zum Originalbeitrag

Hab gegoogelt, ein "Steuerschroeder" .de kennt diesen Begriff,
ich würd ja gern den Direktlink reinstellen,
aber da muss man so oft "Nein" bei den Cookies anklicken,
dass Euch die Hand einschlafen würde. Daher Text kopiert, hier,
macht mich aber auch nicht gescheiter:

"Die „Mindestdividende“ im AktG

Das Aktiengesetz sieht keine feste Mindestdividende vor. Jedoch kann §254 AktG als Grundlage für eine indirekte Mindestdividende interpretiert werden. Dieser Paragraph ermöglicht es Minderheitsaktionären, eine Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verlangen, um über die Ausschüttung eines höheren Bilanzgewinns zu entscheiden.

Berechnung der Mindestdividende

Aus §254 AktG lässt sich eine Mindestdividende von „mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen“ ableiten. Bei einem Grundkapitalanteil von 1,00 Euro je Aktie entspricht dies einer Dividende von 0,04 Euro.

Relevanz für Bayer

Die angekündigte Mindestdividende von Bayer von 0,11 Euro je Aktie liegt über der aus §254 AktG abgeleiteten Mindestdividende von 0,04 Euro. Der Konzern begründet die Kürzung der Dividende mit Engpässen beim Free Cashflow und dem Plan, Schulden abzubauen.

Zusammenfassend

Die „gesetzliche Mindestdividende“ ist ein komplexes Thema mit folgenden Punkten:

Das AktG definiert keine feste Mindestdividende.
§254 AktG ermöglicht es Aktionären, eine höhere Dividende zu fordern.
Die Höhe der Mindestdividende kann aus §254 AktG abgeleitet werden.
Die Dividendenpolitik hängt von der finanziellen Leistung, gesetzlichen Bestimmungen und der Entscheidung der Aktionäre ab."

  

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