Ihre Kontostammdaten haben keine „besondere Persönlichkeitsrelevanz“

2007-07-25 15:27:00

Ein grosses Thema in Deutschland: Erscheint es einer Behörde geboten, darf sie private Kontostammdaten heimlich abrufen. Gegen nachteilige Folgen kann man sich allerdings zur Wehr setzen. Indes: Ein Recht, stets über Abrufe informiert zu werden, haben Sie nicht.

So das Deutsche Bundesverfassungsgericht zu den automatischen Kontenabrufen. Dies gilt für Sie und Ihre inländischen Konten bei einem konkreten Verdacht. Dass es so wohl kommen dürfte, hatte ich Ihnen im April 2006 angekündigt. Nur in einem Punkt untersagt das Gericht den Behörden die Schnüffelei: Sie dürfen nicht „routinemäßig“ oder „ins Blaue hinein“ abrufen.

Das Gericht stützt sich darauf, dass Kontenabrufe nur bei konkreten Verdachtsmomenten erlaubt seien. Wenn ein Finanzbeamter es jedoch darauf anlegt, kann er sich solche Verdachtsmomente selbst beschaffen. Dafür genügt, dass Ihre Steuererklärung ihm „komisch“ vorkommt. Eigentlich müsste er bei Ihnen nachfragen. Und zugleich darauf hinweisen, dass erst dann, wenn Sie die Auskunft verweigern, Ihr Konto geprüft wird. Verspricht sich der Beamte davon aber keinen Erfolg, kann er direkt den Kontenabruf durchführen.

Gravierende Mängel bei den Abfragen hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz Anfang 2006 gerügt. Neun von zehn Kontenabfragen seien fehlerhaft. Finanzbeamte hätten vorher nicht zum Sachverhalt befragt. Rechtswidrig seien zudem lückenhafte Dokumentationen der Vorgänge, hatte ich im Brief 1/06 berichtet.

Das beeindruckt das Gericht nicht. Es stützt sich auf Gemeinwohlbelange von erheblicher Bedeutung. Zudem seien die Behörden ja verpflichtet, „die Anforderungen der Rechtschutzgarantie zu beachten“. Indes: Ob Behörden sich rechtmäßig verhalten, wird nicht wirklich kontrolliert und bleibt allgemein folgenlos.

Ich fürchte, dass die Behörden diesen Richterspruch eher als Freibrief für noch mehr Abrufe betrachten. Wo es um den Gesamtbetrag der Einkünfte geht, wird die Abgeltungsteuer zum Einfallstor für Abrufe. So müssen Sie etwa bei einer außergewöhnlichen Belastung alle erzielten Erträge präzise offenlegen. Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie dem Abruf Ihrer Stammdaten besonders ausgesetzt.

Sollten Sie von diesem Verfahren betroffen werden, sind Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten äußert bescheiden. Sie könnten lediglich im Nachhinein darauf verweisen, dass Sie freiwillig Auskunft gegeben hätten. Bei Abfragen ohne für Sie nachteilige Folgen erfahren Sie möglicherweise überhaupt nichts davon. (Der Deutsche Wirtschaftsbrief 29/2007)



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Versteckte Fondskosten
2007-08-11 10:11:54

Bei Investments lassen sich Anleger mitunter zu sehr von Fantasien blenden. Doch nicht alles, was mit „…-Fantasie“ beginnt, muss auch fantastisch enden. Siehe die jüngsten Flops an der Wiener Börse mit Ost-, Luft- oder Energie-Fantasien.

Langfristig entscheidend ist die Gesamtkostenbelastung. Dabei sind die sog. Ausgabeaufschläge noch lange nicht alles. Denn ein Ausgabeaufschlag von beispielsweise fünf Prozent ergibt, auf eine Laufzeit von angenommen zehn Jahre gerechnet, „nur“ eine Renditeschmälerung von einem halben Prozentpunkt. Viel gravierender wirken sich da schon die jährlich anfallenden internen Kosten des Fonds aus, die sich meist versteckt im manchmal mehrere hundert Seiten dicken Prospekt finden – wenn´s hoch her geht nur in Englisch. Das Research-Haus Fitzrovia errechnete unlängst, dass bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent der Anstieg der Gesamtkosten eines Fonds von ein auf drei Prozent zu einer Reduktion des Anlageergebnisses um rund ein Drittel führt.

