PartyGaming Plc, der Betreiber der Poker-Webseite PartyPoker.com, hat in den USA einen Vergleich zu
seinen Glücksspiel-Aktivitäten geschlossen. Das teilte Jim Ryan, der Vorstandschef des Unternehmens, am
Dienstag anlässlich des Berichts für das erste Quartal mit.
Das in Gibraltar ansässige
Unternehmen erklärte, es werde den USA 105 Mill. Dollar (79,2 Mill. Euro) zahlen. Im Gegenzug wird eine
Klage fallengelassen, nach der PartyGaming vor dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act im Oktober
2006 über das Internet in den USA Glücksspiel anbot. Der Aktienkurs des Unternehmens kletterte auf die
Nachricht hin an der Börse London in der Spitze knapp zwanzig Prozent.
Für das Unternehmen
bedeutet die Vereinbarung Gewissheit und damit wieder mehr Handlungsspielraum. "Wir sind ziemlich
zuversichtlich, dass wir nun Zugang zu den Kapitalmärkten haben werden, um unsere Wünsche hinsichtlich
von Fusionen und Übernahmen zu erfüllen", sagte Ryan in einer Telefonkonferenz. Dabei stehe PartyGaming
aktuell in keinen Verhandlungen.
Der Vereinbarung mit der US-Staatsanwaltschaft zufolge wird
PartyGaming die Vergleichssumme bis Ende September 2012 in halbjährlichen Raten bezahlen. Ryan sagte, auf
diese Weise könne das Unternehmen auch neu über seine Dividendenpolitik nachdenken, nachdem die Aktionäre
seit drei Jahren keine Ausschüttung mehr erhielten. Ende des ersten Quartals belief sich das Barvermögen
von PartyGaming auf 90 Mill. Dollar.
Der Unlawful Internet Gambling Enforcement Act war
seinerzeit erlassen worden, um Internet-Glücksspiel-Anbietern in den USA einen Riegel vorzuschieben. Er
verbietet Kreditkartenunternehmen, Zahlungen zwischen Kunden und Glücksspiel-Gesellschaften abzuwickeln.
Der Gewinn von PartyGaming war 2007 infolge der Maßnahmen der USA gegen Offshore-Webseiten für
Glücksspiel um 68 Prozent eingebrochen, und im Dezember hatte sich der Gründer und frühere Direktor von
PartyGaming, Anurag Dikshit, schuldig erklärt, illegales Internet-Glücksspiel betrieben zu haben.
Nick Bartram, Analyst bei KBC Peel Hunt bewertet die Aktie des Glücksspiel-Unternehmens mit
"Halten". Nach seinen Worten sind die Bedingungen des Vergleichs günstiger als erwartet, aber er plant
dennoch nicht, sein Anlageurteil zu verändern. Das Unternehmen sei nach wie vor "herausfordernden
Marktbedingungen" ausgesetzt.
Der Umsatz des Unternehmens fiel im ersten Quartal 22 Prozent
auf 100,1 Mill. Dollar. Grund sei vor allem die Schwäche von Pfund und Euro gegen den Dollar, heißt es im
jüngsten Bericht. So ist der Euro in den vergangenen zwölf Monaten zum Dollar 17 Prozent gefallen.
Am Dienstagnachmittag notierte die PartyGaming-Aktie bei 255,5 britischen Pence, ein Plus von 32
Prozent seit Jahresbeginn. Der Marktwert bewegt sich damit bei etwas über einer Milliarde Pfund (1,1 Mrd.
Euro).
PartyGaming admits bank fraud By Roger Blitz in
London
Published: April 7 2009 08:37 | Last updated: April 7 2009 20:12
PartyGaming, the online gambling company that became a sought-after stock on the FTSE 100 index in the
UK, on Tuesday admitted to bank fraud and contravening other US laws as it paid a forfeiture of $105m
(€79m) in order to escape prosecution by US authorities.
In a settlement that could
signal long-awaited takeover activity in the industry, the company accepted it had violated laws relating
to bank fraud, illegal gambling and wire fraud between 2001 and its exit from the US market in October
2006.
The agreement, which Party-Gaming has been negotiating for two years, will be looked at
closely by other companies such as 888 and Sportingbet.
It also comes asUS politicians are
agitating to loosen the regulatory shackles over an activity widely enjoyed in the US in spite of its
illegality.
Barney Frank, the Democrat chairman of the US House financial services committee,
is expected to introduce a bill in the next few weeks that would begin to undo legislation passed in 2006
that tightened anti-gambling laws and forced PartyGaming and other European-based operators to quit the
US market.
