ein kurzes Gastspiel - schon bald wechselte er zu einem unabhängigen Vermögensberater, der seine eigenen Anlageprodukte erfolgreich verkaufte - wobei Lustig ihm bald um nichts nachstand. Kapital & Wert ist in Österreich ein Begriff - und der ist nicht unbedingt negativ besetzt. Anders sieht das in Deutschland aus, wo die Investmentfirma in die Pleite schlitterte - und damit indirekt die Basis für den späteren Erfolg von Lustig schaffte.

Für Kapital & Wert in Österreich wurde 1981 ein Geschäftsführer gesucht. Der Vermögensberater winkte zwar ab, empfahl dem Personalberater Dr. Neumann jedoch seinen Kollegen. "Ich war Geschäftsführer und einziger Mitarbeiter", erinnert sich Lustig an die erste Zeit. Bald kamen mit Johann Mantler und Dietmar Knoch zwei weitere Geschäftsführer hinzu, der Vertriebsapparat begann zu wachsen. Während in Österreich also das Geschäft florierte, das Volumen der platzierten Anlagemodelle von 48 Millionen Schilling auf mehr als 400 Millionen gesteigert werden konnte, schaute es 1984 in Deutschland düster aus: Sowohl finanzielle als auch rechtliche Probleme machten der deutschen Kapital &Wert zu schaffen. "Es war klar, dass das deutsche Unternehmen aus eigener Kraft nicht überleben wird", erinnert sich Lustig - und nutzte gemeinsam mit seinen Kollegen die Gunst der Stunde. Um die gerade laufende Platzierung der Zellstoff Pöls AG nicht zu gefährden, haben die drei die Anteile treuhändig übernommen. Zwei Jahre später wurde eine wirtschaftliche Lösung für ein Management-Buy-out gefunden.

Aufschwung

Kapital & Wert bot in Österreich keine Angriffsfläche. Seriosität und - wenn einmal etwas nicht ganz nach den Vorstellungen eines Kunden lief-Kulanz sorgten dafür, dass selbst die sonst eher gestrenge Arbeiterkammer Niederösterreich Lustig und seinen Kollegen ein gutes Zeugnis ausstellte. "Es gab keine Anlegerbeschwerden", merkt Lustig an. Nicht zuletzt deshalb florierte das Geschäft und warf genügend ab: Die Eigenkapitalrendite kletterte - nicht zuletzt dank einer schlanken Kostenstruktur - auf 30 Prozent. Den Lohn der Plackerei erhielten Lustig und seine Kollegen 1998, als sie - oder besser: deren Stiftungen - Kapital&Wert an die Wiener Städtische verkauften. Dennoch blieb Lustig, wie vereinbart, noch zwei Jahre an der Spitze der Investmentfirma.

Studium II

Finanziell hatte der damals 51-Jährige längst ausgesorgt. An Interessen mangelte es nicht - vor allem die Philosophie hatte es ihm nun wieder angetan. "Ich wollte das Studium endlich abschließen - und wurde das Opfer einer miesen Studienberatung. Als ich mit den Scheinen auftauchte, hieß es: Schnell inskribieren, die Frist läuft gleich ab. Nach der Inskription habe ich erfahren, dass ich zuerst einen Antrag auf Vollendung des Studiums nach der alten Studienordnung hätte stellen müssen. So sind alle Prüfungen verfallen. Ich wollte nicht noch einmal alles nachholen. Lernen und Vorlesungen besuchen kann ich auch ohne Titel." Das Thema ist also abgehakt, abgesehen davon: "Meine Frau macht gerade den Doktor. Dann bin ich beim Greißler vielleicht auch bald der Herr Doktor", kann sich Lustig die Bemerkung über eine typisch österreichische Eigenheit nicht verkneifen. Dafür blieb dem verhinderten Studenten mehr Zeit für die neue Tätigkeit: 1998, nach dem Verkauf der Kapital&Wert, stieg er bei der Cosmos-Gruppe ein, die er als Vorstandsvorsitzender bis zum Verkauf an Niedermeyer 2006 führte.