In Hausse-Zeiten wird vieles überdeckt. Wenn zweistellige Kurssteigerungen (scheinbar!) zum Naturgesetz werden, merken die Anleger nicht, was ihnen eigentlich an Zusätzlichem entgeht, denn unterm Strich bleibt ja immer noch ein Plus übrig. Bei den jüngsten Emissionen waren interne Kosten von bis zu fünf Prozent keine Seltenheit. An fantasievollen Bezeichnungen mangelte es dabei nicht, wie etwa „Management Fee“, „Lizenzgebühr“, „Placement-Provision“, „Market-Making-Vergütung“, „Garantieentgelt“, usw., usf.

In Baisse-Zeiten sieht es für Fondsanleger jedoch doppelt schlimm aus. Nicht nur, dass die Portfolios durch die Kursentwicklungen an Wert verlieren, hängen ihnen die internen Fixkosten wie ein Klotz am Bein.

Was des einen Leid, ist des anderen Freud: Fondsmanagement bzw. Emissionsinstitut sind vertraglich zumeist so abgesichert, dass sie in guten wie in schlechten Zeiten auf ihre Rechnung kommen.

Dan Berger
Pressesprecher IVA


http://www.be24.at/blog/entry/8175/versteckte-fondskosten

  

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Gerhard Mahler

http://nachrichten.boerse.de/images/experten/mahler_gr.jpg.png


Von Analysten und Vorständen


Liebe Leser,

ein paar lockere Zeilen zum teils eigenartigen Verhältnis von Analysten und Vorständen: Die Universität von Michigan, die Sie als Anleger schon durch das monatlich ermittelte US-Verbrauchervertrauen kennen, hat nun noch anderweitig zugeschlagen: Zwei Drittel der Aktien-Analysten bekommen von Vorstandsmitgliedern regelmäßig wichtige Nachrichten zu den Unternehmen, die sie einschätzungsmäßig zu betreuen haben sozusagen zugesteckt. Das wäre an sich nichts Außergewöhnliches. Wenn da nicht die Zutaten wären, vor allem wenn es um schlechte News geht. Bei rückläufigen Gewinnen zum Beispiel, seien die Vorstände zu den Analysten immer besonders nett und zeigten sich sehr bemüht, heißt es. Auch Geschenke, sogenannte Favors, werden in diesem Zusammenhang verteilt. Von früher her kennt man zum Beispiel die Praxis etlicher Minengesellschaften, die Analysten bei den Meetings ordentlich abzufüllen, um sich anschließend im Rotlicht-Milieu auszutoben. Wer will da hinterher schon etwas Schlechtes schreiben.Vielleicht weiß man gar nicht mehr so genau, was im einzelnen so alles vorgefallen ist.

Eine Reihe gezielt platzierter Geschenke/Favors jedenfalls können negative Nachrichten angeblich so gut einfärben, dass sie beim Lesen noch ganz proper aussehen, weil der Analyst sich halt geschmeichelt fühlt. Dabei unterbleiben oft auch die berüchtigten Herabstufungen, die für plötzliche und herbe Kursrückgänge sorgen. In rund 50% der untersuchten Fälle soll das so passiert sein. Mit anderen Worten: Trotz rückläufiger Gewinne wurden in der Hälfte der Fälle die sonst unumgänglichen Herabstufungen nicht vorgenommen. Bevorzugte Empfänger waren, wie könnte es anders sein, jene Analysten, auf die die Anlegerschar auch hört, darunter offenbar bekannte Namen bei den renommierten Investmentbanken, die jeder von uns kennt.

Die Symbiose sei aber durchaus auch von Nutzen, sagt die Uni Michigan. Denn die Vorstände zeigten damit ihr Bemühen, den Aktienkurs hochzuhalten. Und für die Karriere eines Analysten sind nicht zuletzt möglichst gute Kontakte zu den Bossen der Wirtschaft entscheidend. Schließlich sind auch nicht alle Nachrichten schlecht. Und wenn sich frische Informationen bewahrheiten und dem Anlegervolk Kursgewinne einbringen, dann freuen sich alle. Die Studie wertete drei Fragerunden aus, die zwischen 2001 und 2003 an 4500 Analysten verschickt worden waren. Ebenfalls befragt wurden die Vorstände diverser Unternehmen. Die Uni Michigan sieht darin einen Akt „sozialer Interaktion“ zweier Gruppen, die aufeinder angewiesen sind, zu deutsch: Man spricht miteinander.

