>>Keine Gebühren bei Depotübertragung >> >> >>Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei >>Urteilen vom 30.11.2004 (Az: XI >>ZR 200/03
und XI ZR >>49/04) entschieden, dass Banken und >>Sparkassen für die Übertragung
von >>Wertpapieren auf ein anderes Depot >>kein Entgelt erheben dürfen. Damit >>bestätigt sich die Forderung der >>DSW, die in der Erhebung >>von
Depotübertragungsgebühren einen klaren Gesetzesverstoß >>gesehen hat. >> >... >>Quelle: >>http://www.dsw-info.de/Depotgebuehren_fuer_Wertpapierueb.232.0.html > >Gilt das auch in Österreich?
Es ist ein Deutsches Urteil. Gilt offiziell nicht in
Deutschland. Da aber die Rechtssysteme sehr, sehr ähnlich sind würde ein öst.Gericht höchstwahrscheinlich
auch wie ein deutsches Gericht entscheiden...