Das ist kurz zusammengefasst, das Ergebnis einer Untersuchung durch die Europäische Union. Der Unlawful
Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) verstoße gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und
damit gegen die Bestimmungen der World Trade Organisation (WTO).
Die Europäische Kommission
hat sich mit dem US-Recht eine Weile auseinandergesetzt und stellte nun eben fest, dass die europäische
Wirtschaft durch das Online-Gambling Verbot in den USA einen massiven Schaden nehme. Und genau deshalb
müsse diese Regelung so bald als möglich aufgehoben oder zumindest angepasst werden, um auch europäischen
Seiten den Zutritt zum US-Markt zu gewähren.
Die USA werden sich über diese Erkenntnis wenig
freuen, denn auch beim Rechtsstreit mit Antigua waren die Amis nur wenig einsichtig und nahmen horrende
Strafen in Kauf, nur um Wett-Seiten aus Antigua aus Amerika zu verbannen. Aus dem Büro des
Handeslministeriums heißt es schlicht, "Man werde den Bericht der EU genau studieren und prüfen und dann
mit der Europäischen Kommission disuktieren.”
Die europäischen Online-Poker Anbieter haben in
jedem Fall unter dem UIGEA gelitten. Man denke alleine an PartyPoker. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
durfte man zurecht Werbung als "Größter Pokerroom der Welt" machen. Die Zeiten sind längst vorbei und
PartyPoker muss froh sein, sich hinter PokerStars, FullTilt und dem iPoker-Netzwerk zu halten.
Interessant ist aus der Sicht der Pokerspieler aber vielmehr der Umstand, dass die EU zwar zur
Erkenntnis kommt, dass die Amis den europäischen Online-Anbietern nicht den Zutritt zu Markt verwehren
dürfen, in der eigenen Wirtschaftsgemeinschaft kann man sich aber nicht durchsetzen. Zwar gibt es
immer mehr Staaten, die Lizenzmodelle und andere Genehmigungen wie Italien, Frankreich, Spanien und bald
auch Tschechien, haben, aber von einem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ist man im Poker- und
Online-Gaming Bereich noch weit entfernt. Vielleicht sollte sich die EU mal besser um die eigenen Staaten
kümmern, statt anderen Vorschriften zu machen.
The latest in the U.S. online gambling saga came this week when the European Commission stated in a
report that the U.S. Justice Department’s stance against European online gambling businesses ignores
World Trade Organisation commitments.
Rather than a complaint being filed however, the
European Union will attempt to negotiate a solution. This comes at a time where changes in the White
House may lead to overall change for online poker sites and gambling companies.
It is not to
be forgotten that when American banks and credit card companies were no longer allowed to make payments
to online gambling sites, European companies were also greatly affected. However, as the White House was
Republican dominated then, the tide may have turned now that Democrats are in control.
The
many grey areas which come as a result of U.S. action against such companies are now becoming clear.
Massachusetts Democrat Representative, Barney Frank recently said there are people who think that the WTO
must be abided by religiously but when it comes to banning gambling, it is ignored.
If
negotiations make progress, this could be another stepping stone, at the very least for America's
treatment of European sites.
Europaparlament diskutiert über Glücksspiele – Ethik-Beirat verspielt seine Glaubwürdigkeit -
EU-Kommission treibt Vertragsverletzungsverfahren weiter voran. - Muss der deutsche Steuerzahler die
Zeche für das Lottomonopol zahlen?
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) bemüht sich mit
aller Macht, den seit dem 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag zu rechtfertigen und
"schön" zu reden. Schützenhilfe hat er dabei jetzt von seinem Ethik-Beirat bekommen, der in seiner
jüngsten Presseinformation äußerst merkwürdige Schlüsse aus der aktuellen Debatte im EU-Parlament über
die Regelung der Glücksspielmärkte in Europa zieht. Darin begrüßt der Beirat die angebliche "Entscheidung
des EU-Parlaments, koordiniert gegen die Ausbreitung von illegalen Glücksspielangeboten vorzugehen".
EU-Justizkommissar Jaques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission, wies darauf hin,
dass der Online-Glücksspielbericht einen schwierig zu regelnden Bereich beschreibt, dabei Regelungen auf
nationaler Ebene, aber gleichzeitig auch verschiedene EU weite Mindeststandards vorschlägt. Originalzitat
aus Brüssel : "but the EP report has no legal power, it is just a report”.
