Editiert am 25-08-05 um 06:02 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Liebe Forumsmitglieder!

Habe beschlossen einen eigenen Thread über die Ertragsteuerliche Behandlung von Spekulationseinkünften, Dividenden, Zinsen, Kapitalvermögen etc. zu eröffnen.

Ich bitte hiermit um viele interessante Fragen!

Lieben Gruss aus Ottakring

Ottakringer

PS: Ich verweise auch auf meinen Spezialthread betreffend die Besteuerung von Zertifikaten, Indexzertifikaten, Disountzertifikaten, Bonuszertifikaten usw...
Link: http://forum.aktien-online.at/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=read_count&omm=0&om=3398&for um=DCForumID1

PPS: Hier findet Ihr eine Broschüre zum Thema: "Was ein Österreichischer Anleger zum Thema Steuern wissen sollte"

http://www.sparkasse.at/ssite/files/DYN/zentral/22684.pdf


  

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Antworten zu diesem Thema
Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte & Kap..., Rang: Ottakringer(38), 03.6.06 16:08
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
Danke
20.6.05 17:03
1
Spekulationsgewinne im Ausland?
20.6.05 19:48
2
RE: Spekulationsgewinne im Ausland?
20.6.05 20:01
3
Erlichkeit?
20.6.05 20:10
4
RE: Erlichkeit?
20.6.05 20:47
5
@Virtuello
20.6.05 23:16
6
@ J&S
20.6.05 23:19
7
@AL (2)
20.6.05 23:31
8
@J&S
21.6.05 07:11
9
Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 07:18
10
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 09:58
11
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 10:42
12
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 10:52
13
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 11:02
14
RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten...
21.6.05 11:20
15
Steuersatz
21.6.05 12:20
16
ad freibetrag
21.6.05 12:38
17
RE: ad freibetrag
21.6.05 12:44
18
RE: Steuersatz
21.6.05 13:02
19
RE: Steuersatz
21.6.05 12:43
20
RE: Steuersatz
21.6.05 13:22
21
Die Vorstadt spricht...
21.6.05 12:58
22
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:27
23
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:44
24
RE: Die Vorstadt spricht...
21.6.05 13:56
25
@vienna_stock
21.6.05 14:10
26
RE: Steuersatz
21.6.05 13:32
27
Gute Ansatzpunkte!
20.6.05 23:48
28
Indexbezogene Diskussion
20.6.05 21:06
29
@ Ottakringer
20.6.05 21:43
30
ad Hälftesteuersatz
21.6.05 13:44
31
sozialversicherung?
21.6.05 17:32
32
      RE: sozialversicherung?
21.6.05 17:37
33
      RE: sozialversicherung?
21.6.05 17:55
34
      RE: sozialversicherung?
22.6.05 07:11
35
      RE:redbull
22.6.05 09:08
36
      RE:redbull
22.6.05 09:26
37
      RE:redbull
22.6.05 09:37
38
      neues beispiel!
22.6.05 09:55
39
      Angaben?
22.6.05 12:20
40
      Frage
22.6.05 13:33
41
      Frage
22.6.05 13:34
42
      RE: Frage
22.6.05 14:06
43
      RE: Frage
22.6.05 14:44
44
      RE: Frage
22.6.05 15:16
45
      FIFO oder Durchschnitt
22.6.05 15:28
46
      Antworten kommen nächste Woche
22.6.05 17:16
47
      RE: Antworten kommen nächste Woche
22.6.05 17:33
48
      steuerfrei...
28.6.05 12:35
49
      RE: steuerfrei...
28.6.05 12:59
50
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:09
51
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:18
52
      @foara
28.6.05 13:27
53
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:19
54
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:26
55
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:33
56
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:35
57
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:51
58
      RE: steuerfrei...
28.6.05 14:05
59
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:58
60
      RE: steuerfrei...
28.6.05 14:21
61
      RE: steuerfrei...
28.6.05 13:34
62
      Weg mit dem Spek (steuerfrei)
28.6.05 14:02
63
      nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:16
64
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:22
65
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:39
66
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
28.6.05 14:56
67
      §30 aber auch §31
29.6.05 11:37
68
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:13
69
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:23
70
      RE: §30 aber auch §31
29.6.05 12:47
71
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 12:20
72
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 14:20
73
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
29.6.05 15:40
74
      RE: nix FIFO - nur Durchschnittskalkulation möglich...
01.7.05 23:09
75
Steuerprüfung
29.6.05 20:58
76
RE: Steuerprüfung
30.6.05 07:09
77
      RE: Steuerprüfung
30.6.05 10:04
78
      höhe der Kest
01.7.05 19:25
79
      RE: höhe der Kest
01.7.05 22:41
80
      RE: höhe der Kest
01.7.05 23:42
81
      für mich siehts hier aus, als ob das fifo gilt
03.7.05 22:00
82
      Noch was zur Sozialversicherung
03.7.05 22:56
83
      RE: Noch was zur Sozialversicherung
03.7.05 23:55
84
      RE: Noch was zur Sozialversicherung
04.7.05 09:01
85
Verjährungsfristen
04.7.05 09:02
86
Verluste
04.7.05 23:28
87
RE: Verluste
05.7.05 06:39
88
      RE: Verluste
07.7.05 09:37
89
@ottakringer
07.7.05 08:02
90
@Redbull:
07.7.05 09:42
91
      RE: @Redbull:
07.7.05 09:50
92
      RE: @Redbull:
07.7.05 09:52
93
Einkommensteuer-Vorauszahlung
19.7.05 13:58
94
RE: Einkommensteuer-Vorauszahlung
19.7.05 14:35
95
      Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 15:59
96
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:04
97
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:45
98
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 16:55
99
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:20
100
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:43
101
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 17:52
102
      RE: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten
21.7.05 23:14
103
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 12:27
104
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 13:25
105
RE: Spekulationsgewinne, Besteuerung Kapitaleinkünfte &...
22.7.05 14:39
106
@Aragon
25.7.05 00:07
107
RE: @Aragon
25.7.05 13:00
108
Internationale Schachteln vs. Inländische Beteiligungen
25.7.05 17:06
109
ad hoc
07.8.05 19:20
110
      Spekulationsverluste realisieren
07.8.05 22:02
111
      RE: Spekulationsverluste realisieren
07.8.05 23:44
112
Optionsscheine?
27.9.05 08:23
113
RE: Optionsscheine?
27.9.05 08:30
114
Verluste
26.11.05 00:54
115
@ juerx
26.11.05 01:25
116
RE: @ juerx
26.11.05 16:47
117
RE: @ juerx
26.11.05 17:08
118
RE: @ juerx
26.11.05 19:17
119
@ shareholder
26.11.05 21:36
120
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 13:24
121
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:21
122
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:27
123
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:46
124
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 16:11
125
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 16:51
126
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 17:17
127
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 20:20
128
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 20:39
129
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 23:25
130
RE: Berechnung der Speksteuerbemessungsgrundlage
27.11.05 14:51
131
@Janosch
27.11.05 18:39
132
@J&S
27.11.05 18:21
133
      @shareholder
27.11.05 18:32
134
      grenzsteuersätze??
27.11.05 20:40
135
      RE: grenzsteuersätze??
27.11.05 20:46
136
      Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 21:24
137
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 21:47
138
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 22:08
139
      RE: Wo sind meine 500 Euro???
27.11.05 22:10
140
      RE: grenzsteuersätze??
27.11.05 23:30
141
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 09:04
142
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 10:13
143
      RE: grenzsteuersätze??
28.11.05 10:18
144
Besteuerung der neuen ETFs
28.11.05 09:08
145
Vorauszahlungsbescheid
28.11.05 13:36
146
RE: Vorauszahlungsbeschiss
28.11.05 13:58
147
Nix Durchschnittsmethode, FIFO Methode !!??
10.12.05 01:12
148
RE: Nix Durchschnittsmethode, FIFO Methode !!??
10.12.05 11:56
149
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 07:45
150
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 17:42
151
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:12
152
RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 12:09
153
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 17:39
154
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:13
155
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 19:27
156
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 20:01
157
      RE: Vorauszahlungsbescheid
10.12.05 21:29
158
      RE: Vorauszahlungsbescheid
11.12.05 15:40
159
      RE: Vorauszahlungsbescheid
11.12.05 15:47
160
Gewerblichkeit angestrebt
11.12.05 12:12
161
Gewerblichkeit wäre teuer
11.12.05 21:47
162
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 06:59
163
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 09:30
164
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 09:42
165
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 10:51
166
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:11
167
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:36
168
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 12:27
169
      RE: Gewerblichkeit wäre teuer
12.12.05 11:51
170
      Steuern?
12.12.05 12:42
171
Vergessene Kest
14.12.05 11:03
172
RE: Vergessene Kest
14.12.05 11:10
173
RE: Vergessene Kest
15.12.05 14:32
174
RE: Vergessene Kest
15.12.05 14:42
175
RE: Vergessene Kest
18.12.05 15:46
176
RE: Vergessene Kest
18.12.05 20:08
177
RE: Vergessene Kest
19.12.05 08:58
178
RE: Vergessene Kest
19.12.05 10:50
179
RE: Vergessene Kest
19.12.05 11:53
180
@ J&S - Steuer
19.12.05 15:17
181
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 15:24
182
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 16:30
183
RE: @ J&S - Steuer
19.12.05 16:35
184
Steuerhinterziehung
19.12.05 16:43
185
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 16:57
186
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:19
187
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:34
188
Vielfaches
20.12.05 08:12
189
RE: Vielfaches
20.12.05 08:54
190
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 16:57
191
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:04
192
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:06
193
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:32
194
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 17:59
195
RE: Steuerhinterziehung
19.12.05 18:09
196
RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten & Optionssc...
04.1.06 11:24
197
      Allgemeine Info Broker .-. Finanzamt
09.1.06 12:06
198
      @freespirit: RE: Allgemeine Info Broker .-. Finanzamt
01.2.06 22:36
199
      @xalex RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten & Op...
01.2.06 22:26
200
      RE: @xalex RE: Steuerliche Behandlung von Zertifikaten ...
03.2.06 16:13
201
      KEST für ausländische Dividende
03.6.06 16:08
202

sehr lobenswert; es gab zwar immer wieder Versuche, dieses Thema zu behandeln, aber manche Dinge werden immer wieder gefragt ....

Du könntest das Thema selbst einleitend damit eröffnen, dass du die "Dauerbrenner" mal sauber auflistest. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

* Spekulationsfrist (1 Jahr, 1 Jahr + 1 Tag; welcher Tag gilt (Auftragserfüllung oder Valutatag), ...)
* Ausgleichsfähigkeit von Verlusten (nur innerhalb der Einkunftsart, nur in der gleichen Periode ....)
* Zuordnung von Stücken bei meherern An- und Verkaufstransaktionen (FIFO, LIFO, "wie ich's mir wünsche", "wie's fürs FA am günstigsten ist ...)
* Freigrenze (und der Unterschied zum Freibetrag)
* ein Depot mit mehreren Inhabern (und/oder - Konten)
* Ansatz von Werbungskosten (was geht in welchem Ausmaß ...)
* Ist bei ausländischen Aktien "alles anders"?

Ich mag jetzt nicht mehr weiter nachdenken, aber ich glaube das waren so die Einsteiger-highlights.

lG, k


  

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Editiert am 20-06-05 um 07:52 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

mich würde interessieren wie es aussieht wenn ich z.B. an der Frankfurter Börse Aktien kaufe und damit Spekulationsgewinne erziele.
Also wie muss ich mich verhalten wenn ich Gewinne mit ausländischen Aktien erziele?

  

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Editiert am 20-06-05 um 08:03 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Wenn Du Deinen "ordentlichen Wohnsitz" (also da wo Du im Kalenderjahr überwiegend wohnst) in Österreich hast
und ehrlich bist,
dann gibst Du die Gewinne bei Deiner Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt an.

WO Du die Spekulationsgewinne erzielst, ist unerheblich, d.h. Deine Frankfurter Spekulationsverluste kannst Du (innerhalb desselben Kalenderjahres) mit Deinen Wiener Spekulationsgewinnen gegenrechnen.

Es ist ja z.B. auch möglich, eine Aktie in Frankfurt zu kaufen und in Wien zu verkaufen, da täten wir uns sehr schwer mit der Suche nach dem richtigen Land, wo wir es versteuern sollten, wenn unsere Steuerinländereigenschaft nicht an unserem Wohnsitz hängen würd

  

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Und wie siehts da mit der Ehrlichkeit aus?
Laut:
http://www.die-wirtschaft.at/ireds-760.html
hält sich eh kaum jemand an diese Steuer:
...Kaum jemand zahlt die Spekulationssteuer, Kontrolle gibt es keine. Steuerberater berichten Interessantes. Steuerprüfer kümmern sich nicht um die Spekulationssteuer. Wenn jemand aber eine entsprechende Position angibt, wird es ungemütlich, das Finanzamt verlangt genaue Details. Daher die Weisheit der Steuerberater: Nur ja nicht ankommen an die Spekulationssteuer. Somit ist diese Steuer politisch eine Beruhigungspille, als Einnahmequelle aber zu vernachlässigen.


  

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Solang man arbeiten geht und evt. einen Kredit hat, wird kein Mensch nach der Spekusteuer fragen.
Blöd wirds erst, wenn man monetalang stempelt, oder an der Billakassa arbeitet; immer das neuste und teuerste Gewand trägt und einen 7erbayerischen fährt. Dann sollte man zum Nachbarn ein gutes Verhältnis pflegen, oder eben das Einkommensteuerformular richtig ausfüllen.

@Ottakringer, unter welches Finanzstrafdelikt fällt die Spekusteuerhinterziehung, im kleinen Rahmen, sagen wir mal bei einem Durchschnittsaktienonlineuserspekulant? Wie ist der Strafrahmen?

  

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Wenn ich stempeln gehe oder an der Billakassa arbeite, dann sehe ich auch aus wie einer, der stempeln geht oder an der Billakassa arbeitet.

Willst Du Deinen Spieleinsatz verringern, indem Du z.B. einige Deiner geliebten Betandwins nur deshalb verkaufst, um Dir einen blöden Ring zu kaufen, der nur glänzt und keinen zusätzlichen Profit abwirft, oder einen Anzug, der in 6 Monaten von den Motten terminisiert ist?

Ich konnt ja schon damals den R.H. nicht verstehen: Warum kauft er sich einen Ferrari, wenn er so davon überzeugt ist, daß sich Betandwin vervielfacht? Das Ferrari-Investment wird nicht annähernd das abwerfen, was er überzeugt ist, daß das Betandwin-Investment abwirft!

Wann immer ich mich in eine Aktie "verliebt" habe, also wann immer ich geglaubt habe, eine extrem unterbewertete Perle in meinem Depot zu haben, hab ich den Gürtel eng geschnallt und aus dem ordentlichen Haushalt soviel abgezogen, wie gegangen ist, nur um bei der potentiellen Kursrakete dabeizusein, an die ich geglaubt hab

  

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na wunderschönen Dank für die detaillierten Auskünfte Also wenn wir ein Depot (mit verrechnungskonto) in BRD haben, erfahren es dem KHG seine Häscher, wenn ich brav zu Hause bei BJ bleibe, habe ich gute Chancen, daß keiner von meinem bescheidenen Notgroschen Wind bekommt, soferne nicht jemand gezielt nachforscht oder ich so bescheiden im Geiste bin, dem Finanzamt etwas davon zu erzählen..... irgendwie verrückt, das denk ich mir, daß der deutsche Finanzboss grummelt na ja dafür wird er ja nicht schlecht bezahlt... ein Dankeschön bekommt von mir weder ein Bank noch ein Finanzamt, die saugen mich sowieso aus wie die Vampire - was nicht noch alles...

und was nach meinem Ableben ist, is ma Wurscht man kanns ja ned mitnehmen übern Jordan ...
AL

  

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Bei einem Finanzstrafverfahren dürfen sie Deine Konten öffnen.

Also wenn die Post mal irrtümlich Deine Kontoauszüge beim Finanzamt abliefert, oder wenn ein neidischer Nachbar Deine Auszüge in seinem Postkasten findet und öffnet und anonym beim Finanzamtskummerkasten einwirft (das machen sie gerne!), oder wenn Deine Ex nicht weiterweiß, was sie Dir noch alles auswischen kann (das ist die beste Informationsquelle für´s Finanzamt, so vergrämte Ex-Geliebte oder Ex-Frauen weinen sich gerne bei jemandem aus, und wenn es nur ein Amt ohne Gefühle ist, Hauptsache jemand hört geduldig zu, was für ein Unmensch der Ex ist, Steuerschnorrer noch dazu), dann erfährt das Finanzamt davon, und wenn Du Glück hast, leiten sie Deine Post ohne näheres Hinsehen als "Irrläufer" an Dich weiter, aber wenn Du Pech hast und extra groß und deutlich auf dem Kuvert steht "An das Finanzamt! Anonyme Anzeige!", dann schauen sie genauer hin und eröffnen vielleicht ein Steuerstrafverfahren gegen Dich.

Als kleiner Aktienonliner lachen sie wohl Tränen über Dich und machen nichts weiter. Wenn interessante Hinterziehungsbeträge rauskommen, kannst Du ein Finanzstrafverfahren riskieren.

Ich glaube, ein einziger Kontoauszug ist da zu wenig, da müssen schon deftige und recht gut recherchierte Tatsachenberichte (von der Ex oder vom Nachbarn) drinnen stehen.

Am ehesten kommt es meiner Meinung nach wohl zur Kontenöffnung, wenn Du andere Dinge auch noch drehst (z.B. als Handwerksbetrieb höhere Umsätze ohne Rechnung machst, oder betriebliches und privates Konto oft vermischst).

  

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Wie immer... köstlich zum Lesen! Nicht nur informativ sondern auch voll Witz und Geist. Hebt meine morgentliche Stimmung enorm. Übrigens hast du dich mit deinen äußerst fachlichen Kommentaren auch beruflich geoutet
Deine Betrachtungsweise sehe ich auch so... wurde mir auch von kompetenter Stelle so bestätigt. Es ginge also einiges hinein... wenn wir nicht alle so ehrlich wären...

