Börsenmakler veruntreute drei Millionen Euro Ein Wiener Börsenmakler ist wegen schweren
gewerbsmäßigen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann verspekulierte Kundengelder in
der Höhe von drei Millionen Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
170
Kunden schauten durch die Finger Das Ganze sei explodiert, er habe die Kontrolle verloren, erklärte
der 37-jährige Börsenmakler vor Gericht. Der Mann veranlagte mit Hilfe eines Computerprogramms die
Ersparnisse von 170 Kunden. Diese stehen nun mit leeren Händen da. Die laut Gericht drei Millionen Euro
sind weg.
Geld für Schulden und Bordellbesuche Bis zum Jahr 2000 warfen die
Spekulationen noch Gewinne ab, dann gab es Verluste. Der Makler behielt die ihm anvertrauten Kundengelder
und beglich alte Schulden.
Über eine Million Euro soll er selbst verbraucht haben - wofür,
kann er heute nicht erklären. Er habe sich nur preiswerte Autos gekauft, meinte der Angeklagte. Immerhin
40.000 Euro sollen allerdings in einem Bordell verblieben sein.
Urteil ist
nicht rechtskräftig Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, keine einschlägige Ausbildung zu
besitzen. Der Makler verweist auf einen einjährigen Kurs an der Börse. Außerdem sei das Computerprogramm,
dessen er sich beim Spekulieren bediente, wunderbar gelaufen.
Der Mann wurde zu sechs Jahren
Haft wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aufmarsch der Querulanten Ein kleiner Kreis von " professionellen Aktionären" macht deutschen
Vorständen das Leben schwer. Ihr Ziel: Viel Geld verdienen von Ulrich Machold
Juristen
drücken sich im Allgemeinen eher kompliziert aus. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Düsseldorf, Rolf
Siepe, allerdings fand in seiner Urteilsbegründung am 28. Januar recht klare Worte für das, was er da vor
sich hatte: Die Anfechtungsklage von Peter Eck und einigen Mitstreitern gegen eine Frankfurter
Hauptversammlung sei in Teilen schon deshalb unbegründet, weil die beklagte Firma beweisen könne, dass
Eck von ihr im Vorfeld der Verhandlung zwei Millionen Euro verlangt habe. Um " seine Leute
zurückzuziehen" . Um " Ruhe zu geben" .
Kein Einzelfall. Jedes Jahr zanken sich vor
allem Kleinaktionäre in hunderten von Rechtsstreitigkeiten mit Deutschlands Aktiengesellschaften, fechten
Hauptversammlungen (HVs) an, provozieren Formfehler, blockieren Entscheidungen. Gegenüber dem Zeitraum
von 1980 bis 1984 hat sich die Zahl der Anfechtungsklagen von 1995 bis 1999 verzehnfacht. Tendenz weiter
steigend. Rund 50 Prozent davon stammen nach Universitätsstudien aus einem Kreis von nur wenigen
Personen, die teilweise in mehrere hundert Verfahren pro Jahr verwickelt sind.
Das
Ziel: viel Geld verdienen. " Vor allem der Neue Markt hat das sehr befördert, bei der alten "
Deutschland-AG" war es weniger ein Problem" , sagt der Aktienrechtsexperte Professor Theodor Baums von
der Universität Frankfurt. " Die Berufskläger konzentrieren sich aber mittlerweile eher auf kleinere
Gesellschaften, wo sie mehr Schaden anrichten können."
Und die Masche ist simpel: Die
gefährlichsten der streitlustigen Anteilseigner, die so genannten " räuberischen Aktionäre" , drohen mit
Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlung, die die betroffenen Firmen teilweise handlungsunfähig
machen würden. Den Verzicht darauf lassen sie sich teuer abkaufen. " Lästigkeitswert" nennt das der
Jurist. Besonders beliebt sind Klagen, die eine Eintragung ins Handelsregister aufschieben können:
Kapitalerhöhungen, Fusionen oder so genannte " Squeeze-Outs" , bei denen ein Mehrheitseigentümer die
verbliebenen Kleinaktionäre zwangsweise auszahlt. Da der Gang durch die Gerichte dauert, und die Folgen
für die blockierten Unternehmen extrem teuer werden können, geben viele Firmen nach - und bezahlen.
