Kulmbach, und einige, die man damit gar nicht in Verbindung
gebracht hätte, und sogar der SdK (Schutzverband der Kleinanleger). Der sich aber jetzt natürlich
von den handelnden Personen distanziert.
die sollten mal bene anschauen ("Für an der Wiener Börse gelistete Wertpapiere liegen derzeit keine Hinweise vor, dass diese für "Scalping"-Zwecke missbraucht werden")
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FMA warnt Anleger vor boomender
Anlagebetrugsform "Scalping": Utl.: Dubiose Infodienste pushen in betrügerischer Absicht Kurse
wertloser Aktien. =
Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA stellt
fest, dass eine unter dem Fachbegriff "Scalping" bekannte Anlagebetrugsform zunehmend aus dem
Ausland auch nach Österreich überschwappt. Bei dieser Form des Anlagebetruges versuchen die Täter
mittels fingierter Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare, Anlegerpublikum zum Kauf in
Wahrheit wertloser Aktien zu animieren. Mit Schlagworten wie "1000% Kurs-Chance!", "Sichere
Anlageempfehlung - Kaufen Sie diese Aktie!" und "Garantierter Gewinn in 3 Monaten!" werden die betreffenden Wertpapiere empfohlen. Diese Aktien stammen jedoch in der Regel von gescheiterten
Unternehmen oder "leeren" Briefkastenfirmen im angelsächsischen Raum, die dort in Marktsegmenten notieren, die wenigen oder keinen Vorschriften für Emittenten unterliegen. Die
Täter halten selbst den Großteil dieser in Wahrheit wertlosen Papiere, die sie dann aber, nachdem
durch die betrügerischen Infodienste die Nachfrage und damit der Kurs künstlich in die Höhe
manipuliert wurde, an die angelockten ahnungslosen Anleger abstoßen. Haben die Betrüger abkassiert,
bricht der Kurs wieder in sich zusammen.
Oft wird mit potentiellen Anlegern auch
telefonisch Kontakt aufgenommen. Unaufgeforderte Anrufe, E-Mails oder Faxe von dem Anleger
nicht bekannten "Aktien-Gurus" sind darüber hinaus nach dem Verbot des "Cold Calling" unzulässig.
Das so genannte "Cold Calling" besagt, dass Anrufe oder Faxe ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers zu Werbezwecken unzulässig sind. Die FMA weist auf die Möglichkeit hin, "Cold Calling"
dem örtlich zuständigen Fernmeldebüro anzuzeigen.
Individuelle Anlageberatung - auch
nur telefonisch -, die auf ein bestimmtes Finanzinstrument (z.B. "Kaufen Sie die Aktie X, da der Kurs steigen wird") Bezug nimmt, erfordert überdies grundsätzlich eine Konzession der FMA nach dem
Wertpapieraufsichtsgesetz. Wer über eine solche Konzession verfügt, kann auf der Homepage der FMA (www.fma.gv.at) abgefragt werden.
Warnsignale, die Anleger beachten sollten:
~ - Unaufgefordert zugesandte
Materialien wie Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare sind kritisch zu betrachten. - Unaufgeforderte Telefonanrufe, E-Mails oder Faxe sind grundsätzlich als Warnzeichen zu
verstehen. - Über unbekannte Unternehmen in wenig regulierten Börse-Segmenten sollten
genaue Informationen eingeholt werden (z.B. Dauer der Börsenotierung, Volumen der gehandelten
Aktien etc.), bevor ein Investment getätigt wird - Unprofessionelle Internet-Auftritte der
betroffenen Firmen, wo keine Jahresberichte, Management-Angaben etc. auffindbar sind,
sollten kritisch hinterfragt werden, oft sind dies bloße Briefkasten-Firmen ohne operatives
Geschäft. - Aber auch professionelle Internet-Auftritte und Hochglanzbroschüren sind kein
Beweis für Seriosität. ~
Sollten Anleger Wahrnehmungen über derartige Vorkommnisse
haben, sind diese bitte an fma@fma.gv.at
weiterzuleiten.
Für an der Wiener Börse gelistete Wertpapiere liegen derzeit keine Hinweise vor, dass diese für "Scalping"-Zwecke missbraucht werden.
Maximilian Fischer ist sauer. Da hat er vor kurzem ein gutes Timing bewiesen, als er mit einem
Hebel-Zertifikat der Commerzbank auf fallende Kurse bei einem Biotech-Unternehmen setzte. Doch die Bank
hat den Trade einfach annulliert.