Kommissar
Barrot betonte unter Hinweis auf die laufenden Verfahren gegen Glücksspielmonopole, dass nationale
gesetzliche Beschränkungen nicht generell gerechtfertigt seien. Diese müssten in einem angemessenen
Verhältnis zu den angegebenen und erlaubten Zielen stehen und vor allem durch Daten gerechtfertigt sein.
Auf keinen Fall dürften durch Verbote oder Einschränkungen Marktteilnehmer oder Spieler diskriminiert
werden. Die Europäische Kommission werde weiterhin Verstöße nationaler Glücksspielmonopole
gegen die europäischen Richtlinien, Verträge und EUGH Urteile konsequent verfolgen.
Der
Ethik-Beirat des DLTB warnt indessen auch vor illegalen Angeboten der – in der Terminologie des
Lottoblocks – sog. "kommerziellen Glücksspielindustrie" und vermittelt damit wohl wissentlich ein
falsches Bild. Denn auch dem Rat müsste bekannt sein, dass u.a. das Oberlandesgericht Koblenz (vom
20.01.2009) und das Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines gewerblichen
Spielvermittlers und seines Internet-Angebots geurteilt haben.
Zudem belegen etliche
Entscheidungen der Zivilgerichte aus diesem Jahr, dass ausgerechnet die staatliche Lottogesellschaften
ihrerseits immer wieder und massiv gegen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, insbesondere
gegen Werbebeschränkungen, die der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz dienen sollen. Dies
öffentlich zu brandmarken, wäre ebenfalls Sache des sog. "Ethik-Beirates".
"Die aktuellen
Kommentare des Ethik-Beirates und des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) verdrehen die Tatsachen und
sind überaus dreist", so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes. "Der Ethik-Beirat
des DLTB sollte sich um rechtswidriges und unethisches Verhalten auch der Blockgesellschaften kümmern;
Stimmungsmache zu betreiben widerspricht eindeutig seinem Auftrag. Seine Einseitigkeit ist unethisch.
Auch der Ethik-Beirat weiß: Der Glücksspielstaatsvertrag ist europarechtswidrig. Neben Einnahmeverlusten
in Milliardenhöhe werden hohe Strafgelder die Konsequenz dieser Missachtung sein. Die Zeche zahlt wieder
mal der Steuerzahler."
betbull Holding SE, formerly betbull plc, ('betbull') announces the release of group consolidated audited
financial statements for the year 2008
1. Financial highlights for the year 2008
-
Betting stakes of EUR 100.4m up 28.5% compared to EUR 78.1m last year. - Net gaming revenue of EUR
16.1m up 21.1% compared to EUR 13.3m last year. - EBITDA (including the joint venture in Madrid) of
EUR (2.8)m down EUR 2.3m compared to EUR (0.5)m last year. - Loss of EUR (4.3)m down EUR 2.4m
compared to EUR (1.9)m last year. Extraordinary losses of EUR 1.9m include the write off of investment
associated with discontinuance of betting operations in Andalucia and goodwill impairment. - Change
of the share denomination of 5 Pence per share to EUR 0.05 per share resulting in a reduction in share
capital of EUR 0.2m. - Cash position as at 31 December 2008 (including the joint venture in Madrid)
of EUR 8.2m compared to EUR 7.7m as at 31 December 2007. - EBITDA excluding the joint venture in
Madrid of EUR (1.0)m and cash position as at 31 December 2008 also excluding the joint venture in Madrid
of EUR 7.6m.
2. Business highlights for the period
betbull intends to focus
business development entirely in Spain and Germany whilst continuing to provide a complementary online
offering to retail customers. Management feels that these two regions offer a high level of growth
opportunity and warrant the full attention of the company's investments.
Germany
Turnover was EUR 100.4m which continues to exceed last year's EUR 78.1m at a rate of 28.5%. Gross hold
of EUR 19.3m is 24.5% up on last year's EUR 15.5m and Net Gaming Revenue of EUR 16.1m is 21.1% up on last
year's EUR 13.3m. Overall an excellent result from the German operations, where the group has managed to
achieve steady growth and stable trading results despite the unfavorable legislative environment. Several
cases before the European Court of Justice are pending with high relevance for the regulatory environment
in Germany.
