Wenn Du am Ex-Tag die Aktie verkaufst, bist Du aufgrund der T+2 Lieferung der Aktie am Nachweisstichtag
noch immer aus buchhalterisch-rechtlicher Sicht Aktionär. Wirtschaftlich bist Du es am Stichtag nicht
mehr, aber das zählt hier nicht. Die Stelle, die die Dividenden auszahlt, muss ja exakt wissen, an
wen ausgezahlt werden soll - genau dafür gibt es den Nachweisstichtag.
Ausarbitrieren ist
meiner Ansicht nach nicht möglich.
So wie es auch bei der Teilnahmeberechtigung zur Hauptversammlung in Österreich 2 Rechtsmeinungen gibt:
Für die einen zählt der Nachweisstichtag, für die
anderen der Valutastichtag. Weil sie meinen, der Eigentumsübergang finde erst am
Valutastichtag statt.
Den Nachweisstichtag gibt es seit dem 15.11.2015.
Eine Maßnahme zur Vereinfachung und Standardisierung der Abläufe in der EU.
Er ist immer einen
Bankarbeitstag nach dem Ex-Tag und repräsentiert damit (aufgrund des Abrechnungsmodus T+2) den Stand des
Tages vor dem Ex-Tag. Früher mußten Dividendengutschriften zwischen last-minute-Käufern und
Verkäufern mühsam durch die Broker umverteilt werden. Mit der neuen Methode bekommen automatisch die
richtigen Aktionäre die Dividende, dafür in der Regel zwei Tage später.
Dasselbe gilt übrigens
auch für Bezugsrechte und Aktiensplits.
Im heutigen Börse-Social-Brief steht, dass sich die Hellobank beraten hat: einzig richtig ist es, die
Berechtigung auf den Valutatag abzustellen, denn vorher ist der Aktionär noch gar nicht Eigentümer der
Aktie. Das ist im unfälschbaren System so eingegeben und läßt sich auch nicht ändern.
Andere
haben andere Systeme, die ändern auch nix Und jeder hat recht