>Ich hab sowohl bei direktanlage als auch brokerjet telefonisch nachgefragt,
>und beide male wurde mir die Heranziehung des gemeinen Werts bestätigt.


Ich habe untenstehende Erklärung von Brokerjet eigentlich so verstanden, daß der tatsächliche Gewinn besteuert würde. Weil was sollte sonst das "Kaufpreis" heißen?


„Ja Kaufpreis“ im Feld KGSt 2011:
Es handelt sich um einen Neubestand, welcher der Kursgewinnsteuer unterliegt.

Hierbei kann es sich um folgende Instrumente handeln:
- Aktien, ETFs oder Fonds, die ab dem 1. Jänner 2011 gekauft wurden
- Zertifikate, Anleihen oder Optionsscheine, die ab dem 1. April 2012 erworben werden
Wenn diese Position ab dem 1. April 2012 mit Gewinn verkauft wird, muss die KGSt direkt von der depotführenden Bank einbehalten werden. Diese wird am Folgetag Ihrem Verrechnungskonto angelastet.

  

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Thema #140251

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