EDITOR’S CHOICE Video: Roger Blitz on Partygaming’s US agreement -
Apr-07Company founders take different paths - Apr-07PartyGaming eyes place at the US online table -
Apr-07Lombard: No passport to the Land of the Free - Apr-07Lex: US gambling - Apr-07888 to provide online
casino to Racing Post - Mar-30Shares in PartyGaming, which operates the Party Poker website, rose 14 per
cent on Tuesday.
The agreement with the US Attorney’s Office for the Southern District of New
York means it will not face charges for providing online gaming services to customers in the US over a
nine-year period, prior to the 2006 legislation. In a statement, the US Attorney’s Office said
PartyGaming “employed a variety of methods to misrepresent the nature of its customers’ transaction to US
credit card issuers”.
PartyGaming also took steps to disguise payments of winnings to US
customers, the USAO said. The agreement relates to the company and not to individuals, but PartyGaming
said it was led to believe that no current or former employees or directors would be pursued by the
DoJ.
However, people close to the situation said the DoJ was still pursuing Ruth Parasol, the
company’s founder. Anurag Dikshit, co-founder, pleaded guilty in December to a charge related to internet
betting and paid US authorities $300m.
The news overshadowed a muted first-quarter trading
update. PartyGaming recorded group revenue of $100.1m, compared with $128.9m a year ago.
Unter den Anbietern von Online-Glücksspielen bahnt sich eine Fusionswelle an. Davon gehen Kenner der
Branche aus, nachdem der führende Anbieter Partygaming eine glimpfliche finanzielle Einigung mit dem
US-Justizministerium erzielt hat.
Die Behörde hatte zuvor gedroht, Partygaming wegen illegaler
Geschäfte auf dem US-Markt anzuklagen. Die Wendung ließ die Börsenkurse von Anbietern wie 888 und
Sportingbetam Dienstag um bis zu zwölf Prozent anziehen. Der Kurs von Partygaming legte zeitweise um bis
zu 19,9 Prozent auf 263 Pence zu.
Hintergrund der Euphorie: Nach zwei Jahren
Rechtsunsicherheit wird nun wieder finanzielle Planungsstabilität in der Wachstumsbranche herrschen. "Ab
jetzt kann Partygaming eine berechenbare Strategie entwickeln", sagte Ivor Jones, Analyst des
Aktienhändlers Evolution Securities. In einem Abkommen mit dem US-Justizministerium hat sich Partygaming
- Eigentümer der beliebten Poker-Website Partypoker - verpflichtet, bis 2012 insgesamt 105 Mio. USD zu
zahlen. Damit sind alle juristischen Ansprüche abgegolten. Ähnlichen Konditionen dürften sich auch die
Rivalen von Partygaming gegenübersehen, die noch mit den US-Behörden verhandeln.
Die Einigung
ist der wichtigste Meilenstein der noch jungen Branche. Die Anbieter operierten in den USA, dem
umsatzstärksten Glücksspielmarkt der Welt, lange Zeit ohne klare Rechtsgrundlage. Partygaming etwa bot
dort schon ab 1997 - und bis zum Rückzug neun Jahre später - Onlinespiele an. Erst 2006 erließ die
US-Regierung ein Gesetz, das einen restriktiven Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele schuf und in den USA
das vorläufige Aus für ausländische Anbieter wie Partygaming bedeutete.
Für die Zeit vor 2006
machten US-Staatsanwälte jedoch Ansprüche gegen Unternehmen wie Partygaming geltend. Über die Strafe
wurde zwei Jahre lang gerungen - bis Dienstag. Im Extremfall hätte sie die Anbieter in die Insolvenz
getrieben. Die Einigung eröffnet laut einigen Experten nun sogar die mittelfristige Rückkehr auf den
US-Markt. "In nicht allzu ferner Zukunft" könnte es für Partygaming wieder ein Geschäftsfeld in den USA
geben, hieß es vonseiten des Unternehmens bereits Mitte März.
In der Online-Glücksspielbranche
- die Unternehmen bieten auch Bingo, Sportwetten und Roulette über das Internet an - ist Größe der
entscheidende Faktor. Die virtuellen Pokertische und Kasinos ziehen sich permanent gegenseitig Spieler
ab. Die Treue zum jeweiligen Anbieter ist gering. Entsprechend dürften sich die Anbieter nun für eine
Übernahmeschlacht rüsten, um ihre Spieltische besser auszulasten.
"Wir sind nun
zuversichtlich, dass wir Zugang zu Kapital bekommen, um unsere Pläne mit Bezug auf mögliche Übernahmen zu
verwirklichen", sagte Partygaming-Vorstandschef Jim Ryan am Dienstag gegenüber Reportern. Man habe
bereits eine Reihe potenzieller Deals durchgespielt.