Ein Jahr später, im August 2007, legte Lustig sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Success Finanz AG zurück - aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen.


http://www.wirtschaftsblatt.at/home/boerse/investor/was-wurde-eigentlich-aus-francis-lust ig-474252/index.do?_vl_backlink=/home/index.do&_vl_pos=8.1.DT

28.05.2011

  

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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110811_OTS0062/meinl-bank-setzt-juristische-schr itte-gegen-offensichtliche-falschangaben-von-anlegern-und-beratern-beim-erwerb-von-wertpapieren

Strafanzeigen der Bank zielen auf Klärung des Verdachts von
Falschangaben beim Erwerb von Wertpapieren - insbesondere, wenn hohe
Risikobereitschaft und das Wissen um die Möglichkeit eines
Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, dies im Verfahren aber
völlig gegensätzlich angegeben wurde

  

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>http://www.format.at/articles/1139/525/308315/ermittlungen-meinl-chefermittler
>
>Ermittlungen gegen Meinl-Chefermittler
>Untersuchungen wegen Amtsmissbrauchs

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der so blöd war.
Am ehesten war es vielleicht eine Verwechslung (sehr peinlich). Oder Theo Grossmann wurde von jemandem "vertreten" und es ist nicht aufgefallen (extrem peinlich).

  

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Causa Meinl: Ein Fall von Zwist und Hader
25.11.2011 | 19:23 | von Hanna Kordik (Die Presse)

In der Causa Meinl fliegen zwischen Staatsanwalt und Gutachter die Fetzen. Der Streit gibt recht guten Einblick in die Arbeit der Justiz. Und erklärt, warum Ermittlungen hierzulande oft jahrelang dauern.

weiter:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/kordiconomy/711895/Causa-Meinl_Ein-Fall-vo n-Zwist-und-Hader?_vl_backlink=/home/wirtschaft/index.do

  

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Österreicher im slowakischen Morast
01.02.2012 | 18:13 | von unserem Korrespondenten Christoph Thanei (Die Presse)

Mutmaßliche Abhörprotokolle des slowakischen Geheimdienstes SIS bringen Flughafen Wien, RZB und Meinl Bank in Erklärungsnot. Der Verdacht der Korruption steht im Raum.

Bratislava. In der Slowakei verdichtet sich der Verdacht, dass jene Geheimdienstprotokolle, die ein riesiges Korruptionsnetz belegen sollen, echt sind. Unter immer größeren Rechtfertigungsdruck geraten damit auch drei österreichische Firmen: Flughafen Wien, Raiffeisen Zentralbank und insbesondere die Meinl Bank.

weiter:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/728819/Oesterreicher-im-slowakischen-Moras t?_vl_backlink=/home/wirtschaft/index.do

  

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http://www.profil.at/articles/1215/560/324823/meinl-julius-meinl-geld-getriebe

Seit fünf Jahren stecken die Ermittlungen fest. Wie der Bankier das Verfahren in die Länge zieht
PLUS: Justiz ermittelt gegen Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl wegen übler Nachrede

  

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http://www.format.at/articles/1226/943/332742/letztlich-meinl-bank

„Letztlich war die Meinl Bank fair“

Ein Exklusivinterview mit den beiden Rechtsanwälten Gabriel Lansky und Gerald Ganzger über die Causa MEL, die Fairness der Meinl Bank und die Verantwortung von Vermögens- und Bankberatern.

  

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Vorstand Kofler wechselt in Aufsichtsrat - Vorstand wird verkleinert - Neue Filiale in Prag


Die Meinl Bank hat 2011 auf Konzernebene einen Gewinn geschafft: Das Ergebnis verbesserte sich auf rund 1,5 Mio. Euro, nach einem Verlust von 7,2 Mio. Euro im Jahr 2010, teilt die Bank mit. In der Bank AG gab es einen Verlust von 0,5 Mio. Euro (2010: -0,6 Mio. Euro).

Meinl-Vorstand Rober Kofler wechselt ab Juni 2012 in den Aufsichtsrat, der Vorstand wird auf zwei Personen verkleinert. In Prag soll noch heuer eine neue Filiale eröffnet werden. Laut Meinl-Vorstand Peter Weinzierl hat sich das Geschäft der Bank in Österreich stabilisiert. In Zentral- und Osteuropa sei das Institut auf Wachstumskurs.

Die Eigenmittel der Bank beliefen sich auf 80 (80,5) Mio. Euro und seien mit 17 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Die Bilanzsumme der Bank betrug 420 (433) Mio. Euro. Im Bereich Vermögensverwaltung sind die Kundenmandate der Bank mit rund 50.000 stabil geblieben. Das verwaltete Kundenvermögen lag mit rund 1,5 Mrd. Euro auf dem Niveau von 2010.

"Wir sind gut aufgestellt und dies straft alle Unkenrufe Lügen, die am Höhepunkt des öffentlichen MEL Diskurses meinten, dass die Bank ohne Dienstleistungsverträge für die MEL (Meinl European Land) nicht lebensfähig sei", schreibt Weinzierl in der Aussendung. Bereinigt um Kosten juristischer Auseinandersetzungen hätte die Bank operativ 2011 einen zweistelligen Millionengewinn erwirtschaftet.

http://www.boerse-express.com/cat/pages/1259579/fullstory

29.06.2012

  

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Eines muss man schon sagen, falls dies dass Ergebnis von mehrjähriger Ermittlungen inkl. mehrer SV Wechsel ist, dann sollte es auch personelle Konsequenzen in der STA geben.