Treffen kann es jeden. Schätzungen zufolge hat jede dritte deutsche Aktiengesellschaft schon einmal
Bekanntschaft mit " räuberischen Aktionären" gemacht. Da aber meist schweigt, wer zahlt, dürfte die
Dunkelziffer enorm hoch sein. " Das Phänomen tritt so häufig auf, dass sich sogar der Gesetzgeber
Gedanken macht, wie man es in den Griff bekommt" , sagt Wolfgang Richter von der internationalen
Anwaltskanzlei Clifford Chance. " Aktienrechtlich darf keine AG einem ihrer Aktionäre seinen
,Lästigkeitswert" abkaufen. Deswegen handelt meistens ein Großaktionär oder jemand anderes von außen.
Aber da herrscht ziemlich viel Diskretion. Kein Unternehmen würde bekannt geben, dass es gezahlt hat."
Weil das so ist, lassen sich die Profi-Aktionäre allerlei Umwege einfallen, um an ihr
Geld zu kommen: Sie verlangen Aufsichtsratsmandate mit entsprechender Vergütung. Sie lassen sich für
Unsummen als Berater anstellen. Sie ziehen die Klage im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs
zurück, bei dem die Gegenseite die Anwaltskosten übernimmt - die für einen so genannten "
Korrespondenzanwalt" astronomische Höhen erreichen können und dann an den Kläger weitergereicht werden.
Sie erstellen teure Gutachten - oder sie erpressen ganz direkt, per Telefon: Ein paar Tausend Euro, dann
stelle ich auf der HV diese und jene unbequeme Frage nicht. Ein paar Tausend mehr, dann bleibe ich ganz
zu Haus. Angeblich hat die Beendigung einer Anfechtungsklage die betroffene Firma schon einmal fast neun
Millionen Euro gekostet. " Wenn Sie so eine kritische Kapitalmaßnahme planen" , sagt der Münchener
Top-Anwalt Franz Enderle , " dann kommen die über Sie. Wie ein Heuschreckenschwarm."
Um
so weit zu kommen, müssen aber erst einmal Gründe für eine Klage her. Sind ein paar Aktien für die
Teilnahme an der Hauptversammlung erworben, beginnt deshalb akribisch die Suche nach Haaren in der Suppe.
Schon die Einladungen werden auf Formfehler durchkämmt. Bringt das nichts, werden auf der HV selbst
welche provoziert. Dabei kann schon eine einzige unbeantwortete Frage an den Vorstand reichen, um die
Versammlung anschließend gerichtlich anzufechten. " Die Hauptversammlung hat damals zwei Tage gedauert" ,
sagt Manfred Rube von der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank), " am ersten Tag von zehn bis 23 Uhr, am
zweiten von zehn bis Viertel vor acht. 450 Fragen wurden gestellt, davon bestimmt 400 von drei, vier
Personen." Resultat: Seit mehreren Monaten ergeht man sich vor Gericht in einem munteren Antragstellen.
Denn auf der HV im vergangenen Sommer sollte der Zwangsausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre
beschlossen werden, nachdem die BW-Bank von der Landesbank Baden-Württemberg übernommen worden war. Eine
Reihe von Kleinaktionären, darunter wieder Peter Eck und der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard
Wenger, focht die Hauptversammlung an. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es immer noch
nicht. Bis dahin läuft die Integration der neuen Tochter auf Sparflamme.
Allerdings ist
der Frontverlauf oft unklar. Denn längst nicht alle streit- und klagelustigen Querulanten sind Räuber.
Ekkehard Wenger beispielsweise legte bei der letzten Wella-HV den Finger in die Wunde und kitzelte aus
dem Vorstand die klare Benachteiligung der Kleinaktionäre durch den neuen Wella-Eigentümer Procter &
Gamble heraus. Ebenso brachte er ein - gelinde gesagt - umstrittenes Optionsprogramm ans Licht. Dabei
beschimpfte der Herr Professor zwar lautstark die anwesenden Vorstandsmitglieder und ließ sich auch durch
nette Protokolldamen nicht aus dem Saal entfernen. Aber dass er nicht im Sinne der Kleinaktionäre
gehandelt hätte, ist ihm nur schwer vorzuhalten.