  

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Dazu habe ich eine Frage:
Grundsätzlich sind einmal alle unterjährigen Gewinne zu versteuern. Abziehen kann ich die Verluste und die Spesen...

Einen Verlust kann ich mMn aber nicht abziehen, wenn ich die Aktie, mit der ich einen Verlust erlitten habe, länger als ein Jahr gehalten habe, da es dann ja von der Spekulationsfrist rausfällt.

Wie sieht es mit den Spesen aus? Welche kann ich da gegenrechnen? Alle Kauf- und Verkaufsspesen, alle Storno- und Depotgebühren auf allen Depots oder nur die Transaktionsspesen, die auch mit dem unterjährigen Gewinn im Zusammenhang stehen?

Kann man das irgendwo auf Punkt und Komma nachlesen?


  

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Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen, Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften in Verbindung stehen.

Wo es auf Punkt und Komma nachzulesen ist, weiß ich nicht. Aber es ist ziemlich logisch, Du wirst keine Probleme haben, wennst alles brav trennst in Spekulations- und Nichtspekulationseinkünfte bzw. die darauf entfallenden Spesen.

@Indiana: Habe beruflich nix mit der Specksteuer zu tun, habe mich aber zwecks meiner eigenen Specksteuererklärung vor Jahren mal schlau gemacht, und hat sich ja (hoffentlich) nicht viel verändert bis jetzt.

  

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>Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen,
>Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften
>in Verbindung stehen.

Heißt das, dass Zinsen, Spesen und Depotgebühren, die in Verbindung mit Spekulationsverlusten stehen, nicht als Verluste von Spekulationsgewinnen in anderen Titeln abgezogen werden können?

Andere Frage: Kennt jemand eine günstige Software, mit der man Wertpapiergeschäfte bequeme dokumentieren und abrechen kann?

  

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>>Eigentlich eindeutig nur die Zinsen, Spesen,
>>Depotgebühren, die mit den Spekulationseinkünften
>>in Verbindung stehen.
>
>Heißt das, dass Zinsen, Spesen und
>Depotgebühren, die in Verbindung mit
>Spekulationsverlusten stehen, nicht als Verluste
>von Spekulationsgewinnen in anderen Titeln
>abgezogen werden können?
>
>Andere Frage: Kennt jemand eine günstige
>Software, mit der man Wertpapiergeschäfte
>bequeme dokumentieren und abrechen kann?
>

excel oder money, wobei excel hat jeder und ist billig.



  

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@Goldfisch:

Einkünfte können positiv und negativ sein.
Sind sie positiv, nennt der Volksmund sie "Gewinne".
Sind sie negativ, nennt der Volksmund sie "Verluste".

D.h. Du kannst positive und negative Speckeinkünfte gegenrechnen, unter Abzug der darauf entfallenden Spesen, dann kommst Du zu dem Betrag, den Du in der Erklärung als Specksteuerbemessungsgrundlage angibst.

Ausgenommen alles, was Du über 1 Jahr behalten hast, samt der für diese Werte angefallenen Spesen und Zinsen.

Ich empfehle auch Excel, das kann man am besten individuell adaptieren, find ich.

  

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Danke für die Erklärung

>Ich empfehle auch Excel, das kann
>man am besten individuell adaptieren,
>find ich.

Verwende ich auch derzeit. Ich finde es halt mühsam bei Zukäufen und Teilverkäufen den Überblick bewahren. Für ausgefeilte Formulare fehlt mir die Zeit.

  

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weil ich seit jahresanfang in unbezahltem urlaub bin, werd ich dem FA wohl kaum meine gewinne verschweigen können, weil die sich wohl fragen "von was lebt denn der?". und sogar jetzt wäre das schon ein betrag, der nicht unter lappalie fällt. versuche zwar die gewinne durch behalten nicht zu groß werden zu lassen, aber einen teil muß ich auf jeden fall realisieren.

es ist mir aber noch immer nicht klar, zu welchem satz ich die spekulationsgewinne versteuern muß. habe zuerst gehört, daß ich die gewinne wie einen normalen teil des gehalts, also mit max. 50% versteuern muß. dieser tage hab ich aber im WB einen artikel gelesen wo von 25% spekulationssteuer auf gewinne durch aktienveräußerung die rede war. was stimmt denn jetzt?

der freibetrag für spekulationsgewinne ist übrigens 440 €.

und die von klaus angesprochene frage von der zeitlichen stückzuordnung bei mehreren transaktionen mit derselben aktie (also z.b. eine oder mehrere tradingpositionen und eine "fixe", die man lange behält) ist auch eine ziemlich gute. das problem könnte bei mir einmal schlagend werden, wenn jowood tasächlich einen turnaround macht. ich glaube am ehesten, daß, wenn man die tradingpositionen brav versteuert, die fixpositionen zeitlich günstig behandeln darf.

und wegen verkaufszeitpunkt: bei einem jahr + einem tag ist man wohl auf der sicheren seite und den einen tag kann man sicher warten.

grüße und danke für eine antwort

  

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erzielt man spekulationsgewinne von mehr als dem freibetrag von €440 ist nicht nur der über diese grenze hinausgehende betrag steuerpflichtig, sondern der GESAMTE gewinn..

  

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das ist eine Freigrenze daher wird bei überschreiten der Grenze der gesamte Betrag versteuert im Gegensatz zum echten Freibetrag
aufpassen im Steuerrecht mit Fachtermini

  

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>es ist mir aber noch immer nicht klar, zu welchem satz ich die spekulationsgewinne versteuern muß. habe zuerst gehört, daß ich die >gewinne wie einen normalen teil des gehalts, also mit max. 50% versteuern muß. dieser tage hab ich aber im WB einen artikel gelesen >wo von 25% spekulationssteuer auf gewinne durch aktienveräußerung die rede war. was stimmt denn jetzt?

Grundsätzlich sind die Spekulationseinkünfte genauso zu behandeln wie alle anderen einkünfte (zb. Einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit). alles wir einfach zusammengezählt und ergibt das "Einkommen". und von dem wird dann die einkommensteuer berechnet. das heißt also, dass die spekulationseinkünfte auch mit bis zu 50% besteuert werden können (wenn das gesamteinkommen dementsprechend hoch ist).
problem ist auch, dass die spekulationseinkünfte das gesamte einkommen erhöhen und somit den durchschnittssteuersatz, was dazu führt, dass die anderen einkünfte (ebn zb einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit) mit einem höheren durchschnittssteuersatz belastet werden (stichwort: "Schatteneffekt").

lg Student

  

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danke für die ausführliche antwort, ottakringer!

von der hälftesteuerregel für kest-veranlagung hab ich schon gewußt, weil ich das selber schon in der Eink.St.-Erklärung gemacht hab. trotzdem auch danke an jedentag.. , obwohl's dann leider für die speksteuer doch nicht stimmt.

grüße AS

  

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>es ist mir aber noch immer
>nicht klar, zu welchem satz
>ich die spekulationsgewinne versteuern muß.
>habe zuerst gehört, daß ich
>die gewinne wie einen normalen
>teil des gehalts, also mit
>max. 50% versteuern muß. dieser
>tage hab ich aber im
>WB einen artikel gelesen wo
>von 25% spekulationssteuer auf gewinne
>durch aktienveräußerung die rede war.
>was stimmt denn jetzt?
>
>
Ich befürchte da wurde was verwechselt:

Wenn ein Privatperson innerhalb 1 Jahres Aktien verkauft -> Spekulationsgewinn mit Durchschnittssteuersatz zu versteuern (§ 30 EStG).

Das mit dem "HALBEN DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ" gilt nur für die Erträgen von Aktien (=Dividenden) wenn man auf die Verkestung verzichtet und auf Veranlagung plädiert.(Aber nur Dividenden, Keine Zinsen!).

Das mit dem "HALBEN DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ" gilt weiterhin als "Zuckerl" für diejenigen Grosskapitalisten, die ÜBER 1% an einer Gmbh/AG besitzen und ihre Aktien verkaufen.
(Erklärung: Gemäss § 31 EStG werden Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen (>1 % der Anteile an der AG/GmbH) unabhängig von der Spekulationsfrist (dh. auch zB: nach 3 Jahren!!!) der Besteuerung unterworfen).
Um dies ein wenig "abzufedern" kann man diese Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuern.

Ein einfaches Gemüt könnte natürlich auf die Idee kommen und auch für seine normalen "Spekulationsgewinn" auf dieses "Zuckerl" bestehen...

ABER: Geht nicht wegen:

1) § 37 Abs 4 Z. 2 letzter Halbsatz EStG! (gilt nur für Beteiligungen wenn über 1 Jahr gehalten...)

2) § 31 Abs 6 EStG (Spekulationregelung geht VOR Beteiligungsveräusserungsregelung).

Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt...

lg
Ottakringer




  

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Weil sie´s müssen.

Für österreichische Werte ist damit Deine Einkommensteuer und Erbschaftssteuer mit abgedeckt.

D.h. für Personen mit hohem Steuersatz ist die KEST super.

Personen mit niedrigem Steuersatz zahlen drauf.

Im Klartext:
Die Reichen haben was davon, die anderen zahlen durch die KEST mehr, als sie bei Veranlagung zahlen müßten.

Aber Veranlagung zahlt sich auch nicht oft aus (siehe meinen vorherigen Beitrag über Nachteile)

  

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für die dividenden (=kapitalerträge) ist klar, daß du kest bezahlen mußt. das ist eine endbesteuerung, die direkt abgeführt wird und um die du dich nachher (auch in der eink.st.-erklärung) nicht mehr kümmern mußt.
aber, wenn du nicht total üppig verdienst, kann es sich auszahlen, die abgeführte kest in der est-erkl. zu veranlagen bzw. geltend zu machen. dann wird die kest zum einkommen addiert, aber nur mit halbem einkommensteuersatz belegt.
eine veranlagung kannst du also in jedem fall machen, weil du sowieso nicht über 25% kommst. zahlt sich aber nur bei ziemlich fetten dividenden aus.
siehe aber auch den J&S-Beitrag.
@J&S:könnte ja vielleicht schon nächsten frühling was werden mit einem ordentlichen kursgewin

  

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Wenn Jowood einmal einen nachhaltigen Turnaround hinlegt, hast eh die Spekulationsfrist souverän hinter Dich gebracht

Von einer 25%-Abschlagssteuer für Aktiengewinne weiß ich nichts. Da geht´s entweder um Deutschland oder um Zertifikate, denk ich.

Hier in Ö fällst voll in die Progression. Also alle Deine Einkommen (ohne endbesteuerte Zinsen) werden zusammengerechnet, und von da die Steuer, nach Steuerklassen aufsteigend.

  

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@Klaus:
Deinen Ansatzpunkten entnehme ich, dass du dich mit der Materie sehr gut auskennst - ich werde mich in nächster Zukunft damit befassen....

lg
Ottakringer

  

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Eigentlich off topic, aber aus psychologischen Gesichtspunkten heraus interessant

Die Steuerdiskussion hebt immer am ATX-high an; wenn wir konsolidieren, interessiert dieses Thema keine Sau. Ist schon fast ein Indikator...

Ach ja, danke Ottakringer, für die Zertis

cu
Doxy100

  

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Ein Hoch auf den Kollgen Ottkringer!!! diesen Thread einzurichten ist eine super Idee und außerdem ein äußerst soziales Werk Danke! werden sicher urinteressante Themen zur Sprache kommen, weil jeder hat ja immer die Faust von KHG im Nacken (nur der selber nicht )

Wie is denn das mit den Zinsen? Wer sein Verrechnungskonto im Plus hat, und seien es nur ein paar Euro, lukriert ja ein paar zerquetschte Centerl Zinsen. Gibt es jetzt eine routinemäßige Meldung ans Wohnsitzfinanzamt? oder nur wenn ich bei einem deutschen Broker bin?

wenn das so ist, gibt es ja praktisch kein Entkommen, außer man belehnt sein Depot auf Dauer, damit man nie ins Plus kommt. Kommt mir kompliziert vor, außerdem mag ich nix belehnen ....

Hat schon wer ausrecherchiert, wie das mit den auländischen Brokern ist?

in diesem Sinne Prost, ich geh jetzt ins bekannte Haus im grünen
AL

  

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Editiert am 21-06-05 um 05:43 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Editiert am 21-06-05 um 05:42 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Wer auf die Abschlagsteuer für Dividenden verzichtet, sondern die Dividenden lieber veranlagen möchte, soll folgendes beachten:

- ) Hälftesteuersatz gilt nur für österreichische Aktien

Editierung von ThreadModerator:

"Der Hälftesteuersatz gilt ab 1.4.2003 auch für Ausländische Dividenden (Stichwort "Kapitalverkehrsfreiheit")".

Editierung Ende des ThreadModerators

- ) Hälftesteuersatz wird von der um die Dividenden erhöhten Bemessungsgrundlage berechnet, d.h. die anderen Einkünfte werden zum Ausgleich ein bißerl höher besteuert als bei Endbesteuerung

- ) bei Angabe von Zinsen und Dividenden könnten Steuervorteile (Alleinverdienerabsetzbetrag, Außergewöhnliche Belastungen) verloren gehen, wenn man gewisse Grenzen überschreitet

+ ) bei Veranlagung kann man Spesen und Sollzinsen gegenrechnen, bei der KEST nicht

+ ) Kleinverdiener können sich die KEST durch Veranlagung voll zurückholen (Zinsen und Dividenden), wenn inkl. Zinsen und Dividenden keine Steuer rauskommt

  

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also kest dürfte keinen so wirklich interessieren =endbesteuert!
was aber meiner meinung vergessen wird ist die sozialversicherung!
als selbstständiger zahlt man grundsätzlich mal mind. ~25% für die soz!
nach diesem abzug kommt erst die est dran!
@j+s! so mikrig sind die spest gewinne auch nicht (speziell dieses jahr mit baw)
das dieser gewinn nach "alter formel 2003" ziemlich sicher (normales einkommen als basis) mit 40% zu versteuern ist.
also werden aus 10.000,- gewinn schnell nur noch 4.500,- reingewinn
wenn man ehrlich wäre!?

  

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Wenn Du "Zitterer" Dich schon vor einem Jahr rausschütteln läßt

Der Sozialversicherung unterliegen Spekulationsgeschäfte der Privatsphäre absolut nicht.

Sozialversicherung möglicherweise eventuell dann, wennst die Betandwin im betrieblichen Vermögen liegen hast. Aber da schaut es steuerlich auch GANZ ANDERS aus als bei uns Privaten!

  

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ich habe mich nicht rausschütteln lassen! habe meine stücke im langfristdepot noch! also kein "zitterer
aber solche einbrüche wie letztes mal bei baw sehe ich chance für ein kurzes trading!
und diese kurzinvestments können sich dann doch auf einiges summieren das dann nicht mehr unter mickrig läuft

  

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Editiert am 22-06-05 um 09:52 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

>also werden aus 10.000,- gewinn schnell
>nur noch 4.500,- reingewinn
>wenn man ehrlich wäre!?

mehr als 50% steuer zahlst aber sicher nicht!
und 50% nur dann, wenn du 51.000 euro als "normales" einkommen hast.

steuertarif 2005:
Einkommensstufe Einkommensteuer Prozentsatz
bis 10.000 € 0 € 0%
bis 25.000 € 5.750 € 23%
bis 51.000 € 17.085 € 33,5%
über 51.000 € 50%

wenn du z.b. 25.000 € in deinem brotberuf einnimmst (steuerbemessungsgrundlage), zahlst dafür 5.750 € einkommensteuer...

wenn du z.b. durch spekulation 26.000 euro "dazuverdienst" (also 51.000 insgesamt), zahlst du 17.085 euro an einkommensteuer, also 11.335 mehr als ohne zuverdienst, bleiben also noch 14.665 euro (von den 26.000) an reingewinn.

wenn die steuerbemessungrundlage schon von haus aus über 51.000 euro liegt, dann ist es einfach zu rechnen, dann bleiben genau 50% reingewinn vom zuverdienst "spekulation" übrig.

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1248.html



  

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>>also werden aus 10.000,- gewinn schnell
>>nur noch 4.500,- reingewinn
>>wenn man ehrlich wäre!?
>
>mehr als 50% steuer zahlst aber
>sicher nicht!
>und 50% nur dann, wenn du
>51.000 euro als "normales" einkommen
>hast.
>
>steuertarif 2005:
>Einkommensstufe Einkommensteuer Prozentsatz
>bis 10.000 € 0
>€ 0%
>bis 25.000 € 5.750
>€ 23%
>bis 51.000 € 17.085
>€ 33,5%
>über 51.000 €
>50%
>
>wenn du z.b. 25.000 € in
>deinem brotberuf einnimmst (steuerbemessungsgrundlage), zahlst
>dafür 5.750 € einkommensteuer...
>
>wenn du z.b. durch spekulation 26.000
>euro "dazuverdienst", zahlst du 17.085
>euro an einkommensteuer, also 11.335
>mehr als ohne zuverdienst, bleiben
>also noch 14.665 euro an
>reingewinn.
>

Ein brutal gewähltes Beispiel, denn wenn Du durch Spekulation mehr "dazuverdienst", als Du normal verdienst, dann fragt man sich, wieso Du eine derart mickrige Beschäftigung...(andererseits wird am Bsp BaW und dem EST-Tarif klar, wie wenig sich Spekulation auszahlt)

>wenn die steuerbemessungrundlage schon von haus
>aus über 51.000 euro liegt,
>dann ist es einfach zu
>rechnen, dann bleiben genau 50%
>reingewinn vom zuverdienst "spekulation" übrig.
>
>http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1248.html



  

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>Ein brutal gewähltes Beispiel, denn wenn
>Du durch Spekulation mehr "dazuverdienst",
>als Du normal verdienst, dann
>fragt man sich, wieso Du
>eine derart mickrige Beschäftigung...(andererseits wird
>am Bsp BaW und dem
>EST-Tarif klar, wie wenig sich
>Spekulation auszahlt)

Das mittlere Bruttoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen lag im Jahr 2003 bei 21.060 € (Frauen: 15.380 €, Männer: 25.830 €).

http://www.statistik.at/fachbereich_03/einkommen_txt.shtml



Wobei vom Bruttoeinkommen ja noch die Sozialversicherung abzuziehen ist, um zur Steuerbemessungsgrundlage zu kommen. So gesehen war mein Wert "guter Durchschnitt" und nicht mickrig.

