Hat zwar weniger mit Bausparen, dafür aber wohl mit Schildbürgereien zu tun:
Meine
Autoversicherung will, dass ich sie prämiere, die alljährliche Vorschreibung ist mir gerade ins Haus
geflattert. Da steht zusätzlich zu allem dabei: inkl. 1€ Erlagscheingebühr.
Das ist doch
frech! Ich habe dort angerufen und gefragt, ob ich mir die sparen könnte, wenn ich das Geld direkt
überweise, aber nein, das werde auf jeden Fall verrechnet. Jetzt war natürlich meine Frage, ob diese
Grundfunktion unseres Vertragsverhältnisses, nämlich gegenseitiger Austausch von Finanzleistungen, nicht
bereits durch die Prämie beglichen würde, die ja wohl auch Verwaltungsaufwände beinhalte. Mein
plakatives Beispiel lief darauf hinaus, was sie sagen würden, wenn man beim Greißler einkaufe und für das
Privileg, den Einkauf zu bezahlen, eine Extragebühr fällig wäre. Immerhin sei in unserem Falle eine
Überweisung die unaufwändigste Methode schlechthin.
Ich kann gar nicht beschreiben, welch
tiefe Verachtung für mein querulatives Beharren auf einer Frage, deren Stellung sich ja eigentlich
erübrige durch die Tatsache, dass sie eine schriftliche Vorschreibung mit Absolutheitsanspruch betreffe,
durchs Telefon geschwiegen wurde. Das wisse man nicht, ich solle es bezahlen.
Ich habe
daraufhin mitgeteilt, dass ich meine Prämienzahlung, mit schriftlichen Verweis auf den Grund, um 1€
verkürzen werde. Mal sehen, was passiert. Bis zum obersten Gerichtshof wird's wohl nicht laufen, ich bin
ja kein Kohlhaas. Aber vielleicht erreiche ich, dass sie sich wenigsten meinen Euro sauer verdienen
werden müssen. Mein Hotlineanruf war der erste Vorgeschmack.
Bei meiner Haushaltsversicherung hams auch die 1 Euro Gebühr eingeführt. Angefangen hat´s glaub ich ganz
unauffällig mit 5 Schilling, dann warens 50 Cent, und jetzt 1 Euro.
Hab mir bis jetzt immer
genau den Betrag abgezogen.
Die Versicherungssteuererhöhung hab ich schlucken müssen (bei der
Lebensversicherung vor einigen Jahren), das ist ja höhere Gewalt.
Ich glaub, die TKA (oder
Mobilkom) hat mal geklagt, und ich glaub, der VKI hat den Beklagten unterstützt, wegen einer
Erlagscheingebühr. Da hat der Beklagte verloren.
Ich glaub, in Deutschland sind die Gerichte
momentan konsumentenfreundlicher als bei uns.
Da trauen sich die Konsumenten daher auch mehr.
Bei uns hat man als Kleiner meist von vornherein den Scherm auf, drum tut sich kaum einer den Kampf gegen
die Vereinigten Bösen Mächte an, weil es ziemlich klar ist, daß er verliert. Viel Geld, viel Zeit, viel
Energie.
Und Konsumentenboykott und sowas gibt´s glaub ich in Österreich nicht in solchen
Fällen.
"Das geknechtete Volk schlägt zurück, die Versicherung geht pleite!"
Wahrscheinlich werden sie dir als spesensparende Variante demnächst einen Einziehungsauftrag vorschlagen.
Mich habe sie damit solange genervt, bis ich schließlich unterschrieben habe.