Spain
Betbull Bwin Espana S.A. (BBE) was awarded a retail betting
licence by the Community of Madrid on 23 September 2008. BBE is now one of only four licensed operators
in the Province of Madrid. The first premises started trading on 6 February 2009.
It is widely
believed that other Provinces will follow Madrid and the Basque Country in licensing retail betting and
BBE intends to extend operations to those Provinces when possible. The central office operations and
management already established will be capable of supporting retail activities in further Provinces,
producing future economies of scale.
Retail betting operations in Andalucia were suspended
since 2007 pending legislative amendments, which to date have not been forthcoming, accordingly, betbull
has surrendered leasehold interests in two properties and is in the process of liquidating the subsidiary
Betpoint SL.
Italy
betbull has disposed of their Italian retail betting operation,
producing a profit on original investment of EUR 0.2m
Online
Online betting via www.primebet.com continues to be a complimentary
product for retail clients. The exchange betting sites www.betbull.de and www.betbull.com were discontinued with effect from Q4 2008 and Q1 2009
respectively.
Corporate Setup
betbull plc has transformed into betbull Holding SE
on 31 October 2008. On 20 January 2009 an EGM has approved the relocation of betbull Holding SE from
London to Vienna. The Directors intend to file for relocation as soon as HMRC has specified their
requirements for a guarantee on potentially owed taxes in the UK. Upon relocation the management board
shall be formed by Simon Bold and Alexander Leip and the administrative board shall be formed by Nicolas
Mathys, Günter Schmid, and Norbert Teufelberger. Also effective upon relocation will be the replacement
of the currently listed ADCs with betbull Holding SE stock.
Commenting on today's press
release, Simon Bold, Director of betbull Holding SE said:
'betbull has again achieved handsome
growth amid difficult trading conditions in the core German market, increasing turnover to over EUR100m
as compared to EUR 78m last year. Net Gaming Revenue of EUR 16m against EUR 13m last year, showed a
consistency in operating margin which highlights the groups competence in the retail betting sector.
Group activities in Germany continue to provide solid net results, supporting the significant
start-up funding required in Madrid, where the JV, Betbull Bwin Espana SA (BBE) is in the process of
opening the first trading units. It is important to note that BBE accounts are fully consolidated into
betbull Holding SE accounts above.
We believe our investment in Madrid will provide
significant contributions to group profits in the future, we are pleased with the development of the
fully licensed market and actively await the opportunity to apply for licences in further regions as and
when available.
The concentration of resources on just 2 regions, Germany and Spain will help
to streamline the company and reduce costs. Non core activities, including online exchange betting, are
being discontinued and will be eliminated during 2009. '
PartyGaming Plc, der Betreiber der Poker-Webseite PartyPoker.com, hat in den USA einen Vergleich zu
seinen Glücksspiel-Aktivitäten geschlossen. Das teilte Jim Ryan, der Vorstandschef des Unternehmens, am
Dienstag anlässlich des Berichts für das erste Quartal mit.
Das in Gibraltar ansässige
Unternehmen erklärte, es werde den USA 105 Mill. Dollar (79,2 Mill. Euro) zahlen. Im Gegenzug wird eine
Klage fallengelassen, nach der PartyGaming vor dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act im Oktober
2006 über das Internet in den USA Glücksspiel anbot. Der Aktienkurs des Unternehmens kletterte auf die
Nachricht hin an der Börse London in der Spitze knapp zwanzig Prozent.
Für das Unternehmen
bedeutet die Vereinbarung Gewissheit und damit wieder mehr Handlungsspielraum. "Wir sind ziemlich
zuversichtlich, dass wir nun Zugang zu den Kapitalmärkten haben werden, um unsere Wünsche hinsichtlich
von Fusionen und Übernahmen zu erfüllen", sagte Ryan in einer Telefonkonferenz. Dabei stehe PartyGaming
aktuell in keinen Verhandlungen.
Der Vereinbarung mit der US-Staatsanwaltschaft zufolge wird
PartyGaming die Vergleichssumme bis Ende September 2012 in halbjährlichen Raten bezahlen. Ryan sagte, auf
diese Weise könne das Unternehmen auch neu über seine Dividendenpolitik nachdenken, nachdem die Aktionäre
seit drei Jahren keine Ausschüttung mehr erhielten. Ende des ersten Quartals belief sich das Barvermögen
von PartyGaming auf 90 Mill. Dollar.
