LINZ. Die Einführung der Vermögenszuwachssteuer (Wertpapier-KESt) hat viele Anleger verunsichert. Beim
OÖNachrichten-Chat gaben zwei Experten einen Überblick und wichtige Ratschläge.
Wer ein
Wertpapier mit Kursgewinn verkauft, muss 25 Prozent Steuer an den Staat abführen. So einfach das klingt,
die Umsetzung ist komplex. Irene Schachinger, Leiterin des Wealth Management der Sparkasse
Oberösterreich, und Ernst Marschner, Steuerexperte bei Ernst & Young, stellten sich am Montag den Fragen
der Leser beim OÖNachrichten-Chat.
Wann beginnt die Besteuerung für welches Finanzprodukt, war
eine häufige Frage. „Aktien und Investmentfonds werden ab 1. Oktober 2011 mit einer Kapitalertragssteuer
(KESt) von 25 Prozent auf die Gewinne besteuert, so sie nach dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden“,
erklärte Schachinger. Bei Verkauf vor dem 1. Oktober müsse der Anleger den Spekulationsgewinn in seiner
Einkommenssteuererklärung angeben, sagte Marschner.
Tipp Indexzertifikat
Bei
Anleihen und Derivaten ergibt sich die Steuerpflicht erst ab einem Kauf ab 1. Oktober. Für davor
erworbene Anleihen muss man also keine Wertpapier-KESt auf einen Kursgewinn zahlen. „Die Papiere
unterliegen jedoch der einjährigen Spekulationsfrist, um steuerfrei zu sein“, sagte Schachinger.
Marschner gab einen Steuertipp: Ein Indexzertifikat, das mit einer Kapitalgarantie ausgestattet ist,
aber aufgrund von Verwerfungen im zugrundeliegenden Index nicht mehr als das Nominale abwerfen wird.
Dieses Zertifikat muss eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Wer es jetzt unter dem Nominale
kauft, kann den Gewinn dann steuerfrei mitnehmen.
Fonds werden auf zwei Ebenen besteuert –
innerhalb des Fonds und beim Verkauf durch den Anleger. Auf die Frage, ob es nicht einfacher gewesen
wäre, nur beim Fonds oder nur beim Anleger anzusetzen, verwies Marschner auf die Budgetprobleme der
Regierung: Am einfachsten wäre eine ausschließliche Besteuerung beim Verkauf der Fondsanteile gewesen.
Verkauft werde normalerweise aber erst nach vielen Jahren. Eine derartige Regelung würde zu einem
kurzfristigen massiven Einbruch bei den Einnahmen aus der KESt führen und sei daher aufgrund der
angespannten Budgetlage nicht machbar gewesen.
Einen Auszug aus dem Chat lesen Sie unten.
Alle Fragen und Antworten auf: nachrichten.at/chat.
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Chat-Protokoll:
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chat/live/art77319,536534?_FRAME=33&_NOCACHE
Gast38: Sind auch Veranlagungen von der Steuer betroffen, die zum Tilgen eines
Fremdwährungskredits dienen sollen?
Schachinger: Tilgungsträger grundsätzlich ja. Wertsteigerungen
aus Tilgungsträgern vor dem 1.Novmber 2010 bleiben steuerfrei, aber dieser Tilgungsplan muss nachweislich
im Zusammenhang mit dem Darlehen stehen und der Darlehensbetrag darf 200.000 Euro nicht übersteigen.
Marschner: Es muss dem Grunde nach sonderausgabenbegünstigte Wohnraumschaffung bzw. Sanierung sein. Die
Befreiung kann nur beim Finanzamt beantragt werden. Die laufende erhöhte Besteuerung von Substanzgewinnen
betrifft jedoch auch diese Veranlagungen.
Gast28: Thema: Gemeinschaftsdep./Wird ein
Wertpapierübertrag von einem Einzeldepot (Inhaber A) auf ein Gemeinschaftsdepot (Inhaber A,B) bzw. von
einem Gemeinschaftsdepot (Inhaber A, B) auf ein Einzeldepot (Inhaber A) als Inhaberwechsel gesehen?
