Meine Befürchtung ist aber daß die
einzelnen Länder gar kein Interesse an einer Lösung haben. Es ist schon bezeichnend daß man für die USA
nur ein Formular (im Vorhinein) ausfüllen muß (teilweise macht das die Depotbank) und dann nur die 15%
Quellensteuer abgezogen werden.
Habe vor ein paar Tagen Post aus Deutschland erhalten. Leider wurde mir keine Steuer rückerstattet.
Grund: "Die Angaben wurden nicht durch eine Originalbescheinigung der Stelle, die die Kapitalerträge
ausbezahlt, nachgewiesen."
Danke für deine Mitteilung. So weiß ich nun sicher, dass ich mir die "einfache" (ohne
Steuerbescheinigung/Voucher) Einreichung bei den Deutschen nun sparen kann. Zum Kotzen, aber was soll man
machen ...
In Dänemark ist es auch elektronisch. Habe aber drei (oder
vielleicht sogar vier) Jahre auf die Erstattung gewartet. Da brauchte man übrigens keinen Tax Voucher .