Lotto informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
Ein Artikel von
Rechtsanwalt Boris Hoeller
Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und
Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des
Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die
staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag". Berlins animierender
LOTTO-Trainer, Lebensfreude versprühende Cabriofahrt, die Keno-Sonderverlosung soll es täglich möglich
machen, "Profi"-Spielscheine, Osterloskörbchen für die ganze Familie, Stadtbild prägende Jackpotwerbung.
So verhindert und bekämpft man Spielsucht heute und das nicht nur in Berlin. Das dortige Glücksspielrecht
hat es jedenfalls in sich. Bis 500.000 Euro Geldbuße steht in der Hauptstadt auf vorsätzliche
verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel.
Angesichts dessen könnte der
Finanzsenator sich die Hände reiben: Tausende Verstöße gegen das Glücksspiel könnten in Berlin geahndet
werden und das eben nicht nur zur Taxe für ein Parkverbot: Der "Viel Erfolg!" wünschende LOTTO-Trainer --
verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Urteile vom 3.3.2009 und 24.03.2009), Fassadenwerbung
ohne gesetzliche Warnhinweise -- verbotene unangemessene unsachliche Werbung (Landgericht Berlin, Urteil
vom 3.3.2009), Rubbellos-Osterkörbchen -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Beschluss vom
24.03.2009), LOTTO-Trainer Jackpotaufsteller Werbung -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht,
Urteil vom 30.03.2009), Jackpotwerbung mit LED-Blinker-Display -- verbotswidrige Anreizwerbung
(Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung mit dem Aberglauben mittels Horoskopspielscheindisplays -
unangemessen unsachliche Werbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung für Glücksspiel im
Internet -- verbotswidrig (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009). All das liegt LOTTO Berlin und seinen
Annahmestellen heute gerichtlich festgestellt zur Last. Doch die Ordnungsbehörden schreiten dagegen nicht
ein, diese widmen sich vielmehr der Aufgabe, seit Jahren im Glücksspielbereich tätige nicht staatliche
Unternehmen ihre Existenz zu nehmen. Besonders pikant aber an den Fällen: Das Land Berlin ist dem Gesetze
nach selbst für die Veranstaltung verantwortlich und müßte Strafe an sich selber üben. Das aber kann wohl
nicht erwartet werden, der Staat im Staat trägt dafür Sorge. Das sind die Vorgänge, von denen die breite
Öffentlichkeit nichts erfährt und auch nichts erfahren soll.
"LOTTO informiert:" - der
verbale Vorbote für einseitige überwiegend werbliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer, mit der die
das Lotto-Monopol bejubelnden Nachrichten abgesetzt werden und die die Lottospielsucht erfunden haben, um
ihrer Sucht nach Einnahmen aus dem Glückspiel weiter Vorschub zu leisten. Der Galopp durch die tiefen
Täler Absurdistans: Erst eine Lottospielsucht erfinden und sich dann beklagen, wenn die Leute trotz
anhaltender Anreizwerbung weniger Lotto spielen und dadurch weniger Geld eingenommen wird. Eine Einsicht
Unrecht zu tun oder getan zu haben, kann (erfahrungsgemäß) nicht erwartet werden. Der Staat handelt
massiv den eigenen Gesetzen zuwider und vernichtet private Unternehmen unter dem Deckmantel der
Glückspielsuchtprävention. Das Bundesverfassungsgericht, dass noch 2006 im Nachgang zum europäischen
Gerichtshof eine ehrliche Glückspielpolitik gefordert hat, nimmt heute offensichtlich die massiven
Verstösse der staatlichen Lottogesellschaften nicht zur Kenntnis. Nie gab es so viele gerichtlich
festgestellte Werbeverstöße staatlicher Lottogesellschaften, wie seit dem Inkraftreten des
Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008, der vor gerade vor Gefahren begründender Werbung schützen wollte.
Der Staat selber ist angesichts seiner eigenen Einnahmesucht und Abhängigkeit aus LOTTO-Mitteln nicht
mehr in der Lage, sich konsitent zu präsentieren. Aufsichtsbehörden decken ihre Lottogesellschaften trotz
anderslautender gerichtlicher Entscheidungen, mit dem Bemerken, die Zivilgerichte hätten ein falsches
Verständnis vom Glücksspielstaatsvertrag entwickelt. Rechtsstaatlich gesehen ist dies nicht nur Ausdruck
für einen bodenlosen Skandal, sondern auch ein Beispiel moderner staatsinquisatorischer Handlungsweise,
die offenbar erst in der Zukunft der Bedeutung nach von einem breiteren Publikum erkannt werden wird,
wenn aber vieles schon hoffnungslos verloren sein wird. Das damals eine solche Staatspraxis nicht
öffentlich gerügt worden ist, wird man dann aber nicht sagen dürfen.