Marschner: Der Depotübertag ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn eine weitere Person lediglich als
Zeichnungsberechtigte aufgenommen wird, entsteht keine Steuer. Bei (teilweiser) Schenkung entsteht
ebenfalls keine Steuer, wenn die Schenkung gegenüber der Bank nachgewiesen wird.
Rosinante: Es
heißt, bestuert wird erst ab Oktober 2011, betroffen sind aber Wertpapiere, die ab 1. Jänner 2011 gekauft
wurden. Von welchem Zeitpunkt weg wird nun besteuert? Ab Oktober oder schon ab Kauf?
Schachinger:
Die Berechnung der Besteuerung erfolgt ab 1. Oktober 2011. Aktien und Investmentfonds, die nach dem
31.12.2010 erworben wurden, unterliegen dieser Besteuerung von 25 % der Gewinne.
Marschner: Bei
Verkauf vor dem 1. Oktober muss der Anleger den Spekulationsgewinn wie bisher in seiner
Einkommenssteuererklärung angeben. Das verzögerte Inkrafttreten des KEST-Abzugs dient zur Vorbereitung
der technischen Systeme der Banken.
Gast6338: Fonds können einen Verlustausgleich und
Verlustvortrag machen, habe ich gelesen. Wie kann ich als Privatanleger Steuern sparen?
Marschner:
Ja, es ist richtig, dass Fonds Verluste innerhalb des Fonds ausgleichen und vortragen können. Diese
Verrechnung wurde mit dem neuen Gesetz sogar erweitert. Eine Investmentfondsveranlagung ist gegenüber
Einzeltitel insoweit von Vorteil, als sich der Anleger sich nicht um die Verlustverrechnung kümmern muss.
Bei Einzeltitel kann eine Verlustverrechnung nur über das Finanzamt erreicht werden; ein Verlustvortrag
besteht bei Einzeltitel nicht.
Gast2222: Kann man nun irgendwelche Kosten gegenrechnen,
beispielsweise Depotgebühren?
Schachinger: Leider nein.
Marschner: Bei Investmentfonds besteht
derzeit eine Diskussion, ob der bei Anschaffung zu entrichtende Ausgabeaufschlag abgesetzt werden kann.
Unternehmer, die Fondsanteile für ihren Betrieb erwerben, können diesen jedenfalls absetzen.
Gast7850: Warum werden Fonds besteuert, fondsgebundene Lebensversicherungen aber nicht?
Schachinger: Fondsgebundene Lebensversicherungen dienen aufgrund der langen Laufzeiten dem
langfristigen Vermögensaufbau und auch damit der privaten Vorsorge. Der Gesetzgeber hat hier durchaus den
Willen gezeigt, solche Veranlagungen von der Wertpapier-KEST auzunehmen.
baerli969: Liebes
Expertenteam,ich habe ein Wohnbaudarlehen mit endfälligen Tilgungsträger laufen. Weiters habe ich seit
Jänner 2006 ein Landesdarlehen,welches ich in ca. 10-15 Jahren zurückzahlen möchte.Für die Begleichung
dieses Landesdarlehens kaufe ich für mich privat ab Februar 2011 Fondsanteile für 2 Fonds, Welchen
Nachweis muss ich erbringen,damit ich mir für den Ansparplan die neue Vermögenszusatzsteuer sparen
kann?
Marschner: Die Befreiung für Tilgungsträger bezieht sich auf den konketen Tilgunsplan, der mit
dem Gläubiger vereinbart ist. Davon ausgehend, dass sie mit dem Land keinen Tilgungsplan vereinbart
haben, ist die Befreiung nicht anwendbar.
Chartstürmer: Warum hat man die Steuer nicht
einfacher gemacht: Entweder müssen die Fonds die Steuer abführen oder die Fonds-Zeichner. Das wäre doch
logischer gewesen, oder?
