Fabasoft verdiente nach neun Monaten 2016/17 deutlich mehr Umsatz schrumpfte leicht
Der
in Frankfurt börsennotierte österreichische Softwarehersteller Fabasoft hat in den neun Monaten von April
bis Dezember 2016 etwas weniger umgesetzt, aber mehr verdient. Der Umsatz ging um 1,8 Prozent auf 21 Mio.
Euro zurück, während sich das Betriebsergebnis (Ebit) um 44 Prozent auf 2 Mio. Euro erhöhte. Das
Periodenergebnis sprang um 40 Prozent auf knapp 1,5 Mio. Euro.
Im dritten Quartal des
Geschäftsjahres 2016/17 gab es ebenfalls einen Gewinnsprung von 345.000 auf 793.000 Euro. Das
Betriebsergebnis stieg von 514.000 auf mehr als 1 Mio. Euro, der Umsatz legte leicht von 7,4 auf 7,5 Mio.
Euro zu, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Geschäftsbericht hervor.
Fabasoft
beschäftigt 196 Mitarbeiter und ist auf Software- und Cloudlösungen für elektronische Dokumente und Akten
spezialisiert. Viele Kunden von Fabasoft sind Behörden. Das Unternehmen mit Sitz in Linz hat
Tochtergesellschaften in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und den USA. Für die folgenden Quartale
rechnet Fabasoft mit Umsatz- und Ertragsschwankungen, speziell im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
sei die Planungssicherheit "reduziert".
Fabasoft verdiente 2016/17 bei stagnierendem Erlös um die Hälfte mehr Ein Viertel mehr EBITDA - 44
Prozent höheres EBIT
Der in Frankfurt börsennotierte österreichische Softwarehersteller
Fabasoft hat im Geschäftsjahr 2016/17 (per 31.3.) bei unverändertem Umsatz um die Hälfte mehr verdient.
Die Erlöse stagnierten bei 28,3 Mio. Euro, das Jahresergebnis stieg um 50 Prozent auf 2,5 Mio. Euro, wie
Fabasoft am Mittwochabend mitteilte.
Das Ergebnis aus den fortgeführten Aktivitäten vor
Ertragssteuern erhöhte sich um 43 Prozent auf 3,3 Mio. Euro, in etwa dem gleichen Ausmaß (44 Prozent)
legte das Betriebsergebnis (EBIT) auf ebenfalls 3,3 Mio. Euro zu und das EBITDA um 24 Prozent auf 4,9
Mio. Euro.
Der Hauptversammlung am 3. Juli werde für 2016/17 eine Dividendenausschüttung von
0,18 Euro je Aktie vorgeschlagen, nach 0,1512 Euro je Aktie für die Periode 2015/16, hieß es weiter.
Das Eigenkapital blieb mit 12,9 Mio. Euro im Jahresabstand beinahe unverändert. Die liquiden
Mittel wuchsen um 2,5 Prozent auf 16,0 Mio. Euro und der Mitarbeiterstand um 4,7 Prozent auf 199.
Neues Datenschutzgesetz droht Unternehmen mit Millionenstrafen Regierung macht nun Tempo bei
Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung - Datenschutzbehörde wird Strafbehörde
Das neue
Datenschutzgesetz, das am 7. Juni im Ministerrat beschlossen wurde, sieht empfindliche Strafen für
Unternehmen vor, die gegen die neuen Datenschutz-Bestimmungen verstoßen. "Künftig wird ein Strafrahmen
bis zu 20 Mio. Euro bestehen oder 4 Prozent vom globalen Konzernumsatz, je nach dem, was rechnerisch
höher ist", sagt der auf Datenschutzfragen spezialisierte Rechtsanwalt Rainer Knyrim.
Die
geplanten gesetzlichen Änderungen gehen auf die vor etwas mehr als einem Jahr beschlossene
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU zurück, die formal zwar gültig und direkt anwendbar ist, aber
deren Anwendung bis 25. Mai 2018 ausgesetzt wurde. "Man hat also den Unternehmen netterweise zwei Jahre
Zeit gegeben. Da ist ja Brüssel sehr höflich, der österreichische Gesetzgeber setzt ja Gesetze zum Teil
auch rückwirkend in Kraft", sagte Knyrim.
Ursprünglich sei eine einheitliche europäische
Verordnung geplant gewesen, allerdings habe man sich auch nach vierjähriger Diskussion auf europäischer
Ebene nicht über alle Punkte einigen können, darum habe man diese Punkte der nationalen Regelung
überlassen. "Ein solches Thema ist zum Beispiel der gesamte Bereich der Arbeitnehmerdatenverarbeitung",
erklärte Knyrim.
Völlig überraschend sei nur zwei Tage nach dem Rücktritt des Vizekanzlers das
"Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018" als Entwurf des Bundeskanzleramtes bis 23. Juni in Begutachtung
gegangen und am 7. Juni auch schon im Ministerrat beschlossen worden. "Es liegt bereits im Parlament,
obwohl im Bundeskanzleramt noch das Begutachtungsverfahren läuft. Das ist ein höchst ungewöhnlicher
Vorgang, aber anscheinend will unsere Regierung jetzt doch beweisen, dass sie irgendwas geschafft hat.
Das ist aber gut, weil wir brauchen dieses Gesetz dringend", so Knyrim.
"Es trifft wirklich
jeden, der mit personenbezogenen Daten arbeitet", unterstrich der Experte die Bedeutung der neuen
Datenschutzregeln. "Die Unternehmen beschäftigen sich mit diesem Thema so intensiv wie in den letzten 20
Jahren nicht."
