zum Originalbeitrag

>Meine Frage wäre, ob es sein kann, dass ich vom Finanzamt dann
>als gewerblich tätig eingestuft werde, da man das als
>irgendwie "Hauptberuflich tätig" einordnen könnte?

Nein. Du hast ja "nur" Kapitaleinkünfte durch den privaten Verkauf
der Kryptos erzielt, bist aber eben nicht gewerblich tätig und
Erwerbseinkommen hast du ja auch keines, da du keinem unselbständigen
Job nachgehst.

>Generell würde mich auch interessieren, ob man, wenn man mit
>Aktien handelt und keinen anderen Job hat und davon lebt, als
>gewerblicher Trader eingestuft werden könnte.

Nein (ich bin einer von diesen seit einigen Jahren). Wenn du nur für
dich selbst privat tradest, erzielst du "nur" Kapitalerträge, du hast
dadurch ja kein gewerbliches Einkommen und unselbständig angestellt
bist du ja auch nicht und also kein Erwerbseinkommen. Am besten passt
zu dem Status wohl die Bezeichnung "Privatier" (auch wenn darunter im
Allgemeinen nur "steinreiche" Leute verstanden werden). Als solcher
Privatier unterliegst du auch keinerlei Pflichtversicherung, d.h. du
musst aufpassen, dass du irgendwo/irgendwie (mit)versichert bist oder
dich gegebenenfalls selbst versichern. Sonst bist du nicht
krankenversichert. In deinem Fall als Student bist du wohl ohnehin bei
deinen Eltern mitversichert. Pensionsversichert bist du so nicht, es
wird also nichts in deinen Pensionstopf eingezahlt, valorisiert wird
der Pensionsstand aber schon, soweit ich das bisher gesehen habe.

Steuerlich macht es in dem Fall meist Sinn, über die Steuererklärung
auf Regelbesteuerung zu optieren: das bedeutet, dass die Kapitalerträge
nicht mit 27,5% KESt endbesteuert werden sondern zum Jahreseinkommen
dazugezählt werden und entsprechend Progression das
Gesamtjahreseinkommen versteuert wird. Wenn du sonst kein Einkommen
hast, zahlt sich das bis zu einem gar nicht so kleinen Betrag aus. Es
ist eine ziemliche Herumrechnerei, bis zu welchem genauen Betrag welche
Variante günstiger ist, noch dazu wo inzwischen die kalte Progression
zu großen Teilen abgeschafft wurde und damit die Tarifstufen jedes Jahr
angepasst werden (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabset zbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html).
Du bekommst die automatisch von der Depotbank zu viel abgeführte KESt
dann über den jährlichen Steuerausgleich zurückerstattet. Wenn du
zusätzliches Einkommen hast, wird die Rechnung, was für dich günstiger
ist (endbesteuert via KESt oder progressiv versteuert) noch lustiger.

>Abgrenzungsmerkmale sind sonst ja dass man z. B. für andere
>Leute tradet oder dieses traden als Dienstleistung für andere
>anbietet etc. Aber eben "Hauptberuflichkeit" ist ja auch eines
>dieser Merkmale für Gewerblichkeit.
>Reich also die Tatsache, dass man das als Finanzierung seines
>Lebensunterhaltes macht, als Kriterium für Hauptberuflich bzw.
>als Kriterium der gewerblichkeit?

Nein, tut es nicht. Du bist ja nicht gewerblich tätig sondern
erzielst "nur" Kapitalerträge, quasi als Privatier.

Generell kann ich dir auch empfehlen, bei Fragen direkt bei deinem
zuständigen Finanzamt anzurufen. Ich habe das oft gemacht und meine
Erfahrung ist die, dass sie sich tatsächlich als Dienstleister
verstehen und gerne Fragen beantworten, damit man seine steuerliche
Veranlagen korrekt hinbekommt! Einmal habe ich, weil ich bei der
Erklärung was falsch verstanden und einen Fehler gemacht hatte,
gemeinsam mit den Finanzbeamten die korrekte Vorgehensweise geklärt
und korrigiert, war überhaupt kein Problem! An dieser Stelle möchte
ich wirklich meine Wertschätzung gegenüber den Finanzbeamten betonen,
ich habe ausschließlich positive Erfahrungen gemacht!

  

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