Schachinger: Die Besteuerung bei Fonds erfolgt zum einen beim Inhaber des
Investmentfonds und selbstverständlich werden auch im Fonds wie schon bisher Steuern nach den geltenden
Gesetzen abgeführt. Diese Unterscheidung ist deshalb logisch, da ja bei jedem Fondsinhaber
unterschiedliche steuerliche Aspekte zum Tragen kommen.
Marschner: Am einfachsten wäre eine
ausschließliche Besteuerung bei Verkauf der Fondsanteile (nach vielen Jahren). Eine derartige Regelung
würde zu einem kurzfristigen massiven Einbruch bei den Einnahmen aus der KEST führen und war daher
aufgrund der angespannten Budgetlage nicht machbar.
Chartstürmer: Die Versicherungen freuen
sich schon, weil sie ein großes Geschäft mit den fondgebundenen Lebensversicherungen wittern. Ist die
Freude berechtigt. Schließlich sind Versicherungsporudukte von dieser Steuer ausgenommen
Schachinger: Ich würde das nicht so sehen. Immerhin wurden beispielsweise die Laufzeiten bei
Lebensversicherungen mit Einmalerlag (unabhängig davon, welche Veranlagungen gewählt werden) von 10 auf
15 Jahre erhöht. Außerdem kann ich aus Erfahrung berichten, dass die Anleger derzeit sehr kurzfristig
aufgrund der Verunsicherung an den Fianzmärkten investieren möchten, sodass kein Run auf fondsgebundene
Versicherungen aus meiner Wahrnehmung festzustellen ist.
Chartstürmer: Werden die Fondsmanager
jetzt bei ihrer Anlagestrategie vor allem auf die Steuer Rücksicht nehmen?
Schachinger: Aus meiner
Erfahrung in den letzten Jahren, in denen es ja immer wieder zu steuerlichen Eingriffen bei Fonds
gekommen ist, wird im Fondsmanagement grundsätzlich keine Rücksicht genommen. Das Hauptaugenmerk muss
unabhängig von steuerlichen Aspekten auf der Optimierung der Performance liegen.
Chartstürmer:
Ich hab irgendwo gelesen, dass die Steuerpflicht für Anliehen, Zertifitkate und Derivate erst ab dem 1.
Oktober 2011 gelten soll. Stimmt das?
Marschner: Ja das stimmt. Das gesamte neue Besteuerungssystem
(vor allem Kapitalertragssteuer) tritt erst mit 1.10.2011 in Kraft. Da man bei Aktien und
Investementfonds die Gefahr von "Vorratskäufen" gesehen hat, hat man bestimmt, dass die Steuerfreiheit
nach Ablauf der Spekulationsfrist nur für solche Aktien und Fonds gilt, die bis Ende 2010 durch den
Anleger gekauft wurden.
Chartstürmer: Frau Schachinger: Haben Sie bei Ihren Fonds schon
nachgerechnet, wie viel Performance Ihnen die Steuer gekostet hätte, wenn sie im Vorjahr schon gegolten
hätte?
Schachinger: Ehrlich gesagt nein. Zudem hängt die jeweilige Belastung natürlich auch von der
Art des Fonds ab, denn wesentlich ist, zu unterscheiden, ob es sich um einen Aktien-, einen Anleihe- oder
gemischten Fonds handelt.
Chartstürmer: Bei Anleihefonds - zumindest bei Staatsanleihen -
spielen Kursgewinne/verluste keine so große Rolle, Werden die jetzt relativ attraktiver im Vergleich zu
Aktienfonds?
Schachinger: Nein. Tatsache ist, dass natürlich auch bei Anleihefonds in den letzten
Jahren sehr attraktive Kursgewinne zu erzielen waren. Aus heutiger Sicht muss man allerdings sagen, dass
die Erwartung von Kursgewinnen bei Anleihefonds relativ gedämpft sind.
Marschner: Meines Erachtens
gehören Zinsen und Kursgewinne bei Anleihen wirtschaftlich zusammen. Je höher der Zinssatz, desto höher
ist auch das Verlustrisiko, sodass ein Gegenrechnen wirtschaftlich geboten ist.
