zum Originalbeitrag

>Der Europäische Rat einigte sich auf einen Richtlinientext
>bezüglich der Standardisierung von Quellensteuerverfahren. Es
>ist entweder eine Entlastung an der Quelle oder ein
>Schnellrückerstattungsverfahren vorgesehen. Zertifizierten
>Finanzintermediären kommt bei der Abwicklung eine
>entscheidende Rolle zu. Die Richtlinienumsetzung ist bis Ende
>2028, die Anwendung ab 2030 vorgesehen ...
>
>Quelle:
>https://kpmg.com/at/de/home/insights/2024/06/tn-neue-vorschriften-fuer-quellensteuerverfa hren.html

Übergangsfristen einmal anders - nicht "per Monatsende" wie bei der hiesigen USt-Befreiung für die privaten Solaranlagen. Nein - auf dem Niveau gehen Zeiträume, wo sich der politische Wind noch 2x drehen kann.

Aber natürlich, es bleibt das Geld ja im Zweifel hier im eigenen Börserl und die richtig Großen haben sichs mit fraudulenten Lösungen ja selbst gerichtet und aus der KESt sogar eine private Gelddruckmaschine gebastelt.

Hilft nix, aber manchmal ärgert man sich dann schon...

  

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Thema #7292
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