Das muß die schön gegiftet haben, daß sie gerichtlich nichts gegen den Hütchenspieler tun konnten, jetzt
haben sie durchgegriffen.
Und wie schnell die Mühlen des Gesetzes mitunter reagieren und
zuschlagen können!
6.000 Euro Tagesprofit, Wunschvorstellung für die Berechner und
Vorschreiber der Lustbarkeitsabgabe? .................................................. Gesetzesänderung 14.07.2005
Hütchenspiel wird verboten Das Hütchenspiel auf Wiens
Straßen hat ein Ablaufdatum. Das Mitmachen oder Ausüben war bisher legal. Nach einer Änderung des
Landesgesetzes ändert sich das ab September.
Enorme "Einnahmen" Der
Brunnenmarkt in Ottakring oder die Mariahilferstraße - das sind nur zwei Standorte, an denen die
Hütchenspieler ihr "Geschicklichkeitsspiel" betreiben. Die Mitspieler setzen dabei Geld auf ein
bestimmtes Hütchen, unter dem sich ein Gegenstand befinden soll.
Bis zu 6.000 Euro sollen die
Ausüber täglich den zahlenden und zahlreichen Mitspielern abnehmen.
Ab September
wird dieses Hütchenspiel nach einer Änderung des Veranstaltungsgesetzes verboten.
Bis zu 7.000 Euro Strafe Wer dann sein Geld mit dem Verstecken von Gegenständen unter Bechern oder
Hütchen verdienen will, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Diese liegt beim Verstoß gegen das
Veranstaltungsgesetz im Bereich von 200 bis 7.000 Euro.