Gast3702: Wie
kontrolliert die Finanz, ob man Steuer abführt, wenn man seine Fondsanteile verkauft?
Marschner:
Soweit Wertpapiere in einem inländischen Depot lagern, werden die Gewinne mit KEST besteuert, sodass
grundsätzlich kein Kontrollbedarf besteht. Bei ausländischen Depots besteht diese Kontrollmöglichkeit nur
eingeschränkt. Bei Depots in EU-Ländern sowie weiteren Staaten kann es zu Meldungen aufgrund der
europäischen Zinsenrichtlinie kommen.
Chartstürmer: Wenn ich mit meinem Fonds in einem Jahr
Verluste mache, kann ich die dann mit der KESt, die ich auf dem Sparbuch zahle, gegenverrechnen?
Marschner: Nein. Es war die politische Wertentscheidung, Zinsen von Spareinlagen (sichere Veranlagung)
nicht mit (gegebenenfalls spekulativen) sonstigen Kapitalveranlagungen gegenverrechnen zu können.
Gast3702: Wenn innerhalb eines Fonds 25 Prozent Steuer anfallen und beim Verkauf des Fondsanteils
auch wieder, ist das doch doppelt besteuert. Was halten Sie von dieser komplexen Besteuerung?
Schachinger: Es kommt bei einer Fondsveranlagung zu keiner Doppelbesteuerung, d.h. bereits verrechnete
Steuern im Fonds werden beim Verkauf des Fonds berücksichtigt.
Marschner: Machen wir ein Beispiel:
Der Anleger kauft Fondsanteile um 1000 Euro. Im Laufe von zwei Jahren werden jeweils 40 Euro im Fonds
besteuert. Die Bank erhöht (gedanklich) die Anschaffungskosten um 80 (2 x 40) Euro, sodass 1080 Euro zu
Buche stehen. Wenn nun der Anleger um 1100 Euro verkauft, fällt nur mehr ein Veräußerungsgewinn von 20
Euro an, der der KEST unterliegt.
Gast7917: Wie groß ist die Chance, dass sich noch etwas
ändert, wenn die Banken den Staat klagen?
Marschner: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in
Gottes Hand. Die Frage ist daher nicht seriös beantwortbar. Wenn Sie mich nach meinem Gefühl fragen, wird
das neue Kapitalertragssteuersytem Stand halten.
Gast241: Welche Anlageform wird nun ab wann
besteuert? Kann man noch rechtzeitig in etwas investieren, um der Steuer zu entgehen?
Schachinger:
Aktien und Investmentfonds werden ab 1.10.2011 mit einer KEST von 25 % auf die Gewinne besteuert, so sie
nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden. Kursgewinne aus Anleihen, Derivaten werden ab Kauf 1.10.2011
besteuert. Daraus ergibt sich, dass man für Anleihenkäufe bis 1.10.2011 keine Wertpapier-KEST zu bezahlen
hat. Selbstverständlich unterliegen diese Papiere jedoch der einjährigen Spekulationsfrist, um steuerfrei
zu sein.
Marschner: Einen Steuertipp kann ich anbieten: Sie suchen nach einem Indexzertifikat, das
mit einer Kapitalgarantie ausgestattet ist, aber aufgrund von Verwerfungen im zugrundeliegenden Index
nicht mehr als das Nominale abwerfen wird. Dieses Zertifikat muss noch eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben (je länger, desto besser). Dieses Papier kaufen Sie jetzt deutlich unter dem Nominale.
Die Einlösung ist dann steuerfrei.
Gast1539: Muß die Bank das dem Finanzamt melden?
(Behaltefrist 1 Jahr!)
Schachinger: Dazu gibt es keine Meldungen an das Finanzamt. Es gilt das in
Österreich sehr strenge Bankgeheimnis.
Gast1539: Wen man am Ende 2010 Aktien gekauft hat und
diese vor dem 01.10.2011 verkauft (Kursentwicklung).