Fischer* hatte sich schon gefreut - aus 1.850
Euro waren innerhalb nur weniger Stunden knapp 4.000 Euro geworden. Doch einfahren konnte Fischer die
reiche Ernte nicht mehr. Denn die Commerzbank stornierte einfach die Order.
Doch was war
geschehen? Das österreichische Biotech-Unternehmen Intercell hatte in der Nacht zum 13. Dezember eine
Pflichtmitteilung herausgegeben. Darin kündigte es an, die Entwicklung eines Impfpflasters gegen
Reisedurchfall wegen Erfolglosigkeit einzustellen. Daher werde man eine Wertberichtigung von bis zu 167
Millionen Euro vornehmen müssen. Der Jahresverlust werde statt der bisher anvisierten 40 Millionen Euro
bei einem dreistelligen Millionenbetrag liegen, hieß es in der Ad-hoc-Mitteilung.
Fischer
hatte den richtigen Riecher Eine schlechte Nachricht also, dachte Fischer und entschied sich dafür,
bei der Intercell-Aktie auf fallende Kurse zu setzen – also "short" zu gehen. Er entschloss sich daher,
ein "Unlimited Turbo Zertifikat" vom Typ "Bear" der Commerzbank zu kaufen. Der Basispreis dieses
Wertpapiers (ISIN DE000CM57HB9), das immer noch handelbar ist, liegt bei 24,20 Euro und das
Bezugsverhältnis zehn zu eins. Die Intercell-Aktie hatte am Freitag zuvor an der Wiener Börse bei der
letzten Kursfeststellung bei 16,86 Euro gelegen. Auf Basis des Schlusskurses lag der faire Wert des
Zertifikats damit rechnerisch bei 0,734 Euro ((24,20 - 16,86):10).
Am Montagmorgen um 8.02
Uhr konnte Fischer das Zertifikat über seinen Broker Cortal Consors in einem außerbörslichen so genannten
OTC-Geschäft (Over the Counter) zu einem Preis von 0,74 Euro kaufen. Der rechnerische Referenzkurs der
Aktie muss somit bei 16,80 Euro gelegen haben. Bei solchen OTC-Geschäften treten die Emittenten der
Zertifikate als Handelspartner für die Anleger auf.
Der erste Kurs an der Wiener Börse lag
dann schließlich bei 9,315 Euro, der Tagestiefstkurs sogar nur bei 8,90 Euro. Der rechnerische faire Wert
des Zertifikats hatte sich damit auf bis zu rund 1,53 Euro mehr als verdoppelt.
Was ist
marktgerecht? 10,48 Euro oder 16 Euro Die Commerzbank allerdings war der Meinung, dass die
Bedingungen für eine Stornierung der Order erfüllt waren. Die Mistraderegelung zwischen Cortal Consors
und der Commerzbank sieht vor, dass eine "erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten
Preis" zur Aufhebung von außerbörslichen Geschäften berechtigt. Die dazu notwendige Abweichung beträgt
bei dem in diesem Fall vorliegenden Referenzpreis mehr als 2,50 Euro oder mindestens zehn Prozent und
mindestens 0,10 Euro.
Laut der Commerzbank lag der interne Referenzkurs um 8:02 Uhr bei 10,48
Euro. In diesem Fall wären die Bedingungen für eine Stornierung des Geschäft also gegeben gewesen.
Schließlich lag dem Kaufkurs von Fischer ein rechnerischer Referenzkurs von 16,80 Euro zugrunde. Die
Abweichung hätte damit bei mehr als zehn Prozent gelegen.
Zum Zeitpunkt des Kaufs stellte die
in Berlin beheimatete Börse Tradegate Exchange – eine 75-prozentige Tochter der Deutschen Börse AG - für
die Intercell-Aktie allerdings Bid- und Ask-Kurse von 16,00 bzw. 16,50 Euro mit einer Stückzahl von je
800. Selbst um 8.41 Uhr, also fast 40 Minuten nach Fischers Order, kam noch ein Handel zu 13,80 Euro
zustande. Insgesamt wurden zwischen 8.04 Uhr und 8.41 Uhr knapp 2.000 Intercell-Aktien an der Tradegate
Exchange gehandelt. Es gab also nachweislich einen funktionierenden Markt an einer börsenrechtlich
regulierten Börse in Deutschland für Intercell-Aktien.
