FMA prüft grüne Wertpapiere - aber nur auf Einhaltung der Form
Vergleichbar mit Wertpapierprospekt -
Stark boomender Sektor
Nachhaltige, "grüne" Veranlagungen boomen auch in Österreich. Die
Einschätzung, wo Österreich bei dieser Entwicklung steht, "hängt davon ab, mit welcher Brille wir auf die
Nachhaltigkeit schauen", sagt FMA-Vorstand Eduard Müller. Von 230 Mrd. Euro an Fondsvolumen fielen Ende
2021 nur 12 Prozent unter das österreichische "Umweltzeichen 49", aber 30 Prozent unter die
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Die FMA prüft auch grüne Wertpapiere.
Die
Zahlen zeigen ein exponentielles Wachstum solcher Veranlagungen, während die Regulierung noch "etwas
nachhinkt", so Müller. Das bringe ein Risiko für Missbrauch mit sich. Dieses Risiko des "Greenwashing
wird uns heuer und wohl auch in den nächsten Jahren sehr, sehr stark beschäftigen", so der FMA-Vorstand.
Die Aufgabe der FMA werde es sein, unter den Anbietern gleiche Bedingungen zu schaffen, aber auch das
Vertrauen der Anleger zu schützen, auch wenn es viele der nötigen Instrumente noch nicht gibt.
Allerdings kann die FMA nur die Einhaltung formeller Kriterien prüfen, etwa ob Informations- und
Transparenzpflichten eingehalten werden. Eine inhaltliche Prüfung, wie grün die Investments sind, ist
nicht Aufgabe der FMA. Für Müller ist ein Vergleich mit einem Zöllner, der zwar die Frachtpapiere prüfen
darf, aber nicht in den Lkw hineinschauen, treffend.
Ob ein Produkt "grün" ist, wird von der
FMA nicht im Vorhinein geprüft, vergleicht FMA-Vorstand Helmut Ettl die Lage mit der Prüfung der
Prospektpflicht. Die Selbsteinstufung durch die Emittenten führt dann zu gewissen Offenlegungspflichten,
die FMA achtet auf die Einhaltung formeller Voraussetzungen. Es ist die Pflicht vollständig und richtig
zu informieren. "Wenn hier falsche Informationen verbreitet werden, das ist dann der Moment, wo wir
einschreiten", so Ettl.
Die FMA weist auch darauf hin, dass von den 70 Mrd. an
Fondsvermögen, die nach EU-Bestimmungen als grün gelten, nur 5,1 Mrd. "Dunkelgrün", der überwältigende
Rest "hellgrün" sei. Bei den "dunkelgrünen" Fonds (Artikel 9 SFDR) wird eine nachhaltige Investition
aktiv angestrebt, bei den "hellgrünen" (Artikel 8 SFDR) werden nur Nachhaltigkeitskriterien
berücksichtigt.
Die vom Klimaministerium aus der Taufe gehobene "Green Finance Alliance", in
der sich Finanzinstitute zu einer nachhaltigen Politik selbstverpflichten, wird von der FMA begrüßt. Die
FMA sei auch eingeladen gewesen, könne aber als Aufsichtsbehörde nicht Teil einer Wirtschaftsinitiative
sein, so Ettl. Man stehe aber gerne beratend zur Verfügung.