Marschner: Bei Verkauf fällt keine KEST an. Sie
müssen jedoch einen Kursgewinn in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Die bisherige
Spekulationsregel gilt bei Aktien noch bis 31.12.2011.
Gast677: Ich will eine private
Zukunftsvorsorge beginnen. Welche Produkte sind steuerfrei?
Schachinger: Die prämienbegünstigte
Privatpension ist steuerfrei, ebenso die fondsgebundene Lebensversicherung mit laufenden Einzahlungen.
Marschner: Im Bereich der Wertpapiere bestehen keine steuerfreien Möglichkeiten mehr.
Willi:
Herr wögerbauer sagte gestern in den OOEN dass er mit den 3 Banken Österr. Fonds 32%
Performance erzielte. Geht man von der völlig unrealistischen Warte aus dass alle KG realisiert würden
und es die Steuer schon gegeben hätte, dann wäre die Performance nur mehr 27% ? Warum ? Ich dachte die
ganzen 32% würden mit 25% besteuert ?
Schachinger: Im Detail kann ich keine Rechnung anstellen.
Sicherlich wird sich die Wertpapier-KEST auf die Erträge auswirken.
Willi: Liege
ich völlig falsch ? Auch wenn es nur eine ca. Rechnung ist. Wenn ich mit Euro 100.000,-- 32.000 Zuwachs
mache, so muesste ich meiner Meinung doch ein Viertel davon versteuern und die Performance wäre nicht 32%
sondern in etwa 24%.
Schachinger: Die Performance eines Fonds setzt sich nicht nur aus Kursgewinnen,
sondern auch aus anderen Erträgen wie im Fall von Aktienfonds Dividenden-Erträgen zusammen, sodass eine
exakte Berechnung - also 25 % von 32.000 - nicht korrekt wäre. Dies ist letztlich eine hypothetische
Berechnung.
Marschner: Man muss weiters bedenken, dass nur realisierte Kursgewinne (ebenso wie
realisierte Kursverluste) in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Die Performance wird auch nicht
realisierte Kurssteigerungen enthalten, die gegebenenfalls erst später bei Realisierung besteuert
werden.
Gast951: Eine Anleihe wird zu Laufzeitende immer zum Kurs von 100 getilgt. Geht hier
die Steuer nicht ins Leere?
Marschner: Nein, da es auf den Unterschiedsbetrag zu den
Anschaffungskosten ankommt. Haben Sie z.B. um 98 gekauft, erzielen Sie einen steuerpflichtigen Kursgewinn
von 2. Haben Sie z.B. um 102 gekauft, erzielen Sie einen Kursverlust, den Sie über das Finanzamt mit
anderen Kapitalerträgen ausgleichen können und auf diese Weise abgezogene KEST zurückerhalten. Zur
Erinnerung: Dieses System gilt erst für Käufe ab 1.10.2011.
Gast1539: Gilt für die Berechnung
der Wertpapier-KEST der Kurs vom 01.10.2011 oder der seit dem Kauf?
Marschner: Es gilt der Kaufkurs.
Es gibt jedoch eine Übergangsregelung: Wenn Sie Aktien oder Fondsanteile zwischen 1.1. und 30.9.2011
gekauft haben und die Bank die Kaufkurse (technisch) nicht festhalten konnte, werden die
Anschaffungskosten aus dem Kurs zum 1.10.2011 geschätzt. Dazu wird es noch eine Verordnung des
Finanzministeriums geben.
Gast1539: Wird die Wertpapier-KEST bei Aktien erst bei Verkauf
abgezogen oder immer am 01.01. eines jeden Jahers?
Schachinger: Die Wertpapier-KEST wird immer nur
bei Verkauf, also bei Realisierung, berechnet. Dies gilt bei sämtlichen Wertpapieren, nicht nur bei
Aktien.
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Anmerkung Ottakringer: ich hoffe, das BMF
schließt die Steuerlücke bei den Anleihen/Zertifikate nicht vorzeitig.
Bis dahin: Zertifikate
einbunkern...