Wie kam der "interne Referenzkurs"
zustande? Für die Commerzbank sind Kursstellungen an Handelsplätzen wie Tradegate laut eigener
Aussage allerdings nicht maßgebend. Der von der Commerzbank ermittelte Referenzkurs von 10,48 Euro zum
Zeitpunkt von Fischers Trade steht allerdings im krassen Gegensatz zu den Kursen von 16,00 zu 16,50 Euro,
die Tradegate stellte. Wie diese 10,48 Euro ermittelt wurden - ob es beispielsweise einen Handel bei der
Commerzbank oder an einem anderen Handelsplatz gab, der diesen Wert auch tatsächlich decken würde –
darüber machte die Commerzbank auch auf mehrmalige Nachfrage von boerse.ARD.de keine Angaben.
Orientiert man sich an den Kursen von Tradegate, lag die Abweichung nur bei maximal knapp fünf Prozent.
Die Order hätte in diesem Fall nicht storniert werden dürfen.
Willkür am Zertifikatemarkt? Fischer versteht nun die Welt nicht mehr und fühlt sich ungerecht behandelt. "Niemand. Einfach niemand
- auch nicht die Commerzbank - hätte um kurz nach 8:00 Uhr schon voraussehen können, das es einen so
deutlichen Kurseinbruch der Aktie geben wird", so Fischer.
Bleibt der Kursfindungsmechanismus
für "interne Referenzkurse" im Dunkeln, scheint tatsächlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die
Schlussfolgerung aus diesem Vorgang ist nach Meinung Fischers, dass jeder Emittent vorbörsliche Geschäfte
im Nachhinein wieder stornieren könnte. Es würde der Verweis genügen, die ersten im regulären
Börsenhandel gemachten Kurse wären natürlich auch ihre internen Referenzkurse gewesen und dadurch läge
irrtümlich eine falsche Preisfeststellung ihres Zertifikates vor.
Fischer hat sich
inzwischen an die Finanzaufsicht BaFin und an den Ombudsmann der privaten Banken gewandt.
>Maximilian Fischer ist sauer. Da hat er vor kurzem ein gutes >Timing bewiesen, als er mit einem Hebel-Zertifikat der >Commerzbank auf fallende Kurse bei
einem Biotech-Unternehmen >setzte. Doch die Bank hat den Trade einfach annulliert. > > > > Fischer* hatte sich schon gefreut - aus 1.850 Euro waren >innerhalb
nur weniger Stunden knapp 4.000 Euro geworden. Doch >einfahren konnte Fischer die reiche Ernte
nicht mehr. Denn die >Commerzbank stornierte einfach die Order. > > >Doch
was war geschehen? Das österreichische >Biotech-Unternehmen Intercell hatte in der Nacht zum
13. >Dezember eine Pflichtmitteilung herausgegeben. Darin kündigte >es an, die
Entwicklung eines Impfpflasters gegen >Reisedurchfall wegen Erfolglosigkeit einzustellen. Daher
werde >man eine Wertberichtigung von bis zu 167 Millionen Euro >vornehmen müssen. Der
Jahresverlust werde statt der bisher >anvisierten 40 Millionen Euro bei einem dreistelligen >Millionenbetrag liegen, hieß es in der Ad-hoc-Mitteilung. > >Fischer hatte den
richtigen Riecher >Eine schlechte Nachricht also, dachte Fischer und entschied >sich
dafür, bei der Intercell-Aktie auf fallende Kurse zu >setzen – also "short" zu gehen. Er
entschloss sich >daher, ein "Unlimited Turbo Zertifikat" vom Typ >"Bear" der Commerzbank
zu kaufen. Der Basispreis >dieses Wertpapiers (ISIN DE000CM57HB9), das immer noch >handelbar ist, liegt bei 24,20 Euro und das Bezugsverhältnis >zehn zu eins. Die
Intercell-Aktie hatte am Freitag zuvor an >der Wiener Börse bei der letzten Kursfeststellung bei
16,86 >Euro gelegen. Auf Basis des Schlusskurses lag der faire Wert >des Zertifikats
damit rechnerisch bei 0,734 Euro ((24,20 - >16,86):10). > >Am Montagmorgen um
8.02 Uhr konnte Fischer das Zertifikat über >seinen Broker Cortal Consors in einem
außerbörslichen so >genannten OTC-Geschäft (Over the Counter) zu einem Preis von >0,74
Euro kaufen. Der rechnerische Referenzkurs der Aktie muss >somit bei 16,80 Euro gelegen haben.