" Der Vorwurf des räuberischen
Aktionärs ist ein üblicher Punkt, mit dem man versucht, die Kleinaktionäre anzugreifen und ihnen
Bereicherungsinteressen unterzuschieben" , sagt Anwalt Olaf Hasselbruch, der gerade eine Anfechtungsklage
gegen ein Hamburger Unternehmen führt. " Man darf nicht vergessen, dass die meisten Anfechtungsklagen zu
Gunsten der Kleinanleger entschieden werden. Wenn es überhaupt so etwas wie " räuberische Aktionäre"
gibt, dann sind das die Großaktionäre."
Dass Kleinaktionäre von den großen
Aktiengesellschaften besonders zuvorkommend behandelt werden, kann man tatsächlich nicht gerade sagen.
Und so sind viele renitente Aktionäre - oft zu Recht - höchstens lästig für die Firmen. Dabei haben sie
allerdings hohen Unterhaltungswert. Legendär ist die Hauptversammlung von Daimler-Benz, von der
Aufsichtsratschef Hilmar Kopper Professor Wenger schließlich mit Gewalt entfernen ließ. Zu seinem
Leidwesen meldete der sich allerdings umgehend erneut an und begann seine Rede mit den Worten: " Stehen
Ihre Gorillas schon wieder bereit?" Nach der Daimler-HV im Herbst 1998, auf der die Fusion mit Chrysler
beschlossen werden sollte, erwirkte der streitbare Aktionär Karsten Trippel einen Durchsuchungsbeschluss
der Daimler-Zentrale. Zur Vorbereitung seiner Anfechtungsklage wollte er eine komplette Abschrift des
Protokolls der HV, die die Firma ihm verweigerte. Gegenüber der leibhaftig erschienenen
Gerichtsvollzieherin rückten die Daimlers die Niederschrift aber auch nicht heraus.
Die
meisten Querulanten sehen sich daher auch nicht als Störenfriede - sondern eher als Robin Hoods. Als
Kämpfer für die Rechte des kleinen Mannes gegen die Übermacht von Konzernlenkern und Selbstbedienern. Sie
sonnen sich in der Aufmerksamkeit am Rednerpult, der Bewunderung der Kleinaktionäre. Für viele Vorstände,
Aufsichtsräte und Rechtsanwälte dagegen sind sie Piraten. Mit Schlachtplänen und Netzwerken nur auf
persönliche Bereicherung aus. Vor allem sind es immer dieselben Kandidaten, die ihnen das Leben schwer
machen.
Ganz oben auf der Rangliste steht Karl-Walter Freitag - und bei ihm ist der
Vorwurf sogar " amtlich" : Die " Frankfurter Allgemeine" erstritt sich gerichtlich das Recht, ihn "
räuberischer Aktionär" nennen zu dürfen. Vorher lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf laut
Presseberichten eine Anfechtungsklage von Freitag mit der Begründung ab, er habe in der "
Erwartungshaltung" geklagt, die Firma werde ihn ausbezahlen. Und noch früher hatte er zusammen mit einer
Bekannten - angeblich auch im Namen weiterer Anleger - von der Aachener und Münchener Beteiligungs-AG 1,5
Millionen Mark erhalten: Freitag hatte damit gedroht, andernfalls ihre Übernahme der BfG-Bank zu
durchkreuzen. Das Landgericht Köln stellte ein Strafverfahren gegen ihn wegen Erpressung nur gegen
Zahlung einer Geldbuße ein.