Andererseits machen sich Analysten überall unbeliebt, wenn sie allzu deutlich ihre schlechte Meinung von einem Unternehmen kundtun. Der Unternehmens-Vorstand ruft dann in der Bank an und sagt zum Bankenvorstand: Der Bub oder das Mädel hat keine Ahnung und wir ziehen unser Konto bei ihrer Bank ab, habe die Ehre. Der arme Analyst bekommt intern also Ärger. In Deutschland sind dazu etliche Fälle durch die Presse gegangen, auch bei Münchner Banken. Und draußen muss der Arme ab sofort um seine Informationen kämpfen, sie schneien nicht mehr wie von selbst herein. Da wird man als Analyst schon vorsichtig.

Die Verlierer aber sind die Anleger, erklärt die Universität, weil die Objektivität verloren gehe. Wenn die schlechte Nachricht unverfälscht herauskommt, was eines Tages unvermeidlich ist, geht die Aktie garantiert auf Talfahrt. Fazit: Bei Analysen möglichst genau hinschauen. Und wenn zu viel positive davon am Markt zirkulieren, ist Vorsicht am Platz.

„Schon oft wurde vermutet, dass Analysten ihren eigenen Prognosen viel mehr vertrauen, wenn sie erst einmal das Management kennengelernt und sich ein persönliches Bild über dessen Qualifikation gemacht haben. Oft halten sie an dieser Einschätzung fest, auch nachdem die Fakten sie widerlegt haben.“ Dieses Zitat stammt aus dem neuen Buch „Die besten Anlagestrategien aller Zeiten“, das demnächst im TM Börsenverlag erscheint.

Erinnern Sie sich noch an das Desaster im Zuge der New Economy? Von ihren Arbeitgebern, den Banken, wurden die Analysten während des Börsenbooms gedrängt, Studien zu schönen, um lukratives Geschäft mit den betroffenen Unternehmen an Land zu ziehen. Der damals sehr bekannte Henry Blodget etwa bezeichnete etliche Internetfirmen in internen E-Mails als "piece of shit" (Ein Stück Scheiße), die er in seinen Studien jedoch wärmstens zum Kauf empfahl. Kollege Jack Grubman pries den Telefon-Riesen Worldcom bei Investoren bis kurz vor der Pleite in den höchsten Tönen. Sowohl Grubman als auch Blodget wurden später gefeuert, mussten saftige Geldstrafen zahlen und erhielten lebenslanges Berufsverbot an der Wall Street. Dumme oder geschönte Vorhersagen wird es immer geben.

Inzwischen haben die Banken Selbstregulierung gelobt und die Analysten verabschiedeten einen Ehrenkodex. Jedoch bleiben die Interessenkonflikte. Die US-Aufsichtsbehörde SEC empfiehlt, die Realität zu beachten. Ganz offen rät sie den Anlegern, immer daran zu denken, dass Analysten keine objektiven Wahrheiten verkünden. Wir analysieren in unseren Börsenbriefen objektiv und professionell Trends und Tendenzen. Das zeigt die hervorragende Performance unserer Empfehlungen.

http://nachrichten.boerse.de/background.php3?text=topstory&t_id=2ebfdc63&t_id_tab=kl#cont ent

  

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Top für den Ottakringer!

Solang sie mich bei JWD-HVs regelmäßig mit Vöslauer abfüllen und mit Kaviarbrötchen abspeisen, kommt auch kein kritisches Wort über meine Lippen.

Und wenn ich mal kritisch werd, krieg ich keine Infos mehr, als Retourkutsche. Sogar falsche Infos schanzen sie mir da nicht mehr zu

Also liebe Vorstände: Vecernicek analysiert auch hin und wieder! Denkt daran, wie wichtig er für die Wahrnehmung Eurer Firma in der Öffentlichkeit werden kann! Wenn Ihr also das nächste Mal einen Firmenwandertag ins Buff plant, nehmt ihn mit!

Hab gehört, bei so Swingerparties dürfen die überflüssigen Männer den ganzen Tag produktiv an der Budel herumhängen und essen und trinken, was das Herz begehrt!

Wer da nicht zum Swinger wird, geht hungrig schlafen.

  

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von Georg Pröbstl

Lieber Leser,

die Nachricht war ein Knaller: Heute am frühen Nachmittag gab die US-Notenbank FED die Senkung des Diskontsatzes in den Staaten um 50 Basispunkte auf 5,75 Prozent bekannt. Die Kurse schossen ab: So ging es nach Veröffentlichung der Meldung im DAX beispielsweise etwa 250 Punkte bzw. rund 3,3 Prozent nach oben. Auch SDAX und MDAX konnten ihre anfänglichen Verluste in wenigen Minuten in ein Plus wandeln.