Bei solchen OTC-Geschäften >treten die Emittenten der Zertifikate als Handelspartner für >die Anleger auf. > >Der erste Kurs an der Wiener Börse lag dann schließlich bei >9,315 Euro, der Tagestiefstkurs sogar nur bei 8,90 Euro. Der >rechnerische faire Wert des
Zertifikats hatte sich damit auf >bis zu rund 1,53 Euro mehr als verdoppelt. > >Was ist marktgerecht? 10,48 Euro oder 16 Euro >Die Commerzbank allerdings war der Meinung,
dass die >Bedingungen für eine Stornierung der Order erfüllt waren. Die >Mistraderegelung
zwischen Cortal Consors und der Commerzbank >sieht vor, dass eine "erhebliche und offenkundige >Abweichung vom marktgerechten Preis" zur Aufhebung von >außerbörslichen Geschäften
berechtigt. Die dazu notwendige >Abweichung beträgt bei dem in diesem Fall vorliegenden >Referenzpreis mehr als 2,50 Euro oder mindestens zehn Prozent >und mindestens 0,10 Euro.
> >Laut der Commerzbank lag der interne Referenzkurs um 8:02 Uhr >bei 10,48
Euro. In diesem Fall wären die Bedingungen für eine >Stornierung des Geschäft also gegeben
gewesen. Schließlich lag >dem Kaufkurs von Fischer ein rechnerischer Referenzkurs von >16,80 Euro zugrunde. Die Abweichung hätte damit bei mehr als >zehn Prozent gelegen. > >Zum Zeitpunkt des Kaufs stellte die in Berlin beheimatete >Börse Tradegate
Exchange – eine 75-prozentige Tochter der >Deutschen Börse AG - für die Intercell-Aktie
allerdings Bid- >und Ask-Kurse von 16,00 bzw. 16,50 Euro mit einer Stückzahl >von je 800.
Selbst um 8.41 Uhr, also fast 40 Minuten nach >Fischers Order, kam noch ein Handel zu 13,80 Euro
zustande. >Insgesamt wurden zwischen 8.04 Uhr und 8.41 Uhr knapp 2.000 >Intercell-Aktien
an der Tradegate Exchange gehandelt. Es gab >also nachweislich einen funktionierenden Markt an
einer >börsenrechtlich regulierten Börse in Deutschland für >Intercell-Aktien. > >Wie kam der "interne Referenzkurs" zustande? >Für die Commerzbank sind
Kursstellungen an Handelsplätzen wie >Tradegate laut eigener Aussage allerdings nicht maßgebend.
Der >von der Commerzbank ermittelte Referenzkurs von 10,48 Euro zum >Zeitpunkt von
Fischers Trade steht allerdings im krassen >Gegensatz zu den Kursen von 16,00 zu 16,50 Euro, die
Tradegate >stellte. Wie diese 10,48 Euro ermittelt wurden - ob es >beispielsweise einen
Handel bei der Commerzbank oder an einem >anderen Handelsplatz gab, der diesen Wert auch
tatsächlich >decken würde – darüber machte die Commerzbank auch auf >mehrmalige Nachfrage
von boerse.ARD.de keine Angaben. > >Orientiert man sich an den Kursen von Tradegate, lag
die >Abweichung nur bei maximal knapp fünf Prozent. Die Order hätte >in diesem Fall nicht
storniert werden dürfen. > >Willkür am Zertifikatemarkt? >Fischer versteht nun
die Welt nicht mehr und fühlt sich >ungerecht behandelt. "Niemand. Einfach niemand - auch >nicht die Commerzbank - hätte um kurz nach 8:00 Uhr schon >voraussehen können, das es einen
so deutlichen Kurseinbruch >der Aktie geben wird", so Fischer. > >Bleibt der
Kursfindungsmechanismus für "interne >Referenzkurse" im Dunkeln, scheint tatsächlich der >Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Schlussfolgerung aus diesem >Vorgang ist nach Meinung
Fischers, dass jeder Emittent >vorbörsliche Geschäfte im Nachhinein wieder stornieren könnte. >Es würde der Verweis genügen, die ersten im regulären >Börsenhandel gemachten Kurse wären
natürlich auch ihre >internen Referenzkurse gewesen und dadurch läge irrtümlich >eine
falsche Preisfeststellung ihres Zertifikates vor. > > >Fischer hat sich
inzwischen an die Finanzaufsicht BaFin und an >den Ombudsmann der privaten Banken gewandt. > >* Name von der Redaktion geändert. > > >Quelle: > >http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_502722&go=Newsletter > >
>Fischer hat sich inzwischen an die Finanzaufsicht BaFin und an >den Ombudsmann der privaten
Banken gewandt.
Das bringt leider auch nichts. Die Geschäftsbedingungen der Commezbank
sind soweit wasserdicht. Ich hatte auch schon öfter Stornos, z.B. wie die Commerzbank einmal einen
Aktiensplit nicht überzuckert hat und den ATX falsch berechnet hat.
