zum Originalbeitrag

Herr Dr. Noll von der Liste Pilz, wahrlich kein Türkisblauer, zum SPÖ-Antrag:

Wir haben die SP gewarnt, vorschnell ein "schlechtes" U-Ausschuss-Verlangen zu stellen. Bei der Novellierung des U-Ausschuss-Regelung gab es einen mehr oder weniger klaren Deal: Ab jetzt Minderheitsrecht, aber sehr enge Grenzen der Untersuchung = "Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes" (Art. 53 Abs. 2 B-VG). Der SP ist dies bewusst. Vielleicht leide ich ja an einer unheilbaren juristischen Deformation - aber auch wenn es gegen die unerträgliche FPÖVP geht bzw. gehen soll, SPÖ und GRÜNE haben übersehen, dass durch § 33 Abs. 9 NR-GOG die Mehrheit ein Minderheitsverlangen jederzeit stoppen bzw. hinauszögern kann... Also: Das was FPÖVP jetzt macht, ist juristisch OK, auch wenn die (leider) SPÖ nicht damit rechnete.

https://derstandard.at/2000076655893/SPOe-Antrag-fuer-BVT-U-Ausschuss-mit-OeVPFPOe-Mehrhe it-zurueckgewiesen#posting-1029450616

  

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Thema #7660
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