Weil die Dividende von 2008, hätte man 2009 auch schon anklagen können/müssen/sollen. Die Fakten liegen ja am Tisch.

  

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http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4632171/Was-die-Republik-Meinl-vorwirft

"Presse"-Exklusiv. Die Anklage gegen Julius Meinl und den Vorstand der Meinl Bank ist zugestellt. Das Dokument liegt der „Presse“ vor. Demnach war es Untreue nach einem genauen "Drehbuch".

  

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>http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4632171/Was-die-Republik-Meinl-vorwirft
>
>"Presse"-Exklusiv. Die Anklage gegen Julius Meinl
>und den Vorstand der Meinl Bank ist zugestellt. Das Dokument
>liegt der „Presse“ vor. Demnach war es Untreue nach einem
>genauen "Drehbuch".

Die Justiz schafft es wiedermal geschickt, sich voll in eine beinahe läßliche Sünde zu verbeißen, und die Todsünden zu ignorieren.

  

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>Die Justiz schafft es wiedermal geschickt, sich voll in eine
>beinahe läßliche Sünde zu verbeißen, und die Todsünden zu
>ignorieren.

Dir Frage ist nur ob das fahrlässig oder vorsätzlich so geschieht. Unentschuldbar ist auf jeden Fall.

  

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http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4647823/Causa-Meinl_Staatsanwaltschaft-ris kiert-sich-zu-blamieren

Die Vorstände und Aufsichtsräte der Meinl Bank haben Einspruch gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft eingelegt. Der darin zugrunde liegende Sachverhalt sei korrekt. Allerdings erfülle er keinen Straftatbestand.

  

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Meinl-Anklage: Zurück an den Start

Einsprüche gegen Anklagen sind äußerst selten, zumal sich kein Beschuldigter vom Gericht sagen lassen will, dass die Vorwürfe der Justiz berechtigt sind. Anders beim Fall Meinl: Da haben alle fünf Banker, darunter Julius Lindbergh Meinl, Ende Dezember 2014 gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wegen Untreue Einsprüche erhoben. Das aufsehenerregende Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OGH), das der „Presse“ vorliegt, kam am Freitagabend: Es hat die Anklageschrift zurückgewiesen.

„Den Einsprüchen kommt im Ergebnis Berechtigung zu“, schreibt das OLG. Zudem sei (...) mangels wissentlichen Befugnismissbrauchs (...) auch nach weiteren Ermittlungen eine Verurteilung der Angeklagten nicht für möglich zu halten, so das Oberlandesgericht. Jedenfalls sei es unumgänglich, weitere – der Sachaufklärung insbesondere in subjektiver Hinsicht dienende – Aufklärung zu pflegen, heißt es weiters in der OLG-Begründung. Das OLG räumt aber ein: „Fallbezogen ist der Anklagebehörde zuzugestehen, dass sie alle zur Ermittlung des Tatverdachts notwendigen Beweisaufnahmen durchführte bzw. zumindest jedoch beabsichtigte.“ Mit jetzigem Ermittlungsstand sei aber keine Hauptverhandlung durchführbar, so das Gericht.

weiter: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4711325


Und ein Kommentar dazu:

http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/4713937/KOMMENTAR_Causa-Meinl_Eine-Blamage-f ur-die-Anklaegerin

  

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>Meinl-Anklage: Zurück an den Start
>
>Einsprüche gegen Anklagen sind äußerst selten, zumal sich kein
>Beschuldigter vom Gericht sagen lassen will, dass die Vorwürfe
>der Justiz berechtigt sind. Anders beim Fall Meinl: Da haben
>alle fünf Banker, darunter Julius Lindbergh Meinl, Ende
>Dezember 2014 gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
>Wien wegen Untreue Einsprüche erhoben. Das aufsehenerregende
>Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OGH), das der „Presse“
>vorliegt, kam am Freitagabend: Es hat die Anklageschrift
>zurückgewiesen.
>
>„Den Einsprüchen kommt im Ergebnis Berechtigung zu“, schreibt
>das OLG. Zudem sei (...) mangels wissentlichen
>Befugnismissbrauchs (...) auch nach weiteren Ermittlungen eine
>Verurteilung der Angeklagten nicht für möglich zu halten, so
>das Oberlandesgericht. Jedenfalls sei es unumgänglich, weitere
>– der Sachaufklärung insbesondere in subjektiver Hinsicht
>dienende – Aufklärung zu pflegen, heißt es weiters in der
>OLG-Begründung. Das OLG räumt aber ein: „Fallbezogen ist der
>Anklagebehörde zuzugestehen, dass sie alle zur Ermittlung des
>Tatverdachts notwendigen Beweisaufnahmen durchführte bzw.
>zumindest jedoch beabsichtigte.“ Mit jetzigem Ermittlungsstand
>sei aber keine Hauptverhandlung durchführbar, so das Gericht.
>
>weiter:
>http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4711325
>
>
>Und ein Kommentar dazu:
>
>http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/4713937/KOMMENTAR_Causa-Meinl_Eine-Blamage-f ur-die-Anklaegerin