Das Einzige was hilft:
Nicht gierig sein, nur kleine Orders aufgeben. Es gibt Schwellenwerte, unter denen nicht storniert wird
(in Stuttgart z.B. 500€ Schaden)
Das finde ich auch - L&S hat vorbörslich ebenfalls noch viel höher als diese 10,48 quotiert. Die Commerzbank hat einfach den Markt völlig falsch eingeschätzt und jetzt
nicht den Mumm dazu zu stehen.
>>sauerei! > >Das finde ich auch - L&S hat vorbörslich ebenfalls noch viel höher
als diese 10,48 quotiert. >Die Commerzbank hat einfach den Markt völlig falsch eingeschätzt und
jetzt nicht den Mumm dazu zu stehen.
Wobei natürlich: Es wäre saublöd von denen, dazu zu
stehen wenn Sie es sich eh richten können. Dass im derivativen Bereich sich jede Menge gerichtet wird ist
andererseits nix Neues, die besondere Frechheit mit der das geschehen kann und das spezielle
Ungleichgewicht zwischen Kunde und Anbieter fallen nur immer wieder mal überraschten Neulingen unangenehm
auf.
Das System läuft aber qua Giermotor eh immer weiter .
>Der Strafprozess gegen den Börsenjournalisten Markus Frick steht vor dem Abschluss. Nach Angaben aus
Justizkreisen wird das Berliner Landgericht möglicherweise am Donnerstag das Urteil über den TV-Moderator
und Herausgeber von Börsenbriefen sprechen. Der 38-Jährige steht unter Manipulationsverdacht. Rund 20 000
Kleinanleger sollen nach entsprechenden Tipps von Frick wertlose "Pennystocks" im Gesamtvolumen von 760
Millionen Euro erworben haben. Viele von ihnen erlitten Totalverluste.<
ps: man soll
den experten zuhören aber nicht auf sie hören.
>>Der Strafprozess gegen den Börsenjournalisten Markus Frick steht vor dem Abschluss. Nach Angaben
aus Justizkreisen >wird das Berliner Landgericht möglicherweise am Donnerstag das Urteil über den
TV-Moderator und Herausgeber von Börsenbriefen >sprechen. Der 38-Jährige steht unter
Manipulationsverdacht. >Rund 20 000 Kleinanleger sollen nach entsprechenden Tipps von Frick
wertlose "Pennystocks" im Gesamtvolumen von >760 Millionen Euro erworben haben. Viele von ihnen
erlitten Totalverluste.< > >ps: man soll den experten zuhören aber nicht auf sie
hören.
Vielfach haben die Zuhörer hier in hingebungsvoller Ausübung Ihrer Tätigkeit nur
vergessen, dass die Expertisen dieses Mannes nur im Bereich Stimmodulation und Repetition sowie als
Kleiderständer exzellent sind. Dafür wiederum kann er eigentlich herzlich wenig...man erzählt den Leuten
eben was, wenn sie schon so arg betteln drum, man ist ja kein Unmensch
>>Der Strafprozess gegen den Börsenjournalisten Markus >Frick steht vor dem Abschluss. Nach
Angaben aus Justizkreisen >wird das Berliner Landgericht möglicherweise am Donnerstag das >Urteil über den TV-Moderator und Herausgeber von Börsenbriefen >sprechen. Der 38-Jährige
steht unter Manipulationsverdacht. >Rund 20 000 Kleinanleger sollen nach entsprechenden Tipps
von >Frick wertlose "Pennystocks" im Gesamtvolumen von >760 Millionen Euro erworben
haben. Viele von ihnen erlitten >Totalverluste.<
>ps: man soll den experten
zuhören aber nicht auf sie hören.
Nur ist dieser feine Herr vom Experten-Status so weit
entfernt wie eine Kuh vom Tauchen.
Der frühere TV-Börsen-Experte Markus Frick ist wegen Manipulation am Aktienmarkt vom Berliner Landgericht
zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Frick war angeklagt, bei
Empfehlungen in seinen Börsenbriefen eigene wirtschaftliche Interessen verschwiegen zu haben. Rund 20.000
Kleinanleger hatten Aktien im Volumen von 760 Mio. Euro erworben. Viele erlitten grosse Verluste. Frick
zahlte 4,6 Mio. Euro Schadensersatz. Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre Haft plädiert. Die
Verteidigung stellte keinen Strafantrag. Frick hatte in dem Verfahren selbst Fehler eingeräumt, eine
kriminelle Energie aber abgestritten.