  

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>Das mittlere Bruttoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen
>lag im Jahr 2003 bei
>21.060 € (Frauen: 15.380 €,
>Männer: 25.830 €).
>
>http://www.statistik.at/fachbereich_03/einkommen_txt.shtml
>
>
>
>Wobei vom Bruttoeinkommen ja noch die
>Sozialversicherung abzuziehen ist, um zur
>Steuerbemessungsgrundlage zu kommen. So gesehen
>war mein Wert "guter Durchschnitt"
>und nicht mickrig.

Jo, ned missverstehen, ich meinte eher die Spekulationseinkünfte wären ziemlich unproportional hoch. Ich hatte zunäxt ein (mir realistisch erscheinendes)Gesamteinkommen von 26.000 gelesen und bin dann über die Steuer gestolpert und brauchte noch 2 Durchgänge .

  

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wenn du z.b. durch spekulation 5.000 euro zu 25.000 "normalverdienst" "dazuverdienst" (also 30.000 insgesamt), zahlst du 7.930 euro an einkommensteuer, also 2.180 mehr als ohne zuverdienst, bleiben also noch 2.820 euro (von den 5.000) an reingewinn.

bei mehr als 51.000 "normalverdienst" bleiben von den 5000 euro 2500 euro als reingewinn übrig.

das alles natürlich ohne berücksichtung von absetzbeträgen, sonderausgaben usw...

  

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Wie genau hat man die Spekulationseinkünfte anzugeben? Einfach Gewinne - Verluste = zu versteuernde Einkünfte?

Oder muss man jede einzelne Transaktion angeben?

  

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Ist das rchtlich in Ordnung? Wenn ich Aktien länger wie ein Jahr halte ist der Gewinn ja nicht zu versteuern.

Wenn ich jetzt am 12.2.03 5000 aktien einer firma kaufe und am 13.7.03 nochmals 3000 nachkaufe und am 14.2.04 dann 3000 stücke verkaufe. bin ich somit steuerfrei unterwegs?

danke für info
m

  

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Ist das rechtlich in Ordnung? Wenn ich Aktien länger wie ein Jahr halte ist der Gewinn ja nicht zu versteuern.

Wenn ich jetzt am 12.2.03 5000 aktien einer firma kaufe und am 13.7.03 nochmals 3000 nachkaufe und am 14.2.04 dann 3000 stücke verkaufe. bin ich somit steuerfrei unterwegs?

danke für info
m

  

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danke das berühigt mich doch sehr, auch rechtlich eine reine weste zu haben. kann man dies auch irgendwo nachlesen. hab schon öfters nach was schriftlichen im internet gestöbert.

  

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Das ist genau eine der strittigsten Fragen in diesem Zusammenhang; das FA stellt sich eher auf den für sie günstigsten Standpunkt .....

meine Lösung: ich verwende bewusst 2 Depots (bei der gleichen Bank), aber das hilft halt auch nicht immer.

Vielleicht nimmt unser Threderöffner mal ausführlich Stellung.

lG, k

  

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..... sollte keinesfalls eine ungebührliche Urgenz sein sondern ausschließlich Hoffnung auf Stellungnahme durch jemanden der es klären könnte.

Danke - auch im Namen aller anderen Interessierten (und bemüht Steuer-Ehrlichen!!!) - für dein Angebot mit diesem thread.

lG, k

  

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ist man mit gewinnen nie wirklich- ESt wollen die immer
aber FIFO sollte doch argumentierbar sein weil es ja auch betrieblich eine übliche abrechnugsart ist.

mich würde interessieren wie ZEUS das macht mit der steuer- in deiner gegend gibt es da wohl wenig finanzbeamte die dem nachgehen bzw. weil die upper class dort eher verschont wird: gar keine einschlägigen regelungen?

Ö zu verlassen ist über kurz oder lang eh unausweichlich bei den gierfingern hierzulande.

R

  

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>ist man mit gewinnen nie wirklich-
>ESt wollen die immer

Soll das heißen, dass mit der Spekulationssteuer nicht alles erledigt ist?? Bleibt dann überhaupt noch was übrig??

>Ö zu verlassen ist über kurz
>oder lang eh unausweichlich bei
>den gierfingern hierzulande.
>
> R



  

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ja so ist es gemeint! dass schöne (für die finanz): wenn du auch noch arbeitest und dadurch leichtfertigerweise dein geld in eine pensionsversicherung einbezahlst aus der du NIE etwas erhalten wirst und brav steuer zahlst bist bald in einer schönen steurstufe drinnen- man sollte sich eben darn gewöhnen diesem land ade zu sagen bevor sie einem das letzte hemd wegnehmen.
deshalb will ich ja wissen wo man hinflüchten kann! hat jemand ahnung wie das mit der schweiz ist? da werden glaub ich finanzbeamte standrechtlich erschossen wenn sie in einem konto herumschnurchteln wollen.

wenn du ehrlich sein willst, kannst der finanz gleich dein depot überschreiben.

R

  

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Wenn ich unterjährig verkaufe wird angenommen 50 % Specksteuer fällig und vom Rest nochmal 50 %??

  

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>Wenn ich unterjährig verkaufe wird angenommen
>50 % Specksteuer fällig und
>vom Rest nochmal 50 %??
>


nein, blödsinn!

schau mal zurück auf: http://forum.aktien-online.at/dcforum/DCForumID1/3733.html#36



Den Begriff "Spekulationssteuer" wird man in den Steuergesetzen vergeblich suchen. Es handelt sich nämlich bei der landläufig als "Spekulationssteuer" bezeichneten Steuer um die ganz normale Einkommensteuer auf jene Gewinne, die beim Spekulieren abgesahnt werden.
Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung

  

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Editiert am 28-06-05 um 01:34 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

und du meinst du bist nach einer einjährigen behaltefrist steuerfrei?
25% speksteuer für unterjährige transaktionen und dann noch ESt je nach stufe- wird sind ja nicht in der marktwirtschaft dass du dein geld behalten darfst- aber verunsichern tut mich dein beitrag, redbull. womöglich kann man die spek-steuer irgendwie auf die ESt anrechnen? egal - da ich nun ja wieder zeit hab werd ich mir das einmal anschaun in den nächsten tagen.

R

  

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Editiert am 28-06-05 um 01:53 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

>und du meinst du bist nach
>einer einjährigen behaltefrist steuerfrei?

ja, genau

>25% speksteuer für unterjährige transaktionen und

wie kommst du auf 25%?


>womöglich kann man die
>spek-steuer irgendwie auf die ESt
>anrechnen?

es gibt keine eigene spekulationssteuer... die erträge aus spekulationsgeschäften werden einfach zu deinem einkommen dazugezählt (genauso wie einkommen aus verpachtung und vermietung usw.) und daraus wird dann deine einkommensteuer ermittelt...
wieviele % das sind hängt von deinem gesamteinkommen ab (maximal 50%)

  

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wenn das richtig ist wird man ja gar nicht so arg geschröpft - hauptsache man arbeitet nicht sonst ist die reale steuer (pensionsversicherung- ohne leistung) ja viel höher als 50%

da muss man die betty gewinne dann nicht versteuern wenn sie über ein jahr gehalten werden-ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen!die greifen doch überall in deine taschen - deshald geh ich auch mit zerissenem leiberl und hose und mit max. 10€ bargeld in der tasche zu denen- aber kassiert haben sie damals als ich noch so blöd war ein einkommenssteuerformular auszufüllen schon!?
wie lang kann ich dass aufrollen wenn du da jetzt recht hast?

R


  

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>
>und du meinst du bist nach
>einer einjährigen behaltefrist steuerfrei?
>
>25% speksteuer für unterjährige transaktionen und
>dann noch ESt je nach
>stufe- wird sind ja nicht
>in der marktwirtschaft dass du
>dein geld behalten darfst- aber
>verunsichern tut mich dein beitrag,
>redbull. womöglich kann man die
>spek-steuer irgendwie auf die ESt
>anrechnen? egal - da ich
>nun ja wieder zeit hab
>werd ich mir das einmal
>anschaun in den nächsten tagen.
>
>
> R

Keine Ahnung R, was Du Dir da einbildest, aber lass Dir gesagt sein: Ganz schnell wieder vergessen und VORHER mal nachlesen, dann mitdiskutieren! Selbstverständlich ist man nach 1-jähriger Behaltefrist steuerfrei (Du dürftest es bislang noch ned so genau genommen haben mit der Steuer ), kritisch wirds nur wenn man auf demselben Depot mit derselben Aktie zugleich auch zockt. Fifo klingt nämlich gut, aber in der Praxis wirds da definitiv Argumentationsprobleme bzw. Beweisprobleme geben.


  

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"(Du dürftest es bislang noch ned so genau genommen haben mit der Steuer )"

ich hab damals von jemandem gehört ich soll ja nix mehr versteuern- im nächsten jahr hab ich dem finanzer gesagt dass ich aufgehört hab mit aktien weil ich soviel verloren hab- gerade noch davongekommen!
ansonsten seh ich auch überhaupt keinen grund zur veranlassung steuer zu zahlen. weder hab ich die schulden dieses staats verursacht noch irgenwelche nicht durch überweisung eines max. 4 stelligen betrags ausgleichbare leistungen bezogen- im gegenteil ich darf noch für nicht-leistung studiengebühr bezahlen. und für die pensionen hab ich auch immer was beigetragen.

R

  

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§30 (1)Spekulationsgeschäfte sind:

1. Veräusserungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräusserung beträgt:
a)Grundstücke....
b) bei anderen Wirtschaftsgütern, insb. Wertpapieren ,nicht mehr als ein Jahr.
2. ...


(4)Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräusserungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Die Einkünfte aus Spekgeschäften bleiben steuerfrei, wenn die gesamten Spekgeschäfte im Kalenderjahr höchstens 440,-- Euro betragen. Führen die Spekgesch. in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, so ist dieser nicht ausgleichsfähig.

Erläuterung:

Kauf BAW 10.01.2003 2.000 St
Kauf BAW 26.09.2003 1.000 St
Verkauf BAW 28.05.2004 1.000 St

Da die Zuordnung des Verkaufes, welcher Teil der Aktien verkauft werden, nicht möglich ist, bin ich derjenige der bestimmt und oder weiss, welchen seinerzeitigen Kauf ich nun verkaufe. In der Regel wird man daher argumentieren, dass man am 28.05.2004 einen Teil der Aktien verkauft, die am 10.01.2003 gekauft hat. Theoretisch ist jede Perversität zulässig. Das liegt vorallem daran, dass man Aktien nicht physisch besitzt und die Depotkonten die Aktien summiert darstellen. Würde ein Depot nach Zukäufen getrennt werden, muss man bei verkäufen auf die Jahresfrist aufpassen.

Als Datum gilt immer der nächste Tag nach Jahresfrist,in diesem Fall: 11.01.2004;27.09.2004.Ab diesem Zeitpunkt sind die Zukäufe steuerfrei, egal mit welchem Gewinn BAW verkauft wird.

Verluste sind nur in der Einkunftsart ausgleichfähig. Man kann daher JWD Verluste, welche man innerhalb eines Jahres realisiert hat, nur mit anderen Spekgewinnen verrechnen. Es ist nicht möglich Spekverluste mit anderen Einkunftsarten(Gehalt o ä.) zu verrechnen.

In der Regel läuft man besser sich mit den Spekproblematiken nicht zu beschäftigen. Das "Problem" für KHG wird mM bei einer der nächsten Steuerreformen mittels Abzugssteuer von ??, die die Banken einheben müssen, für Ihn gelöst werden. Doch bis dahin wird noch viel Wasser die Donau runter fließen...

  

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>>Erläuterung:
>
>Kauf BAW 10.01.2003 2.000 St
>Kauf BAW 26.09.2003 1.000 St
>Verkauf BAW 28.05.2004 1.000 St
>
>Da die Zuordnung des Verkaufes, welcher
>Teil der Aktien verkauft werden,
>nicht möglich ist, bin ich
>derjenige der bestimmt und oder
>weiss, welchen seinerzeitigen Kauf ich
>nun verkaufe. In der Regel
>wird man daher argumentieren, dass
>man am 28.05.2004 einen Teil
>der Aktien verkauft, die am
>10.01.2003 gekauft hat. Theoretisch ist
>jede Perversität zulässig.

Habe mich am Wochenende schon ein wenig vertieft in der Materie:
Das "FIFO" (First in First Out") Verfahren ist nach einem in Deutschland ergangenen BGH-Urteil NICHT zulässig.
Darum wird es wohl auch in Österreich wohl zu einer Art "Durchschnittsbetrachtung" kommen...

lg
Ottakringer

  

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In Deutschland mag das sein, vielleicht auch ein zukünftiger Ansatz für KHG, aber in Österreich kann man selbst wählen aus welchem Einkauf ich verkauft habe!!!

In der Regel findet FiFo Anwendung, aber nur weil niemand zugeben wird, dass sein Verkauf eigentlich den zuletzt gekauften Aktien gegolten hat. Fifo ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben, wird aber praktisch angewandt! Ausser jemand führt Buch und beharrt darauf, welche Zuordnung er sich dachte.

  

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Ich möchte meine Frage von weiter oben wiederholen:

Wie genau hat man die Spekulationseinkünfte anzugeben?
Einfach Gewinne minus Verluste = zu versteuernde Einkünfte?
Oder muss man jede einzelne Transaktion angeben?

Wie läuft das in der Praxis ab?

Für die Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuerausgleich) hatte man ja 5 Jahre Zeit, bei zusätzlichen Einkommen muss die Steuererklärung aber bis Ende Mai (oder April?) abgegeben werden. Was passiert, wenn man das versäumt und es erst Ende Juni oder Juli abgibt?

  

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Du trägst den Gesamtbetrag (Gewinne-abzgl. Verluste) in Kennzahl 380 deiner 2004 Steuererklärung. Man muss nicht jede Transaktion angeben.

Abgabefristen:

Versäumt man Abgabefristen, so kann es zu Säumniszuschlägen von den geschuldeten Abgaben kommen. (2% der Steuerschuld). In der Regel schreibt man an das Finanzamt und bittet um Verlängerung des Termins. Wobei man 2 Dinge unterscheiden muss:

1. Ich bin als Steuerpflichtiger gemeldet, sprich ich habe eine Steuernr. und wurde informiert, dass ich zu den vorgegebenen Termin die Erklärungen abgeben muss.

2. Ich habe meine Tätigkeit erst begonnen und muss noch um eine Steuernur. ansuchen. In diesen Fällen werden die fristen nicht so eng gesehen.

Im Fall 1. bekommt man spätestens im Oktober eine Mitteilung vom Finanzamt, wo sie auffordern die Erklärung nachzubringen. Kommt man dieser Aufforderung auch nicht nach, kann die Steuer vom Finanzamt festgelegt werden und hat man mit großer Wahrscheinlichkeit eine Betriebsprüfung.

  

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§30 sollte ja klar sein...

obwohl ich in abs. 1 bis 5 nix finde

§31(6) Die Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden, soweit die veräußerte
Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört oder wenn es sich um ein
Spekulationsgeschäft (§ 30) handelt.

es handelt sich aber ja dann nicht mehr um ein spekulationsgeschäft!

aber ich finde noch immer unglaublich dass die einem armen buben von damals 19 jahren einfach sagen : "her mit dem geld" obwohl ich deutlich gemacht habe dass ich vor ÜBER 1 jahr gekauft habe!

also entweder haben die mich damals um mein geld betrogen oder wir haben da einen anderen § vergessen!

R

  

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§30 gilt nur für Investition (Grdst. oder Wertpapiere, etc), wenn sie prviat gehalten werden. Werden Anlagen dieser Art in einer Firma gehalten, z.b. Betriebsgrdst oder Aktien(meistens Fonds) zur Deckung der Abfertigungsrückstellung etc. dann müssen im Falle der Veräusserung die stillen Reserven aufgedeckt werden. Hier gibt es noch Unterscheidungen, ob man die Aktien im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen hält, würde Rahmen hier aber sprengen und ist sicher nicht von Interesse. Vorteil bei Anlagen die man betrieblich hält ist, dass Verluste sofort wirksam sind und diese auch mit anderen Einkunftsarten verrechenbar sind, da sie nicht in die 7. Einkunftsart gehören, sondern in diese, wo der Betrieb hineinfällt.

betriebl. geführte Anlagen können bei Kapitalgesellschaften nicht umgangen werden. Bei PErsonengesellschaften, wenn diese aus Spekulationsgründen angeschafft wurden und auch, wenn man diese mit Firmengeld bezahlt hat, so sollten diese immer der einkunftsart 7 sonstige Einkünfte zugeordnet sein, daher sollte auch die Spekfrist gelten.

@jedentageinneuer

wenn du daher damals keine Kapitalgesellschaft warst und du trotzdem Spekulationsgewinne versteuern musstest, dann solltest du ein ernstes Wort mit deinem Steuerberater reden, der hätte dies nicht in die Erklärung hineinnehmen müssen. Wenn du keinen Steuerberater hattest, aber eine FA-Prfg, dann fehlten die Argumente und du musst es als Lehrgeld abhaken

  

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steuerberater mit 19? und einem depot von 40.000 öS?

lehrgeld- na toll- ist sicher verjährt (max. 7 Jahre oder?)

na bestens

1. erkenntnis: ö ist nicht so schlecht um "berufsaktionär zu sein" (meine Spek- gewinne sind zu gering um steuerpflichtig zu werden - meine langfristigen sachen brauch ich nicht versteuern)

2. erkenntnis: man kann jahrelang einem irrtum aufliegen

3. erkenntnis: man kann froh sein ein internet-forum wie dieses zu haben

4. erkenntnis: nicht jeder der sich für einen steuerhinterzieher hält ist auch einer.