Zu beachten seien "einige wenige, sehr klare Grundprinzipien". Das erste
Prinzip sei, dass man immer eine Rechtsgrundlage brauche, um Daten überhaupt verarbeiten zu dürfen. "Das
Datenschutzgesetz ist eigentlich ein Verbotsgesetz. Es ist grundsätzlich einmal alles verboten, außer es
liegt eine Ausnahme vor, dass ich etwas tun darf." Darüber hinaus dürften nicht mehr Daten abgefragt
werden als wirklich notwendig, man müsse dafür sorgen, dass sie richtig und auf aktuellem Stand seien,
ihre Integrität und Vertraulichkeit gewährleistet sei und sie auch nur so lange gespeichert werden, wie
sie tatsächlich benötigt werden.
Ein wichtiger Punkt sei auch die Zweckbindung der gesammelten
Daten, erklärte Knyrim und führte als Beispiel den aktuellen Fall einer Tageszeitung an, die in den
Geschäftsbedingungen für ein Testabo von den Kunden deren Zustimmung eingeholt habe, ihre Daten für
Werbezwecke verwenden zu dürfen. Das habe die Datenschutzbehörde am 22. Mai als unzulässig
beanstandet.
"Das Unternehmen hat zwei Monate Zeit bekommen, die Empfehlung der
Datenschutzbehörde umzusetzen. Tut es das nicht, dann könnte die Datenschutzbehörde, die derzeit noch
nicht Strafbehörde ist, das Unternehmen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. In
Zukunft hat die Datenschutzbehörde selbst die Möglichkeit, 20 Mio. Euro Strafe zu verhängen."
Unter das europäische Datenschutzrecht fallen auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die auf dem
europäischen Markt tätig sind. "Das heißt, Google kann dann auch bestraft werden. Es ist dann die Frage:
Wie holt man sich das Geld?"
Grundsätzlich gelte die Verordnung auch für Behörden und im
öffentlichen Bereich. "Es gibt aber parallel zur Verordnung eine Richtlinie für die ganzen Agenden in
Polizei, Justiz usw. Diese Richtlinie wird jetzt auch in österreichisches Recht umgesetzt."
Für den börsennotierten österreichischen Softwarehersteller Fabasoft ist die
Datenschutz-Grundverordnung eine Geschäftschance. Fabasoft bietet eine Software an, die es den
Unternehmen erleichtern soll, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Mit den gängigen Programmen sei
es schwierig, komplexe Berechtigungsstrukturen für einzelne Datensätze zu erstellen. "Bei uns ist das von
Grund auf so aufgebaut, dass zu jedem Informationselement auch die entsprechenden Geschäftsregeln und
Verantwortlichkeiten definiert werden.
Cloud-Dienste wie Dropbox "kann man meiner Meinung nach
als Unternehmen nicht verwenden", meint Knyrim, weil deren Datenschutzerklärungen "völlig nichtssagend
und wischi-waschi sind". Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nach Ansicht von Knyrim überhaupt "die neue
Seuche" für die Unternehmen, weil viele ihre Geschäfte per WhatsApp abwickeln und dann nicht
dokumentieren könnten.
Fabasoft steigerte Umsatz und Gewinn im ersten Quartal 11 Prozent mehr Umsatz - Nettogewinn fast
verdreifacht
Der in Frankfurt börsennotierte österreichische Softwarehersteller Fabasoft hat
im ersten Quartal 2017/18 am gesteigerten Interesse am Thema Digitalisierung profitiert und deutlich mehr
Umsatz und Gewinn gemacht. Die Umsatzerlöse stiegen um 11 Prozent auf 7,5 Mio. Euro. Das Periodenergebnis
hat sich von 308.000 auf 846.000 Euro fast verdreifacht.
Auch das Betriebsergebnis (EBIT)
stieg kräftig von 436.000 auf 1,1 Mio. Euro, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
Die Zahl
der Mitarbeiter erhöhte sich von 190 auf 204. Die Eigenkapitalquote gibt Fabasoft per Ende Juni mit 48,4
Prozent an, nach 50,2 Prozent im Jahr davor.
Aktuell befänden sich eine Reihe von
Digitalisierungsprojekten in der deutschen Verwaltung in der Ausschreibungsphase oder kurz davor,
schreibt das Unternehmen im Quartalsbericht. Fabasoft beteilige sich "intensiv" an einer Reihe von
Vergabeverfahren.
Warburg Research startet Fabasoft-Coverage mit "Hold" Kursziel bei 11,0 Euro festgesetzt
Die Wertpapierexperten von Warburg Research haben die Coverage für den in Frankfurt notierten
österreichischen Softwarehersteller Fabasoft mit dem Votum "Hold" und einem Kursziel von 11,0 Euro
aufgenommen. Der Analyst Felix Ellmann lobt die solide Geschäftsentwicklung des Unternehmens.
Vor allem die Fabasoft-Tochter Mindbreeze habe sich positiv entwickelt. Während Fabasoft bereits seit
Jahren ein robustes Wachstum verfolgt, trug Mindbreeze im vergangenen Geschäftsjahr zum ersten Mal
substanziell zu den Einnahmen bei, schreibt Ellmann in der aktuellen Studie. Er erwartet, dass die
Gewinnbeiträge von Mindbreeze in den nächsten Jahren eine immer wichtigere Rolle einnehmen werden.
Beim Gewinn je Aktie erwarten die Warburg-Analysten 0,24 Euro für 2017/18, sowie 0,31 bzw. 0,35
Euro für die beiden Folgejahre. Ihre Dividendenschätzung je Titel beläuft sich auf 0,18 Euro für 2017/18,
sowie 0,22 bzw. 0,24 Euro für 2018/19 bzw. 2019/20.