Dabei hatten sich die Marktteilnehmer schon wieder auf einen schwächeren Börsentag eingeschossen. So verloren die Nebenwerte in SDAX und MDAX heute im Tief bereits erneut über 2 Prozent an Wert.

Sicher – es ist schön, wenn die Kurse steigen! Dieses Feuerwerk wird allerdings möglicherweise schon bald abgebrannt sein. Dennoch freut mich der Kurssprung. Ich denke nämlich: FED-Chef Ben Bernanke hat mit seiner Entscheidung wohl etliche Short-Seller auf dem falschen Fuß erwischt. Geschieht ihnen Recht!

Die Shorties, also die Leerverkäufer, stören mich gewaltig. Das sind Spekulanten, die durch den Verkauf von Aktien, die sie gar nicht im Depot haben, auf fallende Kurse eines bestimmten Unternehmens setzen. Der Grundgedanke: Ich verkaufe eine Aktie leer zu einem hohen Kurs und gleiche diese „Minus-Position“ im Depot später wieder aus, wenn der Kurs der Aktie gefallen ist. Der Differenzbetrag zwischen dem hohem Kurs beim Leerverkauf und dem späteren Rückkauf der Aktie bleibt als Gewinn.

Mit diesen Aktionen schaffen es die Short Seller immer wieder, massiv Druck auf Aktienkurse auszuüben. Kommen beispielsweise leer-verkaufte Aktien auf den Markt, dann gibt es möglicherweise im Moment keinen Kaufinteressenten dafür. Folge: Der Kurs fällt solange, bis die Aktie so günstig ist, dass irgendjemand zugreift. Möglicherweise werden vorher aber zahlreiche Stopp-loss-Orders ausgelöst. Hier kann sich eine Kettenreaktion in Gang setzen, die oft überhaupt nichts mit der fundamentalen Entwicklung im Unternehmen zu tun hat.

Diese Auswüchse haben überhaupt nichts mit dem Grundgedanken des Aktienmarktes zu tun. Der ist nämlich nicht, so schnell und so viel Geld zu raffen, wie es nur geht. Nein! Börse ist ein Platz der Kapitalbeschaffung für Unternehmen. Die Firmen finanzieren mit der Ausgabe von Aktien ihr künftiges Wachstum und stecken das am Markt eingesammelte Kapital in Investitionen. Damit schaffen sie Arbeitsplätze. Anleger, die Aktien bestimmter Firmen kaufen, erwerben dabei einen Anteil am künftigen Gewinn und Wachstum. Es ist dabei sicher nicht verkehrt, bei der Aktien- bzw. Unternehmenswahl auf die erfolgversprechendsten Titel zu setzen.

Ich finde es aber schändlich ein Unternehmen als Spielball für die persönliche Bereicherung zu betrachten! So etwas gibt es übrigens auch außerhalb der Gruppe von Short Sellern.

Beispiel: Die Zahl der „Berufskläger“ gegen Aktiengesellschaften ist nach Angaben von FAZ.net in den letzten Jahren deutlich gestiegen. FAZ beruft sich dabei auf eine Studie des Rechtswisschenschaftlers Theodor Baums. Nach dessen Angaben gibt es in Deutschland inzwischen ein eigenes Klagegewerbe mit mehr als 40 Personen. Der Jurist hat dabei 619 Klagen im elektronischen Bundesanzeiger untersucht und herausgefunden, dass die Hälfte der Klagen auf nur 11 Personen zurückgeht.

Der Hintergrund dieser Klagewut ist nicht der Schutz von Aktionärsinteressen oder ähnlichem. Im Gegenteil: Hier scheint die persönliche Bereicherung im Vordergrund zu stehen. Wie FAZ.net weiter ausführt, richten sich fast alle Klagen dieser kleinen Gruppe gegen eintragungsbedürftige Beschlüsse. Durch die folgende Registersperre können so auch Kleinstanleger ein Unternehmen bei wichtigen Geschäften, etwa Kapitalmaßnahmen, jahrelang blockieren. Das kann teuer werden.