Danke erst einmal für den denkastoss und die info!
ich glaub ich muss jetzt feiern gehn

R

  

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>
>Anders sehen das Hofstätter/Reichel in Ihrem
>Einkommensteuerkommentar. Die vertreten die Ansicht,
>dass das FIFO Prinzip sehr
>wohl Anwendungen finden soll, da
>es schließlich das Recht jedes
>Aktieninhabers sei, zu bestimmen welche
>seiner Aktien er gerade veräußern
>möchte (die zuerst oder die
>zuletzt gekauften). Er kann das
>zwar nicht beweisen, die Finanz
>gegenteiliges aber auch nicht.

Man muss sich von FIFO lösen, denn es gibt keine Regelung und wenn man Stein und Bein schwört, dass die verkauften Aktien bereits ein Jahr alt sind, dann wird einem jedes Gericht rechtsprechen. Wichtig ist , im Fall der Fälle, eine Zuordnung festlegen. Und da wird man immer die ältesten Aktien zuerst verkaufen.


  

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Im Gesetz ist das genaue Verfahren nicht geregelt. Deshalb gibt es eben unterschiedliche Ansichten. Das eine ist eben die Rechtsansicht (Auslegung) der Finanzverwaltung, das andere die Meinung von manchen Uniprofs., Steuerberatern und wahrscheinlich auch einiger Steuerpflichtiger. Ob man damit durchkommt, wird man im konkreten Fall sehen, klein beigeben kann man bei einer evtl. "Sachverhaltsklärung" mit dem Finanzamt dann aber immer noch (falls die sich die Mühe machen, sich damit im Detail auseinanderzusetzen). Aber klar, am Ende hat das hat jeder für sich zu beurteilen und wer sich haarklein an die ESt-Erlässe hält hat jedenfalls nichts zu befürchten (außer evtl. höheren Steuerzahlungen)

  

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So lang sich keiner hier im Forum meldet, der unangenehme Erfahrungen mit dem Finanzamt bezüglich Fifo und Lifo hatte, sollten wir es bei den rechtlich schwammigen Formulierungen einfach belassen und es gar nicht näher wissen wollen. Wenn das Gesetz einmal zugunsten der Sozialdenkenden geändert wird, schauts dann nicht mehr so rosig mit dem österreichischen Finanzplatz aus. Also, es wird schon seinen Grund haben das es so ist, wie es ist. Belassen wir es dabei.

  

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Ich habe letztes Jahr lange nach Berechnungsbeispielen gesucht und bin dabei auch fündig geworden. Zumindest bei einem Beispiel einer seriösen (soweit ich mich erinnern kann) österreichischen Quelle wurde jeweils der Durchschnittskaufpreis herangezogen. Waren Restbestände älter als ein Jahr, so wurden sie bei Verkäufen vorrangig behandelt (FIFO). Leider habe ich das Dokument auf meiner Rechner noch nicht wieder gefunden und im Internet ist es möglicherweise nicht mehr vorhanden.

FIFO muss ja nicht unbedingt ein Vorteil sein. z. B:
Kauf 12/2003: 100x100EUR
Kauf 6/2004: 100x150EUR
Verkauf 7/2004: 100x170EUR
Verkauf 1/2005: 100x200EUR
zu versteuernder Gewinn nach FIFO-Methode:
2004: 7000EUR
2005: 5000EUR
zu versteuernder Gewinn nach Durchschnittsmethode:
2004: 4500EUR
2005: 3750EUR

Rechen- und Denkfehler vorbehalten.

  

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Meine Frage ist nur theoretisch, denn es ist davon auszugehen, dass ja alle steuerehrlich sind. Aber wie ist das eigentlich mit einer Steuerprüfung?

Ich meine, es müsste doch erst einmal einen begründeten Verdacht geben, dass Spekulationsgewinne entstanden sind und nicht versteuert wurden, damit die Finanz überhaupt eine Prüfung beginnen würde?

Und wenn ja, wie kann so ein Verdacht entstehen? Insbesondere wenn man nicht regelmäßig vom Gehaltskonto zum Tradingkonto und zurück überweist, ist das doch nahezu unmöglich festzustellen (und selbst dazu müsste man zunächst einmal das Gehaltskonto im Detail überprüft werden, wozu ja erst recht wieder ein Verdachtsmoment erforderlich wäre?)

Und auch das alleine reicht doch für einen Verdacht nicht aus - denn ich gehe davon aus, dass die meisten Österreicher, Aktien, Fonds, etc. deutlich länger als ein Jahr auf ihren Depots liegen haben.

Richtig oder komplett falsch?

  

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Tja, die Frage stelle ich mir auch.

Verdacht entsteht spätestens dann, wenn Du Dir statt einem normalen Haus ein ganzes Reihenhaus bauen läßt ... Dann werden sie fragen; "Woher ist denn das Geld?" ...


Ich denke mir dazu: wenn ich viel mit unterjähriger Spekulation "dazuverdiene", bleibt mir noch genug übrig, wenn ich auch ganz brav und ehrlich meine Steuer abliefere...


  

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Natürlich ist das eine absolut theoretische Diskussion, weil alle sind ja brave und ehrliche Steuerzahler und niemand kommt jemals auf die Idee, ein Aktiendepot nicht öffentlich sondern böserweise heimlich unter geplanter Umgehung der Finanz zu führen

Leider gibts doch Möglichkeiten, daß so ein charakterloser Bösewicht ins Visier der Häscher von KHG kommt:

erstens natürlich, wenn aus dem Schrebergartenhütterl plötzlich eine 17 Zimmer Villa wird...

zweitens gibt es immer noch den guten alten Vernaderer: das könnte z.B ein neidischer Nachbar sein, ein mobbender Mitarbeiter, ein verschmähter Liebhaber. Oder aber im Zuge einer klassischen Scheidungsschlacht, besonders wenns um Unterhaltsbemessungen geht. Weil aus leidvoller Erfahrung weiß man ja, daß in Scheidungskriegen oft kein Untergriff zu tief ist:-(

allerdings wissen auch die Finanzbeamten um solche Dinge und behandel nach Auskunft eines mir Bekannten gerade die Angaben von Nachbarn und geifernden Nochehefrauen schon mit großer Vorsicht. Aber der Teufel (KHG) und seine Schergen schlafen nicht.

also am gescheitesten ist man hält sich auch im Freundes- verwandten- und bekanntenkreis eher bedeckt - man weiß ja nie

schönen prozentereichen Sommertag noch allesits zu wünschen AL

  

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"Das Bankgeheimnis wird also in Österreich sicher noch für mindestens eine Legislaturperiode bleiben, eventuell könnte die KEST mal von 25% auf 35% erhöht werden."

Jaeger_und_Sammler

meines wissens nach ist eine erhöhung der KEST auf 35% nicht so leicht möglich. belehrt mich eines besseren aber so viel ich aktuell weiss richtet sich der prozentsatz der KEST in österreich mit einem wert von 50 % nach der höchsten steuerklasse. sprich derzeit ist der höchste steuerklasse für einkünfte auf nichtselbständiger arbeit 50% die hälfte davon ist bekanntlich 25%. um die kest auf 35% zu erhöhen müsste der höchste steuerklasse auf 70% angehoben werden. tja ob da eine 2/3 mehrmeit im parlament zu finden ist mag ich jetzt mal sehr stark bezweifeln. anderes problem...

lg, shareholder

  

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Editiert am 02-07-05 um 02:06 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

35% sind 70% der höchsten Steuerklasse. Vielleicht lässt sich dafür leichter eine 2/3 Mehrheit finden.

  

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>"Das Bankgeheimnis wird also in Österreich
>sicher noch für mindestens eine
>Legislaturperiode bleiben, eventuell könnte die
>KEST mal von 25% auf
>35% erhöht werden."
>
>Jaeger_und_Sammler
>
>meines wissens nach ist eine erhöhung
>der KEST auf 35% nicht
>so leicht möglich. belehrt mich
>eines besseren aber so viel
>ich aktuell weiss richtet sich
>der prozentsatz der KEST in
>österreich mit einem wert von
>50 % nach der höchsten
>steuerklasse. sprich derzeit ist der
>höchste steuerklasse für einkünfte auf
>nichtselbständiger arbeit 50% die hälfte
>davon ist bekanntlich 25%. um
>die kest auf 35% zu
>erhöhen müsste der höchste steuerklasse
>auf 70% angehoben werden. tja
>ob da eine 2/3 mehrmeit
>im parlament zu finden ist
>mag ich jetzt mal sehr
>stark bezweifeln. anderes problem...
>
>lg, shareholder

@Shareholder: Du kennst dich ja wirklich gut aus - die 50% von 50% stehen im "Endbesteuerungsgesetz" das im Verfassungsrang steht...
Also wenn die Finanz die KESt erhöhen will brauchen die 2/3 im Parlament...



  

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möchte noch kurz zurückgreifen auf die Beiträge #33 (von Xing) und ff bez Sozialversicherung:

Die Specksteuer ist also nix anderes als die EST. Daher erhöht ein gröberer (unterjähriger) Spekulationsgewinn die steuerliche Gesamtbemessungsgrundlage. Und jetzt wirds besonders für Einzelunternehmer, Freiberufler und Künstler interessant, die ja großteils bei der Gewerblichen Wirtschaft SV versichert sind: Eine höhere Bemessungsgrundlage führt auch zu höheren SV Beiträgen, und diese mindern natürlich auch wieder den Reingewinn, wenn man die nun höheren Beiträge auf den Reingweinn der Börseaktivitäten umrechnet. Weil bei dieser Berufsgruppe kommt ja alles, egal woher, in einen Topf - steuerlich gesehen...

Und die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist mehr als unverschämt gierig, das kann sich deutlich auswirken

AL

  

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Die Specksteuer betrifft eindeutig PRIVATE Spekulationen.

Wenn die Wertpapiere im Betriebsvermögen liegen (ganz eindeutig, wenn das WP-Depot ein Subkonto zum Geschäftskonto ist), geht man aller Speck-Privilegien (?) verlustig. Dann erhöhen Gewinne aus Wertpapiertrades den Betriebsgewinn bzw. vermindern den Betriebsverlust, und Verluste aus Wertpapiertrades mindern den Betriebsgewinn bzw. erhöhen den Betriebsverlust.

Kleiner Nachteil: Die Über-1-Jahr-Steuerbefreiung gilt nicht.
Vorteile: Verluste sind vortrags- und ausgleichsfähig.

Für private Spekulationen (also die, die eindeutig Spekeinkünfte sind und in diesem Feld in der Steuererklärung ausgewiesen werden) ist eine Sozialversicherungspflicht (noch! Umverteiler denken auch über Sozialversicherung für Kapitaleinkünfte nach, damit nicht alle Last der sozialen Versicherung von der Arbeit abhängt, wo ja immer weniger Leute Arbeitsplätze haben) undenkbar.

  

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also zur klarstellung!
spekulationsgewinne sind nicht soz-pflichtig. fehlinterpretation von mir
habe nochmal bei meinem steuerberater nachgefragt.
er hat auch "informell" gemeint man sollte da überhaupt nichts eintragen und keine schlafenden "beamten" wecken.
weiterer tip für freiberufler und selbstständige: eigenes abrechnungskonto für wertpapiergeschäfte,
es sollten auch überweisungen dorthin nicht so offensichtlich aufscheinen.
zur frage der steuerprüfung:
es gilt zwar die unschuldsvermutung und das bankgeheimnis, aber man legt besser die ganzen kontoauszüge vor und zieht sich nackt aus (so schlimm is es wieder nit!)
im geiste kann man schon alle abbuchungen der letzten sieben jahre durchgehen!
also die guten jahre 98 bis 2000 können noch immer überprüft werden.
typische frage: da hamma ja noch ein konto! kann ich mir da auch mal die kontoauszüge anschauen?
richtige antwort? nein gehört meiner frau!
nach überweisung eines kleinwagens war das kapitel 1995 bis 2002 abgehakt
und ich kann mich schon auf die nächste irgendwann 2010 vorbereiten.

xing

ps.: diese ausführungen betreffen selbstständige,
weiss nicht ob der typische billaverkäufer so eingehend geprüft wird

  

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Verjährungsfristen wurden bisher in diesem Thread noch nicht angesprochen (soll jetzt aber auch kein Aufruf sein Steuern zu hinterziehen; dennoch sollte jeder wissen, was "Sache" ist).

Seit Jänner 2005 sind verschiedene Verjährungsfristen verkürzt worden:
- Bei einer Abgabenhinterziehung sind es jetzt 7 Jahre (bisher 10 Jahre)
- die absolute Verjährungsfrist beträgt jetzt 10 Jahre (bisher 15 Jahre)

Weitere Infos unter:
http://www.infomedia.co.at/artikel.asp?UID=179&TID=7691&newPage=

http://www.fusseis.at/klienten.htm

  

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Wie sinnvoll ist es eigentlich bei geplanten langfristigen Anlagen, die gleich mal ordentlich einbrechen, unterjährige Verluste zu realisieren (Gewinnminimierung) und sofort wieder einzusteigen?

  

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>Wie sinnvoll ist es eigentlich bei
>geplanten langfristigen Anlagen, die gleich
>mal ordentlich einbrechen, unterjährige Verluste
>zu realisieren (Gewinnminimierung) und sofort
>wieder einzusteigen?

Sehr sinnvoll, wenn du schon unterjährige Gewinne erzielt hast. Zu bedenken ist allerdings, dass beim Neueinstieg die Spekulationsfrist wieder neu zu laufen beginnt.


  

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>>Wie sinnvoll ist es eigentlich bei
>>geplanten langfristigen Anlagen, die gleich
>>mal ordentlich einbrechen, unterjährige Verluste
>>zu realisieren (Gewinnminimierung) und sofort
>>wieder einzusteigen?
>
>Sehr sinnvoll, wenn du schon unterjährige
>Gewinne erzielt hast. Zu bedenken
>ist allerdings, dass beim Neueinstieg
>die Spekulationsfrist wieder neu zu
>laufen beginnt.

Sicherheitshalber sollte man bei solchen Aktionen (die eigentlich sehr schlau sind) trotzdem noch ein paar Tage abwarten - sonst akzeptiert das die Finanz nicht...
(im US-Steuerrecht gibt solche Regelungen - da könnte die Österr. Finanz vielleicht auch auf blöde Ideen kommen...)

lg
Ottakringer




  

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@ottakringer: Nachdem du dich ja sehr gut auskennst, habe ich eine Frage zum Thema "Steuern", die nicht Spekulationsgeschäfte betreffen:

Wenn ich z.B. etwas als Sonderausgabe angebe (und nach meinem besten Wissen auch sicher bin, dass es absetzbar ist) und das Finanzamt dann bei einer späteren eventuellen Kontrolle dann trotzdem der Meinung ist, das diese Ausgabe nicht absetzbar ist, brauche ich dann nur "nachversteuern" oder muss ich dann auch mit einer Strafe rechnen?

  

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>@ottakringer: Nachdem du dich ja sehr
>gut auskennst, habe ich eine
>Frage zum Thema "Steuern", die
>nicht Spekulationsgeschäfte betreffen:
>
>Wenn ich z.B. etwas als Sonderausgabe
>angebe (und nach meinem besten
>Wissen auch sicher bin, dass
>es absetzbar ist) und das
> Finanzamt dann bei einer
>späteren eventuellen Kontrolle dann trotzdem
>der Meinung ist, das diese
>Ausgabe nicht absetzbar ist, brauche
>ich dann nur "nachversteuern" oder
>muss ich dann auch mit
>einer Strafe rechnen?

Auf diesem Gebiet des Steuerrechts bin ich leider noch nicht 100% "firm":

@nachversteuern: Ja!

@Strafe:

a) Finanzstrafverfahren, Vorstrafe etc. wirst net bekommen... - sonst wäre ja jeder schon belangt worden...

b) was dir passieren könnte ist dass du auf den Anteil der Steuer den du nachzahlen musst Zinsen zahlen musst - aber das riskiert man halt...
Dafür hast ja auch die Chance weniger Steuer zu zahlen - und die können net alles kontrollieren - die machen nur Stichproben... hehe!!

  

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>Dafür hast ja auch die Chance
>weniger Steuer zu zahlen -
>und die können net alles
>kontrollieren - die machen nur
>Stichproben... hehe!!

Danke für deine Antworten!
Irgendwie gibt es ja fast überall einen "Graubereich" und dann ist es oft Auslegungssache, ob es durchgeht oder nicht!



  

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Ein Bekannter von mir - noch dazu ein Jurist - hat völlig frei erfundene Abzugsposten in den Jahresausgleich geschrieben. Nachdem er um Belege gebeten worden war kam das große Zittern. Zwangsläufig ignorierte er die "Bitte", woraufhin die Abzüge natürlich nicht anerkannt wurden. Sanktionen gab es aber keine.

  

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Wenn ich mehrere Jahre hintereinander Spekulationsgewinne mache, kann mir das Finanzamt dann eine Einkommensteuer-Vorauszahlung vorschreiben?

  

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Ja, wenn Du so berechenbar nachhaltig wirtschaftest

Wenn es sich aber abzeichnet, daß Du die Prognosen des Finanzamts nicht einhalten kannst, kannst um Einkommensteuervorausszahlungsherabsetzung ansuchen.

Dem wird normalerweise zu 100% stattgegeben, denn Du selbst weißt wohl am besten, wie es um Deine Gewinne steht.

  

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Ist es wirklich so, dass Verluste die aus dem Verkauf von Aktien resultieren welche man mehr als ein Jahr besessen hat, von zu versteuernden Spekulationsgewinnen nicht abgezogen werden dürfen

  

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Das heißt also, dass man Verlustpositionen spätestens am 364igsten Tag verkaufen sollte, andernfalls man deren Abzugsfähigkeit verliert. Wo kann man das nachlesen?