Niedersächsisches OVG entscheidet im Eilverfahren über "bwin"-Angebot
Untersagungen gegen
Sportwettenvermittler im Internet grundsätzlich möglich
Hannover/Lüneburg. Das
niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes über die Untersagungsverfügung vom 21.06.2007 des niedersächsischen Ministeriums für
Inneres, Sport und Integration gegen die bwin Interactive Entertainment AG entschieden.
Die
bwin Interactive Entertainment AG aus Wien bietet unter dem Markennamen bwin" über verschiedene
Tochtergesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland und in Sachsen Sportwetten im Internet an. Keine
der Gesellschaften besitzt hierfür eine Erlaubnis in Niedersachsen.
Mit der
Untersagungsverfügung war "bwin" untersagt worden, in Niedersachsen Sportwetten anzubieten und dafür zu
werben.
Das Oberverwaltungsgericht hat nun im Wesentlichen die Rechtsauffassung des
Innenministeriums bestätigt. Das Gericht hat entschieden, dass die bwin Interactive Entertainment AG als
Mutterkonzern in Anspruch genommen werden durfte. Ein Vorgehen gegen jede einzelne Tochtergesellschaft
sei nicht erforderlich gewesen. Das OVG hält es darüber hinaus auch grundsätzlich für rechtlich und
technisch möglich, Angebote im Internet deutschlandweit zu sperren. Da die Verfügung jedoch nur für
Niedersachsen und nicht für alle Bundesländer erlassen worden sei, dürfe "bwin" zunächst weiterarbeiten,
obwohl sie über keine niedersächsische Erlaubnis verfügt. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit,
die das seit dem 01.01.2008 geltende neue Glücksspielrecht vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hatte
erst gestern den Glücksspielstaatsvertrag und das Niedersächsische Glücksspielgesetz bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich nicht der Auffassung des Innenministeriums und des
Verwaltungsgerichtes Hannover an, dass eine Untersagung im Internet nur für das Bundesland Niedersachsen
technisch realisierbar sei. Eine technische Sperre ist jedoch umstritten und hat das
Oberverwaltungsgericht jetzt zu dieser einstweiligen Entscheidung bewogen.
Aus Sicht des
Innenministeriums zeigt die Entscheidung des OVG Lüneburg, dass die Untersagung unerlaubter Glücksspiele
im Internet durchsetzbar ist. Der umfangreiche Beschluss wird nun ausgewertet, und es werden alle
weiteren Schritte eingeleitet, um den Anregungen des Gerichtes gerecht zu werden.
Quelle:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration veröffentlicht am: 09.04.2009 10:33
Venedig als Weltstadt des Poker Vom 6. bis zum 10. Mai findet die World Poker Tour in Europa
statt
Wolfratshausen, 09.04.2009 - Venedig erwartet Gäste aus aller Welt. Bereits 1.500 Zimmer
sind auf Grund der World Poker Tour reserviert. Dank der guten Zusammenarbeit des venezianischen Casinos
und der Gesellschaft Bwin, kann das Großereignis des Poker in Venedig ausgeführt werden und residiert
somit das erste Mal in Europa. Mit der Wahl des Casinò di Venezia, dem ansprechenden antiken Gebäude am
Canale Grande, ist ein herrlich glamouröses, dem Anlass angemessenes Ambiente garantiert. Während das
eigentliche Turnier vom 6. bis zum 10. Mai ausgetragen wird, präsentiert sich die Gesellschaft bereits am
5. Mai auf der Welcome Party. Der Final Table spielt selbstverständlich am letzten Tag der Veranstaltung.
Als Buy-In gilt die stattliche Summe von 4000+400 €. Im Wettbewerb wird traditionell der texanische Poker
Texas Hold`em gespielt. Die gesamte Gewinnsumme liegt bei ungefähr 2.000.000 Euro. 500 der besten
Pokerspieler der Welt werden erwartet. Das Turnier liegt zeitlich nur wenige Tage nach der European Poker
Tour in Montecarlo, was auf den Auftritt einiger US-Stars hoffen lässt, die von dort aus anreisen
könnten. Neben dem Main Event werden auch mehrere Sideevents, sowie Cashgames ausgetragen, damit auch bei
den bereits Ausgeschiedenen keine Langeweile aufkommt. Weitere Informationen zum Turnier unter www.wptvenice.com. Hilfe bei der Zimmersuche finden
Sie ebenfalls im Netz unter www.venedig.com.