>So jetzt hab ich auch mal das passende BGBL gefunden !

Die Verordnung ist sehr lückenhaft, sie definiert nicht wie der gemeine Wert bestimmt werden soll. Welcher Börsenplatz, und ob Geld, Brief, oder Schlusskurs genommen wird kann bei manchen Wertpapieren einige Prozent Unterschied ausmachen.

  

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Thema #141121

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