  

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Editiert am 21-07-05 um 04:56 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

§ 30 Abs.1 Einkommensteuergesetz:
Spekulationsgeschäfte sind (...) Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.

365 Tage = speksteuerpflichtig
366 Tage = kein Spekgeschäft
(außer wenn ein 29.Februar in diesem Zeitraum enthalten ist)

  

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Auch auf die Gefahr hin, dass du mich für dumpfbackig hältst, ich habe das jetzt nachgelesen, nur konnte ich den Ausschluss der Verlustabzugsfähigkeit im § 30 Abs.1 Einkommensteuergesetz nicht finden (bin aber kein Jurist was wahrscheinlich der Grund ist warum ich das nicht checke). Aber wenn das so ist wie du schreibst heißt das, ich muß in Zukunft Verlustbringer an deren bessere Zukunft ich glaube vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen um sie gleich wieder (am Besten von mir selbst) zu kaufen. Dann ist der Verlust abzugsfähig und der ganze Spass kostet mich nur "2 mal Transaktionsspesen oder die Übertragungskosten auf ein 2. Depot". Diese Regelung ist wie für Broker gemacht!

  

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Übertrag auf ein 2.Depot ist nur dann ein Verkauf, wenn es auf einen anderen Namen lautet

Im §30 wird von "Spekulationsgeschäften" gesprochen, d.h. +/-. Und am Ende steht, daß Spekulationsverluste insgesamt nicht ausgleichsfähig sind, nur innerhalb der Spekulationseinkünfte (d.h. +/-).

Auch nicht vortragsfähig.

Das Realisieren von Spek.Verlusten bringt also nur was, wenn ihnen im selben Jahr Spek.Gewinne gegenüberstehen.

  

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Danke! jetzt kenn ich mich aus, leider habe ich das in der Vergangenheit mißverstanden ich wußte schon, dass die Spekulationsverluste nicht vortragsfähig sind und auch insgesamt nicht ausgleichsfähig nur das mit dem Überschreiten der Jahresgrenze habe ich mißverstanden, werde aber jedenfalls eins meiner faulen Eier vor Ablauf der Jahresfrist aus dem Depot verkaufen um nicht Spekulationsteuerpflichtig zu werden.

  

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Editiert am 21-07-05 um 11:24 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

jep J&S hat was die gegenrechenbarkeit betrifft recht. es kann niemals mehr verlust gegengerechnet werden als spekulationssteuerpflichtige gewinne da sind.

übertrag auf eine 2. depot auf welchen namen auch immer hilft da gar nix. das ursprüngliche kaufdatum ist wichtig! aufpassen: ein übertrag auf ein fremdes depot löst die schenkungssteuer aus! im prinzip löst eine übertrag von einem einzeldepot auf ein "oder" bzw. "und-depot" schon die schenkungssteuer aus. ein zweiter depot-inhaber hat ab diesem tag das zugriffsrecht! also aufpassen wer das papier dann verkauft. sollte vorsichtshalber immer der machen der das papier auch angeschafft hat. gibt in der schenkungssteuer natürlich auch freigrenzen (sehr geringe)... steuersätze in der schenkung sind abhängig von verwandtschaftsgrad und betragshöhe... trifft auch auf die erbschaftssteuer im gleichen ausmaß zu.

schönen abend noch!

shareholder




  

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Editiert am 22-07-05 um 01:51 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

danke für die vielen interessanten beiträge in dem thread... finde ich sehr informativ.

was mich zu diesem thema interessieren würde ist, wie mit spekulationsgewinnen u. -fristen bei einer ges.m.b.h. umgegangen wird (wie es z.b. der B.E. mit dem musterdepot hat).

angenommen ich spekuliere mit den einnahmen, die ich mit einer gmbh erwirtschafte u. mache z.b. gewinne mit aktien, die ich unterjährig gekauft u. wieder verkauft habe (also innerhalb der spekulationsfrist). muss ich die dann in irgendeiner form zusätzlich versteuern oder werden die einfach in die bilanz aufgenommen und wie die anderen einnahmen mit 25%köst u. bei entnahme noch mal mit 25% kest versteuert?

ich arbeite derzeit als einzelunternehmer mit gewerbeschein, überlege aber gerade eine gmbh zu gründen u. ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine kurzfristigen investments lieber als firma zu tätigen, statt als privatperson (u. dann ~50% "spekulationssteuer" auf die gewinne mit der est an die finanz abzuliefern).

ein anderer vorteil wäre noch, dass ich mit geld "spekulieren" könnte, dass noch nicht versteuert ist (also bereits von der finanz zur hälfte "aufgefressen" wurde). bei gewinnen erhöht das dann halt meine zu versteuernden erlöse der gmbh, aber bei verlusten wars wenigstens teilweise geld, dass sowieso die finanz bekommen hätte.

sind diese überlegungen richtig oder ist da ein denkfehler enthalten?
hat damit hier zufällig schon wer erfahrung bzw. kennt sich damit aus u. hat ein paar infos/anmerkungen dazu, bevor ist damit zu einem steuerberater gehe?

  

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Wennst langfristig Gewinne erzielst, darfst es bei der GesmbH mit 25% verKÖSTen.

Wennst zum Privatvergnügen regelmäßig höhere Beträge in den Sand setzt, könnte Dir die Finanz "Liebhaberei" unterstellen und diese Verluste eventuell von der GesmbH in Deinen Privatbereich auslagern.

Also das Risiko ganz auf die Finanz überwälzen geht vielleicht nicht immer und nur mit Schwierigkeiten.

Aber wenn Du erklären kannst, warum Dein Würstelstand sein Kapital gerade in Plaut, WCM und Jowood veranlagen muß, kannst Du´s machen.

Obwohl ich auf den ersten Blick schwer sagen kann, warum das Betriebsvermögen sein sollte

Kaufst Du Danone-Aktien, kannst zumindest sagen: "Ich habe geplant, mit meiner Würstelstand-GesmbH Danone zu übernehmen!" Besteht zumindest ein Naheverhältnis zwischen Deinem Hauptgeschäftsfeld und Deiner Anlageentscheidung.

  

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Da eine inländische GmbH nur gewerbliche Einkünfte hat sind sowohl Gewinne als auch Verluste aus Aktienverkäufen gemeinsam mit den restlichen Gewinnen/Verlusten zu versteuern. Allerdings sind inländische Dividenden in der GmbH steuerfrei, und nach Ansicht des UFS Linz ebenso ausländische Dividenden. (Amtsbeschwerde anhängig ME aber mit wenig Erfolgsaussichten)

  

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Allerdings sind inländische
>Dividenden in der GmbH steuerfrei,
>und nach Ansicht des UFS
>Linz ebenso ausländische Dividenden. (Amtsbeschwerde
>anhängig ME aber mit wenig
>Erfolgsaussichten)


@Aragon:
Kannst du bitte die Steuerfreit von ausländischen Dividenden begründen, wenn KEINE internationale Schachtelbeteiligung iS des § 10 Abs 2 KStG vorliegt?
Oder wurde da was durch einander gebraucht?

Wenn dir das Forum net passt emaile bitte an meine emailadresse:
"mueller666 (a) gmx.at" Danke!

lg
Ottakringer

  

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Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Nationale Schachtelbeteiligungen sind unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsaußmaß steuerfrei. Daher Ungleichbehandlung von in - und ausländischen Beteiligungen. (zum Verfahren: VWGH kann selbst entscheiden oder EUGH vorlegen)

LG

  

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>Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
>Nationale Schachtelbeteiligungen sind unabhängig von Behaltedauer
>und Beteiligungsaußmaß steuerfrei. Daher Ungleichbehandlung
>von in - und ausländischen
>Beteiligungen. (zum Verfahren: VWGH kann
>selbst entscheiden oder EUGH vorlegen)
>
>
>LG

1) Danke für den Hinweis!

2) Dafür sind aber die Verkaufserlöse einer internationalen Schachtel STEUERFREI wohin gegen aber die Veräusserungserlöse eine inländischen Beteiligung (nationale Schachtel) steuerpflichtig sind....

Wird wohl wieder mal Zeit das KStG umzubauen...

lg
Ottakringer

  

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hab am anfang dieses threads mal erwähnt, daß mich ein turnaround bei jowood specksteuermäßig in bedrängnis bringen könnte. das hat sich ja inzwischen gottseidank erledigt *g*

aber immerhin: ein fetter absetzposten!

  

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>hab am anfang dieses threads mal
>erwähnt, daß mich ein turnaround
>bei jowood specksteuermäßig in bedrängnis
>bringen könnte. das hat sich
>ja inzwischen gottseidank erledigt *g*
>
>
>aber immerhin: ein fetter absetzposten!

Man könnte ja aus steuerlichen Gründen bei Jowood auch folgende Taktik fahren:

Einen allfälligen Verlust realisieren und dann ein paar Tage später (wenn das Ärgste vorbei ist...) wieder einsteigen und dann wirklich über 1 Jahr halten....

Der realisierte Verlust könnte dann wenigstens einen Sinn haben....






  

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Ich habe einmal irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass Optionsscheine immer spekulationssteuerpflichtig sind, egal wie lange man sie hält.

Normal halte ich Optionsscheine auch nur wenige Stunden oder Tage, aber es gibt ja Ausnahmen.

Kann mir jemand sagen, ob man für Optionsscheine Spekulationssteuer zahlen muss, wenn man sie über ein Jahr hält?

mfg, redbull

  

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gilt auch für OS:
Lt. § 30 EStG: Wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr
als ein 1 Jahr ist, dann keine Spekulation.

  

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Hallo,
kann sein dass ich etwas offtopic bin, aber hier sind doch sicher kompetente Leute: Sind Verluste aus Aktienspekulationen eigentlich mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten/Einnahmen verrechenbar? Sind Sie zudem rück- und vortragbar? Wenn ja, unbegrenzt oder auf x Jahre beschränkt? Sagt bitte nicht dass sie nur mit Spekugewinnen und das auch nur innerhalb desselben Jahres verrechnet werden können. Wenn man 2004 an der Börse gut verdient und es 2005 wieder verzockt, das Finanzamt aber noch Steuern für 2004 will - ist man blendend ruiniert?!

Für mein laienhaftes juristisches Gefühl wär das doch irgendwie verfassungswidrig?

lg,
juerx

  

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>Hallo,
>kann sein dass ich etwas offtopic
>bin, aber hier sind doch
>sicher kompetente Leute: Sind Verluste
>aus Aktienspekulationen eigentlich mit Gewinnen
>aus anderen Einkunftsarten/Einnahmen verrechenbar? Sind
>Sie zudem rück- und vortragbar?
>Wenn ja, unbegrenzt oder auf
>x Jahre beschränkt? Sagt bitte
>nicht dass sie nur mit
>Spekugewinnen und das auch nur
>innerhalb desselben Jahres verrechnet werden
>können. Wenn man 2004 an
>der Börse gut verdient und
>es 2005 wieder verzockt, das
>Finanzamt aber noch Steuern für
>2004 will - ist man
>blendend ruiniert?!
>
>Für mein laienhaftes juristisches Gefühl wär
>das doch irgendwie verfassungswidrig?
>
>lg,
>juerx

Bist hier überhaupt nicht "off-topic" - dieser Thread ist goldrichtig zur Beantwortung deiner Frage...

Antwort auf deine Fragen:

Du hast leider recht, Spekulationsverluste sind NICHT mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähig und NICHT vortragsfähig... Sorry!

Die innerhalb von 1 Jahr REALISIERTEN Gewinne muss man sehr wohl zum Durschnittsteuersatz versteuern...

(Sofern über man mehr als 440€/Jahr erspekuliert hat...)

lg
Ottakringer



  

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort - das heisst Verluste sind auch _nicht_ rücktragsfähig und man könnte sich so wie im von mir gebrachten Beispiel tatsächlich ruinieren?

  

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>man könnte sich so wie im von mir gebrachten
>Beispiel tatsächlich ruinieren?

Das ist bei Steuern oft so, wenn man sie erst hinterher beachtet.

>Wenn man 2004 an der Börse gut verdient
>und es 2005 wieder verzockt

Naja, da musst du es schon sehr ungeschickt anpacken. Denn du musst ja nicht im Dezember 2004 Millionen an Börsengewinnen realisieren, sondern kannst sie mehr oder minder teilweise auf den Jänner rüberretten, wenn du für 2005 Gewinne zum Gegenrechnen der zu erwartenden Verluste haben möchtest. Ähnlich dann im Dezember 2005, da kannst du wieder Verluste in den Jänner 2006 rüberretten usw.

  

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ottakringer und bbio haben vollkommen recht!

das dumme an den eur 440,-- (ohenhin ein sehr kleiner betrag) ist noch dazu das dies eine freigrenze und kein freibetrag ist. sprich überschreitest du die eur 440,-- auch nur um einen euro so musst du den vollen spekulationsgewinn versteuern.

@ottakringer

bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber kann ich wenn ich die 440,-- euro überschreite und sonst keine sonstigen einkünfte habe diese in meinem persönlichen freibetrag von eur 740,-- einbeziehen?! müsst so sein oder?

  

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>@ottakringer
>
>bin mir jetzt nicht 100%ig sicher,
>aber kann ich wenn ich
>die 440,-- euro überschreite und
>sonst keine sonstigen einkünfte habe
>diese in meinem persönlichen freibetrag
>von eur 740,-- einbeziehen?! müsst
>so sein oder?

@Shareholder:

Ja, du hast vollkommen Recht! Wennst sonst keine sonstigen Einkünfte hast und du Einkünfte aus §25 EStG (=Unselbständig Erwerbstätig) beziehst, dann kannst bis 730€ dazuerspekulieren...

lg
Ottakringer




  

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Editiert am 27-11-05 um 06:29 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Danke Jäger, das ist mal eine überschaubare zusammenstellung aus der sich auch gleich eine Handlungsempfehlung für Spekulanten ableiten lässt: Für jede Verbilligungsposition ein eigenes Depot führen !

>Die Spekulationseinkünfte sind – abgesehen von
>der mangelnden Vortrags- und Ausgleichsfähigkeit
>– übrigens eine ganz normale
>Einkunftsart, da zahlt man nicht
>den Durchschnittssteuersatz (wie wenige
>Beiträge vorher erwähnt wurde), sondern
>den Grenzsteuersatz.

Der Durchschitsssteuersatz ist glaub ich ein Konzept unserer deutschen Freunde, das hab ich hier auch noch nicht in Erwägung gezogen.

Auf die Verwendungsart des Begriffs kommt es an, da herrscht ein wenig babylonische Verwirrung

(Anmerkung Thread-Moderator: Ein Teil des Postings wurde aus "Aktualitätsgründen" auf expliziten Wunsch von User "Alptraum" von mir wegeditiert)


  

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Also, für jeden zusätzlichen Euro zahlst Du bei Deiner Rechnung richtigerweise bereits 41%.

Du wirst es Dir jetzt gegen Jahresende sehr wohl überlegen, ob Du Jowood gegen Jahresende noch schnell verkaufst und gegen Jahresanfang 2006 wieder ins Depot nimmst, die Spesen hast auf jeden Fall herinnen

Mit jedem Euro, um den Du Deine Speckgewinne reduzieren kannst, ersparst Du Dir 41%.

Fazit: Jeder realisierte Euro Verlust bei Jowood bringt Dir 41 Cent Steuerrückvergütung.

Jowood ist also eine Cash Cow, und jowoodophobe Anleger müssen daher auf ihre Speckgewinne 41% Steuern zahlen, den jowoodophilen Anlegern bleibt das erspart.

Man beachte die extreme steuerliche Bevorzugung der glücklichen Jowoodler:

Bei 30.000 Euro Gewinn zahlt z.B. der R.H. 41% = 12.300 Euro Specksteuer.

Bei 30.000 Euro Gewinn zahlt der J&S dank Jowood-Verlustzuweisung 0 Euro Specksteuer.

(Er kommt zwar auch ohne Jowood nicht in die Nähe der 30.000 Euro, aber das ist eine traurige andere Gschicht.)

Die Moral von der Gschicht: Am Ende ist J&S um 12.300 Euro reicher als R.H.!

Und wer ist am End wohl der Dumme?

  

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>Insofern ist der Gesamtsteuersatz ("Duchschnittssteuersatz") nicht
>grenzwertige 41% sondern glücklicherweise deutlich
>geringere 33,657% (und hier auch
>nur deshalb so hoch, weil
>die Spekeinkünfte sehr hoch sind).
>Auf die Verwendungsart des begriffs
>kommt es an, da herrscht
>ein wenig babylonische Verwirrung
>


Das stimmt zwar, ist aber trotzdem irreführend: Durch die Spekulation steigt der Gesamtsteuersatz
von 23,543% auf 33,657%, auch für das nicht erspekulierte Einkommen.

Oder anders gesehen:
Nettoeinkommen ohne Spekulation = 15.291,4
Nettoeinkommen mit Spekulation = 33.171,5
Nettospekulationsergebnis = 17.880,1
Daraus errechnet sich ein Steuersatz von 40,4% für den Spekulationsgewinn.

Durchschnittssteuersätze dienen mE nur dazu, die Progression zu verschleiern.

  

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Editiert am 27-11-05 um 04:54 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

(korrigiert, weil eine Klammer falsch gesetzt war, sorry, da war ein Fleck auf meinem Bierdeckel...)

@ Alptraum: Das war allerdings, bevor wir uns die Steuer auf einem Bierdeckel ausrechnen konnten. Jetzt, da alles einfacher ist, geht es wie folgt:

Zunächst gilt es, die neue Tarifbestimmung in § 33 EStG zu kennen. Sie schreibt die Steuersätze fest:

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz

- 10.000 Euro und darunter 0 Euro 0%
- 25.000 Euro 5.750 Euro 23%
- 51.000 Euro 17.085 Euro 33,5%
- Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%.