Ich frage mich ob die STA wirklich so unfähig ist oder ob da nicht Vorsatz dahinter steht.

  

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>Ich frage mich ob die STA wirklich so unfähig ist oder ob da
>nicht Vorsatz dahinter steht.


Nachdem die Staatsanwaltschaft einstellen wollte, und nur per Weisung zu dieser Anklage gezwungen werden konnte, kann ich mir schon vorstellen, daß sie den Weisenrat (als Urheber der Weisung) nicht ungern anrennen hat lassen. Wenn man eine Einstellung beantragt hat, wäre eine Verurteilung nach der Anklageschrift ja eher peinlich.

  

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>>Ich frage mich ob die STA wirklich so unfähig ist oder ob
>da
>>nicht Vorsatz dahinter steht.
>
>
>Nachdem die Staatsanwaltschaft einstellen wollte, und nur per
>Weisung zu dieser Anklage gezwungen werden konnte, kann ich
>mir schon vorstellen, daß sie den Weisenrat (als Urheber der
>Weisung) nicht ungern anrennen hat lassen. Wenn man eine
>Einstellung beantragt hat, wäre eine Verurteilung nach der
>Anklageschrift ja eher peinlich.

Was ist eigentlich mit dem Tatbestand des "Anlegerbetruges" - der wird unter den Tisch gekehrt und die "Untreue" wird eingestellt.
Sehr elegant gemacht.

  

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>Starker Tobak...
>
>FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab
>
>Aufsicht wirft Weinzierl und Weiß grobe Verfehlungen vor –
>"Ungeeignetes Persönlichkeitsbild"


Bei all meinem fehlenden Respekt für die FMA, hier trifft sie mE einmal voll ins Schwarze ...

Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild". "Es kann nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von (...) Weinzierl und (...) Weiß (...) Taten folgen bzw. dass Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit entsprechen", heißt es in dem Behördenschrieb, aus dem der "Kurier" zitiert. "Darüber hinaus kann generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben."

  

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>>Starker Tobak...
>>
>>FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab
>>
>>Aufsicht wirft Weinzierl und Weiß grobe Verfehlungen vor
>–
>>"Ungeeignetes Persönlichkeitsbild"
>
>
>Bei all meinem fehlenden Respekt für die FMA, hier trifft sie
>mE einmal voll ins Schwarze ...

Mit dem letzten Satz vor allem...

>Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein
>"ungeeignetes Persönlichkeitsbild". "Es kann
>nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von
>(...) Weinzierl und (...) Weiß (...) Taten folgen bzw. dass
>Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit
>entsprechen", heißt es in dem Behördenschrieb, aus dem
>der "Kurier" zitiert. "Darüber hinaus kann
>generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden
>genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein
>gesetzeskonformes Verhalten anstreben."

  

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Die Begründung hat weniger mit den Qualitäten Weinzierls zu tun, als mit der schlamperten Ausarbeitung des Bescheides durch die FMA:


... Dafür gab die FMA der Meinl Bank eine Frist von vier Wochen. Eine bedenklich kurze Frist, denn die Rechtsmittelfrist, die der Meinl Bank zu Verfügung stand, um den weitreichenden Bescheid zu bekämpfen, betrug ebenfalls nur vier Wochen.

Der Anwalt der Meinl Bank, Manfred Ketzer, konnte die Rechtsmittelfrist also nicht ausnutzen ...

... In der Begründung seines Beschlusses (er liegt der „Presse“ vor) scheut das BVwG nicht davor zurück, mit der FMA hart ins Gericht zu gehen. „Die belangte Behörde hat sich mit diesem Sachverhalt nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt und keine Ermittlungen für die Beurteilungen der Angemessenheit der angeordneten Frist (..) durchgeführt“, heißt es auf Seite 15 des Beschlusses.

Bei sorgsamen Ermittlungen hätte die FMA zu einem anderen Bescheid kommen müssen, betont der Richtersenat ...