Peter Eck, dem der Richter in Düsseldorf die
Zwei-Millionen-Forderung unterstellte, klagt dort unter anderem zusammen mit Frank Scheunert und dem
Heidelberger Rechtsanwalt Professor Klaus Steiner - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung
eingelegt wurde. Bei einer anderen Klage, die momentan in Hamburg vorliegt, klagt Scheunert, bis vor
kurzem vertreten durch Anwalt Steiner, der allerdings wenige Tage vor der ersten Verhandlung sein Mandat
niederlegte. Auf der entsprechenden Hauptversammlung ließ Scheunert sich offenbar von Eck vertreten. Auch
bei LBBW war Eck mit von der Partie, zusammen mit Wenger und Karl Trippel. Bei mindestens zweien der drei
Termine dabei: Karl-Walter Freitag über die Firma Metropol, deren alleiniger Geschäftsführer er ist.
Das kann natürlich Zufall sein.
Ebenfalls in mancher Augen ein dubioser
Kandidat - wenn auch aus der " zweiten Liga" - ist Matthias Gäbler aus Stuttgart, der bei seinen
Gegenanträgen auf Hauptversammlungen gern verlangt, sich selbst anstelle der vom Vorstand Vorgeschlagenen
in den Aufsichtsrat wählen zu lassen.
Illegal ist das natürlich nicht.
Bis zur Sommerpause möchte Justizministerin Brigitte Zypries nun ein Gesetz zur "
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" (Umag) durch den Bundestag bringen, mit
dem die Politik dem Problem der " professionellen Aktionäre" Herr werden will. Bis dahin werden die
meisten Hauptversammlungen weiter vorbereitet wie mittlere Kriegszüge. " Wir haben ein Meldesystem für "
kritische Leute" , deren Namen sind ja allgemein bekannt" , sagt Hans Schirdewahn von der Firma SLS
HV-Management. " Da schult man das Personal, damit die keine Verfahrensfehler provozieren können. Und
alle Fragen sollten aufgeschrieben werden, von einem Anwalt beantwortet und die Antworten dann nur
vorgelesen. Auf keinen Fall darf man sich in ein direktes Gespräch verwickeln lassen." Im gewissen Rahmen
könne man die " Profis" in Schach halten, sagt Schirdewahn - obwohl die sich bei nicht-kritischen HVs
kaum noch blicken ließen. Nur wenn es für Unternehmen um viel Geld ginge. " Ich persönlich kenne einen
Kandidaten, der im letzten Jahr Beraterverträge angeboten hat, damit er keine Fragen stellt." In diesem
Jahr schickt er die Fragen vorher und lässt sie sich dann einzeln abkaufen.
>Servus geschätzter Bezirkskollege, > >sag gibts zu dem Artikel eine >Quelle? > >Gruß vom Wilhelminenberg > >Serge
@Stg.
Serge:
Leider finde ich keine Quelle zum Artikel. Ich glaube ich habe ihn von WOanders her. Aber mit Google findest du diesen Artikel sicher ganz einfach!
Freut mich dass ein
Bezirkskollege hier im Forum ist. Ich wohne übrigends am Fusse des Wilhelminenberges
(Wilhelminenstrasse/Sandleitengasse) und bin dort am Berg sicherlich schon tausende male oben
gewesen...
>Na da bist ja schon mitten >am Wilhelminenberg - der beginnt >nämlich (theoretisch)
bei der Rosensteingasse/Güpferlingstraße. > > >Und selbstverständlich habe ich
ein Grab >am Ottakringer Friedhof! Zwei um >genau zu sein, hab aber >nicht vor
es in der >nächsten Zeit zu beziehen. > >Jetzt sag bloß noch Du bist >der Ottakringer, der auf das >hier bei ebay das erste >Gebot gelegt hat: >ebay
Nein, ich habe noch nie was bei Ebay gehandelt. Ich kaufe meine Sachen beim Hofer...
Ehrlich gesagt kommt mir die Überschrift etwas unpassend vor, der Makler ist ja schließlich nicht
gezwungen worden ins Bordell zu gehen bzw. wurde ja nicht erpresst oder ähnliches. Als Anleger wäre
ich längst auf ein Inkasso Portal oder
hätte ich andere rechtliche Schritte eingeleitet aber bei denjenigen war es ja anscheinend schon zu
spät.