Für die exakte Berechnung der individuellen Einkommensteuerbelastung ist zunächst die oft zitierte „Bierdeckel“- Formel nötig. Sie lautet wie folgt:

Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:

- über 10.000 Euro bis 25.000 Euro: ((Einkommen – 10.000) x 5.750) / 15.000
- über 25.000 Euro bis 51.000 Euro: ((Einkommen – 25.000) x 11.335 / 26.000) + 5.750
- über 51.000 Euro (Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085

Von dem sich nach ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge abzuziehen. Dies gilt nicht für Kinderabsetzbeträge. Absetzbeträge sind insoweit nicht abzuziehen, als sie jene Steuer übersteigen, die auf die zum laufenden Tarif zu versteuernden nichtselbstständigen Einkünfte entfällt.




  

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Plopp.

Mein Tarif war der Alte, aber ich dachte an der Berechnung hätte sich nix geändert.

Wende ich Deine Formel an (anstelle meiner Progressionsrechnung), so komme ich für ein Einkommen von €20000 auf eine Steuer von 3833,3 (statt erwarteter 2300), was einem Progressionsprozentsatz von 38% entspräche und so wohl ned sein kann? Wozu brauche ich denn da noch Stufen, wenn eine spontan ned durchschaubare Formel den Schleier der Verhüllung über das schreckliche Ergebnis breitet?

Der Punkt ist, auf die Formel Art habe ich bei einem EK von €25.000 auch einen Durchschnittssteuersatz von 23%. Und damit wäre mein Beitrag von oben Geschichte - und ich hab wohl einiges verschlafen... (und verstehe nun, wie man auf "angezogene Daumenschrauben im Mittelstand" kommt)

Leider geben meine Steuerlinks dazu nix brauchbares her

  

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Editiert am 27-11-05 um 04:53 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

>Mein Tarif war der Alte, aber
>ich dachte an der Berechnung
>hätte sich nix geändert.
>
Doch, seit 11 Monaten

>Wende ich Deine Formel an (anstelle
>meiner Progressionsrechnung), so komme ich
>für ein Einkommen von €20000
>auf eine Steuer von 3833,3
>(statt erwarteter 2300), was einem
>Progressionsprozentsatz von 38% entspräche und
>so wohl ned sein kann?

Stimmt aber, ganz genau sinds 38,33%

>Wozu brauche ich denn da
>noch Stufen, wenn eine spontan
>ned durchschaubare Formel den Schleier
>der Verhüllung über das schreckliche
>Ergebnis breitet?
>
>Der Punkt ist, auf die Formel
>Art habe ich bei einem
>EK von €25.000 auch einen
>Durchschnittssteuersatz von 23%. Und damit
>wäre mein Beitrag von oben
>Geschichte - und ich hab
>wohl einiges verschlafen... (und verstehe
>nun, wie man auf "angezogene
>Daumenschrauben im Mittelstand" kommt)
>

Ist eigentlich ganz einfach, hab so eine Broschüre:
http://www.dbv.at/Steuertipps.asp

Hab aber nix dafür bezahlt, bekomm ich immer von meinem Steuerberater.

  

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Nun, ich habe viel gelernt heute

Ersuche den Threadmoderator, mein gut gemeintes aber mangels Aktualität Themaverfehltes Posting zu entfernen, um die Geschichte ruhen zu lassen.

Soweit kommts, wenn man seine Steuern ned selbst berechnet, da bleibt man alten Lehren allzu leicht verhaftet. Danke Janosch u Hochstapler für die Aufklärung

  

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>da bleibt man alten Lehren allzu leicht verhaftet.

Am System hat sich nichts geändert, nur die Aufbereitung in Formeln ist neu. Und eine Progressionstufe ist weggefallen, es gibt derer nur mehr 4.

Nach altem System angeschrieben sieht der neue Tarif so aus:

bis 10K €: 0%
10-25K: 38,33%
25-51K: 43,60%
über 51K: 50%

Also eine ziemlich brutale Progression sobald man etwas über das Existenzminimum hinauskommt

  

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Ganz schön happig

Da heißt´s, jeden Speckeuro zweimal umzudrehen, bevor man ihn abführt

Ich bin versucht, diese Weihnachten den Gürtel enger zu schnallen und angstsparen zu beginnen ...

  

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>>da bleibt man alten Lehren allzu leicht verhaftet.
>
>Am System hat sich nichts geändert,
>nur die Aufbereitung in Formeln
>ist neu. Und eine Progressionstufe
>ist weggefallen, es gibt derer
>nur mehr 4.
>
>Nach altem System angeschrieben sieht der
>neue Tarif so aus:
>
>bis 10K €: 0%
>10-25K: 38,33%
>25-51K: 43,60%
>über 51K: 50%
>
>Also eine ziemlich brutale Progression sobald
>man etwas über das Existenzminimum
>hinauskommt

Ich danke auch für den Anstoß, werd mich mit den Formeln ein wenig in Klausur begeben, festgestellt hab ich einstweilen nur dass trotz schröcklicher errechenbarer (Progressions-)Prozente de facto tatsächlich Brutto (dh. rein aus dem Tarif) weniger Steuer zu zahlen ist als davor, zumindest bei/bis 25.000€ (hehe, man sieht den gemächlichen Zugang, ein unberechenbarer Gegner, so eine Formellage ) (Ersparnis bei genua 25k immerhin 828,6 € oder 3,31%).

Lesen bildet, nachrechnen m8 aber erst so richtig schlau

Hagens Progressionsmodell übrigens zeigt, warum man auf die neue Argumentationslinie umgestiegen ist (Argumentationserleichterung), das Progressionsrechenprinzip an sich ist ja schon eine unglaubliche Kopfgeburt.


  

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Editiert am 27-11-05 um 02:52 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

>Beim Verkauf am 24.11.05 werden 500
>Stück verkauft, die schon außerhalb
>der Spekfrist liegen, nur 50
>fallen in die Spekfrist. D.h.
>der Verlust von 5 Euro
>pro Stück geht verloren (weder
>vortrags- noch ausgleichsfähig). Die 50
>speksteuerpflichtigen Stücke haben einen Durchschnittseinstandspreis
>von 38,67 ((200 x 40
>+ 400 x 38)/600), es
>fließen also 50 x 6,33
>in die Speksteuerbemessungsgrundlage ein.
>
>Am 28.11.05 wär die Speksteuerpflicht für
> 150 Stk. v. 26.11.05
>schon vorüber, aber da wir
>schon einen Durchschnittseinkaufspreis berechnet haben,
>muß ich bei der Speksteuerberechnung
>fairerweise von diesem Durchschnittseinkaufspreis ausgehen,
>sonst kommt noch was Unfaireres
>raus.
>

@ J&S: Vielen Dank für Deine Recherche, aber ich finde, zwischen den beiden zitierten Absätzen gibts einen Widerspruch:

Im ersten Fall beziehst Du in die Berechnung des Durchschnittseinkaufspreises die 500 Stück, die außerhalb der Spek-Frist liegen, nicht mit ein, während Du im zweiten Fall die 150 Stück außerhalb der Spek-Frist dennoch zur Durchschnittsberechnung heranziehst. Oder habe ich dich da falsch verstanden?

  

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Der kleine Widerspruch ist mir auch aufgefallen, drum hab ich "fairerweise" dazugeschrieben, "sonst kommt was noch Unfaireres raus".

Wenn alles so einfach wäre, könnten wir unsere Steuer auf einem Bierdeckel ausrechnen, und die Steuerberater verlören ihr tägliches Brot.

Jetzt versteh ich wenigstens, warum die so lange am Durchführungserlaß rumtüfteln

Grundsätzlich gesagt: Unfair bleibt die Steuer ohnehin, solange man weder ausgleichen noch vortragen darf. So gesehen kommt die Steuer auf die von Euch errechnete Bemessungsgrundlage einer Spende an die Allgemeinheit gleich, und unser Staat kann jedes Steuerzahlers Scherflein brauchen. Kommt eh alles einem guten Zweck zugute (Kunstförderung, Parteienfinanzierung u.v.m.), das Steuerzahlen befriedigt in der Spendensaison vor Weihnachten umso mehr, da braucht man sich nicht mehr beim Punsch niederzutrinken, man hat ja schon umverteilt.

  

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>Berechnung der spekulationssteuerpflichtigen Einkünfte
>
>Hab mich mit einigen höheren Beamten
>vom Bundesministerium für Finanzen unterhalten
>und fasse die Berechnungsgrundsätze (die
>demnächst als verbindliche Richtlinien herauskommen
>werden) einmal zusammen. Viele Spekulierer
>dürften keine Ahnung haben, ob
>überhaupt und mit welcher Bemessungsgrundlage
>sie speksteuerpflichtig sind. Das kann
>ich nun klar beantworten:
>
>1. Berechnung der Spekulationssteuerfrist:
>
>Zuerst muß man alle Depots getrennt
>sehen. Es ist also nicht
>so, daß sich das Finanzamt
>die fürs Finanzamt günstigste Betrachtungsweise
>heraussucht. Also, wenn Ihr Aktie
>X um 50 Euro auf
>Direktanlage kauft, plötzlich fällt sie,
>und Ihr kauft sie auf
>Brokerjet um 30 Euro nach,
>und dann verkauft Ihr Eure
>Aktien auf Direktanlage um 50
>Euro, dann habe Ihr keine
>spekulationssteuerpflichtigen Einkünfte erzielt. Die >color="#CC00FF"]Depots werden streng getrennt betrachtet.
>
>
>2. Innerhalb jedes Depots gilt
>das FIFO-Prinzip
für die Feststellung
>der Einkünfte, die in die
>Spekfrist fallen.
----------------------------------------------

besten dank für die aufstellung!

MM nach hat die finanz beim punkt 1. aber einen groben denkfehler... steuerpflichtig ist immer eine person und niemals ein depot. (könnte man ja ansonst als schizo-steuer bezeichnen ).

der steuerpflichtige könnte ja diese sache noch dazu voll ausnutzen. denn was passiert wenn ich werte (auch bruchteile davon) vom depot A auf depot B übertrage. im depot A kann ich sie nicht mehr der steuer unterwerfen. im depot B sind sie nie angeschafft worden und können daher auch nicht zur berechnung herangezogen werden. usw...

in deinem beispiel ist ja das FIFO auch auf mehrere depots richtig anwendbar. zuerst kauf auf depot A danach kauf auf depot B und dann der verkauf der werte von depot A.

lg, shareholder

  

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Zu einem gewissen Grad können wir die Speksteuer selbst beeinflussen, indem wir uns also das für uns günstigere Depot zum Verkauf aussuchen.

Wenn´s blöd läuft, wenn man also einen Verlust auf einem Depot über die Speksteuerfrist hinaus aussitzt, und auf dem anderen Depot macht man mit demselben Wert einen klitzekleinen Tradinggewinn, dann ist der klitzekleine Tradinggewinn steuerpflichtig, der Verlust geht verloren.

Alles in allem wird sich diese Regelung also auf die meisten Leute weder positiv noch negativ auswirken, +/- 0.

Es soll nur ein bißerl Klarheit, ein bißerl Licht ins Dunkel kommen, damit wir uns endlich trauen, die Steuererklärungen mit bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.

Einige können dann auch endlich wieder ruhiger schlafen, während sie sich vorher grundlos als Schwarzspekulanten vorgekommen sind.

Das Schöne für die Tüchtigen: Ein bißerl legal steuern kann man die Speck-Gewinne bzw. -Verluste sogar!

Draufzahlen tun nur die, die aus Unwissenheit vom falschen Depot verkaufen, und zur falschen Zeit, und die Verluste aussetzen und Gewinne immer in der Speckfrist einfahren.

Das ist das Gerechte an unserem Steuersystem: Es gibt immer welche, die zahlen.

  

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wenn ich mir so den unten angeführten Link ansehe, dann gibt es keine Grenzsteuersätze mehr, sondern nur mehr den Durchschnittsteuersatz:

https://www.bmf.gv.at/steuerreform_infotour/html/2.html

  

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"Der neue Steuertarif ist ein Gewinn für alle! Durchschnittlich wird jeder österreichische Steuerzahler mit rund 500 Euro pro Jahr entlastet.

Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen profitieren in erhöhtem Maße von den Entlastungen. So werden beispielsweise von insgesamt 5,9 Millionen Erwerbstätigen und Pensionisten 2,55 Millionen überhaupt keine Einkommens- bzw. Lohnsteuer mehr bezahlen. Darüber hinaus garantiert der neue Steuertarif eine dauerhaft leistungsfreundliche und leistungssteigernde Wirkung."

Bin ich der einzige, der heuer keine 500 Euro extra bekommen hat?

Da habt Ihr mir das Wochenende jetzt aber gründlich verdorben

(Und die leistungssteigernde Wirkung holt mir meine Frau immer aus der Apotheke!)

  

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>(Und die leistungssteigernde Wirkung holt mir
>meine Frau immer aus der
>Apotheke!)

...jetzt weiß ich, wofür du die 500 brauchst, die fa. pfizer sagt danke

  

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>obwohl vom bmf ist´s trotzdem falsch...
>
>
>eigentlich eine Sauerei!

Naja, "Falsch" ist zu hart. Wenig nachvollziehbar grob vereinfacht triffts schon eher.
Angeführt sind ja nur die Einzebeispiele, wo der Durchschnitt tatsächlich stimmt, und über 51k helfen dan die zwei "**" in die Fußnote weiter, die erkennen lässt dass es doch ned so einfach ist, wies scheint.

Für den Link bin ich dennoch sehr dankbar, der wird mir weiterhelfen.



  

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>Angeführt sind ja nur die Einzebeispiele,
>wo der Durchschnitt tatsächlich stimmt,

ich will ja gar nicht wortklaben...aber es steht "Einkommen bis 25.000: Steuer: 5.750; %:23%"

ein Laie (der den Eingangstext liest und jetzt - fälschlicherweise - annimmt, es gäbe keine Grenzsteuersätze mehr) könnte jetzt folgendes für ein Einkommen von EUR 20.000 annehmen:

- Steuer: 5.750 (er fällt ja in die Zeile "bis 25.000)
- Steuer: 4.600 (der für Einkommen "bis 25.000" - falsche, weil so nicht darstellbare - angegebene Durchschnittssteuersatz von 23%)

tatsächlich muss er sich aber einen Bierdeckel organisieren und darauf fizzeln und kommt dann drauf, dass die Steuer 3.833 ausmacht!


  

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>ich will ja gar nicht wortklaben...aber
>es steht "Einkommen bis 25.000:
>Steuer: 5.750; %:23%"
>
>ein Laie (der den Eingangstext liest
>und jetzt - fälschlicherweise -
>annimmt, es gäbe keine Grenzsteuersätze
>mehr) könnte jetzt folgendes für
>ein Einkommen von EUR 20.000
>annehmen:
>
>- Steuer: 5.750 (er fällt ja
>in die Zeile "bis 25.000)
>
>- Steuer: 4.600 (der für Einkommen
>"bis 25.000" - falsche, weil
>so nicht darstellbare - angegebene
>Durchschnittssteuersatz von 23%)
>

In der Tat habe ich mich der Thematik auch so angenähert, um die Grenzen auszuloten (nach Deiner Klarstellung, noch ohne den Link). Es sind eben politische Formulierungen. Und welcher Laie interessiert sich schon für Steuern



  

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Was heißt "angenähert"?
Ich hab´s GEGLAUBT!

Und fast einen Herzinfarkt bekommen, weil die Umstellung von Grenz- auf Durchschnittssteuersatz an mir vorbeigegangen ist, ohne daß sie mir aufgefallen wäre.

So eine dumme Seite.
Könnt nicht irgendein tüchtiger New Economy-Verein eine bessere Homepage machen?

  

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Gehe ich recht in der Annahme, dass die Besteuereung der ETFs (exchange traded funds) analog zu blütenweißen fonds zu sehen ist (also 5% KESt auf die Erträge).

Wenn ja, sind die ETFs ein super spesengünstiger und steuergünstiger Ersatz für die nunmehr aus steuerlicher Sicht unattraktiven open-end-Zertifikate!

  

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Mir hat das Finanzamt aufgrund meiner Spekulationsgewinne einen Vorauszahlungsbescheid mit einem Betrag in der Höhe von ~9000 EUR geschickt.

Ich habe gleich einmal Berufung eingelegt. Man weiß ja vorher nicht, wieviel Gewinn man macht oder ob man nicht gar mit einem Verlust aussteigt.

  

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Durchschnittsmethode geht ja mathematisch nicht.
Wie sollte man denn da berechnen, welche Aktien man unter 1 Jahr gehalten hat und welche über einem Jahr?

  

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mal eine kleine frage: seit ihr alle profihändler die vom aktienhandel leben und gebt aus diesem grund euro spekulationsgeschäfte an, oder seit ihr einfach so nett und gebt freiwillig zu dass ihr gewinne macht und seit sozusagen "steuerehrlich" ? woher sollte denn sonst das finanzamt wissen dass ihr überhaupt aktien habt ?


  

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>mal eine kleine frage: seit ihr
>alle profihändler die vom aktienhandel
>leben und gebt aus diesem
>grund euro spekulationsgeschäfte an, oder
>seit ihr einfach so nett
>und gebt freiwillig zu dass
>ihr gewinne macht und seit
>sozusagen "steuerehrlich" ? woher sollte
>denn sonst das finanzamt wissen
>dass ihr überhaupt aktien habt
>?

ich bin kein profihändler, aber "steuerehrlich".
irgendwann wird man mit dem verdienten geld ja was schönes kaufen und spätestens dann kann das finanzamt ja nachfragen, wo man das geld her hat.

vielleicht ist man blöd, wenn man steuerehrlich ist. aber ich sage so: wenn ich schöne gewinne mache, kann ich auch was abgeben davon. ärgerlich ist nur, dass man bei schlechten jahren die verluste ganz alleine tragen muss. und wenn jetzt (außer jowood) auch alles steigt, irgendwann gibt es wieder fallende kurse...