Der ganze Artikel: http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4884804/

  

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>Die Begründung hat weniger mit den Qualitäten Weinzierls zu
>tun, als mit der schlamperten Ausarbeitung des Bescheides
>durch die FMA:
>
>
>... Dafür gab die FMA der Meinl Bank eine Frist von vier
>Wochen. Eine bedenklich kurze Frist, denn die
>Rechtsmittelfrist, die der Meinl Bank zu Verfügung stand, um
>den weitreichenden Bescheid zu bekämpfen, betrug ebenfalls nur
>vier Wochen.

mMn stellt sich die Frage ob das dilettantische Verhalten der FMA nicht schon Vorsatz ist.

Das ist jetzt schon der xte Bescheid der aufgehoben wird. Im Sinne des Rechtsstaates sollte jetzt einmal durchgegriffen werden und die FMA auf Vordermann gebracht werden.

  

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Meinl Bank rutschte 2015 tief in die roten Zahlen
9,2 Mio. Euro Jahresverlust - Deutlich weniger Provisionseinnahmen - Höhere Wertberichtigungen - Vorsorgen für Anlegerklagen auf 30 Mio. Euro erhöht - Hohe Steuernachzahlungen drohen

Die Meinl Bank ist im Vorjahr tief in die roten Zahlen gerutscht. In der heute Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 weist die Bank einen Jahresverlust von 9,2 Mio. Euro aus. 2014 wurde noch eine schwarze Null erwirtschaftet. Der Bilanzverlust hat sich somit auf 33,1 Mio. Euro erhöht.

Um über 200 Mio. Euro von 673,1 auf 410,4 Mio. Euro zurückgegangen ist die Bilanzsumme der Bank, die sich seit Jahren mit Anlegerklagen herumschlagen muss. Stark gesunken sind vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Spar- und Termineinlagen), nämlich von 524,9 auf 304,2 Mio. Euro.

Während der Nettozinsertrag nur leicht von 5,1 auf 4,4 Mio. Euro sank, halbierten sich die Provisionserträge beinahe von 17,8 auf 9,6 Mio. Euro, gleichzeitig legten die Provisionsaufwendungen von 1,2 auf 3,1 Mio. Euro zu. In Summe verschlechterten sich die Betriebserträge um über 10 Mio. Euro von 39,7 auf 29,4 Mio. Euro. Gleichzeitig legten die Betriebsaufwendungen um fast 3 auf 31,2 Mio. Euro zu. Das operative Ergebnis verschlechterte sich somit von 11,0 auf minus 1,8 Mio. Euro. Wertberichtigungen auf Forderungen stiegen von 1,3 auf 7,2 Mio. Euro. In Summe drehte auch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in die Verlustzone, nämlich von plus 3,1 auf minus 14,2 Mio. Euro.

Im Konzern verringerte sich die Bilanzsumme von 672 auf 412,4 Mio. Euro. Der Betriebsverlust verkleinerte sich von 10,3 auf 0,8 Mio. Euro, der Jahresverlust erhöhte sich von 1,9 auf 8,6 Mio. Euro. Zum Jahresende wurden 105 (Vorjahr. 97) Mitarbeiter im In- und Ausland beschäftigt

Gegen die Meinl Bank wird bekanntlich seit Jahren im Zusammenhang mit der Meinl European Land (MEL) von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

Ihre Vorsorgen für Drohverluste aus Anlegerklagen und Privatbeteiligtenanschlüssen hat die Bank im Vorjahr von 20,6 auf 30,5 Mio. Euro erhöht - im Konzern von 21 auf 30,8 Mio. Euro.

Neben den Vorsorgen für bereits eingebrachte Zivilklagen wurden anstatt einer Pauschalrückstellung nun auch Vorsorgen für rund 5.000 Anleger berücksichtigt, geht aus den Erläuterungen zur Bilanz hervor. Ziel ist die Gesamtbereinigung der anhängigen MEL-Verfahren im Rahmen der Übereinkunft mit der holländischen "Stichting Atrium Claim" und ohne Anerkenntnis einer strengen rechtlichen Verpflichtung in Form von Kompensationszahlungen.

Der Gesamtbetrag jener Privatbeteiligten, die keine Klage eingebracht haben, wird mit rund 230 Mio. Euro eingeschätzt. Davon haben bis Ende April 2016 rund 1.300 Privatbeteiligte mit einer Summe der Privatbeteiligtenanschlüsse von rund 50 Mio. Euro den Vergleich bindend angenommen. Hierfür wurden Kompensationszahlungen von 7,6 Mio. Euro ermittelt. Daraus ergibt sich eine Risikovorsorge für alle Privatbeteiligte in Höhe von 11,0 Mio. Euro.

Für künftige Prozesskosten wurde eine Vorsorge in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von 1,0 Mio. Euro gebildet.

