zum Originalbeitrag

ich hatte früher auch keine
>Idee das ein geringer Zuverdienst erlaubt ist.

Erlaubt nur mit Genehmigung durch das AMS.
Die schauen sehr genau, was der Arbeitslose da macht,
Und warum es kein Voll oder Teilzeitjob geworden ist.

Sie können das auch jederzeit beenden,
Der Arbeitslose ist in keiner starken Position.

Plus hätte sein können, dass der Arbeitslose einen
Job.ausprobieren kann, ohne dass er gleich das Arbeitslosengeld
Los ist. Und vielleicht als Einstieg, wieder etwas
Tagesstruktur, besser als die meisten "Trainings"
Due teils ziemlich unverblümt als Strafe dargestellt
Werden, damit es sich der Versicherte nicht in der
Vielzitierten "sozialen Hängematte" bequem macht.

Plus wäre natürlich auch, dass ein bisserl mehr Geld zum
Überleben da ist, viele Arbeitslose haben ja weniger
Als die Mindestsicherung. Wer zB eine Immobilie hat,
Kriegt die Mindestsicherun ja nicht bzw nur als
Kredit gegen Eintragung ins Grundbuch.

Minus ist sicher, dass man da weniger Zeit für Jobsuche
Hat, man muss ja jederzeit für die Vermittlung zur Verfügung
Stehen. Soweit ist ein geringfügiger Arbeitsloser
Also ein eher unkalkulierbarer Arbeitnehmer, er könnte
Ja jäh aufhören müssen.

Minus ist sicher auch, dass der Arbeitslose dem AMS brühwarm
Und ungeniert vor Augen führt, was er noch zu leisten
Imstande ist, der Druck durch das AMS wird also sehr oft
Sehr stark steigen, und die Chance auf Erwerbsunfähigkeitspension
Kann er sich auch in die Haare schmieren.

Kurz: es trifft wohl vor allem die Fleißigen und Arbeitsfähigkeit
(Langzeitarbeitslose. Die schon lange nicht mehr so leistungsfähig
Sind, haben eh keine Chance auf einen geringfügigen Job)

  

Beitrag dem Admin melden | Urheberrechtsverletzung melden

Thema #9310
 Erstes Thema | Letztes Thema


Powered by DCForum+ Version 1.27
Copyright 1997-2003 DCScripts.com
0.02