Der Unlawful Internet Gambling Enforcement Act war
seinerzeit erlassen worden, um Internet-Glücksspiel-Anbietern in den USA einen Riegel vorzuschieben. Er
verbietet Kreditkartenunternehmen, Zahlungen zwischen Kunden und Glücksspiel-Gesellschaften abzuwickeln.
Der Gewinn von PartyGaming war 2007 infolge der Maßnahmen der USA gegen Offshore-Webseiten für
Glücksspiel um 68 Prozent eingebrochen, und im Dezember hatte sich der Gründer und frühere Direktor von
PartyGaming, Anurag Dikshit, schuldig erklärt, illegales Internet-Glücksspiel betrieben zu haben.
Nick Bartram, Analyst bei KBC Peel Hunt bewertet die Aktie des Glücksspiel-Unternehmens mit
"Halten". Nach seinen Worten sind die Bedingungen des Vergleichs günstiger als erwartet, aber er plant
dennoch nicht, sein Anlageurteil zu verändern. Das Unternehmen sei nach wie vor "herausfordernden
Marktbedingungen" ausgesetzt.
Der Umsatz des Unternehmens fiel im ersten Quartal 22 Prozent
auf 100,1 Mill. Dollar. Grund sei vor allem die Schwäche von Pfund und Euro gegen den Dollar, heißt es im
jüngsten Bericht. So ist der Euro in den vergangenen zwölf Monaten zum Dollar 17 Prozent gefallen.
Am Dienstagnachmittag notierte die PartyGaming-Aktie bei 255,5 britischen Pence, ein Plus von 32
Prozent seit Jahresbeginn. Der Marktwert bewegt sich damit bei etwas über einer Milliarde Pfund (1,1 Mrd.
Euro).
PartyGaming admits bank fraud By Roger Blitz in
London
Published: April 7 2009 08:37 | Last updated: April 7 2009 20:12
PartyGaming, the online gambling company that became a sought-after stock on the FTSE 100 index in the
UK, on Tuesday admitted to bank fraud and contravening other US laws as it paid a forfeiture of $105m
(€79m) in order to escape prosecution by US authorities.
In a settlement that could
signal long-awaited takeover activity in the industry, the company accepted it had violated laws relating
to bank fraud, illegal gambling and wire fraud between 2001 and its exit from the US market in October
2006.
The agreement, which Party-Gaming has been negotiating for two years, will be looked at
closely by other companies such as 888 and Sportingbet.
It also comes asUS politicians are
agitating to loosen the regulatory shackles over an activity widely enjoyed in the US in spite of its
illegality.
Barney Frank, the Democrat chairman of the US House financial services committee,
is expected to introduce a bill in the next few weeks that would begin to undo legislation passed in 2006
that tightened anti-gambling laws and forced PartyGaming and other European-based operators to quit the
US market.
EDITOR’S CHOICE Video: Roger Blitz on Partygaming’s US agreement -
Apr-07Company founders take different paths - Apr-07PartyGaming eyes place at the US online table -
Apr-07Lombard: No passport to the Land of the Free - Apr-07Lex: US gambling - Apr-07888 to provide online
casino to Racing Post - Mar-30Shares in PartyGaming, which operates the Party Poker website, rose 14 per
cent on Tuesday.
The agreement with the US Attorney’s Office for the Southern District of New
York means it will not face charges for providing online gaming services to customers in the US over a
nine-year period, prior to the 2006 legislation. In a statement, the US Attorney’s Office said
PartyGaming “employed a variety of methods to misrepresent the nature of its customers’ transaction to US
credit card issuers”.
PartyGaming also took steps to disguise payments of winnings to US
customers, the USAO said. The agreement relates to the company and not to individuals, but PartyGaming
said it was led to believe that no current or former employees or directors would be pursued by the
DoJ.
However, people close to the situation said the DoJ was still pursuing Ruth Parasol, the
company’s founder. Anurag Dikshit, co-founder, pleaded guilty in December to a charge related to internet
betting and paid US authorities $300m.