In den Erläuterungen weist die Bank weiters darauf hin, dass es auf Grund einer abgeschlossenen Abgabenprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen könnte. Der maximale Steuernachzahlungsbetrag liege bei 125,2 Mio. Euro. Mit einer Gesellschaft in der Eigentümersphäre sei bereits 2014 die Übernahme von Steuerrisiken bis zu 38 Mio. Euro vereinbart worden. Im Falle der Anspruchnahme würde die Meinl Bank ein Besserungskapital ausgeben. Mit einer weiteren Gesellschaft wurde am 4. Juli 2016 die Übernahme von 15 Mio. Euro vereinbart. Der Abgabenbehörde wurde eine Sicherheitsleistung von 25 Mio. Euro geleistet.

  

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Meinl/Atrium-Vergleich - MEL-Anleger erhielten bisher 7,9 Mio. Euro
Heuer könnten noch weitere 4,6 Mio. Euro fließen - Rasinger: "Wirtschaftlich vertretbarer Schlussstrich für MEL-Geschädigte"

Die Meinl Bank und Atrium European Real Estate, die frühere Meinl European Land (MEL), haben im Zuge des Generalvergleichs bisher an 1.186 Anleger rund 7,9 Mio. Euro ausbezahlt. Knapp 600 Anträge sind noch offen. Somit könnten heuer noch 4,6 Mio. Euro ausbezahlt werden, teilte die Wiener Kanzlei Breiteneder am Donnerstag mit.

Rechtsanwalt Eric Breiteneder vertritt die eigens für die Vergleichsverhandlungen von Meinl Bank und Atrium gegründete niederländischen Stiftung Atrium Claim, über die der Vergleich abgewickelt wird.

"Für viele MEL-Geschädigte war das Angebot der Stiftung eine realistische Möglichkeit, nach fast zehn Jahren der Unsicherheit und Ungewissheit einen wirtschaftlich vertretbaren Schlussstrich zu ziehen", so Anlegerschützer Wilhelm Rasinger, österreichischer Vorstand in der niederländischen Stiftung Atrium Claim laut Presseaussendung.

Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 14. Oktober des Vorjahres haben 1.996 Investoren ihre Ansprüche bei der Stiftung angemeldet, 1.781 haben den Onlineantrag verbindlich abgesendet, darunter 42 Rechtsanwaltskanzleien aus Österreich. Geschädigte MEL-Anleger bekommen bis zu 70 Prozent des eingetretenen Schadens ersetzt.

Durch den Vergleich wurden auch die 1.186 erhobenen zivilrechtlichen Ansprüche im MEL-Ermittlungsverfahren erledigt. Darüber hinaus wurden seit Jänner rund 250 Gerichtsverfahren, insbesondere vor dem Handelsgericht Wien, durch den Vergleich beendet, heißt es weiter.

Das "Ausweichen" auf holländisches Recht sei notwendig gewesen, weil das österreichische Zivilprozessrecht keine Möglichkeit vorsehe, eine große Anzahl an Ansprüchen in einem Sammelverfahren zu erledigen. Die Einführung einer Gruppenklage sei 2007 gescheitert. Die dabei anfallenden Prozesskosten seien vergleichsweise sehr niedrig.

  

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Meinl European Land - Rasinger: Hoffnung für Anleger auf Prozess
Abschlussbericht wirft auf Julius Meinl "sehr unangenehmes Bild" - Schaden für Anleger laut Abschlussbericht der Ermittler 1,7 Milliarden Euro

Anlegerschützer Wilhelm Rasinger begrüßt den nun vorliegenden Abschlussbericht der Justiz zu den Ermittlungen in der Causa Meinl European Land (MEL). Für geschädigte Anleger biete ein Prozess eine Hoffnung, da sie sich als Privatbeteiligte anschließen könnten, sagte Rasinger im Gespräch mit der APA. Durch einen Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren werde die Verjährung unterbrochen.

Für den fast tausendseitigen Abschlussbericht sei sicher "hervorragende Arbeit" der Ermittler geleistet worden, "trotz Gegenwinds von verschiedenen Seiten", meint Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA). Er glaube, dass sogar versucht worden sei, die Ermittlungen zu bremsen. Der Bericht bringe die Angelegenheit auf den Punkt, dass nämlich bei Meinl European Land ein hoch kompliziertes System aufgezogen worden sei, um Anleger zu veranlassen, in beachtlicher Höhe Gelder zu veranlagen. Da sei der MEL der damals hervorragende Ruf von Meinl zugutegekommen.