  

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>ich bin kein profihändler, aber "steuerehrlich".
>
>irgendwann wird man mit dem verdienten
>geld ja was schönes kaufen
>und spätestens dann kann das
>finanzamt ja nachfragen, wo man
>das geld her hat.
>
>vielleicht ist man blöd, wenn man
>steuerehrlich ist. aber ich sage
>so: wenn ich schöne gewinne
>mache, kann ich auch was
>abgeben davon. ärgerlich ist nur,
>dass man bei schlechten jahren
>die verluste ganz alleine tragen
>muss. und wenn jetzt (außer
>jowood) auch alles steigt, irgendwann
>gibt es wieder fallende kurse...
>

Genau so sehe ich es auch redbull. Ist natürlich auch eine Frage der Höhe, aber 9k ist signifikant, und ich hoffe daß das mal höher wird. Vielleicht kann man auch davon leben und dann müßte man die Gewinne ohnedies angeben. Außerdem kann man ja auch versuchen länger als 1 Jahr zu halten, dann ist das steuerfrei. Eine Frage dazu: Wie kann man dann das Geld ausgeben, ohne das das Finanzamt mißtrauisch wird. Glauben die dann, wenn man sagt: 20k mit Aktien außerhalb der Spekulationsfrist verdient?

  

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redbull, waren die 9k die Spekulationssteuer vom letzten Jahr? In welcher Form gibst du die Details deiner Spest an? Da ich ab und zu auch Intraday was mache, habe ich letztes Jahr nur mehr Aktienname und Gewinn angegeben und bin so auf ca. 1 Seite gekommen. Wenn ich anfange alle Trades anzugeben incl. Teilausführung, wäre das sehr umfangreich. Für mich und für das FA. Sie haben meine Ergänzung so akzeptiert. Es handelte sich um rund 3k Euro, vielleicht auch zu wenig, daß sie ins Detail gehen.

  

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Editiert am 10-12-05 um 05:43 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

@wien broker: ja, war von 2004. mache ich genauso: aktienname und gewinn bzw. verlust.

für 2005 werde ich aber zum steuerberater gehen...



  

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>Editiert am 10-12-05 um
>05:43 PM durch den Thread-Moderator oder
>Autor

>
>@wien broker: ja, war von 2004.
>mache ich genauso: aktienname und
>gewinn bzw. verlust.
>
>für 2005 werde ich aber zum
>steuerberater gehen...
Aha, wieviel kostet das und was ist dein Beweggrund? Wir sind beide offensichtlich in der gleichen Lage und ich hätte das eigentlich nicht vorgehabt.

PS.: die Vorauszahlung betrifft aber 2005, oder mußt du jetzt schon für 2006 was zahlen?


  

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ab wann ist es denn "viel" was mit aktien gemacht wird ?!? ich meine dass jemand in saus und braus leben kann muss er schon mehr als 100k gewinn pro jahr machen und wer macht das schon

bei 9k speksteuer wird sich keiner umdrehen, auch wennst natürlich ein schönes geld ist das erst "erspekuliert werden muss", glückwunsch sag ich da nur, scheinst einen guten riecher bzw. eine ebensolche strategie zu haben.

ich hab heuer nix verkauft und bin somit "steuerfrei"

noch eine frage dazu: müsste ich den gewinn trotzdem angeben und brauch einfach keine steuer zahlen oder kann ich den einfach einsacken ?


  

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Ich halte mich da einfach an Riskantinvesting (vulgo Extremzoggen), hat nur Vorteile: Man hat den vollen Kick, setzt keinen Speck für die Steuer an, und spart sich den Aufwand für Buchhaltung (solange die Daumenpeilung klar negativ ausfällt). Das nennt man Luxus .

  

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>ich hab heuer nix verkauft
>und bin somit "steuerfrei"
>müsste ich den gewinn trotzdem angeben?

Wieso, wennst nichts verkaufst, hast ja keinen Gewinn. Wie meinst du deine Frage?

  

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>glückwunsch sag
>ich da nur, scheinst einen
>guten riecher bzw. eine ebensolche
>strategie zu haben.

danke, ist aber nicht so tragisch... wenn manche hier einen kleinwagen an einem schlechten tag verlieren, werden sie wohl auch einige "großwagen" wieder gewinnen an guten tagen

>noch eine frage dazu: müsste ich
>den gewinn trotzdem angeben und
>brauch einfach keine steuer zahlen
>oder kann ich den einfach
>einsacken ?

du hast ja nur buchgewinne und damit keine einkünfte! und auch wenn du nach ablauf der spekulationsfrist (1 jahr) gewinne mitnehmen würdest, wären es ja keine spekulationsgewinne mehr und damit müsstest du sie bei deiner einkommensteuererklärung nicht anführen.

die höhe der sogenannten spekulationssteuer hängt von deinem haupteinkommen ab. es gibt eigentlich ja keine spekulationssteuer, es wird ja nur die einkommensteuer aufgrund der sonstigen einkünfte höher.

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1248.html

  

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>Aha, wieviel kostet das und was
>ist dein Beweggrund? Wir sind
>beide offensichtlich in der gleichen
>Lage und ich hätte das
>eigentlich nicht vorgehabt.

wieviel es kostet, weiß ich noch nicht. ich werde mich anfang nächsten jahres "beraten" lassen.
beweggrund? vielleicht weiß ja der steuerexperte etwas, was ich übersehen habe...
falls nicht, dann kann ich die steuererklärung später ja wieder alleine machen.

>PS.: die Vorauszahlung betrifft aber 2005,
>oder mußt du jetzt schon
>für 2006 was zahlen?

die vorauszahlung betrifft 2006, die berufung dagegen und damit die senkung der beträge wurde allerdings anstandslos angenommen.

  

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Also ich hab mich ganz ehrlich und direkt bei Finanzämtern bzw. Ministerium erkundigt, sie wollen meine Steuererklärungen nicht so sehen, wie ich sie sehe.

Meiner Meinung nach sind meine Gewinne und Verluste eindeutig "gewerblich", da ich ganz klar "Gewinnerzielungsabsicht" hatte (und immer noch habe) und da man in diesem Geschäft und mit dieser Bewirtschaftungsart objektiv gesehen auch reichlich steuerbare Gewinne hätte machen können, und da das ganze Geschäft bei mir auch weit über gelegentliche Spekulationen im Privatbereich hinausgeht.

Also wären negative Einkünfte (in den Verlustjahren) sowohl ausgleichs- als auch vortragsfähig.

Wär ein schöner Batzen Geld gewesen. Hab mir auch solche Mühe gegeben, alles brav auszurechnen, alle Belege zu verbuchen, war wirklich eine Heidenarbeit. Schließlich habe ich ein angeborenes Urvertrauen zum Finanzamt, so einer wie ich hat keine Geheimnisse vor dem Fiskus, und so einer wie ich geniert sich auch nicht für seine Verluste.

Aber das Finanzamt hat meine Steuererklärungen nicht anerkannt und mir die gewerblichen Einkünfte rausgestrichen. Das was ich mache wäre "Liebhaberei". So was Dummes, seid wann kann man ein Techtelmechtel mit Aktien anfangen?

Laut Ministerium müßte meine Gewerblichkeit viel stärker herausgestrichen werden, durch eine offizielle Gewerbeanmeldung. Seh ich aber nicht ein, denn wenn man positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, schreiben sie ja auch Steuer vor. Die Nebenerwerbsmasseusen aus unserem Bezirk, die haben alle "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorgeschrieben bekommen! Dabei stellt man sich unter Gewerbebetrieb üblicherweise was ganz Unzärtliches vor: Schmiede, Autowerkstatt, Spenglerei.

Und welche Gewerbeberechtigung sollt ich beantragen? "Verwaltung des eigenen Vermögens zwecks Erzielung von kurzfristigen Tradinggewinnen", sowas gibt´s ja gar nicht? Wozu auch sollte ich auch noch Sozialversicherung und Wirtschaftskammerbeiträge für dieses verlustträchtige Geschäft zahlen? Ich meine, daß die Würdigung meines Gewerbes als Einkommensart beim Finanzamt mit der Ansicht der Gewerbebehörden nichts zu tun hat, bei positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb nimmt das Finanzamt ja auch, ohne daß man einen Gewerbeschein hat!

Die Wege des Finanzamts sind unergründlich

Zumindest wurde klar ausdiskutiert, daß sie keine Freude mit meinen Steuererklärungen haben.

Das hat man von seinem unstillbaren Steuerzahlwillen

  

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J&S, wenn du ein Verlustjahr hast, dann kann die Einstufung als Gewerbe ein Vorteil sein. Im Durchschnitt sollte man aber 4-6%p.a. verdienen. Würde die Aktienanlage als Gewerbe gelten, dann müßte man ja zusätzlich zu den Gewinnen neben Steuern auch die Sozialversicherung bezahlen. Außerdem gäbe es mMn auch keine Steuerbefreiung bei mehr als 1 Jahr halten. Würde das FA jemanden, der laufend mit Aktien Geld verdient, als Gewerbe einstufen, wäre das für diesen sehr unangenehm.

redbull: Wäre nett, wenn du deine Erfahrung mit dem Steuerberater in ein paar Monaten ins Forum einstellen könntest. Ich nehme an, daß du diesen nicht nur der Spekulation wegen nimmst. Ich kann mir nicht vorstellen, was man da zusätzlich rausholen könnte.

  

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>redbull: Wäre nett, wenn du deine
>Erfahrung mit dem Steuerberater in
>ein paar Monaten ins Forum
>einstellen könntest. Ich nehme an,
>daß du diesen nicht nur
>der Spekulation wegen nimmst. Ich
>kann mir nicht vorstellen, was
>man da zusätzlich rausholen könnte.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Beim Steuerberater geht es sicher auch um
ein paar andere grundsätzliche Infos.

Zum Thema Gewerblichkeit: Das heißt, wenn man selbständig ist, ist es gescheiter, wenn man die Aktienanlage weiterhin als Privatmann betreibt und nicht als Firma!?



  

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Das glaub ich Dir sofort J&S, dass Dir das FA eine Gewerbeanmeldung aufbrummen will!

In der Betriebswirtschaft heißt es ja "Eine Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht durchgeführt wird"

Will das FA Belege sehen, dass man zB eine bestimmte Aktie über 1 Jahr gehalten hat, damit sie einem glauben, dass man dafür keine Steuern zahlt/zahlen will? Oder reicht ihnen eine Aufstellung?

V_S

  

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naja... aber wenn ich Aktienhandel als Gewerbe betreibe - auf eigene Rechnung - dann müsste ich doch auch die entsprechenden Aufwände, z.B. für Recherche und auch für Teilnahme bei HV's geltend machen können. Dies würde natürlich einige interessante Möglichkeiten öffnen, HV auf den Caymans, Kurzreise für Recherchen in die US, China, Australien?

Dazu kommt die Möglichkeit, daß ein gewerblicher Betrieb Verluste bis zu 7 Jahre lang fortführen kann. Ich weiß nicht ob die Regel noch aktuell ist, daß wenn ein Gewerbe 7 Jahre lang keine Gewinne abwirft dieses zur "Liebhaberei" mutiert. Aber wenn in 2001 jemand mit dem Gewerbe Verluste in Kauf nehmen hat müssen, dann wären die jedenfalls heute noch gegen Gewinne aufzurechnen.

Ergo:

Teuer? - Kommt drauf an und gut steuerbar
Aufwand - doch einiger, wenig mehr als wenn man heute brav Spekulationssteuer abrechnet und abführt

  

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Wenn ich Verluste, alle Aufwände (HV-Anreisekosten, Depotgebühren, Internetkosten) gegenrechnen darf, finde ich die Gewerblichkeit fairer als die Spekeinkunftsbesteuerung.

Leute wie ich würden da kaum je Steuern zahlen müssen, und die Leistungsfähigen teilen eben mit der Allgemeinheit und bekommen im Gegenzug dafür ein gutes Gewissen und moralischen Aufstieg.

Damit sie auch alle ehrlich sind, könnt man ja was mit 25% machen wie bei der KEST.

  

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>Damit sie auch alle ehrlich sind,
>könnt man ja was mit
>25% machen wie bei der
>KEST.

Wäre eh das Gescheiteste! Ich glaube, mit 25% könnte jeder leben und der Finanzminister würde mehr lukrieren als mit der derzeitigen Lösung (weil viele auf die Spekulationseinkünfte einfach "vergessen")...
Hm, nur das mit dem Anrechnen der Verluste wäre dann ein Problem!? Wenn man Verlust baut, könnte man 25% davon vom Finanzminister zurückbekommen *g*



  

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Wenn man unterstellt dass dieses Forum für Österreichs (Privat)Aktionärsszene einigermaßen repräsentativ wäre, mit Ausnahme vielleicht forcierter Daytrader, denn deren Interessen werden hier kaum abgedeckt, dann erkennt man auch gleich, wie gering das Potential ist, aus dem hier evtl. Steuern geschöpft werden könnten. Ich denke, da wächst niemandem im Finanzministerium ein graues Haar.

Es wird wohl weiter am einfachsten nix getan werden, und evtl. wenns leicht geht und man wieder eine zugkräftige Schlagzeile braucht (wider die bösen Spekulanten") die Spekfrist eliminiert werden wie bei unseren Nachbarn. Und das wäre dann ein überaus unerfreulicher Eingriff, der das Schweigen vergrößern dürfte .

  

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hallo,
möchte nächstes Jahr in die (Schein)Selbsständigkeit (Kunsthandwerk)flüchten und bin mir hier wegen der steuerlichen Vorgehensweise nicht im Klaren.
Als Sebsttändiger muss man soweit ich jetzt informiert bin das Privatvermögen (Aktien usw)offenlegen.
Bisher hab ich mich um Steuern von AuslandsFonds Anleihen und Aktien nicht gekümmert.
Sicherungssteuern und KE wurde zwar von den Banken abgeführt. Spekulationsgewinne sollten eigentlich unter den 440 Euro/Jahr angefallen sein da ich hauptsächlich Teilverkäufe nach FIFO Jahresfrist durchführte. Vor allem wenn ich anteilige Kosten Kosten abziehen kann.
Frage? gehen hier auch anteilige Kreditkosten für das überzogene Konto rein dann brauch ich mir darüber schon gar keine Gedanken mehr zu machen.
Eine Ertragsaufstellung habe ich nie gemacht da mir das schon stark an eine arbeitsaufwändige Buchhaltung herankäme.

Die Tätigkeit als Selbsständiger Kunsthandwerker möchte ich ebenfalls mit möglichst wenig Bürokram durchführen. Also unter der Umsatzsteuergrenze 22000 Euro und Einkommen steuerehlich möglichst unter steuerfreien 10000 Euro da es sich drüber nicht mehr wirklich lohnt.
Das Haupteinkommen liefert mir zur Zeit ja BAW & Co
Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte werden die Aktienerträge und Zinserträge außer SpekSt ja nich zum Einkommen gerechnet.
Frage:
Bei einer südafrikanischen Anleihe bin ich mir allerdings nicht sicher ob die dann nicht zum Einkommen dazugerechnet werden muß oder ob es besser ist dies vor Jahresende zu verkaufen. Alles andere ist seit Sommer eh blühtenweiss.

Frage: Sollte ich mich hier unbedingt mit einem Steuerberater auseinandersetzen?
Das Einkommen aus der kleinen Selbständigkeit selbst rechtfertigt das meiner Auffassung nach jedenfalld nicht.

Frage: Wann entsteht Liebhaberei und was passiert dann, da ich die Selbständigkeit ja nur zum risikolosen Nebenerwerb betreiben möchte. Also ohne allzugroße Gewinne - noch EK steuerfrei - nur als Hobby und Rettungsanker bei Aktienchrashes


  

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Damit´s nicht mißbraucht würd, würd ich eventuell die Ausgleichsfähigkeit mit anderen Einkunftsarten streichen (wenn das Zoggen im Betriebsvermögen passiert, läßt sich´s eh nicht vermeiden), aber zumindest die Vortragsfähigkeit müßte im Sinne der Steuergerechtigkeit auf alle Fälle eingeführt werden.

Ich würd - wegen der hohen dem Finanzamt im vorhinein nicht bekannten Kosten, die die Spekulanten haben - eher keine Abzugssteuer machen, sondern über Steuererklärung.

Sonst gingen die Gegenverrechnungen verloren, und ich kann ja dem Fiskus schwer meine ganzen Verluste durch lukrierte KEST-Gutschriften (wie bei den Zertis) verrechnen, das wär ja wenig fair von mir.

Vortragsfähig, mit Steuererklärung, nicht ausgleichsfähig, das wäre die gesunde Balance zwischen meinem individuellen Egoismus und dem Wunsch der Allgemeinheit nach gerechter Umverteilung von J&S zu den Armen

  

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Wennich euch so lese bin ich grad froh keine Steuern auf meine Aktiengwinne (-verluste) zu bezahlen. Das schaut ja maechtig kompliziert aus.

  

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Wie ist das eigentlich, wenn die Bank vergisst, die Kest einzutreiben bei einem Zertifikat, welches eigentlich kestpflichtig ist, muss ich dann die Steuer selber abführen, was ja dann wohl dramatisch teurer wäre?

Gelegentlich kommt es bei einzelnen Deals vor, dass ich keine Kest bekomme/zahle. In einzelnen Fällen wird die Kest auch nicht gesondert ausgewiesen, sondern einfach vom Trading-Betrag dazu- bzw. abgerechnet. Das sind dann die Beispiele, wo man 100 Papiere zu 100 Euro kauft und dafür nur 9900 Euro zahlen muss und man die ganze Nacht sitzt und nicht draufkommt, wie die auf 100*100 = 9900 kommen.

  

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Ob man muß, kann ich nicht sagen. Aber jedes FA wird dir wohl glauben, daß du darauf vertrauen kannst, daß die Bank das automatisch abzieht. Oder hat schonmal wer die KESt beim Sparbüchl nachgerechnet?
Der "Vorteil" der automatischen Einbehaltung der KEST ist ja, daß du dich nicht mehr darum kümmern mußt.