The news overshadowed a muted first-quarter trading
update. PartyGaming recorded group revenue of $100.1m, compared with $128.9m a year ago.
Unter den Anbietern von Online-Glücksspielen bahnt sich eine Fusionswelle an. Davon gehen Kenner der
Branche aus, nachdem der führende Anbieter Partygaming eine glimpfliche finanzielle Einigung mit dem
US-Justizministerium erzielt hat.
Die Behörde hatte zuvor gedroht, Partygaming wegen illegaler
Geschäfte auf dem US-Markt anzuklagen. Die Wendung ließ die Börsenkurse von Anbietern wie 888 und
Sportingbetam Dienstag um bis zu zwölf Prozent anziehen. Der Kurs von Partygaming legte zeitweise um bis
zu 19,9 Prozent auf 263 Pence zu.
Hintergrund der Euphorie: Nach zwei Jahren
Rechtsunsicherheit wird nun wieder finanzielle Planungsstabilität in der Wachstumsbranche herrschen. "Ab
jetzt kann Partygaming eine berechenbare Strategie entwickeln", sagte Ivor Jones, Analyst des
Aktienhändlers Evolution Securities. In einem Abkommen mit dem US-Justizministerium hat sich Partygaming
- Eigentümer der beliebten Poker-Website Partypoker - verpflichtet, bis 2012 insgesamt 105 Mio. USD zu
zahlen. Damit sind alle juristischen Ansprüche abgegolten. Ähnlichen Konditionen dürften sich auch die
Rivalen von Partygaming gegenübersehen, die noch mit den US-Behörden verhandeln.
Die Einigung
ist der wichtigste Meilenstein der noch jungen Branche. Die Anbieter operierten in den USA, dem
umsatzstärksten Glücksspielmarkt der Welt, lange Zeit ohne klare Rechtsgrundlage. Partygaming etwa bot
dort schon ab 1997 - und bis zum Rückzug neun Jahre später - Onlinespiele an. Erst 2006 erließ die
US-Regierung ein Gesetz, das einen restriktiven Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele schuf und in den USA
das vorläufige Aus für ausländische Anbieter wie Partygaming bedeutete.
Für die Zeit vor 2006
machten US-Staatsanwälte jedoch Ansprüche gegen Unternehmen wie Partygaming geltend. Über die Strafe
wurde zwei Jahre lang gerungen - bis Dienstag. Im Extremfall hätte sie die Anbieter in die Insolvenz
getrieben. Die Einigung eröffnet laut einigen Experten nun sogar die mittelfristige Rückkehr auf den
US-Markt. "In nicht allzu ferner Zukunft" könnte es für Partygaming wieder ein Geschäftsfeld in den USA
geben, hieß es vonseiten des Unternehmens bereits Mitte März.
In der Online-Glücksspielbranche
- die Unternehmen bieten auch Bingo, Sportwetten und Roulette über das Internet an - ist Größe der
entscheidende Faktor. Die virtuellen Pokertische und Kasinos ziehen sich permanent gegenseitig Spieler
ab. Die Treue zum jeweiligen Anbieter ist gering. Entsprechend dürften sich die Anbieter nun für eine
Übernahmeschlacht rüsten, um ihre Spieltische besser auszulasten.
"Wir sind nun
zuversichtlich, dass wir Zugang zu Kapital bekommen, um unsere Pläne mit Bezug auf mögliche Übernahmen zu
verwirklichen", sagte Partygaming-Vorstandschef Jim Ryan am Dienstag gegenüber Reportern. Man habe
bereits eine Reihe potenzieller Deals durchgespielt.
Lotto informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
Ein Artikel von
Rechtsanwalt Boris Hoeller
Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und
Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des
Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die
staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag". Berlins animierender
LOTTO-Trainer, Lebensfreude versprühende Cabriofahrt, die Keno-Sonderverlosung soll es täglich möglich
machen, "Profi"-Spielscheine, Osterloskörbchen für die ganze Familie, Stadtbild prägende Jackpotwerbung.
So verhindert und bekämpft man Spielsucht heute und das nicht nur in Berlin. Das dortige Glücksspielrecht
hat es jedenfalls in sich. Bis 500.000 Euro Geldbuße steht in der Hauptstadt auf vorsätzliche
verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel.
Angesichts dessen könnte der
Finanzsenator sich die Hände reiben: Tausende Verstöße gegen das Glücksspiel könnten in Berlin geahndet
werden und das eben nicht nur zur Taxe für ein Parkverbot: Der "Viel Erfolg!" wünschende LOTTO-Trainer --
verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Urteile vom 3.3.2009 und 24.03.2009), Fassadenwerbung
ohne gesetzliche Warnhinweise -- verbotene unangemessene unsachliche Werbung (Landgericht Berlin, Urteil
vom 3.3.2009), Rubbellos-Osterkörbchen -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Beschluss vom
24.03.2009), LOTTO-Trainer Jackpotaufsteller Werbung -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht,
Urteil vom 30.03.2009), Jackpotwerbung mit LED-Blinker-Display -- verbotswidrige Anreizwerbung
(Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung mit dem Aberglauben mittels Horoskopspielscheindisplays -
unangemessen unsachliche Werbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung für Glücksspiel im
Internet -- verbotswidrig (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009). All das liegt LOTTO Berlin und seinen
Annahmestellen heute gerichtlich festgestellt zur Last. Doch die Ordnungsbehörden schreiten dagegen nicht
ein, diese widmen sich vielmehr der Aufgabe, seit Jahren im Glücksspielbereich tätige nicht staatliche
Unternehmen ihre Existenz zu nehmen. Besonders pikant aber an den Fällen: Das Land Berlin ist dem Gesetze
nach selbst für die Veranstaltung verantwortlich und müßte Strafe an sich selber üben. Das aber kann wohl
nicht erwartet werden, der Staat im Staat trägt dafür Sorge. Das sind die Vorgänge, von denen die breite
Öffentlichkeit nichts erfährt und auch nichts erfahren soll.
"LOTTO informiert:" - der
verbale Vorbote für einseitige überwiegend werbliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer, mit der die
das Lotto-Monopol bejubelnden Nachrichten abgesetzt werden und die die Lottospielsucht erfunden haben, um
ihrer Sucht nach Einnahmen aus dem Glückspiel weiter Vorschub zu leisten. Der Galopp durch die tiefen
Täler Absurdistans: Erst eine Lottospielsucht erfinden und sich dann beklagen, wenn die Leute trotz
anhaltender Anreizwerbung weniger Lotto spielen und dadurch weniger Geld eingenommen wird. Eine Einsicht
Unrecht zu tun oder getan zu haben, kann (erfahrungsgemäß) nicht erwartet werden. Der Staat handelt
massiv den eigenen Gesetzen zuwider und vernichtet private Unternehmen unter dem Deckmantel der
Glückspielsuchtprävention. Das Bundesverfassungsgericht, dass noch 2006 im Nachgang zum europäischen
Gerichtshof eine ehrliche Glückspielpolitik gefordert hat, nimmt heute offensichtlich die massiven
Verstösse der staatlichen Lottogesellschaften nicht zur Kenntnis. Nie gab es so viele gerichtlich
festgestellte Werbeverstöße staatlicher Lottogesellschaften, wie seit dem Inkraftreten des
Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008, der vor gerade vor Gefahren begründender Werbung schützen wollte.
Der Staat selber ist angesichts seiner eigenen Einnahmesucht und Abhängigkeit aus LOTTO-Mitteln nicht
mehr in der Lage, sich konsitent zu präsentieren. Aufsichtsbehörden decken ihre Lottogesellschaften trotz
anderslautender gerichtlicher Entscheidungen, mit dem Bemerken, die Zivilgerichte hätten ein falsches
Verständnis vom Glücksspielstaatsvertrag entwickelt. Rechtsstaatlich gesehen ist dies nicht nur Ausdruck
für einen bodenlosen Skandal, sondern auch ein Beispiel moderner staatsinquisatorischer Handlungsweise,
die offenbar erst in der Zukunft der Bedeutung nach von einem breiteren Publikum erkannt werden wird,
wenn aber vieles schon hoffnungslos verloren sein wird. Das damals eine solche Staatspraxis nicht
öffentlich gerügt worden ist, wird man dann aber nicht sagen dürfen.
