>Hallo, > >weiß jemand wie lange man als Privatperson Zeit hat um seine >etwaigen Kryptogewinne zu versteuern? (Steuererklärung) > >Ich habe mal irgendwas
gelesen, dass man 4 Jahre zeit hat... > >Bitte korigiert mich falls ich falsch liege. > >LG Melanie
Das fällt zusammen mit der Frist zur Einreichung einer
ESt/LSt-Erklärung.
Je nachdem was für dich gilt ist auch die entsprechende Befristung
schlagend. Wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Erklärung abzugeben, kannst Du 2021 noch für 2017
erklären, das wären wohl die 4 Jahre (eigentlich 5) von denen du gehört hast.
Gewinne aus
Spekulationsgeschäften in das Ausmaß der Zuverdienstfreigrenze (€ 730/Jahr) übersteigendem Wert ziehen
aber die Verpflichtung zur Steuererklärung nach sich - und da ist dann ohne Steuerberater das auf das
Anfallsjahr folgende Kalenderjahr, konkret bis zum 30.04 bzw über Finanzonline bis zum 30.06., die
vorgeschriebene Frist.
Gewine fallen natürlich nur an, wenn man sie realisiert hat, also von
Krypto- in Realwerte überführt und unter dem Strich ein entsprechender Wertzuwachs generiert wurde.
Danke...aber das klingt alles ein wenig kompliziert *lach*
Zusammengefasst: Als
Privatperson die nicht selbständig ist muss im darauffolgenden Jahr bei einem Gewinn von über 730 Euro
eine LST Meldung machen (also eine Frist von einem Jahr)
BSP: Ich mache ab heute (1. März)
immer wieder Gewinne im laufenden Jahr und komme über 730 Euro bis zum nächsten 1.März 2022
Dann muss ich nächstes bis zum 30.Juni 2022 meine Stuererklärung abgeben. - Richtig? -------------
"Wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Erklärung abzugeben, kannst Du 2021
noch für 2017 erklären, das wären wohl die 4 Jahre (eigentlich 5) von denen du gehört hast."
Wie sollte ich nicht verpflichtend sein eine Erklärung abzugeben? Gewinne über 730/JAhr dachte ich,
muss ich sowieso melden...*grübel,grübel*
Aber was ist dann wieder mit der 4 bzw 5
Jahresfrist. Ich bin verwirrt...
>BSP: Ich mache ab heute (1. März) immer wieder Gewinne im >laufenden Jahr und komme über 730
Euro bis zum nächsten 1.März >2022 > >Dann muss ich nächstes bis zum 30.Juni 2022
meine >Stuererklärung abgeben. - Richtig?
Nein, es zählt das Kalenderjahr. Nur was bis
31.12. abgeschlossen wird, ist bis 30.6. des Folgejahres zu melden.
>Ahh ok. jetzt verstehe ich. - Danke > >Aber was ist dann mit den 4-5 Jahren
Zeitfenster? >Wann, bzw bei wem trifft dies zu?
Jo, wie Hagen sagte.
Ds
5-Jahresfenster trifft dann, wenn Du keine Pflicht zur Steuererklärung hast (zB. Du hast ausschließlich
Lohneinkommen von einem Arbeitgeber und keine € 730 übersteigenden Zusatzeinkünfte die NICHT bereits
endbesteuert sind).