Im Rahmen eines Vergleichs werden die Klagen deshalb oft zurückgezogen. FAZ.net benennt hier beispielsweise die Zahlung von über 100.000 Euro an die Metropol GmbH des Kölner „Berufsopponenten“ Karl-Walter Freitag durch die Felten & Guilleaume AG. Interessanterweise hatte die GmbH laut FAZ nur 2 Felten-Aktien in Besitz.

Im Zusammenhang mit Berufsklägern zählt FAZ.net weitere Namen auf: Darunter Jochen Knoesel, Geschäftsführer der JKK-Beteiligungs GmbH oder die Pomoschnik Rabotajet GmbH des Berliner Umzugsunternehmers Klaus E.H. Zapf.

0,0 produzieren und trotzdem dick abräumen und gut leben. Ich frage mich wirklich immer öfter: Was haben manche Menschen für ein Rechtsempfinden? Da mangelt es ja hinten und vorne!

Oder wie empfinden Sie die Masche solcher Abzocker?

Ihr

Georg Pröbstl


  

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Fonds dürfen die Notbremse ziehen

Die Auszahlung vorübergehend zu verweigern ist gesetzlich gedeckt, wenn ein "Run" auf Fonds größeren Schaden anzurichten droht

- Von Markus Heidinger

Eine der Hauptbetroffenen der US-Immobilienkrise und der von ihr ausgelösten Kreditkrise sind Fonds, deren Anlagestrategie auf Investments in Kreditforderungen fokussiert – vor allem Asset Backed Securitites (ABS), also durch Vermögenswerte wie Hypotheken besicherte Wertpapiere. Laut Medienberichten haben einige ABS-Wertpapiere in den USA innerhalb weniger Tage Kursverluste von 50 Prozent und mehr hinnehmen müssen. Die daraus resultierenden Wertverluste in den Fondsportfolios und die erhebliche Verunsicherung privater und institutioneller Anleger können zu einem bedrohlichen "Run" führen.


So verlangten Investoren bei einem von Frankfurt Trust gemanagten ABS-Fonds mit einem Volumen von 160 Mio. Euro innerhalb von zwei Wochen die Rückzahlung von 40 Mio. Euro. Dieser Fonds wurde daraufhin vorläufig geschlossen, ebenso kam es zu vorläufigen Schließungen von Kreditforderungsfonds durch Sal. Oppenheim, BNP Paribas, Allianz, HSBC, WestLB Mellon und andere. In Österreich wurde ein einziger Fonds ausgesetzt, in dem ausschließlich Großanleger investiert sind.

Massive Geldabflüsse

Begründet wurden diese Schritte unter anderem damit, dass massive Geldabflüsse innerhalb kurzer Zeit keine faire Preisbildung erlauben. Durch die vorläufige Schließung würden Anleger vor Wertvernichtung geschützt und würde die Gefahr weiterer Verunsicherung durch spekulative Dispositionen verringert.

Solche Maßnahmen sind in Österreich ebenso wie in Deutschland grundsätzlich gesetzlich gedeckt. Das Bankwesengesetz, dem in Österreich auch Kapitalanlagegesellschaften unterliegen, sieht im Fall der Krise einer einzelnen Bank ein Geschäftsaufsichtsverfahren mit Sanierungsmöglichkeiten einschließlich vorübergehender Zahlungssperre vor. Sind mehrere Banken betroffen, kann die Bundesregierung per Verordnung sogar eine Zahlungssperre über alle Banken in Österreich oder in einem bestimmten Gebiet erlassen, wenn eine Gefahr für die Volkswirtschaft besteht. Darüber hinaus ermöglichen im Fondsbereich Sondervorschriften eine vorübergehende Schließung.

Für österreichische Investmentfonds bestimmt §10 InvFG, dass jeder Anteilinhaber grundsätzlich jederzeit die Rücknahme und Auszahlung seiner Fondsanteile verlangen kann (Prinzip des offenen Fonds). Die Auszahlung des Rückgabepreises kann jedoch – bei Verständigung der Finanzmarktaufsicht – vorübergehend unterbleiben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dazu zählen die Unmöglichkeit der Ermittlung eines Rücknahmepreises wegen Schließung von Börsen oder Devisenmärkten sowie massive Geldabflüsse durch gehäufte Rücknahmeverlangen von Anlegern. Die vorübergehende Rücknahmesperre kann ohne feste Zeitvorgabe vom geordneten Verkauf von Vermögenswerten des Fonds und vom Eingang des Verwertungserlöses anhängig gemacht werden.

