zum Originalbeitrag

Da sollst Di auskenna.

Aber sie ist eine Frau und weiss natürlich,
Dass eine 12jährige sich schwer tut mit Entscheidungen,
Da darf man ruhig nachhelfen.

https://wien.orf.at/stories/3287900/

Also wenn Ihr mich fragt, die tut der Reputation
Des Richterstandes nichts Gutes, die wär eventuell
In einer anderen Funktion besser aufgehoben.

Soweit man sich als Laie dazu äußern darf,
Sowas grenzt in Ö ja an Blasphemie.

  

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Thema #9306
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