  

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Wird die KEST nicht abgezogen, unterliegen die Einkünfte aus Zinsen, der Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen! Diese Zinsen gelten als nicht endbesteuert und müssen mit den anderen Einkunftsarten zusammen zum gültigen Steuersatz versteuert werden.

  

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>Wird die KEST nicht abgezogen, unterliegen
>die Einkünfte aus Zinsen, der
>Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen! Diese
>Zinsen gelten als nicht endbesteuert
>und müssen mit den anderen
>Einkunftsarten zusammen zum gültigen Steuersatz
>versteuert werden.


Gilt hier nicht der halbe Grenzsteuersatz? Ich erinnere mich dunkel an so etwa wie ein "Halbsatzverfahren", das man alternativ zur Kest anwenden kann. Bei 50% Grenzsteuersatz hätte man dann wieder die 25%.

  

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Das ist richtig. Wenn du z.B. nicht so viel verdient hast und die bezahlte Kest in der ESt-Erklärung "veranlagst", wird die Steuer auf diese Einkünfte mit 50% vom normalen Steuersatz neu berechnet. Kommst du dabei unter 25%, wird die Differenz gutgeschrieben.

  

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Editiert am 18-12-05 um 08:17 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

... und Deine restlichen Einkünfte werden höher besteuert, weil sich durch Deine zusätzlichen Einkünfte Dein "Durchschnitts"-Steuersatz erhöht.

Hab´s mal gemacht, ist erschreckend wenig rausgekommen, weil die höhere Besteuerung der anderen Einkünfte die begünstigte Besteuerung der Dividendeneinkünfte so gut wie aufhebt.

Ist ein gut gemachter und wirksamer Schmäh, der Hälftesteuerstatz

Fazit: In den vielleicht meisten Fällen ist man mit der KEST besser dran als mit dem Halbsatzverfahren bei gleichzeitiger Höherbesteuerung der restlichen Einkünfte (für die es nicht einmal ein Halbsatzverfahren gibt). Es hat sicher kein Finanzminister in Erwägung gezogen, dem dumm-ehrlichen Steuerausgleichswerber einen Profit aus seiner naiv-dreisten Ehrlichkeit zuzuschanzen ...

Eventuell kann es sich bei Schlechtverdienern auszahlen. Bei denen, die an den Spitzensteuersatz klopfen, hat´s überschlagsmäßig gerechnet recht sicher eher fatale Folgen.

Und bitte bedenken: Es können noch andere Auswirkungen am "halbsatzbegünstigten" Einkommen dranhängen: Man könnte den Alleinverdienerabsetzbetrag verlieren, oder die Sonderausgabenberechtigung, man könnte einen höheren Selbstbehalt bei Außerordentlichen Belastungen haben u.ä. Alles, was man sich mit der plumpen Endbesteuerung durch KEST erspart.

Der Kreativität, die Suppe mit Haaren zu würzen, sind hierzulande keine Grenzen gesetzt

  

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>Der Kreativität, die Suppe mit Haaren
>zu würzen, sind hierzulande keine
>Grenzen gesetzt

Da bin ich ja grad froh keine Steuer in Oesterreich zu zahlen.
Zeus

  

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Editiert am 19-12-05 um 11:54 AM durch den Thread-Moderator oder Autor

>*g* Die Leute im Busch haben das Wort "Steuer" wohl noch nie gehört?
>
>Insel der Seligen?

Im Busch ist Steuer etwas, das man braucht, um nicht in diesem zu landen .

  

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>*g* Die Leute im Busch haben
>das Wort "Steuer" wohl noch
>nie gehört?
>
>Insel der Seligen?

Ich zahle "im Busch" schon meine 30% Einkommensteuer, 35% fringe benefit tax, 30% corporate Tx, 10% Dividendensteuer, capital gains tax und was sonst alles so daherkommt.
Aber im Ausland kann ich verdienen was ich will und das ist "im Busch" nicht versteuerbar. Und da ich in Oesterreich keinen Wohnsitz und auch nicht den Mittelpunkt meines Lebensinteresses habe, zahle ich dort eben nichts auf meine Aktiengewinne. Ich werd doch dem Fiskus nichts vorenthalten. Was glaubst denn du!!
Zeus

  

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>30% Einkommensteuer, 35% fringe benefit tax, 30% corporate Tx, 10% Dividendensteuer

Das ist ja mehr als 100 Prozent!

  

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>>30% Einkommensteuer, 35% fringe benefit tax, 30% corporate Tx, 10% Dividendensteuer
>
>Das ist ja mehr als 100
>Prozent!

Also BBio, dass du keine Ad-hoc lesen kannst und von Bioaktien keine Ahnung hast wurde schon oft gepostet, aber .....
Spass beiseite.
Ich zahl natuerlich nicht alle Steuern auf mein Einkommen, sonst haett ich ja kein Auskommen mehr.

  

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was ist denn eigentlich wenn jemand vergißt die Spekulationsgewinne ordnungsgemäß anzugeben und das FA draufkommt ?

Nachzahlen wird derjenige das müssen, aber wie hoch kann dann zusätzlich die Strafe sein ? - und wie wird die berechnet ? - zB nach dem laufenden Einkommen oder einfach ein Vielfaches der hinterzogenen Steuer ? - wann verjährt sowas ?

  

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Ein "Vielfaches" nicht, aber ein ziemlicher Aufschlag ist es schon für denjenigen, der erwischt wird. Viele dürften das Risiko aber in Kauf nehmen, es gibt immer viele Ausreden, und da die Finanzler die Akten auch schnell wieder schließen wollen, einigt man sich für gewöhnlich in der Mitte.

Dadurch, daß immer nur ein vorher festgesetzter gewisser Zeitraum geprüft wird, dürfte es sich für viele auszahlen, erst im Nachhinein aktiv zu werden.

Das dürfte aber politisch so gewollt sein, immerhin wurden erst 2003 (soweit ich mich erinnere) die Verjährungsfristen wieder extrem gekürzt, und die Buchhaltung glaub ich braucht man auch nur mehr 5 Jahre aufheben anstatt 7 Jahre wie früher.

Da kann man dann schnell die lange Nase aufsetzen "Ätsch, die 5 Jahre sind vorbei!" (gilt nur, wenn das Finanzamt bis dahin noch nicht zu ermitteln begonnen hat, das bleibt dem Steuerignoranten oft verborgen, daß der Nachbar ihn schon angezeigt hat, und er rennt immer noch mit blütenweißem Gewissen herum).

Der, der erwischt wird, zahlt dann schon mehr, außer er hat eine gute Ausrede, warum er von der Steuer nichts gewußt hat, oder warum er geglaubt hat, steuerfrei zu sein.

Wenn er nicht zahlen kann, gibt´s Häfen. Das kann man sich aber oft so einteilen, daß man grad in die nächste Weihnachtsamnestie fällt. Man ist ja schließlich kein Gewaltverbrecher, und die Gefängnisse brauchen Platz für die wirklich schweren Fälle (Würsteldiebe, Schwarzfahrer, Parksünder).

  

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von der Seite eines Steuerberaters:

Nach jeder Abgabenprüfung wandert der abgeschlossene Akt zum Strafreferenten des Finanzamtes. Dieser prüft, ob vorsätzlich oder fahrlässig hinterzogen wurden. Ist dies der Fall, wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das passiert auch wenn die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht fristgerecht gemeldet oder Steuererklärungen nicht eingereicht werden. Wurde mehr als € 75.000 hinterzogen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Ohne Gerichtsverfahren endet die Sache mit einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe. Sehr selten wird das Verfahren eingestellt. Die Geldstrafe beträgt bei Ersttätern meist 10 bis 30% der hinterzogenen Abgaben. Reuige Sünder können sich vor Beginn einer Betriebsprüfung auch selbst anzeigen. Von der Strafe ist man aber nur dann befreit, wenn man sofort zahlt. Säumnis- und Verspätungszuschläge sind übrigens keine Finanzstrafen.

Dieses Thema ist allerdings so komplex, dass Beratung unbedingt nötig ist.



Für die größten Hinterziehungsfälle und Schmuggelfälle, nämlich solche mit strafbestimmenden Wertbeträgen über 500.000 € und gewerbsmäßiger Begehung wurde die Freiheitsstrafdrohung von 3 auf 5 Jahre angehoben.

Also, wer EUR 500k an Spekulationssteuer nicht versteuert hat... naja... der kann sich einen Anwalt hoffentlich leisten

  

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Wobei die Erfahrung zeigt (Gerichtsseiten der Zeitungen lesen!), daß Richter für gewöhnlich milder urteilen als Finanzbeamte, da sie die Beweggründe des Angeklagten eher nachvollziehen können als ein Finanzbeamter, der mit solchen Steuerignoranten jeden Tag zu tun hat und die meisten Ausreden schon kennt.

Fazit: Die Kleinen haben es schwerer.

Abgesehen davon, daß man vor den Großen schon im vorhinein buckelt, da man ja nie weiß, wann man sie mal braucht ... ( -> Bulle von Tölz, Bauunternehmer anschaun. Spielt zwar im Ausland und ein bißerl plump, aber einen Kern haben die Stories schon)

  

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>Ein "Vielfaches" nicht, aber ein ziemlicher
>Aufschlag ist es schon für
>denjenigen, der erwischt wird.

Ihr lebt wirklich auf einer Insel der Seligen. Hier "im Busch" ist die Strafe zwischen 100 und 1000% des hinterzogenen Betrages. Meist wird 100% angewendet, da der Suender sonst pleite ginge.
Ich hab mal USD 30.000,00 bezahlt weil mein Zolldeklarant falsche Deklarationen verfasste (obwohl kein Zoll hinterzogen wurde). Wenn es hier nur auch so gesittet wie in Oesterreich zuginge.....

  

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Härtere Strafen gibt´s bei uns auch, und zwar für:

Zollvergehen (da wird sogar das Auto eingezogen, das zum Schmuggeln von ein paar Stangen Zigaretten benutzt wird, auch wenn es nicht dem Schmuggler gehört, und versteigert)

Bestandsvertragsgebühren (da zahlt man bei nicht fristgerechter Anzeige die Steuer für jede Ausfertigung extra. Also wenn ein Mietvertrag 6 Ausfertigungen hat, wozu auch immer, dann zahlt man +500% Zuschlag. Heißt aber natürlich nicht grausam "Strafe", sondern milder "Gebührenerhöhung" - so wie die Strafe für´s Schwarzfahren lediglich sanft als "Fahrpreiserhöhung" umschrieben wird)

Bei Bagatellen wie Einkommensteuer geht´s natürlich billiger. Auch weil die Einkommensteuer keine "Gemeinschaftsabgabe" ist, beim Zoll schaut schon die EU drauf, daß nichts durchrutscht.

Zoll kann teuer sein, selbst wenn man nur ein Familienerbstück von der Schweiz nach Österreich mitbringt wie Bürger H., Nachfahre eines ehemaligen österreichischen Kaisergeschlechts.

Dem glaub ich´s sogar, daß er an nichts Böses gedacht hat. Na ja, immer noch zu viele Grenzen in Zentraleuropa, besonders zwischen EU-Ausland (Schweiz) und EU-Inland (fast ganz Rest-Europa).

  

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Soweit ich mich erinnere, sollt das im Folgejahr sein, 15.5. oder so. Das müßt ich erst suchen.

Aber man darf auch schon früher mitteilen, daß man höhere Gewinne erwartet, dann werden die Vorauszahlungen angepaßt, und es kommt nicht alles auf einmal daher.

Wenn man nach dem offiziellen Termin die Steuererklärung abgibt, bedingt das noch kein Strafverfahren, da gibt´s lediglich marginale Verspätungszuschläge (10% oder so vom Steuerbetrag).

Andere können das sicher genauer erklären.

  

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Verjährung?

soviel ich weiß, verjährt die Steuerschuld nach 7 Jahren

aber Achtung: die Verjährung tritt nur dann ein, wenn in der Zwischenzeit nicht die gleiche Tat wiederum begangen wurde

also vor 6 Jahren Steuer hinterzogen, heuer auch wieder Steuer hinterzogen: Verjährungsfrist für die erste Hinterziehung verlängert sich um weitere 7 Jahre

eine Never-Ending-Story

  

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Die Verjährung mag 7 Jahre sein - die war zu meiner Ausbildung noch 10 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist ist allerdings nur 5 Jahre - finden die was und hat man keine Belege die das Gegenteil beweisen werden die fehlenden Jahre dann eben geschätzt. Sehr komische Vorgangsweise...

  

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War die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren nicht dazu da, damit innerhalb einer 5-jährigen Verjährungsfrist mit ein bisschen Reserve die Beweise verfügbar waren? So habe ich das jedenfalls bisher interprätiert.

  

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Editiert am 19-12-05 um 06:10 PM durch den Thread-Moderator oder Autor

Wie den Medien zu entnehmen war, wurde (2003?) die Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist verkürzt. Das ist dem Grasser ziemlich vorgeworfen worden, auch von seiten der Zeitungen, da damit noch weniger Steuergerechtigkeit zu erwarten ist, wenn die Beweise so früh vernichtet werden dürfen.

Aber mit Rücksicht auf "die Wirtschaft" (also den Teil der Wirtschaft, der nicht gerne verfängliche Unterlagen 7 Jahre aufbewahren will) hat er auf dieser "unternehmerfreundlichen" (also freundlich für die Unternehmer, die nicht gerne verfängliche Unterlagen 7 Jahre aufbewahren wollen, oder die einfach zuwenig Platz haben für viele Kubikmeter Mikrofische oder viele Gigabyte Speicherplatz) Maßnahme bestanden, genauso wie die wirtschaftsfreundlichen Parteien VP und BZÖ (oder waren sie damals noch blau?), deren Klientel anscheinend überwiegend aufbewahrungsfeindliche Unternehmer sein dürften, oder zumindest glauben das die Organe dieser Parteien.

  

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danke für den link... finde ich sehr interessant.

ich muss gestehen, dass mir nicht klar war, dass man auf die gewinne mit turbos auf einzelaktien auch kest zahlen muss (dachte nur auf indizes und div. baskets).

ich hab mir im nov. 2 baw zertis gekauft.

hab ich es jetzt richtig verstanden, dass ich aber nur auf den von der raif. centro. bank aufgelegten turbo kest bezahle? --> AT0000455308

mein 2. von der commerzbank ist nicht betroffen (weil von ausländischer bank)? --> DE000CZ44545

thnx


  

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Hi,

Eine Frage an die erleuchteten unter uns auch in Hinsicht auf Spekulationssteuer etc.

Wird dem Finanzamt eigentlich vom Broker aus automatisch Info übermittelt bsp: per Jahresultimo? Wenn ja welche Art von Info, Kontostände, Depotwert, einzelne Transaktionen? etc.? Oder erfolgt die Informationsweitergabe wirklich nur wenn das Finanzamt von sich aus "forscht" stichwort: Bankgeheimnis

Danke für die Info

  

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>Hi,
>
>Eine Frage an die erleuchteten unter
>uns auch in Hinsicht auf
>Spekulationssteuer etc.
>
>Wird dem Finanzamt eigentlich vom Broker
>aus automatisch Info übermittelt bsp:
>per Jahresultimo? Wenn ja welche
>Art von Info, Kontostände, Depotwert,
>einzelne Transaktionen? etc.? Oder
>erfolgt die Informationsweitergabe wirklich nur
>wenn das Finanzamt von sich
>aus "forscht" stichwort: Bankgeheimnis
>
>Danke für die Info

Also:
Wir haben in Österreich ein "Bankgeheimnis". Das erfährt der Fiskus prinzipiell mal gar nichts. Nur wenn von seitens der Finanz schon ein laufendes Finanzstrafverfahren im Gange ist können die Konten auf richterliche Weisung geöffnet werden.
Da muss man aber schon viel ausgefressen haben, damit es so weit kommt.

Gefährlich wird es vor allem dann, wenn Ex-Frauen einem anzeigen und der Finanz ein paar Kontoauszüge zujubeln....

Also:
Redets niemals über Gewinne, seids arm wie die Kirchenmäuse, rennt in Lumpen herum aber hortet die Milliarden auf irgendwelchen Depots... hehe!!!


Euer "Erleuchteter" Ottakringer

  

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>danke für den link... finde ich
>sehr interessant.
>
>ich muss gestehen, dass mir nicht
>klar war, dass man auf
>die gewinne mit turbos auf
>einzelaktien auch kest zahlen muss
>(dachte nur auf indizes und
>div. baskets).
>
>ich hab mir im nov. 2
>baw zertis gekauft.
>
>hab ich es jetzt richtig verstanden, dass ich aber nur auf den von der raif. centro. bank aufgelegten turbo kest bezahle? --> AT0000455308
>
>mein 2. von der commerzbank ist nicht betroffen (weil von ausländischer bank)? --> DE000CZ44545
>
>thnx

@xalex:
Würde sagen, dass beide Produkte zum Verkesten sind.
Ob das Produkt inländisch oder ausländisch ist, ist egal. Vor der Steuer sind alle gleich...

lg
Ottakringer



  

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danke für info.

wie es aussieht, sind aber beide kest-FREI, weil sie auf basis von optis aufgelegt sind. zumindest habe ich beim verkauf keine kest abgezogen bekommen.


  

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Ich habe eine Dividende für ein deutsches Unternehmen erhalten. Ca. 75 % der Dividende wurde als "Steuerfreie Ausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG" ausgeschüttet und dafür auch keine deutsche Quellensteuer und kein Solidaridätszuschlag abgezogen. Vom in Deutschland steuerpflichtigen Dividendenteil wurden in D 20 % Quellensteuer und 5 % Solidaritätszuschlag abgezogen; in Österreich dann nochmals 10 % KEST. Vom in Deutschland steuerfreien Betrag wurden mir aber in Österreich 25 % österr. KEST abgezogen. Einem Bekannter, der ebenfalls diese Dividene erhalten hat, sein Depot aber bei einer anderen Bank hat, wurden auch bei diesen Betrag nur 10 % abgezogen! Welche Bank hat richtig besteuert ?

  

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