Ausländische Fonds werden in Österreich nur zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, wenn die Fondsanteile an einem anerkannten und geregelten Markt eines OECD-Mitgliedsstaates gehandelt werden und dort verkauft werden können oder die Anleger das Recht haben, die Rücknahme ihres Fondsanteiles vom Fonds oder einem Dritten zu verlangen (§ 25 InvFG).

Immobilienfonds

Bei österreichischen Immobilien-Investmentfonds kann nach § 11 ImmoInvFG die Auszahlung des Rückgabepreises vorübergehend unterbleiben, wenn außergewöhnliche Umstände dies im Interesse der Anleger erforderlich machen. Da die Verwertung von Vermögenswerten eines Immobilienfonds in der Regel erheblich länger als die Verwertung von Wertpapieren dauert, kann die gesetzlich vorgesehene Frist von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert werden.

All diesen Regelungen gemeinsam ist der Grundgedanke, dass zum Schutz vor einem "Run", der zu einem Liquiditätsengpass des Fonds, zur Verwertung von Vermögensgegenständen zur Unzeit und zu einer Schädigung der verbleibenden Anleger führen könnte, bei außergewöhnlichen Umständen eine vorübergehende Rücknahmesperre nicht nur zulässig, sondern geboten sein kann. In solchen Situationen überwiegt das allgemeine Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt sowie das der Anleger in ihrer Gesamtheit gegenüber dem Interesse einzelner Anleger, ihre Fondsanteile zurückzugeben.

Die Entscheidung über die Fondssperre ist von Kapitalanlagegesellschaft und Fondsmanager unter eigener sorgfältiger Verantwortung zu treffen. Eine schuldhaft fehlerhafte Entscheidung kann zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen. Angesichts der Marktverhältnisse im vergangenen Sommer waren die vorgenommenen Sperren mit großer Sicherheit berechtigt. Mit weiteren Fondssperren in Österreich rechnet die FMA übrigens nicht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.89.2007)


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Zur Person
Dr. Markus Heidinger ist Partner von Wolf Theiss Rechtsanwälte (markus.heidinger@wolftheiss.com).

http://derstandard.at/?url=/?id=3021933

  

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Geschädigte Anleger, adhoc, Schadenersatz, Pleite, Konk... [Alle anzeigen] , Rang: Ottakringer(38), 01.2.08 18:32
 
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
konservative Anlage ...
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29.4.06 14:16
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RE: Geldvermehrung mit Chemikalien
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      Immer mehr Anleger werden um ihr Geld gebracht
20.12.05 19:30
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20.12.05 23:39
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27.12.05 15:07
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RE: Schenken macht glücklich und reich
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Bordell zoggt Makler ab
20.1.06 12:43
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@Ottakringer
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RE: @Sgt. Serge - Wilhelminenberg ist leiwand!!!
19.2.06 15:19
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RE: @Sgt. Serge - Wilhelminenberg ist leiwand!!!
21.2.06 00:29
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RE: Bordell zoggt Makler ab
10.12.12 10:19
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12.11.07 23:29
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18.7.09 14:09
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Niederländische Banken + Supermärkte ohne Bargeldinteressant
19.7.09 22:57
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      RE: Niederländische Banken + Supermärkte ohne Bargeld
19.7.09 23:01
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      RE: Niederländische Banken + Supermärkte ohne Bargeld
19.7.09 23:12
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      RE: Niederländische Banken + Supermärkte ohne Bargeld
20.7.09 07:18
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Milliardenbetrüger will Zelle mit Klimaanlage
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Hapimag
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      Zertifikate: Wenn die Willkür regiertinteressant
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      RE: Zertifikate: Wenn die Willkür regiert
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      RE: Zertifikate: Wenn die Willkür regiert
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12.1.11 08:08
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      Markus Frick
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      RE: Markus Frick
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      RE: Markus Frick
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      RE: Markus Frick Bewährungsstrafe
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IFA: Pensionsvorsorge per Schweizerfranken-Kredit
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YLine, Scheck und Blubbul
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28.1.13 21:17
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28.1.13 21:23
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      RE: L, Hörhan, Blazicek, Auer
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      RE: L, Hörhan, Blazicek, Auer
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      RE: L, Hörhan, Blazicek, Auer
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      Auf ein Wort zu Gerald Hörhan und Christian Ortner
11.2.13 23:03
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      RE: Auf ein Wort zu Gerald Hörhan und Christian Ortner
12.2.13 10:19
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