Hallo!
Hast du schon Näheres rausgefunden? Ich habe Realty Income auch seit November im Depot und leider erst jetzt zufällig entdeckt, dass die möglicherweise nicht als Aktie, sondern als Fonds besteuert wird...

Also ich würde für meine Steuererklärung jetzt auch 10% des Kurses vom 31.12. nehmen und mit 27,5% KESt aufnehmen. Gleichzeitig würde ich jedoch meinen Einstandskurs um diese 10% des Kurses erhöhen. Das wird dann entsprechend beim Verkauf wieder gewinnminimierend berücksichtigt.

So weit, so gut. Wenn man das ein paar Jahre lang macht, dann steigt der Kaufkurs in astronomische Höhen...

LG

  

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Hallo!

Kurz:
Ja, ein US REIT dürfte aus steuerlicher Sicht in Österreich als Fonds zu behandeln sein.
Ja, der Steuersatz dürfte auch bei 27,5% liegen und nicht - wie bei Immobilien-Fonds auch speziell vorgesehen - zum persönlichen Steuersatz in der Regelbesteuerung.


Langfassung:
Ich hatte im Laufe von 2017 OHI im Depot (ebenso US REIT) und bin mit der Recherche und Gesprächen mit Leuten aus dem Steuerberater-Umkreis immer mehr zu den Punkten oben gekommen (Fonds + evtl. sogar zum persönlichen Steuersatz zu versteuern anstelle von Wertpapier-KESt).

Auf meinen OHI-Anteil im letzten Jahr hatte ich eine Call-Position geschrieben. Diese lief ins Geld, es kam für mich zu einer Lieferverpflichtung. Da sich damals die Komplexität der ganzen Sache abzeichnete, habe ich nichts unternommen, OHI wurde ausgebucht und hatte sie zum Jahresende nicht mehr im Depot.

Glück gehabt Ein Verkauf vor dem Jahreswechsel erspart die fondsmäßige Ermittlung der ausschüttungsgleichen Gewinne.

Vielleicht ist das ja ein guter Tipp um die Steuer einfach zu halten:
Ausländische Fonds vor dem Jahreswechsel verkaufen und zu Beginn des neuen Jahres wieder ins Depot legen. Gewinn und Verlust würden dann wie bei Aktien berechnet werden (Differenz Einstand und Verkauf).


Was mir mehr Sorgen bereitet, das ist die Regelung, dass für Immobilienfonds nicht die KESt von 27,5% zur Anwendung kommt, sondern der persönliche Steuersatz.

Quellen:

§ 27a Abs 2 EStG 1988
http://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Fa ssungVom=9000-01-01&Artikel=&Paragraf=27a&Anlage=&Uebergangsrecht=

ESTR 2000, Rz 6225a
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=b6ff48a4-d655-4978-891c-a7a 2417fdce3

Darin heißt es, dass die Erträge nur dann mit der KESt zu versteuern sind, wenn so ein Immobilienfonds einem öffentlichen Publikum zur Anlage angeboten wird. Andernfalls ist zum persönlichen Tarifsteuersatz zu versteuern.

Ich nehme ja an, dass man bei einem US REIT wie OHI schon von einem öffentlichen Angebot ausgehen kann (über diverse Börsen in den USA und der EU handelbar, die Gesellschaft hat eine öffentlich zugängliche Webseite mit eigenem "Investor relations" Bereich, worin diverse Informationen für potentielle auch private Investoren bereitgestellt werden)

Weiß hier jemand Näheres dazu?

  

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Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) teilt das österreichische Finanzministerium laufend seine Rechtsansichten zu Fragen des internationalen Steuerrechts mit.

Zur Gewinnausschüttung gibt es eine EAS-Auskunft des BMF vom 19.12.1994, H 3348/1/1-IV/4/94

Gewinnausschüttungen von US-REITs
EAS 549; USA Vereinigte Staaten von Amerika; AE Außensteuerrecht Einkommensteuer


Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten Dividende nach österreichischem Recht. Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung entfalten.

19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

  

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Steuer US REITs in Österreich? [Alle anzeigen] , ben127(0), 02.4.24 13:28
 
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Steuer US REITs in Österreich?
20.11.17 11:20
1
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessant
20.11.17 21:34
2
     RE: Steuer US REITs in Österreich?
16.1.18 10:31
3
      RE: Steuer US REITs in Österreich?interessantinteressant
16.1.18 15:20
4
      RE: Steuer US REITs in Österreich?
16.1.18 16:44
5
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessant
30.7.19 18:19
6
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessantinteressant
10.8.19 12:35
7

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