>>>Lobbyarbeit ist dort lukrativ, wo am großen Rad >gedreht >wird... >> >>Ah Ok >>Ich dachte an legale Spielräume. > > >Lobbyarbeit ist doch legal. Und jemanden zu kennen kann einem >niemand vorwerfen...
Wien (ots) - Aus Anlass der aktuellen Medienberichterstattung
sowie der darin teilweise enthaltenen falschen Spekulationen und Verdächtigungen geben wir als
bevollmächtigte medienrechtliche anwaltliche Vertreter der Frau Philippa Strache die nachfolgende
Erklärung ab:
Nach der am gestrigen 09.10.2019 verkündeten Entscheidung der Landeswahlbehörde
ist bestätigt, dass Frau Philippa Strache in Folge der Nationalratswahl am 29.09.2019 einen Sitz im
österreichischen Parlament erlangt hat. Unsere Mandantin bedingt sich nun aus, im Lichte des ihr in den
vergangenen Tagen gegenüber zum Ausdruck gebrachten diffamierenden Verhaltens, unbeeinflusst, sachlich
und in Ruhe innerhalb der zu beachtenden Frist bis zum 16.10.2019 zu entscheiden, ob unter den gegebenen
Umständen eine ihren Wählern geschuldete konstruktive Arbeit im Parlament sowie ein politisches Wirken im
Sinne des Wohles der Bürger und Wähler mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein wird. Sobald unsere
Mandantin diese Entscheidung getroffen hat, wird sie diese mitteilen.
Wie bereits durch den
Freiheitlichen Parlamentsklub der FPÖ durch Presseaussendung vom gestrigen 09.10.2019 richtiggestellt,
hat unsere Mandantin Frau Philippa Strache während ihres Arbeitsverhältnisses mit der FPÖ keine
Karenzzeit in Anspruch genommen und auch während der Zeit ihres Mutterschutzes kein Gehalt bezogen.
Unsere Mandantin Frau Philippa Strache hat zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ
abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert. Insbesondere hat sie weder die Anschaffung
von Kleidungsstücken, noch von Mode-Accessoires, wie etwa Handtaschen, aus Geldmitteln der FPÖ
finanzieren lassen. Diese Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage und dienen erkennbar allein dem
Zweck, unsere Mandantin gezielt zu diffamieren.
Wir bitten im Namen unserer Mandantin um
Beachtung dieser Stellungnahme sowie deren Berücksichtigung in Ihrer weiteren Berichterstattung.
Weiterhin bitten wir zur Vermeidung einer presserechtlichen Inanspruchnahme um die Beachtung der
Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin.