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Weiters intensiv als Unwort genannt wurde der Begriff „Bitcoin“ – weniger wegen des durchaus vorhandenen revolutionären, technischen Charakters, sondern vielmehr wegen eines Widerspruchs in der steuerlichen Behandlung durch den Staat. Kryptowährungen werden in Österreich als digitales Gut gesehen, der Handel mit diesen ist umsatzsteuer- und – nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist – kapitalertragssteuerfrei. Setzt man dagegen auf die Zukunft von realen Werten, wie österreichische börsennotierte Unternehmen in Form von Aktien, sieht der Gesetzgeber eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 % vor.

  

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Thema #7581
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