Es liege jetzt im Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft, allenfalls eine entsprechende Anklage aufgrund dieser Unterlagen zu formulieren, so dass es auch zu einem Gerichtsverfahren komme, meint Rasinger. "Letztlich wirft es auf die Position von Julius Meinl V. ein sehr unangenehmes Bild und bestätigt alle, die ihm und seinen Helfershelfern kritisch gegenübergestanden sind", so der Anlegerschützer. Es gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.

Schade sei, dass viele Anleger bereits einen Vergleich eingegangen seien, weil sie nach so vielen Jahren einfach einen Schlussstrich ziehen wollten, meint Rasinger - obwohl er für diesen Schritt auch Verständnis habe. Bei manchen Anlegern sei auch Verjährung eingetreten. "Aber für viele Anleger ist es eine späte Genugtuung, dass dieser Anlegerskandal aufgearbeitet wurde."

Dass die Ermittlungen zehn Jahre gedauert haben, sei zwar "unangenehm", hänge aber auch damit zusammen, dass internationale Finanztransaktionen innerhalb von Minuten und Sekunden möglich seien, das Nachverfolgen dieser Transaktionen hingegen für Behörden sehr mühsam sei. "Hier besteht Handlungsbedarf, damit hier nicht eine Asymmetrie gegeben ist zwischen denjenigen, die so ein internationales Modell aufziehen und jenen, die dann versuchen das gerichtlich aufzuarbeiten", meint er: "Ich bin froh, dass es Beamte gibt, die sich nicht beeindrucken haben lassen, und konsequent den Weg der Aufklärung gegangen sind", sagt Rasinger zur APA. Es sei leider immer ein Ungleichgewicht gewesen: Die einen hatten die teuersten Berater, die Beamten nicht immer die entsprechende Unterstützung, um auf Augenhöhe mit den Beschuldigten Recherchearbeit zu leisten.

Die Bundesregierung sei gefordert, alles zu tun, damit solche Vorkommnisse nicht mehr möglich seien, und dass die Aufarbeitung rasch und zügig in angemessener Frist erfolgen könne, so Rasinger: "Man sollte auch daraus lernen."

In der Causa Meinl European Land (MEL; jetzt Atrium) wurde seit rund zehn Jahren ermittelt, nun hat die Sonderkommission Soko Meinl - wie berichtet - ihren Abschlussbericht mit 956 Seiten vorgelegt. Die Ermittler gehen von einem Anlegerschaden von 1,7 Milliarden Euro aus, berichtete der "Standard". Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien ermittelt gegen 13 Personen (eine ist 2017 verstorben), die Meinl Bank und weitere vier Gesellschaften. Der Verdacht: gewerbsmäßiger Betrug, Untreue, Verletzung von Aktien-, Kapitalmarkt- und Börsengesetz. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe von jeher zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anleger hatten laut Abschlussbericht der Ermittler keine Chance gehabt, die mutmaßlichen "Täuschungshandlungen" der Beschuldigten zu erkennen, schreibt der "Standard" unter Berufung auf den Abschlussbericht. Demnach sei es "externen Personen" geradezu unmöglich gewesen, die durch Werbebroschüren oder Ad-hoc-Meldungen gesetzten mutmaßlichen Täuschungshandlungen zu erkennen. Die Meinl Bank hat in einer Stellungnahme zum Bericht der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, sie würde versuchen ein "totgelaufenes Verfahren" zu skandalisieren.

  

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Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Bankern Meinl und Weinzierl Vermögensschädigung der Meinl Bank vor. Die Anklage ist nicht rechtskräftig

Weiter: https://derstandard.at/2000094340902/

  

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„profil“: Justizministerium ließ Meinl-Akt vier Jahre liegen

StA Eisenstadt wollte Bankdirektor Weinzierl 2013 wegen übler Nachrede anklagen – Verfahren wurde 2017 eingestellt

Wien (OTS) - Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe von einem Fall von Verfahrensverschleppung durch das Justizministerium. Im März 2013 wollte die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt den damaligen Meinl-Bankdirektor Peter Weinzierl wegen übler Nachrede anklagen, nachdem er den einst fallführenden Staatsanwalt Markus Fussenegger (StA Wien) und Richterin Bettina Deutenhauser (LG Wien) öffentlich mehrfach beleidigt hatte. Das Justizministerium ließ einen Vorhabensbericht der StA Eisenstadt vier Jahre lang unerledigt liegen, ehe der gegen Weinzierl gerichtete „Strafantrag“ mit Billigung des Weisungsrats im März 2017 eingestellt wurde.
Nach „profil“-Recherchen hatten ursprünglich sowohl Fussenegger als auch Deutenhauser und deren Vorgesetzte Maria-Luise Nittel (StA Wien) und Friedrich Forsthuber (Landesgericht Wien) ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben, Peter Weinzierl strafrechtlich verfolgen zu lassen. Ende 2016 wurden diese „Ermächtigungen“ jedoch zurückgezogen, wie Nittel und Forsthuber gegenüber „profil“ bestätigten.
Der Chef der Strafrechtssektion des Justizministeriums, Christian Pilnacek, legt Wert auf die Feststellung, dass es in diesem Fall „keine Weisung oder Ähnliches“ gegeben habe.

