* Der Silberne Philharmoniker hat einen Nennwert von 1,50€ (siehe Prägung), d.h. wenn ich ihn als
Zahlungsmittel verwenden würden. Gehandelt wird er aber zwischen zwischen 15,5 und 19,5 Euro ?
der ag phil entspricht exakt einer unze feinsilber und kostet heute basis silber €15,75/oz ca
€22. der aufpreis zum silberpreis beinhaltet prägekosten, händlergebühr und 20% mwst. bullionmünzen
werden von einer staatlich berechtigten Stelle mit einer währungsangabe geprägt, auch "nennwert" oder
"nominalwert" genannt. dadurch erhalten sie "geldfunktion", werden also zu einem gesetzlichen
zahlungsmittel. diese geldfunktion ist allerdings eher gedachter natur, denn der nennwert liegt deutlich
unter dem wert des verwendeten edelmetalls. niemand auf die idee kommen, seine münzen zum nominalwert zu
verkaufen. der "silber philharmoniker", hat laut prägung einen wert von 1,50 euro. da die münze aus
einer unze 999er feinsilber besteht, liegt ihr wirklicher wert, je nach silberpreis, dementsprechend
erheblich höher.
>der "silber philharmoniker", hat laut prägung einen wert von 1,50 euro. da die münze aus einer unze
999er >feinsilber besteht, liegt ihr wirklicher wert, je nach silberpreis, dementsprechend
erheblich höher. >
... und ist dieser speziellen Natur wegen auch nicht steuerfrei
erwerbbar in Österreich. Der "Trick" funktioniert nur mit den 5ern und 10ern die so aufgelegt werden, da
muss man aber wirklich ein genaues Auge auf den Silbergehalt haben.
"Estland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union; von daher kommt der
Käufer aus Deutschland und Österreich in den Genuss der EU Regelungen zum innergemeinschaftlichen
Warenverkehr."
IG-Warenverkehr-Regelung für Konsumenten? Das kann doch nie im Leben legal
sein?
>"Estland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union; von >daher kommt der Käufer aus
Deutschland und Österreich in den >Genuss der EU Regelungen zum innergemeinschaftlichen >Warenverkehr." > >IG-Warenverkehr-Regelung für Konsumenten? Das kann doch nie im >Leben legal sein?
Von der Idee her ist es mE legal. Soll heißen: Kauft ein
EU-Bürger zu estnischen Steuersätzen in Estland und transportiert die Waren bzw. läßt sich die Waren
nachhause transportieren, ist das zulässig.
Nicht ganz sauber scheint mir der Versuch, die
Regelungen für Versandgeschäfte zu umgehen, indem Versand und Verkauf gesondert beauftragt werden. Diese
Umgehung ist mE offensichtlich und entsprechend nichtig, soll heißen: es sind dennoch die Regelungen für
Versandgeschäfte anzuwenden und damit auch der Mehrwertssteuersatz des Ziellandes.