zum Originalbeitrag

Danke Hagen für deine Antwort.

Dass die hohe Steuer auf Dividenden auf einem fehlenden W8-BEN fußt, das beruhigt mich jetzt.

Ich könnte jetzt sagen, es war weise Voraussicht, dass ich das Formular ausgefüllt und eingereicht habe. Tatsächlich waren es meine Broker. Bei allen meinen Depots haben sich die Broker gleich bei der Eröffnung aufgedrängt und mir ein W8-BEN Formular zur "verpflichtenden" Ausfüllung untergejubelt

Auch die Hintergründe sind mir zu dem Thema bekannt, da ich fast ausschließlich US-Werte halte.

Falls es jemanden hilft:
Bei US-Dividenden wird standardmäßig 30 % US-Quellensteuer einbehalten. In Österreich sind hingegen 27,5 % KESt auf Dividenden an die heimische Finanz zu entrichten.

Und wie das so ist: Ausländische Quellensteuer wird der österreichischen KESt grundsätzlich gegengerechnet, allerdings nur bis zum Maximalausmaß von 15 % der Dividende.

Heißt: 27,5 % sind zu bezahlen.
15 %Punkte sind bereits durch die ausländische Quellensteuer abgegolten
12,5 %Punkte sind noch in Österreich fällig, wodurch die zu entrichteten 27,5 % erreicht wären.

Ungut nur, wenn einem 30 % Quellensteuer einbehalten werden, denn alles was über 15 % hinaus geht, wird der heimischen KESt nicht angerechnet und man zahlt im Endeffekt zu viel (kann es bei der ausländischen Finanz aber zurück fordern: aufwändig, evtl. teuer, kann Jahre in Anspruch nehmen)

Durch ein W8-BEN Formular reduziert sich die US-Quellensteuer für einen auf 15 %. Sie kann dadurch zur Gänze der KESt angerechnet werden, wodurch man unterm Strich insgesamt nur 27,5 % Steuer bezahlt.


Wie gesagt bin ich erleichtert, dass die Dividenden zu US-REITs nach dem Beitrag oben offenbar ganz normal versteuert werden (27,5 % KESt, wobei 15 % US-QSt einbehalten und angerechnet werden). Allenfalls höhere Besteuerung kann sich durch ein Fehlen von W8-BEN ergeben.


Der Rest würde mich noch brennend interessieren: Zählen US-REITs aus steuerlicher Sicht als Aktie oder Investmentfonds?

Ich halte einen meiner genannten Werte bereits in einem Depot, im Ausland. Da ich für die Berechnung meiner zu zahlenden KESt und deren Zahlung an das Finanzamt selbst verantwortlich bin, würde die Wertung als Fonds die Angelegenheit ungleich schwieriger machen.

Im Falle der Wertung als Fonds würden grob gesagt jährlich 10 % des Buchwerts zum meiner Position als ausschüttungsgleicher Gewinn pauschaliert zu ermitteln sein. Darauf wäre in Folge 27,5 % KESt zu bezahlen.


Vermutlich vermeiden könnte man die pauschalierte Gewinnermittlung bei solchen Nicht-Meldefonds durch einen Verkauf aller Anteile vor Jahresschluss und neuerlichem Kauf zum Jahresbeginn (nicht über den Jahreswechsel hinweg halten).

Lieber wäre mir allerdings, ich würde vorher schon wissen, wie meine Position steuerlich zu behandeln ist.

  

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