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Hallo!

Das klappt leider überhaupt nicht.

Bei Optionen handelt es sich um sog. "nicht verbriefte Derivate", deren Einkünfte zum Tarifsteuersatz zu versteuern sind, also zum jeweils persönlichen Steuersatz. Dafür darfst du Anschaffungsnebenkosten (zB Transaktionskosten) von den Gewinnen abziehen.

Aktien samt Dividenden hingegen werden mit "Wertpapier-KESt" in der Höhe von 27,5% besteuert, Anschaffungsnebenkosten (zB Transaktionskosten) dürfte nicht von Gewinnen abgezogen werden.

Das Gegenrechnen zwischen den Bereichen (persönlicher Steuersatz mit nicht verbrieften Derivaten und KESt mit Aktien/Dividenden) ist ausdrücklich nicht vorgesehen und daher nicht möglich.

Die ersten € 730,- an Gewinn bei den nicht verbrieften Derivaten je Jahr sind allerdings steuerfrei, sofern du als Angestellter/Arbeiter tätig bist und keine anderen Nebeneinkünfte hast. Vielleicht hilft dir ja das etwas

  

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Thema #6798
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