  

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Meinl Bank nennt sich neuerdings Anglo Austrian Bank

Die Meinl Bank sucht ein neues Image und probiert es mit einem neuen Namen. Im Vorjahr gab es einen Millionenverlust als „letzte Spuren der Vorgeschichte."

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5650443/Meinl-Bank-nennt-sich-neuerdings- Anglo-Austrian-Bank

  

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China meldet Rekordtief bei neuen Erkrankungen

Chinas Behörden haben am Dienstag ein Rekordtief bei der Ausbreitung des Coronavirus vermeldet. Gestern wurden im ganzen Land 125 neue Coronavirus-Fälle bestätigt, was der niedrigste Wert seit der Veröffentlichung landesweiter Statistiken im Jänner ist. Auch die Zahl der Todesopfer sank auf 31. In Südkorea wurden indes 600 neue Fälle verbucht. Und in Italien gibt es einen Anstieg.

Am Sonntag hatte es in China landesweit noch 202 neue Coronavirus-Fälle und 42 Tote gegeben. Erneut wurden alle Todesfälle im Epizentrum der Krankheit verbucht, der Provinz Hubei. Dort sank die Zahl der neuen Fälle von 196 auf 114. Insgesamt sind damit 2.934 Menschen in China an der neuartigen Lungenkrankheit gestorben. Die Gesamtzahl der Infektionen erreichte mit gestern 80.151.

Fast 5.000 Fälle in Südkorea

In Südkorea steigt die Zahl der neuen Coronavirus-Fälle hingegen weiterhin stark an. Gestern gab es 600 positive Testungen, teilte die koreanische Gesundheitsbehörde mit. Drei Menschen verstarben an der neuartigen Lungenkrankheit, womit insgesamt 34 Tote in dem asiatischen Land verbucht wurden. Insgesamt sind in Südkorea 4.812 Coronavirus-Fälle bestätigt worden.

Italien: 18 tote

In Italien wurden am Montag 18 Coronavirus-Tote gezählt. Damit sind in dem südlichen Nachbarland Österreichs bereits 54 Menschen an der neuartigen Lungenkrankheit gestorben. Es gab aber auch positive Nachrichten. So wurde gestern bekannt gegeben, dass die ersten Kranken aus dem Sperrgebiet Lodi in der Lombardei genesen sind. Sie hätten die Intensivstation des Mailänder Krankenhauses „Sacco“ verlassen, teilten die Behörden der Lombardei mit. In der norditalienischen Region waren weiterhin 478 Menschen im Krankenhaus, davon 127 auf der Intensivstation.

  

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Meinl Bank - sagenhaft:

Seit 2010 bestehe ein großer Teil der Geschäftstätigkeit der AAB "aus Transaktionen, die in Bezug auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung hohe Risiken bergen," zitiert das Nachrichtenmagazin das ihm vorliegende EZB-Dokument. Darüber hinaus werde es seitdem auch "kontinuierlich unterlassen, die Position eines sachgemäß funktionierenden Geldwäschebeauftragten einzurichten". Auch die Abteilung interne Revision sei mit einer Person nicht ausreichend besetzt worden, zudem sei die zuständige Person immer wieder unter Druck gesetzt worden, ihre Tätigkeiten und Berichte zu ändern.

https://www.diepresse.com/5728328/was-die-ezb-an-der-ex-meinl-bank-bemangelt

  

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>Meinl Bank - sagenhaft:
>
>Seit 2010 bestehe ein großer Teil der Geschäftstätigkeit der
>AAB "aus Transaktionen, die in Bezug auf
>Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung hohe Risiken bergen,"
>zitiert das Nachrichtenmagazin das ihm vorliegende
>EZB-Dokument. Darüber hinaus werde es seitdem auch
>"kontinuierlich unterlassen, die Position eines sachgemäß
>funktionierenden Geldwäschebeauftragten einzurichten". Auch
>die Abteilung interne Revision sei mit einer Person nicht
>ausreichend besetzt worden, zudem sei die zuständige Person
>immer wieder unter Druck gesetzt worden, ihre Tätigkeiten und
>Berichte zu ändern.
>
>https://www.diepresse.com/5728328/was-die-ezb-an-der-ex-meinl-bank-bemangelt

Wozu gibt es nochmal FMA/OeNB Bankaufsicht & Co?

  

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Thema #80451

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