Niedersächsisches OVG entscheidet im Eilverfahren über "bwin"-Angebot
Untersagungen gegen
Sportwettenvermittler im Internet grundsätzlich möglich
Hannover/Lüneburg. Das
niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes über die Untersagungsverfügung vom 21.06.2007 des niedersächsischen Ministeriums für
Inneres, Sport und Integration gegen die bwin Interactive Entertainment AG entschieden.
Die
bwin Interactive Entertainment AG aus Wien bietet unter dem Markennamen bwin" über verschiedene
Tochtergesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland und in Sachsen Sportwetten im Internet an. Keine
der Gesellschaften besitzt hierfür eine Erlaubnis in Niedersachsen.
Mit der
Untersagungsverfügung war "bwin" untersagt worden, in Niedersachsen Sportwetten anzubieten und dafür zu
werben.
Das Oberverwaltungsgericht hat nun im Wesentlichen die Rechtsauffassung des
Innenministeriums bestätigt. Das Gericht hat entschieden, dass die bwin Interactive Entertainment AG als
Mutterkonzern in Anspruch genommen werden durfte. Ein Vorgehen gegen jede einzelne Tochtergesellschaft
sei nicht erforderlich gewesen. Das OVG hält es darüber hinaus auch grundsätzlich für rechtlich und
technisch möglich, Angebote im Internet deutschlandweit zu sperren. Da die Verfügung jedoch nur für
Niedersachsen und nicht für alle Bundesländer erlassen worden sei, dürfe "bwin" zunächst weiterarbeiten,
obwohl sie über keine niedersächsische Erlaubnis verfügt. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit,
die das seit dem 01.01.2008 geltende neue Glücksspielrecht vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hatte
erst gestern den Glücksspielstaatsvertrag und das Niedersächsische Glücksspielgesetz bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich nicht der Auffassung des Innenministeriums und des
Verwaltungsgerichtes Hannover an, dass eine Untersagung im Internet nur für das Bundesland Niedersachsen
technisch realisierbar sei. Eine technische Sperre ist jedoch umstritten und hat das
Oberverwaltungsgericht jetzt zu dieser einstweiligen Entscheidung bewogen.
Aus Sicht des
Innenministeriums zeigt die Entscheidung des OVG Lüneburg, dass die Untersagung unerlaubter Glücksspiele
im Internet durchsetzbar ist. Der umfangreiche Beschluss wird nun ausgewertet, und es werden alle
weiteren Schritte eingeleitet, um den Anregungen des Gerichtes gerecht zu werden.
Quelle:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration veröffentlicht am: 09.04.2009 10:33
Venedig als Weltstadt des Poker Vom 6. bis zum 10. Mai findet die World Poker Tour in Europa
statt
Wolfratshausen, 09.04.2009 - Venedig erwartet Gäste aus aller Welt. Bereits 1.500 Zimmer
sind auf Grund der World Poker Tour reserviert. Dank der guten Zusammenarbeit des venezianischen Casinos
und der Gesellschaft Bwin, kann das Großereignis des Poker in Venedig ausgeführt werden und residiert
somit das erste Mal in Europa. Mit der Wahl des Casinò di Venezia, dem ansprechenden antiken Gebäude am
Canale Grande, ist ein herrlich glamouröses, dem Anlass angemessenes Ambiente garantiert. Während das
eigentliche Turnier vom 6. bis zum 10. Mai ausgetragen wird, präsentiert sich die Gesellschaft bereits am
5. Mai auf der Welcome Party. Der Final Table spielt selbstverständlich am letzten Tag der Veranstaltung.
Als Buy-In gilt die stattliche Summe von 4000+400 €. Im Wettbewerb wird traditionell der texanische Poker
Texas Hold`em gespielt. Die gesamte Gewinnsumme liegt bei ungefähr 2.000.000 Euro. 500 der besten
Pokerspieler der Welt werden erwartet. Das Turnier liegt zeitlich nur wenige Tage nach der European Poker
Tour in Montecarlo, was auf den Auftritt einiger US-Stars hoffen lässt, die von dort aus anreisen
könnten. Neben dem Main Event werden auch mehrere Sideevents, sowie Cashgames ausgetragen, damit auch bei
den bereits Ausgeschiedenen keine Langeweile aufkommt. Weitere Informationen zum Turnier unter www.wptvenice.com. Hilfe bei der Zimmersuche finden
Sie ebenfalls im Netz unter www.venedig.com.